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Thomas Hartung

SPD 01.06.2023 Sitzungen 7/111

Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zum eigentlichen Gegenstand, dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, hat André Blechschmidt vollumfänglich nicht nur aus der Ausschussberatung berichtet, sondern auch zum Inhalt. (Beifall DIE LINKE) Das gibt mir die Möglichkeit … (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Er ist einfach gut!) Das würde ich nie bestreiten. Zum Inhalt ist also einiges gesagt worden, ich würde mich deswegen gern dem Entschließungsantrag der CDU kurz widmen. Das ist ja Licht und Schatten. Da gibt es durchaus Punkte, denen ich unumwunden zustimme. Sie stellen fest, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein zentraler Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaftsordnung ist, und Sie beschreiben auch die Funktion als pluralen Meinungsbildner. Das würde ich sofort unterschreiben, jedes einzelne Wort. Sie schreiben auch, dass angemessen, dauerhaft finanziert werden muss – natürlich, darüber haben wir verschiedentlich geredet. Und natürlich wird Ihnen niemand widersprechen, wenn Sie feststellen, dass die Skandale in manchen Anstalten einfach dem Gesamtkonstrukt schaden und abgestellt werden müssen – völlig unstrittig, könnte ich unterschreiben. Aber den einen oder anderen Punkt kann ich nicht unterschreiben. Sie fordern beispielsweise, dass der Rundfunk von staatlichem Einfluss ferngehalten werden muss, dass also die Politik weniger beeinflusst, und fordern gleichzeitig, dass Mittel gefunden werden, erzieherische Maßnahmen zu unterbinden. Sie meinen damit zum Beispiel geschlechtergerechte Sprache. Da müssen Sie sich nun entscheiden. Entweder Sie wollen keinen politischen Einfluss, dann müssen Sie akzeptieren, dass Menschen sich einfach – auch Moderatoren, auch Redakteure, auch Nachrichtensprecher – dem modernen Sprachgebrauch anschließen. Das muss Ihnen nicht gefallen, das kann aber durchaus jeder für sich selber entscheiden, und in diese Entscheidung einzugreifen, steht Politik einfach auch nicht zu aus meiner Sicht. Wenn dann so eine Art Sprachpolizei eingeführt werden sollte, dann ist das das Gegenteil von Politikferne. Dann ist das im Prinzip ein direkter Eingriff in moderne Sprachweise und das möchte ich eigentlich nicht. Gleichzeitig wollen Sie die Aufsichtsgremien mit einer anderen Qualifikation und einem anderen Ausbildungsbild versehen. Ich konzediere ja, dass es durchaus hilfreich ist, Sachverstand in den Rat reinzubringen, das ist auch hier im Hohen Haus immer mal durchaus zu wünschen, aber eine verpflichtende Weiterbildung für Rundfunkräte oder den Nachweis einer Wirtschaftsprüferausbildung von mindestens zwei Verwaltungsratsmitgliedern zu verlangen und gar zu formulieren, die entsendenden gesellschaftlich relevanten Gruppen müssten künftig zur Erfüllung von Qualifikationsmindestvoraussetzungen verpflichtet werden, sorry, dann brauchen wir diese Gruppen im Prinzip nicht mehr so zu berücksichtigen, wenn die nicht selber ihre eigenen Mitglieder schicken können, wenn die solche Menschen nicht haben. Wenn die sich dann irgendwo jemanden suchen müssen, der diese Qualifikationen hat, macht es wenig Sinn. Und wir selber hier, das habe ich vorhin angesprochen, haben diese Ansprüche ja auch oft genug nicht. Als Drittes muss ich eben dann auch konzedieren, wenn ich jetzt alles zusammenrechne, ist es eher eine Bandagierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und führt ihn wesentlich näher an den Staatsfunk, den Sie ja verhindern wollen, heran, als Sie das möglicherweise so überblicken. Deswegen können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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