Dirk Bergner
Thüringer Gesetz zur Neufassung des Berufsrechts der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich verspreche eines, ich mache es kurz, weil schon sehr viel dazu gesagt worden ist. Aber ich möchte doch einige wenige Worte noch sagen schlicht und einfach zur Bedeutung der Vermesserinnen und Vermesser, die wir in Thüringen haben. Sie leisten eine hervorragende Arbeit, sie leisten eine sehr genaue Arbeit, ohne die Bauen in unserem Lande so nicht möglich wäre und ohne die auch das eine oder andere Erbe in unserem Land so nicht möglich wäre. Deswegen ist es, glaube ich, auch der richtige Zeitpunkt, einmal Danke zu sagen.
(Beifall AfD)
Ich möchte noch einen weiteren Satz hinzufügen: Die sogenannten öbuvS, also die öffentlich bestellten und vereidigten Vermesser, und das möchte ich auch gerade als Liberaler sagen, sind ein hervorragendes Beispiel, wie private Personen öffentliche Aufgaben übernehmen können, wie sie hoheitliche Aufgaben übernehmen können.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und es funktioniert, man muss davor keine Angst haben. Auch das kann man mal als gutes Beispiel mit zeigen und mit benennen. Ansonsten will ich auch ganz klar und deutlich sagen: Bei so guter Arbeit haben es die Vermesser in Thüringen auch verdient, dass wir nicht lange daran herumdoktern, dass wir das nicht lange hinziehen, sondern ihre Arbeitsgrundlagen auf den Punkt bringen, der notwendig ist, damit sie auch weiter ordentlich und ungestört ihrer Arbeit nachgehen können. Deswegen verbinde ich meinen Dank für diese Arbeit mit einer kurzen Rede. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
