Katja Maurer
Fragestunde
Vielen Dank. Ich möchte gern Fragen zu Kontrollmaßnahmen in Erfurter Diskotheken und Clubs stellen. Nach mir vorliegenden Informationen führten Erfurter Ordnungsbehörden mit Unterstützung der Thüringer Polizei in den ersten Monaten des Jahres 2023 Begehungen in soziokulturellen Einrichtungen und Clubs durch. Diese wurden vor Ort mit der Prüfung der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und Nichtraucherschutzgesetzes begründet. Dabei sollen etwa in der Nacht vom Samstag, dem 15. April 2023, zum Sonntag, dem 16. April 2023, auch bis zu 25 Polizeibeamtinnen und -beamte mit angelegten Vermummungsgegenständen Kreativ- und Veranstaltungsstätten im Bereich des Güterbahnhofs betreten und Personen kontrolliert haben. Schilderungen von Verantwortlichen, Besucherinnen und Besuchern über ein aggressives, nicht bürgernahes Auftreten ließen Zweifel an der Verhältnismäßigkeit aufkommen. So sollen die eingesetzten Kräfte auch weder Namensschilder noch numerische Kennzeichnung getragen haben, auch wären keine Kontaktdaten oder Aktenzeichen von Verantwortlichen der Kontrolle benannt worden. Männliche Polizisten sollen Frauentoiletten für die Kontrollen betreten haben, obwohl Polizeivollzugsbeamtinnen vor Ort waren. Das Sicherheitspersonal habe durch den Einsatz nicht mehr die Durchführung der Veranstaltung gewährleisten können, ebenso soll den Veranstalterinnen ein finanzieller Schaden und ein Imageschaden entstanden sein. Minderjährige seien keine angetroffen worden und lediglich ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt worden. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen soziokulturellen Einrichtungen und Clubs in Erfurt fanden seit dem 1. Januar 2023 wie häufig Kontrollen bzw. Begehungen durch die Polizei auch in Amtshilfe für kommunale Ordnungsbehörden mit welchem Ergebnis statt? 2. Was war jeweils Grund der Maßnahmen und ging diesen Maßnahmen jeweils ein konkreter Anlass oder Verdacht voraus, falls ja, welcher? 3. Wie viele Polizeibeamtinnen und beamte aus ‑ welchen Einheiten waren dabei jeweils beteiligt – bitte aufschlüsseln nach der Anzahl beteiligter Anwärterinnen und Anwärter sowie nach Einsatzkräften, die sich im ersten Jahr nach Abschluss von Ausbildung oder Studium in den Polizeibildungseinrichtungen befinden –? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Schilderung in der Vorbemerkung und teilt sie die Auffassung, dass das Tragen von Namensschildern oder alternativ einer numerischen Kennzeichnung, etwa bei geschlossenen Einsätzen, dazu beitragen, das Vertrauen in die Polizei zu erhöhen, wie begründet sie ihre Auffassung? Danke.
