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Prof. Dr. Hoff

24.04.2024 Sitzungen 7/133

c) auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema: „Freiheit und Vielfalt der Medien in Thüringen langfristig schützen – den öffentlichen Rundfunk stärken“

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es sind ja auf sehr unterschiedlichen Ebenen in der Aktuellen Stunde Themen aufgerufen worden, und das sind, glaube ich, auch die Themen, die uns hier im Thüringer Landtag beschäftigen. Das ist auf der einen Seite die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das ist auf der zweiten Ebene die Auseinandersetzung mit den Herausforderungen einer sich ausdifferenzierenden Medienlandschaft, in der soziale Netzwerke und neue Formate eine zunehmend größere Rolle spielen und auch der Einfluss von KI-Instrumenten beispielsweise die Identifizierung von dem, was tatsächliche Bilder und Nachrichten sind und was in jeder Form manipulierfähige Nachrichten und Bilder sind, noch mal verstärkt. Es wurde gesprochen über die schwierigen Rahmenbedingungen für Journalistinnen und Journalisten, wenn die Tätigkeit journalistischer Arbeit aufgrund von gewaltsamen Ausschreitungen – mit welchem Hintergrund auch immer – zunehmend schwerer wird. Ich glaube, alle drei Themen haben das Recht und den Anspruch, in einer Aktuellen Stunde diskutiert zu werden. Insofern wird uns nichts weiter übrigbleiben, als nur den einen oder anderen Punkt anzureißen. Ich will auch den 3. Mai zum Anlass nehmen, um deutlich zu machen, dass der Tag der Pressefreiheit international und hier in Deutschland sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen hat. International wissen wir, dass es eine große Zahl von Journalistinnen und Journalisten gibt, deren kritische journalistische Tätigkeit gegenüber herrschenden Gruppierungen – ob sie nun in einer staatlichen Institution/Regierung sind oder ob sie in Institutionen von defekten Demokratien etc. Macht ausüben – mit einem hohen Einsatz von Risiko für den eigenen Leib und das Leben, aber auch für die Freiheit und Sicherheit von Familienangehörigen und Freunden verbunden ist. Und wir wissen – ein Blick nach Russland beispielsweise –, was kritischer Journalismus eben bedeuten kann. In Deutschland selbst – und darauf ist hingewiesen worden, die Zahl der Übergriffe gegenüber Journalistinnen und Journalisten hat zugenommen – ist diese Situation schwierig. Es macht aus meiner Sicht überhaupt keinen Sinn, darauf zu verweisen, was der politische Hintergrund ist. Jeder Angriff auf eine Journalistin/einen Journalisten ist einer zu viel, weil er die Möglichkeit der kritischen Berichterstattung verhindert, erschwert. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aus diesem Grunde muss es uns insgesamt ein Anliegen sein – darauf wird auch im morgigen Thüringen-Monitor hinzuweisen sein –, dass – Johannes Rau, der 1987 seinen Kanzlerwahlkampf unter das Motto „Versöhnung statt Spaltung“ setzte – etwas getan werden muss, um gesellschaftlichen Spaltungsprozessen entgegenzuwirken, auch weil in einer immer stärker gespaltenen Gesellschaft die Möglichkeiten von aufklärerischem Diskurs, auch von aufklärerischem Diskurs von Journalistinnen und Journalisten, der kritischen Debatte zum Opfer fallen. Der zweite Punkt: Wir werden morgen in der Regierungserklärung den Thüringen-Monitor diskutieren und stellen dort in diesem Thüringen-Monitor ja durchaus auch ein ambivalentes Befragungsergebnis fest. Ein absolut überwiegender Teil – unabhängig von der sozialen Schicht, unabhängig von der Altersschicht – sagt: Ich bin hoch skeptisch gegenüber Informationen aus den sozialen Netzwerken. Das heißt also, Menschen gehen, egal welchen Alters, in die sozialen Netzwerke mit einer zurückhaltenden Haltung im Sinne von: Ich weiß nicht, ob die Informationen, die ich dort bekomme, tatsächlich stimmen. Gleichzeitig gibt es eine große Reserviertheit gegenüber Regulierungsinstrumenten gegenüber den sozialen Netzwerken unter dem Eindruck von möglicher Einschränkung von Meinungsfreiheit. Diese Ambivalenz erst mal zur Kenntnis zu nehmen, nicht sofort zu glauben, dass man die richtige Antwort darauf hat, sondern sich damit auseinanderzusetzen, ist etwas, was uns der Thüringen-Monitor als eine Denkaufgabe gibt – und nicht der Thüringen-Monitor als Instrument, sondern die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats, die im Thüringen-Monitor befragt ihre Meinung sagen. Das Dritte – Robert-Martin Montag hat es angesprochen, andere Kolleginnen und Kollegen haben es auch angesprochen – ist die Daueraufgabe der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Letzte Woche haben die Medientage Mitteldeutschland stattgefunden – die/der eine oder andere Kollegin/Kollege war da. Ich habe dort deutlich gemacht, dass meine Erwartung ist, dass das, was der Zukunftsrat – eingesetzt von den Ländern – vorgelegt hat als Programm, auch tatsächlich umgesetzt wird. Das ist ein Maßnahmenpaket, das man quasi nach dem Motto „Gekauft wie gesehen“ umsetzen sollte, insbesondere was die ARD betrifft, insbesondere was die Zusammenarbeit von Deutschlandradio und ZDF betrifft im Bereich von gemeinsamer Tochterstruktur, aber auch, was die Managementorganisation der öffentlich-rechtlichen Anstalten betrifft. Und ich habe dort deutlich gemacht – und damit will ich abschließen –, dass die Debatte über den Rundfunkbeitrag auch bedeutet, dass wir uns mit der Frage auseinandersetzen müssen: Welche rundfunkbeitragsfernen Elemente müssen eigentlich aus dem Rundfunkbeitrag raus, mit dem Ziel, auch den Rundfunkbeitrag abzusenken? Ich will hier nur drei Beispiele nennen. Das Erste: Im Rundfunkbeitrag enthalten sind die Ausgaben für diejenigen, die als Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger quasi vom Rundfunkbeitrag befreit sind. Warum ist das ein Gegenstand des Rundfunkbeitrags? Alle diejenigen, die sich derzeit über die Reform des Bürgergelds Gedanken machen, sollten sich mit der Frage befassen, ob man dieses rundfunkbeitragsfreie und rein sozialpolitische Instrument aus dem Rundfunkbeitrag rausnimmt und steuerfinanziert als Gegenstand des Bürgergelds betrachtet. Wer will, dass der Rundfunkbeitrag nicht steigt, sondern sinkt, muss sich mit der Frage auseinandersetzen, welche Elemente des Rundfunkbeitrags eigentlich nichts mit der Arbeit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu tun haben. Das ist ein Element davon. Das Zweite ist die Frage der Altersversorgung. Es sind über lange Jahre nicht in den ostdeutschen Rundfunkanstalten, sondern in den westdeutschen Rundfunkanstalten Versorgungslasten entstanden, die dort definiert und enthalten sind, die über einen Rundfunkbeitrag finanziert sind. Man könnte auch dieses Element aus dem Rundfunkbeitrag herausnehmen und im Übrigen eine Deckelung bei den weiteren Versorgungsausgaben, also dem Anstieg in den Versorgungsausgaben, mit hineingeben. Letzter und abschließender Punkt – da habe ich eine ganz andere Meinung, als das eben angesprochen worden ist –: Die Landesmedienanstalten sind für die Aufsicht über die privaten Fernsehund Rundfunkanstalten zuständig. Warum soll im Rundfunkbeitrag diese Aufgabe der Landesmedienanstalten finanziert werden? Wir haben andere Beispiele, wo die Kontrolle wirtschaftlicher Unternehmen auch von den Unternehmen selbst finanziert wird. Warum sollen nicht ProSieben, RTL und andere diese Aufgabe der Landesmedienanstalt finanzieren? Sie können hier sofort den Rundfunkbeitrag entlasten und gleichzeitig wird die entsprechende Aufgabe der Aufsicht finanziert und wahrgenommen und gleichzeitig die aufklärerische Funktion mitgemacht. Diese drei Elemente können rundfunkbeitragsentlastend sein, ohne dass man auch nur an irgendeiner einzigen Stelle die Diskussion aufmachen müsste, wie sich die Struktur entwickelt. Um nicht mehr und nicht weniger geht es. Ich habe deutlich gemacht, alle drei Elemente wären eine eigene Aktuelle Stunde wert. Insofern gehe ich davon aus, dass uns diese Debatte auch in den nächsten Plenarsitzungen bzw. der nächsten Wahlperiode erhalten bleiben wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Protokoll ↗