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Diana Lehmann

SPD 01.06.2023 Sitzungen 7/111

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Debatte zum Vergabegesetz hat zurzeit Hochkonjunktur, nicht nur hier bei uns im Haus – das ist auch nicht der erste Gesetzentwurf, den wir in dieser Legislatur zum Vergabegesetz beschließen –, sondern auch in vielen anderen Bundesländern. Zum Beispiel in Sachsen-Anhalt ist im März eine Novelle des Vergabegesetzes beschlossen worden. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es gerade eine Debatte um die mögliche Modernisierung des Vergabegesetzes, wo es darum geht, die Tariflöhne auch für Kommunen und für alle Landesvergaben zu berücksichtigen. Auf Bundesebene gibt es einen ersten Entwurf zum Tariftreuegesetz, der auch vorsieht, dass Vergaben mit einem Schwellenwert von 10.000 Euro immer der Tariftreue unterliegen. Das zeigt, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Vergabegesetz ist ein Steuerungsinstrument, um gute Arbeitsbedingungen zu sichern, um die Tarifbindung zu stärken und für gute Arbeit und gute Löhne in Thüringen zu sorgen, und zwar damit die Kolleginnen und Kollegen und ihre Familien gut von ihrer Arbeit und gut in Thüringen leben können. Es ist aber auch eine Voraussetzung dafür, dass wir in Zukunft – und das zeigt der Fachkräftebedarf, der sich für Thüringen abzeichnet – überhaupt Menschen finden, die sich dafür entscheiden, bei uns zu arbeiten, dass die Unternehmen, die es in Thüringen gibt, Menschen finden, die für sie arbeiten. Wir sehen eben auch, dass es leider kein Automatismus ist, dass nur der Fachkräftebedarf, der sich auch jetzt in vielen Bereichen schon abzeichnet, nicht dazu führt, dass es automatisch eine Stärkung der Tarifbindung und mehr Mitbestimmung gibt. Deswegen – das haben wir auch in der letzten Debatte zum Vergabegesetzentwurf der CDU schon angedeutet – haben auch wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der bestimmte Forderungen vorsieht, zum Beispiel zum Ersten, dass wir für die öffentlichen Aufträge, die zu zwei Dritteln von den Kommunen vergeben werden, in Zukunft den Geltungsbereich des Vergabegesetzes auch dahin ausweiten und dass es auch hier die Einhaltung der Tariftreueregelung braucht, und darüber hinaus, dass auch alle Bestandteile des Tarifvertrags, nicht nur der Lohn selber, sondern zum Beispiel Zuschläge, die es für Wochenende, für Nachtarbeit etc. gibt, dort berücksichtigt werden. Das Dritte ist, dass wir wollen, dass der vergabespezifische Mindestlohn auf 13,50 Euro angehoben wird. Ich will nicht auf alle Punkte eingehen, die wir im Gesetz geregelt haben, da werden wir in den nächsten Wochen und Monaten noch Zeit dazu haben. Natürlich reagiert auch unser Gesetzentwurf auf die Frage, wie man Bürokratie im Vergabegesetz (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Schafft!) verringern kann, Herr Montag, wie man Bürokratie verringern kann. Die Beantragung einer Vergabe ist komplex. Das sind öffentliche Mittel, die wir dort vergeben, das sind Steuergelder, die vergeben werden. Das ist insbesondere, das hat auch die Evaluation gezeigt, gerade für kleinere Unternehmen eine größere Herausforderung, weil die nicht so routiniert darin sind, Vergaben zu beantragen. Deswegen schlagen wir vor, dass es eine Landesvergabeberatungsstelle gibt, die genau in diesem Verfahren begleitet, und dass wir die Vergabefahren stärker digitalisieren und zum Beispiel auch die Kommunen dabei unterstützen, indem sie ebenfalls auf die Landesvergabeplattform zugreifen können. Aber – und das will ich an dieser Stelle noch mal ganz deutlich sagen – häufiger diskutieren wir hier im Hause, wenn es um die Frage Bürokratieabbau geht, eben auch um die Frage des Standardabbaus. Für uns ist klar, dass die ökologischen und sozialen Kriterien Teil des Vergabegesetztes sind und dass es notwendig ist, dass die in diesem Gesetz stehen, weil es eine Steuerungsfunktion hat und auch haben soll. Und ja, das bringt einen gewissen Aufwand mit sich, aber der hat aus unserer Sicht einen Mehrwert, weil er den Kolleginnen und Kollegen, die in Thüringen leben und arbeiten, zugutekommt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich beantrage die Überweisung an den Wirtschaftsausschuss und freue mich auf die weitere Debatte dort. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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