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Stengele

01.06.2023 Sitzungen 7/111

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung mit Beschluss vom 15. Dezember 2022 aufgefordert, den Ländern für eine Härtefallregelung für private Haushalte, die von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger im Jahr 2022 betroffen sind, Bundesmittel über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung zu stellen. Für diese Härtefallhilfen hat die Bundesregierung den Ländern insgesamt bis zu 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich nun für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Mit Stand 26.05.2023 sind im Antragsportal 4.509 Anträge eingegangen. Zu Frage 2: Die bisher eingegangenen Anträge umfassen ein Volumen von 1,558 Millionen Euro. Der Brennstoff Heizöl wird mit einem Antragsvolumen von 1,099 Millionen Euro am stärksten nachgefragt. Für den Brennstoff Holzpellets umfasst das Antragsvolumen 0,365 Millionen Euro. Der Brennstoff Flüssiggas wird bisher mit einem Antragsvolumen in Höhe von 0,082 Millionen Euro nachgefragt. Die Brennstoffe Scheitholz, Holzbriketts und Kohle/Koks sind mit einem beantragten Volumen von 0,006, 0,003 bzw. 0,002 Millionen Euro nur in geringem Umfang vertreten. Zu Frage 3: Das Antragsportal ist technisch so aufgebaut, dass vor der eigentlichen Beantragung die Berechnung des möglichen Entlastungsbetrags erfolgen muss. Sofern sich bei dieser Berechnung eine mögliche Entlastung von unter 100 Euro ergibt, wird die elektronische Antragsbearbeitung nicht freigeschaltet. Insofern gibt es keine unberechtigten Anträge. Im Rahmen der Antragsprüfung kann es jedoch dazu kommen, dass Anträge abgelehnt werden müssen oder nur teilweise bewilligt werden können. Bisher musste von den geprüften Anträgen ein Antrag abgelehnt werden. Das Antragsvolumen dieses Antrags betrug 0,001 Millionen Euro, also 1.000 Euro. Zu Frage 4: Die Umsetzung der Härtefallhilfen zu den Heizkosten wird sowohl seitens des Bundes als auch der Länder umfassend, über breit zur Verfügung stehende Medien, begleitet. Indirekt durch weitergetragene Informationen von Print, Radio und Fernsehen, direkt durch eigene Newsletter, Homepage und Social Media. Die Bundesregierung hat insbesondere einen Heizkosten-Entlastungsrechner sowie umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen können auch auf den Service-Seiten des Thüringer Umweltministeriums abgerufen werden. Zudem wurde in Thüringen eine Hotline für die Härtefallhilfen Heizkosten eingerichtet und breit bekannt gemacht. Vielen Dank.

Protokoll ↗