Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich in offensichtlich guter Stimmung hier eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Gottweiss und Herr Abgeordneter Möller betraut. Für diese Sitzung haben sich Frau Abgeordnete Dr. Bergner, Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Sesselmann, Herr Minister Stengele zeitweise, Frau Ministerin Taubert und Frau Ministerin Werner entschuldigt. Folgende Hinweise ergehen zur Tagesordnung. Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden folgende Übereinkünfte erzielt: Der Tagesordnungspunkt 1 soll heute als erster Punkt aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 5 soll heute als letzter Punkt aufgerufen werden. Der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4200 und der Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/3265 werden gemeinsam mit dem Antrag zu Tagesordnungspunkt 8 aufgerufen. Der Tagesordnungspunkt 10 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Der Tagesordnungspunkt 14 soll heute auf jeden Fall aufgerufen werden. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 17 und 20 bis 25 sollen heute nach der Mittagspause aufgerufen werden. Im Anschluss an die Bekanntgabe der Wahlergebnisse soll der Tagesordnungspunkt 16 aufgerufen werden. Die Wahl einer Vizepräsidentin des Landtags soll als neuer Tagesordnungspunkt 17 a morgen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung widersprochen? Gibt es Bemerkungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 dazu: Gutachten „Politische Kultur in Stadt und Land (Ergebnisse des ThüringenMonitors 2022)“ Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 7/8028 Herr Ministerpräsident Bodo Ramelow, Sie erhalten hiermit das Wort für Ihre Regierungserklärung.
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns heute beschäftigen müssen mit etwas, was ich als Vorbemerkung sagen will, wenn ich auf das Glas verweisen darf, ist das Glas halb voll oder ist das Glas halb leer. Wenn man so darüber philosophiert, dann muss man über beide Seiten intensiv reden, denn der Thüringen-Monitor hat uns beides aufgezeigt: das, was an Fülle da ist, aber auch das, was an Problemen aufgezeigt wird. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, auch die Schülerinnen und Schüler aus Hochheim! Meine sehr verehrten Damen und Herren, gut 90 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer fühlen sich mit ihrer Gemeinde, ihrer Region und dem Freistaat verbunden. Diese Werte entsprechen denen, die bereits 2012 und 2018 gemessen worden sind. Mehr noch: Je stärker sich die Thüringerinnen und Thüringer der Heimatgemeinde verbunden fühlen, desto stärker ist auch ihre emotionale Bindung an die Region und das Land und umgekehrt. Auf meinen Reisen durch unsere Heimat, ob bei Betriebsbesuchen, in Bürgergesprächen oder im Austausch mit Ehrenamtlichen, überall begegnet mir diese Verbundenheit. Sie ist mir Verpflichtung und Ansporn. Sie ist Motivation an schlechten Tagen und das berühmte i-Tüpfelchen auch an guten Tagen. Die große Heimatliebe der Thüringerinnen und Thüringer sollte uns Leitfaden sein, auch und gerade bei der anschließenden Debatte um diese Regierungserklärung in diesem Hohen Hause. Deswegen mein Appell: Zeigen wir den Bürgerinnen und Bürgern unseres Freistaats, allen, die bei uns leben, dass wir gemeinsam um die besten Ideen für die Zukunft Thüringens ringen und dass allein das Bessere der Feind des Guten ist! Sehr geehrte Damen und Herren, der ThüringenMonitor 2022 hat auch in diesem Jahr eine hohe öffentliche Beachtung gefunden und intensive Diskussionen ausgelöst. Das ist zunächst erst mal ein gutes Zeichen, dokumentiert die öffentliche Debatte doch das allgemein hohe Interesse an den Fragen von Demokratie und den Lebensverhältnissen in unserem Freistaat. Das ist einmal mehr das große Verdienst der Forschungsgruppe der Universität Jena unter der Leitung von Frau Prof. Dr. Marion Reiser, der ich an dieser Stelle ebenso wie ihrem Team für diese ausgezeichnete Arbeit herzlich danken will.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP) Ebenso bedanke ich mich bei den Thüringerinnen und Thüringern, die durch ihre Antwortbereitschaft dazu beigetragen haben, dieses Barometer des Meinungsklimas im Freistaat zu ermöglichen. Dass über die besorgniserregenden Aussagen der Erhebung wesentlich intensiver berichtet und diskutiert wird als über ihre durchaus auch vorhandenen positiven Seiten, liegt in der Natur der Sache. Und das ist gut so. Um in dem Bild zu bleiben: Dass erst mal intensiv über das halb leere Glas berichtet wird, was sich aus dem Thüringen-Monitor ergibt, ist erst mal eine Grundlage, um darüber nachzudenken. Aber ich verweise darauf, dass die andere Hälfte des Glases gut gefüllt ist. Beides sollte man im Blick haben. Sehr geehrte Damen und Herren, ich würde es sehr begrüßen, wenn auch andere Länder, andere Bundesländer und der Bund verstärkt vergleichbare Langzeitstudien initiieren würden. Wir könnten uns ein besseres Bild davon machen, ob Tendenzen, positive wie negative, auf Thüringen beschränkt sind und/oder auch in anderen Ländern feststellbar sind, also uns einordnen in ein Meinungsspektrum, in ein Meinungsbarometer der ganzen Bundesrepublik und nicht einfach immer nur eine Reduktion, dass wir wie ein Scheinwerfer nur auf Thüringen gelenkt sehen, sondern es vergleichen können müssten mit allen anderen Bundesländern um uns herum, um auch feststellen zu können, wo ist der Unterschied zwischen Westen und Osten. Ich bin der festen Überzeugung, dass solche vergleichenden Studien Vorurteile abbauen könnten, solche, die der Westen gegenüber dem Osten hat, wie auch umgekehrt. Die Äußerungen von Herrn Döpfner sind ein Hinweis darauf, was manch einer in der Bundesrepublik so denkt. Wir können in höherem Maße voneinander profitieren. Das längere gemeinsame Lernen, die umfangreiche Kinderbetreuung, die poliklinische Versorgung sind allesamt Errungenschaften des Ostens, die auch zur Verbesserung der Lebensverhältnisse im Westen hätten führen können. Der berühmte Satz, dass es mehr gibt als grüner Pfeil und Sandmännchen, was der Bundesrepublik Deutschland gutgetan hätte, und dass die Gemeindeschwester Agnes, die heute Vera heißt, eigentlich ein guter Beitrag wäre für den Thüringer Wald oder für die Region, in der ich geboren bin, Norddeutschland.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich werde weiter dafür eintreten, Vorurteile abzubauen und Sorgen wie Probleme in Chancen zu verwandeln und Lösungen zuzuführen. Zugleich neigen wir oftmals dazu, jeden Thüringen-Monitor nur für sich zu betrachten. Dabei laufen wir Gefahr, langfristige Trends ebenso aus dem Blick zu verlieren wie wichtige Erkenntnisse früherer Jahre. Ich möchte deshalb an einige wichtige Aussagen aus früheren Thüringen-Monitoren erinnern. Schon 2016 wies Prof. Best darauf hin, dass die Befragungsforschung auf die Teilnahme- und Auskunftsbereitschaft der Bevölkerung angewiesen ist und sie gleichzeitig den Befragten eine Stimme verleiht. Unter dem Schutz der Anonymität können auch Positionen und Auffassungen zum Ausdruck kommen, die außerhalb der Norm etablierter Diskurse, ja selbst außerhalb der Norm des Grundgesetzes liegen. Vielen Befragten scheint sich mit der Interviewteilnahme eine willkommene Gelegenheit zu bieten, ihren politischen Meinungen, ihre persönlichen Sichten, ihrer Zustimmung oder Ablehnung, ihrem Unmut oder ihrem Ärger Luft zu machen. Ein Jahr später wurden wir daran erinnert, dass in den Thüringen-Monitoren „gemischte Gefühle“ diagnostiziert werden. Mit diesen „gemischten Gefühlen“ können die Bürger und Bürgerinnen offenbar besser umgehen als die meisten der meinungsbildenden Beobachter. Hier offenbart sich aus Sicht der Wissenschaftler ein – Zitat – „wildes Denken“, das sich den Erwartungen von Wissenschaft und Politik an Geschlossenheit und Widerspruchsfreiheit widersetzt. Aber es folgt einer eigenen Logik. Ich zitiere aus dem Thüringen-Monitor 2017: „Während sich die Demokratiezufriedenheit auf eine positive Bewertung der Ergebnisse politischen Handelns beziehen lässt, bezieht sich Demokratiekritik auf Defekte des politischen Betriebs und die dort wahrgenommene Abgehobenheit und Selbstbezüglichkeit der Eliten. Beides schließt sich nicht aus, doch steht eine ‚Schönwetterdemokratie‘, die beständig nur durch den Erfolg ihrer Eliten bestätigt werden muss, auf unsicherem Grund.“ Während der Coronapandemie waren für die Demokratieunterstützung und die Demokratiezufriedenheit Rekordwerte in der Langzeitbetrachtung des Thüringen-Monitors gemessen worden. Im Vergleich zu diesen Höchstwerten ist die Demokratieunterstützung aktuell gesunken. Gleichwohl stimmen mehr als vier von fünf Thüringern der Aussage zu, dass die Demokratie die beste aller Staatsformen ist. Die Demokratiezufriedenheit hingegen ging auf einen Zufriedenheitswert von 48 Prozent zurück – das halbe Glas. Das ist ein starker Rückgang, der zunächst zum Nachdenken und auch zum Handeln auffordert. Aus früheren Thüringen-Monitoren wissen wir, dass die Demokratiezufriedenheit als positive Bewertung der Ergebnisse politischen Handelns in unserem Freistaat in erster Linie die Sicherung des seit 1990 erreichten und erarbeiteten Wohlstands umfasst, auch wenn der Wohlstand im Durchschnitt nach wie vor signifikant geringer als der im Westen ist. Die Unterscheidung ist nach wie vor vorhanden. Auch bei durchschnittlichen Löhnen, Vermögen, Erbschaften und Ähnlichem ist deutlich zu erkennen, wo Ost und wo West ist. Trotzdem ist das Gefühl, den erreichten Wohlstand in Thüringen zu verlieren, ein Gefühl, das sich auch in der Unzufriedenheit ausdrückt. Zum Zeitpunkt der Befragung im Herbst 2022 prägten aber die Energiekrise und der Energiepreisschock, die höchste Inflation seit mehr als 70 Jahren, aber auch die Klimakrise die öffentliche Diskussion. Viele Thüringerinnen und Thüringer waren in Sorge. Die Entscheidungen, mit denen Bundesregierung und die Regierungen der Länder dafür Sorge getragen haben, dass die Energiekrise abgewendet werden konnte, waren zum Befragungszeitraum noch nicht getroffen. Das heißt, wir waren mitten in der Auseinandersetzung, ob ein Blackout droht oder eine Gasmangellage eintreten könnte, die auch Thüringer Betriebe möglicherweise an den Stillstand bringen könnte. Zum Glück ist alles überwunden worden und in eine andere Richtung entwickelt worden, aber in dieser Zeit, in der wir diese Unsicherheit hatten, ist der Befragungszeitraum. Doch auch die nun schon seit Jahren andauernde Vielfachkrise entbindet uns nicht von der Pflicht, demokratisch zu handeln. Ich betone, wir alle müssen demokratisch handeln. Denn wir haben es hier mit einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu tun. Schnelle Schuldzuweisungen bringen Aufmerksamkeit in der Twitterblase und hohe Klickzahlen auf TikTok, Instagram und Facebook. Zur Lösung taugen diese kurzen Kommentare aber nicht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich bin bei aller Sorge zuversichtlich, dass wir mit guter Politik der Regierungskoalition und der Opposition Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unserem Freistaat zurückgewinnen können. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns auch anlässlich dieses Thüringen-Monitors feststellen, dass es uns unter für die bundesdeutsche Geschichte einmaligen politischen Rahmenbedingungen seit 2019 gelingt, wichtige Entscheidungen für unseren Freistaat zu treffen. Bislang haben wir mehrheitlich hier im Parlament alle notwendigen Entscheidungen gemeinsam getroffen, Haushalte geschaffen, Sicherheit verlässlich gestaltet. Auch das hat man Thüringen nicht zugetraut, dass wir in einer Situation trotzdem handlungsfähig sind und bleiben. In den Jahren 2020, 2021, 2022 wurde jeweils ein Landeshaushalt beschlossen, der für stabile Verhältnisse ebenso wie für programmatische Innovationen bürgt. Der Motor unseres Gemeinwesens läuft, ohne zu stottern. Während andere Länder mit stabilen Regierungsmehrheiten Haushaltssperren verhängen müssen, ist dies in Thüringen bislang nicht notwendig. Meine Bitte und zugleich mein Appell an die staatspolitische Verantwortung der Mitglieder des Thüringer Landtags bestehen darin, auch in diesem Herbst einen tragfähigen Landeshaushalt für das kommende Jahr zu beschließen. Durch solches Handeln über Parteigrenzen hinweg zeigen wir die Stärke und den Wert demokratischer Politik. Sehr geehrte Damen und Herren, zum Ende dieses Jahres wird die Internationale Bauausstellung – IBA – Thüringen abgeschlossen sein. Zehn Jahre lang war die IBA Thüringen ein innovatives Entwicklungslabor, ein organisierter Ausnahmezustand auf Zeit. Mit zahlreichen Partnern wurden Projekte initiiert, entwickelt, teilweise wieder verworfen, neu gedacht und letztlich umgesetzt: innovativ, experimentell und praxisorientiert. Thüringen ist ein – Zitat – „StadtLand im Wandel“. So lautet die Botschaft der IBA Thüringen. Im kulturellen Reichtum des Landes, in der Vielfalt von Städten und Dörfern und den landschaftlichen Qualitäten liegen die Chancen für eine erfolgreiche und lebenswerte Zukunft des Freistaats Thüringen. Davon ist das IBA-Team um Frau Marta DoehlerBehzadi überzeugt, und die von mir angeführte Landesregierung sieht das genauso. Seit Anfang Mai und bis Ende Oktober sind die Ergebnisse und Erkenntnisse aus dieser mehr als zehnjährigen Arbeit im besonderen Eiermann-Bau in Apolda zu besichtigen. Ein spannendes Rahmenprogramm mit Exkursionen zu IBA-Standorten in Thüringen bietet die Möglichkeit, die IBA-Ergebnisse real vor Ort zu betrachten, zu diskutieren und von Thüringen zu lernen. Das ist mir auch im kirchlichen Raum an vielen Stellen jetzt begegnet, dass die Besonderheit, mit leeren Kirchen neue Wege zu gehen und neue Nutzungen zu suchen, mit großer Aufmerksamkeit außerhalb von Thüringen betrachtet worden ist. Ich bedauere, dass diesen Projekten in Thüringen gar nicht dieselbe Aufmerksamkeit zuteilgeworden ist, und deswegen mein Werbeblock dafür, sich damit genauer auseinanderzusetzen, seit wir mit diesen Ergebnissen in die Diskussion gegangen sind. Deswegen lohnt es sich, den Eiermann-Bau zu besuchen und sich die Projekte genauer anzusehen. Lassen Sie mich nur ein Beispiel nennen: Wenn der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach deutschlandweit 1.000 Gesundheitskioske gern entwickeln möchte, dann rufen wir aus Thüringen stolz: „Ick bin all hier“. Denn die IBA Thüringen trug in der Region Seltenrain dazu bei, mit Gesundheitskiosken eine kooperative Vorsorge auf dem Land zu schaffen, die dazu noch architektonische Schmuckstücke geworden sind. Sie kennen mich, ich könnte weiter schwärmen vom Sch(l)afstall in Bedheim, den diversen Projekten im Schwarzatal oder dem SEZ am Thüringer Meer. Auch da haben wir hier gemeinsam dafür gesorgt, dass auch das SEZ am Thüringer Meer weitergebaut wird und auch Sie als Abgeordnete geholfen haben – über Parteigrenzen hinweg –, dass dieses einmalige Projekt jetzt nicht an den Baupreisen in die Knie geht. Dies sind einige Beispiele, mehr möchte ich nicht aufzählen. Es ist aber ein Hinweis darauf, dass dort viel Power entwickelt worden ist. Die Landesregierung wird die Abschlussausstellung im August besichtigen, und ich möchte alle Fraktionen und Gruppen dieses Hauses herzlich einladen, genauso wie die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats, sich selbst ein Bild zu machen von dem Glücksfall der IBA, die vor meiner Zeit als Ministerpräsident auf den Weg gebracht worden ist und in der ganzen Zeit eine eigene Kraft, eine eigene Linie und ein erfolgreiches Projekt geworden ist.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, der Abschluss der IBA war für uns Anlass, das Wissenschaftlerteam zu bitten, sich im Thüringen-Monitor 2022 mit dem Verhältnis von Land und Stadt in Thüringen zu befassen. Dieses Verhältnis ist fraglos eine der wichtigsten Fragen unserer Zeit. Die Ergebnisse der Befragung zeigen auch hier eine gemischte Bilanz. Wir sind gefordert, für Alarmrufe allerdings besteht kein Anlass. Im Gegenteil: Thüringens ländliche Regionen sind für die große Mehrheit unserer Bürger geprägt durch einen großen sozialen Zusammenhalt. Bei Kinderbetreuungsmöglichkeiten, den Pflegediensten, der mobilen Datenversorgung besteht in Land und Stadt eine insgesamt hohe Zufriedenheit, so der Thüringen-Monitor. In Land und Stadt sind die Thüringer ihrer Gemeinde sehr stark verbunden und nehmen sie mehrheitlich als einen attraktiven Ort zum Leben wahr. Darauf dürfen wir gemeinsam stolz sein. Ich danke von dieser Stelle aus all denjenigen, die dazu jeden Tag beitragen, den haupt- und ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, den Beigeordneten, Mitgliedern in Stadt- und Gemeinderäten, Kreistagen, den Ehrenamtlichen, den Kameradinnen und Kameraden der freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, den Beschäftigten in Kindergärten, Pflegediensten, all den vielen Menschen, die in Vereinen jeden Tag Verantwortung für die Nachbarschaft und die Menschen in ihrem Ort übernehmen, usw.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Als Landesregierung wollen wir ihre Arbeit nach besten Kräften unterstützen. Wir werden zudem dafür Sorge tragen, die Strukturen im ländlichen Raum zukunftsfest zu machen. Dafür unterstützen wir die freiwillige Neugliederung von Gemeinden, um die Leistungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung zu erhalten, und federn mit dem Demografiefaktor im KFA die Herausforderungen eines Einwohnerrückgangs ab. Sehr geehrte Damen und Herren, die Ergebnisse des aktuellen Thüringen-Monitors unterstützen uns in dem Bestreben, den ländlichen Raum als Zentrum unseres Landes zu sehen. Sie zeigen uns, wo wir ansetzen müssen. Ich möchte die vor uns liegenden Herausforderungen an einigen wenigen Beispielen erläutern. Das zeitlich begrenzte 9-Euro-Ticket ebenso wie das jetzt gültige 49-Euro-Deutschlandticket sind Meilensteine auf dem Weg zur Mobilitätsgarantie für alle. Endlich ist es gelungen, die Kleinstaaterei diverser Verkehrsverbünde in ein zusammenhängendes System zum Nutzen aller zu überführen. Darin liegt die große Chance der Weiterentwicklung. Doch das Deutschlandticket ist nicht für alle in gleicher Weise attraktiv. Denn dort, wo der Bus nur während der Schulzeit fährt, bringt es keine wirkliche Mobilitätsverbesserung. Diese Landesregierung hat sich das mittelfristige Ziel einer Mobilitätsgarantie für alle Thüringerinnen und Thüringer gesetzt. Diese Aufgabe kostet Zeit, sie kostet aber vor allem Geld. Sie fordert kreative und innovative Lösungen und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei den Verkehrsunternehmen, den kommunalen Trägern und von uns als Land. Wir erweitern dazu das landesbedeutsame Busnetz, wir verknüpfen die unterschiedlichen Verkehrsarten, sorgen für Barrierefreiheit und für moderne, ökologische Antriebssysteme. Mit dem Integralen Taktfahrplan zeigen wir, wie der ÖPNV in Thüringen insbesondere im ländlichen Raum den Individualverkehr sowohl ergänzen als auch als Alternative bestehen kann. Bürgerbusse, On-Demand-Verkehr sowie Bustransfers zum Einkaufen oder zum Arzt sind bereits Realität in Thüringen. Wir sorgen dafür, dass sie aus der Modellphase zur Normalität werden. Doch noch einmal: Das alles erfordert deutlich mehr Geld – und ich sage deutlich – des Bundes, weil der Eisenbahnverkehr ursprünglich Bundesaufgabe war und sich deswegen der Bund an dieser Mobilität auch beteiligen muss.
(Beifall DIE LINKE)
Die Verkehrsminister der Länder wollen 1,2 Milliarden Euro zusätzlich vom Bund, jedes Jahr, und ich unterstütze diese Forderung ausdrücklich.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Sehr geehrte Damen und Herren, Thüringen ist in den vergangenen zehn Jahren entgegen der demografischen Laufrichtung gewachsen. Zwar sind Probleme wie niedrige Löhne und eine hohe Arbeitsbelastung weiterhin virulent und tragen gerade in strukturschwachen Regionen zu einem weiterhin bestehenden Unsicherheitsempfinden in der Lebensführung bei, doch es hat sich Entscheidendes geändert. Thüringen ist inzwischen ein Chancenland geworden, für junge Menschen und erfahrene Beschäftigte gleichermaßen. Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind heute keine sogenannte Problemgruppe mehr am Arbeitsmarkt, sondern ein Erfolgsfaktor. Zwischen 2010 und 2022 ging die Zahl der Arbeitslosen von 117.000 auf 58.000 zurück, die Zahl der Langzeitarbeitslosen halbierte sich ebenfalls nahezu von 39.000 auf 21.000. Das Selbstbewusstsein der abhängig beschäftigten Thüringerinnen und Thüringer wächst erkennbar. Immer mehr Beschäftigte fordern bessere Arbeitsbedingungen ein und tragen so zu einer hohen Lohndynamik im Freistaat bei. Durch die gezielte Anpassung des Übergangs von der Schule in die Berufsbildung an die neuen Erfordernisse des Arbeitsmarkts ist es gelungen, die Abwanderung junger Arbeitskräfte aus Thüringen weitgehend zu stoppen. Und mit UTP haben wir jetzt wieder eine Praxisorientierung, die einen oder anderen werden sich daran erinnern, das hatten wir schon mal, das kannten wir, zumindest in diesem Teil unseres Landes.
(Beifall DIE LINKE)
Und es wäre nicht schlecht, wenn es Normalität wäre wie auch das Handwerkerabitur eine Normalität wäre oder wie ich zu sagen pflege: Es hat Herrn Gysi nie geschadet, dass er auch Rinderzüchter ist und dabei Abitur gemacht hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Der Thüringer Arbeitsmarkt ist für den Nachwuchs attraktiv und aufnahmefähig. Auf 100 ausbildungswillige junge Menschen kommen durchschnittlich 140 Ausbildungsplätze im Freistaat. Ich erinnere mich noch an die Zeit, dass wir als politisch Verantwortliche jedem Betrieb nachgelaufen sind und gebettelt haben: Schaffen Sie doch einen Ausbildungsplatz. Jetzt laufen wir jedem jungen Menschen hinterher und sagen: Seht euch doch mal um, es gibt genügend Ausbildungsplätze. Fast 80 Prozent des Fachkräftebedarfs richten sich, das erfahren wir aus der aktuellen Fachkräftestudie, auf klassische Ausbildungsberufe. Wir haben jeden Grund, bei jungen Leuten und an der Schule für die duale Ausbildung zu werben. Wie der Bundesarbeitsminister werbe auch ich dafür, dass sich mehr junge Leute entscheiden, Meister zu werden statt den Master zu absolvieren. Die ökologische und die digitale Modernisierung Deutschlands werden in hohem Maße qualifizierte Facharbeiterinnen und Facharbeiter im Handwerk und für das Handwerk benötigen. Da gilt der Satz: Handwerk hat goldenen Boden. Wir werden im Rahmen der Thüringer Allianz für Berufsausbildung und Fachkräfteentwicklung unsere Anstrengungen verstärken. Die Betriebe sind gefordert, gute Arbeit bereits in der Ausbildung zu forcieren. So wird die berufliche Ausbildung wieder zu einer attraktiven Alternative zum Hochschulstudium. Sehr geehrte Damen und Herren, etwa ein Drittel der Hausärzteschaft in Thüringen wird in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen. Gleichzeitig rücken im Verhältnis dazu zu wenige junge Ärztinnen und Ärzte nach, die in der hausärztlichen Versorgung – und in den ländlichen Regionen – tätig sein möchten. Über die Parteigrenzen hinweg sind wir uns einig, alle geeigneten Wege auszuprobieren, um junge Ärztinnen und Ärzte auszubilden, zu gewinnen und vor allem zu halten. So fördert der Freistaat Thüringen seit 2014 Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum und stellt finanzielle Mittel für die Niederlassung, Neugründung oder Übernahme einer Praxis oder Teilpraxis zur Verfügung. Künftig soll diese Förderung auch Apotheken und Zahnärzten zugutekommen. Allein in diesem Jahr steht dafür mehr als 1 Million Euro bereit. Die „Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung“ der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen und der Freistaat Thüringen leisten hervorragende Arbeit. Ich danke allen Beteiligten, die jeden Tag dafür sorgen, mehr Ärztinnen und Ärzte hier im Land zu halten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) An der Friedrich-Schiller-Universität Jena wurde bereits zum Wintersemester 2021/2022 die Anzahl der Medizinstudienplätze von 260 auf 286 erhöht. Wir werden dem Landtag das Thüringer Hausärztesicherstellungsgesetz vorlegen, das weitere Verbesserungen bringen wird. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn es um die Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum und insbesondere die Fürsorge für junge Familien geht, spielen Geburtsstationen eine wesentliche Rolle. Am Beispiel in Suhl zeigt sich, wie schnell große Verunsicherung entsteht, wenn eine Schließung im Raum steht. Die überfraktionelle Zusammenarbeit beim Landeshaushalt 2023 führte dazu, dass zusätzlich zu den 3,2 Millionen Euro Bundesmitteln im laufenden und kommenden Jahr weitere 4 Millionen Euro im Landeshaushalt bereitstehen. Dafür meinen Dank. Das sind die praktischen Lösungen, die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten und die der Demokratieverdrossenheit entgegenwirken. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben ein klares Ziel vor Augen: Wir wollen das familienfreundlichste Bundesland werden. Dafür sind gute Bildung und stabile soziale Strukturen unabdingbar. Die Daten des Thüringen-Monitors liefern dafür eine gute Ausgangsbasis. Mit dem Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ und dem Programm „AGATHE – Älter werden in der Gemeinschaft“ werden insbesondere auch Angebote in ländlichen Gegenden gefördert. Dabei entscheiden die Landkreise oder Kommunen selbst und konkret anhand der Situation vor Ort, wie sie die zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um die Lebensqualität für die ältere Generation oder für Familien in ihrer Region zu verbessern. In acht Landkreisen sind beispielsweise mittlerweile insgesamt 32 Dorfkümmerinnen und Dorfkümmerer tätig. Sie bilden eine feste Anlaufstelle für all die großen und kleinen Probleme der Menschen. Ob Dorfkümmerer, Bürgerbus, Pflegestützpunkt oder Mehrgenerationenhaus – es gibt viele Möglichkeiten, um etwas für mehr Mobilität, das soziale Miteinander oder die Beratungs- und Unterstützungsstrukturen vor Ort zu machen. Die Landesregierung will gute und flächendeckende Bildungsorte nicht nur erhalten, sondern stärken. Denn Schulen sind nicht allein Lernorte, sondern vielmehr Orte des Zusammentreffens, der Kommunikation und natürlich auch der Identität. Mit Campusmodellen und durch Kooperationen von Schulen, die für sich genommen zu klein wären, sorgen wir dafür, dass kurze Beine möglichst kurze Schulwege haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Es braucht Veränderung, um die gute Schulbildung auch im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken. Dafür tragen die Schulträger mit der Schulnetzplanung die Verantwortung. Wir sind wie bisher gute und verlässliche Partner für die Schulträger. Mit der Einführung des Sonderzuschlags für Lehrerinnen und Lehrer haben wir einen finanziellen Anreiz für die Aufnahme einer Tätigkeit im ländlichen Raum geschaffen. Wir werben um jede einzelne Lehrerin und jeden einzelnen Lehrer für unsere Schulen. Die Lehrergewinnungskampagne zielt darauf ab, überall in Thüringen Lust auf Lehre zu haben. Das Land ist ein zuverlässiger und sicherer Arbeitgeber. Die Wiedereinführung der Verbeamtung, die Besoldungserhöhung für Lehrkräfte an Grund- und Regelschulen, die Öffnung des Seiteneinstiegs sind weitere Bausteine zur Lehrkräftesicherung in ganz Thüringen. Häufig wird es begleitet von unangenehmen, lauten Kommentaren, wenn Einzelne sagen, der Seiteneinsteiger sei nicht die richtige Antwort. Die Alternative dazu ist gar kein Unterricht. Deswegen muss der Seiteneinsteiger gut begleitet werden. Die Ermöglichung des Seiteneinstiegs hat uns dort viel Unterricht ermöglicht und abgesichert.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das Gelingen der Energiewende wird ein entscheidender Standortfaktor für Thüringen. Sie steht und fällt mit ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz. Umso wichtiger sind deshalb Beteiligungsmöglichkeiten, sodass jede und jeder an der Energiewende teilhaben und auch von ihr profitieren kann. Wir arbeiten an schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Ausbau der Windenergie und wir erhöhen dadurch die Zustimmung in der Bevölkerung. Wir wissen um die Vorbehalte bei vielen Bürgerinnen und Bürgern. Wir nehmen diese Bedenken ernst, wir wollen gute und akzeptable Lösungen. Dafür ist Gesprächsbereitschaft auf allen Seiten und auf allen Ebenen erforderlich. Da meine ich auch Windkraftentwickler, die mit den Menschen im Dorf nicht reden, die erweisen denen einen Bärendienst, die eigentlich die regenerative Energie voranbringen wollen. Es ist nicht zuletzt die Wirtschaft selbst, die nach erneuerbaren Energien für die eigene Produktion verlangt und in eigener Initiative tätig wird. Die Firma Mubea in Weißensee will ihre Produktion auf die Nutzung regenerativer Energie umstellen und plant dafür den Bau von zehn Windkraft- bzw. einer großen Photovoltaikanlage. Drei davon werden sie selber nutzen, sieben weitere sollen Interessenten in der Region zur Verfügung gestellt werden. Ich nenne das ein vorbildliches unternehmerisches Verhalten, das jede Unterstützung der Politik verdient hat.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Um die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Kommunen bei Windenergieanlagen besser und vor allem zuverlässiger zu verankern, werden wir ein Windbeteiligungsgesetz vorlegen. Damit schaffen wir eine Win-win-Situation für Betreiber von Windparks, die Kommunen sowie Anwohnerinnen und Anwohner. Wenn so etwas entsteht, muss die Region auch davon profitieren. Man muss es spüren, auch im eigenen Portemonnaie, ob diese Anlagen dort stehen, und darf nicht das Gefühl haben, dass das Geld abfließt und woanders eingenommen wird.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Für Bürgerenergiegenossenschaften in Thüringen stehen in diesem Jahr 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Sehr geehrte Damen und Herren, Thüringen ist ein Einwanderungsland.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Zu uns kommen Menschen, die das Grundrecht auf Asyl in Anspruch nehmen, und Menschen, die sich aus anderen Gründen entscheiden, zuzuwandern. Das stellt uns vor Herausforderungen und eröffnet uns zugleich große Chancen. Die Gewerkschaften ebenso wie die Arbeitgeber in Thüringen haben diese Realität erkannt. Sie erwarten von der Politik die Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften ermöglicht. Für die gelingende Integration derjenigen, die im Wege der Arbeitsmigration zu uns kommen, ebenso wie für die Menschen, die bereits bei uns leben. Ich möchte jungen Menschen, die als Kinder und Jugendliche bei uns Asyl gesucht haben, ein Angebot für eine geordnete Arbeitsmigration machen, also keine pauschale Anerkennung, wie mir immer unterstellt worden ist. Ihnen sollten wir diesen Spurwechsel schon aus eigenem wirtschaftlichen Interesse ermöglichen. Es geht dabei um rund 9.500 Personen, Arbeitskräfte, die anpacken können und wollen, um unser Land weiter zukunftsfähig zu machen. Unbürokratische und schnelle Anerkennung von Berufsabschlüssen und Qualifikationen, eine frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt und umfassende soziale Teilhabe nutzen am Ende allen: den Behörden, unserer Gesellschaft, dem Arbeitsmarkt und nicht zuletzt den Menschen, die zu uns kommen.
(Beifall DIE LINKE)
Zugleich müssen wir auf allen Ebenen, von der EU bis zu den Gemeinden, für eine humanitäre Flüchtlingspolitik Sorge tragen: für menschenwürdige Unterbringung, ausreichende Versorgung und gelingende Integration. Hierzu haben wir als Thüringer Landesregierung wichtige Entscheidungen getroffen. Ich habe den kommunalen Spitzenverbänden und den Landräten und Oberbürgermeistern gestern ausführlich dazu schriftlich Bericht erstattet, und wir werden auch weitere Entscheidungen gemeinsam mit den Kommunen partnerschaftlich treffen. Den Landtag bitte ich, die Beratungen zum Rechtskreiswechslergesetz mit der gebotenen Ausführlichkeit und notwendigen Geschwindigkeit zu führen, denn die 100-Prozent-Absicherung, die von den Landräten und Oberbürgermeistern gefordert worden ist, kann über dieses Gesetz jetzt ermöglicht werden, sodass wir gegenüber der kommunalen Familie auch diese Themen gemeinsam partnerschaftlich erledigen und bearbeiten können. Deswegen meine Bitte, es gemeinsam voranzubringen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, der ThüringenMonitor zeigt, dass im Bewusstsein der Thüringerinnen und Thüringer auch heute noch viele Erfahrungen der Nachwendezeit fortwirken. Wir wissen aus den Erkenntnissen der Vorjahre, dass eine große Zahl unserer Landsleute unabhängig von ihrer persönlichen sozioökonomischen Lage der Auffassung ist, dass es zwischen Ost und West in unserem Land nicht gerecht zugeht. Diese Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden. Wir setzen uns als Landesregierung dafür ein, dass mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung die bestehenden Unterschiede bei Löhnen, Altersvorsorge wie auch der Möglichkeit zu erben bzw. zu vererben endlich überwunden werden. Meine Damen und Herren, Thüringen und die ostdeutschen Länder sind in eine neue Phase der Entwicklung eingetreten. Knapp ein Viertel der Bruttowertschöpfung des Landes wird inzwischen in der Industrie erarbeitet, und mit 81 Industriearbeitsplätzen je 1.000 Einwohner liegt Thüringen deutlich über dem Bundesdurchschnitt und weit vor den anderen neuen Ländern. Seit 2014 zeigen wir erfolgreich als rot-rot-grüne Landesregierung, dass der ökonomische und gesellschaftliche Wandel kein unabänderliches Naturereignis ist, sondern gestaltet und positiv entwickelt werden kann. Unser Anspruch, in allen Landesteilen gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und niemanden zurückzulassen, wird auch zukünftig Maßstab unseres Handelns sein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sehr geehrte Damen und Herren, noch während sich dieser Wandel vollzieht, hat die nächste große Transformation begonnen. Der innovative und klimafreundliche Umbau der Wirtschaft, der ökonomische Strukturwandel insbesondere durch Digitalisierung und die Überwindung des demografisch bedingten Rückgangs der Zahl der Erwerbstätigen werden die zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre sein. Wissenschaftliche Projektionen der wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Entwicklung unseres Freistaats sind zunächst lediglich Voraussagen. Sie sind keine Vorwegnahme der Zukunft. Sie können politische Gestaltung erleichtern, aber nicht ersetzen. Wir nehmen die Zukunft Thüringens selbstbestimmt in die Hand und stellen auch heute bereits die Weichen für den Übergang in das nächste Jahrzehnt. Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Thüringer Wirtschaft stärker ist als die Demografie. Wir werden die tiefgreifenden Veränderungsprozesse für einen weiteren Innovationsschub auf allen Ebenen nutzen. Die Lage unseres Landes in der Mitte Deutschlands ist und bleibt ein Standortvorteil, den wir noch stärker zur Geltung bringen wollen. Genauso nutzen wir den bereits jetzt schon hohen Anteil erneuerbarer Energien an der eigenen Stromherstellung. In Thüringen ist das ein Standortvorteil, umso mehr wir selber an Energie produzieren. Die sauberen Energien sorgen für rund zwei Drittel des in Thüringen erzeugten Stroms und die Wertschöpfung wird in Zukunft mit jeder regenerativen Anlage hier in der Region bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Thüringens, den Gewerkschaften, Kammern, Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen wird aus Wandel Fortschritt. Wir werden dazu beitragen, dass sie in diesem Prozess Partner und aktiv als Beteiligte dabei sind. Wir haben erfolgreiche Bündnisse innerhalb der Wirtschaft – das Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen – und zwischen Land und Kommunen – den Klimapakt – etabliert. Aufbauend auf diesen Erfahrungen wollen wir insbesondere mit Gewerkschaften, Verbänden, Kammern, Wissenschaft, Kommunen und Kirchen ein Thüringer Zukunftsbündnis etablieren. Das Zukunftsbündnis soll bestehende Netzwerke bündeln. Es soll ein Ort sein, an dem wir unsere Ideen und Konzepte mit den klugen Köpfen unseres Landes diskutieren und den Wandel voranbringen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang möchte ich auf eine Besonderheit hinweisen, die mir immer wieder auffällt. Wenn über Thüringen geredet wird, habe ich manchmal das Gefühl, als wenn wir nur eine verlängerte Werkbank seien. Volkswirtschaftlich zeigt sich das auch im Bruttoinlandsprodukt pro Einwohner gemessen. Da werden die Wertschöpfungsgutschriften, die in hervorragenden Produkten sich hier darstellen lassen, am Ende in der Finalproduktion bei der Konzernzentrale abgerechnet, die meistens im Westen liegt. Das ist ein statistisches Problem, das wiederum auch zum emotionalen Problem wird. Wenn ich aber sage, dass gestern Herr Tiefensee, Herr Stengele und ich bei der Firma JAT – Jenaer Antriebstechnik – waren und dort sehen konnten, dass dort Produkte hergestellt werden, die für Weltmarktführer von entscheidender Bedeutung sind, dass Produkte, die Sie alle einstecken/haben, im Kern Technologie beinhalten, die aus Thüringen kommt, wenn ich auf ASML in Eindhoven hinweisen darf, die Firma, die 95 Prozent aller Chipfabriken der Welt baut – 100 Prozent der Schlüsseltechnik kommt aus Thüringen, kommt aus der Region um Jena; 300 Zulieferer allein für die Firma ASML sind Thüringer Betriebe –, zeigt das, dass in den Produkten, die wir alle brauchen, Chips oder Digitaltechnologie, auch Thüringer Technologie vorhanden ist. Ich bedauere es, dass das Glas an der Stelle dann immer wieder halb leer ist, weil dieser Teil nicht wahrgenommen wird, welche Stärke wir darstellen für die gesamte Produktion der Bundesrepublik Deutschland und dass Thüringen dort ein großer innovativer Träger und ein großer Produzent ist. Deswegen, meine Damen und Herren, im vergangenen Jahr habe ich vorgeschlagen, den Thüringen-Monitor in einem geänderten Format zu diskutieren. Ich war und bin überzeugt, dass wir durch die eingespielten Formen der parlamentarischen Debatte über eine Regierungserklärung zwar Öffentlichkeit herstellen, aber nicht die Tiefe erreichen, die dem Thüringen-Monitor und auch den Thüringer Verhältnissen, den Thüringer Realitäten angemessen wäre. Ich unterbreite deshalb erneut den Vorschlag, neben der Regierungserklärung eine öffentliche Anhörung im Thüringer Landtag durchzuführen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Diese Anhörung sollte in den sozialen Medien und wünschenswerterweise auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen werden. Denkbar wäre es, dass zufällig ausgewählte Thüringerinnen und Thüringer zu dieser Anhörung als Beteiligte und Fragende eingeladen werden. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, dass die Bürger unseres Landes noch stärker zu aktiven Partnern des demokratischen Gemeinwesens werden, und lassen Sie uns dafür sorgen, dass wir sehr deutlich sagen können, das Glas ist nicht halb leer. Dieses Glas ist das Fundament, auf dem wir die Zukunft des Landes gestalten können. In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung werden Beratungen zu Regierungserklärungen grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Diese Redezeit steht auch unter Berücksichtigung des Ältestenratsbeschlusses zur Halbierung der Redezeit zur Verfügung, nachdem die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um Behandlung in doppelter Redezeit gebeten hat. Der Ministerpräsident hat seine Redezeit mit 2 Minuten 30 Sekunden etwas überschritten. Das wird dann auf die entsprechenden Redezeiten der Fraktionen und Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten dazukommen. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt für die CDU-Fraktion.
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zunächst mit einer privaten, persönlichen Bemerkung beginnen. Ich bin in einem 120-Einwohner-Dorf in der Nähe von Jena aufgewachsen. Das ist so ziemlich das, was Kernbestandteil dieses Thüringen-Monitors ist. Das ist für mich das Grüne Herz Deutschlands, das ist für mich Heimat und das ist für viele Thüringer mehr als nur ein Marketingbegriff. Wenn wir heute über die Frage reden, was unsere Heimat ausmacht, worauf viele Thüringerinnen und Thüringer von Sonneberg bis nach Nordhausen, von Altenburg bis nach Eisenach stolz sind, dann ist es im Kern genau das, was wir hier in diesem Hohen Haus thematisieren müssen, nämlich die Frage: Diese Menschen lieben ihre Heimat und die spüren, wenn etwas falsch läuft. Das diskutieren wir heute, weil der Thüringen-Monitor – danke, Frau Reiser – ganz offenlegt, wo die Schwierigkeiten in diesem Land liegen. Dafür bin ich sehr dankbar.
(Beifall CDU)
In wenigen Tagen begehen wir den 70. Jahrestag des Volksaufstands am 17. Juni 1953. Dieser Tag genauso wie der 9. November 1989 steht dafür – das meine ich nicht abwertend in Richtung Westdeutschland –, dass die Ostdeutschen im Unterschied zu den Westdeutschen ihre Freiheit und Demokratie in einem langen Weg selbst erkämpfen mussten, teilweise sogar mit Leib und Leben. Sie sind aufgestanden gegen Bevormundung, sie sind aufgestanden, weil sie sich ihr Leben nicht vorschreiben lassen wollten, sie wollten Freiheit und Demokratie. Warum erwähne ich das zum Anfang der Diskussion über den Thüringen-Monitor? Ich sage das, weil ich bei mancher Betrachtung, die aus Berlin oder woanders manchmal auch als Belehrung herkommt, als selbstbewusster Thüringer, als selbstbewusster Mensch aus den neuen Bundesländern eines sagen will: Wir Thüringer, wir Ostdeutsche, brauchen keine Belehrung über die Frage, wie wir mit Demokratie umgehen, wir haben sie selbst erstritten und darauf können wir auch stolz sein.
(Beifall CDU)
Der Thüringen-Monitor zeigt eines: Der ThüringenMonitor zeigt, dass die Thüringer eine hohe Überzeugung zur Staatsform Demokratie haben. 85 Prozent sagen das, hat sich nichts geändert. Sie stehen zur Staatsform. Aber im selben Atemzug sagen sie, jeder zweite Thüringer ist unzufrieden mit der Demokratie, wie sie gerade läuft, und mit der Leistung der Landes- und der Bundesregierung. Herr Ramelow, der Thüringen-Monitor ist der wissenschaftlich begründete Misstrauensantrag gegen die Leistung Ihrer Regierung, und zwar ausgestellt durch die Menschen in diesem Freistaat, und das muss man hier auch sagen.
(Beifall CDU)
Wenn weniger als die Hälfte der Menschen in Thüringen mit der Demokratie zufrieden ist und sogar über 60 Prozent der Menschen kein Vertrauen mehr in Ihre Landesregierung haben,
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Hä,
was haben Sie denn gelesen? Was haben Sie denn gelesen?)
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Terrorrismusstudie!) dann ist das schlichtweg der Ausdruck von normalen Menschen, die sich nicht mehr mitgenommen fühlen. Dann ist das der Ausdruck von Frustration und Enttäuschung der fleißigen Menschen, die Sorgen und Ängste haben. Dann ist das der Ausdruck darüber, dass die Unzufriedenheit mit der Landesund der Bundesregierung, die es gibt, die politischen Ränder stärkt. Und ich kann es Ihnen nur sagen: Die haben sich nicht von der Demokratie abgewandt, die sind keine Extremisten.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber was sie sind, sie sind frustriert und wir müssen ihnen die Hand ausstrecken, weil es ein besseres Thüringen gibt, und das wollen wir liefern in diesem Land.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Und wenn Thüringen, ich sage das ganz klar, nicht jetzt die Kurve bekommt oder wenn Thüringen noch die Kurve bekommen soll, dann muss sich etwas Grundlegendes ändern. Wir sind ein stolzes Land. Sie verweisen häufig, Herr Ministerpräsident, auf Bernhard Vogel. Da waren wir Leuchtturm im Osten. Da waren wir die Nummer 1.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: So ein Quark!) Und auf diese Erfolgsspur müssen wir auch wieder zurückkommen.
(Unruhe DIE LINKE)
Und ich will nicht missverstanden werden. Hier geht es nicht um einfache Schuldzuweisungen und Einseitigkeiten an diesem Tag.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein, gar nicht!) Die Probleme sind dafür viel zu groß. Jeder hier im Parlament trägt Verantwortung. Jeder muss sich hinterfragen,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie auch!) auch die Opposition. Wir als konstruktive Opposition tragen unsere staatspolitische Verantwortung für Thüringen, weil wir unsere Heimat, weil wir dieses Land lieben. Das haben wir bei den Haushalten gezeigt.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Aber vor allem, Herr Ramelow, müssen diese Zahlen eine Regierung und einen Ministerpräsidenten, der seit fast einem Jahrzehnt dieses Land hier regiert, doch wachrütteln. Dafür, dass dieser Thüringen-Monitor eine substanzielle Vertrauenskrise offenlegt, war das, was Sie heute hier gesagt haben, viel zu wenig.
(Beifall CDU)
Ihre Regierungserklärung hat doch heute offengelegt und vor Augen geführt, dass es eine Diskrepanz gibt zwischen der Politik, die wir in Thüringen haben, und zwischen der Politik, die wir in Thüringen brauchen. Ihrer Regierung fehlt das Vertrauen der Bevölkerung. Aber vor allen Dingen fehlt es ihr offensichtlich an einer Idee und einem Zukunftsbild für dieses Land. Denn bei aller Wertschätzung, es geht doch heute nicht um die Aufzählung von Einzelmaßnahmen. Bauausstellung, 9-Euro-Ticket – klar, das sind für sich genommen wichtige Themen. Kein Thema, keine Frage. Aber es geht doch bitte schön nach diesem Thüringen-Monitor um eine zentrale und grundlegende Frage: Wie gewinnen wir neues Vertrauen bei den Menschen? Wie schaffen wir endlich politische Stabilität in diesem Land? Was ist die Vorstellung von der Zukunft unseres Freistaats? Das hätte heute hier ein Regierungschef offenlegen müssen. Das haben Sie nicht getan und ich kann Ihnen nur eines sagen: Wir müssen den Menschen wieder Enttäuschung nehmen, Zuversicht spenden und sie für die Zukunft dieses Freistaats begeistern. Das ist Führungsaufgabe von Politik in diesen Zeiten. Das hätte heute hier von diesem Pult gesprochen gehört.
(Beifall CDU)
Denn worauf kommt es denn jetzt an? Erstens, es geht um eine ehrliche Analyse der Situation. Es geht zweitens um den Fokus auf die echten Probleme dieses Landes und die Sorgen der Menschen. Und das Dritte, es geht um eine klare Idee für die Zukunft dieses Landes. Und wenn Sie sich ehrlich machen, der Thüringen-Monitor bestätigt doch in vielen Bereichen das, was wir hier seit längerer Zeit ansprechen und kritisieren. Der ländliche Raum wird in zentralen Bereichen abgehängt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wo
denn?) Die Menschen sind verärgert darüber, dass die Ramelow-Regierung an diesen Verhältnissen nichts ändert, sondern diese mit ideologischer Politik noch verstärkt. Das ist der Kernbestandteil dieses Thüringen-Monitors.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
totaler Blödsinn!) Natürlich ist das der Kern dessen, was im Thüringen-Monitor steht.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: So
ein Quark!) Und wir müssen doch festhalten, Thüringen ist in den vergangenen Jahren wirtschaftlich immer mehr ins Hintertreffen geraten. Wir sind vom Vorbild zur roten Laterne geworden.
(Unruhe DIE LINKE)
Und das merken die Menschen auch in diesem Freistaat, wo nur noch 27 Prozent der Aussage zustimmen, die wirtschaftliche Lage in Thüringen sei besser als in anderen ostdeutschen Bundesländern. 2018 war der Wert fast doppelt so hoch. Das ist ein heftiger Absturz in wenigen Jahren und das ist ein Misstrauensantrag der Menschen gegen die Politik, die Sie hier betreiben.
(Beifall CDU)
Ich habe jetzt einiges über „Chancenland“ gehört, ich will es nur mal auf die Bildungspolitik beziehen: 1.000 unbesetzte Lehrerstellen und 20.000 Stunden Unterrichtsausfall pro Monat, fast jeder zehnte Schüler in Thüringen verlässt unsere Schulen ohne Abschluss. Ist das das Chancenland? Ich kann Ihnen sagen: Das ist eine Bankrotterklärung! Wir brauchen endlich eine Zäsur in der Bildungspolitik, dass das wieder im Mittelpunkt steht und unseren Kindern tatsächliche Chancen bietet.
(Beifall CDU)
Oder nehmen wir das Thema „Daseinsvorsorge“ fernab der größeren Städte: Da muss uns doch betroffen machen, wenn in den ländlichen Regionen jeder Fünfte die Sorge hat, dass der Rettungswagen nicht rechtzeitig kommt – Landleben als gefühltes Sterberisiko.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
gibt es in der Stadt auch!) Das ist ein Armutszeugnis für eine Landesregierung und da muss man anpacken.
(Beifall CDU)
Das sind alles keine neuen Phänomene. Das sind gleichzeitig aber Themen, die Sie nicht beherzt anpacken. Ich will nur erinnern an den gestrigen Antrag der FDP zum Thema „Gesundheitsvorsorge“, das war genau der Kernbestandteil dessen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Sie haben sich heute hier Dinge bestätigen lassen, die haben die Oppositionsparteien in diesem Landtag eingebracht. Ich nehme nur das Thema „Zulagen für Lehrer im ländlichen Raum“ oder das „Kleine-Gemeinden-Programm“. Das waren unsere Initiativen, Sie haben sie aus dem Haushalt rausgestrichen
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein!)
und das zeigt, dass Sie mit dem ländlichen Raum nicht umgehen können.
(Beifall CDU)
Ich will es Ihnen sagen: Für Sie ist abseits der Städtekette Thüringen offensichtlich nicht richtig existent. Aber tatsächlich ist es so: In den 535 Gemeinden, die kleiner sind als 5.000 Einwohner, leben mehr Menschen als in den vier Städten, die mehr als 50.000 haben. Das ist doch der Punkt: Es geht um das Gemeinsame, es geht darum, das gemeinsam zu entwickeln. Was uns der ThüringenMonitor ins Stammbuch schreibt, ist, dass sich die Menschen politisch und wirtschaftlich im ländlichen Raum abgehängt fühlen. Da geht es um medizinische Versorgung, da geht es um wirtschaftliche Möglichkeiten, da geht es um die Frage von Kultur und Freizeit. Das ist eine Politik, die den ländlichen Raum systematisch links liegen gelassen hat, und das steht in diesem Thüringen-Monitor. Wir versuchen das als konstruktive Opposition auszugleichen – das „Kleine-Gemeinden-Programm“ habe ich schon genannt –, wir stehen zu den Menschen im ländlichen Raum, aber wir haben vor allen Dingen auch deutlich gemacht – durch die Zulagen für Lehrer im ländlichen Raum –, dass wir ihnen dort eine Chance geben wollen. Es überrascht nicht: Das, was im Thüringen-Monitor steht, zeigt eines offen: Die Menschen haben Zutrauen zu den Vereinen, zu den Oberbürgermeistern, zu den Landräten, zu den Gemeinderatsmitgliedern, zu den Stadtratsmitgliedern. Warum? Weil sie vor Ort versuchen, die Probleme zu lösen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir
verlangen das auch!) Ich will vielleicht eines sagen: Wir können hier Dorfkümmerer zitieren, die größten Dorfkümmerer sind die ehrenamtlichen Bürgermeister und die verdienen seit Jahren nicht den Respekt, weil ihnen im KFA immer wieder Geld genommen wird, um vor Ort zu gestalten. Deswegen haben wir das „KleineGemeinden-Programm“ eingeführt.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: 2,2 Milli-
arden Euro im KFA!)
(Unruhe DIE LINKE)
Es geht doch bitte schön nicht nur um die Frage der kleinen Städte und des ländlichen Raums. Da geht es nicht nur um die Frage von Wirtschaftlichkeit und politischen Misstrauensvoten, die wir im Thüringen-Monitor lesen, sondern es geht auch um eine kulturelle und emotionale Bindung. Viele Menschen erinnern sich noch ganz genau daran, wie der Ministerpräsident im ZDF die hohen Coronazahlen in Thüringen damit beschrieben hat, dass das die Menschen im ländlichen Raum waren. Das ist doch der Thüringen-Monitor, der zeigt, dass Sie die Menschen im ländlichen Raum verloren haben, weil Sie ihnen nicht den Respekt spenden, den sie eigentlich brauchen, und das, finde ich, muss hier diskutiert werden.
(Beifall CDU)
Es geht um Respekt, es geht um Wertschätzung und es geht darum, dass wir, wenn wir in Thüringen eine gute Zukunft gestalten wollen, auch natürlich den ländlichen Raum als Zukunftsraum begreifen. Ich finde, darum geht es. Natürlich zeigt uns der Thüringen-Monitor noch eines: Es gibt eine Partei, die mit besonderem Eifer darin unterwegs ist, zwischen „gut und moralisch einwandfrei“ sowie „schlecht und moralisch verwerflich“ im Leben zu unterscheiden, und auch das zeigt der Thüringen-Monitor. Ich sage Ihnen das mal, typisches Leben auf dem Dorf: Wir hatten jetzt gerade das Pfingstwochenende. Bei mir, in meiner Region im Thüringer Holzland
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE:
Mensch, du wohnst doch in Jena!) bedeutet das, dass die Menschen dort einen Maibaum setzen, zu Pfingsten eine Jahrhunderte alte Tradition. Die Familien treffen sich auf dem Dorfplatz, das sind über tausend Leute in Weißenborn, in Bad Klosterlausnitz, in Tautenhain, in Serba. Das sind ganz kleine, normale Orte. Was passiert dort? Dort brennt der Holzkohlegrill, dort liegt ein Brätl auf dem Rost. Das wird bei den Menschen gegessen, Kinder essen auch ein paar Süßigkeiten. Alle Einkäufe sind dort mit dem Auto hin transportiert, weil es anders nicht geht. Die versteigern dann das Holz des alten Maibaums, weil Sie damit im Winter ihren Ofen heizen wollen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ein
Maibaum?!) Sie hissen die Thüringen-Flagge oder die Deutschland-Flagge. Das ist Thüringen, so wie wir es im Kern kennen.
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE)
Das ist normales Leben in Thüringen. Und ich sage Ihnen das ganz simpel: Niemand hat etwas gegen Lastenfahrräder, niemand hat etwas gegen TofuWürste oder Rohkostsalat. Sie können im Privaten sprechen und reden, wie Sie wollen, und schreiben auch! Aber die Menschen haben ein feines Sensorium dafür, dass sie nicht vorgeschrieben bekommen wollen, was moralisch richtig oder falsch ist, sie wollen nicht
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
erlaubt oder verboten bekommen, Sie wollen nicht Verhalten belohnt oder bestraft bekommen, sondern sie wollen ihr Leben selber gestalten.
(Beifall CDU)
Das ist der Punkt, der im Thüringen-Monitor sichtbar wird. Denn diese Form spaltet eine Gesellschaft und das wird eben auch sichtbar. Der Grund, warum politische Ränder wachsen, hat auch etwas damit zu tun, dass die normalen Bürger in diesem Land
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Als moralischer Kompass!) das Gefühl haben, dass ihnen wieder Bevormundung und Belehrung droht.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Es passiert doch nicht!) Das ist die Sichtbarkeit im Thüringen-Monitor, die wir in den Zahlen sehen.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren von Rot-RotGrün, ich will Ihnen das sagen: Sie haben immer noch nicht verstanden, was Minderheitsregierung eigentlich bedeutet. Das bedeutet nämlich, dass die Mehrheit der Menschen in diesem Land nicht dieselbe linke politische Agenda teilt wie Sie. Das ist das, was in diesem Land existiert. Die Bürger im Freistaat stehen nicht hinter Ihrer Politik, sondern
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber auch nicht hinter Ihrer!) sie sind unzufrieden mit dem, was Sie hier abliefern. Ich kann Ihnen das sagen, mir muss hier niemand etwas über schwierige Mehrheitsverhältnisse in diesem Hohen Haus erzählen. Aber der Verlust der politischen Mehrheit hätte bei Ihnen doch zum Umdenken führen müssen nach dem Motto: Was haben wir eigentlich falsch gemacht? Was erwarten die Menschen nur von uns? Aber genau das haben Sie nicht getan. Sie sind mit dem Kopf einfach weiter gegen die Wand gerannt und haben dabei noch die Geschwindigkeit erhöht. Das ist doch die Situation.
(Beifall CDU)
Vermischung von Asyl und Einwanderung, Diskussion um Schließung von Grundschulen im ländlichen Raum, Gendersprache oder fehlende Wertschätzung für Polizisten,
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Jetzt wird es niedlich!) weil die gerade Demonstrationen beschützen. Das ist doch die Situation.
(Beifall CDU)
Ich könnte die Liste endlos fortsetzen. Ich glaube, das ist der Punkt, den die Menschen spüren und der mit dem Thüringen-Monitor deutlich wird. Sie ergehen sich in kleinen Themen, aber die großen Sorgen und Alltagsprobleme der Menschen packen Sie nicht an. Wirtschaft, Bildung, Gesundheit, Sicherheit, das sind die Fragen, die die Leute interessieren, und sie spüren, dass Sie dafür keine Antworten mehr haben. Das ist der Thüringen-Monitor.
(Beifall CDU)
Wir brauchen mehr Zusammenhalt, wir brauchen weniger Zumutungen und weniger Belehrungen. Es muss wieder darum gehen, dass Politik nahe an den Leuten ist und sie so nimmt, wie sie sind, und sie nicht erziehen will. Ich glaube, das ist der zentrale Punkt. Wir brauchen eine Politik aus der Mitte der Gesellschaft für die Mitte der Gesellschaft, und das mit gesundem Menschenverstand, mit Pragmatismus, mit offenem Ohr, mit ehrlicher Arbeit und mit der Ambition, Thüringen wieder an die Spitze zu führen. Das ist doch der Punkt. Die Leute spüren den Stillstand. Aber wir wollen doch wieder damit konkurrieren, dass wir Nummer 1 sind, weil es den Menschen nützt. Wir wollen mit Bayern darüber konkurrieren, dass wir die beste Bildung haben, dass wir wirtschaftlich am dynamischsten sind, dass wir das Gründerland sind, dass wir ein sozial gerechtes Land sind. Das ist doch der Punkt. Ich glaube, an diesem Teil scheitern Sie. Denn was Thüringen braucht, sind konservative Werte und moderne Lösungen. Das ist das, was ansteht. Tradition bewahren und Zukunft beherzt angehen. Ich glaube, wenn Sie sich den Thüringen-Monitor kritisch anschauen, dann werden Sie feststellen, dass darin auch eine tiefe Krise des Staatsverständnisses ist in Thüringen,
(Beifall Gruppe der FDP)
weil die Leute das Gefühl haben, dass der Staat sich zunehmend in ihr Privatleben einmischt und ihnen neue Vorgaben machen will, wie sie zu heizen haben, wie sie zu sprechen haben, wie sie mobil sein müssen. Das sind die Bevormundungen, wo die Leute eigentlich sagen wollten: Aufhören damit. Das ist doch der Punkt, der uns gemeinsam anspornen muss. Der Staat täuscht eine Stärke vor und gleichzeitig – und das ist das Dramatische an der Situation – spüren die Menschen, dass dort, wo der Staat eigentlich gebraucht wird, er schwach ist – im Bereich Bildung, im Bereich Gesundheit, im Bereich Sicherheit, im Bereich Daseinsvorsorge, im Bereich der Verwaltung. In diesen Bereichen kann der Staat sein Versprechen nicht einlösen. Das zeigt der Thüringen-Monitor. Die Schere geht immer weiter auseinander, und die Menschen in unserer Heimat haben ein feines Gespür genau für diese Situation. Nach meiner Überzeugung muss der Staat dort stark sein, wo er nur die Aufgaben übernehmen kann und er sollte sich dort zurückhalten, wo die Gesellschaft es allein besser schultern kann, wo die Menschen selbst besser wissen, was zu tun ist. Wir erleben von Ihrer linken Landesregierung genau das Gegenteil: Dort, wo der Staat dringend gebraucht würde, können Sie nicht liefern und lassen die Menschen häufig allein. Dort, wo die Menschen sich organisieren können und Probleme selbst lösen, greifen Sie rein. Das ist im Prinzip dieses ideologische Konzept, was nicht mehr aufgeht und was die harten Zahlen im Thüringen-Monitor Ihnen offenlegen. Und deswegen kann ich Ihnen nur eines sagen: Es geht, wenn wir über dieses Zukunftsbild diskutieren hier in diesem Hohen Haus, um die Frage: Wie schaffen wir gute Bildung, starke Wirtschaft, bezahlbare Energie und eine sichere Gesundheitsund Daseinsvorsorge? Lassen Sie mich schlaglichtartig wenigstens ein paar Punkte dafür auflisten: Da geht es um einen inneren Anspruch. Der innere Anspruch bedeutet: Jedes Thüringer Kind muss einen Schulabschluss erreichen, das muss ein oberster Satz sein für Thüringen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Kein Kind, kein Jugendlicher darf in Thüringen die Schule ohne Abschluss verlassen. Das muss unsere vordringlichste Aufgabe sein, denn das ist Chance für unsere junge Generation. Als zweifacher Familienvater kann ich Ihnen über Unterrichtsausfall einiges erzählen, das muss ein Ende haben in Thüringen. Das Zweite ist: Jeder Thüringer muss – egal ob er in Stadt oder Land lebt – die gleichen Lebenschancen haben. Das bedeutet eben auch, dass er in 20 bis 30 Minuten beim Arzt, in der Schule, beim Einkaufen, auf der Arbeitsstelle sein kann. Das ist ein innerer Anspruch, und den müssen wir liefern. Und deswegen: Weg, die Finger weg davon, unsere Grundschulen im ländlichen Raum zu schleifen, sondern es muss darum gehen, dass wir „Kleine Füße – kurze Wege“ auch tatsächlich einlösen. Das ist ein Beispiel genauso wie Dorfleben und anderes. Das ist eine Lebensphilosophie. Thüringen ist anders als andere Bundesländer, und genau aus diesem Grund müssen wir auch eigenständige Lösungen liefern und nicht irgendwelche abgehalfterten Antworten West.
(Beifall CDU)
Ich will es Ihnen konkret machen, Herr Ministerpräsident: Wenn ich mir anschaue, dass die Anerkennung von ausländischen Medizinern in Thüringen zwischen anderthalb und zwei Jahren dauert und es in benachbarten Bundesländern nur acht Wochen sind, dann ist das genau dieser Wettbewerbsnachteil, der uns schwächer macht, der die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum schwächt. Und genau aus diesem Grund braucht es da eine Änderung.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ich
glaube, die Universität hat Gründe …!) Und dann sage ich Ihnen drittens: Jeder Thüringer soll sich seine eigenen vier Wände auch leisten können. Das hat mit Miete auf der einen Seite zu tun, das hat aber auch was damit zu tun, dass wir auch den Hausbau unterstützen wollen, kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander. Die Leute müssen wieder die Chance haben, sich ihre eigenen vier Wände leisten zu können. Das ist ein innerer Anspruch von Thüringen, egal ob in Stadt oder im Land.
(Beifall CDU)
Oder: Eine Gründung in Thüringen darf nicht länger dauern als ein Fußballspiel, das ist ein innerer Anspruch. Wir müssen dieses Land mit bezahlbarer Arbeit, aber vor allen Dingen auch mit Fachkräften so ausstatten, dass die Menschen eine Chance haben, hier auch ihr Glück zu suchen. Ich finde, das ist ein Anspruch, dem verweigern Sie sich. Da reicht es nicht aus, dass Sie Statistiken erheben darüber, dass uns 40 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse bis 2030 in Ruhestand gehen. Die Antwort, die eine Landesregierung liefern muss, ist: Wie begegnen wir diesem Problem? Und das bleiben Sie schuldig. Das Fünfte ist die Frage, dass Thüringen bis zum Jahr 2040 den Strom, den es im Jahresmittel verbraucht, selbst erzeugen kann und, na klar, mit grundlastfähiger oder mit erneuerbarer oder beiden Energien, denn das ist doch ein innerer Anspruch. Das ist eine Zielvision, auf die man zuarbeiten kann, das ist ein Land, wo die Menschen auch mittun, aber nicht die Bevormundung, die wir momentan erleben.
(Beifall CDU)
Oder sechstens: Jedem wird in Thüringen geholfen, der wirklich Hilfe braucht, aber Humanität und Härte sind eben auch zwei Seiten einer Medaille. Und ich kann Ihnen das nicht ersparen: In der Migrationspolitik läuft im Moment vieles nicht rund. Sie lassen die Kommunen, die Sie gerade hier hochgehoben haben, absolut allein. Das hat der Flüchtlingsgipfel auch gezeigt.
(Beifall CDU)
Ich war dort, und egal, welcher politischen Couleur, von links über die SPD bis zur CDU: Die Menschen haben Ihnen ins Stammbuch geschrieben, dass Sie sie allein lassen, dass sie mit den Problemen nicht klarkommen und sie trotzdem fleißig weitermachen. Das ist nicht die Form, die wir hier brauchen, das Miteinander zwischen kommunaler Familie und dem, was wir als Landespolitik betreiben, das muss wieder geeint werden, das liefern Sie im letzten Jahrzehnt nicht. Und um da nicht missverstanden zu werden: Wir müssen klar sein in den Grenzen zwischen Asylund Fachkräfteeinwanderung, aber wir müssen auch deutlich machen, Menschen, die vor Krieg und Verfolgung fliehen, verdienen unseren Schutz.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie
entscheiden, wer das ist!) Das entscheide nicht ich.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie
wollen doch eine Begrenzungsdebatte führen!) Wir führen hier bestimmt noch mal eine Migrationsdebatte. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Es macht Sinn, dass wir versuchen – und ich war in einem Flüchtlingscamp im Libanon. Ich habe mir das in Palästina angeschaut. Ich kann darüber wirklich viel berichten. Ich habe die Erstaufnahmeeinrichtung Thüringens in meinem Wahlkreis 2015/2016 gehabt. Mir muss hier keiner eine Lektion darüber erteilen. Ich sage Ihnen eines simpel: Sie werden die Akzeptanz in der Bevölkerung dadurch verlieren, dass Sie immer den Eindruck erwecken, dass jeder, der es hier irgendwie herschafft, hier dauerhaft bleiben kann. Das kann aber nicht unsere Philosophie sein, denn das liberalste Asylrecht, die höchsten Sozialstandards und die geringsten Abschiebequoten gehen nicht zusammen. Das merken die Menschen auch. Wir sind nicht deswegen schlechtere Menschen, nur weil wir nicht schaffen, alle zu bewältigen. Der Bundespräsident hat mal gesagt: Unser Herz ist groß, unsere Mittel sind begrenzt. Ich finde, diese Philosophie ist richtig.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Meine Damen und Herren, der Thüringen-Monitor zeigt eines klar: Die Mehrheit der Thüringer Bevölkerung, 61 Prozent, hat das Vertrauen in die Ramelow-Regierung verloren. Das ist eine massive Vertrauenskrise. Deshalb noch mal: Wenn wir in Thüringen die Kurve noch bekommen wollen, muss sich etwas Grundlegendes ändern. Die Thüringer sagen uns eines ganz klar und ich sage es den Thüringern auch: Ich verstehe die Angst und den Frust, den viele Menschen haben. Als Bürger bin ich unzufrieden mit der Leistung dieser Regierung. Aber darum schieße ich mir nicht selber ins Knie. Die Zukunft unseres Landes hängt neben der Leistung der Thüringerinnen und Thüringer auch an den Investitionen von Mittelständlern, von Handwerkern, von Unternehmen, hängt an einem guten Image und Fachkräften für Schulen, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Jeder muss sich die Frage stellen, ob jemand wie Herr Höcke nicht am Ende all jene vertreibt, die wir hier dringend brauchen, ober ob er jene vergrault, die wir als Lehrer in Schulen, als Pflegekräfte in Seniorenheimen oder als Ärzte in den Krankenhäusern benötigen. Meine Antwort darauf ist ganz klar: Herr Höcke macht jedes Problem in Thüringen nur noch größer, weil er von der Philosophie lebt, wenn es Thüringen schlecht geht, geht es der AfD gut. Das ist nicht unsere Philosophie.
(Beifall CDU)
Deswegen sage ich Ihnen eines: Die wirkliche Bedrohung ist nicht CO -Emission, der Aufstieg Chi2 nas oder die AfD, sondern die eigentliche Bedrohung, die uns der Thüringen-Monitor ins Stammbuch schreibt, ist der verloren gegangene Glaube an die Kraft unserer Gesellschaft, die wir von unseren Vorfahren ererbt haben und die bisher jedes Problem gelöst hat. Deswegen, glaube ich, muss es für uns darum gehen, das wieder deutlich zu machen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Was
meinen Sie damit?) Unser Zukunftsbild muss dadurch geprägt sein, dass wir keine Miesmacher brauchen, sondern wir brauchen Mutmacher. Wir brauchen Problemlöser, wir brauchen Kümmerer. Wir müssen der Enttäuschung wieder Zufriedenheit und der Zufriedenheit wieder Begeisterung für die Zukunft unseres Landes geben. Ich sage Ihnen eines: Thüringen hat die Kraft, diese Zukunft auch zu bewältigen.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ja,
aber die CDU nicht!)
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Voigt, lassen Sie mich, bevor ich zu meiner Rede komme, vielleicht etwas zu meinem Verantwortungsgefühl oder vielleicht zu meiner Verantwortung hier, die ich wahrnehme, sagen. Ich glaube, wir haben als Politiker, die in diesen Landtag gewählt worden sind, die Verantwortung für Menschen in diesem Land übernommen. Ich glaube – das will ich in aller Deutlichkeit sagen –, dass diese Verantwortung nicht zahlenmäßig auf nur eine bestimmte Anzahl von Menschen beschränkt werden kann. Und Menschen, die aus welchen Gründen auch immer sich entscheiden mussten, ihr Land zu verlassen, um in Sicherheit leben zu können, und hier in Thüringen ankommen, gehören zu den Menschen, für die ich auch die politische Verantwortung übernehme und auch übernommen habe, und der werden wir in dieser Landesregierung auch gerecht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Nun haben Sie Ihre Rede mit den Worten beendet, dass dieses Land Mutmacher, keine Miesmacher braucht. Sie haben an einer Stelle in Ihrer Rede gesagt: Führungsqualität zeichnet sich dadurch aus, dass man Zuversicht ausstrahlen muss. Nun haben Sie aber Ihre Rede – ich würde sagen – zu 80 Prozent darauf bedacht, dieses Land in großen Teilen auch wahrheitswidrig schlechtzureden.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein,
Ihre Regierung!) Gemessen an Ihrem Anspruch, dass man als Politiker auch dann Führungsqualität ausstrahlt, wenn man Zuversicht ausstrahlt, muss ich Ihnen sagen, dann ist Ihre Führungsqualität für dieses Land wirklich nicht groß ausgebaut.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich werde an einigen Stellen auf Ihre Rede noch zurückkommen, aber wir reden hier vor allem über den Thüringen-Monitor. Es ist eine Untersuchung seit dem Jahr 2000 – die 22., die uns vorliegt – über die politische Kultur, über die politischen Einstellungen in Thüringen. Lassen Sie mich am Anfang sagen: Die Werte, die dieser Thüringen-Monitor offenlegt für das Verbreitetsein von rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen und antimuslimischen Einstellungen sind nach wie vor besorgniserregend hoch, das zeigt der Monitor. Auch das Vertrauen in demokratische Institutionen und die Demokratiezufriedenheit haben deutlich nachgelassen. Aber, ich sage Ihnen auch ganz ehrlich, das sind nicht die Zahlen, die mir Sorge bereiten, denn diese Zahlen bewegen sich durchaus auch im Vergleich zu Untersuchungen im Thüringen-Monitor im vergangenen Jahr. Sorgen bereitet mir allerdings – und was ich wahrnehme alltäglich in meiner politischen Arbeit –, welche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Klima diese seit Jahren manifesten Einstellungen rechtsextremer, rassistischer und antisemitischer Positionen in Thüringen haben. Wir erleben Missachtung gegenüber Menschen, die in dieser Gesellschaft politische Verantwortung übernommen haben. Wir erleben jeden Tag Unterstellungen, Beleidigungen, Verachtung, und an vielen anderen Tagen erleben viele Politiker in diesem Haus und auch viele Kommunalpolitiker, viele Bürgermeister auch Drohungen und Bedrohungen. Was wir uns bewusst machen müssen: Der Thüringen-Monitor hat mit seinen jährlichen Veröffentlichungen diese Gefahren seit Jahren aufgezeigt, und viele haben davor gewarnt, dass aus Einstellungen Handlungen erwachsen und aus Handlungen Taten. Meine Damen und Herren, aus demokratiefeindlichen Einstellungen werden eben auch demokratiegefährdende Handlungen und Taten, denen letztendlich Menschen zum Opfer fallen. Das sollte uns am 4. Jahrestag der Ermordung von Walter Lübcke sehr bewusst sein.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wenn wir über den Thüringen-Monitor 2022 reden, reden wir also nicht nur über den Befund, den diese wissenschaftliche Studie zutage bringt, sondern wir reden auch über die Verantwortung, die politische Verantwortungsträger haben, wie wir diese wahrgenommen haben und was wir eben aus den Studienergebnissen der vergangenen 22 Jahre tatsächlich auch in unserer Arbeit übernommen haben. Deswegen geht zunächst mein Dank an Frau Prof. Reiser und ihr Team der Friedrich-Schiller-Universität und des Zentrums für Rechtsextremismusforschung, Demokratiebildung und gesellschaftliche Integration. Sie haben wiederum ein Bild geliefert über den Zustand unserer Gesellschaft und mit der gewählten Stichprobengröße auch ein wissenschaftliches Fundament geschaffen, über das politisch-soziale und ökonomische Stimmungsbild hier reden zu können. Ich will vielleicht auch, weil es wichtig ist, über den Befragungszeitraum September bis Dezember 2022 sprechen, denn wenn Sie sich erinnern, es war die Zeit, wo wir den bevorstehenden Winter 2022/2023 erwartet haben, wo wir in der Bundesrepublik darüber diskutiert haben: Wie steht es denn mit der Energieversorgungssicherheit? Es war noch nicht klar, welche wirklichen Hilfsmaßnahmen oder Beschlüsse die Bundesregierung einleitet, um den drohenden Energieverlust tatsächlich zu kompensieren und damit auch die Versorgungssicherheit von Menschen zu gewährleisten. Wir haben aber andererseits viele Menschen erlebt, die die konkreten Auswirkungen von Preissteigerungen, insbesondere bei Heizung und Energieversorgung, noch gar nicht erlebt haben, weil diese Preissteigerungen bei ihnen noch gar nicht angekommen waren, aber wir haben eine permanente öffentliche Berichterstattung über die bevorstehenden Krisen für Wirtschaft, für Energieversorgung in der Bundesrepublik gehabt. Das erklärt möglicherweise eben auch die Unterscheidung – Sie haben darauf hingewiesen, Herr Voigt –, dass die allgemeine wirtschaftliche Lage zu diesem Zeitraum deutlich schlechter eingeschätzt wurde, als die eigene finanzielle Situation, die immer noch, bei diesem Befragungszeitraum September bis Dezember, den fünfthöchsten Wert seit Beginn der Untersuchung im Jahr 2000 aufweist. Man muss auch erinnern, dass wir eine sehr konträr geführte Debatte zu richtigen politischen Reaktionen auf den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hatten. Wir hatten eine sehr konträre Diskussion über den richtigen Weg bei Waffenlieferungen, über den richtigen Weg in der Sanktionspolitik. Sie erinnern sich vielleicht auch hier an parlamentarische Abende der Handwerkskammer, die mit Nachdruck gefordert hat, beispielsweise die Sanktionen gegen Russland hier aufzuheben, und Landespolitik und Bundespolitik dafür verantwortlich gemacht hat, dass Gefahren für das Handwerk und den Mittelstand in Thüringen drohen. Das war die Zeit, in der diese Umfrage erstellt worden ist. Nun sind aber Umfragen nur ein Teil dessen, wie wir gesellschaftliche Situationen bewerten, und insofern danke ich auch den Verfassern, dass sie mit diesem Thüringer-Monitor sehr umfangreich sozioökonomische Daten mitgeliefert haben, weil die Aufschluss darüber liefern, auf welchem Fundament die Lebensbedingungen in Thüringen für die einzelnen Menschen aufbauen und wie insbesondere die Lebensbedingungen in den Städten und in den ländlichen Räumen tatsächlich sind. Es wurde mehrfach gesagt, der Thüringer-Monitor hat den Schwerpunkt „Stadt/Land“ und das ist auch ein wichtiges Thema für die Bevölkerung in Thüringen, ein Bundesland, das überwiegend ländlich geprägt ist. Aber die Differenzierung Stadt/Land birgt auch die Gefahr, beide Teile von Lebensräumen gegeneinander abzugrenzen, im besten Fall nur getrennt zu betrachten, aber eben nicht die wechselseitigen Bedingungen und Abhängigkeiten in den Fokus zu rücken. Ich will darauf verweisen, dass die Komplexität dieser Betrachtung auch darin deutlich wird, wenn beispielsweise die Autoren selbst ausführen, dass die Divergenzen in den gebildeten Ländlichkeitsclustern zum Teil sehr groß sind und deswegen auch innerhalb dieser Cluster nur unzureichend aussagekräftig sind. Es wird auch sichtbar, wenn man die Cluster in unterschiedlichen Vergleichen nebeneinanderlegt, dass es keine eindeutige Kontinuität von städtischen Räumen, etwas ländlich, moderat ländlich, sehr ländlich, gibt, sondern dass das zum Teil auch eine Wellenbewegung ist. Das liegt vielleicht auch daran – als Weimarer Abgeordneter darf mir diese Bemerkung gestattet sein –, dass man vielleicht die Zuordnung von Weimar in dasselbe Ländlichkeitscluster mit dem Landkreis Greiz möglicherweise anders bewertet als die Autoren dieser Studie. Ich finde, man muss, wenn man über den Stadtund ländlichen Raum in Thüringen redet, auch berücksichtigen, dass wir auch in Zeiten veränderter Mobilität eine Verschmelzung von Lebensräumen haben und deswegen ländliche Räume nicht nur autonom bewertet werden können, sondern auch immer in ihrer Komplexität, in ihrer Verschmelzung mit benachbarten städtischen oder mit benachbarten ländlichen Räumen betrachtet werden müssen. Wir erleben Städte als Zentrum für Verwaltung, Ökonomie, Kultur, wir erleben den ländlichen Raum als Erholungsraum, als ökologisches Gegengewicht und als Produktionsort für Lebensmittel. Dabei geht es nicht um Ausschließlichkeiten, dort nur das eine und dort nur das andere, es geht um Schwerpunkte, die erlebt werden können. Um diese Wechselfunktionen jeweils erfüllen zu können, sind in vier Bereichen Funktionen natürlich überall in unmittelbarer Nähe zum Lebens- bzw. Wohnbereich zur Verfügung zu stellen: Das ist der ÖPNV, das sind die Angebote ärztlicher und pflegerischer Grundversorgung, das sind Bildungsangebote von Kindergärten bis zur Schule, das sind eben auch die Grundversorgungsstrukturen mit Lebensmitteln. Herr Voigt, weil Sie eben auch hier über die Thüringer Situation geredet haben, will ich Ihnen mal sagen, dass drei dieser Aspekte, die ich gerade benannt habe, nämlich die pflegerische Versorgung, die Versorgung mit Bildungsstrukturen, ob nun Schule oder Kindergärten und Kindertageseinrichtungen, und eben auch die Grundversorgung mit Lebensmitteln in Thüringen, nahezu unterschiedslos zwischen städtischen und ländlichen Räumen positiv bewertet werden, nämlich von über 80 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer. Beim ÖPNV gibt es ein starkes Auseinanderfallen, das haben wir in vielen Bereichen immer wieder diskutiert; dort haben wir eben nur eine hälftige Zufriedenheit im ländlichen Raum und im städtischen Raum ist die natürlich größer. Das ist eine Herausforderung. Aber im Prinzip müssen wir auch bei der Betrachtung dieser Zufriedenheitswerte berücksichtigen – und das ist wichtig für die politischen Entscheidungen –, dass dieser Thüringen-Monitor – wie Sie, versucht haben, das anders darzustellen – eben keine Untersuchung der funktionalen Beziehungen und tatsächlichen Bedingungen zwischen Stadt und ländlichen Lebensräumen ist, sondern es ist eine Betrachtung, wie Stadt und ländliche Lebensräume die Wahrnehmungen und die politischen Einstellungen in Thüringen beeinflussen. Das ist der Gegenstand, über den wir heute diskutieren. Deswegen lassen Sie mich darauf hinweisen, dass die Frage der flächendeckenden Grundversorgung im Bereich der Daseinsvorsorge nach den Autoren des Thüringen-Monitors eben nicht alleinig das Verhältnis zur Demokratie und staatlichen Institution beeinflusst bzw. prägt. So gilt aber auch, dass nur unzureichend wahrgenommene Infrastruktur rechtsextreme und populistische Einstellungsmuster befördert. Dennoch gilt: „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ist ein Konzept, das auf Gerechtigkeit fußt; erst in einem zweiten Schritt ist es ein politisches Konzept, das auch zur Zurückdrängung demokratiegefährdender Einstellungen führt. Ich will aber auch darauf aufmerksam machen – auch das haben Sie in Ihrem Redebeitrag versucht, anders darzustellen –, dass es sich der ThüringenMonitor nicht so leicht gemacht hat mit Erklärungsversuchen, sondern sich einer sehr komplexen Ursachenforschung gestellt hat, was gerade am Beispiel des gefühlten Abgehängtseins deutlich wird. Sie können das nachlesen auf Seite 50, ich will nur einen Satz daraus zitieren: „Diese Befunde spre chen dafür, dass sich das efühl des ‚Abgehängt G seins‘ überwiegend nicht aus der konkreten Unzufriedenheit mit den lokalen Gegebenheiten abzuleiten scheint.“ Es ist also notwendig – aus meiner Sicht –, differenzierter hinter die zusammengefassten Daten und Interpretationen zu schauen. In der Tat, der Thüringen-Monitor dokumentiert: Es gibt ein Gefühl vor allem des wirtschaftspolitisch und politisch Abgehängtseins – im Übrigen zwei Drittel vom Bund, von der Bundesregierung, von der Bundespolitik, deutlich weniger vom Land, von der Landesregierung und der Landespolitik. Die Gründe dafür sind individuell erfahrene Deprivation, also, dass man nicht das bekommt, was man erwartet oder glaubt, als gerechten Anteil von der Gesellschaft bekommen zu können. Ein weiterer Grund – und das zeigen auch die Studienergebnisse – sind gefühlte Statusverlustängste. Das hat natürlich in Thüringen auch eine Geschichte. Die Menschen haben eine Transformationserfahrung hinter sich und diese Transformationserfahrung – auch wenn wir heute in politischen Reden immer wieder vom großen Erfolg der deutschen Einheit reden – ist in erster Linie eine negative. Es gab viele Brüche in persönlichen Biografien, in den Familien, es gab große wirtschaftliche Verluste, es gab große Verluste im Gefühl des Wichtigseins, für die Gesellschaft etwas beitragen zu können. Durchbrochene Erwerbsbiografien führen bis heute zu Altersarmut vieler Menschen auch in Thüringen. Auch wenn am Ende ein Erfolg, eine wieder gesicherte Lebensstruktur steht, ist die Transformationserfahrung für viele Menschen in diesem Land eine nicht durchweg positive. Das müssen wir immer wieder berücksichtigen. Und jetzt kommt nach dieser durchaus nicht durchgängig positiven Transformationserfahrung wieder ein Veränderungsdruck durch globale Veränderungen auf die Menschen zu. Wir erleben Kriege, wir erleben erneut atomare Bedrohung, wir erleben tagtäglich auch einen Klimawandel, der schon zu konkreten Wetterauswirkungen im Heute führt. Und wir erleben, dass wir eine Diskussion darüber brauchen, wie wir überhaupt Zukunftsfähigkeit von Leben in dieser Gesellschaft gestalten können. Das führt natürlich zu Veränderungen auch in den konkreten Lebensbedingungen von Menschen. Und deswegen gibt es eben vor dem Hintergrund einer negativen Transformationserfahrung, neben dem Gefühl, eine gesicherte Lebensstruktur wieder geschaffen zu haben, eine große Angst vor bestehenden und befürchteten Veränderungen, die wiederum mit Verlusten verbunden sein können. Aber was erleben wir als politische Reaktion von AfD und zum Teil auch der CDU? Eine Politik, die auf Furcht vor Veränderungen mit dem Slogan antwortet: Alles kann im Prinzip so bleiben, wie es ist. Der Verbrauch fossiler Rohstoffe, die Verwaltungsstrukturen, die Bildungsstrukturen – alles kann so bleiben, wie es ist, strukturell
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU)
– strukturell, Herr Voigt, doch, hören Sie zu – kann alles so bleiben, wie es ist, angefangen bei Verwaltungsstrukturen, bei Bildungsstrukturen und im Prinzip beim Grundsatz auch der Energieversorgung. Wir können weiter mit Gas und Öl heizen. Das ist Ihre Antwort, die Sie den Menschen geben und das verunsichert zusätzlich viele Menschen, denn sie erleben einen Veränderungsprozess in der Welt, der natürlich vor ihnen nicht haltmacht. Und Sie erzählen den Leuten, es kann im Prinzip so bleiben, wie es ist. Eine weitere Reaktion Ihrer Partei – und das fand ich überhaupt absolut unverständlich – ist ja, auf genau diese negative Transformationserfahrung zu reagieren, indem man ein Patriotismusprogramm ankündigt. Mit mehr Nationalhymnen-Singen und Flaggen möchte man in der CDU die Schwachstelle der Wiedervereinigung in Ostdeutschland beheben. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich habe nicht den Eindruck gehabt, dass Nationalhymne und Nationalstolz die Schwachstellen der Wiedervereinigung gewesen wären.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber, und das muss man sich bewusst machen, so ein Patriotismus führt eben natürlich zum größeren Zusammenschluss von Menschen, aber nur derer, die genau zu dieser Gruppe gehören. Es führt nämlich zwangsläufig auch zum Ausschluss der Menschen, die nämlich vermeintlich nicht dazugehören. Das ist eben kein Zukunftsprojekt, sondern das Gegenteil ist der Fall. Es wird der Zukunft auch nicht gerecht. Deswegen sage ich Ihnen auch ganz deutlich: Wenn wir über Deprivation reden, dann reden wir tatsächlich über die Fragen sozialer Ungerechtigkeit und ungleicher Verteilung von Reichtum und Lasten in diesem Land. Ich will Ihnen das auch vor dem Hintergrund des Zeitraums der Befragung September bis Dezember 2022 sagen. Die Menschen haben die Pandemie hinter sich gebracht. Was haben sie erlebt? Unmengen an Hilfsprogrammen von der Bundesregierung, auch den Landesregierungen, die im Prinzip an Selbstständige gerichtet waren, an Unternehmen, mit welchem Ziel denn aber? Um deren Lebensqualität zu sichern? Nein! Das Ziel war, dass sie im Prinzip ihre Kreditraten bezahlen können, dass sie ihre Leasingraten für Produktionsmittel bezahlen können, dass sie Steuern weiter bezahlen können, Krankenkassen weiter bezahlen können und dass sie im Prinzip Mieten und Pachten für Immobilien bezahlen können. Das heißt, die Menschen haben erlebt, dass öffentliche Gelder eingesetzt worden sind, um diejenigen weiter am Reichtum teilhaben zu lassen, die Geld, Immobilien und Arbeitsmittel besitzen. Das waren die Hilfsprogramme
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Was soll denn der Quatsch?) im Kern, Herr Montag. Sie können das doch als wirtschaftspolitisch
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Bleiben Sie doch mal bei der Wahrheit!) notwendig und richtig erachten. Deswegen sind Sie in der FDP und nicht in der Linken. Ich habe da eine andere Auffassung. Aber das ist doch der Kern dieser Hilfen gewesen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)(Unruhe Gruppe der FDP)
Das ist doch der Kern der Hilfen gewesen. Nun kommen wir wieder auf den Befragungszeitraum September bis Dezember 2022 zurück. Da haben wir wieder eine krisenhafte Situation im Energiebereich. Und was haben wir erlebt? Eine Steuersenkung für Treibstoffe, die dazu geführt hat, dass Preise nicht im selben Maße gesunken sind, sondern die Steuersenkungen wurden durch Mineralölkonzerne genutzt, um die Gewinnspannen zu erhöhen. Andererseits fehlten in den öffentlichen Haushalten Steuermittel, die eigentlich dafür gedacht sind, sozialpolitische Maßnahmen in krisenhaften Situationen zu finanzieren. Das merken die Menschen in diesem Land, dass Lasten und Reichtum ungleich verteilt sind. Das führt eben zu Deprivationserfahrungen, weil die Menschen spüren, dass sie eben nicht den gerechten Anteil in diesem Land tragen. Ich hatte zur wirtschaftlichen Lage schon kurz ausgeführt. Die Menschen bewerten nach dem Thüringen-Monitor die wirtschaftliche Lage in Thüringen, in der Bundesrepublik überwiegend negativ. Ihre persönliche Situation, also auf der Mikroebene, wird durchaus positiv bewertet. Sie ist auch gesunken. Also 74 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer bewerten ihre persönliche wirtschaftliche Situation positiv. 68 Prozent sehen dabei, dass es in den letzten Jahren eine positive wirtschaftliche Entwicklung gab. 13 Prozent sehen keine Verschlechterung. Das ist das eine. Das könnte man positiv beschreiben, ist auch im Vergleich der Vorjahre ein durchaus positiver Wert. Aber man muss deutlich machen, dass da möglicherweise auch eine ganz andere Tendenz sichtbar wird, nämlich die Frage von Spaltung in der Gesellschaft, einer sozialen Spaltung, denn für 19 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer hat sich die wirtschaftliche Lage in den letzten zehn Jahren verschlechtert. Wenn Sie jetzt den Armutsatlas des Paritätischen zur Hand nehmen, werden Sie merken, dass 19 Prozent genau die Armutsquote in Thüringen ist. Mehr als jedes fünfte Kind ist in Thüringen von Armut bedroht. Im Übrigen ist nicht die Struktur das viel größere Risiko für das Nichterreichen eines Bildungsabschlusses, wie viele bildungspolitische Studien zeigen, es ist die soziale Situation von Kindern und ihren Eltern, die zu unterschiedlichen Bildungsrisiken führen. Herr Voigt, da können Sie den Kopf schütteln. Wenn ich über 19 Prozent Armutsquote rede, dann stellen wir mal einen zweiten Wert dazu. Dann nehme ich mal die Arbeitslosigkeit in Thüringen. Den haben die Autoren dieses Monitors auch mit den sozioökonomischen Daten erfasst. Wir haben eine Arbeitslosenquote von 5,6 Prozent. Nun muss man nicht unbedingt fit in Prozentrechnung sein, um festzustellen, dass möglicherweise beide Zahlen gar nicht so sehr zusammenpassen, sondern man wird daraus schließen können, dass Menschen in Armut leben bzw. von der Armut bedroht sind, die arbeiten gehen. Was war Ihre Antwort im letzten Jahr auf genau diese Tendenz, die wir im Thüringen-Monitor hier zur Kenntnis nehmen? Sie sind bei der Bürgergelddiskussion rumgezogen und haben geschrien: Arbeit muss sich lohnen. Als ich Ihnen eine Initiative für Tariflöhne, für bessere Mindestlöhne in allen gesellschaftlichen Bereichen vorgeschlagen habe, haben Sie noch nicht mal geantwortet und haben weiter dafür gekämpft, dass das Bürgergeld, das auch Menschen in Anspruch nehmen müssen, die arbeiten gehen, weil Armutslöhne gezahlt werden, nicht so steigt …
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Keine Armutslöhne!) Entschuldigen Sie, Herr Montag!
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP)
Wenn ich arbeiten gehe, Herr Montag …
(Unruhe Gruppe der FDP)
Herr Montag, ich antworte Ihnen. Wenn jemand zur Arbeit geht und hinterher zum Sozialamt geht und sagt, durch meine Arbeit verdiene ich nicht das Lebensexistenzminimum, und Anspruch auf staatliche unterstützende Leistungen hat, um auf dieses Existenzminimum zu kommen, entschuldigen Sie bitte, dann ist das, was er für seine Arbeit bekommt, ein Armutslohn.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich will das nicht weiter ausführen. Aber Sie haben, Herr Voigt, auch an anderer Stelle zur Wirtschaftspolitik gefragt, wo denn die Antworten der Landesregierung bleiben. Da sage ich Ihnen ganz ehrlich, wo die Antworten sind. Sie haben sich nämlich um die Antworten herumgedrückt. Als wir hier in der letzten Plenarsitzung anhand eines Antrags von Rot-Rot-Grün darüber gesprochen haben, wie wir Zukunftsfähigkeit durch die Bereitstellung der Finanzierungsinstrumente schaffen können, haben Sie sich zurückgezogen und haben gesagt, dagegen stimmen wir, da machen wir nicht mit. Sie glauben, mit einer Gießkanne über das Land verteilt werden Sie diesen Herausforderungen des wirtschaftlich notwendigen Transformationsprozesses gerecht werden. Da sage ich Ihnen ganz ehrlich, diese Nachhaltigkeit, die Sie da vielleicht in Ihr Wirtschaftskonzept hineininterpretieren, ist begrenzt auf den Nachfolgetag, nämlich auf die Publikation in der Tageszeitung. Deswegen ist es notwendig, in der Wirtschaftspolitik auch mal darüber hinaus zu denken, was denn unsere strukturpolitischen Ziele sind.
(Unruhe CDU)
Weil Sie den Bevölkerungsrückgang angesprochen haben, will ich es Ihnen noch mal deutlich machen: Sie sagen, es reicht nicht aus, die Statistiken zu lesen. Ja, das reicht nicht aus, man muss sie zur Kenntnis nehmen. Das tun wir, das ignorieren Sie aber schon. Und dann muss man eben auch sagen: Wenn in 16 Jahren 140.000 Menschen weniger dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dann kann man natürlich immer der Landesregierung vorwerfen, sie hat 1.000 Stellen nicht besetzt. Das kann man machen, das stimmt mathematisch, aber es stellt die Frage nach der Verantwortung nicht und es stellt vor allem auch nicht die Frage nach dem Konzept. Das heißt, ich muss in der Wirtschaftspolitik natürlich darüber nachdenken, welche Wirtschaftsbereiche, welche Dienstleistungsbereiche – und auch im Verwaltungsbereich –, welche Verwaltungsbereiche muss ich in Thüringen vorhalten, weil die für die Lebensqualität in Thüringen notwendig sind und ich dafür auch die notwendigen Arbeitskräfte zur Verfügung habe. Das ist tatsächlich gezielte Wirtschaftspolitik, die wir in Anspruch nehmen müssen, und eben nicht die Gießkanne über das Land verteilen und jedem Unternehmen in irgendeiner Form gerecht werden. Das ist eben nicht Zukunftsfähigkeit und das wird eben den Problemlagen, die auch Sie beschrieben haben, nicht gerecht werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Meine Damen und Herren, der Thüringen-Monitor hat immer den Schwerpunkt Demokratiezufriedenheit und Vertrauen in Institutionen und Demokratie und vor allem auch deren Wahrnehmung. Sie haben es angesprochen: 84 Prozent sind weiterhin mit der Demokratie als Staatsform einverstanden, stimmen dem zu. Das ist ein Wert auf einem sehr hohen Niveau. Es gibt – und das haben auch der Ministerpräsident und Sie angesprochen – eine hohe Diskrepanz in der Demokratiezufriedenheit, und da gab es einen deutlichen Abfall auf 48 Prozent. Damit bewegen wir uns – um vielleicht mal mit einem Mythos aufzuräumen – auf dem Niveau von 2012 und 2013, also den letzten Jahren der CDURegierung. Deswegen, glaube ich, wenn wir über Demokratiezufriedenheit reden, müssen wir über uns reden, wir müssen aber auch über die Möglichkeiten der Partizipation und Teilhabe reden. Deswegen finde ich es durchaus problematisch, wenn im Monitor bei politischer Partizipation nur die Mitwirkungsmöglichkeiten abgefragt werden wie Mitarbeit in einer Partei, Teilnahme an Demonstrationen, Versammlungen, Unterschriftensammlungen, ehrenamtliches Engagement, weil wir wesentlich mehr Partizipationsmöglichkeiten in Thüringen haben, die man auch in so einem Monitor mal in den Mittelpunkt stellen kann. Mehr Demokratie e.V. sagt, wir haben das beste Bürgerbeteiligungsgesetz auf kommunaler Ebene in allen Bundesländern.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Nach Thüringen kommen Delegationen aus anderen Bundesländern, um sich nicht nur das Petitionsgesetz anzuschauen – das können sie im Netz ja finden –, sondern um sich auch hier vor Ort mit den Erfahrungen mit dem Petitionsgesetz und den bürgernahen und niedrigschwelligen Petitionsverfahren auseinanderzusetzen. Ich denke, wir sollten hier eben auch die Signale der Demokratiezufriedenheit ernst nehmen und endlich auch gemeinsam den Verfassungsrang der direkten Demokratie stärken und ausbauen,
(Beifall DIE LINKE)
indem wir die Vorschläge für Einwohnerantrag, gesenkte Hürden für Wählen mit 16 und für die Streichung des Finanztabus endlich aufnehmen, was durch die CDU bislang immer wieder blockiert wird. Ich sage aber auch, wir müssen nicht nur über Partizipationsmöglichkeiten reden, wenn wir über Demokratiezufriedenheit reden, wir müssen auch über die Ursachen für den Verlust von Demokratiezufriedenheit reden, und da sind wir bei unserer eigenen Verantwortung als Politikerinnen und Politiker in diesem Land. Es ist schon verwunderlich – aber das ist natürlich die mediale Welt –, dass durch die FSU Jena letzte Woche Dienstag eine 252-seitige wissenschaftliche Studie veröffentlicht wird. Nun kann man sich vorstellen, dass eine Pressemitteilung eines Fraktionsvorsitzenden – da will ich meine gar nicht ausschließen –, die eine Stunde nach Veröffentlichung dieser Studie erfolgt, also nun wirklich keine Analyse dieser Studie beinhaltet, sondern es ist eine allgemeine politische Reaktion auf vielleicht zwei/ drei Schlagsätze, die man zur Kenntnis genommen hat. Aber dass bestimmte Pressemitteilungen von Fraktionsvorsitzenden in diesem Land das wirklich missachten, was Wissenschaftler eigentlich erwarten können, wenn sie eine Studie veröffentlichen, nämlich eine gewisse Ernsthaftigkeit und Wahrhaftigkeit in der Reaktion, das war schon doch beispielhaft. Herr Voigt, da will ich Sie mal aus Ihrer Pressemitteilung zitieren. Wie gesagt, eine Stunde, nachdem 252 Seiten wissenschaftliche Studie auf den Tisch gelegt worden sind, haben Sie sich wie folgt geäußert: Sie meinten, aus dem Monitor herauslesen zu können, dass die Bürger den Eindruck haben, dass Ampel und Ramelow-Regierung Gendersprache wichtiger ist als bezahlbare Energie, Bekämpfung von Unterrichtsausfall oder die Sicherstellung der Pflege. Nun habe ich mir wirklich 252 Seiten angeschaut und ich war gespannt, auf welcher Seite ich irgendeine Information finde, die diese Aussage begründen könnte. Ich habe nichts gefunden, absolut nichts, es findet sich absolut nichts in diesem Zahlenwerk. Aber ich sage Ihnen auch, was sich findet, weil Sie darauf sehr viel Redezeit verwendet haben: Es findet sich, dass 74 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer der Landesregierung vertrauen. Das haben Sie völlig missachtet, Sie haben auch hier völlig andere Zahlen genannt. Sie haben gesagt, zwei Drittel vertrauen ihr nicht. Ich habe noch mal nachgeschaut, weil ich dachte, vielleicht habe ich mich geirrt: 74 Prozent der Thüringerinnen und Thüringer vertrauen der Landesregierung voll oder teilweise.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Da will ich Ihnen noch einmal was sagen, weil Sie gesagt haben, das wäre eine Vertrauenskrise, das wäre ein Misstrauensantrag und wir sollen uns doch zurückerinnern an den Leuchtturm der CDURegierung unter Bernhard Vogel. Ich habe mir auch noch einmal die Werte von 2000 bis 2014 angeguckt. Nie war der Wert von Vertrauen in die Landesregierung höher als diese 74 Prozent
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die
Unzufriedenheit war noch nie so hoch!) in diesem Jahr, nie war der Wert für eine CDU-Regierung an Vertrauen größer als dieser Wert in diesem Jahr.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Hören
Sie mal zu, wenn Sie schon nicht lesen!) Ich will ja damit auch gar nicht sagen, dass man nun alles positiv sieht. Ich denke, ich habe genug negative Sachen gesagt. Aber ich glaube, das, was Sie hier getan haben, hat nun wirklich keine Relevanz. Es ist ein wirklich belastbarer Aspekt, schauen Sie noch mal in den Thüringen-Monitor. Deswegen glaube ich auch, dass Sie wirklich Führungsqualitäten beweisen würden, wenn Sie sich ernsthafter auch mit diesen Zahlen beschäftigen würden und nämlich Analyse zur Grundlage Ihrer öffentlichen Kommentierungen machen würden und nicht nur einem politischen Ziel folgend Zahlen aus dem Monitor suchen, manche erfinden Sie ja auch, oder Zahlen, die möglicherweise Ihre Argumente widerlegen, einfach ignorieren, weil das auch eine Ursache dafür ist, dass das Vertrauen in die Politik verloren geht, weil Fehldeutungen gezeichnet werden und falsche Bilder, und das kriegen Menschen in diesem Land auch tatsächlich mit. Was Sie stattdessen aber machen, ist, Sie bedienen Narrative. Narrative, die das Vertrauen in die Demokratie und die für die Demokratie verantwortlichen Institutionen seit Jahren angreifen und die – das hatte ich eingangs gesagt, was mir Sorgen bereitet – langsam Wirkung entfalten. In den vergangenen Jahren – ich hatte es auch schon gesagt – ist eine Verschärfung des Umgangstons in der Politik zu verzeichnen gewesen und – das stellen wir auch fest im Thüringen-Monitor – der politische Populismus hat zugenommen, an Stärke gewonnen. Ich will es auch kurz beschreiben. Kaum ein politischer Prozess geht ohne Unterstellungen und Verbreiten von Fehlinformationen vonstatten. Die Sachlichkeit nimmt ab, man bedient sich zunehmend undifferenzierter Bilder, es gibt kaum mehr Interesse an wirklicher Auseinandersetzung auf der Grundlage anerkannter Fakten. Kommunikationsstrategien und Machtpolitik dominieren die politische Auseinandersetzung, es wird Misstrauen in politische Entscheidungsprozesse geschürt und politische Muster werden bedient, die das gesellschaftliche Klima anheizen und Politikverdrossenheit schüren. Ich will Ihnen das auch mal an sechs Beispielen Ihrer Politik deutlich machen, denn da wird es nämlich greifbar und sichtbar. Zwei aktuelle Beispiele aus der heutigen Beratung: Sie haben sich hierhin gestellt und haben gesagt, Rot-Rot-Grün nimmt den Bürgermeistern im Kommunalen Finanzausgleich das Geld weg. Wir hätten das Kleine-GemeindenProgramm gestrichen. Die Wahrheit ist: Seit 2014 steigt jedes Jahr der Kommunale Finanzausgleich an
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) und die Kommunen hatten nie mehr Geld, als es in diesem Jahr durch die Landeszuschüsse und durch die eigenen Steuereinnahmen gab. Sie haben gesagt, wir hätten das Kleine-Gemeinden-Programm gestrichen. Auch das stimmt nicht.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU)
Es war von vornherein auf ein Jahr angelegt. Aber Sie bemängeln hier, dass den Kommunen angeblich durch das Kleine-Gemeinden-Programm 30 Millionen Euro genommen worden sind. Im selben Zeitraum wurden im Kommunalen Finanzausgleich über 150 Millionen Euro zugeführt, das heißt, 120 Millionen Euro noch einmal obendrauf, und Sie stellen sich hin und sagen, 150 Millionen Euro – ist mir egal, es fehlen 30 Millionen. Also entschuldigen Sie, Herr Voigt: Was Sie da betreiben, ist Desinformation und Sand in die Augen, auch von Kommunalabgeordneten …
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sie rennen durch das Land seit einigen Tagen und Wochen schon und sagen: Rot-Rot-Grün will die Grundschulen schließen. Nun haben Sie aber auch ein Schulgesetz mitbeschlossen, wo Schülermindestzahlen beschlossen worden sind. Das heißt, wenn wir mit unserem Vorschlag auch Kooperationen eingehen, dann ja mit dem Ziel, dass wir tatsächlich Grundschulstandorte erhalten. Denn wenn man nichts macht – und da bin ich wieder in Ihrer Politik, alles soll so bleiben, wie es ist – würde man nämlich dann in die Situation kommen, bei zurückgehenden Kinderzahlen Grundschulen schließen zu müssen, weil die Mindestschülerzahlen, die Sie auch mit beschlossen haben, nicht mehr erreicht werden können.
(Unruhe CDU)
Das Gegenteil dieser Gesetzesinitiative von RotRot-Grün ist der Fall. Mit Kooperationen soll genau das umgangen werden, dass Schulstandorte geschlossen werden müssen, weil Mindestschülerzahlen nicht mehr erreicht worden sind. Aber wir wollen die Unterrichtsqualität durch die Zurverfügungstellung von Lehrern sichern und Sie ziehen durch das Land und sagen: Rot-Rot-Grün will Grundschulen schließen und führen im Prinzip zu Angst und Furcht bei Eltern oder künftigen Eltern gerade im ländlichen Raum. Sie sagen, mit dem Bürgergeld – ich habe es vorhin schon angesprochen –, da verbreiten Sie sogar Social-Media-Bilder, wo Sie behaupten, mit Bürgergeld würde man mehr Geld bekommen, als wenn man arbeiten gehen würde. Das ist vielfach widerlegt, und nicht nur durch Zeitungen, die unserem politischen Spektrum nahestehen, sondern das Handelsblatt hat damals sehr ausführlich diskutiert. Sie haben es sich nicht nehmen lassen, Sie haben es immer wieder behauptet, dass Bürgergeld mehr Einkommen erzielt, als zur Arbeit zu gehen. Das war wissentlich falsch und da haben Sie auch bewusst gelogen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Drittens – Sie behaupten, Gendersprache wäre dieser Landesregierung wichtiger. Es gibt nicht eine, nicht eine parlamentarische Initiative zur Gendersprache von Rot-Rot-Grün, es gibt nicht eine Vorgabe der Landesregierung zur Gendersprache. Ich weiß gar nicht, ob wir überhaupt mal aus eigenem Antrieb hier darüber im Landtag diskutiert haben.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein!) Aber es gibt einen Antrag Ihrer Fraktion, der den Menschen verbieten sollte, wie sie zu sprechen und zu schreiben haben, und hier sogar Vorgaben für Professoren und Dozenten an Universitäten machen wollte, und Sie wollten sogar Journalisten vorschreiben, wie sie nicht zu sprechen haben, wenn sie im Fernsehen und im Radio auftreten. Es ist im Prinzip Ihre Politik, die den Menschen vorschreiben will, wie sie zu sprechen haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber Sie stellen sich hierhin und sagen, die Gendersprache wäre uns wichtiger – nicht eine Initiative. Und ich kann Ihnen sagen, im Wahlprogramm der Partei Die Linke, 140 Seiten Inhalt, es gibt einen Satz zur Gendersprache, einen Satz, und ich weiß nicht, wie viele Seiten zur Sozialpolitik. Was Sie hier betreiben, ist Desinformation und im Prinzip Unterstellung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Jetzt komme ich zu einem Punkt, der mir sehr wichtig ist, weil er wirklich kennzeichnend ist für das politische Klima, für das Sie verantwortlich sind: zur Diskussion um die Heizungsumstellung. Nun kann man erst mal sagen: Wenn eine Heizung, die eine Lebensdauer von 30 bis 40 Jahren hat, jetzt neu installiert werden muss, dass ich vielleicht auch diesen Lebenszyklus mit in den Blick nehme und dass man vielleicht auch, wenn man die letzten Jahre an Diskussionen verfolgt hat, feststellen kann, dass Öl und Gas vielleicht jetzt nicht die Energieträger der Zukunft in diesem Bereich sind. Nun kommt das Wirtschaftsministerium, macht einen Gesetzentwurf und sagt: 65 Prozent bei der Wärmeerzeugung sollen künftig auf regenerativer Energieträgerbasis erfolgen. Nun kann ich das durchaus sagen auch aus linker Sicht: Die Kommunikation des Bundeswirtschaftsministeriums war Murks. Es wunderte mich auch nicht, dass keine sozialpolitischen Aspekte da eine Rolle spielen. Man kann noch viele andere Kritikpunkte an der konkreten Ausgestaltung haben. Was machen allerdings Sie? Ach so: Im Übrigen will ich mal sagen, was Ihr Gegenkonzept ist. Ich habe ja vorhin sehr genau zugehört, als Sie Ihr Zukunftsbild von Thüringen gezeichnet haben. Ihr Gegenkonzept war, dass man im Dorf den Maibaum versteigert, damit er zum Heizen im Winter genommen werden kann.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also, beim besten Willen!
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU)
Nein, Herr Voigt, ich habe es nicht gesagt – Sie haben das gesagt. Das ist das Bild, wie Thüringer leben wollen.
(Unruhe DIE LINKE, CDU)
Ich habe mir das Zitat doch nicht ausgedacht, Herr Voigt, das haben Sie gesagt. Entschuldigen Sie, ich habe es doch nicht gesagt, das haben Sie doch gesagt.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wie Sie es
sagen!) Machen Sie mich doch nicht dafür verantwortlich. Hätten Sie es nicht gesagt, hätte ich es mir nicht ausgedacht. Aber egal, Sie tun damit dem Konservatismus auch keinen Gefallen.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Kein Ge-
spür!) Aber das ist eine lustige Randnotiz. Sie regen sich darüber auf – geschenkt, können wir abhaken. Ich werde es auch nicht wiederholen. Aber nun gehen wir mal davon aus, dass es nachlesbar ist, nicht nur im Protokoll, sondern auf Ihrer Internetseite. Und Ihre Internetseite dazu heißt: Ampel stoppen. Also da ist offensichtlich jemand unterwegs, der gefährlich ist für das Land, den muss man stoppen. Eine Bundesregierung muss man stoppen.
(Beifall CDU)
Ihr Vorgänger hat mal gesagt: Wir werden Sie treiben.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Jagen!)
Sprachgebrauch, ich glaube, da sind Sie – ich komme gleich noch dazu – von anderen in diesem Haus nicht so weit weg. Dann charakterisieren Sie den Gesetzentwurf als übergriffig und Angriff auf die fleißigen Leute und motivieren die Leute zum Unterschreiben. Sie haben gesagt: 16.000 Unterschriften unter der Überschrift „Jetzt gegen Habecks Verbotswahn unterschreiben!“. Das titeln Sie dann noch. Na klar, das haben ja Ihre Bildredakteure gemacht mit dem Ausschnitt aus der „Bild“-Zeitung mit dem Bild von Robert Habeck „Habeck will Öl- und Gasheizungen verbieten“. Dass das sachlich alles falsch ist, das hatte ich ausgeführt, das wissen Sie auch. Aber was Sie damit machen – und da reden wir über das gesellschaftliche Klima –: Sie personifizieren in der Person Robert Habeck das Böse für die Leute in diesem Land, Robert Habeck in Person – und das noch nicht mal aus einer Motivation, die Sie möglicherweise kritisieren, sondern auch noch möglichem krankenhaften Wahnzustand, dass er die Menschen angreift. Wissen Sie, was das für Wirkung hat? Das wissen Sie, denn das erleben Sie auch. Ich bin kein Fan der Grünen-Bundespartei, Astrid weiß das. Wir haben da viel, ich habe da viel Kritik daran.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das hätten Sie gar nicht sagen müssen! Das wissen wir doch!) Aber was ich erlebe in meinen täglichen Gesprächen mit Menschen in diesem Land, welcher Hass den Grünen und auch den Personen, die Verantwortung für die Grünen übernommen haben, entgegenschlägt, das ist zum Teil menschenverachtend. Und Sie haben mit Ihrer Politik dazu einen Beitrag geliefert.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und dann legen Sie letzte Woche sogar noch einen drauf und sagen zu dem Gesetz – was im Übrigen in Bayern „Klimagesetz“ heißt, den Gesetzentwurf aus der Bundesregierung mit einer Regelung, die dem des bayrischen Klimagesetzes ähnlich ist –, dort wolle offensichtlich die Bundesregierung eine „Energiestasi“ einsetzen. Also entschuldigen Sie, Herr Voigt, Sie reden viel über Ihre DDR-Vergangenheit, aber wie man nur so geschichtsvergessen sein kann, diese Verbrechen,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) die auch von der Stasi begangen worden sind, derart zu relativieren, das ist mir unverständlich. Und Sie schüren damit eine völlig undifferenzierte und auch falsche und auch am Sachthema vorbeigehende Stimmung. Das ist eben auch Ihre Verantwortung, die zu diesem gesellschaftlichen Klima beitrug, das wir in diesem Thüringen-Monitor erleben. Es wird deutlich, dass Sie auf die 60 Prozent der Thüringerinnen, die laut Monitor anfällig für Populismus sind, schielen, und zwar um des Wahlerfolgs wegen. Offensichtlich nehmen Sie den Verlust des Demokratie- und Institutionenvertrauens und die Verschlechterung des gesellschaftlichen Klimas als Kollateralschaden einfach in Kauf. In der – empfehle ich Ihnen – aktuellen Kolumne vom „Spiegel“Autor Christian Stöcker heißt es etwa dazu, dass auch der Tonfall aus der Union teils nicht mehr von Äußerungen aus der AfD zu unterscheiden sei: „Die trumpeske Diffamierung des politischen Gegners ist in einem Land mit Verhältniswahlrecht selten ratsam oder gar nachhaltig. Vor allem aber beschädigt sie die Qualität des politischen Diskurses und damit am Ende die Demokratie selbst.“
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und falls Sie, Herr Voigt, glauben, mit Ihrer Strategie den Wahlerfolg der AfD verhindern zu können oder Stimmen von dort abziehen zu können, will ich Sie an eine Studie deutscher und Schweizer Universitäten aus dem Jahr 2022 erinnern, die zu dem Ergebnis kamen: Wir finden keine Evidenz dafür, dass Anpassungsstrategien Unterstützung für Rechtsradikale reduzieren. Wenn überhaupt, legen unsere Ergebnisse nahe, dass sie dazu führen, dass mehr Wähler zu radikalen Rechten übergehen. Und genau, Herr Voigt, in diese Falle tappt die CDU ohne jede Lernerfahrung schon seit einigen Jahren in Thüringen immer wieder.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wirklich nicht im Interesse unseres Wahlerfolgs, darum geht es mir nicht, sondern im Interesse der Stärkung und auch des Verteidigens der Demokratie würde ich Sie auch mit Blick auf das Jahr 2024 bitten, an Sie appellieren, zu mehr Sachlichkeit in der Debatte, zu mehr Transparenz politischer Prozesse zurückzukehren, also mehr inhaltliche Politik und weniger „Bild“-Zeitung. Ich will es Ihnen auch ganz deutlich sagen – das können Sie auch im Thüringen-Monitor nachlesen –: Wer mit Populismus Politik macht, muss sich nicht wundern, dass sich dieses Politikeinstellungsfeld des Populismus in der Gesellschaft verbreitert. Nun finden wir im Thüringen-Monitor tatsächlich eine Beschreibung zum Populismus, die sagt: Nicht jeder, der populistischen Idealen oder populistischen Politikvorstellungen nachgeht, ist Rechtsextremist, das auf gar keinen Fall, aber untrennbar mit dem Rechtsextremismus ist der Populismus verbunden. Jeder Rechtsextremist ist gleichzeitig auch Populist. Wenn ich die Basis des Populismus und der gesellschaftlichen Mitte stärke, manifestiere und ausbaue, dann schaffe ich eben auch das Einfallstor und den Anknüpfungspunkt für die extreme Rechte bis wirklich in die Tiefe der gesellschaftlichen Breite hinein. Das ist dann eben auch Ihre Verantwortung. Deswegen: Wenn Sie sich wirklich gegen die AfD abgrenzen wollen, wenn Sie dafür Sorge tragen wollen, dass Rechtsextreme in diesem Land keinen politischen Erfolg haben, dann kehren Sie auch zu einer demokratischen, ehrlichen und transparenten politischen Auseinandersetzung über Inhalte wieder zurück und verlassen Sie den eingeschlagenen Pfad des „Bild“-redaktionellen Populismus in Ihren Darstellungen!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe AfD)
Nur kurz: Was sind die Schlussfolgerungen, die wir als Politiker aus diesem Monitor ziehen? Ich glaube, wir müssen – erstens – in der Politik darüber reden, die Gerechtigkeitslücken zu schließen – Stichworte „Deprivation“, „Löhne“, „Arbeitszeit“, „Kindergrundsicherung“. Ich sage auch: endgültige Überwindung des Hartz-IV-Systems, das sich immer noch im Bürgergeld wiederfindet, soziale Sicherung für alle durch eine Bürger- und Pflegevollversicherung, eine Alterssicherung, die Altersarmut ausschließt, in die alle eben auch gleichberechtigt ohne Begrenzung einzahlen, und eben auch eine Steuerreform, die die Lasten in dieser Gesellschaft entsprechend des Leistungsvermögens gerecht verteilt und dafür die Grundlage zu schaffen, das zu finanzieren, was gesellschaftlich notwendig ist, nämlich gezielte Wirtschaftspolitik, Bildungspolitik, Sozialpolitik, aber auch Sicherheitspolitik. Ich glaube, wir müssen – zweitens – über gleichwertige Lebensverhältnisse reden und dabei ehrlich auch über Stadt und Land, über die Verschmelzungen und gegenseitigen Funktionen reden, weil wir eben Stadt und Land nicht gegeneinander diskutieren, sondern immer als verschmolzene Lebensräume in Thüringen zusammendenken. Ich glaube, ein wichtiges Signal wäre hier, wenn wir das, worauf wir uns schon verständigt haben, gleichwertige Lebensverhältnisse als Staatsziel, in der Verfassung verankern. Aber auch da blockieren Sie als CDU.
(Beifall DIE LINKE)
Drittens brauchen wir eine ehrliche Politik. Wir brauchen statt Lügen, statt Vorwürfen und Unterstellungen einen Ideenwettbewerb und Streit um Argumente natürlich auf der Grundlage unterschiedlicher politischer Wertevorstellungen. Wir haben es vorhin gemerkt, Herr Kemmerich, Herr Montag haben natürlich eine andere Vorstellung von Wirtschaftspolitik als ich in der Linken. Das versteht sich von selbst. Aber ehrliche Politik und Auseinandersetzung auch auf Grundlage dieser unterschiedlichen Wertekonzepte setzt eines voraus: die Anerkennung der tatsächlichen Faktenlage. Das haben wir in den letzten Jahren auch in der Politik immer wieder vermissen lassen. Wenn hier Zahlen vorgelegt werden, stellen Sie sich hin und sagen, die stimmen einfach nicht oder wir wissen es besser. Ich glaube, die Anerkenntnis von Fakten und Ausgangsbedingungen ermöglicht eben auch einen Ideenwettbewerb auch aufgrund der Unterschiede im Wertesystem, die wir alle vertreten.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt: CDU: Das
haben Sie mit dem Rechnungshofbericht auch gemacht!) Natürlich können wir damit nicht alle, aber viele wieder zurückgewinnen, in der Praxis der Demokratie auch eine Anerkennung zu finden, aber weil wir eben nicht alle zurückgewinnen können, wird es notwendig sein, den Feinden der Demokratie den Kampf anzusagen. Nationalismus und dessen kleiner Bruder, der Patriotismus, sind keine Konzepte,
(Unruhe AfD)
die Menschen einladen. Sie schließen Menschen aus und schüren eine gefährliche Stimmung. Der Monitor 2022 setzt uns, die wir mit unserer Debattenkultur eine große Verantwortung auch für das gesellschaftliche Klima in diesem Land haben, in Verantwortung. Nehmen wir diesen Auftrag an, aber nehmen wir vor allen Dingen diesen Auftrag auch ernst! Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, auch von meiner Seite erst mal einen herzlichen guten Morgen ins Hohe Haus. Schön, dass wir in dieser Debatte sind und ich als Oppositionspolitiker natürlich jetzt viel Wasser in den Altparteienwein hineingießen muss. Das will ich auch in den nächsten 30 Minuten tun. Aber zunächst einmal will ich natürlich die Gelegenheit nutzen, allen Kindern im Freistaat Thüringen und darüber hinaus alles Gute zum echten Kindertag zu wünschen.
(Beifall AfD)
Es ist natürlich auch ein Zeichen für die Traditionslosigkeit der Landesregierung, dass sie gegen den echten Kindertag ihren künstlichen Kindertag am 20. September – jetzt bleiben Sie doch hier, Herr Ministerpräsident, ich habe doch noch gar nicht angefangen – gesetzt hat.
(Beifall und Heiterkeit AfD)
Getroffene Hunde bellen im Hohen Haus in Thüringen nicht, nein, sie gehen! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ThüringenMonitor: Herr Dittes, zu Ihrem rabulistischen Erguss muss ich nicht viel sagen, ich glaube, Sie haben sich selbst wieder mal entlarvt und enttarnt.
(Beifall AfD)
Selbstverliebt, das ist vielleicht die Diagnose, das Urteil, das Außenstehende Ihrem Vortrag geben würden. Ich kann mich dagegen nicht wehren. Lieber Herr Prof. Voigt, lieber Kollege Voigt, Ihre Rede war
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Sehr
gut!) dieser typische Konrad-Adenauer-Stiftungssound, den Sie hier vorgebracht haben. Eine Plattitüde, eine Phrase an die andere geheftet, am Anfang wusste ich gar nicht, ist das jetzt die Rede von 2022, die er hält, oder ist es tatsächlich eine aktuelle Rede.
(Beifall AfD)
Am Ende bin ich dann doch eines Besseren belehrt worden. Genau das, sehr geehrter Kollege Voigt, diese Art von Ausführung ist nicht anschlussfähig an die Menschen im Land, die ist nicht anschlussfähig an die Probleme, die die Menschen im Land haben. Deswegen scheitern Sie jeden Tag ein bisschen mehr als CDU, und das ist gut für Thüringen.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, ich will meine Rede in drei Punkte untergliedern. Erstens möchte ich – wie ich das stets tue, mittlerweile seit neun Jahren – die Kritik am Thüringen-Monitor vortragen, die ausgiebig vorgetragen werden muss. Das Zweite ist Demokratieeinstellung, Demokratiezufriedenheit, Institutionenvertrauen. An diesen Begriffen werde ich die Sicht der AfD entwickeln und am Ende werde ich in einem dritten Punkt noch auf das Phänomen des Abgehängtseins zu sprechen kommen. Ich habe in den letzten Jahren wiederholt auf der Metaebene den Thüringen-Monitor kritisiert. Ich habe wissenschaftstheoretisch reflektiert, ich möchte das heute nicht tun. Die Kritik ist immer noch zielführend, man kann sie bei Bedarf gern nachlesen. Heute möchte ich mich in meiner Ausführung auf drei konkrete Kritikpunkte konzentrieren. Der erste Kritikpunkt bezieht sich auf die Begriffsverwendung der Autoren des Thüringen-Monitors. Ich muss den Autoren zubilligen und zugestehen, dass sie versucht haben, zu lernen. Sie haben einzelne Begriffe in sogenannten Boxen definiert. Sie haben versucht, ihre Interpretation dieser Begriffe verständlich zu machen. Leider sind sie in auffälliger Art und Weise bei diesem Versuch gescheitert. Besonders augenfällig ist das Scheitern beim Begriff des Populismus nachzuvollziehen. Das ist die Box Nummer 3 auf Seite 82, wenn Sie noch mal nachlesen wollen. Die Autoren des ThüringenMonitors beginnen die Erklärung des Begriffs „Populismus“ mit dem Eingeständnis, dass es keine einheitliche Definition des Begriffs gibt, um dann aber trotzdem dienstfertig und eifrig populistische Einstellungen bei den Thüringern abzufragen. Richtig bedenklich wird es aber dort, wo dem Populismus unterstellt wird – auch das kann man in der Box Nummer 3 nachlesen –, sich positiv auf Begriffe wie Volkssouveränität und direkte Demokratie zu beziehen. Die Autoren, die ja auf gar keinen Fall Populisten sein wollen, distanzieren sich damit indirekt vom Begriff der Volkssouveränität und von der direkten Demokratie. Das ist in unseren Augen tatsächlich ein starkes Stück.
(Beifall AfD)
Denn, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, vergessen wir nicht, das Prinzip der Volkssouveränität ist konstitutiv für den demokratischen Rechtsstaat. Und der Verdruss vieler Thüringer am Zustand der Demokratie resultiert gerade aus dem Faktum, dass die deutsche Politik unsere Souveränität in den letzten Jahrzehnten und Jahren immer mehr an nicht demokratisch kontrollierte, nicht demokratisch legitimierte supranationale Organisationen übertragen hat. NGOs sind mittlerweile massiv an Gesetzgebungsverfahren beteiligt und zivilgesellschaftliche Institutionen übernehmen im – in Anführungszeichen – demokratischen Rechtsstaat Deutschland mittlerweile hoheitliche Aufgaben. Ein skandalöser Zustand, den die Thüringer wahrnehmen, und daraus resultieren auch entsprechende Umfrageergebnisse im diesjährigen Thüringen-Monitor.
(Beifall AfD)
Christopher Hohn, ein britischer Milliardär, ein britischer Immobilienmogul, ist nicht nur der größte Finanzier der Klimarebellen, er hat über die europäische und deutsche Klimalobby – und meine Kollegen im Deutschen Bundestag Alice Weidel, Stephan Brandner, Beatrix von Storch und andere haben die Verflechtungen im Wirtschaftsministerium ja wunderbar herausgearbeitet und transparent gemacht –,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Mit Verflechtungen kennen Sie sich ja gut aus!) er hat über die deutsche und europäische Klimalobby, beispielsweise die Agora Energiewende, massiv Einfluss, wenn auch indirekt, aber die Verschachtelung gehört ja zum System dazu, massiv Einfluss auf die deutsche Gesetzgebung genommen, massiv Einfluss auf die Wärmepumpenoffensive des Herrn Habeck. Dieser Christopher Hohn, sehr geehrte Kollegen, der steht Pars pro toto. Denn die globale Finanzindustrie und Immobilienunternehmen wie das von Christopher Hohn bzw. Unternehmer wie Christopher Hohn sind Treiber der Klimapolitik und das ist nachweisbar. Die Klimapolitik ist für diese ausländischen Investoren der Hebel, um an das deutsche Immobilienvermögen bzw. an das deutsche Volksvermögen heranzukommen.
(Beifall AfD)
Es war Horst Seehofer, der 2010 mal einen Moment der Wahrheitsliebe hatte und Folgendes in einer Talkshow zum Ausdruck brachte: „Die, die in diesem Lande entscheiden, die sind nicht gewählt. Und diejenigen, die gewählt sind, die haben nichts zu entscheiden.“ Zitat Horst Seehofer.
(Beifall AfD)
Um den Strippenziehern und Dunkelmännern das Handwerk zu legen, brauchen wir nicht weniger Volkssouveränität, wir brauchen nicht die Diskreditierung des Begriffs „Volkssouveränität“, nein, Thüringen und Deutschland brauchen mehr Volkssouveränität, mehr Souveränität für das deutsche Volk. Deutschland muss wieder ein volkssouveräner Staat werden. Alles andere bedeutet: die Axt an die Wurzeln der Demokratie gelegt.
(Beifall AfD)
Um aber volkssouveräner zu werden, brauchen wir mehr Volksabstimmungen wie unsere Volksabstimmung beispielsweise zur Einführung eines Verbots der Impfflicht in die Thüringer Landesverfassung. Und wer versucht, solche Volksgesetzgebung zu behindern, zu blockieren und zu verhindern, wie das die Landesregierung derzeit tut mit einer Klage des Innenministers vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof, der zeigt, wessen Geistes Kind er ist. Der redet zwar gerne von Demokratie und trägt die Demokratie wie eine Monstranz vor sich her, aber im Geiste ist er ein Autokrat.
(Beifall AfD)
Der zweite wichtige Kritikpunkt, den ich zu referieren habe, das ist vor allen Dingen auch die Verquickung der Regierung, der Landesregierung, der Bundesregierung mit dem Journalismus. Das ist die Scheindemokratie, die in diesem Lande aufgezäumt worden ist, die Zivilgesellschaft, die steuerfinanziert aufgebaut worden ist. Es ist so, wie Walter Ulbricht – den kennen Sie ja alle, vor allem die Nachfolgepartei der Linken wird Walter Ulbricht noch kennen – mal sagte – Zitat –: „Es muss nur demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Nach diesem Motto scheint auch die Landesregierung zu verfahren, das möchte ich im Folgenden belegen. Die Bundesregierung hat – das wissen Sie, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete – in den letzten fünf Jahren 1,5 Millionen Euro an Journalisten gezahlt. Die Landesregierung hat – und das hat eine Kleine Anfrage meines geschätzten Kollegen Jens Cotta zutage befördert – im selben Zeitraum, also in den letzten fünf Jahren, 164.000 Euro für Auftragsarbeiten von Journalisten ausgegeben, insbesondere solchen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Für Moderationen!) Es gilt weiterhin: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“ Und eine Regierung, eine Landesregierung, die Journalisten kauft, deren Verhalten ist nicht nur als schmählich einzuordnen, sondern als undemokratisch festzustellen.
(Beifall AfD)
Fakt ist jedenfalls, dass Thüringen immer weniger freien und regierungskritischen Journalismus hat, wie Deutschland immer weniger freien und regierungskritischen Journalismus hat. Das ist empirisch auch nachgewiesen nach 2015. Als die erste große Flüchtlingswelle von Frau Merkel ins Land geleitet worden ist, haben über 90 Prozent der untersuchten Medien das hohe Lied der Willkommenskultur gesungen.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Eine Lüge nach der anderen!) Alles empirisch nachgewiesen, kann alles nachgelesen werden. Seitdem haben wir kaum noch regierungskritischen Journalismus. In der Coronakrise, in der selbst verursachten Coronakrise hat man die Regierungspropaganda transportiert und auch im Ukrainekrieg transportiert man die Regierungspropaganda, malt schwarz und weiß, teilt die Welt in schwarz und weiß ein. So funktioniert das nicht, liebe Journalisten, und ich rufe Sie hier und heute zur Einsicht und zur Umkehr auf.
(Beifall AfD)
Es fehlt nicht nur an freiem Journalismus in Deutschland, es ist auch so, dass das Meinungsklima an unseren Universitäten zwischenzeitlich bunt, totalitär ist. Immerhin – und das möchte ich anerkennen und zugestehen – weisen die Autoren des Thüringen-Monitors darauf hin, dass sie eine Auftragsarbeit der Landesregierung zu leisten, abzuarbeiten hatten. Gekaufte Journalisten, gekaufte Wissenschaftler – keine guten Aussichten für die demokratische Entwicklung in Thüringen,
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gekaufte Journalisten – merken Sie, was Sie sagen?) und das spüren auch die Thüringer und entsprechend antworten sie auf die Fragen, die im Thüringen-Monitor und durch die Mitarbeiter des Thüringen-Monitors gestellt wurden. Dritter Kritikpunkt: Der Thüringen-Monitor scheitert leider auch an seinem selbstdefinierten Anspruch, die politische Kultur des Freistaats Thüringen abzubilden. Während das Wort „rechtsextrem“ im letzten Thüringen-Monitor noch 184 Mal auftauchte, sind es mittlerweile 204 Mal – 204 Mal das Wort „rechtsextrem“ in verschiedenen Ausprägungen. „Linksextrem“, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wie oft taucht dieses Wort im Thüringen-Monitor 2022, 2023 auf? Genau, null Mal.
(Heiterkeit AfD)
Dabei haben sich die einschlägigen Zahlen kaum verändert. Als weit rechts stehend sehen sich 3 Prozent der Thüringer – fast unverändert zum Wert von 2022 –, weit links stehend sehen sich 12 Prozent der Thüringer – also viermal so viele. Und wenn ich die kontextkontaminierenden Erklärungsversuche des Herrn Dittes jetzt mal parallellege und an diesen Sachverhalt anlege, müsste man doch annehmen, dass die Menschen, die sich weit links stehend verordnen, auch in den Linksextremismus abzugleiten drohen. – Wo ist eigentlich der Herr Dittes? Er ist leider auch außerhalb des Hohen Hauses unterwegs, weil er die Wahrheit schlecht verträgt. –
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der Linksextremismus ist also für die Landesregierung kein Problem. Mal zur Erinnerung nur eine kleine Auswahl von linksextremistischen Aktivitäten in dieser Legislatur, also seit Oktober 2019 – ich betone: eine kleine Auswahl, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete –: 14. Dezember 2019 – Angriff auf Leon R. vor seinem Wohnhaus in Eisenach. Das Kommando der Aktion hatte Lina E., die bekannte Linksterroristin, zu der ich gleich noch komme. 6. Februar 2020 – Brandanschlag auf mehrere Fahrzeuge auf dem Grundstück der Burschenschaft Germania Jena. 11. Januar 2021 – Sprengstoffanschlag auf ein von der rechten Szene genutztes Lokal in Eisenach. 23. April 2021 – wo ist eigentlich der Innenminister, der sollte sich das auch mal anhören – Brandanschlag auf das Rittergut Gutmannshausen. Das denkmalgeschützte Gebäude brennt fast vollständig aus. 28. Mai 2021 – Überfall auf einen von den Linksextremen als Rechten qualifizierten Fußballfan und seine schwangere Freundin in Erfurt durch falsche Polizisten. Dem Mann wird dabei ein Bein gebrochen, die junge Frau wird zu Boden gedrückt, geschlagen und mit Flüssigkeit übergossen. 12. September 2021 – linksextremer Mordaufruf gegen 53 Politiker der AfD. Viele davon sitzen hier als Abgeordnete im Hohen Haus. 23. April 2022 – brutaler Überfall auf eine Verkäuferin in einem Erfurter Bekleidungsgeschäft. Wer die Bilder gesehen hat, der weiß, was Gewalt ist. 12. Januar 2023 – beim Überfall in Erfurt werden zwei Rechte schwer verletzt. Lina E. und ihre Hammerbande waren auch in Thüringen auf „Terrortour“. Und die Terroristen um Lina E., die sogenannte Hammerbande, zertrümmerten mit Schlagwerkzeugen systematisch Gelenke und Gesichter, um ihre Opfer für immer zu entstellen und nahmen den Tod der Opfer willentlich in Kauf. Der Richter, der gestern das Urteil über Lina E. gesprochen hat, attestierte dieser Terroristin – Zitat – „achtenswerte Motive“ und ließ sie auf freien Fuß. Bei den amtlichen Freudenfeiern in Leipzig wurde unter anderem gesungen: Gebt dem Bullen, was er braucht, 9 Millimeter in den Bauch. Stellen Sie sich vor, diese Kaskade an terroristischen Taten wäre von Rechten gegangen worden. Was wäre in Thüringen, was wäre in Deutschland wohl los?
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, Vergewaltiger bekommen in Deutschland Sozialstunden, Messermörder bekommen einen Freispruch und Terroristen werden auf freien Fuß gesetzt. Das ist das neue Normal in Deutschland, das Sie alle durch Ihre Politik auf Landes- und Bundesebene zu verantworten haben.
(Beifall AfD)
Dieses neue Normal akzeptieren wir als AfD nicht. Ach ja, da war ja noch der 1. Mai 2023. Auf den muss ich natürlich auch noch zu sprechen kommen. Bei einer von sogenannten Antifaschisten dominierten Gegendemonstration am 1. Mai 2023 war auch Innenminister Maier da. Augenzeugen berichten, er ist dann irgendwann geflohen, als er gespürt hat, es wird erst, aber er wollte seine Solidarität ausdrücken, so muss man das einordnen. Anders ist seine Anwesenheit nicht zu erklären. Am 1. Mai eine Gegendemonstration in Gera zu einer angemeldeten Kundgebung unter dem Motto: „ArbeiterInnenkampftag – Kämpfe verbinden – Kapitalismus überwinden. Willst du mit mir Randale machen?“ Die Ordnungsbehörde in Gera hat die Demonstration, die Gegenkundgebung, unter diesem Motto genehmigt. Auch das verdient ein Ausrufezeichen. Es kam zu aggressiven Durchbruchversuchen, in denen ein Polizist verletzt wurde, und die Abgeordneten Henfling und Katharina König waren vor Ort. Letztere soll dort eine Rede gehalten haben. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Gewalt ist immer und überall als Durchsetzung von politischen Zielen abzulehnen und ist verabscheuungswürdig –
(Beifall AfD)
gleich aus welchem Lager sie kommt. Aber dass der Thüringen-Monitor hier einen blinden Flecken hat, ist ganz offenkundig. Und dieser blinde Fleck ist der grassierende Linksextremismus in Thüringen.
(Beifall AfD)
Meine Kritik noch mal zusammengefasst: Erstens, der Thüringen-Monitor operiert mit nicht definierten bzw. nicht definierbaren Begriffen und damit mit politischen Kampfbegriffen. Er diskreditiert dabei sogar Begriffe, die für die Demokratie konstitutiv sind. Zweitens, er ist gekaufte Wissenschaft, und drittens, er blendet den gewaltbereiten Linksextremismus völlig aus.
(Beifall AfD)
Als Landesregierung dürften Sie ja eine Untersuchung, die offenkundig das staatliche Neutralitätsgebot und Gleichbehandlungsgebot missachtet, nicht in Auftrag geben. Dass Sie es doch tun, sagt viel über Ihre Geisteshaltung aus.
(Beifall AfD)
Wir als AfD wollen einen neutralen Staat, wie oft habe ich das hier vom Rednerpult schon betont. Wir wollen keinen ideologieproduzierenden Staat. Leider ist der Thüringen-Monitor auch Ideologieproduktion. Deswegen wird es unter einer AfD-Regierung in Thüringen einen Thüringen-Monitor, der auf einem Auge blind ist, in dieser Form nicht mehr geben.
(Beifall AfD)
Zweiter Aspekt – Demokratieunterstützung, Demokratiezufriedenheit, Institutionenvertrauen: Ich war einigermaßen überrascht über die Presseschlagzeilen nach Veröffentlichung des Thüringen-Monitors. „DER SPIEGEL“ titelte: „Mehrheit der Thüringer mit der Demokratie unzufrieden“, MDR: „Studie: Nur jeder zweite Thüringer zufrieden mit der Demokratie“, „Freies Wort“: „Thüringen-Monitor: Demokratie in Gefahr“. Diese Schlagzeilen suggerieren – und das ging bestimmt nicht nur mir so –, dass die antidemokratischen Einstellungen bei den Thüringern explodiert seien. Das hat mich wirklich geärgert. Ich bin viel in Thüringen unterwegs, ich bin in den letzten Monaten mit Hunderten von Bürgern ins Gespräch gekommen – viele waren besorgt und haben mir ihre Nöte geschildert –, aber eines habe ich nirgendwo feststellen können, dass diese Menschen die Demokratie als beste aller Herrschaftsformen ablehnen würden.
(Beifall AfD)
Das dokumentiert ja Gott sei Dank der ThüringenMonitor auch: Die Demokratieunterstützung ist seit über 20 Jahren auf einem sehr guten, sehr hohen Niveau, natürlich mehr geht immer – das ist eine Selbstverständlichkeit –, fast immer jedenfalls, wenn wir unterhalb von 100 Prozent sind. Aber 84 Prozent ist ein guter Wert, das ist ein satter Wert, mit dem man grundsätzlich zufrieden sein kann, und man kann stolz sein auf die Thüringer, auf diese Stabilität. 17 Prozent weniger als 2021 jedoch – und damit nur noch 48 Prozent – finden die Umsetzung der Demokratie in Ordnung, eine Mehrheit hat mittlerweile das Gefühl, in einer Demokratiesimulation zu leben. Das hat viele Gründe, die Entsouveränisierung unserer Nation habe ich schon angesprochen. Die ohne Tatsachengrundlagen erfolgten Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte zur Coronazeit haben das Institutionenvertrauen nachweislich erodieren lassen und natürlich auch die Demokratiezufriedenheit. Viele Menschen in Deutschland – in Thüringen – können sich die Politik, die in Deutschland angeblich für Deutschland gemacht wird, nicht mehr erklären. Sie können sich den energiepolitischen Alleingang Deutschlands nicht erklären, der unsere Wirtschaft zu ruinieren droht und sie damit in Armut zu stürzen droht. Sie können sich nicht erklären, warum die Bundesregierung nicht auf die Aufklärung der Nord-Stream-Anschläge drängt, sie können sich die millionenfache Einwanderung in unsere Sozialsysteme nicht mehr erklären, sie können sich die Kriegsrhetorik gegenüber Russland nicht erklären.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Kriegsrhetorik gegenüber Russland?) Die Menschen wollen Frieden, und dieser Krieg ist nicht unser Krieg.
(Beifall AfD)
Sie können sich im Allgemeinen die interessenverlorene Politik der Landesregierung und der Bundesregierung nicht mehr erklären. Ja, in Deutschland wird im Unterschied zu allen anderen Ländern auf der Welt eine interessenlose Politik gemacht. Anscheinend sind wir Deutschen – also nicht die AfD, sie ist dazu in der Lage, aber die Landesregierung und die Bundesregierung – nicht mehr in der Lage oder nicht mehr willens, deutsche Interessen zu definieren und im Ausgleich mit den Partnern in der Welt auch durchzusetzen. Wir als AfD haben diesen Willen und wir wollen diese Politik umsetzen.
(Beifall AfD)
Diese Interessenlosigkeit, die durch die Politik hindurchscheint, führt bei vielen Menschen zu der Vermutung, dass dieses Land irgendwie fremdbestimmt sein muss. Sie – weil Sie diese Politik alle unterstützen in wichtigen Politikfeldern –, die über die Zukunft dieses Landes entscheiden, Sie alle sind dafür verantwortlich, dass die Verschwörungstheorien – denn manche gibt es tatsächlich und die würde ich auch so beschreiben und so einordnen wollen – eine Blüte erleben. Aber diese Interessenverlorenheit ist für die Menschen vor allen Dingen ein Zeichen des Fremdbestimmtseins, und ein fremdbestimmtes Land kann kein demokratisches Land sein.
(Beifall AfD)
Dazu kommt, dass dieser Staat immer mehr zum Raub der Parteien wird. Wir haben die Clanstrukturen im Wirtschaftsministerium in Berlin, wir haben die Vetternwirtschaft in der Thüringer Landesregierung, und die Menschen wissen, das sind nur die Spitzen des Eisbergs. Und ja, sie sehen den Zustand des Parlaments parlamentarismuskritisch, das Parlament ist eben nicht mehr der Transmissionsriemen des Volkswillens in Thüringen. In neun Jahren wurde von uns – von der AfD – kein einziger Antrag aus dem Hohen Haus in die Ausschüsse überwiesen, noch nicht mal zur Beratung. In Berlin funktioniert das Gott sei Dank etwas besser, da hat man sich in dem Bereich zumindest eine etwas ausgeprägtere parlamentarische Kultur erhalten können, trotz aller politischen Gräben, die uns trennen. Wir wurden im UA 7/3 – Ringo Mühlmann kann davon ein Lied singen – über Monate blockiert, unsere Minderheitenanträge wurden einfach wie normale Anträge abgestimmt, obwohl in § 13 Untersuchungsausschussgesetz ausgewiesen ist, dass die Antragstellung ein Minderheitenrecht ist. In unserer Not haben wir dann eine Schlichtungsstelle angerufen, die aber keine Zeit für unser Anliegen hatte bzw. unterbesetzt war und uns leider nicht helfen konnte. Letztlich mussten dann die Anwälte dafür sorgen, dass wir nach Monaten der Blockade unser Minderheitenrecht bekamen. Anfragen – ein weiteres Problem: Die Landesregierung verweigert der AfD-Fraktion systematisch die wirkliche Beantwortung – ich betone: die wirkliche Beantwortung – von Kleinen Anfragen – ja, Herr Prof. Hoff, der Wissenschaftliche Dienst hat eine juristische Betrachtung, eine juristische Begutachtung einer Reihe von Antworten vorgenommen, die Sie als Landesregierung auf unsere Kleinen Anfragen gegeben haben und hat dort allerlei Anhaltspunkte dafür gesehen, dass die Landesregierung dem Fragerecht des Abgeordneten nicht gerecht wurde.
(Beifall AfD)
Besonders geblockt haben Sie bei den Social Media Fake-Accounts des Thüringer Verfassungsschutzes. Das ist auch ein Phänomen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, nicht nur in Thüringen, sondern bundesweit. Dankenswerterweise ist das vor einigen Monaten aufgeklärt worden, dass tatsächlich Mitarbeiter des sogenannten Verfassungsschutzes in sozialen Medien in Chaträumen unterwegs sind, um dort zu radikalisieren, also die Stimmung zu erzeugen, die dann zu verbalen Ausbrüchen führt, die wiederum Anlass für den Verfassungsschutz bieten, die Beobachtung anzuordnen. Dieser Verfassungsschutz ist nicht nur ein Regierungsschutz, sondern so, wie er arbeitet und aufgestellt ist, tatsächlich eine Demokratiegefährdung.
(Beifall AfD)
Und Stephan Kramer, der politische Wirrkopf an der Spitze des Thüringer Verfassungsschutzes, der vor wenigen Tagen mal wieder völlig anlasslos – die Sicherungen scheinen diesem Mann mal wieder durchgebrannt zu sein, da ähnelt er so ein bisschen dem Ministerpräsidenten – und völlig beleglos in einem Interview davon geschwafelt und das herausposaunt hat, dass die AfD das Ziel hat, den Staat zu beseitigen, der diskreditiert mit seinem undisziplinierten Verhalten, das einem Beamten einfach nicht gut zu Gesichte steht, auch wenn er ein politischer Beamter ist, wie wir wissen, der diskreditiert die Institution, der erhöht das Institutionenmisstrauen und diskreditiert letztlich auch das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Rechtsstaats.
(Beifall AfD)
Keiner unserer Kandidaten wurde in die parlamentarischen Gremien gewählt, egal ob G10-Kommission, PKK, Vizepräsidenten – das läuft im Thüringer Landtag alles ohne die AfD ab. Wir haben – ich glaube – insgesamt 164 Wahlgänge hier im Hohen Hause absolviert, wir haben alle unsere Abgeordneten mehrfach präsentiert, keiner wurde von Ihnen gewählt, nicht nur der böse Höcke, sondern sämtliche AfD-Abgeordnete, die da drüben sitzen, wurden nicht gewählt. Man hat uns einfach nicht berücksichtigt, man hat die Wahlfunktion des Parlaments, Sie alle haben die Wahlfunktion des Parlaments mit Füßen getreten, Sie haben den guten parlamentarischen Brauch zerstört, wonach vom Volk gewählte Abgeordnete selbstverständlich auch in parlamentarische und andere Gremien gewählt werden, eben, weil sie Volksvertreter sind.
(Beifall AfD)
Das ist antiparlamentarisches Verhalten par excellence und auch das ist verantwortlich für die fehlende Demokratiezufriedenheit in Thüringen, auch wenn die Medien davon nicht berichten. Wir tun es natürlich in unseren zahlreichen Bürgerdialogen. Die Menschen nehmen das zur Kenntnis und sie ärgern sich darüber. Weil die AfD, als sie gegründet worden ist, viele große Themen hatte, aber eins ganz besonders wichtig nahm, nämlich den Beutezug der Parteien durch diesen Staat – ja, dieser Staat ist ein Raub der Parteien geworden –, deswegen haben wir gesagt, als der UA 7/4 konstituiert worden ist, das machen wir zur Chefsache, hier wollen wir Aufklärung betreiben und deswegen habe ich hier kandidiert oder möchte hier kandidieren als stellvertretender Ausschussvorsitzender. Was für eine weltpolitische Bedeutung das hat, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, man könnte es jedenfalls meinen, wenn man die Diskussionen der letzten Tage verfolgt. Anstatt sich um die wirklichen Probleme im Land zu kümmern, diskutieren Sie stundenlang, tagelang darüber, ob Björn Höcke stellvertretender Ausschussvorsitzender in einem UA im Thüringer Landtag sein kann. Das sieht doch jeder, dass Sie den Maßstab völlig verloren haben, was wichtig und was unwichtig ist.
(Beifall AfD)
Wir wollen aufklären, aufklären, aufklären, wir wollen die Vetternwirtschaft der rot-rot-grünen Landesregierung aufklären und deswegen werden wir auch den Kandidaten der Linken als Ausschussvorsitzenden wählen – selbstverständlich –, um zu zeigen, dass uns die Arbeitsfähigkeit dieses Ausschusses wichtig ist und dass wir den parlamentarischen Brauch achten.
(Beifall AfD)
Vergessen wir bitte nicht, wenn wir nach der Demokratieunzufriedenheit, also der Unzufriedenheit mit dem Zustand der Demokratie gucken, auch noch mal die letzten Jahre Revue passieren zu lassen: Hier in Thüringen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, wurde im Oktober 2019 die rot-rot-grüne Landesregierung abgewählt. Die Thüringer waren fertig mit dieser Landesregierung.
(Beifall AfD)
Wir haben 2023 und diese Landesregierung ist immer noch da – von CDUs Gnaden. Daraufhin wurde in einer demokratischen Wahl ein FDP-Ministerpräsident gewählt, aber diese Ministerpräsidentenwahl wurde rückgängig gemacht. Und hier in Thüringen sitzt ein Ministerpräsident, der sich nach sechs Wahlgängen wieder ins Amt gemogelt hat, unterstützt von einer CDU-Kanzlerin, die für ihr anmaßendes Verhalten mittlerweile sogar rechtskräftig verurteilt worden ist.
(Beifall AfD)
Hier in Thüringen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, versprach man uns und den Thüringern daraufhin Neuwahlen binnen eines Jahres. Können Sie sich noch erinnern? Auch dieses Versprechen haben Sie eiskalt gebrochen.
(Beifall AfD)
In Anbetracht des Zustands des Parlamentarismus und der Demokratie – und ich konnte aufgrund meiner begrenzten Redezeit nur ansatzweise ausführen – sind die 48 Prozent Demokratiezufriedenheit tatsächlich noch ein sehr, sehr guter Wert.
(Beifall AfD)
„Abgehängtsein“, ein zentraler Begriff des Thüringen-Monitors, 70 Prozent der Thüringer mutmaßen, dass sich die Berliner Politik nicht genug für sie interessiert, 53 Prozent sind unzufrieden mit der Wirtschaftspolitik für die Region der Landesregierung. Insgesamt hängt das Gefühl des Abgehängtseins jedoch weniger mit der konkreten Unzufriedenheit mit den Struktur- und Lebensbedingungen vor Ort zusammen, sondern vielmehr mit der generellen Wahrnehmung, gesellschaftlich benachteiligt zu sein, als Ostdeutscher eben auf der Verliererseite des Lebens zu stehen. Das Gefühl täuscht die Menschen nicht, ich habe gestern in der Rede zur Aktuellen Stunde schon darauf hingewiesen: Ab 1990 wurde dieses Beitrittsgebiet – in Anführungszeichen –, auch mithilfe der Treuhand, systematisch ausgeplündert. Westlichen Unternehmen hat man die Konkurrenz zur Seite geschafft, produktive Unternehmen, die es hier auch gab – das möchte ich betonen –, wurden geschlossen. Die Folgen sind Erwerbsbiografien, die gebrochen sind. Die Folgen sind Armutsrenten, und wenn das Gebäudeenergiegesetz kommt, ob nun in der jetzigen Fassung oder in einer reformierten Fassung, wo vielleicht einige besondere Härten dann kaschiert sind oder prorogiert werden, dann wird der Osten wieder besonders bluten und dann wird Thüringen wieder besonders bluten. Ich habe gestern darauf hingewiesen, die Wohnungen sind hier älter, 45 Prozent sind älter als das Jahr 1948, sie sind schlechter gedämmt, und die Thüringer konnten in den letzten 30 Jahren eben nicht das Vermögen aufbauen wie die Bayern oder die Baden-Württemberger oder die Hessen.
(Beifall AfD)
Und Ihre Klimapolitik, die ohne Tatsachengrundlage daherkommt, wird Thüringen besonders treffen. Ihr gemeinsamer Kampf gegen den Verbrennungsmotor – und da ist die SPD, da ist die Linke, da sind die Grünen und da ist die CDU in keiner Weise zu unterscheiden, sondern da singen Sie alle das Lied von der angeblichen Klimarettung hier in Thüringen und in Deutschland. Vergleichen Sie mal die CO ‑ Emissionen – wenn ich überhaupt darauf 2 zu sprechen kommen möchte – Deutschlands mit Chinas und den USA und Indiens, die sämtliche Klimaschutzabkommen in die Tonne getreten haben, dann wissen Sie, dass wir das Weltklima nicht retten können, selbst wenn wir es wollten. Mal davon abgesehen, dass Ihre Prämissen, Ihr wissenschaftliches Fundament, auf dem Ihre Klimapolitik ruht – dass das eben keine Wissenschaft ist, sondern reiner Glaube ist. Aber das sei hier nur en passant erwähnt.
(Beifall AfD)
Sie gemeinsam führen einen Krieg gegen den Verbrennermotor, Sie zerstören mit Ihrer irrationalen Klimapolitik die Thüringer Automobilzulieferindustrie. Die CO -Bepreisung, die Sie alle unterstützen, 2 hat den Treibstoff in den letzten Jahren immer teurer gemacht. Das belastet natürlich besonders die Thüringer, die überwiegend in ländlichen Räumen leben und die ohne das Auto, ohne den Individualverkehr einfach aufgeschmissen sind. Ihre Klimapolitik, sehr geehrte Kollegen von den Altfraktionen, das ist eine gigantische Luftnummer, das ist eine soziale Kahlschlagpolitik und sie ist extrem ostdiskriminierend.
(Beifall AfD)
Obendrauf bekommen die Menschen, die davon nichts haben, auch noch eine zerstörte Landschaft, eine Landschaft verschandelt von Windindustrieanlagen und durchschnitten von Stromtrassen. Alles das müsste nicht sein, wenn man eine Energiepolitik des gesunden Menschenverstands machen würde, wie das die AfD vorhat.
(Beifall AfD)
Als Anwalt des ländlichen Raums haben wir in den letzten Jahren wiederholt Initiativen hier im Hohen Hause ergriffen, vor allem im Bereich der Gesundheitsversorgung, ich will es im Einzelnen nicht ausführen. Wir haben uns für eine zukunftssichere zahnmedizinische Versorgung eingesetzt. Wir haben die Situation der Apotheken vor Ort in den Blick genommen, wir haben Anträge geschrieben, um das Apothekensterben im ländlichen Raum zu verhindern. Wir haben eine Initiative gestartet, um medizinischen Nachwuchs anzuwerben. Wir haben auf kommunaler Ebene in den Kreistagen die Idee eines Kreisstipendiums für angehende Mediziner und Zahnmediziner ausgelobt und beworben. Leider sind wir überall gescheitert an dem Widerstand der bunten Parteien. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, aber alles das, alle guten Reformanschläge, alle Korrekturen im Einzelnen nützen nichts, wenn wir die demografische Katastrophe nicht stoppen. 19.500 Sterbeüberschussfälle im letzten Jahr, dagegen müssen wir angehen. Deswegen haben wir als Thüringer AfD in den letzten Haushaltsverhandlungen unsere große Familienoffensive gesteckt und beworben.
(Unruhe CDU, AfD)
Wir wollen die demografische Wende, wir wollen nicht dem demografischen Niedergang hinterherreformieren. Die AfD Thüringen sagt Ja zum Kind und sagt Ja zu Familien in Thüringen mit möglichst vielen Kindern. Das erkläre ich hier und heute.
(Beifall AfD)
Abschließend möchte ich die Summe ziehen: Angesichts einer arroganten, interessenlosen, interessenverlorenen und ideologischen Politik haben die Menschen in Thüringen tatsächlich allen Grund zur Sorge. Sie haben das Gefühl, Tag für Tag nur noch Spielball irgendwelcher verrückter Ideen zu sein. Sie wollen aber in ihrer normalen Lebenslage wahrund ernst genommen werden. Sie wollen Thüringen aber normal und sie wollen Deutschland aber normal. Diese Normalität bekommen sie aber nicht von der Landesregierung. Diese Normalität bekommen sie nicht von der CDU. Diese Normalität, die werden sie nur mit einer AfD-Regierung bekommen. Dafür werden wir arbeiten. Dafür werden wir streiten. Dafür werden wir kämpfen. Und dafür werden wir Ende 2024 siegen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Abgeordneter Höcke, haben Sie Herrn Kramer als „politischen Wirrkopf“ in Ihrer Rede bezeichnet. Dafür erteile ich Ihnen eine Rüge. Als Nächstes erhält für die SPD-Fraktion Herr Abgeordneter Hey das Wort.
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Na ja, wenn man als Vierter redet, das ist immer so eine Sache, denn du kannst dann schon ein Drittel des Redemanuskripts weglegen, weil viele Dinge auch schon angesprochen wurden. Ich versuche mal, das eine oder andere vielleicht aus dem Stegreif zu machen. Der eine oder andere hier im Saal erinnert sich vielleicht noch an Hans-Jürgen Döring, ein großartiger Abgeordneter.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Der hat bei bestimmten Problemlagen – daran kann ich mich immer sehr gut erinnern, ich habe sehr gern mit ihm zusammengearbeitet – immer gesagt: Wie gehen wir denn jetzt damit um? Das war immer so eine zentrale Frage, das kannten wir von ihm. Wie gehen wir denn jetzt damit um? Nach den Redebeiträgen, die ich gehört habe, eben auch hier wieder von Herrn Höcke, mit den Beispielen aus dem Thüringen-Monitor, den statistischen Werten, die hier zitiert wurden, auch beim Sackenlassen all dessen, was dieser Thüringen-Monitor da abbildet, wie gehen wir jetzt damit um? Ich bin den Autoren vor allem deswegen auch sehr dankbar, weil ich, ehrlich gesagt, selten so viel an Informationen aus der Sparte „Ländlicher Raum“ bekommen habe wie beim Lesen dieses über 200 Seiten starken Kompendiums, auch diese Klassifizierung: Was ist ländlicher Raum? Wo hört das auf? Dann gibt es Klassifizierungen. Ich fand das hochinteressant. Wir haben viel gehört auch schon über die einzelnen Ergebnisse. Ich nenne die trotzdem. Bei dem einen oder anderen, was meine Vorredner hier versucht haben zu schildern und immer jeweils in ihrer Argumentationskette versucht haben mit einzuordnen, ziemlich ambivalent, weil es nicht immer so ist, dass die Ansichten im ländlichen Raum extremer, schwieriger oder abweichender sind von denen in der Stadt. Oft sind es nur wenige Prozentpunkte, da kann ich Ihnen mehrere Beispiele auch nennen. Es ist auch nicht immer so, dass man ableiten kann, in der Stadt geht es politisch, sagen wir mal, noch gemäßigt zu, auf dem Dorf herrschen nur noch Stammtischparolen vor. Es gibt solche Tendenzen, die könnte man da auch rauslesen, ja. Aber selbst wenn das so ist, selbst wenn man das dann so übersetzt, als Politiker, glaube ich, müssen einen die Ergebnisse allgemein, egal, ob in der Stadt oder auf dem flachen Land erhoben, die Sorgenfalten auf die Stirn treiben. Ich komme gleich noch dazu, was ich damit meine. Herr Voigt hat schon viel gesagt hier in seiner Rede auch wieder über die Vernachlässigung des ländlichen Raums. Ich lese auch sehr oft, die CDU sei hier der Anwalt des ländlichen Raums. Ich will heute gern mal die Gelegenheit nutzen, zwei generelle Dinge zu sagen, die mir schon seit Langem auf dem Herzen liegen. Erstens: Thüringen besteht aus Dörfern und Städten. Hier leben 2,1 Millionen Menschen in diesem Land, Tendenz seit Jahren sinkend – leider, muss ich sagen. Aber wir müssen auch mal mit diesem Märchen aufhören, im Grunde – ich überspitze das jetzt mal – ist Thüringen eigentlich nur Erfurt plus Wald und Dorf. Ich habe auch heute wieder mehrfach gehört, es leben ja viel mehr Leute im ländlichen Raum als in Städten. Da machen wir mal einen Faktencheck. Erfurt: 215.000 Einwohner, also wohnt schon mal jeder zehnte Thüringer hier in dieser Landeshauptstadt. Dann haben wir Jena: 110.000 Einwohner, Gera: 91.000, Weimar: 65.000. Dann sind wir jetzt schon bei 481.000 Menschen. Jetzt nehmen Sie es mir übel oder nicht, ich sage mal, ländliche Gebiete und Städte, da gibt es keine unbedingt klaren Abbruchkanten, aber in so einer Gemeinde über 10.000 Einwohner – im Grunde haben die in Thüringen alle Stadtrecht, es gibt wesentlich kleinere –, aber über 10.000 Einwohner zähle ich auch noch mal so mit zu den Städten. Wenn Sie das zusammenzählen, was ich eben aufgezählt habe, die Einwohner aus den größeren Städten und alle die, die in Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern wohnen, dann kommen wir in Thüringen auf 1,2 Millionen Einwohner, dass das mal jeder gehört hat. Mehr als die Hälfte der Leute leben in Thüringen in Städten. Herr Voigt, Sie können ja gern in Bad Salzungen, Meiningen, Rudolstadt, auch in Gotha sagen, das sei eigentlich auch schon so ein bisschen ländlicher Raum, so ein bisschen wie Dorf. Ich glaube, die Leute bringen Sie dann dort beruhigend ans Ortsausgangsschild und zeigen Ihnen dann mal den ländlichen Raum, deren Anwalt Sie ja auch immer sind.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Der Thüringen-Monitor sagt das im Übrigen auch – ich finde das hochinteressant –, der sagt, es gibt Gebiete in Thüringen, die wollen gar nicht zum ländlichen Raum gezählt werden. Die sagen: Nein, wir sind schon Stadt. Ich finde das, wie gesagt, sehr, sehr spannend. Das Zweite, was ich hier sagen will: Vielleicht, lieber Herr Voigt, erzählt man ja nicht immer nur, dass der ländliche Raum seit Jahren zu kurz kommt, vielleicht sogar übrigens genau seit 2014, seit Bodo Ramelow Ministerpräsident ist, und es eine andere Farbenlehre auch hier im Plenum gibt.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: KFA-
Verhandlungen!) Vorher ging es dem ländlichen Raum unter sämtlichen CDU-geführten Landesregierungen wahrscheinlich gut und dann auf einmal ging es los mit der Krise. Vielleicht erkennt man ja, dass Thüringen aus Land und Stadt besteht
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und beide mit all ihren Unterschieden zusammengehören, auch in der Politik, auch bei der Opposition. Das wäre ja schon mal ein Zugewinn in dieser Debatte. Ich will Ihnen gern auch noch mal ein Geheimnis verraten, Herr Voigt. Ich habe ja viel Kontakt mit Leuten auch aus Ihrer Partei, unter anderem auch in Erfurt, auch in Gotha, da arbeite ich im Stadtrat mit Leuten aus der Christdemokratischen Union zusammen. Uns trennt da nicht immer unbedingt das Parteibuch, es geht da um kommunalpolitische Themen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU:
Sie müssen sich nicht entschuldigen, es ist okay!) Genau. Wissen Sie, was die manchmal zu mir nach dem zweiten Bier sagen, zum Beispiel in Erfurt? Ich verrate Ihnen das gern mal hier vorn, weil ich heute die Gelegenheit habe. Da sitzen 21 Abgeordnete aus meiner Fraktion, der CDU, sagen die, weil die auch CDU-Mitglieder sind, die sind alle direkt gewählt – das ist ein Wert an sich –, aber nicht ein Einziger kommt aus Erfurt, nicht ein Einziger kommt aus der Landeshauptstadt. Die sind direkt gewählt in Südthüringen, die sind im Eichsfeld, in Ostthüringen direkt gewählt, nicht einer aus der größten Stadt des Landes, und wenn die hier vorn stehen, reden die auch permanent immer nur über den ländlichen Raum. Die in Gotha sind noch deutlicher, die sagen meist schon nach dem ersten Bier zu mir: Ich kann das manchmal nicht mehr ertragen mit der CDU hier vorn mit der Debatte um den ländlichen Raum und die, was weiß ich, wievielte Debatte um den 74. Dorfladen in Wuppdichhausen. Ich kann das nicht mehr ertragen, sagen die CDULeute. Die sagen das zu mir. Die sagen: Vergessen die generell Leute unserer Partei, die auch in den Städten wohnen? Ich will es ja nur sagen, will das einfach nur mal so hier mit auf den Weg geben. Wenn wir uns aber einig sind über die Ergebnisse des Thüringen-Monitors, die nicht gut sind, das will ich gleich sagen, wenn wir uns einig darüber sind, dass auch Sorge angebracht ist über das, was wir da zum Teil lesen und dass das hoffentlich nicht noch schlimmer wird und vielleicht auch auf keinen Fall so bleibt, dann steht die Frage im Raum: Und was jetzt? Oder, wie Hans-Jürgen Döring gesagt hätte: Wie gehen wir denn jetzt damit um? Die CDU, habe ich vorhin gehört, hat sich da schon entschieden. Ich übersetze es jetzt mal ganz einfach formuliert: Diese Werte sind alle so ein bisschen auch wegen Rot-Rot-Grün. Da sieht man es wieder, verheerendes Zeugnis, Bildungspolitik, falsche Zielsetzung, Kommunaler Finanzausgleich, das ist alles ganz furchtbar. Das kann man machen, Herr Voigt, klar. Wenn man Opposition ist, gesteht man Ihnen das zu. Rund ein Jahr vor der Landtagswahl ist das vielleicht sogar das Naheliegendste. Aber ich sage Ihnen dazu mal zwei Dinge. Erstens: Was viele Leute mittlerweile satthaben, ist diese ständige Schuldzuweisung, dieses Zeigen mit dem Finger auf andere, die alles schlechter machen, als man selbst. Was viele Leute satthaben, ist diese besondere Form auch der Vergesslichkeit, dass man selbst mal Verantwortung getragen hat für Dinge, die vielleicht genau deshalb heute noch nicht so gut sind, weil man damals eben auch Fehler gemacht hat. Und, was die Leute mittlerweile auch satthaben, ist dieser Überbietungswettbewerb – ich muss es mal so deutlich formulieren – in politischer Amnesie, der so dreist ist, dass man annehmen muss, da gibt es Politiker, die verkaufen die da draußen alle für ein bisschen blöd. Ich will mal ein Beispiel nennen, das ist dieses Beispiel mit der Debatte um die Atomkraft – bundesweit, aber leider auch allzu oft hier in diesem Plenum. Mal die Fakten: Der Ausstieg aus der Kernkraft ist in Deutschland im Juni 2011 beschlossen worden – ich habe mir den Beschluss mal gezogen – 06.06.2011 – siehst du, der hat bald 12-jährigen Geburtstag. Da steht drüber: Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, CSU und FDP. Das war deren Gesetzentwurf. Die waren damals in einer Koalition. Sie können sich das Ding durcharbeiten, Sie können sich das aus dem Netz ziehen, das ist seitenweise, das ist also der Entwurf eines 13. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes mit dem Problem und der Zielstellung, mit den ganzen technischen Fragen mit der Lösung. Und dann steht da – wie bei uns bei Gesetzentwürfen auch: Alternativen. Und da steht – Sie können im Netz nachgucken: Keine. Ich will es noch mal sagen, dass es alle gehört haben. Alternativen: Keine. Die gleichen Parteien, die das damals also maßgeblich aufs Gleis gesetzt haben und die meinten, es gibt keine Alternative zum Ausstieg aus der Atomkraft, sind heute die größten Kritiker bei der Stilllegung der letzten Schrottmeiler in Deutschland. Das muss man sich auf der Zunge mal zergehen lassen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Da fragt man sich ernsthaft: Setzen die wirklich und wahrhaftig auf die Vergesslichkeit der Menschen oder haben die bereits selbst – verzeihen Sie es mir bitte – diese besondere Form dieser Oppositionsdemenz? Ich nehme das immer öfter wahr. Das Zweite ist: Wie gehen wir denn mittlerweile miteinander um? Das ist die entscheidende Frage: Wie gehen wir denn mittlerweile miteinander um? Ich will das gern mal in drei entscheidenden Gruppen klassifizieren. Das ist bei der Politik, also auch bei uns, besonders hier in der Thüringer Politik, auch hier im Plenarsaal, das ist bei der Berichterstattung mittlerweile allgemein so, auch bei den Medien, dazu werde ich auch gleich noch was sagen, aber es ist auch gesellschaftlich generell so in unserer Mitte, also in den Familien, in den Freundeskreisen, bei Bekannten, im Fußballverein, auf der Arbeit. Bei dem Letzten fange ich gern mal an. Als halbwegs zivilisierter Mensch hat jeder mit einer guten Kinderstube gelernt, dass man mit verschiedenen Meinungen tolerant umgehen und sie respektieren soll. Das ist so das Basic, das Grundlegende, das man mitkriegt. Aber das scheint es nicht mehr zu geben. In diesen Zeiten gibt es – habe ich manchmal den Eindruck – nur noch schwarz oder weiß, nur noch gut oder böse. Und jede Seite versucht da auch die lauteste zu sein. Statt miteinander zu reden, wird scheinbar nur noch gebrüllt und geschrien, auf Demonstrationen und angeblichen Spaziergängen, in den sozialen Medien, Instagram, Facebook überall. Es gibt auch überhaupt kein Thema mehr – habe ich den Eindruck –, über das man sich in Ruhe austauschen kann. Wir sind in einer Dauerschleife von Aufregung und Empörung, die überhaupt kein Ende zu finden scheint. Geht es eigentlich noch, mal eine andere Meinung anzuhören ohne zu hassen? Geht das noch? Wenn man jetzt zum Beispiel sagt, ganz aktuelle Debatte, dass sich ein Land wie die Ukraine ohne Waffenhilfe aus anderen Ländern nicht verteidigen kann, ist man dann gleich ein Kriegstreiber? Und umgekehrt. Wenn man die Frage stellt, ob denn wirklich immer mehr Waffen auch wirklich zu immer mehr Frieden führen, ist man dann gleich ein Freund von Wladimir Putin?
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Na-
türlich nicht!) Eine wirklich vernünftige Debatte dazu, das werden Sie vielleicht auch schon bemerkt haben, findet zumindest im öffentlichen Raum seit Jahren eigentlich nicht mehr statt. Es ist auch ganz egal, worum es da geht, ich kann jetzt Corona hernehmen, den Ukrainekrieg, wegen des Klimawandels, wegen der Flüchtlinge, Atomstrom ja oder nein. Das ist mittlerweile immer das Gleiche. Wissen Sie, es war im Januar 2020 – da war das Coronavirus noch weit weg, mal eine Randnotiz, das war damals irgendwo in Wuhan, was da dieses Land scheinbar aus den Angeln gehoben hat –, als ich den Eindruck hatte, die bundesdeutsche Wirtschaft bricht völlig auseinander. Können Sie sich noch erinnern? Es war die Einführung des allgemeinen Kassenbons. Das ist absurd, was darüber berichtet, geschrieben, geschrien und gestritten wurde. Aber das muss man auch mal sagen dürfen und das ist eher eine nüchterne Bestandsaufnahme.
(Beifall SPD)
Mein Kollege Mike Mohring, damals noch Fraktionsvorsitzender, hat mal zu genau diesem Thema hier zum Thüringen-Monitor hier geredet, damals gab es auch schon diese Tendenz der Demokratieunzufriedenheit, und er sagte damals: Zwischen dem Gefühl des Abgehängtseins und der Frage der öffentlichen Daseinsvorsorge direkt vor Ort gibt es einen Zusammenhang. Er hat damals gesagt: Dort, wo sich der Staat mehr und mehr zurückzieht, entsteht der Eindruck, man sei abgehängt in der Region, man sei quasi aufgegeben. Das ist so das Gefühl, das muss nicht so sein. Aber auch im Thüringen-Monitor wird ja viel über diese Gefühle geschrieben. Es ging damals in der Debatte um die Gebietsreform, um die Zusammenlegung von Gemeinden und Kreisen, aber das wischen wir jetzt mal weg. Ich habe damals ziemlich aufgebracht hier vorn am Pult gesagt: Herr Mohring, das kann ich Ihnen so nicht durchgehen lassen, das ist ja eine steile These, nur, weil sich jetzt beispielsweise Bankfilialen und vielleicht auch Ortsbürgermeister zurückziehen usw., wird dann extrem gewählt, das ist vollkommener Irrsinn. Ich muss mich da revidieren. Ich muss mich entschuldigen. Ich bin um viele Bürgergespräche und auch um ein paar Jahre erfahrener geworden: Wenn sich Infrastruktur zurückzieht, ganz gleich welcher Art, dann macht das ein Gefühl des Verlassenwerdens, ganz gleich, worum es sich dreht, auch wenn die Betreffenden es vielleicht gar nicht immer in Anspruch genommen haben, was da gerade geschieht. Es geht um das Gefühl. Beispiel: Ich nutze immer mein Handy, aber das Telefonhäuschen an der Hauptstraße ist jetzt in Zeiten des Mobilfunks abgerissen worden, das ist aber trotzdem Mist, sagen die Leute. Früher gab es in der Gemeinde zwei Postkästen, jetzt nur noch einen. Gut, ich schreibe nie Briefe und Ansichtskarten, aber wenn ich es machen würde, müsste ich trotzdem einen weiteren Weg zurücklegen, das ist schon mal Mist. Ich fahre zwar konsequent Auto, aber dass der Bus jetzt nicht mehr drei-, sondern nur noch zweimal am Tag in die Stadt fährt, das ist eine Sauerei. Der nächste Kindergarten ist seit Jahren nur noch im Nachbarort, ich bin zwar schon fast 70, meine Enkel machen schon Abi, völlig egal, trotzdem furchtbar. Der Dorfbürgermeister, den wir früher hatten, den gibt es nicht mehr, ist jetzt in der Nachbargemeinde. Diese Liste ist endlos und das ist irgendwie aus der Sicht der Betreffenden zumindest vom Gefühl her ja nachvollziehbar. Und dann gibt es da eine neue politische Kraft hier im Thüringer Landtag und in allen anderen Landesparlamenten auch, die flüstert dann den Leuten auch noch ein „Seht ihr“ und „da seid ihr dann die Abgehängten, das haben die Altparteien gemacht, ihr seid komplett abgeschrieben, ihr seid denen ja egal.“ Ich verstehe heute deswegen viel besser, was Mike Mohring damals gesagt hat. Und liebe Kolleginnen und Kollegen der berichterstattenden Zunft – jetzt sehen Sie mir es nach, das ist keine Medienschelte –, aber was geschieht beispielsweise medial vor ein paar Wochen? Die Debatte darüber ernsthaft in unseren Zeitungen, dass Thüringen ja eigentlich auch viel zu viele Landtagsabgeordnete hat, 90 Stück für 2,1 Millionen Einwohner, Stück á 90. Das wäre im Vergleich zu anderen Bundesländern überbordend und viel zu viel und die ganzen Kosten usw. Das heißt dann aber auch im Umkehrschluss, so deutlich muss ich es sagen: Beim allgemeinen Rückzug von öffentlichen Einrichtungen machen dann in bestimmten Regionen Thüringens auch noch die Wahlkreisbüros dicht, also die direkten Ansprechpartner zur Landespolitik, die Bürgersprechstunden vorhalten, wo man als Verein vorbeigucken kann, wenn man Lottomittel will, nachzufragen bei Fördermöglichkeiten bei Projekten, ja, auch um einfach nur hinzugehen und sich zum Teil zu beschweren, also eine Anlaufstelle zu haben. Diese Büros schließen dann auch noch. Was soll denn da besser werden, meine Damen und Herren? Was sollen denn dann für Werte aus dem Thüringen-Monitor herauskommen?
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Nächstes Beispiel: Am Wochenende vor Pfingsten greift die CDU die Idee auf – ähnlich wie in Bayern –, den gemeinnützigen Vereinen die GEMA bei Veranstaltungen zu erlassen. Der Vorschlag ist in diesem Hause nie vorher diskutiert worden. Dann ruft die Presse verschiedene Leute an, es gibt Reaktionen von Grünen, Linken, auch von meiner Partei, die sagen: kritisch, möglicherweise nicht alles so einfach durchführbar. FUNKE Mediengruppe: Streit um GEMA-Gebühren für Vereine. Es gab noch nicht mal eine Ausschussbefassung damit, keine Debatte im Plenum; zack, schon das Beispiel „Streit“. Muss das sein?! Muss man das so berichten? Ich frage mich: Warum? Natürlich will ich nicht verhehlen, dass das auch aus unserer Sprache herauskommt, die wir mittlerweile im Plenum haben. Herr Voigt, es tut mir ja leid, aber das gilt schon immer, der Ton macht die Musik. Sie haben vorhin gesagt, die Art unserer Sprache hat sich auch gewandelt. Kennen Sie das? Der „Generalangriff auf den ländlichen Raum“ – haben Sie das schon mal gehört? Kommt ständig: „Generalangriff“. Das klingt schon nach Truppenbewegung, nach Befehlsketten, die Dörfer plattzumachen. Noch besser: Hier wird die „Axt an den ländlichen Raum gelegt“. Oder: „Der ländliche Raum blutet aus.“ Kommt Ihnen das bekannt vor? Die Sprache ist nicht immer gut in einer Lage, die der Thüringen-Monitor beschreibt momentan. Wir beobachten das auch seit einiger Zeit. Vorhin hat Herr Dittes das schon mal gesagt, es gibt eine Kampagne der CDU: Die Ampel stoppen, „ampelstoppen.de“ hat die Thüringer CDU erfunden, können Sie im Internet sehen. Das ist schon semantisch ein solcher Irrsinn. Nur noch mal, dass man es gesagt hat „eine Ampel“. Da müssen Sie, wenn Sie eine Ampel haben, ausschachten, die müssen Sie einzementieren, da gibt es so eine Zuführung, die ist überhaupt nicht beweglich. Sie können eine Ampel gar nicht stoppen. Sie können sie abschalten. Abschalten können Sie sie.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Aber das klingt nicht so gut, weil viele Autofahrer und Fußgänger eine abgeschaltete Ampel mit „Chaos“ übersetzen. Und im Übrigen, liebe CDU, damit Sie das auch noch mal in Ihr Stammbuch geschrieben bekommen haben: Wenn man Ampeln abschaltet, gilt vor allen Dingen eine Regel: rechts vor links. Ich hoffe, das ist zukünftig nicht der politische Kompass der Thüringer Union, immer rechts vor links. Das hoffe ich nicht!
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir beobachten bei der Diskussion um den Rechnungshofbericht in Bezug auf die Staatssekretäre – ich habe ja manchmal den Eindruck, wenn ich Pressemitteilungen lese, das sei die größte Ungeheuerlichkeit seit Durchzug der römischen Truppen hier durch Thüringen und manchmal vergaloppiert sich dann sogar Ihre eigene Pressestelle – ich muss mal einen Sitestepp machen, denn ich fand das so lustig – zu Wochenbeginn, da wird davon gesprochen, Herr Hoff verhöhnt das Parlament, Herr Kowalleck lässt sich dann zitieren: „Wir werden Herrn Hoff seine Ausweichmanöver nicht länger durchgehen lassen“, machte der CDU-Politiker deutlich. Ist das Ihr Ernst, auch semantisch? „Wir werden Herrn Hoff seine Ausweichmanöver nicht länger durchgehen lassen.“ – „Hole mal Mama‘n ihre Mütze.“ – Also, ich meine, Sie machen sich Sorgen um die deutsche Sprache beim Gendern, aber mit dem Genitiv haben Sie es auch nicht so. Das muss ich einfach mal sagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dann haben wir das Zusammenspiel mit dem Bund. Dieses Stückchen muss ich einfach noch mal hier vorn mit bringen. Vor einigen Tagen gab es die Schlagzeile: „Habeck will die Energie-Stasi einsetzen“. Das Prachtstück musste ich mir einfach mal rauskopieren. Im Text sagt Herr Voigt: „Jetzt will er die Energie-Stasi einsetzen, um wie in einem Schnüffel-Staat den Menschen in den Heizungskeller zu gucken“. Wissen Sie, ich will mich jetzt auch nicht künstlich echauffieren und rumlärmen, ob Sie die Opfer der Staatssicherheit überhaupt noch ernst nehmen. Aber ich frage Sie lieber mal: Haben Sie es nicht ein bisschen kleiner?
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Drunter macht er es nicht!) Ich glaube, in einer ohnehin aufgeheizten Stimmung solche Zitate nach außen zu spielen, ist nicht immer gut. Es geht noch weiter im Text. „BILD“ ganz stolz, „Focus Online“ habe das aufgegriffen. Und „Focus“ schreibt, im politischen Berlin droht die nächste Heizbombe hochzugehen. Merken Sie, was da passiert? Es droht, die nächste Bombe hochzugehen. Etwas, das so aussieht, sich so anhört und so riecht, verdient es auch beim Namen genannt zu werden. Das ist Kriegsrhetorik, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und ich meine das deswegen sehr ernst: Wer den Thüringen-Monitor richtig liest, muss erkennen, dass diese Sprachbilder quasi wie Brandbeschleuniger wirken. Politische Sprache lebt von Zuspitzung. Das ist doch klar. Aber in diesen Zeiten und bei solchen Umfragewerten, wie wir sie heute hier diskutieren, muss auch klar sein – wie Herr Voigt gesagt hat –, wir tragen hier in diesem Parlament auch eine große Verantwortung für das, was wir den Leuten draußen präsentieren. Jetzt mal für all jene, die glauben, sie könnten sich hinsetzen, und sagen, naja, da muss die Politik sich jetzt aber mal auf den Hosenboden setzen und gucken, wie sie den nächsten und übernächsten Thüringen-Monitor in seinen Umfragewerten besser macht. Nochmal, das ist keine Sache allein der Politik. Das ist mittlerweile von uns als Gesellschaft eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, wie wir miteinander diskutieren, wie wir andere Meinungen aushalten, wie auch darüber berichtet wird. Dieses ständige Trommelfeuer, meine sehr geehrten Damen und Herren, macht etwas mit uns, mit dieser Gesellschaft. Das macht auch etwas mit unserer Demokratie, nicht nur hier in Thüringen. Das ist überall so. Ich stelle mal die Frage: Wenn das so weitergeht, wo führt denn das hin und wo hört das auf? Unser Bundespräsident hat neulich etwas gesagt, was ich wirklich wichtig finde. Unsere Demokratie, sagt er, gehört zur kritischen Infrastruktur, die von außen wie von innen geschützt werden muss. Und wer den Thüringen-Monitor wirklich ernsthaft auswertet, dem klingen diese Worte in den Ohren. Wir sollten alle hier im Parlament, auch in der Politik, vielleicht auch bei der Berichterstattung, im Kollegenkreis, im Sportverein, bei Freunden alle mal einen Gang runterschalten. Alle mal rechts ranfahren,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Links!) mal innehalten und bei diesem ganzen Tamtam daran denken, dass es höchste Zeit ist, auch mal abzurüsten bei eben dieser Kriegsrhetorik, die ich als Beispiel schon gebracht habe.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Diese Rhetorik, die gebrauchen ja seit Jahren andere, die jetzt in unseren Parlamenten sitzen, klar demokratisch gewählt, aber die sind eben auch bereit, diese Demokratie genauso zu entsorgen wie ein Bündel Altpapier. In dieser heutigen Debatte habe ich von dieser Form der Versachlichung und Abrüstung – ehrlich gesagt – noch nicht so viel gemerkt.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Wir auch nicht!) Wenn es so weitergeht, das ist meine traurige Prognose, werden die Werte des nächsten ThüringenMonitors wahrscheinlich kein Stück besser sein. Aber damit wir jetzt nicht alle im Trübsal versinken oder in Ratlosigkeit, will ich auch mal einen Ausblick wagen. Die Umfragewerte des Thüringen-Monitors sind sehr ernst. Das habe ich vorhin ja auch schon mal gesagt. Ich kann und ich will und ich darf die Verantwortung, die ich auch als Landespolitiker habe, deswegen beim Durchlesen und beim Auswerten dieses Thüringen-Monitors auch gar nicht von mir weisen. Es reicht dabei eben auch nicht, immer nur mit dem Finger auf andere zu zeigen, diese Schuldzuweisungen. Die Frage bleibt nämlich: Was können wir hier zumindest in der Landespolitik für einen Beitrag leisten? Was können wir tun, weil wir ja auch eine gewisse Vorbildwirkung haben. Und wenn auch schon viele Menschen im Land, ich meine das zumindest herauslesen zu dürfen, Politiker nicht mehr als direkte Vorbilder betrachten, da will ich zumindest sagen, wir stehen in der Öffentlichkeit und Leute hören uns zu und nehmen das wahr, was wir hier tun, nicht nur im Livestream, generell, auch in den Nachrichten, in den Zeitungen. Ich bin fest davon überzeugt, dass zwei Sachen hier in der Landespolitik entscheidend sind, nämlich Verbindlichkeit und Nachvollziehbarkeit. Die Menschen erkennen sehr schnell, was Politik ihnen bringt. Das erkennen die dann, wenn ich die Politik auch für diese Menschen mache. Um das mal ganz griffig zu sagen – wir gehen mal in das Lieblingsthema der SPD, die Familienpolitik, das ist so ein bisschen unsere politische DNA –: Wer beispielsweise vor Ort einen guten Kindergarten hat und dabei auch noch von Beiträgen entlastet wird, der hat eine ganz praktische Erfahrung von Landespolitik. Der merkt das an seinen Kindern, der merkt das zu Hause, der merkt es auch an seinem Portemonnaie. Das ist quasi Politik zum Anfassen. Beim Gezerre und beim Herumgelärme wegen Untersuchungsausschüssen im Landtag – wir haben mittlerweile schon vier Stück – sieht das von außen betrachtet sicher ganz anders aus. – Das ist das eine. Und das andere ist: Ich habe die Hoffnung und die herzliche Bitte, dass wir auch hier in diesem Hause mit etwas mehr Respekt miteinander und in der Sache umgehen. Wie ich schon sagte, politische Zuspitzung sehr gern, aber eben, wenn es geht, auf mitteleuropäischem Niveau und nicht auf diese Art und Weise. Ich will auch zum Schluss noch mal sagen: Sehen Sie sich doch mal allein hier in Europa oder generell in der Welt um, und dann gucken Sie in unser Land. Im Gegensatz zu vielen Menschen – auch Millionen von Kindern – auf dieser Welt leben wir hier alle seit vielen Jahrzehnten und Gott sei Dank ohne Krieg in unserer Heimat, aber mittlerweile auch – habe ich das Gefühl – ohne Frieden in der Gesellschaft. Damit sich das zumindest ein wenig ändert, ist es, glaube ich, geradezu unsere Pflicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch und vor allem verbal ein wenig abzurüsten. Das täte uns gut und das täte auch diesem Land gut. Ich danke Ihnen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, sehr verehrte Gäste auf der Tribüne – ich denke, viele Schüler! Sie erleben eine interessante Debatte. Noch mal zum Zusammenhang: Der Thüringen-Monitor war eine Erhebung im letzten Jahr, Zeitraum war der 19. September bis 6. Dezember des Jahres 2022. In dem Eindruck der damaligen Ereignisse sind knapp 2.000 Thüringer befragt worden, wie sie verschiedene Dinge in der politischen Lage einschätzen. Viele meiner Vorredner haben gesagt, wie hoch die Kritik an den demokratischen Institutionen ist, die Unzufriedenheit mit Politik. Schauen wir auch mal zurück, was die Leute vielleicht damals noch bewegt hat, was wir so ein bisschen vergessen haben. Es sollten trotzdem Lehren daraus zu ziehen sein, aus den Folgen, die wir heute noch spüren. Herr Lauterbach sprach immer noch von „Killervarianten“, die uns über Corona und den Winter begleiten könnten. Passiert ist da nichts. Viele hatten das Gefühl, dass Corona zu überwinden sei und nicht der nächste Winter der Unfreiheit droht – mit Ausgangssperren, mit Restriktionen im persönlichen Leben –, sondern – von uns oft eingefordert – mit mehr Eigenverantwortung im Umgang auch mit der Grippewelle, die dann tatsächlich stärker kommt, überhaupt mit Gesundheitsfragen. Auch da gibt es ja viele Tipps aus verschiedenen politischen Kreisen, wie man denn mit seiner Gesundheit oder mit seiner Ernährung umgeht. Ich verweise auf einen Bericht der letzten Tage, wo die Deutsche Gesellschaft für Ernährung jetzt sagt, 10 Gramm Fleisch am Tag sind genug. Das sollen dann auch Empfehlungen werden für Kindergartenessen. Also das sind die Übergriffigkeiten, die da oft gemacht werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Energiekrise war auf dem Höhepunkt. Herr Robert Habeck saß im Fernsehen und sagte, er produziert nun keine Brötchen mehr, aber er ist nicht insolvent. Das war nun mal ein Schlag in das Rechtsempfinden vieler Leute, die sagen, wenn unser Wirtschaftsminister so wenig Ahnung von dem hat, wofür er eigentlich verantwortlich ist, dann haben wir ein gestörtes Vertrauensverhältnis. Gleichzeitig wollte er eine Gasumlage nehmen, die es dann begradigen sollte. Die Leute hatten Angst, dass bei den Energiepreisen das Zehnfache droht. In diesem Umfeld ist das entstanden, worüber wir heute reden. Kernsatz von unserem Ministerpräsidenten war: Der Motor unseres Gemeinwesens läuft, ohne zu stottern. Steile These ob der Feststellung in dem Monitor – ich zitiere noch mal: Die Ergebnisse des aktuellen Thüringen-Monitors unterstützen uns in dem Bestreben, den ländlichen Raum als Zentrum unseres Landes zu sehen. Seit 2014 zeigen wir erfolgreich als rot-rot-grüne Regierung, dass der ökonomische und gesellschaftliche Wandel kein unabänderliches Naturereignis ist, sondern gestaltet werden kann. Unser Anspruch in allen Landesteilen, gleichwertige Landesverhältnisse zu schaffen und niemanden zurückzulassen, wird auch künftig Maßstab unseres Handelns sein. Dies kann man sich nicht einreden, die Ergebnisse sind nämlich anders, sonst würde uns der Thüringen-Monitor ja nicht eines Besseren belehren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wenn der überwiegende Teil der Menschen sagt, wir fühlen uns abgehängt, dann muss man das akzeptieren. Wir können doch nicht die Realität ändern und sie so lange passend machen, bis sie zu dem passt, was wir uns einbilden. Da sind Leute befragt worden, die sagen, wir fühlen uns abgehängt. Und abgehängt fühlt man sich, wenn man sich nicht mehr mitgenommen fühlt von diversen Entscheidungen. 64 Prozent der Leute sagen, wir müssen uns aktiv sogar gegen die Politik stellen. Das halte ich ja für noch dramatischer als zu sagen, ich bin mal unzufrieden mit der einen oder anderen Entscheidung. Aber das Bündel der Entscheidungen scheint die Leute so aufzubringen, dass sie sagen, wir müssen uns aktiv dagegen wenden. Das sind Entwicklungen, die wir doch nicht hinnehmen wollen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich nehme mal ein paar Beispiele, auch wenn es negiert wird: Es ist der Eindruck da draußen, dass Gendern zur Vorschrift gemacht wird in gewissen Kreisen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Weil
Sie es ständig erzählen!) Dann gehen Sie raus aufs Dorf, gehen Sie raus auf ein Volksfest, gehen Sie raus auf den Fußballplatz und reden mit den Leuten!
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ist deren Eindruck. Den können wir nicht wegdiskutieren. Nehmen Sie doch mal die Leute ernst! Nehmen Sie mal endlich die Leute ernst!
(Unruhe DIE LINKE)
Wenn Sie denen sagen, ihr dürft nicht mehr Mohrenköpfe oder Schokoküsse essen, dann lachen die sich kaputt. Und die sollen auch „Layla“ singen, so lange sie Spaß daran haben. Das ist nicht unsere Sache, jemandem vorzuschreiben, was er singt, was er macht.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Dann
hören Sie doch damit auf!) Über das Klimakleben haben wir gesprochen und wenn 800 Demonstranten gestern allein in Leipzig nach dem Prozess gegen Lina E. wieder Gewalt gegen die Polizisten ausüben, mit Pyros und Flaschen auf Polizisten werfen, dann ist das Rechtsgefühl gestört.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Was
hat das mit Gendern zu tun?) Und das haben wir in Lützerath gesehen und da muss eine gewaltige Reaktion von allen kommen zu sagen, das ist nicht hinnehmbar.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Steht das im Thüringen-Monitor, Herr Kemmerich? Sie reden doch gar nicht zur Sache!) Ich rede über die Unzufriedenheit dieser Gesellschaft, Herr Schubert, und Sie haben doch auch Ihre eigene Welt, in der können Sie gleich noch weiter versumpft bleiben, aber gehen Sie mal raus und reden Sie mit den Leuten! Darum geht es. Die wirtschaftliche Lage Thüringens wird so schlecht beurteilt wie lange nicht. Obwohl wir seit Jahr und Tag eigentlich grundsätzlich gute Zahlen haben, hat aber jeder das Gefühl, es geht bergab. Und wo spürt er das denn? Es geht bergab im Mangel von Fachkräften, es geht bergab in verschiedenen Dysfunktionalitäten dieses Landes. Heute war zu lesen, dass junge Menschen auf BAföG-Anträge monatelang warten müssen. Laut Recherche des MDR liegt das unter anderem auch daran, dass wir technisch nicht in der Lage sind, in den BAföG-Stellen auch online übersandte Anträge zu bearbeiten. Die werden ausgedruckt und dann bearbeitet. Das muss man sich vorstellen. Wenn das jemand liest, sagt der: Ich bin skeptisch bis erschüttert. Und dasselbe gilt für Wohngeldanträge. Wir haben die Tage diskutiert über Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Bei Steuererklärungen, konnten wir die Tage lesen, sind wir noch langsamer geworden. All das ist, was die Leute spüren. Konkret – und wir wollen ja nicht ins Meckern einfallen, das sollen Aufforderungen sein, es besser zu machen. Krankenhausplan – Kollege Robert Montag hat es gesagt: Es geht nicht darum, dass er nicht existiert. Es geht aber darum zu sagen, dann macht es doch endlich mal. Herr Ramelow sagt, die Regierung nimmt das alles ernst. Ja, dann handeln Sie an der Stelle! Hausärztemangel, Fachkräftemangel, Zahnärzte werden gesucht – all das ist doch, was die Bevölkerung spürt und weshalb sie sagt: Ich lebe auf dem Land, wo kann ich denn in Zukunft meine ärztliche Versorgung haben?
(Beifall Gruppe der FDP)
Personalmangel an den Schulen – Herr Hey, glaube ich, war es –: Es ist zu einfach zu sagen, ich bin dann 70 und habe damit nichts mehr zu tun. Ich glaube, jeder macht sich Sorgen um das Bildungssystem, weil es dann auch die Enkel betrifft. Vielleicht sind die Kinder und die Enkel inzwischen so alt, dass sie auch mal Kinder haben wollen und sich Sorgen machen, wo ist der Kindergarten, wo ist die Schule. Es ist doch kein Witz, wenn 20.000 Stunden ausfallen, 10.000 Stellen nicht besetzt werden und jeder, den man fragt, sagt, es kann nur noch schlechter werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Kollege Voigt hat es gesagt, es ist doch ein Anspruch an unsere Gesellschaft zu sagen, wir akzeptieren nicht einen, und zwar nicht einen Schüler, der die Schule ohne Abschluss verlässt, und wir haben 10 Prozent. Das sind 15.000 Menschen, die es unheimlich schwer haben im Leben und wo wir mit irrem Aufwand dann das reparieren wollen. Das ist nicht hinnehmbar. Corona-Aufholprogramm – na ja, wenig da von der Regierung, an die Adresse von Herrn Holter –: 40 Millionen Euro werden nicht genutzt und an den Bund zurückgezahlt. Corona-Aufholprogramm, das ist die Möglichkeit, Dinge, die wir durch Corona verloren haben, wieder auf den Stand zu bringen. Das ist unsere Bringschuld an die nächste Generation, die nicht dort im Regen stehen zu lassen. Ich erlebe das doch von Personalverantwortlichen in diversen Stellen, wenn ein Jugendlicher heute mit 16 Jahren kommt, dann sagen die, ich fühle mich noch nicht reif für die Lehre. Mit 18 kommen die Leute, ich muss noch mal mehr vom Leben lernen, denn mir fehlen zwei Jahre, und im Alter zwischen 14, 16, 18 sind zwei Jahre verdammt viel Lernen für das Leben. Die fühlen sich nicht vorbereitet. Digitalisierung habe ich schon gesagt, Investitionsstau bei den Kommunen, die der Monitor seit 2017 erfasst. Ja, passieren tut da nichts. Die Ruinen, die man örtlich in den Kommunen und Gemeinden sieht, werden größer, und da hilft es auch nicht, 32 Kümmerprogramme zu nennen. Wir haben viel mehr Gemeinden. Die Probleme werden nicht kleiner, indem wir an Leuchttürmen etwas lösen, nein, wir müssen allumfassend auch den Kommunen die Möglichkeit geben, sich selbst zu helfen. Das mahnen die ewig an. Die wissen selbst, wo der Schuh drückt. Aber wenn das permanent ignoriert wird und einer von oben sagt, ich weiß das besser, dann passiert das. Diskussion ÖPNV – und auch das ist nicht ein Vorwurf, zu sagen, ich fahre sowieso Auto, deshalb ist mir das mit dem Bus egal. Die Leute verstehen diese einseitige Fokussierung auf den ÖPNV nicht. Sie brauchen die individuelle Mobilität, um ihr eigenes Leben damit zu gestalten, um selber einkaufen zu können, wenn die Einkaufsmöglichkeit weit weg ist, um selber zum Arzt zu kommen, weil der Arzt nur in der Stadt ist und, und, und. Und wenn wir uns dann freuen über 10 Millionen ÖPNV-Tickets nach dem neuen Deutschlandticket, dann heißt das, 70 Millionen haben keins gekauft. Und von den 10 Millionen – so habe ich die Zahl gehört – haben es 700.000 neu erworben, vielleicht um in den Urlaub zu fahren, es gibt ja tausend gute Gründe. Aber noch mal: 70 Millionen haben es nicht gemacht, weil, ob der Bus für 9 Euro, für 49 oder 99 Euro nicht kommt, er kommt nicht zu dem Zeitpunkt, zu dem ich ihn brauche.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deshalb ist das eine urbane Diskussion, die wir da führen, zulasten des Wertegefühls der Menschen auf dem Land. Das können wir jetzt diskutieren, wie wir wollen, wie viel Menschen auf dem Land oder nicht dort leben, aber die Mehrzahl lebt in Thüringen nun mal eher ländlich. Insofern kommt es dann auch zu diesen Punkten. Der Posten des Polizeipräsidenten ist nicht besetzt. Das kann man wegtun – nein –, aber es ist doch eine ganz wichtige Aufgabe, wenn ich die Funktionsfähigkeit des Vollzugs und der Polizei stärken will. Dann ist doch eine der ersten Aufgaben, genau diesen wichtigen Posten möglichst schnell zu besetzen.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Der wichtigs-
te!) Den wichtigsten, gern, Kollege Raymond Walk. Migration: Wir können auch viel diskutieren und der Ministerpräsident hat ja auch versucht, das wieder ein bisschen einzudämmen, aber was blieb denn hängen? Wir haben einen Migrationsgipfel, täglich hören wir Nachrichten über illegale Migration gerade über die polnische Grenze. Und wir müssen diskutieren, dass dieser Sozialstaat nur überleben kann, wenn wir seine Außengrenzen wirksam schützen. Wir müssen darüber diskutieren, dass illegale Migration nicht hinnehmbar ist, genauso ein weiteres Verbleiben in Deutschland, also Abschiebepraxis und Migration müssen überprüft werden, müssen geordnet sein. Es gibt einen Migrationsgipfel in Berlin und das Erste, was danach publiziert wird, ist eine Protokollnotiz unseres Ministerpräsidenten, der sich dort gegen die Beschlüsse – ich will die jetzt nicht kommentieren –, aber gegen die Beschlüsse stellt und vielleicht auch falsch verstanden wird – ich kenne nur das, was veröffentlicht worden ist – und sagt: Wer drei Jahre hier ist, muss ein absolutes Bleiberecht bekommen. Er hat es jetzt relativiert mit den Spurwechselmöglichkeiten. Es ist uns auch ein Graus, dass Leute, die über Jahre in Deutschland, in Thüringen leben, die Sprache können, einen Job haben, Kinder in der Schule haben, dass wir gerade diese Leute abschieben. Das ist völlig unhinnehmbar. Aber es gibt genug Leute, die hier keinen gültigen Aufenthaltstitel mehr haben, die keine Bleibeperspektive bekommen werden. Und die Abschiebepraxis müssen wir uns vornehmen. Deshalb ist es kontraproduktiv, dieses Rechtsgefühl zu stören und gleichzeitig eine Nachrichtenlage zu haben, in der zwangsweise weitere Flüchtlinge nach Gera und in den Landkreis Gotha zugewiesen werden. Ich habe mit dem Oberbürgermeister von Weimar gesprochen. Der sagt: Ich kann die Leute nur noch auf den Flur legen. Hat ja gar keine böse Absicht, das nicht zu tun. Aber wenn sie es nicht können, dann können sie es objektiv nicht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und das spüren die Leute, dass sie da in eine Überforderung hineingeraten und das nennt man dann auch Abgehängtsein. Fachkräfte: Ich kann es nicht verstehen, dass unser Ministerpräsident sich dafür feiert, dass auf 100 Auszubildende – also 100 Leute, die einen Ausbildungsplatz suchen – 140 Stellen kommen. Da ist nichts Gutes an der Nachricht. Denn am Ende bleibt, dass 40 Stellen unbesetzt sind.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und was soll ich dem Mittelstand denn antworten, was soll ich aber auch dem Kunden antworten, der vielleicht seine Heizung sanieren will, wenn der Sanitärunternehmer keine Lehrlinge mehr hat? 40 fehlen, die Tendenz wird steigen. Wir müssen eben auch mal überlegen, ob wir unsere Verwaltung richtig organisiert haben, gehen die an die richtigen Stellen, wo gehen denn Jugendliche heute hin. Ich muss die Stellen doch besetzen, die die Wirtschaft braucht, die für unsere zukünftige Entwicklung wichtig sind. Auch damit sollte eine Landesregierung sich nicht schmücken, das, was Herr Ramelow immer so schön UTP nennt, heißt ja eigentlich TiP – Tag in der Praxis – und das ist eine Initiative der Akteure vor Ort, der IHKs, der Unternehmen im Nordthüringer Raum. Bitte, nicht mit fremden Federn schmücken, auch das hinterlässt ja bei den Akteuren vor Ort einen bitteren Beigeschmack.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Herr Kemmerich, waren Sie denn jemals in der Polytechnischen Oberschule? Sie wissen doch gar nicht, wovon Sie reden!) Ich weiß sehr wohl, wovon ich rede. Hören Sie zu, da lernen Sie noch was mehr dazu.
(Beifall Gruppe der FDP)
Also die berühmten Stadt-Land-Unterschiede: Die Bürger im ländlichen Raum sind deutlich unzufriedener als in den Städten, das ist nun mal Fakt. In allen kreisfreien Städten liegt die Breitbandversorgung übrigens bei 90 Prozent, in allen Landkreisen unter dieser Schwelle. Finde die Ursache, warum die Leute unzufriedener sind! Das sind einfach Tatsachen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Was ist
denn jetzt Ihre Analyse?) Versorgung mit Supermärkten: Das ist eine bemerkenswerte Feststellung im Monitor, dass die Menschen im Landkreis Sömmerda gegenüber den Menschen in Jena im Durchschnitt das Vierfache des Weges zurücklegen müssen, um Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs zu erwerben. Auffällig hoch ist auch in den ländlichen Kreisen der Anteil derjenigen Befragten, die mit dem Angebot an Hausärzten überhaupt nicht zufrieden sind – 15 Prozent. Noch deutlicher zeigen sich die StadtLand-Unterschiede bei der Erreichbarkeit von Fachärzten. Wie schon 2019 bestehen signifikante Mittelunterschiede zwischen kreisfreien Städten und den Landkreisen. Insofern, wir müssen das sehr ernst nehmen und nicht immer sagen, wir spielen da was gegeneinander aus. Unternehmen machen Kundenbefragungen und sagen, okay, ich richte mein zukünftiges Handeln danach aus, sonst habe ich die Abstimmung mit den Füßen. Und das erleben wir gerade hier. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir die regionalen Unterschiede stärker in den Blick nehmen und versuchen, auszugleichen, auch ernst nehmen und das nicht einfach so wegwischen. Forderung nach Transparenz und Aufbereitung der Problemfelder – die sind da, das ist Realität. Und nicht, wenn die Ideale nicht mehr passen, dann passe ich die Realität an. Das wird nicht funktionieren. Ich komme jetzt noch zu etwas ganz Wichtigem und Dringendem: Wir müssen unsere politische Kultur in der Auseinandersetzung verbessern.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
sagt der Richtige!) Kollege Hey hat es mit Recht gesagt: Man muss auch mal eine andere Meinung aushalten, und das, ohne laut zu werden, ohne ausfällig zu werden, ohne direkt zu schimpfen. Man muss auch wirklich versuchen, bei der – was man auch immer nennt – Wahrheit zu bleiben. Herr Höcke – er ist ja leider nicht mehr da –, ich halte es für völlig abwegig und aus der Luft gegriffen, davon zu sprechen, dass man Journalisten kaufen kann, wenn man ihnen ein Honorar zahlt für die Moderation einer Veranstaltung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das ist doch lächerlich. Dafür lässt sich kein Mensch kaufen, für die 3 Euro oder was auch immer gezahlt wird. Und wenn Sie dann noch sagen, Lina E. ist einfach auf freien Fuß gesetzt worden, ist auch das an den Haaren herbeigezogen. Lina E. ist unter Auflagen auf freien Fuß gekommen. Herr Braga, Sie wissen das besser.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Auflagen sind: Ihr ist der Pass weggenommen worden, sie muss sich zweimal die Woche melden und sie darf den Wohnsitz nicht ändern. Das gilt nur so lange, bis Rechtskraft für das Urteil eintritt. Das ist Rechtsstaatlichkeit und die ist zu akzeptieren.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Sie darf wei-
ter studieren!) Wenn Sie das schlechtreden – Sie können das nicht gutheißen, aber bleiben Sie wenigstens bei der Wahrheit, sagen Sie, was passiert ist, dann können wir darüber reden, wie man es bewertet.
(Beifall Gruppe der FDP)(Unruhe AfD)
Irgendwie ist bei Ihnen die Freude groß über die Dysfunktionalität, aber einen konkreten Ansatz,
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Wenn sie bei
Ihnen vor der Tür steht, dann reden Sie aber anders!) etwas zu verbessern für unser Land Thüringen, höre ich von Ihnen überhaupt nicht.
(Beifall Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Wir hatten ja
einen Ministerpräsidenten von der FDP, der wollte aber nicht!) Herr Hey, bei allem Respekt für den überwiegenden Teil Ihres Vortrags, wenn wir aber die politische Kultur und die Diskussionskultur verbessern wollen, dann muss man auch darauf reflektieren, wenn wir im Jahr 2011 diesen Ausstiegsbeschluss machen, dann ist es uns doch unbenommen, zwölf Jahre später schlauer zu sein. Wir stehen nach einem begründeten Risiko, Gas aus Russland zu bekommen, einfach vor dem Problem, Energie nicht ausreichend zur Verfügung zu haben. Deshalb haben sich CDU und vor allen Dingen wir entschieden, zu sagen, wir revidieren die Auffassung aus 2011 und sagen, heute wäre es schlauer, die friedliche Nutzung der Kernkraft fortzusetzen. Dann hat man keine Oppositionsdemenz oder redet über Schrottmeiler – das sind übrigens die sichersten Meiler, die in Europa stehen –, sondern man hat sich einfach nur eines Besseren besonnen. Das sollte unserer politischen Kultur innewohnen. Das drückt auch Respekt aus und wird uns wahrscheinlich wieder Respekt außen verschaffen. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, es ist schon eine lange Debatte heute und es ist immer nicht einfach, quasi als Letzte in diesem Reigen zu reden. Trotzdem will ich an erster Stelle einen ganz ausdrücklichen Dank aussprechen, nämlich an Marion Reiser und ihr Team für die fundierte Analyse, die sie uns mit diesem Thüringen-Monitor einmal mehr vorgelegt hat
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und die gerade für uns als Politikerinnen und Politiker, aber, ich glaube, auch für die gesamte Gesellschaft von unschätzbarem Wert ist. Wir diskutieren mittlerweile den 22. Thüringen-Monitor und manche erinnern sich auch noch, warum der Thüringen-Monitor überhaupt ins Leben gerufen wurde. Ich bin sehr froh über diese Initiative, die ja einer schlimmen Tat entsprang, das muss man ganz klar sagen, nämlich dem Angriff auf die Erfurter Synagoge. Ich bin sehr froh, dass wir diese Langzeitstudie haben, denn die gibt es sonst in keinem anderen Bundesland so in der Form, bei der nämlich politische Einstellungen von Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden. Das ist in der Tat einmalig und das sollten wir zu schätzen wissen. Dass die AfD das nicht schätzt, das wissen wir. Mit Björn Höcke haben wir ja einmal mehr den personifizierten Angriff auf das Grundgesetz heute hier erlebt. Viel mehr will ich zu ihm auch gar nicht sagen. Vielleicht noch mal zur Einordnung der Analyse, die heute tatsächlich auf dem Tisch liegt. Die aktuelle Erhebung fand im vergangenen Herbst statt. Und wenn wir uns erinnern, wie die Situation da war, dann prägten diese Zeit ganz besonders die Energiekrise, der Energiepreisschock, auch die höchste Inflation seit mehr als 70 Jahren, ebenso auch die fortschreitende Klimakrise. Zudem lag die Befragung noch vor dem Inkrafttreten und Wirken zahlreicher abfedernder Maßnahmen der Bundesebene, die es ja ganz klar und nachweisbar gibt. Die Erhebung fand also vor dem Hintergrund einer sich aus politischen, ökonomischen und ökologischen Dimensionen zusammensetzenden Vielfachkrise statt, und dementsprechend müssen die Befunde natürlich auch gelesen werden. Außerdem gibt es durchaus Ergebnisse des Thüringen-Monitors, die uns beunruhigen müssen und die ganz unbedingt unserer politischen Aufmerksamkeit bedürfen und auf die ich heute natürlich auch in aller Kürze eingehen möchte. Zwar ist die Zustimmung zur Demokratie als Staatsform und auch zu den staatsferneren Institutionen wie zum Beispiel Gerichten und Polizei gleichbleibend hoch, und das ist ein gutes Ergebnis, das will ich ganz klar auch vorwegschicken, aber die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger – einige meiner Kollegen sagten es hier ja auch schon – mit dem Funktionieren der Demokratie selbst, ist auf ein besorgniserregendes Niveau gesunken. Der starke Rückgang mit der Demokratiezufriedenheit kann sicherlich auch mit einer – ich nenne es mal – Normalisierung angesichts extrem hoher Zustimmungswerte zur Demokratie während der Coronapandemie erklärt werden, denn da hatten wir nämlich einen anderen Befund, und das muss man natürlich auch immer wieder mit in den Blick nehmen. Ein Absinken der Demokratiezufriedenheit um 17 Prozent, so ist nämlich der Befund, ist eine alarmierende Zahl. Wir alle wissen schließlich – jedenfalls die demokratischen Fraktionen – aus der Geschichte, was mit Gesellschaften passieren kann, die das Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen verlieren. Wenn die aktuelle Entwicklung in Thüringen noch nicht zu einer relevant stärkeren Unterstützung für andere Regierungsformen geführt hat, bedeutet das in allererster Linie, dass die Zustimmung zur Politikpraxis abnimmt, und diese Entwicklung kann – da bin ich ganz bei Matthias Hey – tatsächlich niemanden zufriedenstellen. Das muss uns zu denken geben, außer, man macht es sich vielleicht so leicht wie Mario Voigt, der ja leider jetzt nicht mal mehr da ist. Ich verweise hier aber gern auch noch mal auf die Autoritarismusstudie für ganz Deutschland, die uns da auch sehr deutliche Befunde liefert. Es hängt sicher nicht zuletzt auch damit zusammen, wie sich das politische Miteinander – auch das war ja jetzt hier schon Thema – gerade auch hier in Thüringen in den letzten Monaten verändert hat. Der Ton, das politische Klima sind deutlich rauer geworden, die Auseinandersetzungen auch um vermeintlich weniger relevante Themen werden immer schärfer geführt. Aussagen werden verdreht, auch vor Falschinformationen wird nicht zurückgeschreckt, schon geeinte Punkte werden kurz vor knapp wieder über den Haufen geworfen, und das alles nur, um einen parteipolitischen Punkt zu machen. Ja, da schaue ich jetzt sehr konkret in die relativ gelichteten Reihen der Oppositionsfraktionen, das muss man auch mal ganz klar sagen, auf deren Stimmen wir ja aufgrund der aktuellen politischen Situation immer wieder angewiesen sind. Sie agieren nur noch mit Schlagworten, vorhin wieder. Sie sprechen immer von der Ramelow-Regierung, und auch das ist eine Verkürzung, die so schlichtweg nicht stimmt und die einfach nur dazu dient, mit Schlagworten Stimmung zu machen. Das kann und darf aus unserer Sicht jedenfalls nicht sein. Politik, die sich nur um parteipolitischen Schlagabtausch und nur um möglichst öffentliche Show dreht, festigt eben nicht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Vielmehr verstärkt sie das Gefühl, dass sich Politik nicht um die tatsächlichen Probleme der Menschen kümmert und sich stattdessen nur noch um sich selbst dreht, und das will tatsächlich niemand hören. Auch uns selbst geht das ja mitunter auf die Nerven. Die Sondersituation in der Minderheitsregierung, in der wir ja auch durch den von Ihnen, Herr Kemmerich und Herr Voigt – beide nicht mehr da –, verursachten Dammbruch erst geraten sind, verlangt eben auch von der Opposition, sich für Lösungen einzusetzen und nicht nur für billige Schlagzeilen auf Bildzeitungsniveau. Da ist eine Enthaltung zum Haushalt eben leider keine Haltung, das muss ich Ihnen auch noch mal ganz deutlich sagen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) So was hilft nur der AfD, das hat ja auch mein Kollege Hey schon ausgeführt, und wenn Ihnen Thüringen wichtig ist, dann sollten Sie tatsächlich schnellstmöglich zu einer konstruktiven Oppositionspolitik zurückkehren, die Sie ja, Herr Voigt, zumindest in Ihrer Pressearbeit für Ihre Partei immer wieder beanspruchen. Sie sind ja leider nicht da. Besorgniserregend sind im Übrigen auch die Ergebnisse zu den demokratischen Einstellungen der Thüringerinnen und Thüringer. Zwar bleiben die rechtsextremen Einstellungen mit 12 Prozent auf dem Niveau des Vorjahres, und somit ist die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nicht rechtsextrem eingestellt, aber die Zustimmungswerte – und da muss ich jetzt ein bisschen mehr ins Detail gehen – zu abwertenden Aussagen über ethnische, kulturelle oder auch soziale Minderheiten sind wieder angestiegen. Das Problem heißt ganz oft Rassismus. Das ist auch eine Wahrheit, die wir hier benennen müssen, beispielsweise zu der Aussage, die Bundesrepublik sei im gefährlichen Maße überfremdet oder – Zitat – die Ausländer kämen nur her, um den Sozialstaat auszunutzen. Wir müssen aufpassen, dass diese Entwicklung bei den aktuell hohen Zuzugszahlen von Geflüchteten aufgrund des Ukrainekriegs – es ist nämlich keine Kriegsrhetorik gegen Russland, sondern Russland führt einen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Auch das ist etwas, was man noch mal klarstellen muss.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP) Das wird so einfach in einer Rede der AfD mit fallen gelassen. So entstehen übrigens auch Fake News. Also diese hohen Zuzugszahlen von Geflüchteten müssen wir zur Kenntnis nehmen und wir wissen, dass es weltweit noch sehr viel mehr Krisen gibt, die Millionen von Menschen zur Flucht zwingen. Ich sage es noch mal: Kein Mensch flieht freiwillig. Außerdem stützen die Ergebnisse des ThüringenMonitors auch die These, dass negative Einstellungen gegenüber Migrantinnen und Migranten eben nicht auf persönlichen Erfahrungen oder Eindrücken beruhen, sondern auf abstrakten und medial vermittelten Ängsten und Vorurteilen. Auch hier haben wir gerade als demokratische Politikerinnen und Politiker eine besondere Verantwortung, diese eben nicht noch zu verstärken, so wie es leider regelmäßig gerade auch aus den Reihen der CDU passiert, sondern zu erklären und zu vermitteln. In Thüringen erleben wir gerade, dass sich die Debatte um Migrantinnen und Asylsuchende und der Diskurs rund um Integration und Weltoffenheit immer weiter nach rechts verschieben. Mir macht das große Sorgen. Migrantinnen- und migrantenfeindliche Aussagen der AfD werden fast salonfähig und nahezu inhaltsgleich von CDU-Politikerinnen übernommen, wie vorhin ja auch noch mal von Prof. Voigt vorgetragen. Wenn Herr Voigt in der Landespressekonferenz – jetzt ist er wieder da, wie schön – letzte Woche Mittwoch sagte, dass es Geflüchtete gibt, die nur aufgrund des guten Standards nach Deutschland kommen, die sich ihren Scheck abholen und dann weg sind, und das ohne irgendwelche empirischen Belege, dann unterstützen Sie genau solche Entwicklungen und Vorurteile. Diesen Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen. Beim besten Willen ist für mich jedenfalls schon lange nicht mehr erkennbar, wofür das C in der CDU stehen soll. Und wenn uns die FDP in einer Pressemitteilung erklärt, wie wichtig es ist, möglichst schnell und möglichst viele Asylsuchende abzuschieben, dann entfernen auch Sie sich von den Grundlagen unserer Verfassung.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ja, ja!) Ihr Ja, Herr Montag, macht das nicht besser. Und um das noch mal in aller Deutlichkeit zu sagen: Mit Ihren Aussagen und Forderungen zum Asylrecht würden Sie das Grundgesetz aushebeln. Artikel 1 – Sie wollen es immer nicht hören, ich trage es trotzdem vor –: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das ist der zentrale Grundsatz unserer Verfassung. Und ob es Ihnen gefällt oder nicht, in der Bundesrepublik hat zum Glück das Recht auf Asyl Verfassungsrang und kann auch nicht einfach umgangen werden.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Aber nicht für Abgelehnte!) Was Sie damit bezwecken, ist doch völlig klar. Sie nutzen die Sorge und Verunsicherung über aktuelle Krisenherde aus und das ist brandgefährlich für unsere Demokratie, denn Sie tragen damit zu Spaltung der Gesellschaft und auch zur Normalisierung rechter Positionen bei.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zahlreiche Studien, die übrigens auch das europäische Ausland in den Blick nehmen, haben gezeigt, dass die Annäherung konservativer Parteien an rechte oder rechtspopulistische Parteien eigentlich immer nur diese und deren Positionen in der Gesellschaft stärken. Sie machen das Geschäft der AfD und da müssen Sie überlegen, ob Sie das wollen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ich bin in einer liberalen Partei!) Auch in einem weiteren Bereich kann man der Opposition nach Auswertung des Thüringen-Monitors nur vorhalten, auf eine Spaltung abzuzielen, denn der Schwerpunkt der diesjährigen Auswertung lag auf der politischen Kultur in Stadt und Land. Jetzt hat Herr Matthias Hey schon mal vorgerechnet, wo eigentlich wie viele Menschen leben, wir alle wissen auch, wo Mario Voigt wohnt, aber schön, dass er sich an seine Kindheit auf dem Dorf erinnert, das ist auch gut. Die Ergebnisse des Thüringen-Monitors zeigen nämlich ein viel differenziertes Bild, als es die politische Debatte im Landtag in den letzten Monaten erahnen ließ, die sich seitens der Opposition letztlich auf das obligatorische Rufen nach mehr Geld für die Kommunen vor allem im ländlichen Raum reduzierte. So gibt es eine hohe Zufriedenheit und kaum Stadt-Land-Unterschiede bei der Kinderbetreuung – ein für uns ganz wichtiger Aspekt, den ich auch mal mit zu bedenken geben möchte – und auch bei der allgemeinen Familienfreundlichkeit, bei der Versorgung mit Pflegediensten, was bei der Thüringer Altersstruktur übrigens ein Wert an sich ist, und bei der Notfallversorgung sowie bei der mobilen Datenversorgung. Thüringenweit werden das soziale Gefüge als intakt bewertet und die hohe Hilfsbereitschaft sowie Vereinstätigkeiten und Ehrenämter ganz besonders positiv eingeschätzt. Darüber können wir auch nur froh sein und allen danken, die sich hier einbringen und engagieren. Nach diesen Analysen muss man leider sagen, dass CDU und FDP in den letzten Monaten eine Spaltung zwischen Stadt und Land herbeigeredet haben, die so nicht nachgewiesen werden kann, bei allen Unterschieden, die es gibt. Aber diese Taktik, einen Widerspruch zwischen Land und Stadt heraufzubeschwören, kennen wir zum Beispiel auch schon aus den USA unter Trump. Das hat dort zu einer massiven Spaltung der Gesellschaft geführt, die wir uns nun wirklich nicht wünschen können.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Nennen Sie ein Beispiel, Belege!) Ich will gar nicht bestreiten, dass es gewisse Unterschiede im Stadt-Land-Vergleich gibt. Das ist doch klar. So ist beispielsweise die Unzufriedenheit mit dem Ausbau der Infrastruktur oder der Erreichbarkeit von Daseinsvorsorge, ich rede jetzt von Einkaufsmöglichkeiten, Fach- und Hausarztquoten etc., aber auch die Sorge vor Abwanderung und dem damit verbundenen Fachkräftemangel in den ländlichen Regionen höher. Und an diesen Punkten muss Politik ansetzen und auch nach geeigneten Lösungen suchen. So benötigen wir beispielsweise als Antwort auf den Fachkräftemangel eben auch Fachkräfte aus anderen Staaten. Eine Wahrheit, die manche hier nicht so gern hören wollen.
(Beifall SPD)
Dazu brauchen wir aber eine Willkommenskultur in Thüringen, die zur Einwanderung einlädt. Also so ziemlich das Gegenteil von dem, was Oppositionsparteien in den letzten Monaten zum Thema „Asyl“ und „Migration“ so von sich gegeben haben. Was uns ebenfalls Sorgen machen sollte, ist das sehr ausgeprägte Gefühl des sogenannten – ich setze es bewusst in Anführungszeichen – Abgehängtseins mit Blick auf den Rest der Republik, was in ganz Thüringen verbreitet ist. Und das lässt sich eben nicht damit erklären, dass jemand im ländlichen Raum lebt, sondern diejenigen, die sich abgehängt fühlen, haben das Gefühl, sozial benachteiligt oder auch als Ostdeutsche benachteiligt zu sein oder haben Angst vor dem Verlust ihres Status. Es geht hier eben auch um sehr individuelle Wahrnehmungen von Menschen, die durch ganz verschiedene Variablen verstärkt werden und daher keine einfachen Lösungsvorschläge ermöglichen. Das Thema ist jedenfalls völlig ungeeignet für populistische Antworten à la – was Sie ja so gerne machen – Rot-Rot-Grün lässt den ländlichen Raum im Stich und mitunter noch viel drastischere Zuspitzungen, wie wir sie immer wieder hören müssen. Im Gegenteil, denn die aktuellen Zahlen zeigen – und damit noch ein letzter Punkt zum Thüringen-Monitor –, dass die Zustimmung zu Populismus und antielitären Auffassungen deutlich zugenommen hat. Und das sehen wir als große Gefahr für unsere Demokratie, denn Populismus an sich ist ein Gegenentwurf zu unserer liberalen Demokratie und auch hier kann uns die Entwicklung in den USA seit Trump – oder weil Ihnen der Vergleich ja nicht so gut gefallen hat, schauen wir einfach mal nach Italien, das kennen vielleicht manche besser – ein abschreckendes Beispiel dafür sein, was passiert, wenn sich antielitäre Auffassungen verfestigen und versucht wird, ein Gegeneinander von demokratischen Institutionen und Bevölkerungen herbeizubeschwören. Vorhin sprach man von den gekauften Journalisten etc., weil Honorare, was sich einfach mal so gehört, beispielsweise für Moderationsleistungen gezahlt werden. Aber so kann man natürlich ganz perfide die Gesellschaft spalten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Populistische Politik will gar keine Antworten geben, Sie versuchen es, mit einfachen Antworten auf schwierige Probleme zu antworten. Aber diese Antworten, wie wir alle wissen, tragen nicht weit. Und auch hier müssen Sie sich als Oppositionsparteien den Vorwurf gefallen lassen, eher weiter Öl ins Feuer zu gießen, als irgendwie zu einer Lösung beizutragen. Wenn Sie beispielsweise letzte Woche erklären, Rot-Rot-Grün kümmere sich nicht um die – in Anführungszeichen – echten Sorgen der normalen Bürger und führe stattdessen abgehobene Diskussionen über linke Identitätsthemen und grüne Verbotsdebatten, dann bedienen Sie genau dieses populistische Muster. Und die Tofubratwurst vorhin durfte ja nicht fehlen, es war wahrscheinlich Ihr Schenkelklopfer, Herr Voigt, aber den finden maximal Sie lustig und das sollte Ihnen vielleicht auch was sagen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Politik ist eben mehr als eine Schlagzeile in der „Bild“-Zeitung – Matthias Hey hat es hier sehr schön demonstriert – und sollte sich fachlich zumindest auf einem anderen Niveau bewegen. Denn wenn Sie ehrlich wären, müssten Sie zugeben, dass es das grüne Wirtschaftsministerium war, das dafür gesorgt hat, dass wir gut durch die Energieund Wärmekrise gekommen sind und das mit an die grüne Schmerzgrenze gehenden Kompromissen. Was Sie gerade tun, ist ein Beispiel dafür, wie gelungene Krisenbewältigung kaputtgeredet wird, erst recht zur Verunsicherung in der Bevölkerung führt.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP) Mit der Skandalisierung der gesamten Heizungsdebatte durch die CDU und FDP – oh, Herr Kemmerich ist auch wieder da –
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Freuen Sie sich doch!) im Schulterschluss mit der Springer-Presse sorgen Sie absehbar für erneuten Frust über die Demokratie. Das wird nämlich spätestens genau dann passieren, wenn die Menschen, die sich jetzt noch eine Gasheizung oder Ähnliches einbauen, weil Sie von Ihnen so massiv verunsichert wurden, dann in ein paar Jahren werden feststellen müssen, dass fossile Brennstoffe ganz enorm teuer geworden sind und sie sich so oder so eine Heizung werden einbauen müssen und diese Investitionen dann in Rauch aufgegangen sind.
(Unruhe CDU, AfD)
Wissen Sie, was: Ihr Populismus, zu sagen, wir wollen den Menschen die Heizung wegnehmen …
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ich bin kein Populist!) Ach, überhaupt nicht, Herr Montag, Entschuldigung, wenn Sie kein Populist sind.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP)
Ja, Sie sind es leider. Sie bedienen genau diese Vorurteile und die stimmen einfach nicht. Sie machen den Menschen Angst.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das ist eine Frechheit!) Niemand bekommt seine Heizung weggenommen. Das wissen Sie auch. – Ach, mir machen Sie keine Angst. Sie nerven mich vielleicht, aber Angst machen Sie mir nicht.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Das mag Ihnen kurze mediale Aufmerksamkeit bringen, allerdings verhilft es eben zu keiner politischen Lösung und das ist ein gefährlicher Kurs, den Sie da einschlagen. Und, Herr Voigt, für den Energie-Stasi-Vergleich, den Sie gemeinsam mit der „Bild“-Zeitung in der letzten Woche gebracht haben, gab es ja mittlerweile sehr viele kritische Reaktionen, vor allem bundesweit, aber es zeigt einmal mehr, wie weit Sie bereit sind, im Namen der Schlagzeile zu gehen. Mal abgesehen davon, dass solche Regelungen wie im Gebäudeenergiegesetz, die Sie hier als Stasi-Methoden kennzeichnen, nicht nur im Thüringer Klimagesetz, sondern auch in den entsprechenden Gesetzen von Bayern oder Schleswig-Holstein, also unionsgeführten Ländern, enthalten sind, ist dieser Vergleich natürlich völlig absurd und relativiert lediglich den SED-Unrechtsstaat. Aber auch das scheint Ihnen an dieser Stelle recht zu sein, auch wenn Sie sonst angeblich für Aufarbeitung stehen. Es wäre schon angebracht, sich für diesen unsäglichen Stasi-Vergleich, der Ihnen zugegebenermaßen Presse beschert hat, zu entschuldigen, gerade wenn Sie wie im Tagesspiegel auf die Vertreibung Ihrer Großeltern verweisen. Insbesondere vor diesem Hintergrund sollte Ihnen auch klarwerden, dass Sie sich völlig verrannt haben – stattdessen aber nur halbherziges Ausweichen auch wieder in diesem Interview. Herr Debes hat in der letzten Woche sehr treffend formuliert: Man kann vieles in der Politik kritisieren, es herrscht politischer Wettbewerb und Meinungsfreiheit sowieso. Aber wenn Sie hier den Vergleich zur Stasi herleiten, dürfen Sie sich eben auch nicht beschweren, wenn Sie vom politischen Gegner bei der AfD eingeordnet werden. – Auf Twitter nachlesbar am 24. Mai 2023.
(Unruhe CDU, AfD)
Wir sollten die Ergebnisse dieses Thüringen-Monitors zum Anlass nehmen, endlich wieder zu sachlicher und konstruktiver Politik zurückzukehren und damit die Sorgen der Bürgerinnen wirklich ernst zu nehmen, indem wir gemeinsam Lösungen für die Bewältigung der in der Tat umfangreichen und vielschichtigen politischen, wirtschaftlichen und ökologischen Probleme
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Nach Ihrer Rede können Sie froh sein, wenn Sie in diesem Landtag noch irgendetwas durchbekommen!) suchen. Aber dafür benötigt es eben auch die entsprechende Selbsterkenntnis – Herr Montag, Selbsterkenntnis fällt Ihnen schwer, ich weiß – und vielleicht auch ein bisschen Demut – das kennen Sie gar nicht, darüber können wir gerne mal diskutieren – seitens der demokratischen Opposition. Solange Sie nicht selbst erkennen, wohin die von Ihnen unterstützte Diskursverschiebung führt, werden wir da aber leider nicht zusammenkommen. Damit muss ich jetzt leider schließen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat mich jetzt doch noch mal kurz nach vorne getrieben. Frau Kollegin Rothe-Beinlich, wenn Sie alle anderen zur Sachlichkeit aufrufen: Diese Rede, die Sie gehalten haben, war nun mit Sachlichkeit in keiner Weise verbunden.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Anstatt uns Trumpismus vorzuwerfen, sollten Sie vielleicht gerade mal bei dieser Diskussion, die hier stattfindet, auch in den ländlichen Raum gehen und sich mit den Menschen unterhalten, warum und wo der Schuh drückt.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nicht nur Sie unterhalten sich mit Menschen!) Und da ist es so, dass beispielsweise solche Dinge, wie sie die Mehrheit dieses Hauses zu verantworten hat, nämlich, dass öffentliche Arbeitsplätze aus dem ländlichen Raum abgezogen werden. Wir haben einen Antrag zur Nachnutzung der JVA Hohenleuben hier eingebracht. Dass das natürlich die Leute auf die Palme bringt, dass das auch Existenzsorgen mit sich bringt, das sollten Sie nicht einfach so mit einem Federwisch beiseite wischen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das habe ich doch gar nicht gemacht!) Da ist es so, dass sich Menschen abgehängt fühlen, wenn beispielsweise Ortschaften unter 200 Einwohnern per se vom Wassergesetz her, das damals Ihr Ministerium hier eingebracht hat, bescheinigt bekommen, dass dort die Abwasserbeseitigungspflichtigen eben keine Kläranlagen bauen müssen. Und zum Thema „Asyl“, um das noch zu sagen: Uns geht es darum, dass die Menschen im Lande immer noch bereit sind, Asyl zu gewähren, und deswegen geht es auch darum, Recht und Gesetz aufrechtzuerhalten. Zum Thema „Heizungseinbau“ reicht leider meine Redezeit nicht, da unterhalten wir uns mal über die fachlichen Dinge, was funktionieren kann und was nicht funktionieren kann. Da stehe ich Ihnen als Bauingenieur gerne zur Verfügung. Mein Kollege Montag möchte gern die restliche Redezeit noch nutzen. Danke schön.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Wir sind halt die Partei der Freiheit und nicht des Klassenkampfes, Herr Bilay. Das müssen Sie sich schon hinter die Ohren schreiben. Also, liebe Frau Kollegin Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ein
bisschen mehr Klassenkampf wäre aber auch nicht schlecht!) ich muss schon sagen, hier zur Mäßigung im politischem Diskurs aufzurufen und eine derartig verhetzende, verunglimpfende Rede zu halten, ist ein starkes Stück.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: An welcher Stelle war ich hetzend?) Also, wenn Sie mich persönlich als Populisten bezeichnen, steht Ihnen das absolut frei, Gott sei Dank haben wir die Meinungsfreiheit. Das sagt dann vielleicht mehr über Sie als über mich aus.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Aber wenn die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren, nämlich bei abgelehnten Asylanträgen auch eine Rückführung durchzuführen,
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
Verfahren ist doch noch nicht abgeschlossen!) wenn das Populismus ist und nicht die Frage ist, wie und ob beispielsweise sichere Herkunftsstaaten endlich anerkannt werden, damit die Verfahrenspraxis tatsächlich auch geführt werden kann, hat das mit Populismus nichts zu tun. Das ist ein Problem, vor dem unsere Behörden stehen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie
ignorieren die Verfahren!) Und noch was, Herr Dittes, Klassenkampfrhetorik: Wenn Sie durch Corona zwangsgeschlossene Betriebe – und die Maßnahmen waren ja richtig –, wenn Sie sich dann hier hinstellen, zu Mäßigung in der Debatte auffordern und sagen, dass die öffentlichen Gelder, die zur Ersatzleistung von NichtWirtschaften-Können gezahlt worden sind, zur Erhaltung von Reichtum galten, das sind doch aber, Herr Dittes, die Arbeitsplätze, über die wir gestern gesprochen haben.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Nein,
nein!)
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das hat er doch als Beispiel genannt! Haben Sie nicht zugehört?) Das ist doch Populismus und keine Sorge, wie man Wirtschaften ermöglicht, und darum muss es uns doch gehen. Und den Anspruch möchte ich auch gern hier noch mal formulieren: Wir streiten – und das ist gut so –, auch wenn nicht immer niveauvoll, wie von der Kollegin eben ja demonstriert.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Aber wir finden Lösungen, die auch uns manchmal wehtun, und wir schaffen es seit vier Jahren, in diesem Hause die Dinge auch im Kleinen voranzubringen. Da gibt es natürlich Ministerien, die es teilweise gar nicht umsetzen, was wir dann auch wieder kritisieren.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Aber diese Verantwortung nur für sich zu sehen und andere pauschal zu diskreditieren, das ist nun kein Beitrag zu einer guten Gesprächskultur.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben eben ein interessantes Schauspiel erlebt. Ich war die erste Frau, die heute ans Pult gegangen ist und gesprochen hat.
(Unruhe CDU, AfD, Gruppe der FDP)
Und die Herren gehen steil, um es mal auf den Punkt zu bringen. Ich bedauere das ausdrücklich, weil ich finde, dass man sich in der Sache durchaus hart streiten kann und muss. Das finde ich auch richtig und wichtig in der politischen Auseinandersetzung. Und wenn ich Herrn Montag als Populisten bezeichnet habe, dann habe ich das sehr bewusst getan, allerdings auch mit einem Bedauern, das sage ich ganz offen, weil ich mir einen anderen Umgang wünsche. Und dann hier zu behaupten, ich hätte verhetzt und diskreditiert, dann können Sie mir Beispiele nennen. Aber ich muss Ihnen sagen, Sie haben hier schlichtweg gerade eben Fehler am Pult vorgetragen, denn gerade beim Asylrecht handelt es sich nicht um ein Gnadenrecht, sondern um einen Rechtsanspruch, der tatsächlich Rang im Grundgesetz hat.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Aber der wird doch beschieden!) Sie haben auch die Genfer Flüchtlingskonvention offenkundig vergessen, denn selbst wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, gibt es noch zwei Prüfungsschritte, auf die jeder abgelehnte Asylsuchende ein Recht hat. Das macht unseren Rechtsstaat aus und das macht auch unseren Rechtsstaat stark. Da können Sie sich noch so sehr aufplustern hier vorn und mich beschimpfen, das macht es nicht richtiger, was Sie sagen. Natürlich ist mir doch bewusst, dass wir eine schwierige Situation und dass wir teilweise auch eine schwierige Stimmungslage haben, und ich bin auch nicht naiv, und zwar in keiner Weise. Und im Übrigen – Überraschung: Auch Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen sind im Land unterwegs und reden mit Menschen. Sie tun immer so, als ob Sie die einzigen wären, die die Wahrheit mit Löffeln gefressen hätten. So ist es nicht, wir alle reden mit Menschen und trotzdem spiegeln uns Menschen unterschiedliche Erfahrungen und gibt es unterschiedliche Haltungen und gibt es unterschiedliche Einschätzungen. Und ja, die müssen wir tolerieren, jedenfalls so lange, wie sie nicht die Grundrechte anderer beschneiden, das will ich ganz offen sagen. Das ist vielleicht manchmal schwer auszuhalten, das geht Ihnen wahrscheinlich genauso wie mir auch. Ich weiß, dass es nicht einfach ist, beispielsweise genügend menschenwürdige Unterbringungsplätze für Geflüchtete zu schaffen – das liegt ja insbesondere bei den Kommunen –, aber es muss unser Anspruch sein. Dann muss ich mich bemühen, alles dafür zu tun, dass dafür bestmögliche Bedingungen geschaffen werden, beispielsweise mit der neuen Flüchtlingskostenerstattungsverordnung, die eben auch Plätze bezahlt, die vorgehalten werden, und nicht nur die, die belegt sind. Das ist eine Forderung, die die Kommunen ganz lange hatten, ein ganz wichtiger Beitrag. Nur so kann ich die Kommunen gewinnen, ihren Beitrag zu leisten. Und ja, da gilt es tatsächlich, miteinander ins Gespräch zu kommen, und wenn es Probleme gibt, diese offen auf den Tisch zu legen. Aber Sie haben es sich jetzt ein bisschen sehr einfach gemacht, Herr Montag, sich hier vorn hinzustellen und mir Verhetzung vorzuwerfen, nur, weil Ihnen meine Rede nicht gefallen hat. Das war ein bisschen billig, da hätte ich mir ein bisschen mehr erhofft. Ich habe übrigens immer noch 5 Minuten, falls Sie noch Lust haben, aber ich muss das auch nicht überreizen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Vonseiten der Landesregierung auch nicht? Wir stimmen ja darüber nicht ab, deswegen können wir diesen Tagesordnungspunkt einfach schließen und ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir jetzt trotzdem in die Mittagspause gehen, denn wenn wir den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen, werden wir wahrscheinlich noch locker eine Stunde brauchen. Gibt es da Widerspruch? Auch vonseiten der PGFs? Das sehe ich nicht. Dann würden wir jetzt so verfahren und würden in die Mittagspause bis 13.10 Uhr gehen und dann fortsetzen mit den Wahlen. Guten Appetit!
Regierungserklärung des Ministerpräsidenten zum Thüringen-Monitor 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort in der Tagesordnung. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 17 und 20 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8050 Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen diejenigen Fraktionen, die nicht die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtags stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten des Landtags vor. Wahlvorschlagsberechtigt ist insoweit die Fraktion der AfD. Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8050 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Lauerwald. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8072 Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/8072 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Knut Korschewsky. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8051 Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8051 vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Björn Höcke. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch nicht. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8073 Der Landtag hat in seiner 105. Sitzung am 17. März 2023 aufgrund des am 19. Januar 2023 in Kraft getretenen ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes vier der insgesamt fünf Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Das im Landtag durchzuführende Wahlverfahren richtet sich nach dem neu gefassten § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Danach besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die vom Landtag aus seiner Mitte mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags gewählt werden. Gewählt ist danach, wer mindestens 60 Stimmen erhält. Die parlamentarische Opposition muss im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen in der Parlamentarischen Kontrollkommission vertreten sein. Aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen wurde Frau Abgeordnete Marx gewählt. Aus dem Bereich der parlamentarischen Opposition wurden Herr Abgeordneter Walk, Herr Abgeordneter Kellner und Herr Abgeordneter Bergner gewählt, womit das der parlamentarischen Opposition zukommende Kontingent ausgeschöpft wurde. Zu wählen ist ein Mitglied aus dem Bereich der regierungstragenden Fraktionen. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/8073 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Abgeordneter Steffen Dittes. Wird hier die Aussprache gewünscht? Auch nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8078 Der Landtag hat bisher zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10-Kommission gewählt. Das Vorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mindestens 46 Stimmen wären das. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/8078 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Torben Braga. Nachdem sämtliche Mitglieder der vorschlagsberechtigten Fraktion der AfD in einem Wahlgang und in einer ersten Wahlwiederholung nicht gewählt wurden, hat die Vorberatung des AfD Wahlvorschlags in einem parlamenta‑ rischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 in der 85. Sitzung des Ältestenrats am 1. November 2022 stattgefunden, um zweite Wahlwiederholungen zu ermöglichen. Wird hier die Aussprache gewünscht? Das kann ich auch nicht feststellen. Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU, der AfD, der SPD und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/8024/8025/8046 /8049/8062/8077 sowie 7 Gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes wird zur Beratung des für Sport zuständigen Ministeriums in Grundsatzfragen und in Fragen der Umsetzung des Gesetzes ein Landessportbeirat gebildet. Dieser setzt sich zusammen aus Vertreterinnen bzw. Vertretern des Landesportbunds, der kommunalen Spitzenverbände und des Landtags. Näheres wird durch Rechtsverordnung des für Sport zuständigen Ministeriums geregelt. Die Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat vom 14. März 2023 ist am 26. April 2023 in Kraft getreten. Nach deren § 2 Abs. 1 setzt sich der Landessportbeirat aus Personen auf dem Gebiet des Sports zusammen. Damit entsenden die im Landtag vertretenen Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen jeweils eine Vertreterin bzw. einen Vertreter als Mitglied des Landessportbeirats. Nach § 3 der Vorschrift wird für jedes Mitglied eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter berufen. § 2 Abs. 2 der Verordnung trifft die Festlegung, dass die Fraktions- bzw. Gruppenvertreterinnen und ver‑ treter sowie deren Stellvertreterinnen und -vertreter durch den Landtag gewählt werden. Gewählt ist demnach, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Wahlvorschläge der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP liegen Ihnen in den Drucksachen 7/8024, 7/8025, 7/8046, 7/8049, 7/8062 und 7/8077 vor. Nominiert wurden auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Mitglied Herr Abgeordneter Knut Korschewsky und als stellvertretendes Mitglied Frau Abgeordnete Karola Stange, auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Mitglied Frau Abgeordnete Babette Pfefferlein und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Olaf Müller, auf Vorschlag der Fraktion der CDU als Mitglied Herr Abgeordneter Dr. Thadäus König und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Christian Tischner, auf Vorschlag der Fraktion der AfD als Mitglied Herr Abgeordneter Karlheinz Frosch und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Uwe Thrum, auf Vorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP als Mitglied Frau Abgeordnete Franziska Baum und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Robert-Martin Montag sowie auf Vorschlag der Fraktion der SPD als Mitglied Frau Abgeordnete Dr. Cornelia Klisch und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Denny Möller. Wird die Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht feststellen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8053 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchst. d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Fraktionen an. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/8053 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Stefan Möller. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Wahlen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zwölf Stimmzettel. Davon entfallen sechs Stimmzettel auf die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landessportbeirats. Pro Wahlvorschlag haben Sie eine Stimme. Sie können also jeweils einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Mehr als ein Kreuz oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führt zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Ich erinnere noch einmal an die Wahlquoren. Für die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 17, 20, 21 und 25 bedarf es jeweils einfacher Mehrheiten. Dasselbe gilt für jeden Wahlvorschlag zu Tagesordnungspunkt 24. Bei der Wahl zu Tagesordnungspunkt 22 wird eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit benötigt, also mindestens 60 Stimmen. Die Wahl zu Tagesordnungspunkt 23 setzt eine absolute Mehrheit voraus, also mindestens 46 Stimmen. Als Wahlhelferinnen und als Wahlhelfer sind Frau Abgeordnete Güngör, Frau Abgeordnete Vogtschmidt und Herr Abgeordneter Gottweiss eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Dieter Laudenbach, Wolfgang Lauerwald, Diana Lehmann, Lutz Liebscher, Ute Lukasch, Gudrun Lukin, Marcus Malsch, Iris Martin-Gehl, Dorothea Marx, Katja Maurer, Beate Meißner, Janine Merz, Katja Mitteldorf, Mike Mohring, Denny Möller, Stefan Möller, Robert-Martin Montag, Ringo Mühlmann, Anja Müller, Olaf Müller, Babette Pfefferlein, Ralf Plötner, Birgit Pommer, Bodo Ramelow, Daniel Reinhardt, Astrid Rothe-Beinlich, Thomas Rudy, Christian Schaft, Stefan Schard, Andreas Schubert, Lars Schütze, Robert Sesselmann, Karola Stange, Christina Tasch, Uwe Thrum, Stephan Tiesler, Christian Tischner, Jonas Urbach, Donata Vogtschmidt, Mario Voigt, Marit Wagler, Laura Wahl, Raymond Walk, Philipp Weltzien, Torsten Wolf, Henry Worm, Christoph Zippel.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass jeder seine Stimmen abgeben konnte. Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um das Auszählen der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den auf. Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden, entsprechend § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Als erste Abgeordnete rufe ich Frau Abgeordnete Maurer auf, die ihre Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/7925 stellt.
Vielen Dank. Ich möchte gern Fragen zu Kontrollmaßnahmen in Erfurter Diskotheken und Clubs stellen. Nach mir vorliegenden Informationen führten Erfurter Ordnungsbehörden mit Unterstützung der Thüringer Polizei in den ersten Monaten des Jahres 2023 Begehungen in soziokulturellen Einrichtungen und Clubs durch. Diese wurden vor Ort mit der Prüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und Nichtraucherschutzgesetzes begründet. Dabei sollen etwa in der Nacht vom Samstag, dem 15. April 2023, zum Sonntag, dem 16. April 2023, auch bis zu 25 Polizeibeamtinnen und -beamte mit angelegten Vermummungsgegenständen Kreativ- und Veranstaltungsstätten im Bereich des Güterbahnhofs betreten und Personen kontrolliert haben. Schilderungen von Verantwortlichen, Besucherinnen und Besuchern über ein aggressives, nicht bürgernahes Auftreten ließen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit aufkommen. So sollen die eingesetzten Kräfte auch weder Namensschilder noch numerische Kennzeichnung getragen haben, auch wären keine Kontaktdaten oder Aktenzeichen von Verantwortlichen der Kontrolle benannt worden. Männliche Polizisten sollen Frauentoiletten für die Kontrollen betreten haben, obwohl Polizeivollzugsbeamtinnen vor Ort waren. Das Sicherheitspersonal habe durch den Einsatz nicht mehr die Durchführung der Veranstaltung gewährleisten können, ebenso soll den Veranstalterinnen ein finanzieller Schaden und ein Imageschaden entstanden sein. Minderjährige seien keine angetroffen worden und lediglich ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen soziokulturellen Einrichtungen und Clubs in Erfurt fanden seit dem 1. Januar 2023 wie häufig Kontrollen bzw. Begehungen durch die Polizei auch in Amtshilfe für kommunale Ordnungsbehörden mit welchem Ergebnis statt? 2. Was war jeweils Grund der Maßnahmen und ging diesen Maßnahmen jeweils ein konkreter Anlass oder Verdacht voraus, falls ja, welcher? 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und beamte aus ‑ welchen Einheiten waren dabei jeweils beteiligt – bitte aufschlüsseln nach der Anzahl beteiligter Anwärterinnen und Anwärter sowie nach Einsatzkräften, die sich im ersten Jahr nach Abschluss von Ausbildung oder Studium in den Polizeibildungseinrichtungen befinden –? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Schilderung in der Vorbemerkung und teilt sie die Auffassung, dass das Tragen von Namensschildern oder alternativ einer numerischen Kennzeichnung, etwa bei geschlossenen Einsätzen, dazu beitragen, das Vertrauen in die Polizei zu erhöhen, wie begründet sie ihre Auffassung? Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Maurer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Thüringer Polizei wurde im Sinne der Fragestellung im laufenden Jahr zweimal für die federführende Ordnungsbehörde der Stadt Erfurt in Vollzugshilfe tätig. Dies war am 24. Februar und am 15. April 2023 der Fall. Am 24. Februar wurden zwei Spätkaufeinrichtungen, zwei Shishabars, eine Tanzbar, eine Diskothek und die Parkanlagen Brühler Garten und Petersberg in die Kontrollen einbezogen. Hierbei wurde eine Fundunterschlagung festgestellt. Am 15. April erfolgten Kontrollen in zwei Diskotheken, in zwei Spielhallen und in zwei Bars. Hierbei wurden durch die Polizei insgesamt 26 Personen einer Identitätsfeststellung und Durchsuchung unterzogen. Zudem wurden fünf Platzverweise ausgesprochen. In diesem Zusammenhang wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Zu Frage 2: Die polizeilichen Maßnahmen beruhten grundsätzlich auf den Vollzugshilfeersuchen der Stadt Erfurt. Seitens der Stadt Erfurt fand die Kontrolle nach den mir vorliegenden Informationen im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung statt. Zu Frage 3: Am 24. Februar waren zwei Bedienstete der Landespolizeiinspektion Erfurt und eine Einsatzeinheit der Bereitschaftspolizei Thüringen beteiligt. Am 15. April waren ein Bediensteter der Landespolizeiinspektion Erfurt und eine Einsatzeinheit der Bereitschaftspolizei Thüringen beteiligt. Es nahmen keine in Ausbildung oder im Studium befindlichen Einsatzkräfte teil. Darüber hinausgehende Erfassungen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung oder des Studiums liegen nicht vor. Zu Frage 4: Die Thüringer Polizei ist bestrebt, das Vertrauen der Bevölkerung in sie durch Offenheit und Transparenz ihres Handelns zu stärken. Das Tragen von Namensschildern bzw. der sogenannten numerischen Kennzeichnung von Uniformträgern soll dabei unterstützen und die Polizeiarbeit bürgerorientierter gestalten. Dies beinhaltet uneingeschränkt die Einsatzeinheiten der Thüringer Polizei, für die die numerische Kennzeichnung maßgeblich eingeführt wurde. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Insbesondere bei den Kontrollen in dem Club „Kalif Storch“ hat vor allen Dingen der Geschäftsführer erzählt, dass die Polizisten vermummt gewesen seien. Dazu gibt es widersprüchliche Aussagen. Können Sie das bestätigen, dass die Polizisten vermummt waren und, wenn ja, warum?
Ja. Es sollen auch die Personalien von allen Sicherheitskräften aufgenommen worden sein, eben an derselben Stelle, und von allen Mitarbeitenden des „Kalif Storch“ und von Besucherinnen und Besuchern. Was war der Grund dafür und wie lange werden diese Daten gespeichert?
Im Zuge der Verfolgung von Straftaten vor der Örtlichkeit „Kalif Storch“, die Sie gerade angesprochen haben, also im Außenbereich, gab es die von mir schon erwähnten Identitätsfeststellungen. Die dort erhobenen personenbezogenen Daten sind in dem normalen Vorgangsbearbeitungssystem ComVor gespeichert. Die Löschung der Daten erfolgt nach einer automatisierten Löschroutine gemäß dem Speicher- und Löschfristenkonzept, und die Aufbewahrungsfrist beträgt zwei Jahre.
Vielen Dank, Herr Präsident. Zustand und Zugänglichkeit die Grundbuchunterlagen zu Bodenreformgrundstücken in Ostthüringen betreffend Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Behörden können welche Personen in Bezug auf ihre jeweiligen Angelegenheiten möglichst vollständig für den Zeitraum 1945 bis 2023 Verfahrensunterlagen zu Enteignungs- und Zuteilungsverfahren im Rahmen der Bodenreform – eingeschlossen die Grundbuchunterlagen diese Bodenreformgrundstücke betreffend – für den Bereich Ostthüringen – vor allem die Zuständigkeit der Bodenreformkommissionen Gera und Greiz betreffend – einsehen und daraus Auszüge erhalten? 2. Welche Lücken bzw. Fehlbestände gibt es aus welchen Gründen mit Blick auf die in Frage 1 genannten Unterlagenbestände? 3. Für welche Grundstücke, die Restitutionsverfahren der Familie Reuß betreffend, wurden seit dem Jahr 1990 – insbesondere seit Stellung der Restitutionsanträge – auf wessen Veranlassung und aus welchen Rechtsgründen Änderungen in den Grundbuchunterlagen verfügt bzw. vorgenommen, insbesondere die Löschung der Vermerke „Bodenreformland“ bzw. die Eintragung von Grundbuchsperren oder ähnlichen Verfügungshindernissen? 4. Für wie viele und welche früheren von der Bodenreform betroffenen Grundstücke aus dem früheren Eigentum bzw. Besitz der Familie Reuß ist seit dem Jahr 1990 die Restitution durchgeführt worden, insbesondere mit Blick auf die entsprechenden Änderungen in den jeweiligen Grundbuchunterlagen – bitte nach Grundstücken aufschlüsseln –? Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert, Die Linke, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Bei den örtlich zuständigen Grundbuchämtern der Amtsgerichte ist die Einsichtnahme in das Grundbuch und die Grundbuchakten gemäß § 12 Grundbuchordnung jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Unter der gleichen Voraussetzung sind dort auch Abschriften, etwa Grundbuchauszüge, erhältlich. Losgelöst davon können Restitutionsanfragen an das Thüringer Landesamt für Finanzen gerichtet werden. Erforderlichenfalls werden, soweit vorhanden, Altakten aus dem Hauptstaatsarchiv herangezogen. Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen derzeit keine konkreten Erkenntnisse zu Lücken oder Fehlbeständen vor. Zu den Fragen 3 und 4: Ich verweise auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen Nummern 2559, 3139, 3140 und 4417 durch das Thüringer Finanzministerium in den Drucksachen 7/4531, 7/5807, 7/5808 sowie 7/7594. Soweit die Mündliche Anfrage auf konkrete Angaben zu in der Rechtsnachfolge des Fürstenhauses Reuß-Köstritz zurückübertragenen Grundstücken abstellt, war in der Antwort zur Kleinen Anfrage Nummer 3159, konkret zu Frage 13, bereits mitgeteilt worden, dass eine Mitteilung bzw. Veröffentlichung einer Grundstücksaufstellung den nach den datenschutzrechtlichen und verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften schutzwürdigen Interessen der privaten Eigentümer entgegensteht. Daran hat sich nichts geändert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, mit Verlaub, Herr Präsident. Ich stelle erst mal fest, dass die Frage 3 nicht beantwortet ist, weil wir abgefragt haben, in welchen Grundbuchangelegenheiten hier Änderungen vorgenommen wurden. Das hat mit der Antwort auf die Kleine Anfrage, auf die Sie abgehoben haben, überhaupt nichts zu tun. Jetzt geht es um die Frage, welche Grundbuchänderungen von wem, wann veranlasst wurden, und das bezieht sich explizit auf die erfragte Sachlage in Nummer 3. Also, da ist dieser Hinweis auf die Kleinen Anfragen überhaupt nicht einschlägig, Frau Staatssekretärin. Ich bitte im Protokoll zu vermerken, dass die Mündliche Anfrage in Punkt 3 nicht beantwortet ist. Deswegen bitte ich einfach, das entsprechend schriftlich nachzureichen, auf welcher Grundlage und mit welchen Rechtsgründen Änderungen in den Grundbuchunterlagen vorgenommen wurden. Das ist die konkrete Frage. Das hat mit der Kleinen Anfrage überhaupt nichts zu tun. Dort sind diese Grundbucheintragungen überhaupt nicht abgefragt gewesen. Das müssten Sie eigentlich gesehen haben, wenn Sie sich die Kleine Anfrage durchgelesen haben.
Sie hatten bei der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, Frau Staatssekretärin, dass bei einem berechtigten Interesse Einsicht genommen werden kann. Können Sie noch mal konkreter beschreiben, wie dieses berechtigte Interesse zu verstehen ist, auf welcher Grundlage man in diesen von Ihnen genannten Einrichtungen Einsicht erbitten kann und Abschriften vorgenommen werden dürfen?
Gut. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen somit zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Abgeordnete Meißner in der Drucksache 7/8017.
Wo Familie ist, da ist Zukunft Gerade in einem Bundesland, welches deutlich stärker und intensiver vom demografischen Wandel betroffen ist, wie Thüringen, nimmt die Förderung von Familien eine herausragende Stellung ein. In den letzten Jahren war jedoch festzustellen, dass die Bewilligung von Mitteln nicht im I. Quartal erfolgte. Dies macht es den Trägern in der Familienhilfe schwer, Projekte und Initiativen plangemäß umzusetzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann erhielten die Träger für die Maßnahmen der überörtlichen Familienförderung in Thüringen 2013 bis 2023 jeweils einen Bescheid über die Bewilligung der beantragten Mittel? 2. Welche Bearbeitungszeit hatten Anträge im Bereich der überörtlichen Familienförderung in den Jahren 2013 bis 2023 durchschnittlich? 3. Wurden bereits alle Anträge im Bereich der überörtlichen Familienförderung durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bearbeitet? 4. Wann ist mit dem Start des Sonderprogramms Familienurlaub zu rechnen?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Aber ich sehe Herrn Staatssekretär. Bitte, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Anfrage der Abgeordneten Meißner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Förderung von Maßnahmen der überörtlichen Familienförderung in Thüringen erfolgte in den Jahren 2013 bis 2018 in Zuständigkeit der Stiftung FamilienSinn. Eine detaillierte Antwort zu den jeweiligen Bewilligungszeitpunkten ist aufgrund des umfangreichen Förderzeitraums sowie der Kürze der Antwortfrist nicht leistbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die jeweiligen Maßnahmenträger nach einem angemessenen Bearbeitungszeitraum die Bewilligungsbescheide erhalten haben. Seit 2019 erfolgte die Antragsbearbeitung durch die GFAW bzw. seit 2023 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde. Im Schnitt erhielten die Antragsteller in den Jahren 2019 bis 2023 nach 140 Tagen ihren Bescheid. Jeder antragstellende Träger hat zudem die Möglichkeit, zu Jahresbeginn eine entsprechende Abschlagszahlung zu beantragen. Dies wird von den Trägern regelmäßig genutzt. Zu Frage 2: Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt wurde, liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Thüringer Landesverwaltungsamts in den Jahren 2019 bis 2023 für Anträge der überregionalen Familienförderung bei 140 Tagen. Die Bewilligungsbehörde ist bestrebt, die eingehenden Anträge stets zeitnah zu bearbeiten. Verzögerungen der Bearbeitung entstehen insbesondere, wenn Antragsformulare nicht vollständig abgegeben wurden oder die entsprechenden Kosten und Finanzierungspläne nicht durch begründende Unterlagen nachvollziehbar unterlegt werden und somit Nachforderungen notwendig sind. Zu Frage 3: Aufgrund der Jährlichkeit des Haushalts sind die Anträge aus den Jahren vor 2023 alle bearbeitet worden. Die Bearbeitung der Anträge in dem Bereich der überörtlichen Familienförderung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde des Landesverwaltungsamts. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden 39 Anträge eingereicht, 25 Bescheide wurden bis zum 30.05.2023 bereits erlassen. Davon wurden 19 Anträge abschließend beschieden, fünf Abschläge wurden bewilligt und es erging ein Ablehnungsbescheid, dies für ein Projekt, das fachlich nicht dem Zuschnitt der überregionalen Familienförderung entsprach. Bei den noch nicht bewilligten Projekten sind weitere und ergänzende Zuarbeiten durch die Antragsteller erforderlich. Diese wurden darüber informiert, dass Nachreichungen erforderlich sind. Zu Frage 4: Das Anhörungsverfahren zum Entwurf der Richtlinie zum Sonderprogramm Familienurlaub konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Es wird angestrebt, dass das Programm mit dem Beginn der Sommerferien in Thüringen starten kann. Vielen Dank.
Ich habe zwei. Zusammenfassend zur ersten Frage noch mal die konkrete Nachfrage: Ist die Bescheidung bzw. Bearbeitung im Haushaltsjahr 2023 später als in den Vorjahren erfolgt oder ist das, so wie es jetzt läuft, normal oder ist es halt später als üblich? Und kann ich gleich meine zweite Frage anschließen? Dann würde ich gleich die zweite Frage stellen: Wurden aufgrund der bisher nicht bewilligten Mittel in diesem Jahr bereits Veranstaltungen abgesagt bzw. konnten nicht stattfinden?
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Die nächste Mündliche Anfrage wird gestellt durch den Abgeordneten Zippel in der Drucksache 7/8018. Bitte, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank, Herr Präsident. Seit Anfang September des Jahres 2022 wird das Friedrichgymnasium in Altenburg nun kommissarisch durch den stellvertretenden Schulleiter geführt. Diese Situation ist für die Lehrkräfte, den stellvertretenden Schulleiter, die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler nicht tragbar. Mit Blick auf die Einschulungen für das Schuljahr 2023/2024 führen diese personellen Engpässe unter Umständen dazu, dass Eltern zögern, ihre Kinder am Friedrichgymnasium anzumelden. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Liegt ein konkreter Zeitpunkt für die Neubesetzung, unter Angabe der Gründe, die zu den langwierigen Verzögerungen geführt haben, des Schulleiters des Friedrichgymnasiums Altenburg vor? 2. Wie ist der aktuelle Stand der Neubesetzung unter Berücksichtigung eines etwaigen Zeitplans der Landesregierung? 3. Mit welchen konkreten Maßnahmen versucht die Landesregierung, eventuelle Reputationsschäden für die Schule zu vermeiden? 4. Welche konkreten Maßnahmen etwa in Form von Unterstützung, Entlastung oder einer entsprechenden Entlohnung für das zusätzliche Engagement der stärker belasteten Lehrkräfte wurden durch die Landesregierung in die Wege geleitet bzw. sind beabsichtigt?
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Zippel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Es liegt noch kein konkreter Zeitpunkt für die Neubesetzung vor. Nachdem die Schulleitungsstelle ausgeschrieben war, bat der Landrat des Altenburger Lands als Schulträger, die Schulleitungsbesetzung auszusetzen, bis eine Klärung hinsichtlich der Genehmigung des Schulnetzplans erfolgt sei. Die Schulnetzplanung betraf neben dem Friedrichgymnasium in Altenburg auch das Veit-Ludwig-von-Seckendorff-Gymnasium in Meuselwitz. Der Schulnetzplan wurde mittlerweile bis 2025 verlängert und beide Gymnasien bestehen fort. Nachdem es keinen Zurückstellungsgrund der Ausschreibung aufgrund der ungeklärten Schulnetzfrage mehr gab, wurden Beurteilungen der Bewerberinnen und Bewerber bei dem Schulamt Ostthüringen angefordert. Da zu diesem Zeitpunkt von den Bewerberinnen und Bewerbern keine aktuellen dienstlichen Beurteilungen vorlagen, mussten diese erstellt werden. Unmittelbar nach Übermittlung der Anlassbeurteilung an das TMBJS wurde ein Auswahlvermerk erstellt. Zu Frage 2: Noch bevor das Ergebnis der Auswahl umgesetzt werden konnte, legte einer der beiden Bewerberinnen bzw. Bewerber Widerspruch gegen die Beurteilung ein. Da die Beurteilung der Auswahl zugrunde gelegt wird, kann das Besetzungsverfahren erst fortgeführt werden, wenn der Widerspruch rechtskräftig beschieden ist. Selbstverständlich besteht das Bemühen, das Verfahren so schnell wie möglich fortzusetzen, jedoch sind im Hinblick auf die Begründung des Widerspruchs Erkundigungen einzuholen, um sachgerecht entscheiden zu können. Soweit der oder die Betroffene mit der Beurteilung auch nach dem Widerspruchsverfahren nicht einverstanden ist, steht der Klageweg offen. Die Dauer des Verfahrens ist wegen dieser Unwägbarkeit nicht abschätzbar. Zu Frage 3: Aktuell sind dem TMBJS keine Nachteile für das Friedrichgymnasium in Altenburg bekannt. Es ist auch nicht erkennbar, woraus bei vernünftiger Bewertung der Gründe ein Reputationsschaden für die Schule entstehen sollte. Im Gegenteil, es ist gut für die Reputation einer Schule, wenn die Auswahl und Ernennung einer Schulleitung im Ergebnis einer Bestenauslese nach Artikel 33 Grundgesetz erfolgt. Die Schule wird durch die amtierende Schulleitung geleitet und durch das Schulamt, welches sich mit der amtierenden Schulleitung abstimmt, unterstützt. Der Schulamtsreferent vom Schulamt ist dazu im ständigen Dialog mit der Schulleitung des Friedrichgymnasiums. Zu Frage 4: Alle Schulen erhalten je nach Zahl der Schülerinnen und Schüler zusätzliche Lehrerwochenstunden unter anderem für die Schulleitungsaufgaben im Rahmen der Schulpauschale. In der Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Organisation des Schuljahres sind jeweils die Anzahl der Anrechnungsstunden für Lehrerinnen und Lehrer, die Schulleitungsaufgaben übernehmen, geregelt. Über die konkrete personenbezogene Verteilung dieser Anrechnungsstunden wird vor Ort entschieden. Durch diese Anrechnungsstunden werden die Schulleitungsmitglieder von ihrer Unterrichtsverpflichtung teilweise entlastet. Eine gegebenenfalls höhere Vergütung bei Übernahme von Schulleitungsaufgaben ergibt sich im konkreten Fall aus den tarifrechtlichen Bestimmungen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, Sie hatten die Frage 4 beantwortet. Zu Ihrer Antwort auf Frage 3 nur so viel: Ich bin natürlich ein großer Freund der Bestenauslese und freue mich, dass sich die Landesregierung hier an dieser Stelle auch dazu bekennt. Ich denke, an der Stelle sind wir uns doch sehr einig. Ich will nur eine Nachfrage stellen: Sie hatten sehr ausführlich dargelegt, dass es aufgrund dieser einen Beurteilung, dieses einen Widerspruchs gegen die Beurteilung zu dieser Verzögerung kommt. Mir fehlen da jetzt die Erfahrungswerte, die können Sie durch Ihr Haus aber vielleicht gewährleisten. Mich würde interessieren: Was könnte man jetzt auf dieser Grundlage erwarten, wie lange die Besetzung des Direktorenpostens jetzt noch dauert – auf Grundlage bisheriger Erfahrungen mit anderen Abläufen, die so ähnlich waren? Wenn also jemand Widerspruch gegen eine Beurteilung eingelegt hat und jetzt das alles das Verfahren so durchlaufen würde, welche Verzögerung müsste man durchschnittlich theoretisch erwarten? Ich weiß, ich führe Sie da jetzt ins Spekulative hinein, aber damit man mal ein Bauchgefühl dafür bekommt, weil ich da jetzt gar keine Vorstellung habe.
Sie führen mich tatsächlich ins Spekulative. Aber ein reiner Widerspruch gegen die Beurteilung kann innerhalb einiger Monate entschieden werden. Allerdings, wenn sozusagen dann erneut der Klageweg beschritten wird, dann kann es auch zwei Jahre dauern, wenn wir Pech haben.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage, die gestellt wird durch Frau Abgeordnete Hoffmann, in der Drucksache 7/8019. Bitte, Frau Abgeordnete.
Danke, Herr Präsident. Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger – Anträge aus Thüringen Seit Anfang Mai können Betroffene verschiedener Länder über ein Antragsportal Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe, wie Heizöl oder Holz, beantragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele nach der zugrunde liegenden Richtlinie berechtigte Anträge für Härtefallhilfen für welche Energieträger sind aus Thüringen über das Antragsportal eingegangen? 2. Welche Summe der Härtefallhilfen ergibt sich aus diesen berechtigten Anträgen – bitte wenn möglich nach Energieträger respektive Brennstoff aufschlüsseln –? 3. Wie viele nach der zugrunde liegenden Richtlinie unberechtigte Anträge sind seit Freischaltung des Antragsportals für welche Energieträger aus Thüringen eingegangen? 4. Sind nach Ansicht der Landesregierung die Informationen an die Öffentlichkeit bezüglich der Antragsberechtigung respektive der Richtlinie ausreichend – bitte begründen –?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 aufgefordert, den Ländern für eine Härtefallregelung für private Haushalte, die von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 betroffen sind, Bundesmittel über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen. Für diese Härtefallhilfen hat die Bundesregierung den Ländern insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich nun für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit Stand 26.05.2023 sind im Antragsportal 4.509 Anträge eingegangen. Zu Frage 2: Die bisher eingegangenen Anträge umfassen ein Volumen von 1,558 Millionen Euro. Der Brennstoff Heizöl wird mit einem Antragsvolumen von 1,099 Millionen Euro am stärksten nachgefragt. Für den Brennstoff Holzpellets umfasst das Antragsvolumen 0,365 Millionen Euro. Der Brennstoff Flüssiggas wird bisher mit einem Antragsvolumen in Höhe von 0,082 Millionen Euro nachgefragt. Die Brennstoffe Scheitholz, Holzbriketts und Kohle/Koks sind mit einem beantragten Volumen von 0,006, 0,003 bzw. 0,002 Millionen Euro nur in geringem Umfang vertreten. Zu Frage 3: Das Antragsportal ist technisch so aufgebaut, dass vor der eigentlichen Beantragung die Berechnung des möglichen Entlastungsbetrags erfolgen muss. Sofern sich bei dieser Berechnung eine mögliche Entlastung von unter 100 Euro ergibt, wird die elektronische Antragsbearbeitung nicht freigeschaltet. Insofern gibt es keine unberechtigten Anträge. Im Rahmen der Antragsprüfung kann es jedoch dazu kommen, dass Anträge abgelehnt werden müssen oder nur teilweise bewilligt werden können. Bisher musste von den geprüften Anträgen ein Antrag abgelehnt werden. Das Antragsvolumen dieses Antrags betrug 0,001 Millionen Euro, also 1.000 Euro. Zu Frage 4: Die Umsetzung der Härtefallhilfen zu den Heizkosten wird sowohl seitens des Bundes als auch der Länder umfassend, über breit zur Verfügung stehende Medien, begleitet. Indirekt durch weitergetragene Informationen von Print, Radio und Fernsehen, direkt durch eigene Newsletter, Homepage und Social Media. Die Bundesregierung hat insbesondere einen Heizkosten-Entlastungsrechner sowie umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen können auch auf den Service-Seiten des Thüringer Umweltministeriums abgerufen werden. Zudem wurde in Thüringen eine Hotline für die Härtefallhilfen Heizkosten eingerichtet und breit bekannt gemacht. Vielen Dank.
Ja, vielen Dank. Ich habe sogar zwei Nachfragen. Die erste ist: Hält die Landesregierung die Referenzwerte, auf denen die Richtlinie aufbaut, für plausibel? Bitte begründen. Das wäre erst einmal die erste Frage. Soll ich gleich die zweite sagen?
Die zweite Frage ist: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Richtlinie mit den zugrunde liegenden Referenzwerten so ausgestaltet ist, dass möglichst wenige Antragsberechtigte den Antrag stellen können? Bitte begründen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Umsetzung der Nachfolgeprogramme „Vielfalt vor Ort begegnen“ und „Sprach-Kitas“ auf Landesebene In einer Pressemitteilung vom 23. März 2023 kündigte das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport an, die Programme „Vielfalt vor Ort begegnen“ und „Sprach-Kitas“ als eigene Landesprogramme fortzuführen, da die Finanzierung durch den Bund im Mai bzw. im Juni 2023 ihr Ende findet. Bereits im Haushalt 2023 wurden entsprechende Titelgruppen zur Finanzierung beider Programme eingestellt. Medienberichten zufolge liegt bis jetzt noch keine Förderrichtlinie vor, weshalb die Träger befürchten, dass wichtiges Personal aufgrund der Rechtsunsicherheit ihres Beschäftigungsverhältnisses abwandert. Aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands und des steigenden Eigenanteils überlegen einige Träger zudem, gänzlich aus dem Programm auszusteigen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der Bearbeitungsstand für die Förderrichtlinien für die Programme „Vielfalt vor Ort begegnen“ und „Sprach-Kitas“? 2. Wann ist mit einer neuen Förderrichtlinie für beide Programme zu rechnen, über die die Träger wie informiert werden? 3. Geht die Landesregierung davon aus, dass ein nahtloser Anschluss der Landes- an die Bundesprogramme möglich ist, wenn nein, welche Maßnahmen plant und welche Empfehlungen gibt das Ministerium den Trägern, um die Übergangszeit mit Hinblick auf die Personalsituation zu überbrücken?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp, bitte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für das Förderprogramm „Vielfalt vor Ort begegnen“ wurde die Ressortabstimmung zum Richtlinienentwurf eingeleitet. Die Erarbeitung der Richtlinie zum Programm „Sprach-Kita“ wird in Kürze abgeschlossen. Die Bearbeitung verzögert sich aufgrund abschließender Absprachen mit der Regiestelle des Bundesprogramms zur weiteren Betreuung des Landesprogramms, weshalb kein konkreter Termin, zu dem diese Richtlinie vorliegt, genannt werden kann. Zu Frage 2: Die Träger werden parallel zur Ressortabstimmung über den finalen Richtlinienentwurf in Kenntnis gesetzt. Nach Veröffentlichung der Richtlinien werden die Teilnehmenden der vorherigen Projektlaufzeiten kontaktiert und über das Antragsverfahren informiert. Zu Frage 3: Eine nahtlose Fortführung beider Programme wird durch die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gewährleistet. Für das Programm „Sprach-Kita“ wird derzeit der vorzeitige Maßnahmenbeginn vorbereitet. Für das Programm „Vielfalt vor Ort begegnen“ wurde bereits das Einvernehmen mit dem TFM hergestellt. Die Zuwendungsempfänger wurden zur Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns aufgefordert. 97,7 Prozent der Projektteilnehmer haben diesen Antrag gestellt und damit ihre Bereitschaft zur Fortführung des Projekts signalisiert. Vielen Dank.
Vielen Dank. Sie hatten ausgeführt, dass es abgeschlossen ist für die Förderrichtlinienverfahren zu den Sprach-Kitas, und sprachen dann zu den Verzögerungen. Bezog sich das auf „Vielfalt vor Ort begegnen“ oder sind das die Sprach-Kitas? Also: Ist die Förderrichtlinie abgeschlossen oder nicht?
Sprach-Kita ist noch in der Diskussion mit der Regiestelle des Bundesprogramms, „Vielfalt vor Ort begegnen“ ist abgeschlossen und die Ressortabstimmung ist jetzt eingeleitet.
Ja, danke, Herr Präsident. Es ist ja auch in der Presse dargestellt worden, dass sich die Eigenanteile verändern werden. Können Sie bitte noch mal ausführen, wie sich die Eigenanteile für die Träger bei den „Sprach-Kita“-Programmen verändern werden?
Schreiben von Ausländerbehörden an die Landesregierung? Thüringer Medien berichteten in der 19. Kalenderwoche im Mai 2023 über einen sogenannten Brandbrief an das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. In dem Schreiben sollen – Zitat – „die Ausländerbehörden“ Mängel skizziert haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann, mit welchem Absender, von wem unterzeichnet, mit welchem Datum und auf welche Weise wurde der Landesregierung der Brief zugestellt? 2. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, wer Verfasser bzw. Initiator des erwähnten Briefs ist bzw. ob es sich um ein offizielles Schreiben der Ausländerbehörden handelt und das Schreiben repräsentativ für die 21 Ausländerbehörden in Thüringen ist? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Inhalte des Briefs? 4. Wurde seitens der Landesregierung auf den Brief geantwortet, wenn ja, wie und an wen, wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss, Die Linke, beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Das als „Brandbrief“ der Thüringer Ausländerbehörden bezeichnete Schreiben wurde nicht offiziell an das Migrationsministerium gerichtet, sondern von der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Erfurt am 29. März 2023 per E-Mail an das Thüringer Landesverwaltungsamt gesandt und von dort am 30. März 2023 an das Migrationsministerium weitergeleitet. In dem nicht datierten Schreiben werden lediglich die Ausländerbehörden der kreisfreien Städte Erfurt und Weimar sowie der Landkreis Gotha, Ilm-Kreis, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt und Unstrut-Hainich-Kreis, mithin also sechs der insgesamt 22 Ausländerbehörden im Freistaat aufgeführt. Da das Schreiben nicht unterzeichnet worden war, wurde auch nicht ersichtlich, auf welcher Verwaltungsebene dieses Schreiben veranlasst wurde. Zu Frage 3: Die mit dem Schreiben erhobenen Vorwürfe sowie die unterstellte Rechtswidrigkeit der Anordnung des Migrationsministeriums zum Chancen-Aufenthaltsrecht werden entschieden zurückgewiesen. Zum einen trifft es nicht zu, dass die von den Ausländerbehörden dargelegten Probleme und Nöte in der Vergangenheit unberücksichtigt bleiben. Das Migrationsministerium hat mit Erlassen, Anordnungen, Anwendungshinweisen und nicht zuletzt mit der kürzlich umfangreich aktualisierten Handakte für die Thüringer Ausländerbehörden ein einheitliches Verwaltungshandeln innerhalb des Freistaats ermöglicht. Zudem werden die Ausländerbehörden seitens des Thüringer Landesverwaltungsamts insbesondere bei schwierigen Fallkonstellationen, aber auch zu grundsätzlichen rechtlichen Fragen beraten und unterstützt. Grundsätzliche aufenthaltsrechtliche Fragestellungen wurden und werden auch regelmäßig an das Migrationsministerium herangetragen und entsprechend beantwortet. Auch vor dem Hintergrund ist die Unterstellung mangelnder und gänzlich ausbleibender Hilfestellung als unzutreffend zurückzuweisen. Den Schwerpunkt des Schreibens der sechs Ausländerbehörden und der darauf aufbauenden Presseberichterstattung bildet eine Anordnung des Migrationsministeriums zum neuen Chancen-Aufenthaltsrecht. Um eine einheitliche Auslegung des Chancen-Aufenthaltsrechts nach § 104c des Aufenthaltsgesetzes zu gewährleisten, hat das Migrationsministerium den Ausländerbehörden im Wege der Fachaufsicht mit Erlassen vom 27. Januar 2023 und 20. April 2023 verbindliche Anordnungen an die Hand gegeben. Hiermit wird unter anderem auch auf die Auslegung des gesetzlich normierten Soll-Ausschlussgrundes nach § 104c Abs. 1 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes hingewiesen. Dieser Soll-Ausschlussgrund stellt eindeutig darauf ab, dass das aktive, eigenverantwortliche Fehlverhalten weiterhin ursächlich ist für das derzeitige Abschiebungshindernis. Diese Auffassung wurde auch vom Bundesministerium geteilt. So führt das Bundesministerium in seinen Anwendungshinweisen zum Chancen-Aufenthaltsrecht vom 23. Dezember 2022 unter anderem auf, dass insoweit die Identität während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz geklärt wird und sich dabei ergibt, dass die Ausländer zuvor getäuscht haben, diese Erkenntnis nicht zum Erlöschen des Chancen-Aufenthaltstitels führt. Es entspreche der Intention des Gesetzes, dass sich das Ehrlichmachen für ihn nicht nachteilig auswirken soll. Diese rechtskonforme Auslegung des § 104c Abs. 1 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes wird im Übrigen von mindestens acht weiteren Bundesländern und einschlägig in der Kommentarliteratur getragen. Die sechs Ausländerbehörden haben in ihrem Schreiben zudem den Vorwurf erhoben, dass die Anordnung des Migrationsministeriums zum Chancen-Aufenthaltsrecht auch hinsichtlich der Ausführungen zu Voraufenthaltszeiten gegen den Willen des Gesetzgebers verstoße, da hierbei angeblich Zeiten des Untertauchens aus dem Bundesgebiet angerechnet werden. Auch dieser Vorwurf entbehrt jeglicher Grundlage. So wurde mit der in Rede stehenden Anordnung unter anderem geregelt, dass entsprechend den Anwendungshinweisen des BMI kurzfristige Unterbrechungen des Aufenthalts im Bundesgebiet von bis zu drei Monaten, die keine Verlegung des Lebensmittelpunkts beinhalten, keine schädliche Unterbrechung des Voraufenthalts darstellen. Dies gilt auch bei mehrfachen Ausreisen, soweit die Formulierung der Aufenthaltsunterbrechung in der Gesamtschau und in Anbetracht der dazwischenliegenden Aufenthaltszeiten im Bundesgebiet nicht zu der Annahme führt, dass der eigentliche Lebensmittelpunkt außerhalb des Bundesgebietes liegt. Klarstellend wurde auch darauf hingewiesen, dass dies auch für Ausreisen im Duldungsstatus und für Zeiten des Untertauchens ohne Ausreisen aus dem Bundesgebiet gilt. Schließlich haben die sechs Ausländerbehörden in ihrem Schreiben dargelegt, dass hinsichtlich der Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung insbesondere aufgrund bestehender Sprachbarrieren ebenfalls erhebliche Probleme bestehen. Vor diesem Hintergrund hat sich das Migrationsministerium bereits Ende Februar 2023 an das BMI und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF – im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Bund-Länder-Besprechung gewandt und darum gebeten, analog der Bereitstellung des Merkblatts zum Chancenaufenthalt ein bundeseinheitliches Formblatt für die Abgabe des Bekenntnisses zur FDGO in einfacher Sprache zu erarbeiten, in die Sprachen der Hauptherkunftsländer potenziell Begünstigter zu übersetzen und den Ländern zur Verfügung zu stellen. Der Bund sagte dies nach interner Prüfung zu und übermittelte den Ländern am 23. Mai 2023 ein entsprechendes Formular nebst Informationsschreiben und Übersetzungen in die Sprache der 19 Herkunftsländer potenziell begünstigter Antragsteller. Diese Dokumente wurden noch am selben Tag an das Landesverwaltungsamt mit der Bitte um unverzügliche Weiterleitung an die Ausländerbehörden versandt. In diesem Zusammenhang erreichten das Landesverwaltungsamt und das Migrationsministerium direkt positive Rückmeldungen und ausdrücklicher Dank dafür, dass die Forderung der Ausländerbehörden gehört und die Dokumente zentral und in Übersetzung zur Verfügung gestellt werden. Zu Frage 4: Da das in Rede stehende Schreiben der sechs Ausländerbehörden nicht offiziell an das Migrationsministerium gerichtet wurde, erging seitens der Landesregierung auch keine Antwort. Ich danke für Ihr Interesse.
Vielleicht auch mehrere. Als Erstes: Ich würde gern wissen, ob dieses Schreiben mit den zuständigen Landräten bzw. Oberbürgermeistern abgestimmt war und woher Sie überhaupt wissen, dass die sechs Ausländerbehörden das inhaltlich tragen, wenn dieses Schreiben von niemandem unterzeichnet war und auch keinen Briefkopf hatte.
Dann würde ich gern noch die zweite Frage stellen, nämlich, ob dieses Schreiben, wenn es nicht mit den Leitungen, also Oberbürgermeisterinnen, Landrätinnen abgestimmt war, ob es dann zumindest mit der Leitung der Ausländerbehörden abgestimmt war oder ob es auf Sachbearbeiterebene verfasst wurde. Damit einhergehend dann ehrlich gesagt auch die Frage: Wenn es nur auf Sachbearbeiterebene verfasst wurde, inwieweit da in den Ausländerbehörden vielleicht jetzt auch noch mal Gespräche aufgenommen werden mit den Sachbearbeitern, die Briefe oder Mails an das Landesverwaltungsamt schicken.
Vielen Dank. Die Kommunen sind ja nach Kommunalordnung verpflichtet, das fachlich geeignete Personal vorzuhalten. Nun haben Sie darauf hingewiesen, dass in Übereinstimmung mit den Anwendungshinweisen des Bundes – wir befinden uns ja hier im Vollzug des Bundesrechts, aber in Übereinstimmung mit der Rechtsauslegung des Bundes offensichtlich noch Defizite in der Wahrnehmung oder der Kenntnisnahme, wie auch immer, der qualitativen Arbeit einzelner Ausländerbehörden in Thüringen bestehen. Würden Sie dem Landtag empfehlen mit Blick auf die Haushaltsplanung 2024, für Seminar- und Fortbildungsangebote in dem Bereich zusätzliche Mittel einzustellen?
Gut, dann sehe ich jetzt keine weiteren Nachfragen in dieser Sache. Wir kommen zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Henkel in der Drucksache 7/8032. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrter Herr Minister! Negative Auswirkungen durch die vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz betriebene Änderung der Biosphärenreservatsverordnung, Ausweitung von Kern- und Pflegezonen und die Folgen des möglichen Baus von Windkraftanlagen im Biosphärenreservat Rhön Das länderübergreifende Biosphärenreservat Rhön besteht aus einem bayerischen, hessischen und einem thüringischen Teil. Der Schutz des Landschaftsbilds des „Lands der offenen Ferne“ und der Artenschutz sind und waren die wesentlichen Begründungen bei der Ausweisung des Biosphärenreservats Rhön. Die durch das Biosphärenreservat bedingten, teilweise erheblichen Einschnitte in das Eigentum von Bürgern und die Entwicklungshemmnisse für Städte und Gemeinden in dieser Region finden ihre Begründung und Rechtfertigung in diesem Schutzziel. Deshalb besteht seit drei Jahrzehnten länderübergreifend der Konsens, dass im Biosphärenreservat Rhön keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen, da der Bau von industriellen Großanlagen/Windkraftanlagen im Biosphärenreservat Rhön explizit diese ursprünglichen und vorrangigen Schutzziele ins Absurde führen und damit die weitere Berechtigung für anderweitige Einschränkungen aufheben würde. In der Konsequenz verlöre das Biosphärenreservat Rhön seine Daseinsberechtigung. Deshalb wird das von der Landesregierung verfolgte Ziel der Öffnung des Biosphärenreservats für Windkraftanlagen in der Region als sehr kritisch betrachtet. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe wurden in den Stellungnahmen zu dem im letzten Jahr durchgeführten Beteiligungsverfahren benannt, die dessen Rechtskonformität anzweifeln und das Fehlen notwendiger Standards und der Transparenz gegenüber den Bürgern und Grundstückseigentümern benennen? 2. Wie viele der eingegangenen Widersprüche und Eingaben sind seitens der Landesregierung beantwortet worden – bitte aufschlüsseln nach Zahl der Eingänge und Antworten sowie den Änderungspunkten „Wegfall des Verbots von Windkraftanlagen“ und „Erweiterung von Kern- und Pflegezonen“ –? 3. Auf welche Rechtsgrundlagen kann unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Rechtslage die Aussage des Staatssekretärs des Ministeriums gestützt werden, dass trotz des Wegfalls des Windkraftverbots die Entscheidung, ob und wo Windkraftanlagen gebaut würden, im Ermessen der Region, der Bürgermeister und der Planungsgemeinschaft stehe? 4. Nach welchen Parametern beziehungsweise Ausschlusskriterien erfolgte die vom Staatssekretär des Ministeriums genannte Untersuchung, nach der „lediglich zwei nennenswerte Bereiche des BR für Vorranggebiete in Frage kommen“ und wo befinden sich diese – bitte Ort und Gemarkung nennen –? Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In einigen Stellungnahmen wurde die Auffassung vertreten, dass über die öffentliche Auslegung im Vorfeld nicht ausreichend informiert worden und darüber zu wenig in der Presse erschienen sei. Weiterhin wurde bemängelt, dass die Auslegung auch bei den Gemeinden erfolgen und jeder Grundstückseigentümer direkt informiert werden sollte. Die Auslegung sei nicht barrierefrei gewesen, da sehbehinderte Menschen die Karten nicht haben lesen können. Belege für einen Verstoß gegen die Rechtskonformität des Auslegungs- und Beteiligungsverfahren wurden von den Absendern nicht vorgebracht und sind für das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auch nicht ersichtlich. Eine Auslegung bei den Gemeinden ist im Thüringer Naturschutzgesetz seit seiner Novellierung im Jahre 2019 nicht mehr vorgesehen. Dafür wurde im Gesetz die Möglichkeit der Internetauslegung erweitert. Die Veröffentlichung der Karten im Internet entspricht den Vorgaben des Thüringer Gesetzes über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Es ist rechtlich nicht erforderlich, alle Grundstückseigentümer anzuschreiben. Gerade bei einer Vielzahl von betroffenen Grundstückseigentümern erfolgt eine öffentliche Auslegung. Wie der Rücklauf an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gezeigt hat, haben viele Grundstückseigentümer diese öffentliche Auslegung wahrgenommen und eine Stellungnahme abgegeben. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz führt rechtskonforme Verfahren durch und die Standards für die Normsetzungsverfahren sind in den §§ 9 und 10 Thüringer Naturschutzgesetz formuliert. Zu Frage 2: Die inhaltlich auf die einzelnen Anregungen und Bedenken eingehenden Antworten sind gemäß § 10 Abs. 7 Thüringer Naturschutzgesetz zu prüfen. An die privaten Einwender wurden 1.356 Eingangsbestätigungen versandt. Von diesen betrafen 845 Stellungnahmen den Themenbereich „Windenergienutzung“ und 457 die geplante Gebietskulisse des Biosphärenreservats. In 54 Stellungnahmen wurden beide Themenbereiche angesprochen. 52 Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben und eine Eingangsbestätigung erhalten. In 15 Stellungnahmen wurde der Themenbereich „Windenergienutzung“ angesprochen, ebenfalls 15 Stellungnahmen befassten sich mit der Gebietskulisse des Biosphärenreservats. Zu Frage 3: Gemäß § 5 Abs. 1 Thüringer Landesplanungsgesetz ist der Regionalplan von der Regionalen Planungsgemeinschaft aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln. Hinsichtlich der neuen Rechtsentwicklung wird insbesondere auf den Entwurf zur Fortschreibung des LEP aus November 2022 verwiesen. Die Möglichkeiten für die Kommunen, ergänzend planerisch tätig werden zu können, sind dort aufgezeigt. Zu Frage 4: Der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz bezog sich auf die Ergebnisse einer regionalen Ergänzungsstudie zur Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen, die 2015 im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft erstellt worden ist. In dieser Studie wurde auch das Biosphärenreservat Rhön mitbetrachtet. Bei den in dieser Studie benannten Bereichen handelt es sich ausschließlich um die in der bestehenden Entwicklungszone des Biosphärenreservats liegenden Gebiete Roßberg und Hahnberg östlich von Kaltenlengsfeld. In der Studie werden keine Gemarkungen angegeben. Vielen Dank.
Ich frage noch mal explizit nach zur Frage 4, denn da habe ich gefragt, nach welchen Kriterien und nach welchen Parametern hier die Ausschlüsse von potenziellen Windkraftgebieten erfolgt sind. Allein das Verbot aus der Biosphärenreservatsverordnung sichert das Schutzziel des Schutzes des Landschaftsbildes. Fällt dieses, wie das von der Thüringer Landesregierung oder aus dem Umweltministerium geplant ist, dann haben die Planungsgemeinschaften die ganz normalen Kriterien, Planungsgrundlagen anzuwenden, die überall gelten. Und wenn man diese zur Anwendung bringt, würde man im Biosphärenreservat Rhön nicht nur zwei, sondern eine Vielzahl von potenziellen Windenergieflächen erhalten. Insofern stimmt die Aussage Ihres Staatssekretärs nicht, der gesagt hat, es gibt ausschließlich zwei, bzw. bezieht er sich hier auf eine Studie, die jetzt keine Rechtsgültigkeit mehr hat. Können Sie hierzu näher Auskunft geben?
Ja. Zu Frage 2, den eingegangenen Widersprüchen, sagten Sie, alle eingegangenen Widersprüche hätten Eingangsbestätigungen bekommen. Mir ist eine Vielzahl von Widersprüchen bekannt, die nicht mal eine Eingangsbestätigung bekommen haben und keine Aussage, was überhaupt passiert. Also Menschen haben hier Eingaben an das Umweltministerium abgegeben, haben bis heute keine Antwort, dass überhaupt ihre Post eingegangen ist. Haben Sie hierzu nähere Informationen? Ich sage mal, dieser Sachverhalt steht ja im Gegensatz zu dem, was Sie eben hier vorgetragen haben.
Sie sehen ja an der Anzahl der Eingangsbestätigungen, dass viele rausgegangen sind. Auch das werde ich nachprüfen, woran das liegt, dass manche noch keine bekommen haben.
Vielen Dank, Herr Präsident. Linksextremistische Drohungen im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung gegen eine Linksextremistin am Oberlandesgericht Dresden Im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung gegen die Linksextremistin Lina E. rufen Linksextremisten derzeit dazu auf, dass für jedes Jahr Gefängnisstrafe „sofort 1 Million Sachschaden bundesweit“ verursacht werden solle. Um diese Androhung zu bekräftigen, seien bereits Namen, Dienstgrade und Dienststellen von an den Ermittlungen beteiligten Polizeibeamten veröffentlicht worden. Auch im Freistaat Thüringen wurden in der Vergangenheit Solidaritätsbekundungen mit der Linksextremistin veröffentlicht, nach Kenntnis des Fragestellers unter anderem die der Linkspartei nahestehenden Jugendorganisation Linksjugend [‘solid]. Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung in den offenen Drohungen von Linksextremisten im Zusammenhang mit der zu erwartenden Urteilsverkündung eine echte Gefährdungslage, wenn ja, wie bereitet sich die Thüringer Polizei auf die Zeit nach der Urteilsverkündung vor? 2. Welche Personen, wie etwa einzelne Gruppen, Amtsträger, Mandatsträger, Familienmitglieder oder Parteimitglieder, und welche Infrastruktur, wie etwa Dienststellen, Gebäude oder Sachen, sind nach Einschätzung der Landesregierung in welchem Umfang im Zusammenhang mit den linksextremistischen Drohungen besonders gefährdet? 3. Wie schützt die Landesregierung die in Frage 2 genannten Personen und Infrastruktureinrichtungen? 4. Ergeben sich nach Ansicht der Landesregierung durch Solidaritätsbekundungen der Linksjugend [‘solid], einer der regierungstragenden Partei Die Linke nahestehenden Jugendorganisation, mit einer offen linksextremistisch agierenden Gruppierung möglicherweise Interessenkonflikte und wie wird das begründet?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zur Lagebewertung um den Tag der Urteilsverkündung gegen Lina E. am 31.05.2023 und zum Tag X am 3. Juni 2023 wurden umfangreiche Gefährdungsbewertungen der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder erstellt. Die Hauptangeklagte Lina E. ist innerhalb der linken Szene zu einer Symbolfigur geworden. Insofern ist zu erwarten, dass das Urteil eine hohe Wirkung auf Sympathisanten hat. Die Informationen der Sicherheitsbehörden zeigen, dass seit der Urteilsverkündung am 31.05. bundesweit Aktionen stattfinden. Zudem wird davon ausgegangen, dass am sogenannten Tag X, also dem 3. Juni 2023, eben dem Samstag nach der Urteilsverkündung, zentral in Leipzig demonstriert werden wird. Die Sicherheitslage für den Freistaat Thüringen ist in diesem Zusammenhang bislang nur schwer zu konkretisieren. Einerseits können auch hier demonstrative Aktionen stattfinden und andererseits können Resonanzstraftaten nicht ausgeschlossen werden. Zudem besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass Thüringen als Ausweichort für den Tag X infrage kommt. Dafür spricht zudem die unmittelbare Nachbarschaft zum Freistaat Sachsen. Die Thüringer Polizei arbeitet unter der Führung der Landespolizeidirektion in engem Zusammenwirken mit dem Landeskriminalamt in einem mehrtägigen landesweiten Polizeieinsatz, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. Neben fortwährender Lagebewertung und Abstimmung mit der einsatzführenden Dienststelle im Freistaat Sachsen wird die Thüringer Polizei insbesondere mit einer offenen Präsenz im öffentlichen Raum, dem Schutz von themenspezifischen Versammlungen, Personen- und Objektschutzmaßnahmen – also zum Beispiel staatliche Einrichtungen und Objekte der Polizei, Justiz und Bundeswehr sowie Unternehmensstandorte der Wirtschaft – sowie einsatzbegleitende Öffentlichkeitsarbeit agieren. In Anbetracht der unklaren Erkenntnislage sind alle verfügbaren Einheiten in den mehrtägigen Einsatz eingebunden. Ich komme zu Frage 2: Wie bereits in der Antwort zur Frage 1 ausgeführt, können sich mögliche Sicherheitsstörungen unter anderem gegen staatliche Institutionen, Unternehmensstandorte der Wirtschaft als auch gegen Personen des politischen Gegenübers richten. Zu Frage 3: Auf die Antwort zu Frage 1 verweise ich. Zu Frage 4: Die Landesregierung verurteilt jegliche Art von Aufrufen zur Begehung von Gewalttaten. Hinweisen auf Aufrufe zu Gewalt oder Gewalttaten und sonstigen möglichen Störungen wird sowohl im Vorfeld als auch im Verlauf von Veranstaltungen von den jeweils zuständigen Behörden, insbesondere von Sicherheitsbehörden im Rahmen ihrer gesetzlich normierten Zuständigkeit nachgegangen und zwar unabhängig von einer möglichen extremistischen Bewertung der Aufrufer. Ziel des gemeinsamen behördlichen Handelns ist die Absicherung eines störungs- und gewaltfreien Ablaufs aller Veranstaltungen. Grundlage der Prognose und Bewertung der einzelnen Veranstaltungen und der gegebenenfalls zu veranlassenden Maßnahmen sind konkrete Erkenntnisse im Einzelfall. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es gibt keine Nachfragen. Damit komme ich zur nächsten Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kemmerich in der Drucksache 7/8048. Bitte, Herr Abgeordneter.
Das, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, übernehme ich in diesem Fall für den Kollegen Kemmerich. Digitalisierung und Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen in Thüringen – nachgefragt Die Thüringer Landesregierung legt in der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/4550 „Digitalisierung und Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen in Thüringen“ in Drucksache 7/7948 dar, dass sich die Bereitstellung eines Onlineverfahrens zur Beantragung von Wohngeld in Thüringen aufgrund der Abhängigkeit zum leistungsverantwortlichen Bundesland Schleswig-Holstein verzögern wird. Weiterhin führt die Thüringer Landesregierung in ihrer Antwort auf die Fragen 10, 11 und 12 aus, dass Mehrbelastungen infolge des Wohngeld-Plus-Gesetzes im Zuge der Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2024 neu bestimmt werden sollen. Kollege Kemmerich fragt die Landesregierung: 1. Wurden die Risiken erhöhter Vollzugskosten beispielsweise durch Antragsstau bei den Wohngeldbehörden bei einer verspäteten Nachnutzung einer Einer-für-Alle-(EfA)-Lösung im Rahmen der nach § 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung – ThürLHO – obligatorisch durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegenüber einer FIM-basierten Eigenentwicklung – Föderales Informationsmanagement – des Wohngeldverfahrens einkalkuliert und, wenn ja, wie begründet die Landesregierung anhand monetärer und nicht monetärer Entscheidungskriterien ihren Entschluss zur EfA-Nachnutzung? 2. Stellt der in der Antwort auf Frage 4 der oben genannten Kleinen Anfrage dargestellte Gesamtprozess zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen bereits den nach § 19 Abs. 2 des Thüringer E-Government-Gesetzes – ThürEGovG – optimierten Prozessablauf dar und wenn nicht, bis wann ist seitens der Landesregierung geplant, den durch Vollzugskritik optimierten Gesamtprozess in die EfA-Lösung in Abstimmung mit dem herstellenden Land Schleswig-Holstein implementiert zu haben? 3. Wie erklärt die Landesregierung ihre Annahme zu den Antworten 10, 11 und 12 der oben genannten Kleinen Anfrage, dass das WohngeldPlus-Gesetz zu Mehrbelastungen bei den kommunalen Vollzugsbehörden führt, obwohl die konsequente Digitalisierung des Wohngeldverfahrens einerseits finanzielle und zeitliche Einsparungen, das heißt, eine positive Digitalisierungsrendite in den Vollzugsbehörden, hervorruft und zum anderen die Softwarekosten für das Wohngeldverfahren gemäß Kapitel 16 16 Titel 538 73 sowie Kapitel 16 10 Titel 538 71 nahezu vollständig vom Landeshaushalt bestritten werden? 4. In welcher Höhe wurden die monetären Gesamtkosten – Vollkosten – für die Einführung und den Betrieb der EfA-Lösung aus Schleswig-Holstein, einschließlich Herstellung der Interoperabilität zwischen der EfA-Lösung und dem Wohngeldfachverfahren in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kalkuliert – bitte haushaltswirksame und nicht haushaltswirksame Kostenbestandteile getrennt für einen Betrachtungsraum von fünf Jahren darstellen?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bergner. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, Frau Staatssekretärin Prof. Dr. Schönig.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Aufgrund der sehr kurzen Bearbeitungszeit, die zur Beantwortung von Mündlichen Anfragen für die Landesregierung zur Verfügung steht, war bei dieser Mündlichen Anfrage die Zeit nicht ausreichend, alle Informationen einzuholen, um hier eine umfassende Antwort zu geben. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kemmerich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die hier zitierte Einer-für-Alle-(EfA)-Lösung bezieht sich ausschließlich auf die Möglichkeit der digitalisierten Antragstellung. Für die Bearbeitung der in Papierform oder digital eingehenden Anträge steht den Thüringer Wohngeldbehörden bereits seit Jahren das elektronische Wohngeldfachverfahren eWoG zur Verfügung. Über dieses Programm erfolgt auch bei digital eingehenden Anträgen die entsprechende Antrags- bzw. Wohngeldbearbeitung. Der zu verzeichnende Antragsstau ist insofern keine Folge des verzögerten Go-Live des Onlinedienstes, also der EfA-Lösung, sondern vielmehr eine direkte Folge der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Wohngeldreform, mit der der Kreis der anspruchsberechtigten Bürger deutlich ausgeweitet worden ist, ohne dass den Ländern oder der kommunalen Ebene die erforderliche Vorbereitungszeit zur Umsetzung einer solchen Reform zur Verfügung stand. Die Umsetzung der EfA-Lösung kristallisierte sich im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung als die wirtschaftlichste Lösung heraus, dies unter anderem auch, weil keine Finbasierte Lösung mit einem entsprechenden Reifegrad zur Verfügung stand und sich ein Go-Live des Fin-basierten Onlinedienstes hätte erst deutlich später realisieren lassen als ein Go-Live der EfALösungen. Auch in monetärer Hinsicht kristallisierte sich die EfA-Lösung als die wirtschaftlichste heraus. Zu Frage 2: Der in der Antwort auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage Nummer 4550 dargestellte Gesamtprozess bildet vollständig – das heißt inklusive denkbarer Eventualitäten – den Status quo ab. Auf das seit Jahren zur Verfügung stehende elektronische Wohngeldfachverfahren, das der Bearbeitung und Zahlbarmachung von Wohngeld dient, wird hingewiesen. Bei der EfA-Lösung handelt es sich um eine Lösung nach dem Onlinezugangsgesetz, das heißt, sie setzt die Forderung um, Anträge – hier auf Wohngeld – auch digital stellen zu können. Diese werden dann in die jeweiligen Fachverfahren eingespeist. Eine Implementierung des Gesamtprozesses im Sinne einer vollumfassenden Lösung von dem Eingang der Antragsdaten über die Bearbeitung der Anträge bis hin zur Auszahlung des Wohngeldes in die EfA-Lösung ist damit nicht verbunden und weder vom OZG noch in der Praxis vorgesehen. Zu Frage 3: Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Das elektronische Wohngeldfachverfahren eWoG, das seither der Bearbeitung und Zahlbarmachung des Wohngeldes dient, befindet sich bereits seit mehreren Jahren in allen Thüringer Wohngeldbehörden im Einsatz. Wenn von der geforderten Digitalisierung des Wohngeldes die Rede ist, ist die Umsetzung des OZG gemeint, also die Schaffung der Möglichkeit, Anträge auf Wohngeld auch digital stellen zu können. Die erheblichen Mehrbelastungen in den Kommunen resultieren aus der Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten im Zuge der Wohngeldreform, wie bereits gesagt. Eine deutlich höhere Anzahl an Anträgen führt somit zu einem deutlichen Arbeitsaufwuchs. Die in Deutschland vorhandenen Wohngeldfachverfahren, so auch das eWoG, ersetzen aber nicht vollständig die Prüfung und Bewertung des jeweiligen Sachverhalts. Zu Frage 4: Nicht haushaltswirksame Kostenbestandteile fallen in dem angefragten Zeitraum nicht an. Die haushaltswirksamen aufsummierten jährlichen Gesamtausgaben mit Diskontierungsfaktor stellen sich wie folgt dar: Jahr 2023 – 122.369,80 Euro, Jahr 2024 – 279.199,75 Euro, Jahr 2025 – 437.082,27 Euro, Jahr 2026 – 578.665,59 Euro und im Jahr 2027 – 719.125,24 Euro.
Vielen Dank, Herr Präsident, mit Ihrer Erlaubnis auch gleich zwei. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die bisherige Antwort. Die erste Nachfrage: Darf ich zur besseren Nachvollziehbarkeit Ihrer Antworten zu Frage 1 und 4 darum bitten, den Abgeordneten des Hohen Hauses die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und das entsprechende Projekthandbuch zukommen zu lassen? Und die zweite Frage: Liege ich richtig in meiner Annahme, dass Sie eine IT-Lösung des herstellenden Bundeslandes Schleswig-Holstein einführen, ohne die Vollkosten, das heißt die haushaltswirksamen und nicht haushaltswirksamen Mehrbelastungen, konkret benennen zu können?
Ihre erste Nachfrage lasse ich prüfen, ob das möglich ist, und wenn das möglich ist, machen wir das selbstverständlich. Zu Frage 2 reichen wir die Antwort schriftlich nach.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Für den heutigen Tag schließe ich hiermit diesen Tagesordnungspunkt, die Fragestunde. Ich rufe erneut die Tagesordnungspunkte 17 und 20 bis 25 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8050 Abgegebene Stimmzettel 82, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 82. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 54 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktionen der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht?
Vielen Dank. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8072 Abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 75 Jastimmen, 6 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Herr Abgeordneter Korschewsky, zu Ihrer Wahl und frage: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Ja!)
Das ist der Fall, jawohl.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8051 Abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 4, gültige Stimmzettel 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 20 Jastimmen, 58 Neinstimmen, es liegt 1 Enthaltung vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht und wann?
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/4 „Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei“
Vielen Dank. Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/8073 Abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 55 Jastimmen, 25 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion Die Linke: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht?
Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Es wird keine Wahlwiederholung gewünscht. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8078 Abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 56 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtages nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer zweiten Wahlwiederholung nicht die notwendige Stimmenmehrheit erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung rechtlich nicht möglich. Wahlvorschläge der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU, der AfD, der SPD und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksachen 7/8024/8025/8046/8049/8062 und 7/8077 Unter a) Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 62 Jastimmen, 18 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Herr Abgeordneter Korschewsky und Frau Abgeordnete Stange, zu Ihrer Wahl und frage: Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Ja!)(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Frau Stange auch!) Jawohl, dann ist das so. Dann kommen wir unter b) zum Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 82. Auf den Wahlvorschlag entfallen 61 Jastimmen, 21 Neinstimmen, es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere auch Ihnen, Frau Abgeordnete Pfefferlein und Herr Abgeordneter Müller, zu Ihrer Wahl und gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Das ist der Fall. Unter c) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 3, gültige Stimmzettel 80. Auf den Wahlvorschlag entfallen 64 Jastimmen, 11 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere den Abgeordneten Dr. König und Tischner zu ihrer Wahl. Nehmen Sie die Wahl an?
(Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Ja!)(Zuruf Abg. Tischner, CDU: Ja!)
Das ist der Fall. Unter d) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 82. Auf den Wahlvorschlag entfallen 36 Jastimmen, 42 Neinstimmen, es liegen 4 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl gewünscht?
Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat
Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Landessportbeirats gemäß § 4 des Thüringer Sportfördergesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 und Satz 3 sowie Abs. 2 der Thüringer Verordnung über den Landessportbeirat
Vielen Dank. Unter e) Wahlvorschlag der Parlamentarischen Gruppe der FDP: abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 2, gültige Stimmzettel 81. Auf den Wahlvorschlag entfallen 56 Jastimmen, 16 Neinstimmen, es liegen 9 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Frau Abgeordneter Baum und Herrn Abgeordnetem Montag zu ihrer Wahl und gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Das ist der Fall. Unter f) Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 1, gültige Stimmzettel 82. Auf den Wahlvorschlag entfallen 62 Jastimmen, 18 Neinstimmen, es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Ich gratuliere auch Frau Abgeordneter Dr. Klisch und Herrn Abgeordnetem Denny Möller zu ihrer Wahl und gehe auch davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8053 Abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 83. Auf den Wahlvorschlag entfallen 34 Jastimmen, 46 Neinstimmen, es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich frage in Richtung der vorschlagenden Fraktion der AfD: Wird eine Wiederholung der Wahl mit dem vorgeschlagenen Wahlbewerber gewünscht?
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Vielen Dank. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für heute. Wir rufen jetzt auf den Tagesordnungspunkt 16 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/7971 Gemäß Artikel 103 Abs. 2 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen werden die weiteren Mitglieder des Landesrechtshofs auf Vorschlag der Rechnungshofpräsidentin bzw. des Rechnungshofpräsidenten mit Zustimmung des Landtags vom Ministerpräsidenten ernannt. Die Präsidentin des Landesrechnungshofs hat als weiteres Mitglied Herrn Ministerialrat Thomas Weißenborn vorgeschlagen. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich noch, ob jetzt Aussprache gewünscht ist. Das ist auch nicht der Fall. Damit stimmen wir im Prinzip darüber ab, ob jetzt noch Ausschussüberweisung beantragt wird. Das ist auch nicht der Fall. Damit stimmen wir über den Antrag der Landesregierung in der Drucksache 7/7971 ab. Wer ist dafür? Das sind alle Fraktionen und Parlamentarischen Gruppen des Hauses. Wer ist dagegen? Ich kann keine Gegenstimmen erkennen. Wer enthält sich? Auch keine Enthaltung. Ich hatte vergessen, dass der fraktionslose Abgeordnete auch dafür gestimmt hat. Also, alle Abgeordneten des Hohen Hauses haben dafür gestimmt, damit ist der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Jetzt geht es weiter mit dem TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/7823 dazu: Reform und Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland: Für transparente, effiziente und sparsame Strukturen und Stabilität beim Rundfunkbeitrag Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7853 dazu: Für eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Abschaffung des Rundfunkbeitrags Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8079 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Blechschmidt aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, am Anfang möchte ich mich ausdrücklich bei meinen Kollegen im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien bedanken, dass ich die Möglichkeit der Berichterstattung hier zugeordnet bekommen habe.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Sehr gern!)
(Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) Ich unterstelle, das hat entweder den Grund gehabt, dass der Inhalt überschaubar gewesen ist oder die kleine Besonderheit im Rahmen der Ausschussberatung sachlich und geschäftsordnungstechnisch dargestellt gilt. Formal: Die Drucksache 7/7184, Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, wurde in der 100. Sitzung des Thüringer Landtags am 1. Februar 2023 an den dafür zuständigen Ausschuss EKM überwiesen. Dieser wiederum hat sich in seiner 42. Sitzung am 10. März 2023 auf eine schriftliche Anhörung verständigt. In diesem Zusammenhang wurde eine Anhörungsliste mit allen relevanten Medienakteuren Thüringens und zum Teil auch darüber hinaus festgeschrieben. Jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, die feinfühlige Bewertung aus Geschäftsordnungssicht: Überwiesen hat der Thüringer Landtag wie in der Vergangenheit gegebenenfalls zu einer Anhörung das Thüringer Gesetz und nicht den Medienstaatsvertrag. Die Fragestellungen im Ausschuss gingen allerdings alle in die Richtung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags. Nun können Informationen und daraus entstandenes Wissen immer auch der Politik nützen, so auch hier. Dies kann ich berichten, nämlich, meine Damen und Herren, im Ergebnis der Anhörung wurde das Thüringer Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag in der 45. Sitzung des Ausschusses EKM am 21.04.2023 zur Annahme empfohlen. Dem kann ich mich anschließen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Vielen Dank. Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD gewünscht? Das ist der Fall. Herr Cotta.
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer und sehr geehrte Beitragszahler! Durch unseren Entschließungsantrag bringt die AfD-Fraktion eine deutliche Erwartungshaltung gegenüber den Gremien und Anstalten zum Ausdruck. Das Vertrauen der Bürger in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist weitgehend erodiert. Eine bloße schrittweise Reformierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird nicht ausreichen, um das Vertrauen der Bürger zurückzugewinnen. Der Ihnen vorliegende Antrag basiert auf der Erkenntnis, dass das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu einem kaum mehr überschaubaren und nicht kontrollierbaren Staat im Staate geworden ist. Es dient immer wieder als Nährboden für Verschwendung, Selbstbedienung und Vetternwirtschaft. Eine umfassende strukturelle Reform ist daher unerlässlich. Darüber hinaus werden die Programmstrukturen und die inhaltlichen Ausrichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von zahlreichen Bürgern als defizitär und inakzeptabel eingeordnet. Bisherige Reformversuche waren bisher nicht in der Lage, die strukturellen Defizite zu beseitigen, und sind gescheitert. Das zum Beispiel gerade in der Presse gefeierte zaghafte und plakative Schrauben an den Gehältern der Führungsgilde beim RBB ist als reine Makulatur zu bewerten. Es ist daher dringend erforderlich, das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem grundlegend zu reformieren und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Grundversorgungsrundfunk neu auszurichten.
(Beifall AfD)
Dieser Grundfunk sollte sich auf einen klar definierten Kernauftrag konzentrieren, der die Programmbereiche Nachrichten, Informationen, Bildung, Regionales, Dokumentation, Kultur, Tradition, Hobby, Lebenshilfe, Verbraucherschutz, Amateur- und Breitenschutz sowie Notfall- und Katastropheninformationen umfasst. Der Auftrag der Grundversorgung sollte dementsprechend präzise definiert werden. Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, sich für die Abschaffung des Systems der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch zwangsweise erhobene Beiträge, den sogenannten Rundfunkbeitrag, einzusetzen. Es ist an der Zeit, eine grundlegende Reform des öffentlichrechtlichen Rundfunks anzustreben, um die strukturellen Defizite zu beseitigen und sicherzustellen, dass sich der Rundfunk auf seine Kernaufgaben konzentriert.
(Beifall AfD)
Gleichzeitig sollten wir das derzeitige Finanzierungssystem überdenken und eine gerechtere Lösung finden. Als Thüringer sollten wir den Anspruch haben, den Umgestaltungsprozess maßgeblich mitzubestimmen und nicht lediglich als unbeteiligte Zuschauer am Rande zu stehen. Ich bitte Sie daher wohlwollend, diesen Antrag zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zur Abschaffung des Rundfunkzwangsbeitrags zu prüfen und Ihre Unterstützung auszusprechen. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die den Bedürfnissen der Bürger gerecht wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie bei unseren Kollegen der CDU-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt stoßen auch die im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag angesprochenen Teilreformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf erhebliche Kritik, insbesondere hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Wirkung. Nach unserer Auffassung gehen zahlreiche Neuregelungen des Vertrags zwar in die richtige Richtung, weshalb wir diesen Vertrag auch nicht blockieren wollen und ihn heute hier im Parlament passieren lassen werden. Dennoch handelt es sich hier aus unserer Sicht nur um eine Teillösung. Manche Aspekte wie die so wichtige und für die künftige öffentliche Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheidende Finanzierung des Rundfunks sind leider vollständig ausgeblendet. Außerdem bleibt es bei unserer Kritik, dass wir jetzt und künftig von den Anstalten selbst mehr Eigeninitiative und Reformwillen erwarten, um wirksame und ergebnisorientierte Ideen zur Strukturoptimierung und zur Fortschreibung des Rundfunkauftrags zu entwickeln. Für die weiteren Verhandlungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind daher folgende Hauptforderungen aus unserer Sicht besonders wichtig, die wir in einen Entschließungsantrag gegossen haben und der Landesregierung bei den weiteren Verhandlungen mit auf den Weg geben möchten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was erwartet die CDU-Fraktion in Verbindung mit der anstehenden Reformdebatte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Beteiligung der Landesregierung an den Rundfunkkommissionen der Länder bzw. in der Ministerpräsidentenkonferenz? Erstens erwarten wir, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Umsetzung und Fortschreibung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags auf mehr Eigeninitiative und Reformwillen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten drängt, damit diese eigenverantwortlich und ohne Aufforderung selbst Ideen zur Strukturoptimierung und zur Fortschreibung des Rundfunkauftrags entwickeln. Zweitens: Wir fordern die Landesregierung auf, sämtliche Bestrebungen nach einer umfassenden und zeitgemäßen Analyse, Neujustierung und klaren Definition des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterstützen, insbesondere dadurch, dass die Schwerpunkte des Rundfunkauftrags auf die Bereiche Information, Bildung und Kultur fokussiert werden. Weiterhin dadurch, dass der Informations- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgewertet wird, die Berichterstattung und Information über das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in den neuen Ländern ausgebaut werden sowie das digitale Nutzungsverhalten der gesamten Bevölkerung berücksichtigt wird, wobei für bestimmte Nutzergruppen wie zum Beispiel die ältere Generation keine Zugangsbarrieren geschaffen werden dürfen, indem die Vorzüge des linearen Programmangebots vernachlässigt bzw. gesamt aufgegeben werden. Drittens: Es bleibt aus unserer Sicht bei unserer Forderung, wonach künftig verstärkt auf eine angemessene, ausgewogene und gerechte Verteilung von Einrichtungen, Ressourcen, Strukturen und Produktionseffekten zu achten ist und dabei auch die Interessen der neuen Länder und insbesondere auch von Thüringen stärker wie bisher zu berücksichtigen sind. Viertens: Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie auf die aktuelle Reformdebatte im Rahmen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags und künftiger Staatsverträge, die ja bereits ins Haus stehen, dahin gehend Einfluss nimmt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig konsequent und ergebnisorientiert konkrete Einsparpotenziale identifizieren, heben und auch nutzen, um für die Rundfunknutzer perspektivisch Beitragsstabilität zu gewährleisten. Fünftens: Wir fordern mehr Transparenz und Realitätssinn bei den Gehalts- und Versorgungsstrukturen der öffentlich-rechtlichen Sender ein. Die gesamten Details dazu finden Sie in unserem Entschließungsantrag. Sechstens: Angesichts der skandalösen Vorgänge beim RBB erwarten wir auch, dass sich die Landesregierung bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für mehr externe Expertise und eine Stärkung der Gremien der Sender einsetzt, wie zum Beispiel durch die Schaffung zusätzlicher funktionierender Kontrollinstrumente, um Korruption, Vetternwirtschaft und Verstöße gegen Compliance-Regeln künftig zu vermeiden bzw. umgehend aufzudecken, und dass dies durch eine Professionalisierung der Aufsichtsgremien beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk entsprechend auch umgesetzt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts der Ergebnisse aus der Anhörung zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag im Ausschuss, insbesondere auch der Äußerungen der MDR-Intendantin und der Thüringer Landesmedienanstalt, fühlen wir uns in unserer Sorge um die weitere Entwicklung des Kinderkanals und damit auch des Medienstandorts Thüringen durchaus bestätigt und sehen die Nichtbeauftragung des KiKA im linearen Fernsehprogramm mit erheblich negativen Auswirkungen verbunden, sofern dies, wie es möglich ist, umgesetzt wird. Aus unserer Sicht würde die laut Drittem Medienänderungsstaatsvertrag theoretisch mögliche Überführung des KiKA in ein nicht lineares Programm zudem zur Folge haben, dass eine junge Zuschauergeneration von heute künftig dem linearen Programm ganz verloren geht. Wir vertreten zudem die Auffassung, dass die nunmehr eingeräumte Möglichkeit, die Spartenkanäle „ZDFinfo“ und „ZDFneo“ künftig nicht im linearen Fernsehprogramm zu beauftragen, nur dann umgesetzt werden sollte, wenn sichergestellt ist, dass die digitale Infrastruktur insbesondere auch außerhalb der Ballungsräume in Thüringen hinreichend ausgebaut und leistungsfähig ist. Auf jeden Fall sollte nach zwei Jahren eine Evaluierung dieser im Staatsvertrag vorgesehenen Flexibilisierungspraxis vorgenommen werden. Und schließlich erwarten wir von der Landesregierung, dass der aktuelle Reformwille und die aktuelle Reformdebatte auch für eine Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen umgesetzt werden, indem sie die Forderung nach Abschaffung einer Mehrfachveranlagung beim Rundfunkbeitrag hier erheblich mit unterstützt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie möchten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf ein zukunftsorientiertes Fundament gestellt wird, seine Funktion, Finanzierung und öffentliche Akzeptanz langfristig gesichert werden, sollten diese Vorschläge bei der Umsetzung bzw. Fortschreibung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags und der uns weiterhin begleitenden Debatte um die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unbedingt Berücksichtigung finden. Und abschließend noch ein Wort zum in letzter Sekunde von der AfD eingereichten Entschließungsantrag, den wir gerade in der Begründung gehört haben: Erstens: Ihr Antrag enthält keinerlei konkrete Vorschläge, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukunftsfähig und strukturell effizient und sparsam aufgestellt werden kann, abseits von Plattitüden, die immer wieder formuliert werden.
(Beifall SPD)
Zweitens: Mit Ihrer populistischen Forderung aus Punkt II Nr. 2 – der Abschaffung des Rundfunkbeitrags – erneuern Sie Ihre Forderung nach der Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und – wie Kollege Cotta ja gerade ausgeführt hat – mit dem Begriff „überdenken und eine gerechte Lösung finden“, meine Damen und Herren, entweder Sie machen einen konkreten Vorschlag oder Sie bleiben im Nebulösen,
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Haben wir!)
was aber nach Ihrem Vorschlag, nämlich der vollständigen Abschaffung des Rundfunkbeitrags, jedweder Finanzierung Ihres Restantrags zuwiderlaufen würde. Damit ist Ihr restlicher Antrag, wenn man es in der Gesamtheit sieht, einfach nur ein blumiges Wolkenkonstrukt ohne konkrete Untersetzung. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, der Ausschuss Europa, Kultur und Medien hat das Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag mit einer positiven Beschlussempfehlung heute ins Plenum überwiesen. Ich durfte aus der Ausschussberatung berichten. Das Gesetz zielt darauf ab, so wie ich es in der ersten Beratung schon formuliert habe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu modernisieren und ihn besser auf die Bedürfnisse des digitalen Zeitalters auszurichten. Die Zustimmung ist damit ein wichtiger Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzuentwickeln und ihn zu einem Instrument zu machen, das den Interessen von Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf die Informationsgewinnung dient. Die positive Entscheidung von Rot-Rot-Grün für das Gesetz basiert auf der tiefen Überzeugung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine wichtige Rolle bei der Förderung der Demokratie, so wie wir es heute Vormittag auch im Rahmen der Debatte um den Thüringen-Monitor festgestellt haben, und damit auch im gesellschaftlichen Zusammenspiel weiterhin eine entscheidende Rolle einnehmen kann. In einer Zeit, in der eine Unmenge von Medienangeboten nicht nur im Rahmen der Informationspolitik existiert, sondern sie auch dominiert, ist es wichtiger denn je, eine ausgewogene und objektive Berichterstattung sicherzustellen. Denn sie, die ausgewogene und objektive Berichterstattung, trägt dazu bei, dass eine informierte Öffentlichkeit geschaffen wird, die in der Lage ist, Falschinformationen selbst zu erkennen und eigene informative Entscheidungen zu treffen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk – ich wiederhole mich – ist daher von unschätzbarem Wert für unsere Demokratie.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Klatscht keiner von der CDU mit?) Damit er dieser Rolle auch gerecht werden kann, sollen hier weitere wichtige Schritte für die Sicherstellung …
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Ich habe
hier mitgeklatscht. Also passen Sie entweder auf oder bleiben Sie ruhig!)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ich bin ruhig!)
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Sie stören
die Debatte!) Ja, mit Blick auf meine Rede wäre ich interessiert, dass alle einigermaßen ruhig bleiben, aber ist okay.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)
Ich fange noch mal an. Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk dieser Rolle auch gerecht werden kann, sollen hier weitere wichtige Schritte für die Sicherstellung seiner Eigenständigkeit und Qualität insbesondere durch die Etablierung eines unabhängigen Kontrollgremiums, einer transparenten Finanzierung und der flexiblen Programmgestaltung bei der digitalen Einrichtung der öffentlich-rechtlichen Anstalten vorhanden sein. Es sind nach unserer Auffassung die grundlegenden positiven unterstützenswerten Schwerpunkte des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags. Aber, meine Damen und Herren, wir betonen an dieser Stelle auch, dass es bei der Unterzeichnung keinen Freibrief für eine unkritische Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem Motto „weiter so“ gibt, denn nach wie vor gibt es wichtige Verbesserungspotenziale und wichtige Kritikpunkte, die wir in den Debatten immer wieder betont haben, so zum Beispiel die Frage von Leitungs- und Gestaltungsstrukturen in den außerund übertariflichen Bereichen, zum Beispiel die Frage der hohen Gehälter der Intendanten oder eben auch der Moderationsgehälter. Zum letzten Punkt will ich gerade als sportinteressierter Mensch ausdrücklich hinzufügen, da gehen mir manche hohen Millionenbeträge bei dem teuren Einkauf von Sportrechten doch einen kleinen Schritt zu weit. Darüber hinaus sehen wir zwar die mit dem vorliegenden Vertrag erfolgte Stärkung der Kontrollgremien positiv, fordern aber auch konkrete Maßnahmen für die Qualifikation und Weiterbildung der Gremienmitglieder, denn nur, wenn diese die notwendige Sachkompetenz haben und über diese verfügen, können sie auch eine größtmögliche Unabhängigkeit der Rundfunkräte gegenüber den Intendanzen sowie politischen und gesellschaftlichen Einflüssen ausüben und garantieren. Auch braucht es einheitliche Regelungen zur Stärkung von Transparenz und Kontrolle bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunksendern im Allgemeinen. Hier sei mir gestattet, eine Erwartungshaltung gegenüber dem neuen Intendanten, was unseren Bereich beim MDR angeht, zu signalisieren. Einem Teil dieser notwendigen Änderungen wird in den aktuellen internen Debatten der Rundfunkanstalten und dem bereits anstehenden Vierten Medienänderungsstaatsvertrag Rechnung getragen, aber längst nicht allen. Wir werden uns deshalb auch weiterhin dafür einsetzen, dass der Rundfunk unabhängiger, vielfältiger und demokratischer wird, mit einer fairen und transparenten Finanzierung, um den Anforderungen unserer Gesellschaft wirklich gerecht zu werden. Zusammenfassend, meine Damen und Herren: Trotz aller noch notwendigen Kritik halten wir es dennoch für unverzichtbar, den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zu ratifizieren. Wir sind uns bewusst, dass die Ablehnung des Vertrags nicht nur zu einer Schwächung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks führen würde, sondern den Anfang vom Ende des dualen Rundfunksystems in Deutschland darstellen würde und vielleicht ein Weg in Richtung amerikanische Verhältnisse beschritten würde. Ich ermutige daher alle Abgeordneten, das vorliegende Gesetz zu unterstützen und damit ein starkes Signal für die Unabhängigkeit und Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu setzen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer und sehr geehrte Beitragszahler, „und ewig grüßt das Murmeltier“, so könnte das Motto dieses Tagesordnungspunktes auch lauten, denn wieder einmal müssen wir uns mit einem Änderungsstaatsvertrag in Sachen Rundfunk beschäftigen, heute mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Und schon bald wird wohl auch der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ins Haus stehen. Die rasche Abfolge von Änderungsstaatsverträgen zeigt, dass der gesamte Komplex des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Dauerbaustelle darstellt, was bei einer einsturzgefährdeten Konstruktion nicht anders zu erwarten ist. Einsturzgefährdet ist der Komplex des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil ihm schlichtweg die Legitimität fehlt. Immer mehr Bürger fragen sich angesichts immer neuer Skandale um Selbstbedienung, einseitige links-grüne Berichterstattung und schlechte Unterhaltung, ob dieser milliardenschwere Staatsfunk noch gerechtfertigt ist. Worum geht es nun im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag? Da sollen zunächst einmal die Sender zur Nachhaltigkeit verpflichtet werden. Gegen Nachhaltigkeit ist wenig einzuwenden, doch man hat hier nicht weit genug gedacht. Es wäre nämlich gewiss ein Riesenfortschritt der Nachhaltigkeit gewesen, wenn man den gigantischen Rundfunkapparat insgesamt deutlich reduziert hätte. Das hätte mit Sicherheit eine Menge Energie gespart.
(Beifall AfD)
Es soll sodann eine Konzentration auf die Kernaufgaben erfolgen, Unterhaltung soll es jetzt nur noch geben, wenn sie dem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht. Auch das ist schön, vor allem schön nebulös, denn letztendlich kann man hierunter alles oder nichts verstehen, und in der Sache wird es wohl kaum etwas ändern. Der wohl folgenreichste Punkt dürfte die Abschaffung der linearen Sendepflicht für den Kinderkanal, ARD alpha, One, Tagesschau24, Phoenix, ZDFinfo und ZDFneo bedeuten. Ja, das ist positiv, wenn die Existenz einiger Sender der ÖRR-Familie hinterfragt wird. Um es aber gleich einzuordnen: Niemand braucht Kanal One, niemand braucht zwei Nachrichtenkanäle, niemand braucht ARD alpha als Bildungskanal im linearen Sendebetrieb. Letztendlich müssen wir konstatieren: Die Überlegungen bezüglich dieser Sender sind richtig, gehen aber nicht weit genug und sind kostenseitig lediglich als Peanuts zu bezeichnen.
(Beifall AfD)
Weiterhin will man den Telemedienauftrag ändern, um angekaufte Filme und Serien 30 Tage in den Mediatheken präsentieren zu können. Das wird manche Konsumenten erfreuen, die ja immerhin auch kräftig zur Kasse gebeten werden. Doch die eigentlichen Strukturprobleme betrifft diese Änderung auch nicht. Und als letzter Punkt: Es soll eine bessere Kontrolle durch Stärkung der Gremien erfolgen. Hierzu sei bemerkt: Solange die Zusammensetzung der Gremien in der Weise erfolgt, wie es derzeit der Fall ist, kann man die Gremien stärken, wie man will, eine unabhängige und vor allem nicht regierungshörige Kontrolle wird es dann nicht geben können. Um ernsthafte Reformen zu vollführen, muss man zunächst einmal die offensichtlichen Tatsachen zur Kenntnis nehmen, also die Tatsache, dass die Verwaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in großen Teilen gekennzeichnet ist durch ausufernde Gehaltszahlungen, horrende Pensionszahlungen, Korruption, Spesenrittertum, Miss- und Vetternwirtschaft. Das Programm wiederum ist viel zu teuer für die gebotene Qualität und wird dem Auftrag nicht gerecht. Die Kontrollgremien sind nach wie vor nicht staatsfern besetzt, im Gegenteil, sie sind regierungsnäher als jemals zuvor.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Da
spricht der Experte!) Der aktuelle Vertrag wird daran auch nichts ändern. Deshalb, meine Damen und Herren, muss über grundsätzliche Reformen nachgedacht werden. Das heißt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss deutlich reduziert und verschlankt werden, es muss klare und eben nicht nebulöse Leitlinien für das Programm geben. Der Ansatz der AfD-Fraktion lautet daher: 1. Keine halbherzigen und marginalen Reformversuche wie in diesem Vertrag, sondern eine grundlegende Neuausrichtung.
(Beifall AfD)
2. Die einseitige grün-linke Ausrichtung des ÖRR ist zu beenden. Es sollte zum Beispiel auch Moderatoren geben, die nicht die totalitären Politikvorstellungen einer Frau Neubauer teilen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ge-
sinnungskontrolle seitens der AfD!) Journalistische Standards der kritischen Distanz und Sachlichkeit sind grundsätzlich einzuhalten. Ich kann Ihnen noch ein Beispiel sagen: Zum Beispiel werden Klimaterroristen, Klimaaktivisten und verurteilte Linksextremisten auch anders bezeichnet. Ich möchte mich aber nicht weiter äußern zu diesem Kram.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nazis sind Nazis, habe ich gesagt! Sie können ja nicht mal ordentlich zuhören!) Ja, wenn Sie sagen, Linke sind Nazis – gern, da bin ich dabei.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich bin dran, Sie können danach labern, wie Sie wollen, hier vorn. 3. Der aufgeblähte Apparat muss verkleinert werden und das zügig, Minischrittchen wie in diesem Vertrag helfen nicht weiter. Redundante Strukturen – man denke hier nur an die Doppelübertragung von Sportgroßereignissen oder das parallele Betreiben von Auslandsstudios – müssen abgebaut werden. 4. Der Aufbau einer Konkurrenz zu privaten Streaming-Anbietern entspricht nicht dem Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen und hat deshalb zu unterbleiben. 5. Kontrollgremien sind so zu besetzen, dass sie den Namen „Kontrollgremium“ auch verdienen. Dazu muss der Einfluss von Regierung massiv beschnitten werden. 6. Das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss klar definiert werden. Es muss vor allen Dingen um Bildung und sachliche Informationen gehen, reine Unterhaltung soll im Wesentlichen Sache der Privaten sein, die hier erfahrungsgemäß auch viel kostengünstiger produzieren können. 7. Mit der Schrumpfung hat eine grundsätzliche Reform der Finanzierung zu erfolgen. Durch die Presse geisterten bereits Gerüchte über eine Anhebung des Zwangsbeitrags auf 25 bis 30 Euro, so jedenfalls die feuchten Träume, die man bei der ARD hat. Dazu kann man nur eines sagen: Das System der Zwangsbeiträge gehört abgeschafft.
(Beifall AfD)
Im Übrigen erinnere ich daran, dass die britische BBC nicht mal die Hälfte des Budgets des öffentlich-rechtlichen Rundfunks benötigt und dass man in Österreich wiederholt über eine Senkung des Rundfunkbeitrags nachdenkt. Die AfD-Fraktion ist überzeugt, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, so wie er sich inzwischen darstellt, überlebt hat. Was wir brauchen, ist nicht ein dritter oder vierter oder fünfter Medienänderungsstaatsvertrag, sondern eine komplette Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dem von mir skizzierten Sinne. Der Entschließungsantrag der CDU ist natürlich reines Wahlkampfgetöse einer Partei, die bisher jede Erhöhung der Zwangsbeiträge mitgetragen hat, jede mögliche Reformchance bisher selbst blockiert hat und im Grunde selbst Teil des Rundfunksystems ist. Dass der Öffentlich-Rechtliche sich selbst reformiert, funktioniert nicht. Das dürfte Herrn Voigt als Rundfunkrat bekannt sein, Frau Diezel als Verwaltungsratschefin und sämtlichen CDU-Ministerpräsidenten. Die Möglichkeit, eine wirkliche und ernst gemeinte Reform anzustoßen, hatten Sie im Dezember 2022, nämlich durch Zustimmung zu der von meiner Fraktion beantragten Kündigung der Rundfunk- und Medienstaatsverträge. Und, Herr Herrgott, auf der Seite unserer Fraktion geben Sie bitte unter Suche Rundfunk ein, da steht alles drin, das ist auch komplett durchfinanziert, ich war nämlich bei dem Projekt dabei. Da können Sie wieder abschreiben, wenn Sie den nächsten Antrag schreiben.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ach, und deswegen ist es durchgesetzt?) Meine Fraktion lehnt den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag und den Entschließungsantrag der CDU ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, der Kollege Blechschmidt hat ja zu dem, was wir hier eigentlich machen, nämlich den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag abzustimmen und ihm hoffentlich am Ende des Tages zuzustimmen, eigentlich schon alles gesagt. Jetzt haben wir noch zwei Entschließungsanträge vorliegen, die mich vor allen Dingen hauptsächlich noch einmal dazu motiviert haben, auch etwas dazu zu sagen. Herr Herrgott hat seinen Entschließungsantrag vorhin als quasi das Nonplusultra dargestellt und mit ganz innovativen Forderungen – ich will da vielleicht mal ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Sie haben aus meiner Sicht ein eher abenteuerliches Machwerk vorgelegt als einen Entschließungsantrag und es braucht wirklich viel Phantasie, um daraus eine Entschließung ableiten zu können, aber es ist dann Ihre Aufgabe als CDU, das zu tun. Aus meiner Perspektive ist der Antrag vor allen Dingen ein wildes Zusammengestückel an Maßnahmen, Forderungen und Feststellungen und das auch noch voller Widersprüche. Sie fordern unter anderem einen starken, finanziell unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei gleichzeitigem Appell nach Senkung des Rundfunkbeitrags. Da weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie Sie das machen wollen. Das ist ungefähr so wie zu fordern, dass Verwaltungen sich digitalisieren sollen und das am besten nichts kosten darf. Ein großes Plädoyer für einen Rundfunk mit mehr Sendezeit für Einzelinteressen ist Ihre Forderung, aber gleichzeitig haben Sie die Forderung nach Begrenzung des Angebots und weniger Unterhaltung. Und natürlich kommt noch ein bisschen Gender-Bashing dazu, das darf ja momentan in keinem Ihrer Anträge fehlen. Das macht den Antrag aber nur noch schlechter, als er auch schon ohne das Ganze war. Das große Maßnahmenpaket, was Sie dann verkaufen wollen, sind aus meiner Sicht vor allen Dingen Allgemeinplätze und das Abschreiben der Änderungen, welche für den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag bereits veröffentlicht wurden. So dreist muss man auch erst mal sein, dass man einfach sagt, ich verkaufe jetzt das, was im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag schon drinsteht, erst einmal als unsere eigenen Forderungen und so zu tun, als würden die Länder sozusagen nicht schon längst an dem arbeiten, was Sie da tatsächlich vorschlagen. Die Gremienstärkung, die Professionalisierung durch Weiterbildung der Geschäftsstellen der Gremien, mehr Transparenz – das steht alles im vierten Vertrag drin. Das haben Sie einfach in Ihrem Entschließungsantrag aufgegriffen. Das kann man machen, aber dann tut man so, als würde nichts passieren. Das wiederum finde ich auch mit Blick auf die Debatte heute Vormittag durchaus schwierig. Dann finde ich, das kann man durchaus als fundierten Teil Ihres Entschließungsantrags werten, aber das haben Sie sich nicht selbst ausgedacht, sondern das ist schon längst auf dem Weg. Dann gibt es weiterhin einen Haufen Widersprüche. Das Online-Angebot soll nur erweitert werden, wenn die Einsparung an anderer Stelle steht, aber gleichzeitig darf kein Online-Angebot als reines Online-Angebot existieren, also die Dauerschleife der Lineardiskussion und die lineare Ausstrahlung, die wir auch immer wieder hier haben. Auch dazu haben sowohl der MDR als auch andere Bereiche noch mal deutlich ausgeführt, warum das so nicht funktioniert, wie Sie sich das vorstellen. Deswegen gibt es aus meiner Sicht überhaupt keinen Mehrwert, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Ich sehe darin auch keinen wahnsinnig hilfreichen Diskussionsbeitrag. Wenn man der AfD zugehört hat, dann ist das halt das Übliche, was wir von der AfD seit Jahren zum Öffentlich-Rechtlichen hören. Der Entschließungsantrag ist also völlig unüberraschend noch schlimmer als der der CDU. Sie fordern genau zwei Sachen, nämlich eine massive Beschneidung der Inhalte des ÖffentlichRechtlichen und die Abschaffung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das sind die Forderungen, die Sie aufmachen. Das ist aus meiner Perspektive in erster Linie vor allen Dingen verfassungswidrig. Auch das ist nicht das erste Mal, dass wir das hier im Landtag auf dem Tisch haben. Die Legislatur geht ja noch einen Moment, wahrscheinlich wird es auch nicht das letzte Mal sein, aber zum wiederholten Male werden wir natürlich auch diesen Dingen nicht zustimmen. Wir stimmen natürlich dem Medienänderungsstaatsvertrag zu, den Entschließungsanträgen allerdings können wir nicht viel abgewinnen und werden deswegen auch dagegen stimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Also, wenn es jetzt hier schon vor den Redebeiträgen irgendwie zu Eskalationen kommt, wundert mich das. Ich habe leider jetzt nicht hören können, welcher Dialog da stattgefunden hat. Aber jetzt hat Herr Abgeordneter Montag das Wort.
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin und werte Kollegen, die Lust haben, hier dem pluralistischen Austausch von Meinungen zu folgen, alle anderen können ja rausgehen und können auf dem Handy datteln oder sonst was, es muss hier niemand zuhören. Und – ganz ehrlich – mir muss schon gar nicht jeder zuhören. Auch da ist die Freiheit zur Selbstverantwortung durchaus bei jedem selbst. Kommen wir zum Medienstaatsvertrag: Ich würde ja gern mehr Positives sagen, wir haben die Debatte ja schon im Ausschuss gehabt. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, das ist unzweifelhaft der Fall. Aber es ist längst nicht der große Reformschritt, den wir beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen. Ich formuliere das ganz bewusst nicht als Kritik an der Landesregierung, das Handlungsprä haben Sie ja nicht allein, sondern da sind ja auch noch ein paar andere dabei. Das gilt generell auch für Ihre Kolleginnen und Kollegen auf Länderebene. Die Debatten, was die Kostenseite betrifft usw., führen wir ja schon seit vielen Jahrzehnten. Die Frage, was eigentlich das richtige Angebot ist, gehört auch dazu. Das kann gar keine abschließende Debatte sein, weil sich ein Rundfunkauftrag auch immer wieder in seiner gesellschaftlichen Gegenwärtigkeit spiegeln muss. Deswegen ist das ein immerwährender Prozess, den wir in der Medienpolitik so schnell auch hoffentlich nicht abschließen werden. Aber die Frage der Strukturen ist eben davon ein Stückchen unabhängig. Da bleibt es bei unserer grundlegenden Kritik, die wir ja auch schon seit 10, 15 Jahren immer wieder gebetsmühlenartig vortragen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu groß und ist zu teuer.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen vielleicht erst mal zu den positiven Dingen: Ja, es ist gut, dass Programme zukünftig rein digital ausgestrahlt werden sollen. Es sollen neben ARD, ZDF ja nur noch die neuen dritten Fernsehprogramme sowohl Kulturkanäle 3Sat und ARTE linear ausgestrahlt werden müssen, aber auch das ist aus unserer Sicht unnötig. Man hätte das zunächst mal belassen können bei den zwei Hauptkanälen, dass man die weiterhin linear ausstrahlen muss. Bei den anderen hätten wir es auch den Sendern selbst überlassen müssen. Denn der Aufbau einer solchen Plattform bringt ja den öffentlichrechtlichen Rundfunk in den Nutzungsgewohnheiten in das 21. Jahrhundert. Deswegen finde ich das auch ein bisschen lustig, was die CDU sagt, dass jetzt zukünftig, weil der KiKA, der ohnehin zu über 80 Prozent nur noch digital konsumiert wird, weil auch die Fernsehgeräte, neue moderne Fernsehgeräte gar nichts anderes mehr zulassen, eine ganze Generation die Vorzüge der linearen Ausstrahlung nicht mehr kennenlernt. Also, liebe Leute, ich glaube nicht, dass Kinder die Vorzüge des linearen Fernsehens genießen, sondern die genießen die Zeitgleichheit von unterschiedlichen Medien. Die nervt es völlig, wenn sie linear auf das Programm warten müssen, das sie gern sehen wollen, dann gehen sie nämlich lieber in die Mediathek. Also, wir haben eine digitale Nutzung und das muss sich auch widerspiegeln. Aber wir lösen damit auch ein Riesenproblem. Deswegen ist der anfängliche Zwischenruf, den ich auch bestätige, dass unsere Botschaften mal ankommen, von der Kollegin, dass ich immer gern den Vergleich mit Netflix schaffe. Denn dort lösen wir diesen Widerspruch auf, wir haben ja Programmauftrag, auch Regionalität, aber 24/7 können wir zukünftig auf digitale Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugreifen und damit natürlich verbunden ist, dass wir die lineare Ausstrahlung, die mit vielen Strukturkosten verbunden ist, gleichzeitig zurückfahren können.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das kann man doch bei der ARD auch!) Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und sagen, dass man sogar darüber nachdenken kann, vielleicht die eine oder andere Anstalt nicht nur zusammenzulegen, sondern zukünftig vielleicht gänzlich zu reduzieren und Programme, die man einkauft, nur noch auszuschreiben. Auch da ist Netflix ein Beispiel, denn auch da gibt es eine Leistungsbeschreibung in Qualitätsstandards, die derjenige, der sich auf dem freien Markt dann bewirbt und diesen Auftrag erhält, auch erfüllen muss. Also, das wäre tatsächlich etwas, das gebe ich gerne zu, woran man wahrscheinlich erst in zehn bis 15 Jahren denken wird, aber der Weg dorthin ist vorgezeichnet. Es ist ein guter Weg und deswegen ist es uns leider nicht genug mit dem ersten Schritt, aber immerhin ist es ein erster Schritt und insofern werden wir uns bei dem zwar enthalten, aber nicht wie beim letzten Mal, wo gar nichts passiert ist, dagegen stimmen. Vielen Dank.
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zum eigentlichen Gegenstand, dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, hat André Blechschmidt vollumfänglich nicht nur aus der Ausschussberatung berichtet, sondern auch zum Inhalt.
(Beifall DIE LINKE)
Das gibt mir die Möglichkeit …
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Er ist einfach gut!) Das würde ich nie bestreiten. Zum Inhalt ist also einiges gesagt worden, ich würde mich deswegen gern dem Entschließungsantrag der CDU kurz widmen. Das ist ja Licht und Schatten. Da gibt es durchaus Punkte, denen ich unumwunden zustimme. Sie stellen fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein zentraler Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaftsordnung ist, und Sie beschreiben auch die Funktion als pluralen Meinungsbildner. Das würde ich sofort unterschreiben, jedes einzelne Wort. Sie schreiben auch, dass angemessen, dauerhaft finanziert werden muss – natürlich, darüber haben wir verschiedentlich geredet. Und natürlich wird Ihnen niemand widersprechen, wenn Sie feststellen, dass die Skandale in manchen Anstalten einfach dem Gesamtkonstrukt schaden und abgestellt werden müssen – völlig unstrittig, könnte ich unterschreiben. Aber den einen oder anderen Punkt kann ich nicht unterschreiben. Sie fordern beispielsweise, dass der Rundfunk von staatlichem Einfluss ferngehalten werden muss, dass also die Politik weniger beeinflusst, und fordern gleichzeitig, dass Mittel gefunden werden, erzieherische Maßnahmen zu unterbinden. Sie meinen damit zum Beispiel geschlechtergerechte Sprache. Da müssen Sie sich nun entscheiden. Entweder Sie wollen keinen politischen Einfluss, dann müssen Sie akzeptieren, dass Menschen sich einfach – auch Moderatoren, auch Redakteure, auch Nachrichtensprecher – dem modernen Sprachgebrauch anschließen. Das muss Ihnen nicht gefallen, das kann aber durchaus jeder für sich selber entscheiden, und in diese Entscheidung einzugreifen, steht Politik einfach auch nicht zu aus meiner Sicht. Wenn dann so eine Art Sprachpolizei eingeführt werden sollte, dann ist das das Gegenteil von Politikferne. Dann ist das im Prinzip ein direkter Eingriff in moderne Sprachweise und das möchte ich eigentlich nicht. Gleichzeitig wollen Sie die Aufsichtsgremien mit einer anderen Qualifikation und einem anderen Ausbildungsbild versehen. Ich konzediere ja, dass es durchaus hilfreich ist, Sachverstand in den Rat reinzubringen, das ist auch hier im Hohen Haus immer mal durchaus zu wünschen, aber eine verpflichtende Weiterbildung für Rundfunkräte oder den Nachweis einer Wirtschaftsprüferausbildung von mindestens zwei Verwaltungsratsmitgliedern zu verlangen und gar zu formulieren, die entsendenden gesellschaftlich relevanten Gruppen müssten künftig zur Erfüllung von Qualifikationsmindestvoraussetzungen verpflichtet werden, sorry, dann brauchen wir diese Gruppen im Prinzip nicht mehr so zu berücksichtigen, wenn die nicht selber ihre eigenen Mitglieder schicken können, wenn die solche Menschen nicht haben. Wenn die sich dann irgendwo jemanden suchen müssen, der diese Qualifikationen hat, macht es wenig Sinn. Und wir selber hier, das habe ich vorhin angesprochen, haben diese Ansprüche ja auch oft genug nicht. Als Drittes muss ich eben dann auch konzedieren, wenn ich jetzt alles zusammenrechne, ist es eher eine Bandagierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und führt ihn wesentlich näher an den Staatsfunk, den Sie ja verhindern wollen, heran, als Sie das möglicherweise so überblicken. Deswegen können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Krückels das Wort.
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, ein Anlass für eine allgemeinere medienpolitische Debatte, die wir auch teilweise im Ausschuss geführt haben, aber ich freue mich natürlich. Ich kann dem Abgeordneten Blechschmidt natürlich nur als Erstes ganz grundlegend zustimmen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Säule des dualen Systems nicht nur wichtig, sondern wirklich sehr wichtig für ein demokratisches Miteinander in unserer Gesellschaft ist. Ich möchte es nicht ausprobieren, was wäre, wenn er nicht mehr da wäre. Dafür ist unsere Demokratie an vielen Ecken schon zu sehr gefährdet. Denn demokratisches Miteinander baut auf eine gleiche Teilhabe gut informierter Menschen, die sich untereinander verständigen, auf, und dazu soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk beitragen. Das ist, glaube ich, der inhaltliche Anspruch, den wir an ihn haben. Insofern ist das ein grundlegendes Bekenntnis natürlich zu dieser Institution und seiner Funktion und trotzdem gibt es auch Kritik an der Struktur. Herr Herrgott hat ja ein paar Aspekte aufgebracht, aber sicherlich könnten ja – sozusagen – Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender Mohring, der lange Zeit mit mir im Rundfunkrat gesessen hat, als auch der aktuelle Fraktionsvorsitzende, der ja jetzt mit mir im Rundfunkrat sitzt, auch bestätigen, dass ich diese Strukturfragen die letzten Jahre, und nicht nur die letzten zwei oder drei Jahre, sondern eigentlich schon seit Beginn meiner Amtszeit und dem Beginn der Regierung Ramelow, immer wieder vorgebracht habe, sowohl zur Stärkung der ostdeutschen Berichterstattung als auch zur Stärkung des Freistaats Thüringen innerhalb des öffentlichrechtlichen Rundfunks als auch zu den Strukturen, die Doppelt- und Mehrfachstrukturen im öffentlichrechtlichen Rundfunk sind und die wir versuchen, im Länderkreis gemeinsam anzugehen. Insofern ist die Diskussion weiterhin richtig und sie wird auch tatsächlich, wie Herr Montag gesagt hat, heute nicht zu Ende sein. Das ist, glaube ich, auch gut in einer dynamischen Gesellschaft. Deshalb würde ich gar nicht von einer Dauerbaustelle sprechen, sondern es ist eine notwendige Entwicklung, und es sind notwendige Anpassungen, die es geben wird. Auch die von der CDU eingebrachte Anhörung zum Änderungsstaatsvertrag, auch wenn sie formal nicht ganz passte oder ein bisschen schwierig situiert war, wie Herr Blechschmidt ausgeführt hat, war natürlich im Ergebnis für die Diskussion noch mal hilfreich. Wir haben viele interessante Antworten bekommen. Viele von den Anzuhörenden haben auch begrüßt, was hier passiert. Viele haben gesagt, es muss weiter gegangen werden. Es gab aber auch welche, die wollten stärker beharren und weniger ändern, das muss man auch sagen. Insofern ist es auch eine Entscheidung von Politik, bestimmte Sachen nicht aus eigener Willkür, sondern aus eigener Überzeugung voranzubringen. Ich darf auf zwei, drei Punkte, die Herr Herrgott vorgebracht hat, auch noch mal eingehen, die ja auch in Ihrem Antrag aufgegriffen worden sind. Die Gehälter in den Führungspositionen der Rundfunkanstalten tatsächlich auch zu begrenzen auf eine Anpassung an staatliche Vergütungen, die im öffentlichen Dienst oder in Richterämtern gegeben werden, das ist ein Aspekt, den die Thüringer Landesregierung tatsächlich auch beim MDR-Staatsvertrag schon versucht hat voranzubringen. Ich verrate, glaube ich, kein Geheimnis, wenn ich sage, es hat nicht an uns gelegen, sondern es hat daran gelegen, dass eines der beiden anderen Staatsvertragsländer da nicht mitmachen wollte. Insofern sind wir an dem Punkt leider bisher nicht weitergekommen. Auch die Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ich gönne als Gewerkschafter jedem selbstverständlich sein Gehalt und das muss auch ausgehandelt werden. Gleichzeitig müssen wir schauen, dass es natürlich öffentliche Gelder sind, die von allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, also von allen, die hier eine Wohnung haben, bezahlt werden müssen, und dass wir mit denen sehr sorgfältig umgehen und dass es keine Bezahlung und Vergütung geben kann, die über das übliche Maß des öffentlichen Bereichs hinausgehen. Zu dem anderen ist auch schon was gesagt worden. Sie hatten noch mal die Compliance, also Anti-Korruption und dass man sich an gutes Wirtschaften hält, solche Regelungen angesprochen, die mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag kommen. Das ist tatsächlich auch eine Folge der Diskussion dessen, was wir gesehen haben, was beim RBB passiert ist und was auch tatsächlich gehörig schiefgelaufen ist. Da waren die Länder sehr fix, und dass die Anstalten jetzt schon eigene Regelungen machen, ist auch dem geschuldet, dass sie auch wissen, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag schon auf dem Weg ist und dass sie dann eh mit diesen Anforderungen konfrontiert werden. Noch mal zum KiKA, dazu gab es auch Ausführungen, weil Sie da noch mal so skeptisch waren. Ich habe mehrfach mit der Programmgeschäftsführerin gesprochen, die hat gesagt, sie will diese Flexibilisierung. Das heißt ja nicht, der KiKA ist ab nächstem Jahr nicht mehr linear, sondern erst mal ist er linear und dann wird vielleicht irgendwann mal vorgeschlagen, dass er ins Digitale geht, wenn man mehr Leute erreicht. Die Argumentation ist doch, der KiKA macht so ein super Programm und wir müssen auf dem Kanal die Inhalte ausspielen, mit dem wir all die Kinder erreichen, die erreicht werden sollen. Und wenn das ein anderer Kanal ist als das lineare Fernsehen, dann können wir, glaube ich, auch nicht alles an Sendestrukturen doppelt und dreifach vorhalten, sondern wir müssen schauen, wo wir die Kinder mit dem guten Programm erreichen. Das ist die Maßgabe. Ich glaube, weder der KiKA noch die ARD haben etwas anderes vor. Die wollen natürlich weiter die jungen Zuschauerinnen und Zuschauer erreichen. Insofern habe ich da überhaupt gar keine Bedenken, zumal die ARD als eines ihrer Big Five – heutzutage muss ja alles Englisch sein –, also einen ihrer fünf Schwerpunkte den KiKA benannt hat. Insofern ist das eine Stärkung, die da in den nächsten Jahren erfolgen wird, und keine Schwächung. Ebenso ist die Stärkung der Gremienstrukturen dezidiert in diesem Medienänderungsstaatsvertrag schon angelegt. Es gibt eine Mitprogrammentwicklung, nicht nur die Intendanz macht das allein, sondern muss sich mit den Gremien darüber abstimmen. Das ist neu. Bisher haben die Gremien immer erst im Nachgang geguckt, bei Programmbeschwerden, ist irgendwas nicht richtig gelaufen, und waren nicht in die Programmplanungen mit einbezogen. Auch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und wie die überprüft werden sollen, sind mit den Gremien abzustimmen. Insofern kommt tatsächlich eine neue Verantwortung auf die Gremien zu. Dieser müssen sie dann auch gerecht werden. Sie können dafür aber in Zukunft auch externen Sachverstand einkaufen, also sich Experten heranziehen und sich unabhängig von den Anstalten tatsächlich medienpolitisch und medienstrukturpolitisch – ich sage mal – ein wenig aufmunitionieren. Insofern sind die Ziele des Staatsvertrags zusammenfassend, den Auftrag genauer und auch tatsächlich ein wenig begrenzter zu fassen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung des Programmauftrags einzuräumen, den zukunftsorientierten Umgang mit den Telemedien zu regeln, das duale Rundfunksystem an die Anforderungen der nationalen, internationalen Medienlandschaft anzupassen und die Rolle der Gremien zu stärken. Sie haben natürlich alle recht, die Diskussion wird nicht abgeschlossen sein, die Rundfunkkommission hat, glaube ich, im März den Zukunftsrat eingesetzt. Der tagt jetzt, der tagt auch erstmal intern, er hat auch keine Verpflichtung, hat er auch nicht gemacht, der Rundfunkkommission bisher zu berichten. Irgendwann nach dem Sommer wird es mal ein Gespräch zwischen dem Zukunftsrat und der Rundfunkkommission geben und dann wird man im Herbst von diesem Zukunftsrat einen Bericht erwarten können. Ein Satz noch zum Zukunftsrat: Ich will niemanden zu nahe treten, sehr honorige Personen, viele Professoren auch, aber leider ist er mir ein bisschen zu einseitig besetzt. Also man hätte ein wenig unterschiedlicher in der Auswahl verfahren können, also wenn man den Aspekt Diversität an die Zusammensetzung eines solchen Rats stellen will, dann hat man dem, glaube ich, nicht genügt. Aber es war auch wieder eine Einigung unter 16 Ländern. Trotzdem erhoffe ich mir gute Ergebnisse. Die Diskussionen, die nachfolgen, muss natürlich dann wieder die Gesetzgeber führen. Insofern wird uns der Rat auch von nichts entlasten. Er wird nichts beschließen und an Staatsverträgen ändern können. Insofern haben wir die Diskussion dann wieder hier. Da freue ich mich und die Landesregierung wird selbstverständlich dem Ausschuss laufend berichten und auch zur Diskussion zur Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen zur Verfügung stehen.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das ist das Mindeste!) Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Dann können wir zu den Abstimmungen kommen. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wird über den Gesetzentwurf direkt abgestimmt, da die Beschlussempfehlung die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Form empfiehlt. Wir stimmen also ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/7148 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der AfDFraktion. Wer enthält sich? Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion und die Mitglieder der Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind wiederum die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Dann kommen wir jetzt zu den Entschließungsanträgen. Bei beiden war keine Ausschussüberweisung beantragt. Also lasse ich zunächst abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU. Wer möchte diesem Entschließungsantrag in der Drucksache 7/7853 zustimmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und der AfDFraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die Gruppe der FDP. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt. Als Letztes ist abzustimmen über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/8079. Wer möchte diesem Entschließungsantrag zustimmen? Das sind die Mitglieder der AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion und der Gruppe der FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, dann ist auch dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich kann damit diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7449 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/7824 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Frau Abgeordnete Mitteldorf aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung. Bitte schön.
Gesetz über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, so welche am Livestream sind! Mir obliegt es jetzt, Ihnen eine Berichterstattung in einem Umfang von etwa 45 Minuten vorzutragen, weil die Befassung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf so lang war. Ich sehe schon, mir hört keiner zu. Nichtsdestotrotz geht es tatsächlich ganz kurz. Durch Beschluss des Landtags in seiner 104. Sitzung am 16. März 2023 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. An dieser Stelle möchte ich hinzufügen „auf Hinweis der Landtagsverwaltung“, da es die Einschätzung gab, dass der Gesetzentwurf kommunal relevant sei und deshalb die kommunalen Spitzenverbände angehört werden müssten. Der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 16. März und in seiner 45. Sitzung am 21. April 2023 beraten sowie das schriftliche Anhörungsverfahren der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt, die beide geantwortet haben, dass sie keinen Beratungsbedarf sehen. Schlussendlich empfiehlt der Ausschuss die Annahme dieses Gesetzentwurfs. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD)
Gesetz über die Zulegung der Thüringischen Waisenstiftung zur Vereinigten Kirchen- und Klosterkammer
Vielen Dank für die Berichterstattung. In der Aussprache gibt es bisher keine Wortmeldungen. Es war wohl auch vereinbart, dass es ohne Aussprache verabschiedet werden soll. Bleibt es dabei? Das ist der Fall. Dann können wir direkt abstimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/7449 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Mitglieder aus allen Fraktionen und aus der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es keine. Gibt es Stimmenthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen in zweiter Beratung. In der Schlussabstimmung bitte ich Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie dem Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung zustimmen wollen. Das sieht gut aus: Die Mitglieder aller Fraktionen und der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Weiter geht es mit dem Aufruf des TagesordGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/6470 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs gewünscht?
(Zuruf Abg. Aust, AfD: Ja!)
Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Aust, Sie haben das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen
Vielen herzlichen Dank, meine sehr geehrte Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erleben in der gesamten westlichen Welt derzeit nicht nur einen politischen Wandel, sondern auch einen kulturellen Wandel. Und natürlich ist es so, dass dieser kulturelle und politische Wandel auch früher oder später an den Hochschulen ankommen wird. Worin besteht dieser politische und kulturelle Wandel? Er besteht vor allem darin, dass sich die Bürger dieses Landes nicht länger bevormunden lassen möchten, dass sie über sich selbst bestimmen möchten, dass sie weniger von der Politik geleitet werden möchten. Und natürlich ist es auch so, dass das ebenso auf die Studenten zutrifft. Auch die möchten freier sein, auch die möchten über sich selbst bestimmen. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir nicht nur diese Stimmung aufgenommen, sondern natürlich auch die Berichte des Rechnungshofs sehr genau gelesen, die aufgrund einer Vielzahl von Verfehlungen auch der StuRas in Thüringen vorgeschlagen haben, eben diese abzulehnen. Da wir natürlich immer gewillt sind, auch die wichtigen Institutionen unseres Landes ernst zu nehmen und diese Vorschläge zu prüfen, legen wir Ihnen diesen Gesetzentwurf vor, mit dem wir diesen Forderungen nachkommen.
(Beifall AfD)
Nicht nur ist es der Wille für mehr Freiheit auch an den Hochschulen, nicht nur ist es so, dass auch der Rechenschaftsbericht klar die Verfehlungen ausspricht, wie beispielsweise die Entfremdung von Mitteln. Es ist auch so, dass schlicht und ergreifend in der heutigen Zeit keine Notwendigkeit mehr besteht, eben diese Zwangsmitgliedschaften aufrechtzuerhalten. Beispiele zeigen das in Bayern, Beispiele zeigen das in Baden-Württemberg. Wir werden gleich in der Debatte noch näher darauf eingehen. Darum, meine sehr geehrten Damen und Herren, freuen wir uns darauf, dass dieser kulturelle Wandel und diese unterschiedlichen Ansprüche, die gestellt werden an Freiheit und an Selbstbestimmung, jetzt auch die Hochschulen erreichen. Wir hoffen, mit unserem Gesetzentwurf diese Debatte anstoßen zu können. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, werte Zuschauerinnen am Livestream, was die AfDFraktion hier mit ihrem Gesetzentwurf vorgelegt hat, ist nichts anderes, als die Axt an die Mitwirkungsrechte der Studierenden in Thüringen anzulegen. Sie wollen nichts anderes, als die politische Stimme und Selbstvertretung der Studierenden in Thüringen mundtot zu machen. Da kann ich gleich zu Beginn sagen: Das werden wir nicht mitmachen.
(Beifall SPD)
Anders als Sie hat sogar – weil Sie gerade darauf abgestellt haben – die Landesregierung in BadenWürttemberg begriffen, dass die verfasste Studierendenschaft eben kein Teufelszeug ist, und bei der Änderung des Landeshochschulgesetzes den Plan, diese auch wieder einzuführen, sodass nur noch Bayern das letzte Bundesland ohne verfasste Studierendenschaft ist. Während die AfD demokratische Mitwirkung bei den Studierenden schleifen möchte, haben wir vor einigen Jahren mit der Einführung der paritätischen Gremienbesetzung bei allen Fragen, die nicht unmittelbar Forschung und Lehre betreffen, einen Schritt zu mehr Mitbestimmung auf Augenhöhe an den Hochschulen gemacht, ebenso mit der Einrichtung von Assistentinnenräten an den Hochschulen. Das ist gut so, denn statt Einschränkung von demokratischer Mitwirkung braucht es mehr Demokratie und Mitbestimmungsrechte an den Hochschulen. Ich könnte mir da sogar noch andere Modelle vorstellen. Warum beispielsweise nicht wie an der Uni Rostock auch einen studentischen Prorektor einführen, um die Belange von Studierenden direkt auch in der Hochschulleitung vertreten zu sehen? Aber Ihr Gesetzentwurf verfolgt ein ganz anderes Ziel, weil Ihnen sicherlich die Aufgaben der Studierendenschaften im Thüringer Hochschulgesetz ein Dorn im Auge sind. Das betrifft zum Beispiel die Förderung der politischen Bildung. Ich denke da an die alternativen Einführungstage, die sich kritisch mit gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen auseinandersetzen, und deren Organisation, die aber aus meiner Sicht eben auch durch die gesetzlichen Aufgaben der Studierendenschaft gedeckt sind. Oder ich denke an die Aufgabe der Integration internationaler Studierender, die sowohl von den Studierendenvertretungen als auch – wie jetzt beispielsweise exemplarisch mit der ISWI kommende Woche in Ilmenau – von studentischen Initiativen auch in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk an den Standorten gemacht wird. Ich sehe auch da keine Doppelstruktur, sondern es geht hier um die zielgruppenorientierte Arbeit in diesem Bereich.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Solche Aufgaben übernehmen die Studierendenvertretungen im Sinne der Aufgaben des Thüringer Hochschulgesetzes, die auch die Hochschulen haben. Dort steht beispielsweise im Gesetz, sich vom Geist der sozialen Gerechtigkeit leiten zu lassen und dem demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu dienen – alles Prinzipien, die Sie abschaffen wollen. Auf dem Weg hin zum autoritären Staat ist Ihnen jeder ein Dorn im Auge, der sich Ihnen dort in den Weg stellt. Das sind eben aus Ihrer Sicht auch die Studierendenschaften, die sich für eine demokratische Hochschule und eine demokratische Gesellschaft einsetzen. Wenn Sie in Ihrer Begründung davon schreiben, es würde durch die Studierendenvertretung eine Atmosphäre von Angst und eine Atmosphäre des Meinungsdrucks hergestellt oder es sei auch die Umgestaltung der Hochschule oder der Gesellschaft geplant, dann will ich kurz nur ganz deutlich sagen: Eine Atmosphäre der Angst, eine Atmosphäre des Hasses erzeugen Sie. Die Meinungsfreiheit wird bedroht mit dem Klima, das Sie in Ihren Reden hier tagtäglich auch kundtun, wenn Journalistinnen am Rande von Kundgebungen von Ihren Anhängerinnen angegriffen werden. Eine Atmosphäre der Angst erzeugen Sie, wenn aus den Worten, die Sie reden, durch andere Taten werden und Menschen in Thüringen angegriffen werden, die nicht in Ihr Weltbild passen. All das bemänteln Sie dann mit rechtlichen Bedenken der Vereinigungsfreiheit oder auch dem Rechnungshofbericht, weil Ihnen das eben so in den Kram passt. Da will ich erst mal mit einer juristischen Lesart aufräumen: Ausgangspunkt der Verhältnismäßigkeit bei der Pflichtmitgliedschaft in einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft ist eben nicht die Frage der Vereinigungsfreiheit nach Artikel 9 Abs. 1 Grundgesetz, sondern die allgemeine Handlungsfreiheit gemäß Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Grundsatzentscheidung im Dezember 1979 festgestellt, dass der Gesetzgeber durchaus die verfasste Studierendenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts einrichten darf, wenn er bei der Aufgabenzuweisung den Schutzanspruch der Zwangsmitglieder beachtet. Viel problematischer finde ich an dem Grundsatzurteil, dass gemeint wird, eine verfasste Studierendenschaft dürfe ihre meinungs- und wissenschaftsfreiheitlichen Rechte nur mit Blick auf eben auch die Frage des wissenschaftlichen Betriebs der hochschulpolitischen Aufgaben tun, und das schließt ein allgemeinpolitisches Mandat aus. Aber das ist eine andere Debatte, die jetzt hier nichts zur Sache tut. Ich will an der Stelle noch darauf verweisen, dass die rechtliche Stellung der Studierenden und der Mitglieder der Studierendenschaft qua Immatrikulation mit dem Recht auf Satzungsautonomie, Finanzautonomie und Unabhängigkeit als rechtsfähige Teilkörperschaften einhergeht. Das sind aus unserer Sicht wichtige Eigenschaften, um als Interessenvertretung tatsächlich auch entsprechend an Hochschulen aktiv sein zu können, die eben durch unterschiedliche Statusgruppen geprägt sind. Und auch auf den Rechnungshofbericht will ich hier kurz eingehen, weil Sie ihn ja für Ihre Zwecke missbrauchen. Ich gehe mit, wenn der Rechnungshof feststellt, dass Beiträge, die durch die Studierendenschaften erhoben werden, auch ordnungsgemäß, wirtschaftlich und entsprechend der Aufgaben verwendet werden sollen. Bei der Betrachtung der Mängel, insbesondere bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung, wird aber aus meiner Sicht im Rechnungshofbericht nicht dem Rechnung getragen, was die Grundlage der Arbeit der Studierendenvertretung ist. Denn die Studierendenräte leben in der Regel durch ehrenamtliche Arbeit. Sich in die Finanzarbeit einzuarbeiten, diese durchzuführen und auch in gute Hände zu geben, ist eben mit einem erheblichen Aufwand verbunden, der meist eben dann auch nur mit Abstrichen im eigenen Studium bewältigt werden kann. Deshalb kann es aus meiner Sicht zur Abstellung dieser Mängel eben nicht die Lösung sein, die verfasste Studierendenschaft abzuschaffen, sondern die Schlussfolgerung muss sein, dass wir eine zusätzliche Unterstützung für die Studierendenvertretungen brauchen. Hier haben auch die Hochschulen eine Pflicht, in die sie auch genommen werden müssen, als Rechtsaufsicht. Gemäß § 1 Abs. 3 der Thüringer Verordnung über die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierenden beraten und unterstützen die Hochschulpräsidien die Studierendenschaften bei der Aufstellung und Ausführung von Haushaltsplänen sowie der Verwaltung des Vermögens. Hier sollten wir tatsächlich prüfen, welche Unterstützung derzeit geleistet wird und wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Damit die Interessen der Studierenden in Thüringen auch gebündelt gegenüber der Landespolitik vertreten werden können, sind die verfasste Studierendenschaft und auch die Landesstudierendenvertretung unabdingbar. Ich bin mit Blick auf den Rechnungshofbericht auch dankbar, dass auch das Thüringer Wissenschaftsministerium 2021 in dem Bericht diese Position vertreten und auch zugesagt hat, entsprechend der Hinweise des Rechnungshofberichts zu schauen, wo entsprechende Mängel gemeinsam mit den Studierendenvertretern auch abgestimmt oder abgestellt werden können. Das sollte auch gemeinsam mit den Studierendenvertretungen geschehen. Erst vor Kurzem hatte ich ein Gespräch mit Vertreterinnen des Studierendenrats an der TU Ilmenau, wo es noch mal wertvolle Hinweise gab zur Frage, wie in der Buchhaltung Dinge vereinfacht werden können, um dann auch die Arbeit zu vereinfachen. Sie treiben aber in der Begründung für Ihren Gesetzentwurf das Ganze noch auf die Spitze, wenn Sie meinen, dass die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei der verfassten Studierendenschaft Studierende finanziell entlasten würde. Das ist aber angesichts der tatsächlichen Problemlagen von Studierenden blanker Hohn. Ich nehme mal als Beispiel die Universität Erfurt. Hier zahlen Studierende einen Beitrag an die Studierendenvertretung pro Semester von 8 Euro. Das sind ganze 4 Cent pro Tag. Das abzuschaffen, ist alles andere als eine finanzielle Entlastung; das passt Ihnen gerade nur so als Argument in den Kram. Wenn Sie wirklich zur Kenntnis nehmen würden, dass laut einer Studie der Parität jeder dritte Studierende von Armut betroffen ist, dann zeigt sich, was wir wirklich brauchen, nämlich ein armutsfestes BAföG. Dann brauchen wir bezahlbaren Wohnraum, wie ihn das Thüringer Studierendenwerk auch anbietet und wo das Land Thüringen in den letzten Jahren auch kräftig unterstützt hat, und dann braucht es zielgenaue Unterstützungsangebote, wie wir es auch mit der 500-Euro-Studien-Starthilfe hier in Thüringen haben, und nicht Scheindebatten über 4 Cent pro Tag, die Studierende vermeintlich finanziell entlasten würden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Werte Kollegen, statt Mitwirkungsrechte abzuschaffen und die vielen Ehrenamtlichen, die hochschulpolitisch aktiven Studierenden zu diffamieren, wie es die AfD macht, will ich zum Schluss noch einmal Danke sagen, nämlich Danke all denjenigen Studierenden, die sich in den Gremien der Hochschulen, den Studierendenräten, in Fachschaftsräten hochschulpolitisch engagieren, sich für ihre Kommilitoninnen einsetzen, Hochschulen mitgestalten, sich für gute Studienbedingungen einsetzen und damit auch ein Teil unserer demokratischen Gesellschaft sind. Den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion braucht es da auf keinen Fall. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Artikel 28 der Thüringer Verfassung sagt in Absatz 1 Satz 2 über die Hochschulen – ich zitiere –: „Sie haben das Recht auf Selbstverwaltung, an der alle Mitglieder zu beteiligen sind“. Dass alle Statusgruppen der Universitäten, von den Professoren über die Beschäftigten bis hin zu den Studierenden, gemeinsam über die Geschicke der Universitäten beraten, hat also richtigerweise Verfassungsrang. Es ist festzuhalten, auch die Studierenden haben ein in der Verfassung verbrieftes Recht, an der Selbstverwaltung der Universitäten mitzuwirken. Um das Recht wahrzunehmen, entsenden sie gewählte Mitglieder in die Senate und Fakultäten und regeln studentische Angelegenheiten in Studierenden- und Fachschaftsräten. Die Basis der Legitimation dieser Gremien ist die verfasste Studierendenschaft im Thüringer Hochschulgesetz. Dies will die AfD nun mit ihrem Gesetzentwurf abschaffen. In der Beschreibung des Regelungsbedürfnisses werden dabei durchaus nachvollziehbare Argumente vorgebracht. Die Kritik des Rechnungshofs an der Haushaltsführung muss man in der Tat sehr ernst nehmen und auch der Skandal um mögliche Veruntreuungen beim Studierendenrat in Jena hat inner- und außerhalb der Universität zu Recht für Unruhe und ein genaueres Draufschauen gesorgt. Und ja, man kann Studierende, die sagen, warum soll ich das alles bezahlen, oftmals auch verstehen. Warum soll man eine Gebühr bezahlen, von der Partys finanziert werden, auf die man nicht geht, und Fahrten zu Demonstrationen für Anliegen, die man nicht unterstützt? Die Liste ließe sich fortsetzen und klar ist, das derzeitige Konstrukt ist nicht frei von Fehlern, eine Reform wäre hier durchaus dringend angezeigt. Zustimmen können wir jedoch trotzdem diesem Antrag, diesem Gesetzentwurf nicht, denn mit diesem Gesetzentwurf zeigt die AfD mal wieder, was sie tut, wenn sie einen Konstruktionsfehler richtig erkannt hat. Sie schwingt die große Abrissbirne und will eigentlich nur Trümmer hinterlassen. Was als Reform daherkommt, ist in Wahrheit ein Kahlschlag. Wenn man die verfasste Studierendenschaft abschaffen will, dann muss man gleichzeitig für Ersatz sorgen. Wir müssen uns klarmachen, dass es in Ihrem Entwurf nicht darum geht, ob in einzelnen Vertretungen etwas falsch läuft und wie man das eventuell ändern kann, sondern es geht um die Abschaffung der Institution der verfassten Studierendenschaft. Dies ist aber Basis für den Einfluss der Studierenden und spielt damit eine wichtige Rolle im Gefüge unserer Hochschullandschaft in Thüringen. Würde Ihr Gesetz Realität, es wäre nicht mal mehr sichergestellt, dass die Gruppe der Studierenden überhaupt noch effektiv an der Selbstverwaltung unserer Hochschulen teilnehmen könnte. Aber es braucht eine starke Interessenvertretung der Studierenden, davon sind wir als CDU überzeugt und dafür treten wir auch ein. Dies kann nicht allein über studentische Vertreter in den gemeinsamen Gremien wie Senate und Fakultätsräten geleistet werden. Eine Reform sollte den verantwortungsvollen Umgang mit den Geldern und Aufgaben in diesen Gremien verbessern, statt die Gremien radikal abzuschaffen. Wir sind gespannt, was das Ministerium zu diesem Punkt dann nachher ausführen wird. Das ignoriert Ihr Entwurf, sehr geehrte Kollegen von der AfD, völlig. Er ist damit leider kein konstruktiver Vorschlag und deshalb werden wir ihm auch nicht zustimmen können.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes fordert die AfD-Fraktion nicht weniger als die Abschaffung der sogenannten verfassten Studierendenschaften, und das unter dem Deckmantel der Vereinigungsfreiheit. Es ist heute an dieser Stelle schon mehrfach erläutert worden: Gemäß Thüringer Hochschulgesetz sind alle Studierenden durch Immatrikulation an einer Hochschule im Freistaat Mitglieder der verfassten Studierendenschaft. Als solche sind sie eine öffentlich-rechtliche Teilkörperschaft der Hochschulen, verfügen über Satzungs- und Finanzhoheit, dürfen Rechtsgeschäfte tätigen und nehmen alle hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden wahr. Die verfasste Studierendenschaft ist sowohl der Rahmen als auch die Voraussetzung demokratischer studentischer Mitbestimmung. Aus ihrer Mitte wählen die Studierenden Vertreterinnen, es gilt gleichsam für alle Mitglieder das aktive und passive Wahlrecht. Die Studierendenräte bzw. an der Bauhaus-Uni das StudierendenKonvent sichern als höchstes, ausschließlich von allen Studierenden einer Hochschule gewähltes Organ deren Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht in den Gremien der jeweiligen Hochschule gegenüber der Hochschulleitung, aber auch nach außen gegenüber Dritten. In verschiedenen Referaten und Arbeitsgruppen widmen sich die ehrenamtlich tätigen Mitglieder einer Vielzahl von Themen aus studentischer Perspektive. Die Bandbreite reicht dabei von Mobilität, Sport, Kultur, Umwelt, politischer Bildung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Diversität und internationalem interkulturellen Austausch bis hin zu ganz aktuellen Fragen der Digitalisierung oder der Lehramtsausbildung, also deutlich mehr als die Party-Organisation, wie es gerade vom Kollegen Tischner suggeriert wurde. Eine zentrale Aufgabe ist die Beratung von Studierenden bei verschiedensten Anliegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Konferenz Thüringer Studierendenschaften arbeiten alle Studierendenvertretungen der einzelnen Thüringer Hochschulen übergreifend zusammen und machen ihre Interessen vor allem auch gegenüber der Landespolitik deutlich. Während der Coronapandemie war die KTS eine starke Stimme für die studentischen Belange. Sie hat sich beispielsweise für Schutzmaßnahmen am Campus und eine pandemiebedingte Verlängerung der Regelstudienzeit starkgemacht. Gegenwärtig kämpft die KTS für eine wirksame Unterstützung der Studierenden in der Energiekrise. Das ist unverzichtbare Arbeit und sie ist zu 99 Prozent ehrenamtlich, das sei an dieser Stelle noch einmal betont. All dies stellt die AfD mit dem vorliegenden Gesetzentwurf infrage und will es verboten sehen. Sie wollen die verfassten Studierendenschaften zerschlagen und sie stattdessen durch privatrechtlich organisierte Zusammenschlüsse ersetzen. Dies würde dann freilich auch privat finanziert sein und mit Sicherheit die Interessen ihrer finanzstarken Mäzene vertreten. Wer da sofort an Burschenschaften und ihre Altherrenvereine denkt, der dürfte nicht völlig falschliegen. Das ist Hochschulpolitik aus der Mottenkiste, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Ich sehe es so: Damit die Studierendenvertretungen eine demokratisch legitimierte starke Stimme haben, ist es wichtig, dass sie von allen Studentinnen und Studenten gewählt werden können. Nur so können sie auch für alle Studierenden sprechen. Finanziert wird die Arbeit der verfassten Studierendenschaften und ihrer gewählten Organe gemäß geltender Rechtslage über einen Anteil des Semesterbeitrags. Dieser variiert zwischen den einzelnen Hochschulen und liegt derzeit pro Person und Semester in Thüringen zwischen 5 Euro in Nordhausen und 11 Euro an der Friedrich-SchillerUniversität in Jena und damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Zur Frage der Zwangsmitgliedschaft ist die Rechtslage seitens des Bundesverfassungsgerichts übrigens auch klar und eindeutig: Die verfassten Studierendenschaften übernehmen Aufgaben als öffentlich-rechtliche Körperschaften, die eine Pflichtmitgliedschaft rechtfertigen, weil diese Aufgaben eben nicht ohne Weiteres mit freiwilliger Mitgliedschaft erfüllt werden können. Mehrere Klagen diesbezüglich sind seit den 1990er-Jahren gescheitert. Das Grundrecht auf auch negative Vereinigungsfreiheit findet nur bei privatrechtlichen Zusammenschlüssen Anwendung. Ich vermute, dass Ihnen von der AfD dies auch bekannt ist. Insofern möchte ich das, was Sie hier mit diesem Antrag aufführen, als eine Scheindebatte bezeichnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zuletzt möchte ich noch einen Blick auf die Situation in anderen Bundesländern richten. Zur Begründung Ihres Gesetzentwurfs verweisen Sie ja auf die Lage in Bayern und Baden-Württemberg. So lesen wir, dort gäbe es gar keine verfassten Studierendenschaften. Dass dies für Baden-Württemberg entweder eine gezielte Falschdarstellung oder einfach schlampig recherchiert ist, lässt sich schnell prüfen. Seit 2012 schon gibt es dort nämlich wieder vollumfänglich die verfasste Studierendenschaft, übrigens wieder eingeführt von SPD und Grünen, nachdem sie 1977 dort abgeschafft worden war. Erst 2019 versuchte die AfD in Sachsen-Anhalt, die Pflichtmitgliedschaft in den verfassten Studierendenschaften abzuschaffen und darüber hinaus Studierende, aber beispielsweise auch Gleichstellungsbeauftragte, aus den Fachbereichen und dem Senat auszuschließen. Diesem Versuch, die Hochschulen zu entdemokratisieren, haben unsere Kolleginnen und Kollegen im Magdeburger Landtag zu Recht eine deutliche Abfuhr erteilt. In Bayern wurde die verfasste Studierendenschaft 1973 verboten, aber seit Jahrzehnten gibt es heftige Diskussionen über eine Wiedereinführung, die von einem breiten Bündnis aus Hochschulen und Studierenden gefordert wird. Bislang wird dieses Ansinnen im Bayerischen Landtag nur von der CSU und den Freien Wählern verhindert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Eine Auflösung der verfassten Studierendenschaft ist keine Lösung, im Gegenteil. Die verfasste Studierendenschaft ist eine wertvolle Einrichtung. Ihre gewählten Organe sind unverzichtbare Elemente einer demokratischen Hochschule. Eine demokratische Vertretung aller Studierenden ist richtig und notwendig. Deshalb lehnen meine Fraktion und ich diesen Gesetzesentwurf ab und ich appelliere an alle demokratischen Abgeordneten hier im Landtag, dies ebenfalls zu tun. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Tischner, es ist ja sehr löblich, dass Sie in Ihren Anträgen neuerdings immer das Gendern ablehnen, wie wir es vorhin gehört haben. Wenn Sie aber weiter von Studierenden statt von Studenten sprechen, wird das nächstes Jahr nichts mit 20 Prozent.
(Beifall AfD)
Kommen wir also zur Sache. Gemäß § 79 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz bilden alle immatrikulierten Studenten einer Thüringer Hochschule gemeinsam die sogenannte verfasste Studierendenschaft. Es handelt sich um eine Zwangsmitgliedschaft in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit der die Pflicht zur Beitragszahlung einhergeht. Demnach sind aber öffentlich-rechtliche Verbände mit Zwangsmitgliedschaft nur dann zulässig, wenn sie besondere Voraussetzungen erfüllen, nämlich öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, die nicht ohne Weiteres auch ohne die zwangsweise Vereinigung wahrgenommen werden können. Meine Damen und Herren, diese Voraussetzungen sind von diesen sogenannten verfassten Studierendenschaften nicht erfüllt. Nun ergibt sich daraus, was Herr Schaft gerade eben gesagt hat, dass man die deshalb nicht abschaffen darf. Das mag so sein, aber sie müssen deshalb eben auch nicht existieren. Es gibt keinen Zwang dazu, dass es diese verfassten Studierendenschaften geben muss, und deswegen können wir es eben auch fordern, sie abzuschaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und dass es kein Muss gibt, zeigt uns eben das Beispiel aus Bayern, wo es eben seit 1973 keine mehr gibt. Nun erreichte uns in den vergangenen Tagen die Zuschrift der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften und in diesem Brief – das ist ganz interessant –, in dieser Stellungnahme sind ein paar Gegenargumente aufgezeichnet, warum es doch wichtig sei, dass diese Organisationen weiterhin aufrecht erhalten bleiben müssen. Ein Beispiel dafür ist: So erwirkten diese Vertragsbeschlüsse im Namen aller Studenten und sorgen damit für günstige Verkehrstickets. – Diese günstigen Verkehrstickets gibt es im Übrigen auch in Bayern, dazu braucht es keine verfassten Studentenschaften. Auch die Forderung danach, dass nur diese Studentenschaften dafür sorgen könnten, dass es Sonderkonditionen gibt, beispielsweise mit Vertragspartnern in Städten für Museen, Theater und weitere: Auch das gibt es beispielsweise nachvollziehbar in München, auch das gibt es überall in Bayern, dafür braucht es diese Studentenschaften nicht. Nun wurde gesagt, dass es unabdingbar ist, dass die Studenten auch weiterhin die Möglichkeit finden müssen, dass sie in ihrer Hochschule Gehör und auch Vertretung finden. Auch das wäre nach Annahme unseres Gesetzentwurfs weiterhin möglich, nämlich die Studenten haben dann weiterhin die Möglichkeit, sich im Senat und in den Fachbereichsräten Gehör zu verschaffen. Nichts von den Gegenargumenten ist also wirklich tragreich, meine sehr geehrten Damen und Herren. Darum haben wir eben auch zu unserem Gesetzentwurf einen schönen Flyer entworfen, wie ich persönlich finde, „Befreie deine Hochschule vom StuRa“, sehr gelungen, wo wir noch mal sehr komprimiert auch aufführen, was die eigentlichen Probleme sind. Zunächst einmal führen wir auf, dass diese StuRas eben nicht demokratisch legitimiert sind. Die Wahlbeteiligungen liegen regelmäßig, wenn überhaupt, bei 10 Prozent. Und dann müssen die Studenten eben auch noch mit ihrem Semesterbeitrag – es mag für den einen oder anderen Abgeordneten so sein, dass 8 Euro im Monat nicht viel sind, aber es sind im Jahr eben immerhin auch fast 100 Euro gerechnet.
(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Im Se-
mester!) Trotzdem eine ganze Menge Geld.
(Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Sie
haben gar keine Ahnung!) Und was damit gemacht wird, kann man nachlesen zum Beispiel im Rechenschaftsbericht, zum Beispiel die Durchführung einer Fachschaftstagung auf der spanischen Insel Mallorca. Ich weiß jetzt nicht, ob es bei dieser Fachschaftstagung um das Thema „Klima“ ging, ich weiß auch nicht, wie hoch der CO -Abdruck war. Jedenfalls kann das nicht im 2 Sinne derjenigen sein, die als Zwangsmitglied dafür bezahlen müssen.
(Beifall AfD)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen durch unseren Gesetzentwurf Folgendes: Wir wissen, dass die Studenten durch unseren Gesetzentwurf und durch die Annahme des Gesetzentwurfs mehr Geld in ihrer Tasche hätten. Wir wissen, dass es weniger Bevormundung an den Hochschulen gibt. Und wir wissen, dass dadurch eine echte Belebung des demokratischen Wettbewerbs an der Hochschule wiederzuerlangen wäre. Die Vorteile unseres Gesetzentwurfs liegen klar auf der Hand. Meine Damen und Herren, es ist Zeit, auch bei dieser Frage der verfassten Studierendenschaften oder der verfassten Studentenschaften ausgetretene Pfade zu verlassen. Wir hätten endlich wieder ein echtes Bemühen und eine finanzielle Freiheit durch freiwillige Zusammenschlüsse. Genau deswegen sollten wir das auch annehmen, weil wir diesen jungen Leuten durchaus zutrauen sollten, dass, wenn diese Zwangsmitgliedschaft wegfällt, sie sich freiwillig auch um ihre Hochschule bemühen. Wir jedenfalls haben dieses Zutrauen in die eigenen jungen Leute. Darum: Mit unserem Vorschlag wären die Hochschulen wieder freier, sie wären demokratischer und es würde die politische Polarisierung verringern. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, liebe Gäste, die Kennerinnen unter uns haben vielleicht in diesem Tagesordnungspunkt ein gewisses Déjà-vu. „Die verfassten ‚Studierendenschaften‘ überschreiten schließlich permanent ihr hochschulpolitisches Mandat und betreiben mithilfe der Zwangsbeiträge der Studenten einseitig politisch linke und linksextreme Politik.“ So lesen wir es im vorliegenden Gesetzentwurf der AfD. Nach bald sieben Jahren kommt die AfD wieder mit der Abschaffung der verfassten Studierendenschaft um die Ecke. Bereits im Mai 2016 hat die AfD einen Entwurf ins Plenum gebracht. Willkommen in der Recyclingwirtschaft!
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dann war sechs Jahre lang Ruhe. Wir haben in der Zwischenzeit mit den Statusgruppen der Hochschulen ein neues Hochschulgesetz geschaffen. In langen und umfassenden Dialogforen wurden die Problemlagen der Thüringer Hochschulen erörtert und angegangen. Die verfasste Studierendenschaft war in keinem – und ich wiederhole das gern noch einmal –, in keinem der Dialogforen als Problemfeld angebracht worden. Heute lesen wir hier den neuen Entwurf. Nach sechs Jahren wird mal ein neuer Versuch unternommen. Und statt dem globalen Austritt von damals bauen Sie auf Vereinzelung und versuchen, Studentenverbindungen einen neuen Stellenwert zu geben. Die Nähe Ihrer Partei zu der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Burschenschaft „Germania“ ist gegeben. Hier gibt es nun den billigen Versuch, die Burschenschaftler als Element demokratischer Meinungsbildung an den Hochschulen zu etablieren. Sie wollen Vereinigungen, die gepflegten Kontakt mit Rechtsextremisten wie der „Identitären Bewegung“ und „Ein Prozent“ halten, eine bessere Plattform bieten und diskreditieren das aktuelle Engagement der Studierenden. Dem liegt Ihr tiefes Misstrauen in bestehende Studierendenorganisationen zugrunde. Sie zeigen es sehr eindrücklich in Ihrer jüngst gestellten Kleinen Anfrage zu Veranstaltungen der verfassten Studierendenschaft. Der Versuch erwies sich wieder einmal als Totalausfall. Die Antworten zeigen, dass die Studierenden maßgeblich zur Ausgestaltung des Hochschullebens und zur Steigerung des Hochschulstandorts beitragen. Sie haben allerdings ein anderes Anliegen. In der Begründung zeichnet Ihr Gesetzentwurf ein wahnwitziges Bild: „Studenten berichten von einer Atmosphäre des Meinungsdrucks und der Angst,“ und an allem soll die verfasste Studierendenschaft schuld sein. Das ist insoweit realitätsfern, als der Blick in die anderen Länder zeigt, dass ein Abweichen vom Modell der verfassten Studierendenschaft die Ausnahme bleibt. In jüngster Vergangenheit sind Bundesländer in dieses System zurückgekehrt und haben es nicht abgeschafft, wie Sie es vorhaben. Bereits im Jahr 1998 weist ein Artikel aus „Diskus: Frankfurter StudentInnen-Zeitschrift“ im Heft 4 darauf hin, dass die verfasste Studierendenschaft von Kräften mundtot gemacht werden soll. Der Versuch wurde nachweislich von rechtsextremen Kräften betrieben – seit 24 Jahren die gleiche Masche. Dem kann und dem werden wir nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen lieben Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer am Livestream vielleicht oder auch vereinzelt hier auf der Tribüne, Herr Aust hat an einer Stelle recht, man muss keine verfasste Studierendenschaft haben. Aber man kann es wollen. Wir als Freie Demokraten wollen, dass Studierende sich an der Hochschulpolitik beteiligen und daran mitwirken.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir wollen aber auch, dass die Finanzen gut geführt werden. Grundsätzlich ist festzustellen, dass der Thüringer Rechnungshof bereits seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, darauf hinweist, dass die Verwendung der Mittel durch die Gremien der Studierendenschaft nicht unter wirtschaftlichen Kriterien und auch nicht entsprechend der gesetzlich verbrieften Aufgaben erfolgt. Wir reden immerhin für Gesamtthüringen über ungefähr 650.000 Euro im Semester. Kritisiert wurde, dass die Beiträge teilweise für Maßnahmen ausgegeben wurden, die nicht mehr dem hochschulpolitischen Mandat entsprechen, es wurden teilweise Aufgaben in Dopplung wahrgenommen, die normalerweise das Studentenwerk übernimmt, dass sehr unwirtschaftlich mit Geldern umgegangen wurde, die für Vergnügungsveranstaltungen ausgegeben wurden und dass vor allem keine Wirtschaftsplanung rechtzeitig oder überhaupt regelmäßig und auch keine Jahresabschlüsse vorgelegt wurden. Nun ist es so, da hat Herr Schaft recht, die Gremien, die an der Hochschule funktionieren, wechseln erstens regelmäßig und werden zweitens ehrenamtlich von den Studierenden neben ihrem Studium gemacht. Diese Forderungen, die der Rechnungshof aufmacht, werden nicht nur vom Rechnungshof diskutiert, sondern auch in den Studierendengremien diskutiert. Ich weiß das von einzelnen Hochschulgremien, die sich dann meistens nicht durchsetzen. Da könnte helfen, wenn sich die Wahlbeteiligung der Studierenden etwas anpassen würde, dann könnten vielleicht auch diejenigen, die möglicherweise BWL studieren, an der Stelle selber mitwirken. Nichtsdestotrotz sind das schon Forderungen und Mahnungen, die vom Rechnungshof aufgemacht werden, die wir ernst nehmen müssen, zumal der Rechnungshof nicht nur die Handhabung der Studierenden aufweist, sondern auch sagt, dass das Ministerium hier als Dienstaufsicht und auch die Hochschulleitung – sage ich mal – in der Pflicht sind, den Studierenden an der Stelle unter die Arme zu greifen. Das ist bisher nicht passiert. Was der Rechnungshof aber mit Sicherheit nicht bezwecken wollte, war, dass man die verfasste Studierendenschaft abschafft,
(Beifall Gruppe der FDP)
denn die Mitwirkung der Studierenden in den Gremien der Hochschulen ist nicht nur aus unserer Sicht – das haben wir gerade gehört – essenziell für das Funktionieren und auch für die Entwicklungsfähigkeit der Hochschule. Natürlich ist die Wahlbeteiligung nicht so, wie man die sich möglicherweise wünschen könnte, aber das sagen wir ja über Bundestageswahlen auch. Da hilft es nur, immer mal wieder daran zu erinnern, dass das Mitwirken in der Studierendenschaft und im Studentenrat durchaus dabei helfen könnte, die Hochschule mitzugestalten. Insofern hier der Aufruf an alle, die als Studenten an den Hochschulen sind: Bitte macht einfach mit,
(Beifall Gruppe der FDP)
dann erübrigt sich vielleicht auch die Diskussion nach politischen Ausrichtungen, weil dann die Repräsentanz anders gegeben ist. Die Debatte grundsätzlich darüber, ob uns der Bericht des Rechnungshofs Hausaufgaben mit auf den Weg gibt, ist durchaus sinnvoll, der AfD-Gesetzentwurf überhaupt gar nicht, schon allein deswegen, weil die Begründung, mit der er daherkommt, einfach hanebüchen ist, selbst wenn Sie tatsächlich die finanzielle Entlastung als einziges Argument für die Studenten nehmen – und es sind nicht 8 Euro im Monat, sondern es sind 8 Euro im Semester, also 16 Euro im Jahr. Ihr Vorschlag ist ja, die Aufgaben, die dann von der Studierendenschaft nicht übernommen werden können, dem Studentenwerk zu geben. Das ist eine super Idee, denn die machen das mit Sicherheit nicht ehrenamtlich, sondern da muss Personal eingestellt werden und dann sind wir – glaube ich – nicht mehr bei 16 Euro im Jahr. Das zweite Thema „politisches Klima“ ist hier auch schon öfter angesprochen worden, dazu kann ich auch nur sagen: Man kann sich einfach beteiligen, so wie an der Hochschule Nordhausen. Der Studierendenrat wird dort – glaube ich – von der liberalen Hochschulgruppe geführt. Die sind jetzt nicht so links, soweit ich weiß.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Abschaffung der verfassten Studierendenschaft ist für uns keine Option, den Forderungen des Rechnungshofs nach rechtssicheren Studentengremien nachzugeben, ist es aber eindeutig. Es gibt deutlich bessere Wege, die Struktur zu ändern und auch die Beteiligung in den Gremien zu erhöhen wie auch die Arbeit der Studierenden hier zu unterstützen. Wir möchten den Gesetzentwurf der AfD nicht weiter diskutieren, weder hier, noch im Ausschuss. Wir fordern aber bei der Landesregierung ein …
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Feige!)
– Das hat mit feige nichts zu tun. Wir sind anderer Meinung. – Wir fordern aber ein, dass die Landesregierung die liegengebliebenen Aufgaben wirklich angeht. Ich nehme den Kollegen Schaft beim Wort, dass das in Arbeit ist, aber wir sollten da erstens die Studenten unterstützen und zweitens dafür sorgen, dass die Beiträge nicht einfach so zum Fenster rausgeworfen werden. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Dann erhält für die Landesregierung das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft das Wort. Bitte, Herr Staatssekretär Feller.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben uns heute mit dem Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes zu befassen. Mit dem Entwurf beabsichtigt die Fraktion der AfD – ich zitiere – „die Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen“ durch Abschaffung der verfassten Studierendenschaft zu erreichen. Die Vertretung der Interessen der Studierenden soll nach Vorstellung der Fraktion der AfD durch die Möglichkeit, sich auf privatrechtlicher Basis freiwillig zu Studentenvereinigungen zusammenzuschließen, ersetzt werden. Da, lieber Herr Aust, habe ich mich wirklich gefragt, an wen Sie da denken. Und der Kollege Müller hat schon Hinweise dazu gegeben. Im Gesetzentwurf schreiben Sie ja durchgängig von „Gruppe der Studenten“ und da Frauen in Burschenschaften selten vertreten sind, deutet das ja wohl darauf hin, dass Sie sich vorstellen, dass Burschenschaften künftig die Interessen der Studierenden vertreten sollen. Nicht nur, aber auch aus diesem Grund lehnen wir natürlich dieses Anliegen ab. Richtig ist, dass es sich nach Maßgabe des Thüringer Hochschulgesetzes bei der verfassten Studierendenschaft mit Beitragspflicht um eine zwingende Mitgliedschaft aller an einer Thüringer Hochschule immatrikulierten Studierenden handelt. Sie ist rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule mit dem Recht auf Selbstverwaltung und untersteht der Rechtsaufsicht der jeweiligen Präsidenten der Hochschule. Ihre Aufgaben sind im Thüringer Hochschulgesetz geregelt und spiegeln die Interessen aller Studierenden in ihrer gesamten Breite wider. Die Studierendenschaften nehmen diese Aufgaben nach dem Gesetz in verantwortungsvoller und aus meiner Sicht sehr guter Weise wahr. Gerade diese gesicherte und inhaltlich geregelte Rechtsstellung verschafft der Studierendenschaft mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern und ihrem Organ einen festen Platz in der Hochschulstruktur. Durch die aus den Studierendenschaften der einzelnen Hochschulen gebildete Konferenz Thüringer Studierendenschaften ist überdies die Vertretung der Belange der Studierenden in allen staatlichen Hochschulen in Thüringen gegenüber dem Ministerium und ihre Beteiligung an Regelungen, die die Studierenden betreffen, sichergestellt. Ich kann auch nur noch mal daran erinnern, dass wir in der Coronazeit tatsächlich mit der KTS sehr, sehr intensiv die verschiedenen Maßnahmen beraten haben. Aber auch in einem Prozess, der seit eineinhalb Jahren läuft, wo es um die Ausgestaltung der Thüringer Hochschulstruktur 2030 geht, arbeitet die KTS wirklich interessiert mit und vertritt auch dort die Interessen der Studierenden in sehr guter Weise. All dies kann eine freiwillige Vereinigung der Studierendenschaften oder wie es der Gesetzentwurf sagt, eine Gruppe der Studenten nicht gewährleisten. Vielmehr besteht die Gefahr, dass einerseits viele Studierende sich nicht organisieren oder andererseits die Gruppen, die sich zu Vereinigungen zusammenschließen, nur ihre eigenen gruppenspezifischen Interessen vertreten und damit die Interessen aller Studierenden nicht mehr umfassend vertreten werden. Aus den genannten Gründen ergibt sich auch die Rechtfertigung der verfassten Studierendenschaft. Einen Verstoß gegen das grundsätzlich bestehende Recht auf Vereinigungsfreiheit in Form der negativen Vereinigungsfreiheit vermag ich im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu erkennen. So haben nämlich – darauf haben andere schon hingewiesen – sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht die verfassten Studierendenschaften wegen ihren Aufgaben und Zielen als verfassungsgemäße Zwangsverbände anerkannt. Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich machen, dass ich eine Vorbemerkung des Gesetzentwurfs, nämlich die Unterstellung, dass die verfassten Studierendenschaften – ich zitiere – „einseitig politisch linke und linksextreme Politik“ mit Hilfe von Zwangsbeiträgen betrieben, natürlich namens der Landesregierung als völlig haltlos zurückweise. Es mag sein, dass die Wahlergebnisse zu den Studierendenschaften nicht dem entsprechen, was sich die AfD da vorstellt, aber das begründet selbstverständlich nicht, sie abzuschaffen. Jetzt möchte ich gerne auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs eingehen. Gerade wurde auch schon gesagt und dem möchte ich auch widersprechen, dass da liegen gebliebene Aufgaben bei der Landesregierung seien. Der Thüringer Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2021 tatsächlich auf Mängel bei der Aufgabenwahrnehmung durch die Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaften und ihrer Organe, insbesondere bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung und anderen Themen, hingewiesen. In der Konsequenz hat mein Ministerium als das fachlich zuständige – nicht etwa als das Ministerium, das die Dienstaufsicht hat, sondern als das fachlich zuständige Haus – selbstverständlich auf die Hinweise des Landesrechnungshofs reagiert. So wurden die Präsidenten der Hochschulen aufgefordert, im Rahmen der ihnen obliegenden Rechtsaufsicht über die Studierendenschaften, die Studierendenräte und deren Studierendenkonvent sowie deren Organe und Vertreterinnen und Vertreter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie auch in rechtlicher Hinsicht, intensiver zu beraten und zu unterstützen. Mein Haus lässt sich über die Einhaltung der Vorgaben der Thüringer Studierendenschaftsfinanzverordnung, welche die aufgabenmäßige Verwendung der Mittel umfasst, laufend berichten. Das Studierendenwerk wurde gebeten, sich mit den Studierendenschaften zwecks der Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen abzustimmen. Auch durch die Stellungnahmen der Studierendenräte selber und des Studierendenkonvents war überdies erkennbar, dass auch diese durch die Feststellung des Thüringer Rechnungshofs sensibilisiert wurden und zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgaben zukünftig noch verantwortungsvoller wahrnehmen. Das ist nach meiner Auffassung der einzig richtige Weg. Wenn es in der Praxis bei einer sinnvollen und wichtigen Institution wie der verfassten Studierendenschaft zu einzelnen Mängeln kommt, dann muss die Lösung in der Beseitigung der Mängel und nicht in der Abschaffung der Institution liegen. Im Ergebnis und aus diesen Gründen lehnt die Landesregierung den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen
Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Wird Ausschussüberweisung dieses Gesetzentwurfs beantragt?
(Zuruf Abg. Aust, AfD: Ja!)
Wohin?
(Zuruf Abg. Aust, AfD: An den Ausschuss für
Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft!) An den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die anderen Fraktionen des Hauses und die Gruppe der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Und damit endet die Beratung für heute. Vereinbarungsgemäß werden jetzt als Nächstes der TOP 14 und danach der TOP 5 aufgerufen. Da jetzt im Verlauf des nächsten emotionalen Tagesordnungspunkts meine Amtszeit als Vizepräsidentin hier oben endet, nehme ich mir heraus, ein paar persönliche Worte an Sie zu richten. Es ist ziemlich genau dreieinhalb Jahre her, dass Sie mir das Vertrauen geschenkt haben, hier oben sitzen zu dürfen. Es war nicht immer einfach, Sie dazu anzuhalten, einander zuzuhören – unabhängig von der Meinung, die gerade geäußert wurde –, aber jeder Mühe wert. Und ich hoffe, Sie sind auch mit mir einigermaßen klargekommen. Bei der Debattenkultur handelt es sich um die Grundlage jeder parlamentarischen Demokratie. Bleiben Sie also der Debattenkultur möglichst doch gewogen. Und wenn es mal hart auf hart kommt, dann versuchen Sie es einfach mal mit Karl Valentin: Jede Sache hat mindestens drei Seiten – eine gute, eine schlechte und eine komische.
(Beifall im Hause)
Vielen Dank. Damit kommen wir jetzt zum Aufruf des TagesordAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/8056 dazu: Kein planwirtschaftlicher Umbau des Wärmesektors – Klimaideologie entgegentreten, Mieter und Eigentümer nicht finanziell belasten, Marktwirtschaft schützen, ländlichen Raum erhalten Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/8109 Wird das Wort zur Begründung zum Antrag der CDU gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag der AfD gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Dann können wir gleich in die Debatte einsteigen. Als erster Redner erhält Herr Abgeordneter Gleichmann von der Fraktion Die Linke das Wort.
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer – zumindest ist einer hier, aber dann am Livestream wahrscheinlich noch mehr! Im Namen der Fraktion Die Linke nehme ich heute Stellung zum Antrag der CDU. Eigentlich haben wir das Thema ja schon zum vierten Mal – „Gebäudeenergiegesetz“ –, ich meine, wir beraten das häufiger als der Bundestag wahrscheinlich hier im Thüringer Landtag, also schon eine sehr spannende Debatte. Aber betrachten wir doch mal den CDU-Antrag. Was sehen wir da wirklich? Die CDU-Fraktion wirft der Bundesregierung vor, mit einseitigen Verboten und unpraktischen Anforderungen die Modernisierung von Millionen Heizungen in Deutschland erzwingen zu wollen. Das klingt erst mal alarmierend. Allerdings argumentiert die CDU aus einer sehr beschränkten Sichtweise. Sie betont die technologieoffene Haltung als Kampfbegriff, während sie die Chancen und Möglichkeiten für eine nachhaltige Wärmewende ausblendet. Das Argument der sozialen Ungerechtigkeit ist bei Ihnen, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, doch am Ende nur vorgeschoben. Unsere Antwort auf die Energie- und Klimakrise im Bereich der Wärmeversorgung sind Nah- und Fernwärmenetze, die kommunal oder auf Kreisebene gemeinwohlorientiert betrieben werden. Hiermit setzen wir auf gesteigerte Effizienz und geringere Kosten je Haushalt, um überfordernde individuelle Investitionskosten zu vermeiden. Unsere Wärmenetze können zukunftssicher aus erneuerbaren Energiequellen, wie Geothermie, saisonalen Wärmespeichern, der Sonne und dem Wind, biogenen Reststoffen sowie Abwärme aus der Industrie betrieben werden. Ich möchte Sie nun noch auf eine Initiative hinweisen, die als Beispiel für den Einsatz von Flussthermie in Deutschland dient. In Jena, einer Stadt, die sich das ehrgeizige Ziel gesetzt hat, bis 2035 klimaneutral zu werden, wird die Flussthermie der Saale zur zentralen Säule der grünen Fernwärmeversorgung. Mithilfe leistungsfähiger Großwärmepumpen soll diese natürliche Ressource genutzt werden, um fast die Hälfte des Wärmebedarfs der Stadt zu decken. Dieser innovative Ansatz zeigt uns, dass es möglich ist, vorhandene natürliche Ressourcen auf nachhaltige Weise zu nutzen und dabei einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele zu leisten und in Form von Fernwärme zur Verfügung zu stellen. Wir können unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringern und den Übergang zu grüner nachhaltiger Energie beschleunigen. Die Verantwortlichen im Land sind schon längst auf dem Weg dazu. Um das zu beschleunigen, sprechen wir uns dafür aus, dass jede Kommune und jeder Kreis einen Wärmenetzbeauftragten bekommen soll, der mit den Menschen vor Ort Konzepte zum Bau von Wärmenetzen entwickelt. In Gebieten mit stark dezentraler Siedlungsstruktur wollen wir den Menschen mit einer ausreichenden Förderung zur Umrüstung auf eine klimaneutral betreibbare Einzelhausheizung helfen. Die Wärmewende ist ein zentraler Baustein der Energiewende und sollte nicht mit Angst, sondern mit Engagement und praktischen Lösungen angegangen werden. Die CDU betont die grundgesetzlich geschützten Eigentumsrechte und warnt vor erheblichen finanziellen Belastungen für Eigentümer und Mieter. Wir sehen dies anders. Stellen Sie sich eine Zukunft vor, in der Sie dank unserer geförderten Wärmenetze dauerhaft günstig an das Wärmenetz angeschlossen sind! Können Sie es sehen? Wir können es sehen und wir arbeiten daran, es Realität werden zu lassen. Wir wollen die Investitionskosten vergesellschaften und die Wärmewende dauerhaft bezahlbar machen. Aber noch einmal zum neuen GEG: Niemand – wirklich niemand – ist gezwungen, seine Heizung sofort zu wechseln. Laut dem neuen Gebäudeenergiegesetz – sofern es denn irgendwann mal beraten und beschlossen wird – ist ein Austausch erst dann erforderlich, wenn die Geräte 30 Jahre alt sind. Tatsächlich geht diese spezielle Regelung sogar auf die schwarz-rote Regierung der Vergangenheit in Berlin zurück. Die Bürgerinnen und Bürger werden also nicht über Nacht mit hohen Kosten belastet, wie es in der öffentlichen Diskussion teilweise von Ihnen, der CDU, aber auch der AfD und anderen, dargestellt wurde. Die CDU stellt die Kosten für Wärmepumpen infrage. In der Tat variieren die Preise stark und liegen derzeit zwischen 3.000 und 15.000 Euro, inklusive Einbau und Entsorgung der alten Heizung können wir jedoch mit Gesamtkosten von rund 20.000 bis 35.000 Euro rechnen. Es ist wichtig, transparent über diese Kosten zu sprechen und sicherzustellen, dass eine finanzielle Unterstützung vorhanden ist, um den Übergang so einfach und sicher wie möglich zu gestalten. In Bezug auf die Isolation und Sanierung der Gebäude möchte ich hervorheben, dass jede Situation individuell ist. Es ist nicht zwingend erforderlich, eine Komplettsanierung durchzuführen, um Wärmepumpen effizient betreiben zu können. Es ist empfehlenswert, einen Energieberater zurate zu ziehen, um einen individuellen Sanierungsplan zu erstellen. Dafür gibt es in Thüringen ein Förderprogramm, um einen Experten damit zu beauftragen. Die CDU sieht also Gespenster, wo keine sind. Sie äußert Bedenken hinsichtlich einer angeblichen zusätzlichen Belastung unserer Stromnetze. Tatsächlich wird erwartet, dass der Einsatz von Wärmepumpen den Brutto-Stromverbrauch um etwa 2 bis 3 Prozent erhöht. In der Spitze, insbesondere wenn es kalt ist, könnte die Last im Stromsystem um etwa 10 Prozent steigen. Das wird jedoch durch Anpassungen in unseren Verteilnetzen, die bis 2030 vorgenommen werden, ausgeglichen werden können. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns auch noch einmal offen über die Pläne der CDU und die langfristigen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger sprechen. Die CDU sieht die Wärmewende primär durch die CO -Bepreisung als 2 Lösung an, wie wir gestern gehört haben. Aber lassen Sie uns klarstellen: Das wird unweigerlich zu einer Kostensteigerung für die Verbraucher führen. All jene, die jetzt noch eine Gas- und Ölheizung einbauen, werden in die Kostenfalle geraten oder durch die CDU in die Kostenfalle getrieben.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Laut einer Untersuchung des Klima- und Wirtschaftsinstituts MCC Berlin könnte der Weiterbetrieb einer fossilen Heizung für Haushalte sogar teurer werden als der Einbau einer Wärmepumpe. Ab 2026 wird die CO -Bepreisung von Öl, Gas 2 und Kraftstoffen auf einen europaweiten Emissionshandel umgestellt. Anbieter fossiler Brennstoffe müssen für die von ihnen verkaufte Menge CO 2 Zertifikate erwerben. Der Preis ergibt sich dann aus der Balance aus Angebot und Nachfrage. Die Forscher haben durch Modellrechnungen festgestellt, dass der CO -Preis bis 2030 auf 200 bis 2 300 Euro pro Tonne steigen könnte, wenn wir ohne Förderprogramme und wirksame Klimaschutzmaßnahmen weitermachen. Die Folge wäre ein Preisschock, ähnlich wie zu Beginn der Energiekrise. Ein Vierpersonenhaushalt mit Gasheizung müsste in den nächsten 20 Jahren zwischen 15.300 und 16.200 Euro mehr aufbringen. Bei einer Ölheizung summieren sich die Mehrkosten sogar auf 18.500 bis 23.500 Euro. Diese Kosten wären eine gewaltige Belastung für die Bürgerinnen und Bürger. Die CDU steht in der Pflicht, den Bürgern reinen Wein einzuschenken. Sie müssen ihnen die bittere Pille der potenziellen Folgekosten Ihrer Politik klar vermitteln. Sie können nicht nur hoffen, dass die CO 2 Bepreisung ausreicht, um den Privathaushalten den Umstieg auf Wärmepumpen, Elektromobilität oder öffentlichen Nahverkehr schmackhaft zu machen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Doch!) Es ist unsere Pflicht als Politikerinnen und Politiker, die Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und sie zu schützen. Ja, wir müssen unsere Klimaziele erreichen, keine Frage. Aber lassen Sie uns dies nicht auf dem Rücken der Menschen tun, die wir repräsentieren. Lassen Sie uns sicherstellen, dass ihre Last nicht unverhältnismäßig wird. Wir müssen uns für Förderprogramme und wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen, um die finanzielle Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger zu verringern. Das sind quasi zwei Seiten der gleichen Medaille. Zum Abschluss noch einmal unsere Kernforderungen: Unsere Forderung Nummer eins ist ein staatlich unterstützter, konzentrierter Ausbau von Wärmenetzen, die den Übergang zu nachhaltiger Energie erleichtern und fördern. Forderung Nummer zwei: die Errichtung spezieller Posten für Wärmenetzbeauftragte auf kommunaler und Kreisebene. Diese Personen werden als verantwortliche Koordinatoren fungieren, die dafür sorgen, dass wir nicht nur Pläne haben, sondern dass diese Pläne auch umgesetzt werden. Forderung Nummer drei: eine gezielte Förderung der Ausbildung von Fachkräften in Bereichen wie Ingenieurwesen, Installationen und Elektrotechnik. Ohne ausgebildete Fachleute kann die Wärmewende nicht gelingen. Wir brauchen Menschen, die die technischen Herausforderungen bewältigen können. Und schließlich Forderung Nummer vier: die Schaffung spezieller Förderprogramme für die Umrüstung von Einzelgebäuden, die sich an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohner orientieren. Denn wir müssen sicherstellen, dass der Übergang zu nachhaltiger Energie für jeden Einzelnen machbar und bezahlbar ist. Gemeinsam – und da bin ich mir sicher – können wir die Wärmewende positiv gestalten, nicht als eine unvermeidliche Last, die irgendwie von Fusel uns diktiert wird, sondern als eine Chance, unser Leben in unseren Gemeinden und unserer Umwelt zu verbessern. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Kollege Gleichmann, wir sind ja nicht oft einer Meinung, aber das, was Sie gerade zum Thema „Gewässerthermie“ gesagt haben, möchte ich ausdrücklich unterstützen, ein sehr sinnvolles Projekt, das nebenbei gesagt auch dazu beiträgt, die thermische Belastung der Gewässer zu senken. Und wenn wir von Erwärmung des Planeten reden, ist es sicherlich an der Stelle besonders sinnvoll, auch Energie zu gewinnen, die ansonsten das Gewässer belastet und auch zur Eutrophierung beiträgt. Also, da teile ich die Auffassung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Diskussion um die Wärmewende bindet seit Monaten unzählige Kapazitäten auf allen Seiten. Und erst gestern haben wir uns ja hier wieder ausgetauscht, heute nun erneut auf Initiative der CDU, die am 20.08.2020 in der damaligen Großen Koalition mit dem Gebäudeenergiegesetz eigentlich selbst die Grundlagen gelegt hat. Und ich wiederhole hier auch aus der gestrigen Diskussion die wichtigsten Aspekte. Meine Damen und Herren, hier werden Ängste geschürt, erst von der AfD, nun auch von der Union. Es ist ein hochbrisantes Thema, das alle betrifft, das die Bürger auf dem Land, in der Stadt, in den Verwaltungen und in den Kommunen auch kommunale Einrichtungen betrifft. Tagtäglich gibt es natürlich auch neue Informationen und es werden eben auch Ängste geschürt mit unreifen Informationen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und deswegen, meine Damen und Herren, lassen Sie uns mit daran unseren Teil leisten, dass ein Bundesgesetz verabschiedet werden kann, das den Zweck erfüllt, und zwar so erfüllt, dass es den Menschen hilft.
(Beifall Gruppe der FDP)
Zum Antrag der CDU: In einigen der vorliegenden Punkte stimmen wir durchaus mit Ihnen überein, vor allem was die Frage der Technologieoffenheit, was die richtigen Anreize, was die Regelungen von Übergangsfristen und die Unterscheidung von Bestandsimmobilien und Neubauten angeht. Gerade bei den Bestandsimmobilien brauchen wir mehr Ellbogenfreiheit, denn wir haben es ja auch jetzt erst wieder bei der Stiftung Baukultur gehört, wie wichtig es ist, dass man nicht einfach nur abreißt, sondern so saniert, dass es die Menschen auch noch leisten können und dass eben auch ortsbildprägende Bauten bestehen bleiben können, die Gründerzeitvilla ebenso wie der Vierseithof auf dem Land. Deswegen plädieren wir dafür, unsere Kapazitäten hier im Freistaat für Themen zu nutzen, die wir entscheiden können und die wir in der Hand haben. Insofern ist der Entschließungsantrag der AfD schlicht und einfach Unsinn und es wird hier wieder einmal Öl ins Feuer gegossen, um den Frust der Bürgerinnen und Bürger im Freistaat weiter zu steigern, anstatt an Lösungen zu arbeiten. Ja, die Menschen haben Angst vor Veränderungen, das ist verständlich, wenn man, ich sage mal, 25, 30 Jahre ein Häuschen abgezahlt hat, die ersten Reparaturarbeiten wieder anstehen und dann hört man etwas von Summen, die einen fast erschlagen, dann macht das erst mal Angst. Deswegen geht es hier um Aufklärung, deswegen geht es hier auch um einen vernünftigen Feinschliff der Gesetzgebung, der eben dazu führt, dass man damit etwas anfangen kann und auch der Grund zur Angst genommen werden kann, meine Damen und Herren. Deswegen sagen wir: Hören Sie auf, die Menschen zu verunsichern!
(Beifall CDU)
Wir sagen als Freie Demokraten: Klimaschutz kann nicht gegen die Menschen und darf nicht gegen die Menschen durchgesetzt werden, sondern er kann nur gelingen, wenn wir die Menschen mitnehmen. Das setzt voraus, dass es zu Lösungen kommt, mit denen man auch arbeiten kann und die man wirtschaftlich ertragen kann. Aber dass man nichts in Sachen Klimaschutz machen müsste, das ist eine olle Kamelle, die nun wirklich keiner mit Ernst vertreten kann.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, die Menschen können sich darauf verlassen das wir als Freie Demokraten uns dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf nicht so beschlossen wird wie er bis jetzt vorgelegen hat als Entwurf.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Hoffentlich
nicht!) Deswegen sagen wir, auch die vorhandene Wärmenetzinfrastruktur muss berücksichtigt werden, sie muss zum Ort passen, die Sorgen der Menschen, die Sorgen der Stadtwerke und die Meinungen der Experten müssen ernst genommen werden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wir sagen auch, die Heizung muss zum Haus passen und nicht andersherum. Wir brauchen deswegen viele verschiedene Möglichkeiten, die planende Ingenieure, ausführende Handwerker vor Ort im Sinne der Bauherren und im Sinne des Klimaschutzes umsetzen können. Wir als Freie Demokraten haben viel Vertrauen in die Fachleute und setzen alles auf ein vernünftiges Gesetzgebungsverfahren und nicht auf Angstmache. Ich danke Ihnen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Der im April dieses Jahres für die Beratung im Bundestag veröffentlichte Entwurf der Ampel, also SPD, Grüne und FDP, zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung hat völlig zu Recht hohe Wellen geschlagen und dazu geführt, dass die FDP von dem Verbotsmachwerk aus dem eigenen Koalitionskabinett plötzlich nichts mehr wissen wollte, aber mit Ansage wieder umfallen wird.
(Beifall AfD)
Die Umsetzung eines solchen Gesetzes mit dem vollständigen Verbot des Neueinbaus von Öl- und Gasheizungen und der großflächigen Verhinderung von Holzheizungen ist nichts anderes als ein Angriff auf Mieten und Wohnen, mit Vorsicht Enteignung zu beschreiben und dürfte für kalte Stuben sorgen. Statt Öl, Gas und Holz soll es die Wärmepumpe sein, die ihrerseits Strom verbraucht, bei aktuellen Strompreisen einen Haushalt also durchaus finanziell belastet. Die rot-gelb-grüne Bundesregierung sieht konkret mit dem Entwurf vor, dass ab 2024 der Einbau von Öl- und Gasheizungen eventuell gestaffelt nur noch dann erlaubt ist, wenn sie Energie mindestens zu 65 Prozent aus sogenannten Erneuerbaren beziehen. Ab 2045 setzt ein vollständiges Verbot ein. Unterstützt wird sie dabei von der Landesregierung. Stichwort Landesregierung: Wie es mit den Wärmepumpen in Landesliegenschaften und damit der Vorbildfunktion des Landes und den entstehenden Kosten aussieht, werden die Antworten auf meine Anfragen zum Einsatz von Wärmepumpen zur Energiegewinnung in Landesliegenschaften des Freistaats Thüringen Teil I bis III zeigen, ich freue mich schon.
(Beifall AfD)
Klar, Energie sparsam zu gebrauchen, ist vernünftig. Klar ist aber auch, dass der Wärmepumpenwahn der Ampel Marke VEB Wärmepumpe unvernünftig ist. Offene Fragen zur Statik sind ungeklärt, hinzu kommt die Frage der ausreichenden Verfügbarkeit von Energie. Denn wird der Strom von volatilen Energieträgern erzeugt, ist die Verfügbarkeit nicht berechenbar, und kommt er aus der Kohleverstromung, passt die CO -Bilanz nicht mehr, 2 die sonst lautstark wie das Damoklesschwert geschwungen wird. So betrug der Strommix am vergangenen Freitag dank der Sonne zwar 30 Prozent Solar in Deutschland, aber immer noch 15 Prozent Kohle, zwei Wochen zuvor 40 Prozent Kohle und 15 Prozent Solar. Und von wegen Stromexport: In der letzten, das heißt, der 21. Kalenderwoche musste Deutschland 960 Gigawattstunden Strom importieren. Das nennt man abhängig und alles andere als autark.
(Beifall AfD)
Und die vermeintliche Technologieoffenheit ist nicht gegeben, denn technologieoffen ist nicht, wenn die Entscheidungsfreiheit die ist, welche Wärmepumpe man kaufen soll.
(Beifall AfD)
Unvernunft lässt sich jedenfalls nur mit Zwang durchsetzen, deswegen setzen die Grünen so sehr auf Verbot und Kontrolle, siehe das Kontrollgebot für Kaminkehrer der Marke Heiz&Guck aus dem habeckschen Klimaministerium. Den mit den massiven Kosten belasteten Menschen und Unternehmen, aber auch Verwaltungen, also insgesamt dem Bürger und Steuerzahler, wird in Deutschland weiter das Leben erschwert. Bei geschätzten Mehrkosten von 80.000 Euro ist das keine Angstmache, sondern die Leute müssen das Geld aufbringen. So wird durch den Spitzenverband der Wohnungswirtschaft errechnet, dass diese 80.000 Euro mindestens eingesetzt werden müssen. Das ist ein Garant für die Verarmung großer Teile der Bevölkerung, vor allem im ländlichen Raum und in Ostdeutschland. Das kann man nicht wegnegieren. Hinzu kommen Strafzahlungen von 50.000 Euro für Privathaushalte und weitaus mehr für Kommunen, die Widerstand gegen die erklärte Datenpflicht und Klimaneutralität leisten, welche freilich keine Klimaneutralität ist, liefern, wie eben schon gesagt, die einst verpönten Kohlekraftwerke den Strom. Andererseits kann man angesichts der Abschaltung eigener CO -freier Kernkraftwerke fra2 gen, ob der Strom für die ganzen Wärmepumpen, mit denen die Bundesregierung die Häuser und Wohnungen versehen will, überhaupt da sein wird. Die energiepolitische Amokfahrt der Ampel im Namen der Energiewende wird also vor allem im Winter spannend werden.
(Beifall AfD)
Und weil laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft ca. 500 Wohngebäude und 1 Million Haushalte jeweils ca. zur Hälfte Energie über eine Erdgaszentralheizung beziehen und jeweils rund 15 Prozent über eine Ölzentralheizung, werden diese Pläne viele Menschen im Freistaat treffen, die dann entsprechend ihre Wahlentscheidung machen, sofern die Installateure zum Einbau überhaupt vorhanden sind. Zu dem Irrsinn kommt hinzu, das Heizen mit Holz zu erschweren, was ein weiterer Angriff auf das Leben im ländlichen Raum ist. Holzheizungen sollen nur noch in alten Gebäuden und dann erlaubt sein, wenn sie an eine Solaranlage gekoppelt sind, was dann auch zu entsprechenden Investitionskosten führen wird. Von Diskriminierung der erneuerbaren Holzenergie und der Gefährdung der nachhaltigen Waldpflege in Deutschland spricht deswegen die Hauptgeschäftsführerin der Waldeigentümer. Der Habeck-Heizungshammer wird die Abrissbirne für das Wohnen sein, wie wir es kannten. Beruhend auf reiner Ideologie werden die Menschen enteignet.
(Beifall AfD)
Dieser Kampf gegen die Physik wird mit Eingriffen, Verboten und Vorschriften geführt, führt zu massiven finanziellen Einbußen, die man nicht einfach als Ängste der betroffenen Bürger abtun kann, und dem Sinken der Immobilienpreise. Insofern ist dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Allerdings beruht die Begründung des Antrags auf eben jener linkischen Fehlannahme, dass man das Klima schützen könne, indem jeglicher Lebensbereich transformiert wird, auch durch Zwang, und anstatt der Peitsche wird es nur mit dem Zuckerbrot versucht. Die Energiewende- und Ex-Kanzlerin würde sagen: Die Basis ist die Grundlage aller Fundamente.
(Beifall AfD)
Dieses Klimafundament ist von Anfang an schief, erzeugt Fehlleitungen und verursacht Verwerfungen in der Gesellschaft, nicht nur im Gebäude. Wenn die real existierende Energiewende mittlerweile dazu führt, dass zum Beispiel Hellma Materials, ein Unternehmen aus Jena – das werden Sie sicher kennen, Herr Prof. Voigt –, nach Schweden auswandert, weil dort dank der Kernenergie stabile und bezahlbare Preise herrschen, dann sollte eine sich selbst als konservativ vermarktende Partei aufhören, dem Klimawahn, der darüber hinaus echtem Umweltschutz entgegensteht, das Wort zu reden, und aufhören, der als Degrowth gefrämten Deindustrialisierung dabei den Teppich auszurollen. Daher haben wir einen Entschließungsantrag eingereicht, um nicht nur auf die Benachteiligung insbesondere des ländlichen Raums in Ostdeutschland hinzuweisen, sondern auch um derartige Markteingriffe zu verhindern und um die Energiepolitik endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich hatte gestern meine Rede damit beendet, dass ich mir gewünscht hatte, dass wir zu einem sachlicheren Ton zurückfinden. Herr Bergner, auch wenn wir natürlich inhaltlich immer noch nicht komplett einer Meinung sind, will ich mich an dieser Stelle für Ihre sachliche Argumentation, für den sachlichen Ton unter Demokratinnen tatsächlich einmal ganz herzlich bedanken.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Gruppe der FDP) Das Thema „Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes“ beschäftigt uns ja nun tatsächlich schon das vierte Mal, diesmal in Form eines Plenarantrags der CDU. Der Antrag liegt auf der Linie der bisherigen Haltung der CDU. Das technologieoffene Gebäudeenergiegesetz als ein wichtiger Pfeiler der Wärmewende wird leider grundsätzlich abgelehnt. Die CDU setzt damit ihre Politik aus der Zeit der Bundesregierung bruchlos fort, muss man sagen, denn das Thema „Wärmewende“ war damals eine vollkommene Leerstelle. Dass das auch so bleiben soll, zeigt die Fraktion mit diesem Antrag leider noch einmal eindrücklich. An keiner Stelle des Antrags findet sich eine Bezugnahme auf das im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebene Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Faktisch verweigert sich die CDU jeglicher inhaltlichen Auseinandersetzung, wie denn das Ziel der Dekarbonisierung im Wärmesektor erreicht werden kann. Als Bündnisgrüne werden wir den Antrag deshalb ablehnen. Allein schon der Feststellungsteil unter I und II strotzt vor Halb- und Unwahrheiten. Ich möchte meine Redezeit deshalb dazu nutzen, wenigstens einige dieser immer wieder in den Raum gestellten Fake News zu widerlegen. Beginnen möchte ich mit der bewusst missbräuchlichen Verwendung des Begriffs „Verbot“, der hier bereits schon im Titel genannt wird. Richtig ist, dass Bestandsheizungen von der Gesetzesänderung gar nicht betroffen sind. Bestehende Heizungen dürfen weiterverwendet und auch repariert werden. Nur beim Neueinbau von Heizungen muss mindestens 65 Prozent Erneuerbare-Anteil erreicht werden und dies ist auch notwendig. Denn würden fossile Heizungen in den kommenden Jahren neu eingebaut, dann könnten diese ihre technische Betriebsdauer gar nicht mehr erreichen. Dafür hat die CDU in ihrer Regierungsverantwortung mit der Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes selbst gesorgt. Dort ist die Klimaneutralität bis 2045 festgeschrieben. Daraus folgt logischerweise, dass fossile Heizungen nur bis zum 31.12.2044 betrieben werden dürfen. Stattdessen spricht die CDU jedoch von Verboten, was im Umkehrschluss nur bedeuten kann, dass sie auch weiterhin den Einbau von neuen fossilen Heizungen erlauben will. Die Kehrseite dieser Erlaubnis wird allerdings verschwiegen. Der Betrieb von fossilen Heizungen wird für die Nutzerinnen deutlich teurer, Herr Gleichmann hatte das auch schon ausgeführt. Man muss es sagen, die Zeiten billiger russischer Energie sind einfach vorbei.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zudem wird die CO -Bepreisung der fossilen En2 ergieträger, die übrigens ebenfalls von der CDU mitbeschlossen wurde, zu kontinuierlich ansteigenden Kosten führen. In ihrem Antrag schlägt die CDU nun als alleinige Maßnahme den Emissionshandel vor und versucht den Eindruck zu erwecken, es gäbe einen problemlosen und kostenlosen Weg damit. Auch hier verschweigt sie die realen Auswirkungen. Denn würde man die Wärmewende ausschließlich über den Emissionshandel steuern wollen, dann wären Heizungsbesitzerinnen mit schnell und stark steigenden Kostensteigerungen konfrontiert. Es ist stark zu bezweifeln, dass die CDU bei einer zusätzlichen Belastung von mehreren 100 Euro pro Haushalt dieses Instrument dann noch verteidigen würde.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der beschönigende Begriff „Anreiz“ aus dem Antrag hätte dann bestimmt einen ganz anderen Klang. Wenn die CDU den Einbau von fossilen Heizungen also weiterhin erlauben will, hat dies zwei unterschiedliche Szenarien zur Folge. Entweder sie nimmt sehenden Auges in Kauf, dass Gebäudeeigentümerinnen mit den fossilen Heizungen in teure Kostenfallen laufen werden, oder sie möchte nicht mehr an den von ihr einst mit beschlossenen Klimaschutzzielen festhalten. Wenn die CDU ihre Verbotsrhetorik also weiter fortsetzen will, dann sollte sie aber wenigstens so ehrlich sein, sich zu ihrem Festhalten an den fossilen Energieträgern zu bekennen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Zusammenhang damit steht die missbräuchliche Verwendung des Begriffs „Technologieoffenheit“. Wie bereits gezeigt, besteht für die Thüringer CDU die Technologieoffenheit offensichtlich darin, fossile Heizungen am Ende ihrer Betriebsdauer erneut voraussetzungslos ersetzen zu können. Oder es wird mit diesem Zusammenhang die Behauptung aufgestellt, es gäbe mit dem Gesetz den Zwang, eine Wärmepumpe einbauen zu müssen. Diese Behauptung ist schlicht und einfach falsch. In der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sind neben der Wärmepumpe weitere technologische Optionen wie Wärmenetze, Biomasse, Wasserstoff und sogar eine Innovationsklausel für noch unbekannte emissionssparende Technologien aufgenommen. Die Verteufelung der Wärmepumpe ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, denn im Vergleich zu Deutschland haben die kälteren skandinavischen Länder wie Norwegen mittlerweile einen Anteil von 60 Prozent und 40 Prozent in Schweden und Finnland, die Wärmepumpen nutzen.
(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Die haben
zum größten Teil aber auch Fernwärme!)
(Unruhe CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Novelle des GEG ist keine – Zitat – grüne Verbots orgie. Es setzt einen Rahmen für die schrittweise Umstellung auf klimaneutrale Heizungssysteme, Heizungsbesitzerinnen werden vor absehbar teuren Fehlinvestitionen bewahrt. Der CDU-Antrag hat hingegen für die Thüringerinnen und Thüringer keine Perspektive anzubieten, wir lehnen ihn daher ab.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Vielen Dank, Frau Wahl. Bevor wir zum nächsten Redebeitrag kommen, möchte ich wieder mahnen, die Diskussionen hier vorn vom Pult aus zu führen und nicht quer durch den Saal, das macht es für Rednerinnen und Redner sehr schwer. Ich habe nur deswegen nicht eingegriffen, weil es kurz vor dem Ende der Redezeit war. Jetzt erteile ich für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Bühl das Wort.
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Frau Wahl, Ihre Ausführungen will ich mal einordnen. Es ist ja schön, wenn man das alles mit Strom machen will, aber wir müssen uns bewusst machen, wo der Strom in Deutschland aktuell rund um die Uhr herkommt und wo er in anderen Ländern herkommt. Wenn ich mir anschaue, wo er in Schweden herkommt, wo es immer noch Atomkraft gibt, wo auch neue Atomkraftwerke gebaut werden oder wo es auch deutlich mehr Wasserkraft gibt, sind das Dinge, die Sie hier für Deutschland ablehnen. Insbesondere die Atomkraft könnte uns hier auch Strom bringen. Wir haben hier im Thüringer Landtag als CDU eine eindeutige Position dazu, Ihre scheint da deutlich ablehnender zu sein. Das wird zum Schluss nicht funktionieren.
(Beifall CDU)
Zum Kollegen Gleichmann mit den Fernwärmenetzen: Ich bin auch ein Freund der Fernwärmenetze und wir haben das bei uns in Ilmenau auch schon seit Längerem in sehr guter Form mit Biomasse, die Sie wiederum nicht mehr so haben wollen. Biomasse ist Ihnen nicht gut genug. Allerdings muss man sich fragen: Wie soll denn im Thüringer Wald die Fernwärme so ausgebaut werden mit den Leitungen? Das wird doch gar nicht funktionieren. Auch da beißen sich zum Schluss Ihre Idee und Ihre Vorstellung mit der Wirklichkeit.
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Dafür gibt es auch Nahwärmenetze!) Das trifft auch dieses Gesetz insgesamt. Es beißt sich einfach mit der Wirklichkeit. Und wenn Sie mal die Gespräche führen würden – ich weiß ja nicht, ob Sie die nur hier aus der Erfurter Blase heraus führen oder ob Sie sich auch vor Ort mal unterhalten –, ich kann mir nicht vorstellen, dass bei Ihnen keine ähnlichen Anrufe und E-Mails eingehen wie bei uns. Da ruft die 79-Jährige an, die fragt, ob das Gesetz nicht irgendwie verschoben werden kann, damit sie endlich 80 wird und dann nicht mehr betroffen ist. Da fragt man sich schon, warum man überhaupt solche Dinge in dieses Gesetz schreibt. Sie machen den Leuten Angst um ihre Rücklagen, um die Rente, die sie sich wirklich vom Munde abgearbeitet haben. Und wenn man jetzt mal sieht, wie die Struktur in Thüringen ist, wir haben einen der ältesten Gebäudebestände in ganz Deutschland und wenn man den sanieren will, sodass die Wärmepumpe funktioniert, dann bedeutet das einfach immense Investitionen. Letzte Woche hatte ich mehrere Gespräche mit Heizungs- und Sanitärmeistern, die mir das mal sehr praktisch beschrieben haben, wenn man ein typisch thüringisches Fachwerkhaus nimmt und dort versuchen würde, die Wärmepumpe einzubauen mit allen Investitionen, dann ist man ganz schnell bei 70.000 Euro. Wo sollen die zum Schluss herkommen außer vom hart Ersparten der Menschen, was dann zum Schluss fehlt?
(Beifall CDU)
Ein weiteres Beispiel, wo sich Ihre Politik beißt, ist bei den Menschen, die sich eingelassen haben, zum Beispiel eine Pelletheizung einzubauen und das jetzt auf einmal nicht mehr gut genug erscheint. Was hat das zum Schluss für eine Wirkung auf die Menschen, die sich auf diese Politik eingelassen haben und dann immer wieder auch enttäuscht werden? Die Gasheizungskontingente – und das wundert einen auch nicht bei der Politik, die Bundesrepublik macht – sind schon fast aufgebraucht. Auch das erzählte mir der Heizungs- und Sanitärmeister. Im Mai ist schon das verkauft, was eigentlich für das ganze Jahr an Gasheizungen geplant war. Die Leute legen sich Ersatzteile hin, weil sie Angst haben, dass die Heizung kaputtgeht.
(Zwischenruf Abg. Gleichmann, DIE LINKE:
Weil Sie die Angst schüren!) All das ist die Wirkung Ihrer Verbotspolitik, die Sie hier versuchen im Bund durchzudrücken und mit der Sie die Menschen massiv verunsichern. Statt auf Anreize zu setzen, setzen Sie auf Ideologie und auf Verbote.
(Beifall CDU)
Warum haben wir diesen Antrag heute hier gestellt? Weil zum Schluss diese Landesregierung dieses Spiel sogar mitspielt, was uns natürlich hier noch mal äußerst erbost und weshalb wir heute auch für die Zustimmung zu diesem Antrag werben. Die Landesregierung hat sich nicht im Bundesrat gegen dieses Gesetz ausgesprochen, sondern sie hat sogar in verschiedenen Punkten noch für eine Verschärfung gestimmt. Das zeigt, wes Geistes Kind Sie hier sind, wenn Sie zum Schluss auch noch dafür gestimmt haben, dass es weitere Verschärfungen in den Ländern geben können soll. Zum Glück ist das nicht durchgekommen. Aber wäre es durchgekommen, können wir uns gut vorstellen, was hier im Thüringer Landtag von der Landesregierung eingebracht worden wäre.
(Beifall CDU)
Von daher muss heute hier ein deutliches Zeichen aus diesem Landtag gehen, dass das gestoppt werden muss, ein deutliches Zeichen an die Bundesregierung, dass man so mit den Menschen im Land nicht umgehen kann, dass wir Anreize brauchen statt Verbote, dass wir weniger Ideologie brauchen, sondern dass wir die Menschen davon überzeugen müssen, mehr für den Klimaschutz zu tun. Da waren wir im letzten Jahr schon auf einem guten Weg, wenn man sieht, wie viele sich schon entschieden haben, eine Wärmepumpe einzubauen, die jetzt davon Abstand nehmen. Sprechen Sie nur mal mit den Unternehmern, mit den Handwerkern, da zeigt sich, dass diese Verbotspolitik genau das Gegenteil bewirkt. Diese muss gestoppt werden, diese muss im Bundesrat gestoppt werden, diese muss im Bundestag gestoppt werden. Dieses Gesetz darf so nicht kommen. Ich bin mir nicht sicher, ob Änderungen, ob Verbesserungen an diesem Gesetz überhaupt dazu führen, dass es noch sinnvoll sein kann. Von daher braucht es einen Stopp dieses Gesetzes, es braucht ein Reset, das muss noch mal komplett vom Tisch genommen werden.
(Beifall CDU)
Von daher bin ich gespannt, was die FDP macht, ob sie es auf der Tagesordnung lässt oder ob man sagt, es braucht ein komplettes Reset. So kann man mit den Menschen im Land nicht umgehen. Lassen Sie uns heute hier ein Zeichen setzen, lassen Sie uns heute gegen dieses Gesetz hier noch mal im Bundesrat appellieren und auch an die Landesregierung appellieren, dieses Gesetz im Bundesrat zu stoppen und diesen Irrsinn, diese Ideologie hier vom Tisch zu nehmen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Danke, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Herr Bühl, ich kann es Ihnen nicht ersparen, aber ich verstehe die Art, wie Sie hier Politik betreiben, und auch diese Art und Weise, wie Sie diesen Antrag jetzt hier verteidigt haben, wirklich nicht. Herr Bühl, hören Sie wenigstens zu und gucken Sie nicht aufs Handy, hören Sie mal eine Minute zu! Es ist jetzt das vierte Mal, dass Sie als CDU zu dieser Thematik hier versuchen zu polemisieren. Ich dachte bei der Frage, dass Sie jetzt hier wenigstens einen Parlamentsantrag einbringen, über den wir in der Sache reden und nicht nur in Aktuellen Stunden, dann kommt mal ein bisschen Substanz hierbei rein. Aber die Quintessenz, die Sie uns jetzt in Ihrer kurzen Rede gehalten haben, ist: Hier ist Ideologie, hier ist Verbot, hier werden die Menschen schlecht behandelt, hört nicht auf die, macht es anders. Und ich kann Ihnen wieder mal nur sagen, es tut mir ernsthaft leid, aber was Sie damit betreiben, ist: Sie machen Angst, Sie versetzen Leute in Panik, Sie zündeln.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU)
Nichts anderes, Frau Tasch, nichts anderes. Seit zwei Monaten kein Vorschlag, keine Richtung. Und wenn Sie einen Vorschlag machen, dann heißt es sozusagen, wissen Sie, wen Sie mit Ihrem Vorschlag schröpfen – die hart arbeitende Bevölkerung. Das ist die reine Lehre der CDU-Politik und deren Vorschläge, die Sie in viele Seiten Papier packen. Sie haben keine Antwort auf die soziale Frage bei der Wärmewende. Keine Antwort. Gibt es nicht. Sie haben keine Antwort auf die Frage, wie wir es technologisch tatsächlich umsetzen. Und Sie geben auch gar keine Antwort darauf, dass Sie auf der einen Seite sagen – genauso wie wir alle –, 2045 soll es keinen CO -Ausstoß mehr geben, ins2 besondere bei der Wärme, wie wir da hinkommen, außer energieoffen. Ich würde verstehen, wenn Sie sagen würden, okay, lasst uns doch als Allererstes über das Thema „Wärmenetze“ sprechen. Lasst uns bei den 30 Prozent der Thüringer Bevölkerung anfangen, die jetzt schon an die Fern- oder Nahwärme angeschlossen sind und dort mehr Druck machen. Das könnte ich verstehen. Das wäre ein konkreter Vorschlag. Dafür würden wir hier im Land auch was tun. Aber nein, Sie erzählen den Menschen, dass das Gesetz, das im Bund jetzt diskutiert wird und wozu es am Ende auch noch Änderungen geben wird, schlecht für die Menschen ist, schlecht für die Menschen in Ostdeutschland.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: So ist es
auch!) Damit verblenden Sie, dass Ihr Vorschlag eigentlich dazu zählt, dass die Menschen tatsächlich irgendwann weder den Strom noch die Wärme noch bezahlen können. Das ist Ihr Vorschlag: Wir machen einfach alles teurer und der Markt soll es regeln.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ja!) Und das bedeutet, Umkehrschluss: Was ist mit den Kolleginnen und Kollegen, mit den Menschen, die von ihrer Hände Arbeit jetzt schon jeden Tag den Euro umdrehen müssen und wirklich Sorgen davor haben, dass sie es dann nicht mehr bezahlen können, wenn nochmal 20, 30, 40 Prozent Kosten bei der Energie obendrauf kommen? Haben Sie dafür eine Antwort? Nein, haben Sie nicht!
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
können Sie sich vielleicht leisten, mit Ihrem Abgeordnetengehalt, aber der einfache Bürger nicht!) Aber Sie sagen, aber Sie behaupten, wir würden hier Verbote austeilen. Und damit sozusagen nichts tun. Wenn wir, Herr Prof. Dr. Voigt, doch einmal in die Sache reingucken würden von dem Blödsinn, den Sie hier behaupten, dann ist völlig klar, dass dieser Gesetzentwurf
(Unruhe CDU)
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
erstens technologieoffen ist. Hören Sie doch auf mit diesem Versuch, hier immer deutlich zu machen, es wäre sozusagen alles nur eine Soße, jeder müsste ab 2024 seine Heizung austauschen und dürfte das nur noch mit einer Wärmepumpe machen. Es ist Blödsinn. Es ist auch für den Großteil der Bevölkerung Blödsinn.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist wirk-
lich Blödsinn!)
(Unruhe CDU, Gruppe der FDP)
Diese Aussage ist Blödsinn, Herr Bühl. Diese Aussage ist Blödsinn. Die Regelung ist technologieoffen. Eigentümer können eine individuelle Lösung umsetzen und den Anteil der erneuerbaren Energien bei mindestens 65 Prozent rechnerisch nachweisen oder zwischen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, Heizungen auf Basis von Solarthermie. Außerdem sind unter bestimmten Voraussetzungen „H2-ready“-Gasheizungen möglich, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: „H2-
ready“, wissen Sie überhaupt, was Sie erzählen? Das steht im Gesetz!) Das ist aber die Tatsache, wie der Gesetzentwurf vorliegt. Für Bestandsgebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizungen oder Gasheizungen, die mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff nutzen. Wissen Sie, Sie erzählen hier vorn genau das Gegenteil von dem, was im Entwurf steht. Dann der nächste Aspekt, mit Ihrer 89-jährigen Frau oder Oma, von der Sie vorhin gesprochen haben: Übergangsfristen und Ausnahmen sind ganz klar vorgesehen. Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, sogenannte Heizungshavarie, greifen Übergangsfristen: drei Jahre, bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahre. Vorübergehend kann auch eine gebrauchte fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten weitere Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren. Wissen Sie, was das bedeutet? Dass wir den Kommunen jetzt helfen müssen, bei der Wärmeplanung voranzugehen. Das macht auch diese Bundesregierung im Rahmen ihrer Gesetzgebung, in ihren Vorschlägen klar; das macht der Bundestag klar. Der entscheidende Punkt ist, dass wir jetzt die Weichen stellen müssen, Schritt für Schritt, wo soll es hingehen – und nicht sich hier vorn hinstellen und sagen: Eigentlich funktioniert hier alles nicht. Bei Wohnungseigentümern, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen – bis zu sechs Wohnungen –, soll im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf erneuerbares Heizen entfallen. Gleiches gilt beim Austausch für Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen. Es gibt allgemeine Härtefallregelungen im Gesetzentwurf. Im Einzelfall wird nämlich berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklung fließen hier ein. Also: Ihr Beispiel funktioniert nicht. Alles in allem – und da kann sich die Öffentlichkeit sicher sein –: Die SPD wird dafür sorgen, dass die Wärmewende für alle finanzierbar ist.
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Der
Wunschtraum funktioniert nicht!) Wir wollen den Umstieg auf klimafreundliches Heizen für die Breite der Gesellschaft sozial gestaffelt und massiv fördern. Eine klimafreundliche Wärmetechnologie darf nicht von vornherein ausgeschlossen werden, Hauptsache mindestens 65 Prozent erneuerbar. Eine Einführung einer kostenfreien Pauschale …
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Danke, Herr Präsident. Der letzte Satz: Wir müssen Mieterinnen und Mieter in den Fokus stellen und darauf achten, dass die Kosten nicht über die Modernisierungsumlage komplett auf sie abgewälzt werden. Sozial gerecht wird diese Wärmewende durch die SPD. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Herr Präsident, sozial gerecht wäre, dieses Gesetz erst gar nicht zu erlassen und die Leute nicht dazu zu zwingen, solche Unsummen in die Hand nehmen zu müssen, wo sich viele fragen, muss ich jetzt einen Kredit aufnehmen, um das zu machen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Es gibt noch kein Gesetz!) Herr Montag, Sie werden doch wieder umfallen. Plumps – und da liegt die FDP wieder da und hat das wieder durchgewunken.
(Beifall AfD)
Statt dann mit Steuergeld die Leute so halbwegs ruhig zu halten, wie man es immer versucht, wäre es am besten, dieses Gesetz nicht zu erlassen, wo man gar nicht weiß, wo kriegt man die Installateure her, wo kriegt man überhaupt den Strom her. Lassen Sie die Leute doch einfach in Ruhe,
(Beifall AfD)
vor allem die im ländlichen Raum weiter mit Holz heizen, und machen Sie das Leben von den Leuten nicht schwer, die hier uns alle bezahlen und diesen Staat tragen. Das machen Sie mit diesem Gesetz, das ist ein massiver Eingriff. Ich würde mich schämen, so was überhaupt zu verteidigen.
(Beifall AfD)
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Sehr geehrte Abgeordnete! Und täglich grüßt das Murmeltier! Ich finde es nur halb so witzig, muss ich wirklich sagen, dass wir uns die ganze Zeit mit einem Gesetz beschäftigen. Herr Bühl, das, was Sie hier zitiert haben, dieses Gesetz gab es nie, gibt es nicht und wird es nie geben.
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Bestimmt!)
Das ist nur Text aus der „Bild“-Zeitung und nirgendwo anders her.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Das ist das, worauf Sie sich berufen. Ich werde nicht alle Argumente, die Denny Möller, die Herr Gleichmann, die Laura Wahl, auch Herr Bergner gesagt haben, wiederholen. Wir haben uns als Gesellschaft darauf verständigt, klimaneutral zu werden. Da war die CDU auch dabei, sie hat sich auch darauf verständigt. Und jetzt benehmen Sie sich so wie – Menschen in meinem Alter und mit meinem Lebensstil haben Erfahrung damit --- Manfred Krug hat einmal gesagt: Die beste Diät ist die, die übernächste Woche anfängt – und so verhält sich die CDU. Man weiß, man nimmt gesundheitsmäßig am besten ein Pfund pro Woche ab. Ich fange nicht an, nach vier Monaten stelle ich fest, ich habe drei Kilo zugenommen. Die Zeit läuft mir davon. Da mache ich eine härtere Diät, die fange ich auch nicht an.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ich
brauche aber niemanden, der mir vorschreiben darf, ob ich Süßigkeiten esse oder nicht!) Am Ende nehme ich Medikamente gegen Diabetes, gegen das Cholesterin, gegen Bluthochdruck, und dann kommt der Kollaps. Das ist das, was Sie tun: Sie sagen, Sie wollen Klimaneutralität und Sie verweigern jeden einzelnen konstruktiven Ansatz.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Herr Bühl, es ist einfach unanständig, wenn Sie sagen, dass diese 80-jährige Frau Angst hat: weil Sie ihr Angst machen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das ist der ganze Grund. Es war niemals vorgesehen, dass man irgendwelche alten oder nicht so betuchten Menschen in eine Situation bringt, in der sie sich die Wärmeumstellung nicht leisten können. Das war niemals in der Diskussion. Der Referentenentwurf, auf den Sie sich beziehen, war ein erster Referentenentwurf, der die soziale Frage noch gar nicht beinhaltet hat. Aber dieses Thema ist seit zwei Monaten durch. Wir können uns darauf verlassen, dass jetzt die Fraktionen etwas Gutes machen werden, und wir können endlich damit anfangen, für Thüringen zu arbeiten und uns nicht immer an der Bundesregierung abzuarbeiten. Ja, es ist bitter. Angela Merkel ist nicht mehr Kanzlerin, Armin Laschet ist es nicht geworden, weinen Sie ein Tässchen, schlagen Sie zweimal gegen den Boxsack – und dann fangen Sie an, konstruktive Oppositionspolitik für Thüringen zu machen!
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist doch
unverschämt!) Ich habe Mitte März gesagt – in meiner ersten Rede hier war es, glaube ich –, wofür wir uns im Bundesrat bereits eingesetzt haben: die Härtefallklausel einfach zu machen, ein Sachgrund soll zugrunde liegen statt pauschaler Ausnahmen für über 80-Jährige. Dafür haben wir im Bundesrat gestimmt. Flexibilität und großzügige Übergangsfristen. Quartiersansatz berücksichtigen, damit sich Quartiere zusammenschließen können und gemeinsam dekarbonisieren, gemeinsam die Wärmewende voranbringen können. Geothermie: Da sind wir in Erfurt dran, da haben wir demnächst einen Termin zusammen, Herr Möller. Und nur für die, die es interessiert: Wenn es in Erfurt klappen kann, dann kann es in ganz vielen Teilen von Thüringen klappen, weil wir eine geologische Formation haben, die für ganz viele Gebiete in Thüringen gilt. Das heißt, Geothermie ist wirklich ein Thema. Flächensolarthermie – so wie es die Fernwärmenetze in Mühlhausen machen: Power-to-Heat, Biomasse. Ein Satz zu Biomasse.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Davon ha-
ben wir heute viel erlebt: viel Mist!) Babette Pfefferlein kämpft tapfer und zu Recht dafür, dass der Keulaer Wald nicht abgeholzt wird. Das Problem bei Biomasse ist: Wenn wir den Keulaer Wald dafür abholzen, ist das nicht CO -neutral, 2 sondern dann ist das ökologischer Blödsinn.
(Unruhe CDU)
Sonst bräuchten wir uns niemals darüber aufzuregen, dass in Brasilien Wälder abgeholzt werden, wenn das klimaneutral wäre. Es ist nur dann klimaneutral …
(Unruhe CDU)
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Es ist nur dann klimaneutral – hören Sie zu, ich will es Ihnen nur einmal erklären –, wenn man Holz benutzt, dass sowieso zur Verwertung freigegeben ist. Dann ist es klimaneutral. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass Biomasse verwendet werden kann. Wir müssen aber sorgsam damit sein, damit daraus nicht ein Geschäftsmodell wird, das die Ökobilanz dann wieder verdirbt. Das ist alles, worüber wir reden. Wir reden nicht davon, Biomasse zu verbieten oder Holzpellets oder die Heizung aus dem Haus rauszunehmen. Das ist nicht in der Diskussion. Es geht um Differenzierung. Und Sie wissen alle, dass solche Modelle existieren – ob das bei der Biogasanlage ist, wo wir dann auf einmal Maisfelder abholzen, nur um sie in die Gasanlage zu werfen. Das darf bei Biomasse nicht passieren. Das ist alles, worüber wir reden. Aber natürlich – und da sind wir uns weitgehend einig – brauchen wir Lösungen, die für jedes einzelne Haus in Thüringen funktionieren. Also ist Biomasse natürlich etwas, was in der Diskussion bleibt. Dafür setzen wir uns ein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe gestern das Beispiel Stadtroda genannt: 144 Wohnungen renoviert, wärmerenoviert für 2,4 Millionen Euro. Das ist warmmietenneutral. Das hat sogar der Chef des Verbandes Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft gesagt: Es ist warmmietenneutral. WBS 70 – tausende Gebäude. Das haben wir in Thüringen gemacht. Arbeiten Sie mit daran! Wir können für jedes einzelne Haus eine Lösung finden und wir müssen sie finden. Wir müssen anfangen und nicht warten, bis wir immer fetter und fetter werden, bis das Cholesterin und der Blutdruck uns den Garaus machen. Herzlichen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Möller, der entscheidende Punkt ist: Es muss nicht nur technologisch funktionieren, es muss auch im Geldbeutel der Leute funktionieren. Das, was Sie hier ansprechen, wird im Geldbeutel der Leute nicht funktionieren. Der Minister spricht davon, dass es nur in der Zeitung gestanden hat. Nein, es gibt einen Referentenentwurf, da kann das jeder nachlesen.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Seit wann sind wir für Referentenentwürfe des Bundes zuständig?) Ich mache es jetzt mal plastisch: Sie tun so, als ob das eine kleine Minderheit in Thüringen ist. 42 Prozent leben in den eigenen vier Wänden und die stellen sich gerade die Frage, was das mit ihrem Haus, mit ihrem Geldbeutel macht.
(Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das ist doch
Quatsch!)
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Bleiben Sie doch mal bei der Sache!) Wenn ich …
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Ich bin beeindruckt, in welcher Sachlichkeit Sie hier Argumente zulassen. Wenn ich mir eins anschaue – und das will ich Ihnen noch mal näherbringen, damit Sie es vielleicht auch verstehen –, was gerade in Thüringen, was gerade passiert:
(Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es gibt Menschen, die prüfen gerade für sich, was diese Politik, diese Anforderungen, die jetzt offensichtlich über sie kommen werden, was das für sie bedeutet. Dann prüfen die: Ist meine Heizung noch okay? Dann prüfen die: Was brauche ich im Zweifelsfall für eine Sanierung? Dann gehen die sogar zu ihrer Bank und da sagt ihre Bank: Na, jetzt gucke ich mir das mal an. Ihr Haus ist 60.000 Euro wert. Dann schaue ich mir an, ach ja, die Sanierung würde ungefähr, so round about – keine Ahnung – vielleicht 30.000/40.000 Euro kosten.
(Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist Blödsinn, was Sie hier erzählen!) Mit dem Energieberater gehen sie hin, 30.000/40.000 Euro.
(Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dann gehen sie hin und sagen: Wärmepumpe, 10.000 Euro. Das wird alles gegen den Wert des Hauses gerechnet. Dann heißt das für die Menschen kalte Enteignung. Das ist das, was Sie predigen.
(Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Hören Sie doch verdammt noch mal zu!)
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Entschuldigung, Herr Prof. Voigt. Meine Damen und Herren, Zwischenrufe gelten ja als legitim, aber das heißt nicht, kollektives Zwischenbrüllen. Ich bitte also jetzt, dem Redner die Chance einzuräumen, dass seine Worte zu hören sind.
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Dann stellen wir uns die Frage: Was macht eine Landesregierung, wenn sie im Bundesrat so ein Gesetz bewertet? Es gibt einen Antrag in der Frage, dass man die Fristen zum Beispiel für Havariefälle verlängern könnte. Da sagt eine Thüringer Landesregierung – die Minderheitsregierung ist – in einer Situation, wo viele Menschen einen viel kleineren Wohlstand als im Westen oder in anderen Ländern haben: Nein, machen wir nicht, wir wollen nicht von drei auf zehn Jahre wechseln, da stimmen wir dagegen. Das haben Sie gemacht und das stört uns, weil Sie damit die Interessen der Bevölkerung nicht vertreten. Sie sind aber dafür gewählt, die Interessen der Bevölkerung zu vertreten. Das ärgert uns.
(Beifall CDU)
Sie leisten der Energiewende einen Bärendienst. Ich sage Ihnen das simpel: Das wird uns in der kommunalen Familie noch viel stärker beschäftigen, wenn das so durchkommt. Nesse-Apfelstädt – habe ich gestern erwähnt –, 1,5 Millionen Euro, erste Prognose für die. Der Städtetag prognostiziert 30 Milliarden Euro. Ich würde mir wünschen, dass Sie nicht nur die technologische Seite sehen, sondern dass Sie auch die reale Bedrohung und die reale Frage der Finanzierung im Blick behalten. Denn wenn Sie das nicht tun, werden Sie Deutschland an die Wand fahren – und das sorgt uns.
(Beifall CDU)
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen sehe ich jetzt zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. Ich habe bislang den Antrag auf eine Ausschussüberweisung nicht vernommen. Wird das beantragt? Es wird keine Ausschussüberweisung beantragt. Damit haben wir also diesen Tagesordnungspunkt, über den Antrag der CDU ‑ Fraktion in der Drucksache 7/8056 direkt abzustimmen. Herr Bühl?
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Beantragt wurde namentliche Abstimmung und die eröffne ich jetzt. Meine Damen und Herren, konnten Sie alle Ihre Stimmkarte abgeben? Es erhebt sich kein Widerspruch, damit ist das der Fall. Ich bitte um Auszählung. Meine Damen und Herren, es gibt ein Ergebnis. Anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn waren 87. Abgegeben wurden 78 Stimmen, der Antrag hat 36 Jastimmen, 40 Neinstimmen, 2 Enthaltungen erhalten (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Antrag abgelehnt, meine Damen und Herren. Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Jetzt müssen Sie sich bitte entscheiden. Ein Teil hat genickt, ein Teil hat geschüttelt. Also, es wird keine Ausschussüberweisung beantragt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Faktion der AfD in der Drucksache 7/8109. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, Gruppe der FDP. Enthaltungen? Das sind die Stimmen der CDU-Fraktion. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufmache, nutze ich noch die Chance, wir hatten ja gerade einen Übergang in der Sitzungsleitung und ich möchte anknüpfen an die Worte von Frau Kollegin Marx. Ich glaube, dass ich in Ihrem Sinne spreche, wenn ich der lieben Frau Kollegin Marx auch noch mal ganz herzlichen Dank für die wirklich gute Arbeit im Sinne des Freistaats, im Sinne des Parlaments danke und auch persönlich für die sehr gute Zusammenarbeit. Danke schön.
(Beifall im Hause)
Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 5 , den ich aufrufe Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/8029 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Jawohl. Herr Abgeordneter Schubert, bitte schön, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer, insbesondere diejenigen, die in Betrieben beschäftigt sind, die auch öffentliche Aufträge immer wieder abarbeiten. Bis heute wird von einigen immer noch und immer wieder die Notwendigkeit eines Thüringer Vergabegesetzes einschließlich eines Thüringer vergabespezifischen Mindestlohns für die Aufträge der öffentlichen Hand in Thüringen bestritten, auch hier im Hohen Haus. Warum braucht es aber eine solche Norm? Das Medianeinkommen in Thüringen ist das zweitniedrigste in ganz Deutschland. Der Grund dafür ist ebenfalls die niedrige Tarifbindung der Thüringer Unternehmen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund waren im Jahr 2019 lediglich 18 Prozent der Thüringer Unternehmen mit 44 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden. Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitet demnach in einem Betrieb ohne Tarifvertrag. Es besteht deshalb unverändert der Bedarf, auch durch die Vergabe öffentlicher Aufträge Impulse für bessere Arbeitsbedingungen zu setzen. Das hat sich wohl auch in Thüringen herumgesprochen. Die Evaluation des Thüringer Vergabegesetzes, die auftragsgemäß vom Thüringer Wirtschaftsministerium zu ausgewählten Punkten letztes Jahr fristgerecht durchgeführt wurde, belegt die hohe Akzeptanz des vergabespezifischen Mindestlohns, was von uns als Koalitionsfraktionen, als Rot-Rot-Grün mit dem hier vorgelegten Gesetzentwurf aufgegriffen wird. Wir wollen jetzt das Thüringer Vergabegesetz nach dreieinhalb Jahren seit Inkrafttreten weiterentwickeln. Wir wollen dieses Steuerungsinstrument der Politik nutzen, um Lohndumping für die Aufträge der öffentlichen Hand, die mit unser aller Geld bezahlt werden, definitiv auszuschließen. Deshalb wollen wir die Wirksamkeit des Thüringer Vergabegesetzes ausweiten, indem pflichtig auch die Aufträge auf der kommunalen Ebene dessen Vorgaben unterliegen sollen.
(Beifall DIE LINKE)
Dazu gehört auch eine wirksame Sanktion, wenn Unternehmen dieses Gesetz verletzen. Firmen sollen für fünf Jahre aus der Vergabe öffentlicher Aufträge verbannt werden. Gleichzeitig geht es uns um wirklichen und nicht nur plakativen Abbau von Bü rokratie, um die Digitalisierung von Prozessen. Un ter dieser Überschrift wollen wir auf gar keinen Fall die Schleifung von ökologischen und sozialen Stan dards zulassen, denn sie definieren Gelingenspara meter für Wertschöpfung mit Zukunft für eine klima neutrale Wirtschaft und zukunftssichere Arbeitsplät ze. Mit diesem Gesetzentwurf legt die Koalition ei nen Vorschlag zur Stärkung für gute Arbeit in Thü ringen vor, eine Grundbedingung, um sich als Wirt schaftsstandort auch im zugespitzten Wettbewerb um die besten Köpfe behaupten zu können. Wir freuen uns auf die Debatte im Wirtschaftsaus schuss, für den ich hier schon mal vorsorglich die Überweisung beantrage, und die Bewertung unse rer Vorschläge im Rahmen der geplanten Anhö rung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren ja bereits im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen sehr hoffnungsvollen Gesetzentwurf, wie ich persönlich sagen muss. Wir haben ja heute Morgen die Rede von Herrn Abgeordneten Hey gehört, dass man auch mal ein gutes Wort über die anderen Fraktionen verlieren soll. Die CDU hat einen solchen sehr hoffnungsvollen Vorschlag zur Reform des Vergabegesetzes gemacht. Ich persönlich glaube nicht, dass hier ein Gesetzentwurf vorliegt, der tatsächlich zu Verbesserungen führt. Ich möchte auch kurz begründen, warum das der Fall ist. Wir treten dafür ein, dass das Vergabegesetz an ganz entscheidenden Punkten, nämlich was die ökologischen Kriterien bei der bürokratischen Belastung angeht, dringend verschlankt werden muss. Diesen Ansatz finden wir in Ihrem Gesetzentwurf nicht. Deswegen werden wir den gleich auch nicht der Ausschussüberweisung zusetzen. Wir sind der Meinung, dass es ganz wichtig ist, darauf zu achten, dass es in unserem Land wettbewerbsgerecht zugeht. Was bedeutet das eben auch in Bezug auf diesen Bereich des Handels? Es bedeutet, dass wir die großen und guten Errungenschaften, die wir in unserem Land haben und auch beschützen wollen, beispielsweise die hohen Standards im Bereich Naturschutz bei der Produktion, beispielsweise die hohen Sozialstandards bei der Produktion, dass wir die selbstverständlich nicht nur erhalten wollen, sondern dass wir die insbesondere natürlich auch beschützen müssen vor unfairem Wettbewerb durch Produkte aus Regionen, in denen die Produktionsbedingungen nicht unseren Vorstellungen entsprechen im Bereich Naturschutz, im Bereich Soziales.
(Beifall AfD)
Wenn wir dann natürlich Handel betreiben mit diesen Regionen und diese Produkte kommen auf unseren Markt, dann haben diese Unternehmen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil. Aber die Frage ist: Wer muss eigentlich dafür sorgen, dass diese Prinzipien aufrechterhalten werden müssen? Sind es beispielsweise die Zollbeamten, ist es beispielsweise die bundesdeutsche Bürokratie oder sind es die Unternehmer selber, die ganz tief hinein müssen in ihre Lieferketten und eben dementsprechend bürokratisch belastet werden? Da sagen wir: Nein. Deswegen braucht es ganz grundsätzlich eine Reform dieses Vergabegesetzes. Das sehen wir hier nicht. Wir wollen uns der Diskussion aber auch nicht verweigern, weswegen wir uns gleich enthalten werden, werden uns aber weiterhin rege an der Diskussion über eine Reform des Vergabegesetzes bei der CDU beteiligen. Ich glaube, dass daraus im Gegensatz zu dem Gesetzesvorschlag hier und heute tatsächlich etwas Sinnvolles werden kann. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Debatte zum Vergabegesetz hat zurzeit Hochkonjunktur, nicht nur hier bei uns im Haus – das ist auch nicht der erste Gesetzentwurf, den wir in dieser Legislatur zum Vergabegesetz beschließen –, sondern auch in vielen anderen Bundesländern. Zum Beispiel in Sachsen-Anhalt ist im März eine Novelle des Vergabegesetzes beschlossen worden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es gerade eine Debatte um die mögliche Modernisierung des Vergabegesetzes, wo es darum geht, die Tariflöhne auch für Kommunen und für alle Landesvergaben zu berücksichtigen. Auf Bundesebene gibt es einen ersten Entwurf zum Tariftreuegesetz, der auch vorsieht, dass Vergaben mit einem Schwellenwert von 10.000 Euro immer der Tariftreue unterliegen. Das zeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Vergabegesetz ist ein Steuerungsinstrument, um gute Arbeitsbedingungen zu sichern, um die Tarifbindung zu stärken und für gute Arbeit und gute Löhne in Thüringen zu sorgen, und zwar damit die Kolleginnen und Kollegen und ihre Familien gut von ihrer Arbeit und gut in Thüringen leben können. Es ist aber auch eine Voraussetzung dafür, dass wir in Zukunft – und das zeigt der Fachkräftebedarf, der sich für Thüringen abzeichnet – überhaupt Menschen finden, die sich dafür entscheiden, bei uns zu arbeiten, dass die Unternehmen, die es in Thüringen gibt, Menschen finden, die für sie arbeiten. Wir sehen eben auch, dass es leider kein Automatismus ist, dass nur der Fachkräftebedarf, der sich auch jetzt in vielen Bereichen schon abzeichnet, nicht dazu führt, dass es automatisch eine Stärkung der Tarifbindung und mehr Mitbestimmung gibt. Deswegen – das haben wir auch in der letzten Debatte zum Vergabegesetzentwurf der CDU schon angedeutet – haben auch wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bestimmte Forderungen vorsieht, zum Beispiel zum Ersten, dass wir für die öffentlichen Aufträge, die zu zwei Dritteln von den Kommunen vergeben werden, in Zukunft den Geltungsbereich des Vergabegesetzes auch dahin ausweiten und dass es auch hier die Einhaltung der Tariftreueregelung braucht, und darüber hinaus, dass auch alle Bestandteile des Tarifvertrags, nicht nur der Lohn selber, sondern zum Beispiel Zuschläge, die es für Wochenende, für Nachtarbeit etc. gibt, dort berücksichtigt werden. Das Dritte ist, dass wir wollen, dass der vergabespezifische Mindestlohn auf 13,50 Euro angehoben wird. Ich will nicht auf alle Punkte eingehen, die wir im Gesetz geregelt haben, da werden wir in den nächsten Wochen und Monaten noch Zeit dazu haben. Natürlich reagiert auch unser Gesetzentwurf auf die Frage, wie man Bürokratie im Vergabegesetz
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Schafft!) verringern kann, Herr Montag, wie man Bürokratie verringern kann. Die Beantragung einer Vergabe ist komplex. Das sind öffentliche Mittel, die wir dort vergeben, das sind Steuergelder, die vergeben werden. Das ist insbesondere, das hat auch die Evaluation gezeigt, gerade für kleinere Unternehmen eine größere Herausforderung, weil die nicht so routiniert darin sind, Vergaben zu beantragen. Deswegen schlagen wir vor, dass es eine Landesvergabeberatungsstelle gibt, die genau in diesem Verfahren begleitet, und dass wir die Vergabefahren stärker digitalisieren und zum Beispiel auch die Kommunen dabei unterstützen, indem sie ebenfalls auf die Landesvergabeplattform zugreifen können. Aber – und das will ich an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen – häufiger diskutieren wir hier im Hause, wenn es um die Frage Bürokratieabbau geht, eben auch um die Frage des Standardabbaus. Für uns ist klar, dass die ökologischen und sozialen Kriterien Teil des Vergabegesetztes sind und dass es notwendig ist, dass die in diesem Gesetz stehen, weil es eine Steuerungsfunktion hat und auch haben soll. Und ja, das bringt einen gewissen Aufwand mit sich, aber der hat aus unserer Sicht einen Mehrwert, weil er den Kolleginnen und Kollegen, die in Thüringen leben und arbeiten, zugutekommt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich beantrage die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und freue mich auf die weitere Debatte dort. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer, es gibt ja so eine Redewendung „Wer nichts macht, der macht auch nichts falsch.“ Ich glaube, das muss man auch Regierungen und Landesregierungen zugestehen. Wichtig ist, dass man den Willen hat, die Dinge zu korrigieren, wenn man merkt, dass man einen Fehler gemacht hat. Allerdings habe ich bei Rot-Rot-Grün eher den Eindruck, dass hier gilt „wenig tun und möglichst viel falsch machen“. Das passiert nämlich immer dann, wenn man Sachverstand durch Ideologie ersetzt,
(Beifall CDU)
und genau das ist bei dem Vergabegesetz passiert. Rot-Rot-Grün hat hier ein Monstrum an Bürokratie geschaffen zu der Zeit, als Sie noch über eine eigene Mehrheit verfügt haben, was Gott sei Dank nun nicht mehr so ist. Die Folgen waren relativ schnell erkennbar gewesen. Deshalb haben wir uns als CDU vor zwei Jahren schon auf den Weg gemacht und haben ein neues Gesetz eingebracht, einen Gesetzentwurf, der genau diese ideologischen Dinge rausnimmt aus dem Vergabegesetz und unnötige Bürokratie abschafft. Dieses Gesetz, diese Gesetzesvorlage blockieren Sie seit zwei Jahren im Ausschuss. Und dann haben wir als CDU trotzdem immer gesagt, wir suchen den Konsens, wir müssen doch schauen, was für unser Land gut ist, und haben wenigstens bewirken können, dass Anfang des Jahres 2022 durch das SPD-geführte Wirtschaftsministerium eine Evaluierung des Gesetzes vorgenommen wurde. Und diese Evaluierung – ich sage es –, die hat nicht die CDU-Landtagsfraktion gemacht, sondern das SPDMinisterium. Und siehe da, die Evaluierung kommt zu dem Schluss, dass 90 Prozent der Dinge, die wir als CDU in unserem Antrag, den Sie blockieren im Ausschuss, vorgeschlagen haben, sinnvoll sind.
(Beifall CDU)
Das ist nämlich die Realität. Und jetzt hätten wir natürlich erwartet, dass Ihr Ministerium eine Gesetzesvorlage vorlegt, die genau diese Dinge umsetzt, die Sie in Ihrem eigenen Gutachten festgestellt haben. Aber das ist nicht passiert. Warum es nicht passiert ist, ist mittlerweile klar, weil Sie in Ihren Fraktionen nämlich keine Mehrheit finden. Ich glaube sehr wohl, dass Minister Tiefensee durchaus einsieht, dass es richtig wäre, hier nachzuschärfen. In Gesprächen, die wir mit ihm hatten, hat sich das auch alles rauskristallisiert, aber die Fraktionen scheinen das anders zu sehen. Ich möchte Ihnen mal die wesentlichen Handlungsempfehlungen aus Ihrem Gutachten benennen – ich zitiere –: „Mut zu einer radikalen Verschlankung und Entbürokratisierung, indem auf Regelungen verzichtet wird, die an anderer Stelle […] [schon] geregelt sind.“
(Beifall CDU)
Es geht weiter: „Anwendungsgrenzen verschieben“, dass es eben nicht überall gleich zur Anwendung kommt und Bürokratie erst ab einem gewissen Schwellenwert passiert. Auch das wollen Sie nicht tun, der Minister will es aber tun.
(Beifall CDU)
Zum Thema der Formblätter, die eine irre Bürokratie bedeuten, haben wir einen sehr konstruktiven Vorschlag gemacht in unserem Gesetzentwurf, wie man das regeln kann. Das ignorieren Sie völlig.
(Beifall CDU)
Auch beim Thema „Digitalisierung“ bleiben Sie Antworten schuldig. Einzig und allein das Thema „vergabespezifischer Mindestlohn“ hat in unserem ersten Entwurf noch keinen Einzug gehalten gehabt. Wir haben das nachkorrigiert, weil die Evaluierung gezeigt hat, dass auch die Anwender draußen in der Praxis sagen, das macht Sinn. So haben Sie eigentlich von uns jetzt einen Antrag liegen seit März dieses Jahres, der eins zu eins die Vorgaben Ihres Gutachtens, des Ministeriums umsetzen würde. Und Sie lassen es liegen und kommen heute mit einem Antrag, der genau das Gegenteil bewirken wird. Dafür haben wir keinerlei Verständnis, sehr geehrte Damen und Herren.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir über einen schlanken Staat und über Entbürokratisierung sprechen, dann warnen Sie von Rot-Rot-Grün immer davor, dass wir den Abbau von Standards haben wollen. Aber darum geht es doch gar nicht und das haben wir auch nicht vor. Es geht darum, dass wir als Staat, als Wirtschaft und Gesellschaft wieder Handlungsfähigkeit zurückgewinnen. Lassen Sie mich dazu den Präsidenten der DIHK, Peter Adrian, zitieren, der sagt: „Wer gegen hohe Energiepreise, Lieferkettenprobleme und Fachkräftemängel kämpfen muss, freut sich über jede Bürokratie, die verschwindet.“ Wir brauchen also einen Abbau von Verfahren; lediglich den Anstieg von Bürokratie zu bremsen, ist angesichts der vielfältigen Herausforderungen zu wenig. Aber was ist die reale Lage in Deutschland und auch in Thüringen? 14 Stunden Arbeitszeit pro Woche allein für Bürokratiepflichten sind keine Seltenheit mehr in den Betrieben. Das sind 14 Stunden unproduktive Zeit und das in einer Zeit, wo wir über Fachkräftemangel klagen. Gerade im Mittelstand wird diese Zeit bitterlich vermisst, denn da gibt es eben keine großen Verwaltungen wie in großen Konzernen oder bei der Landesverwaltung. Was dem Mittelstand wirklich helfen würde, wäre eine spürbare Reduzierung des Erfüllungsaufwands der Bürokratie. Es ist auch nicht nur die Wirtschaft, die darunter leitet, auch seitens des Staats werden viele Stunden wertvolle Arbeitszeit in sinnlosem Papierkrieg verschwendet. Man könnte jetzt natürlich sagen: Das liegt nicht nur allein am Vergabegesetz. Natürlich nicht, aber es zieht sich durch alle Bereiche unserer Gesellschaft, unseres Landes. Und das liegt wie eine Krankheit auf unserem Land. Das Vergabegesetz ist aber eine sehr anschauliche Ausprägung für dieses Problem. Und deshalb hätten wir eben erwartet, dass Ihr Gesetzentwurf hier in die richtige Richtung geht. Das tut er nicht. Denn statt dem Gutachten zu folgen und Mut zu einer radikalen Entbürokratisierung aufzubringen, tun Sie genau das Gegenteil. Ihr Entwurf sorgt nicht dafür, dass es weniger Arbeitszeit für den Erfüllungsaufwand beim Vergabegesetz braucht. Ihr Entwurf sorgt nicht dafür, dass Personal für wichtige und produktive Arbeiten eingesetzt werden kann, sondern bindet noch mehr Personal für Selbstverwaltung und Bürokratiebewältigung. Aber auf der anderen Seite scheinen Sie verstanden zu haben, dass Sie tatsächlich mehr Bürokratie produzieren. Und jetzt kommt es, das haut eigentlich dem Fass den Boden aus: Sie haben es ja doch scheinbar verstanden und sagen, das Ding ist so komplex und so schwierig, dass sowieso keiner mehr damit klarkommt. Und was machen wir? Wir schaffen eine Landesvergabeberatungsstelle. Allein der Name haut mich um.
(Beifall CDU)
Ich dachte, es wäre ein schlechter Scherz. Aber es ist ja scheinbar Ihr Wille, Bürokratie durch eine neue Behörde bekämpfen zu wollen.
(Beifall CDU)
Und bei Ihrer Einstellungspraxis weiß ich genau, da werden keine Experten und keine Praktiker sitzen, sondern Ideologen, die das ganze Geschäft noch weiter erschweren werden.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Damen und Herren, statt Personal für Bürokratieaufgaben zu befreien, schaffen Sie zusätzliche Stellen, die sich ausschließlich mit Bürokratieaufgaben befassen. So wird das nichts mit dem Kampf gegen den Fachkräftemangel. Und damit Ihre Landesvergabeberatungsstelle auch genug Kunden – Kunden kann man es gar nicht nennen, man müsste sagen, Opfer – hat, die Sie beraten –
(Beifall CDU)
oder sagen wir besser: belehren – können, sollen aus den allermeisten Kann-Vorschriften für die Kommunen jetzt auch noch Muss- und Soll-Vorschriften werden. Die Kommunen haben schon jetzt das Problem, kaum noch Firmen für ihre Aufträge zu finden.
(Beifall CDU)
Und die Kommunen haben auch jetzt schon genug Verwaltungskosten,
(Beifall CDU)
ohne dass sie noch Mitarbeiter abstellen müssen für weitere komplizierte Verfahren. Wir müssen gerade im kommunalen Bereich darauf achten, dass auch in Zukunft noch Aufträge ausgeführt werden können. Eine Anwendung des Vergabegesetzes in seiner vorgeschlagenen Form in den Kommunen würde die Anzahl der Bieter noch weiter reduzieren. Weniger Bieter bedeutet weniger Wettbewerb, was wiederum höhere Preise bedeutet. Und wo Preise steigen, können Kommunen an anderer Stelle eben nicht investieren, nicht bauen und auch nicht in die Energie- und Wärmewende investieren.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, nur zu, Verschlankung sieht anders aus. Dieser Gesetzentwurf zeigt schon die Lust von Rot-Rot-Grün auf Kontrolle. Es zeigt, dass Rot-Rot-Grün hier auf dem Holzweg ist, den wir nicht mitgehen werden. Wir freuen uns darauf, dass wir den Antrag im Ausschuss besprechen können, gemeinsam mit den Menschen, die sich tagtäglich damit beschäftigen, mit den Experten, die Ahnung davon haben.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Die
Arbeitnehmer?) Nein, die Handwerker, die die Arbeit tun. Die Handwerker.
(Beifall CDU, AfD)
Ja, dass Sie mit Handwerkern nichts tun haben und dass Sie keinen Draht zu denen haben, sie auch nicht verstehen, ist mir völlig klar. Aber wir werden hören, was die Handwerker uns zu sagen haben. Was die Handwerkskammern zu sagen haben, was die IHK zu sagen hat, was die Ingenieurkammer zu sagen hat, was die Städte und Gemeinden zu sagen haben. Die Bürgermeister und die Bauamtsleiter,
(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Die
Beschäftigten!)
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Die
Gewerkschaften!) die jeden Tag mit den Problemen zu tun haben, auf die werden wir hören und dann werden wir sehen, welches Gesetz sinnvoll ist – Ihres oder unseres. Und dann werden wir nach Mehrheiten suchen. Wir werben für unser Gesetz. Ihr Gesetz in der vorliegenden Form wird unsere Zustimmung nicht finden. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir legen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes vor und wir berücksichtigen dabei selbstverständlich die Ergebnisse der von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Evaluation des Gesetzes. Dazu gehört das Beibehalten bzw. Anpassen des vergabespezifischen Mindestlohns, eine Verschlankung des Gesetzes durch den Wegfall von redundanten Regelungen und unnötigen Verweisen und die Einrichtung einer einheitlichen Vergabeplattform. Hinzu kommt der Einstieg in ein digitalisiertes Vergabeverfahren. Dieses war ein zentraler Punkt des Entschließungsantrags zum Haushalt 2022, den wir – der eine oder andere mag sich noch daran erinnern – gemeinsam mit der CDU beschlossen haben. In diesem Antrag wird die Landesregierung in Punkt 2 aufgefordert, die Vergabeverfahren stärker digital auszurichten und digitale Bieterprofile zu implementieren. Bestenfalls soll eine zentrale Vergabestelle eingerichtet werden, die Unternehmen für die Bewerbung auf öffentliche Aufträge des Landes, der Kommunen und sonstiger Auftraggeber gleichermaßen nutzen können. Damit sind wir weitergegangen als das Evaluationsgutachten, das bereits die Möglichkeit einer Übersendung von Unterlagen als großen Wurf ansieht, ebenso wie der Entwurf der CDU-Fraktion, der es hinsichtlich der Digitalisierung dabei belässt, die Kommunikation per E-Mail zuzulassen, also das ist quasi heute die Form der Brieftaube. Eine große Erleichterung und Innovation lässt sich in diesem Vorschlag, meine Damen und Herren, nicht erkennen. Ein Problem im Vergabeverfahren, das von den Rechtsanwendern genannt wurde, ist die erforderliche Übersendung von umfänglichen Dokumenten. Im Bereich des E-Governments wird vielfach das Once-Only-Prinzip gefordert. Diesem Anspruch wird eine E-Mail-gestützte Übermittlung der Dokumente in keiner Weise gerecht.
(Beifall DIE LINKE)
Leitidee sollte eher eine bundeseinheitliche elektronische Vergabeplattform sein, bei der die Unternehmen Userprofile anlegen können. In diesen Profilen werden die benötigten Dokumente und Nachweise einmal hochgeladen und können dann von den jeweiligen Auftraggeberinnen eingesehen werden. Das wäre wirklich eine Erleichterung, Benachrichtigungssysteme informieren über Aktualisierungsbedarfe bei den Lizenzen. Allen wäre geholfen: weniger rumschicken, mehr wichtige und wirkliche Zeit für Bearbeitung. Ein wirklich digitalisiertes Vergabeverfahren birgt ein riesiges Innovations- und Erleichterungspotenzial. Dafür müssen wir allerdings eine Reihe von Voraussetzungen schaffen. Die meisten davon liegen auf Bundesebene, dort muss die Idee der Vergabeprofile umgesetzt werden. Aktuell wird an einem solchen Verfahren auch gearbeitet. Landesseitig ist es daher notwendig, dass die Thüringer Ausschreibungen ebenfalls einheitlich elektronisch veröffentlicht werden. Zurzeit geschieht das ganz nach Thüringer IT-Tradition eher im Modus eines Flickenteppichs: ein wildes Sammelsurium aus kommunaler Homepage, Verbundvergabeplattform oder rein analogen Verfahren. Hier schaffen wir mit unserem Gesetzentwurf mehr Einheitlichkeit und damit die Voraussetzung für die Implementierung von Vergabeprofilen. Auftraggeberinnen, auch auf kommunaler Seite, müssen elektronisch veröffentlichen. Konkret sind nach § 3 Abs. 3 nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren Bekanntmachungen eines öffentlichen Auftrags in elektronischer Form auf der zentralen Landesvergabeplattform oder auf dem Bekanntmachungsservice des Bundes zu veröffentlichen. Auch dafür kann und wird die zentrale Vergabeberatungsstelle, die ebenfalls in unserem Entwurf aufgegriffen wird, den Auftraggeberinnen Hilfestellungen leisten. Wir schaffen mit unserem Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für ein wirklich durchdigitalisiertes Vergabeverfahren, das diesen Namen auch verdient und mehr ist als das Anbiedern und Abbilden von analogen Verfahren mit digitalen Mitteln. Lassen Sie uns über den Gesetzentwurf und den der CDU im Ausschuss weiter sprechen. Wir beantragen hiermit die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Henkel, es war Ihr Fraktionsvorsitzender, der die hier eingebrachte Entwurfsfassung für eine Veränderung des Thüringer Vergabegesetzes als Diskussionsangebot vonseiten der CDU bezeichnet hat. Ich hoffe, Ihre Rede war heute nicht so zu verstehen, dass Sie der Meinung sind, dieser Gesetzentwurf ist mit welchen Mehrheiten auch immer eins zu eins hier abzustimmen. Wir hoffen auf eine konstruktive und faktenbasierte Debatte im Ausschuss. Deswegen empfehle ich – möglicherweise ein Hinweis, der sich im Lichte der Diskussion heute Vormittag gut verteilen lässt –, noch mal ein Stück weit argumentativ vielleicht abzurüsten, denn auch bei dieser Debatte „Bürokratie mit neuer Bürokratie“ fällt mir sofort der von Ihnen auch mit einer Vorlage herbeigesehnte Normenkontrollrat ein, der nichts anderes sein sollte als ein neues bürokratisches Gremium, um Bürokratien abzubauen. Also Sie sind da nicht ganz stringent in Ihrer Debatte und deshalb glaube ich, Sie sollten nicht so viel in die Diskussionen zwischen den Koalitionsfraktionen und dem Wirtschaftsministerium hineingeheimnissen, sondern Sie sollten vielleicht mal Ihre Rede an die Parteikollegin, die Kommissionsvorsitzende Frau von der Leyen, schicken und mal fragen, ob sie das bei ihren Regelungen auf europäischer Ebene alles genauso sieht, wie Sie das uns jetzt hier dargelegt haben, da Sie doch in der gleichen Partei sind.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Wir küm-
mern uns erst mal um Thüringen!) Bereits in der Anhörung 2021 zum Vergabegesetz, zu dem Antrag, den Sie uns damals vorgelegt haben und mit dem Sie übrigens den vergabespezifischen Mindestlohn in Thüringen eliminieren wollten – nur noch einmal zur Erinnerung –
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Wir haben
es aber korrigiert!) Ja, jetzt haben Sie es korrigiert. Deswegen war es hilfreich, dass wir die Evaluation gemacht haben. Da ist offensichtlich auch bei der CDU ein Stück weit Entwicklung ausgelöst worden. Dabei ist deutlich geworden, dass das Thüringer Vergabegesetz insgesamt begrüßt wurde – bei einer Anhörung, die wir hier in diesem Saal hatten. Ich erinnere mich zum Beispiel an die Ausführungen von Prof. Klaus Dörre, der das hier klar dargelegt hat. Wenn wir jetzt im Ergebnis der Evaluation 13,50 Euro mit den zukünftigen Dynamisierungen vorschlagen, dann ist das, um Gute Arbeit mit fairen Löhnen bei öffentlichen Aufträgen zu garantieren. Da will ich gern noch einmal auf die Handwerker zurückkommen, von denen Sie vorhin gesprochen haben. Reden Sie doch mal mit den Vertretern der Handwerker, mit den Kammern oder mit den Handwerkern selbst, was die zum vergabespezifischen Mindestlohn sagen.
(Zwischenruf Abg. Henkel, CDU: Mache ich
ständig!) Meine Erfahrungen aus solchen Gesprächen sind, dass die Handwerker überhaupt kein Problem mit dem vergabespezifischen Mindestlohn haben, weil sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter längst über diesen entlohnen. Deshalb müssen Sie doch für sich als CDU die Frage beantworten – wenn Sie insgesamt sagen, dass das ein richtiges Instrument ist, auch im Lichte der Evaluierung, deswegen haben Sie das in Ihrem Gesetzentwurf jetzt mit aufgenommen –, warum denn das, was für die Landesebene, für die Aufträge der öffentlichen Hand auf Landesebene gut und richtig ist, offensichtlich auch von den Arbeitgebern befürwortet wird, warum dieses gleiche Instrument nicht für die Aufträge der öffentlichen Hand auf der kommunalen Ebene gelten soll. Das ist doch ein Widerspruch an sich, den Sie mal auflösen müssen! Diese Frage werden Sie im Ausschuss zu beantworten haben.
(Beifall DIE LINKE)
Hinsichtlich des Bürokratieabbaus besteht natürlich Reformbedarf. Das wollen wir als Linke überhaupt nicht negieren. Im Kern geht es jetzt deshalb um die Weiterentwicklung. Wir möchten natürlich jetzt auch diese Fragen der Digitalisierung in den Blick nehmen. Da glauben wir nicht, Herr Henkel, im Ernst glauben wir nicht, dass wir bei der Digitalisierung schon die Ergebnisse erreichen, wenn wir einfach nur sagen, wir streichen Formblätter und lassen in Zukunft eine E-Mail-Kommunikation zu. Wir wollen als Koalition tatsächlich eine qualitative Entwicklung an dieser Stelle, eine Vergabe für elektronische Vergabeverfahren. Da müssen wir uns doch auf den Weg machen! Und da haben mit Sicherheit auch alle diejenigen einen Beitrag zu leisten, die an dieser Vergabeplattform am Ende des Tages Stakeholder sind. Das ist nach meinem Kenntnisstand leider nicht nur die Landesebene, sondern da gibt es einen bundesweiten Verbund. Die Einhaltung verbindlicher Dekarbonisierungsziele bzw. sozialer und ökologischer Nachhaltigkeitskriterien zu garantieren, muss für jeden Betrieb, für jedes Unternehmen zu einer Selbstverständlichkeit werden, weil es Zukunftsfragen sind. Das als Bürokratisierung zu sehen, betrachten wir als das, was es ist: grob fahrlässig. Gute Wirtschaftspolitik ist auch gute Klima- und Nachhaltigkeitspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir müssen doch dafür sorgen, wie wir uns in unserem Land Thüringen an die Spitze der Bewegung setzen können und wie wir als öffentlicher Auftraggeber zum Beispiel auch Produkte befördern, die den CO 2 Fußabdruck reduzieren. Warum machen wir das in Zukunft nicht so, dass wir zum Beispiel bei öffentlichen Bauaufträgen den Einsatz zum Beispiel von grünem Stahl oder von Recyclingprodukten wie bei den Gipsbauprodukten fordern? Dann könnten wir als öffentliche Hand tatsächlich einen ganz konkreten Beitrag leisten, um diesem Transformationsprozess auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gerecht zu werden. Das entspricht, meine sehr geehrten Damen und Herren, am Ende auch europäischen Vorgaben. Damit komme ich noch einmal zurück auf den Redner der AfD, Herrn Aust. Herr Aust, Sie haben wahrscheinlich in dieser Plenarwoche die Aufgabe, noch einmal deutlich zu machen, wie asozial die Politik der AfD ist. Gestern haben Sie schon gegen die Umverteilung an sich gesprochen und heute fordern Sie einen Wettbewerb zwischen den Firmen auf Kosten der Umwelt, auf Kosten unserer Lebensbedingungen. Das kann doch beileibe kein Konzept für die Zukunft sein. Das ist genauso absurd wie Ihre Forderung, dass Deutschland aus der EU austreten müsste. Welchen wirtschaftspolitischen Sachverstand bringen Sie eigentlich in diese Debatte hier mit ein?
(Beifall DIE LINKE)
Das heißt, eine attraktive Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens für Unternehmen rechtfertigt für uns als Linke keinesfalls Nachteile für Arbeitnehmerinnen, für Umwelt und Gesellschaft. Wir müssen den Spagat schaffen zwischen Wirtschaftlichkeit für die Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen durch Entbürokratisierung, durch eine echte Digitalisierung, ohne dabei Standards für Umwelt und Gesellschaft abzubauen. Besser wäre es sogar, diese verstärkt zu kontrollieren. Wir als Linke werden jedenfalls weiter für soziale und ökologische Kriterien wie Gesundheitsschutz, Regionalität und Nachhaltigkeit kämpfen und dies auch in den Anhörungen mit einfließen lassen. Ich wünsche uns, dass wir zum Vergabegesetz die tatsächlich beschworene fakten- und sachorientierte Debatte haben werden, auch im Ergebnis der Anhörung, die wir heute noch im Wirtschaftsausschuss beschließen wollen. Deshalb bin ich da wirklich gespannt, wie sich diese Argumente dann auch auf die Positionierung derjenigen auswirken werden, die heute hier einen Gesetzentwurf bewerten, den die Koalition vorgelegt hat. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schubert, ich freue mich ja immer, dass Sie ganz beherzt loslaufen, sozusagen die Speerspitze in Deutschland sein wollen. Ich wünschte mir nur manchmal, dass Sie wenigstens einmal auch in die richtige Richtung laufen würden statt immer nur in die falsche.
(Beifall CDU)
Wenn ich mir diesen Gesetzentwurf hier vorlege und durchlese, muss ich fragen, ob Sie die letzten zwei, drei, vier Jahre an Debatte zum Vergabegesetz verpasst haben. Denn wo Sie wirklich Bürokratie abbauen, das möchte ich gerne wissen, und zwar ganz konkret. Es ist nicht in Ihren Unterlagen, die uns hier vorliegen, zu finden. Es gibt schlicht keinen Bürokratieabbau.
(Beifall CDU)
Das ist insofern ärgerlich, weil man das Gefühl nicht loswird, dass hier – na ja, ein Jahr vor der Landtagswahl – vor allen Dingen noch mal vor einer bestimmten Klientel, nämlich der gewerkschaftlichen Klientel, der Kotau gemacht werden soll und Sie eben nicht die Frage stellen, wie überhaupt öffentliche Auftraggeber noch an Unternehmen kommen, die öffentliche Aufträge annehmen, und zwar zu guten Löhnen, denn es werden im Thüringenschnitt sehr gute Löhne gezahlt. Das ist doch die Frage, die uns umtreiben muss.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: War-
um haben dann so viele von der Mindestlohnerhöhung profitiert?) Die Frage ist, haben sie das und ist das notwendig gewesen und
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ja, ja!)
ist es bei Fachkräftemangel nicht eine natürliche Bewegung. Sie haben ja heute sogar oder auch irgendein Kollege hat die Systematik von Preisbildung durch Angebot und Nachfrage hinreichend beschrieben. Und wenn ich mal reinschaue, bin ich ganz nahe beim Kollegen Henkel. Dass Sie nicht selber darauf kommen, dass irgendetwas an der Systematik nicht stimmen kann, wenn Sie eben eine Landesvergabeberatungsstelle brauchen, also, das ist ja schon kafkaesk, was Sie machen. Das ist, man würde vielleicht sagen, Potemkinsches Dorf, was Sie hier tun. Sie bauen Dinge auf, die am Ende niemand umsetzen kann. Das muss sich doch logisch schon widersprechen, dass Sie damit das Ziel, die Lebensrealitäten von Menschen zu verbessern, gar nicht erreichen werden, sondern Sie überfordern diejenigen, die sich bemüht an Gesetzgebung halten wollend Auftragnehmer suchen. Und das sagen Ihnen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in diesem Land. Das sagen sogar Teile der Verwaltung. Und wir hatten die Diskussion zur Vergabe der digitalen App, der Familien-App im Ausschuss – eine Katastrophe, was da geliefert worden ist, weil es so komplex war, dass sich einer darauf beworben hat und dann lieber die Finger davongelassen hat. Deswegen geht das auch nicht vorwärts, sodass das ganze Verfahren noch mal neu aufgesetzt werden kann. Also: Familien, gute Familienpolitik, gute Lösung ade! Danke, Rot-Rot-Grün!
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Das
stimmt doch gar nicht!) Das kann doch nicht die Aufgabe …
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Bleiben Sie doch mal bei der Sache!) Ich war bei der Debatte dabei, wo wir die Kolleginnen und Kollegen auch im Ausschuss dazu angehört haben. Aber das ist ja nur ein Beispiel gewesen. Sie verschärfen das ja auch noch. Wir haben heute Morgen darüber gesprochen, warum es ein ungutes Gefühl in unserer Gesellschaft gibt. Vielleicht liegt es eben daran, dass Sie im Glauben, das Richtige und auch das Gute zu tun, überpacen und Sie tun das auch wieder hier im Vergabegesetz.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das liegt auch an der FDP!) Denn jetzt müssen zukünftig öffentliche Auftraggeber nach § 17 das Einhalten der Vorgaben des Vergaberechts kontrollieren. Und jetzt sagen Sie mir mal, wie das funktionieren soll. Es fehlt mir die Phantasie, wie aus dem guten Wollen gute Politik werden kann.
(Unruhe DIE LINKE)
Ganz ehrlich, ich bin ziemlich enttäuscht. Ich dachte, Sie hätten sich auch weiterbewegt, nämlich hin zu einer klugen Politik. Das ist heute leider der Nachweis, dass Sie eher den Schritt weiter davon weg gehen. Auch wir wollen das natürlich im Ausschuss diskutieren, aber wir haben uns sehr schwergetan, hier in irgendeiner Position was Positives zu finden, also nicht eine Sache. Auch die verpflichtende Teilnahme von Kommunen an der digitalen Vergabeplattform – das ist heute ja schon möglich, das machen übrigens auch schon Kommunen – ist keine Begründung. Ich weiß noch nicht mal, was Sie wollten, außer vielleicht die Gewerkschaften zu befrieden ein Jahr vor der Landtagswahl. Aber so wird das wahrscheinlich keine Mehrheit für Ihren Gesetzentwurf geben, zumindest nicht mit Stimmen der FDP. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja schon spät für uns alle und da kann es sein, dass bei dem einen oder anderen Abgeordneten schon mal Halluzinationen aufkommen. Bei Herrn Schubert war das gerade gleich dreifach der Fall. Erstens, Sie seien die Speerspitze des Fortschritts. Das Einzige, was diese Thüringer Landesregierung hier hervorgebracht hat, ist, dass Sie die Speerspitze der Deindustrialisierung in Deutschland sind,
(Beifall AfD)
wie man aktuell in Brotterode eben sehen kann. Das Zweite ist, Sie haben gesagt, na ja irgendwie soll die AfD angeblich dagegen sein, dass wir einen fairen Wettbewerb sicherstellen. Das genaue Gegenteil ist der Fall, das habe ich auch ausgeführt. Die Frage ist nur, wer mit der Aufgabe betraut wird, diesen fairen Wettbewerb sicherzustellen: Ist es die staatliche Bürokratie oder sind es die einzelnen Unternehmen, die damit belastet werden? Und das lehnen wir ab?
(Beifall AfD)
Und drittens, zum Thema „Umverteilung“, dass ich das gestern ganz grundsätzlich verneint hätte. Zunächst einmal spricht schon mal eine ganze Reihe von Anträgen dagegen. Wir haben nichts ganz grundsätzlich gegen Umverteilung, sondern erstens geht es um Maß und Mitte, das ist etwas ganz Entscheidendes, dass diejenigen, die diesen Sozialstaat finanzieren, nicht überlastet werden dürfen. Und zweitens ist die Frage, wer eigentlich von dieser Umverteilung profitiert. Und das soll nach unserer Ansicht eben nicht die ganze Welt sein, sondern ganz spezifisch unsere eigenen Leute und damit machen wir nächstes Jahr auch Wahlkampf. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Herr Montag, ich bin nicht enttäuscht, denn die Rede, die Sie hier gehalten haben, ist genau das, was wir erwartet haben: Der neoliberale Sprech, wie er all die Monate von Ihnen hier produziert wurde, ohne tatsächlich mal auf die Fragen einzugehen, die vor uns stehen. Warum haben wir denn einen Fachkräftemangel in diesem Land?
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Wegen Ihrer
Bildungspolitik!) Warum haben wir denn an dieser Stelle diesen notwendigen Transformationsbedarf auch politisch zu organisieren? Wie können wir denn tatsächlich dieser Zukunft begegnen? Das, was Sie uns hier wieder entgegenhalten, ist der übliche neoliberale Sprech. Sie wollen deregulieren, Sie wollen die Regeln abbauen und Sie sind der Überzeugung, der Markt regelt alles von selbst. Dieser Überzeugung sind wir explizit nicht und deswegen haben wir eine Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes vorgelegt, was eine Weiterentwicklung bedeuten kann.
Am Ende meiner Redezeit, Herr Präsident. Dass Sie das nicht hören wollen, ist mir schon klar. Aber Sie müssen sich doch mal ehrlich machen. Wenn Sie sagen, Sie wollen im Ausschuss diese Fragen diskutieren und uns hier befragen, wie oft wir denn anwesend waren bei den Debatten zum Vergabegesetz, dann muss ich Sie mal zurückfragen: Wissen Sie eigentlich, wie oft die FDP anwesend ist in den Debatten im Ausschuss?
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ob Sie zugehört haben, habe ich gefragt!) Fragen Sie doch mal Ihre Referentin, wie viel Zeitanteile ein Vertreter Ihrer Gruppe den Ausschussdiskussionen tatsächlich beiwohnt, geschweige denn sich dort zu Wort meldet.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wir sind da, wenn es wichtig ist!) Sie müssen selber mal versuchen, Herr Montag, nicht immer nur große Blasen zu beschreiben, sondern Anspruch und Wirklichkeit in Ihrer Person zusammenfinden zu lassen, damit wir konzentriert über Inhalte diskutieren können. Jetzt können Sie gern noch Ihre Frage stellen.
Danke, dass ich Ihnen eine Frage stellen darf. Erst mal Danke für das Lob, dass ich als Vertreter einer liberalen Partei liberale Positionen beziehe.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Partei-
soldat!) Dann aber doch noch zur Frage: Würden Sie sagen, dass die Vorgaben des Vergabegesetzes – ich nehme jetzt mal die 13,50 Euro, die hier vorgeschlagen sind, aus – unnötig sind, weil die Vorgaben allgemeingesetzliche Regelungen enthalten, wie aus dem Arbeitsschutz, aus dem Arbeitszeitgesetz usw. usf.? Diese Regeln gelten ohnehin. Warum also diese Extranormierung?
Das glauben wir nicht, Herr Montag. Das beweisen auch die Vergabegesetze in anderen Bundesländern, übrigens auch in solchen, wo die FDP in Regierungsverantwortung war oder ist. Das ist doch kein Argument.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wir haben es abgebaut in NRW!) Das ist doch kein Argument. Nein. Wir glauben, dass das notwendig ist. Vor diesem Hintergrund schlagen wir jetzt eine Novellierung vor. Die wollen wir mit Experten diskutieren. Wenn Sie sich daran beteiligen wollen, vielleicht sogar auch im Ausschuss, freuen wir uns darauf.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Vielen Dank, Herr Schubert. Ich sehe jetzt aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Bitte schön, Frau Staatssekretärin Böhler.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die öffentliche Hand steht wie auch unser gesamtes Wirtschaftssystem vor großen Herausforderungen. Ob Digitalisierung, Fachkräftemangel oder Dekarbonisierung, all diese Themen berühren auch die öffentliche Verwaltung. Die Transformation der vielfältigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfordert ebenso im Bereich der öffentlichen Beschaffung und der Vergabe ein Umdenken. Hinzu kommt, zunehmende Unsicherheiten, Lieferschwierigkeiten und plötzlich auftretende Krisen und Ereignisse, die kurzfristige Reaktionen einfordern, setzen das Vergaberecht und auch die Vergabestellen unter erheblichen Druck. Es ist also unerlässlich, die Krisenfestigkeit des Vergaberechts insgesamt zu stärken, insbesondere vor dem Hintergrund des absehbaren Personalmangels. Auch in der öffentlichen Verwaltung sollten wir uns alle bemühen, im Ergebnis ein praktikables Vergabegesetz zu schaffen. Gleichzeitig sollen die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich sein sowie soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen können, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen und die Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Hand zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Sehr geehrte Damen und Herren, im Frühjahr 2022 wurde – das wurde heute schon mehrfach gesagt – das Thüringer Vergabegesetz auf der Grundlage eines Landtagsbeschlusses durch externe Gutachter evaluiert. Die Ergebnisse dieser Evaluierung liegen Ihnen seit letztem Herbst vor. Diese Evaluierung hat angesichts des eingangs skizzierten Spannungsverhältnisses neben positiven Aspekten auch Kritikpunkte zum Vorschein gebracht. Auf der Basis der Ergebnisse der Evaluierung sprachen die Gutachter dabei fünf zentrale Handlungsempfehlungen aus. Einige wurden ja schon genannt. Ich nenne sie aber noch mal der Vollständigkeit halber: 1. Verschlankung und Entbürokratisierung des Thüringer Vergabegesetzes, 2. den vergabespezifischen Mindestlohn und die Berücksichtigung repräsentativer Tarifverträge in den strategischen Fokus nehmen, 3. Erhöhung der Anwendungswertgrenzen und Erhöhung der Wertgrenzen für den Direktauftrag, 4. weitestgehende Abschaffung der Formblätter und 5. Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffungspraxis durch Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung. Mit dem heute von Rot-Rot-Grün eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes liegen dem Thüringer Landtag nunmehr zwei Gesetzentwürfe vor, die die Ergebnisse der Evaluierung aufgreifen und jeweils Änderungsvorschläge unterbreiten. Beide Gesetzentwürfe gilt es nun miteinander zu bereden. Aus meiner Sicht sollten Gemeinsamkeiten im Sinne eines handlungsfähigen Gesamtpakets miteinander identifiziert und verabredet werden. Uns erwartet also eine spannende Debatte im Ausschuss, aber auch hier im Plenum. Auf die Ergebnisse der geplanten Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen bin ich gespannt und ich freue mich auf die Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Es sind keine weiteren Wortmeldungen zu sehen. Damit kommen wir jetzt zu dem einzigen vorliegenden Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dieser Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Weitere Stimmen sehe ich nicht. Dann die Gegenstimmen. Keine. Enthaltungen? Das sind alle übrigen Stimmen des Hauses. Damit ist dem Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft stattgeben. Weitere Überweisungen waren nicht beantragt. Bevor ich jetzt die Sitzung schließe, möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass Frau Präsidentin zu einer Anschlussveranstaltung eingeladen hat, für die ich ausdrücklich noch mal werben und auch danken möchte, und dass gleichzeitig der Freundeskreis Uruguay, der Wirtschaftsausschuss und der Mafia-Untersuchungsausschuss ebenfalls einen Termin haben. Es haben hoffentlich alle vernommen. Gleichwohl wünsche ich allen einen schönen Abend. Bis morgen früh wieder an der gleichen Stelle. Danke schön.