Madeleine Henfling
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, der Kollege Blechschmidt hat ja zu dem, was wir hier eigentlich machen, nämlich den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag abzustimmen und ihm hoffentlich am Ende des Tages zuzustimmen, eigentlich schon alles gesagt. Jetzt haben wir noch zwei Entschließungsanträge vorliegen, die mich vor allen Dingen hauptsächlich noch einmal dazu motiviert haben, auch etwas dazu zu sagen. Herr Herrgott hat seinen Entschließungsantrag vorhin als quasi das Nonplusultra dargestellt und mit ganz innovativen Forderungen – ich will da vielleicht mal ein bisschen Wasser in den Wein gießen. Sie haben aus meiner Sicht ein eher abenteuerliches Machwerk vorgelegt als einen Entschließungsantrag und es braucht wirklich viel Phantasie, um daraus eine Entschließung ableiten zu können, aber es ist dann Ihre Aufgabe als CDU, das zu tun. Aus meiner Perspektive ist der Antrag vor allen Dingen ein wildes Zusammengestückel an Maßnahmen, Forderungen und Feststellungen und das auch noch voller Widersprüche. Sie fordern unter anderem einen starken, finanziell unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei gleichzeitigem Appell nach Senkung des Rundfunkbeitrags. Da weiß ich ehrlich gesagt nicht, wie Sie das machen wollen. Das ist ungefähr so wie zu fordern, dass Verwaltungen sich digitalisieren sollen und das am besten nichts kosten darf. Ein großes Plädoyer für einen Rundfunk mit mehr Sendezeit für Einzelinteressen ist Ihre Forderung, aber gleichzeitig haben Sie die Forderung nach Begrenzung des Angebots und weniger Unterhaltung. Und natürlich kommt noch ein bisschen Gender-Bashing dazu, das darf ja momentan in keinem Ihrer Anträge fehlen. Das macht den Antrag aber nur noch schlechter, als er auch schon ohne das Ganze war. Das große Maßnahmenpaket, was Sie dann verkaufen wollen, sind aus meiner Sicht vor allen Dingen Allgemeinplätze und das Abschreiben der Änderungen, welche für den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag bereits veröffentlicht wurden. So dreist muss man auch erst mal sein, dass man einfach sagt, ich verkaufe jetzt das, was im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag schon drinsteht, erst einmal als unsere eigenen Forderungen und so zu tun, als würden die Länder sozusagen nicht schon längst an dem arbeiten, was Sie da tatsächlich vorschlagen. Die Gremienstärkung, die Professionalisierung durch Weiterbildung der Geschäftsstellen der Gremien, mehr Transparenz – das steht alles im vierten Vertrag drin. Das haben Sie einfach in Ihrem Entschließungsantrag aufgegriffen. Das kann man machen, aber dann tut man so, als würde nichts passieren. Das wiederum finde ich auch mit Blick auf die Debatte heute Vormittag durchaus schwierig. Dann finde ich, das kann man durchaus als fundierten Teil Ihres Entschließungsantrags werten, aber das haben Sie sich nicht selbst ausgedacht, sondern das ist schon längst auf dem Weg. Dann gibt es weiterhin einen Haufen Widersprüche. Das Online-Angebot soll nur erweitert werden, wenn die Einsparung an anderer Stelle steht, aber gleichzeitig darf kein Online-Angebot als reines Online-Angebot existieren, also die Dauerschleife der Lineardiskussion und die lineare Ausstrahlung, die wir auch immer wieder hier haben. Auch dazu haben sowohl der MDR als auch andere Bereiche noch mal deutlich ausgeführt, warum das so nicht funktioniert, wie Sie sich das vorstellen. Deswegen gibt es aus meiner Sicht überhaupt keinen Mehrwert, diesem Entschließungsantrag zuzustimmen. Ich sehe darin auch keinen wahnsinnig hilfreichen Diskussionsbeitrag. Wenn man der AfD zugehört hat, dann ist das halt das Übliche, was wir von der AfD seit Jahren zum Öffentlich-Rechtlichen hören. Der Entschließungsantrag ist also völlig unüberraschend noch schlimmer als der der CDU. Sie fordern genau zwei Sachen, nämlich eine massive Beschneidung der Inhalte des ÖffentlichRechtlichen und die Abschaffung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das sind die Forderungen, die Sie aufmachen. Das ist aus meiner Perspektive in erster Linie vor allen Dingen verfassungswidrig. Auch das ist nicht das erste Mal, dass wir das hier im Landtag auf dem Tisch haben. Die Legislatur geht ja noch einen Moment, wahrscheinlich wird es auch nicht das letzte Mal sein, aber zum wiederholten Male werden wir natürlich auch diesen Dingen nicht zustimmen. Wir stimmen natürlich dem Medienänderungsstaatsvertrag zu, den Entschließungsanträgen allerdings können wir nicht viel abgewinnen und werden deswegen auch dagegen stimmen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
