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Krückels

01.06.2023 Sitzungen 7/111

Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, ein Anlass für eine allgemeinere medienpolitische Debatte, die wir auch teilweise im Ausschuss geführt haben, aber ich freue mich natürlich. Ich kann dem Abgeordneten Blechschmidt natürlich nur als Erstes ganz grundlegend zustimmen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Säule des dualen Systems nicht nur wichtig, sondern wirklich sehr wichtig für ein demokratisches Miteinander in unserer Gesellschaft ist. Ich möchte es nicht ausprobieren, was wäre, wenn er nicht mehr da wäre. Dafür ist unsere Demokratie an vielen Ecken schon zu sehr gefährdet. Denn demokratisches Miteinander baut auf eine gleiche Teilhabe gut informierter Menschen, die sich untereinander verständigen, auf, und dazu soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk beitragen. Das ist, glaube ich, der inhaltliche Anspruch, den wir an ihn haben. Insofern ist das ein grundlegendes Bekenntnis natürlich zu dieser Institution und seiner Funktion und trotzdem gibt es auch Kritik an der Struktur. Herr Herrgott hat ja ein paar Aspekte aufgebracht, aber sicherlich könnten ja – sozusagen – Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender Mohring, der lange Zeit mit mir im Rundfunkrat gesessen hat, als auch der aktuelle Fraktionsvorsitzende, der ja jetzt mit mir im Rundfunkrat sitzt, auch bestätigen, dass ich diese Strukturfragen die letzten Jahre, und nicht nur die letzten zwei oder drei Jahre, sondern eigentlich schon seit Beginn meiner Amtszeit und dem Beginn der Regierung Ramelow, immer wieder vorgebracht habe, sowohl zur Stärkung der ostdeutschen Berichterstattung als auch zur Stärkung des Freistaats Thüringen innerhalb des öffentlichrechtlichen Rundfunks als auch zu den Strukturen, die Doppelt- und Mehrfachstrukturen im öffentlichrechtlichen Rundfunk sind und die wir versuchen, im Länderkreis gemeinsam anzugehen. Insofern ist die Diskussion weiterhin richtig und sie wird auch tatsächlich, wie Herr Montag gesagt hat, heute nicht zu Ende sein. Das ist, glaube ich, auch gut in einer dynamischen Gesellschaft. Deshalb würde ich gar nicht von einer Dauerbaustelle sprechen, sondern es ist eine notwendige Entwicklung, und es sind notwendige Anpassungen, die es geben wird. Auch die von der CDU eingebrachte Anhörung zum Änderungsstaatsvertrag, auch wenn sie formal nicht ganz passte oder ein bisschen schwierig situiert war, wie Herr Blechschmidt ausgeführt hat, war natürlich im Ergebnis für die Diskussion noch mal hilfreich. Wir haben viele interessante Antworten bekommen. Viele von den Anzuhörenden haben auch begrüßt, was hier passiert. Viele haben gesagt, es muss weiter gegangen werden. Es gab aber auch welche, die wollten stärker beharren und weniger ändern, das muss man auch sagen. Insofern ist es auch eine Entscheidung von Politik, bestimmte Sachen nicht aus eigener Willkür, sondern aus eigener Überzeugung voranzubringen. Ich darf auf zwei, drei Punkte, die Herr Herrgott vorgebracht hat, auch noch mal eingehen, die ja auch in Ihrem Antrag aufgegriffen worden sind. Die Gehälter in den Führungspositionen der Rundfunkanstalten tatsächlich auch zu begrenzen auf eine Anpassung an staatliche Vergütungen, die im öffentlichen Dienst oder in Richterämtern gegeben werden, das ist ein Aspekt, den die Thüringer Landesregierung tatsächlich auch beim MDR-Staatsvertrag schon versucht hat voranzubringen. Ich verrate, glaube ich, kein Geheimnis, wenn ich sage, es hat nicht an uns gelegen, sondern es hat daran gelegen, dass eines der beiden anderen Staatsvertragsländer da nicht mitmachen wollte. Insofern sind wir an dem Punkt leider bisher nicht weitergekommen. Auch die Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ich gönne als Gewerkschafter jedem selbstverständlich sein Gehalt und das muss auch ausgehandelt werden. Gleichzeitig müssen wir schauen, dass es natürlich öffentliche Gelder sind, die von allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, also von allen, die hier eine Wohnung haben, bezahlt werden müssen, und dass wir mit denen sehr sorgfältig umgehen und dass es keine Bezahlung und Vergütung geben kann, die über das übliche Maß des öffentlichen Bereichs hinausgehen. Zu dem anderen ist auch schon was gesagt worden. Sie hatten noch mal die Compliance, also Anti-Korruption und dass man sich an gutes Wirtschaften hält, solche Regelungen angesprochen, die mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag kommen. Das ist tatsächlich auch eine Folge der Diskussion dessen, was wir gesehen haben, was beim RBB passiert ist und was auch tatsächlich gehörig schiefgelaufen ist. Da waren die Länder sehr fix, und dass die Anstalten jetzt schon eigene Regelungen machen, ist auch dem geschuldet, dass sie auch wissen, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag schon auf dem Weg ist und dass sie dann eh mit diesen Anforderungen konfrontiert werden. Noch mal zum KiKA, dazu gab es auch Ausführungen, weil Sie da noch mal so skeptisch waren. Ich habe mehrfach mit der Programmgeschäftsführerin gesprochen, die hat gesagt, sie will diese Flexibilisierung. Das heißt ja nicht, der KiKA ist ab nächstem Jahr nicht mehr linear, sondern erst mal ist er linear und dann wird vielleicht irgendwann mal vorgeschlagen, dass er ins Digitale geht, wenn man mehr Leute erreicht. Die Argumentation ist doch, der KiKA macht so ein super Programm und wir müssen auf dem Kanal die Inhalte ausspielen, mit dem wir all die Kinder erreichen, die erreicht werden sollen. Und wenn das ein anderer Kanal ist als das lineare Fernsehen, dann können wir, glaube ich, auch nicht alles an Sendestrukturen doppelt und dreifach vorhalten, sondern wir müssen schauen, wo wir die Kinder mit dem guten Programm erreichen. Das ist die Maßgabe. Ich glaube, weder der KiKA noch die ARD haben etwas anderes vor. Die wollen natürlich weiter die jungen Zuschauerinnen und Zuschauer erreichen. Insofern habe ich da überhaupt gar keine Bedenken, zumal die ARD als eines ihrer Big Five – heutzutage muss ja alles Englisch sein –, also einen ihrer fünf Schwerpunkte den KiKA benannt hat. Insofern ist das eine Stärkung, die da in den nächsten Jahren erfolgen wird, und keine Schwächung. Ebenso ist die Stärkung der Gremienstrukturen dezidiert in diesem Medienänderungsstaatsvertrag schon angelegt. Es gibt eine Mitprogrammentwicklung, nicht nur die Intendanz macht das allein, sondern muss sich mit den Gremien darüber abstimmen. Das ist neu. Bisher haben die Gremien immer erst im Nachgang geguckt, bei Programmbeschwerden, ist irgendwas nicht richtig gelaufen, und waren nicht in die Programmplanungen mit einbezogen. Auch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und wie die überprüft werden sollen, sind mit den Gremien abzustimmen. Insofern kommt tatsächlich eine neue Verantwortung auf die Gremien zu. Dieser müssen sie dann auch gerecht werden. Sie können dafür aber in Zukunft auch externen Sachverstand einkaufen, also sich Experten heranziehen und sich unabhängig von den Anstalten tatsächlich medienpolitisch und medienstrukturpolitisch – ich sage mal – ein wenig aufmunitionieren. Insofern sind die Ziele des Staatsvertrags zusammenfassend, den Auftrag genauer und auch tatsächlich ein wenig begrenzter zu fassen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung des Programmauftrags einzuräumen, den zukunftsorientierten Umgang mit den Telemedien zu regeln, das duale Rundfunksystem an die Anforderungen der nationalen, internationalen Medienlandschaft anzupassen und die Rolle der Gremien zu stärken. Sie haben natürlich alle recht, die Diskussion wird nicht abgeschlossen sein, die Rundfunkkommission hat, glaube ich, im März den Zukunftsrat eingesetzt. Der tagt jetzt, der tagt auch erstmal intern, er hat auch keine Verpflichtung, hat er auch nicht gemacht, der Rundfunkkommission bisher zu berichten. Irgendwann nach dem Sommer wird es mal ein Gespräch zwischen dem Zukunftsrat und der Rundfunkkommission geben und dann wird man im Herbst von diesem Zukunftsrat einen Bericht erwarten können. Ein Satz noch zum Zukunftsrat: Ich will niemanden zu nahe treten, sehr honorige Personen, viele Professoren auch, aber leider ist er mir ein bisschen zu einseitig besetzt. Also man hätte ein wenig unterschiedlicher in der Auswahl verfahren können, also wenn man den Aspekt Diversität an die Zusammensetzung eines solchen Rats stellen will, dann hat man dem, glaube ich, nicht genügt. Aber es war auch wieder eine Einigung unter 16 Ländern. Trotzdem erhoffe ich mir gute Ergebnisse. Die Diskussionen, die nachfolgen, muss natürlich dann wieder die Gesetzgeber führen. Insofern wird uns der Rat auch von nichts entlasten. Er wird nichts beschließen und an Staatsverträgen ändern können. Insofern haben wir die Diskussion dann wieder hier. Da freue ich mich und die Landesregierung wird selbstverständlich dem Ausschuss laufend berichten und auch zur Diskussion zur Zukunft des Öffentlich-Rechtlichen zur Verfügung stehen. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Das ist das Mindeste!) Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗