Birgit Pommer
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und Vertreterinnen und Vertreter der Medien, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, sehr geehrte Damen und Herren am Livestream, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte vor Beginn des Plenums um Ihre Aufmerksamkeit bitten. Wir trauern um eine ehemalige Abgeordnete des Thüringer Landtags. Bärbel Vopel ist am 28. März dieses Jahres verstorben. Sie wurde 1943 geboren und war nach einer Ausbildung als Hebamme als kirchliche Verwaltungsangestellte tätig. Einen ebenso großen Anteil ihrer Kraft und Liebe widmete sie ihrer Familie. Nach der Wiedervereinigung war sie die erste Vorsitzende des Kreistags im Landkreis Weimar. Für die CDU gehörte sie in der 2. und in der 3. Wahlperiode dem Thüringer Landtag an. Hier widmete sie sich unter anderem den Themen „Wirtschaft“, „Arbeit<, Soziales und Gesundheit. Ihrem Wirken werden wir hier im Landtag ein ehrendes Andenken wahren. Unsere Gedanken sind bei ihren Familienangehörigen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Sehr geehrte Damen und Herren, wir können die Sitzung des Thüringer Landtags eröffnen. Mit der Schriftführung ist beauftragt: Herr Abgeordneter Liebscher und Herr Abgeordneter Urbach. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Hey, Herr Abgeordneter Denny Möller, Herr Abgeordneter Olaf Müller, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Rudy und Frau Ministerin Werner zeitweise. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich fühle mich aus gegebenem Anlass verpflichtet, Sie über folgenden Sachverhalt hier zu informieren: Die AfD-Fraktion hatte am 21. März 2024 angefragt, ob ein Videodreh der Fraktion im Plenarsaal oder in der Lobby vor dem Plenarsaal am 11. April 2024 im Zeitraum von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich sei. Der AfDFraktion wurde die Nutzung des Plenarsaals und der Lobby, verbunden mit dem Hinweis auf die geltenden Bestimmungen, gestattet. Die AfD-Fraktion veröffentlichte Videoaufnahmen und Fotos aus dem Plenarsaal dazu. Diese begründen die Annahme, dass sie den Plenarsaal in den Abendstunden des 11. April 2024 für eine parteipolitisch motivierte Wahlkampfveranstaltung zweckentfremdet und mich im Vorfeld zum Anlass der Nutzung getäuscht hat. Sie wissen, das ist nicht zulässig. Ich habe das zum Anlass genommen, es im Ältestenrat zu thematisieren und zu rügen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion hatte zugesagt, die entsprechenden Fotos aus dem Netz nehmen zu lassen, was meines Wissens bisher nicht erfolgte. Ich würde Sie sehr bitten, das nachzuholen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Plenarsaal ist ein besonderer Raum, Sie alle wissen das. Er ist wie kaum ein anderer Ort in unserem Freistaat der parlamentarische Raum der Demokratie. Mit Blick auf seine Bedeutung für den Landtag und Thüringen bitte ich um den dafür nötigen Respekt. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Die Hinweise zur Tagesordnung: Zu den Beschlussempfehlungen und zu den Wahlvorschlägen, die nicht bereits in der Tagesordnung genannt werden, wird jeweils bei Aufruf des betroffenen Tagesordnungspunkts entsprechend ausgeführt. Die Tagesordnungspunkte 2 c, 2 d, 4, 8, 57, 59, 62, 63 a, 63 b, 65, 74, 79 a und 80 a werden von der Tagesordnung abgesetzt, nachdem die zuständigen Ausschüsse nicht abschließend beraten haben. Zu den abgesetzten Tagesordnungspunkten 79 a und 80 a wurden Unterrichtungen in den Drucksachen 7/9918 und 7/9919 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Daraus geht hervor, dass der Haushalts- und Finanzausschuss von einer Beschlussfassung zu den Anträgen der Landesregierung auf Entlastung der Landesregierung für das Jahr 2020 und für das Haushaltsjahr 2021 bis zum Vorliegen des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses 7/4 absieht. Die Anträge der Landesregierung unterliegen aufgrund der Vorgabe in § 119 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung nicht der Diskontinuität, sodass sie auch vom Landtag der 8. Wahlperiode verhandelt werden können. Zu den Tagesordnungspunkten 45, 46 und 47 liegen keine Wahlvorschläge vor. Ich gehe deshalb davon aus, dass auch diese Punkte als von der Tagesordnung abgesetzt gelten sollen. Ich schaue ins Rund. Kein Widerspruch. Zu dem Tagesordnungspunkt 2 a wird ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/9938 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 2 b wird ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/9944 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe sind im Ältestenrat übereingekommen, den Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 9 in diesen Plenarsitzungen in erster und gegebenenfalls in zweiter Beratung zu behandeln. Ich gehe deshalb davon aus, dass niemand widerspricht, im Anschluss an die erste Beratung die zweite Beratung durchzuführen, sofern keine Ausschussüberweisung beantragt oder beschlossen wurde. Gibt es hierzu Widerspruch? Das kann ich nicht sehen. Innerhalb der Kategorie zwingend aufzurufender Verhandlungsgegenstände aufgrund geschäftsordnungsrechtlicher Regelungen und weiterer Verständigungen im Ältestenrat haben die Fraktionen und die Parlamentarische Gruppe im Ältestenrat Übereinkunft zu folgender spezifischer Abarbeitung der Tagesordnung erzielt: Die Tagesordnungspunkte 5, 7, 14, 16, 17, 20, 21 und 41 sollen in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 1 soll in der morgigen Plenarsitzung als erster Punkt aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 44 und 48 bis 53 sollen in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause aufgerufen werden. Daran schließen sich die Fragestunde zu Tagesordnungspunkt 54 und die Bekanntgabe der Wahlergebnisse an. Die Tagesordnungspunkte 6 und 42 sollen in der morgigen Plenarsitzung nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 sollen am Vormittag der Plenarsitzung am Freitag aufgerufen werden. Die Tagesordnungspunkte 19 und 18 sollen in dieser Reihenfolge am Nachmittag der Plenarsitzung am Freitag aufgerufen werden. Um die Möglichkeit der Abarbeitung der Tagesordnung zu unterstützen, wurde im Ältestenrat vereinbart, in der heutigen und in der morgigen Plenarsitzung ausnahmsweise jeweils nach 21.00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen – also 21.00 Uhr letzter Aufruf. Darüber hinaus wurde die Festlegung getroffen, Plenarsitzungen am 12., 13. und 14. Juni 2024 durchzuführen. Infolgedessen wird der Landtag im Juni in zwei aufeinanderfolgenden Plenarsitzungswochen zusammenkommen. Die Landesregierung hat mitgeteilt, zu den Tagesordnungspunkten 26, 34, 82 und 88 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen. Gibt es Bemerkungen zur Tagesordnung? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
