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Feller

01.06.2023 Sitzungen 7/111

Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir haben uns heute mit dem Gesetzentwurf der AfD zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes zu befassen. Mit dem Entwurf beabsichtigt die Fraktion der AfD – ich zitiere – „die Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen“ durch Abschaffung der verfassten Studierendenschaft zu erreichen. Die Vertretung der Interessen der Studierenden soll nach Vorstellung der Fraktion der AfD durch die Möglichkeit, sich auf privatrechtlicher Basis freiwillig zu Studentenvereinigungen zusammenzuschließen, ersetzt werden. Da, lieber Herr Aust, habe ich mich wirklich gefragt, an wen Sie da denken. Und der Kollege Müller hat schon Hinweise dazu gegeben. Im Gesetzentwurf schreiben Sie ja durchgängig von „Gruppe der Studenten“ und da Frauen in Burschenschaften selten vertreten sind, deutet das ja wohl darauf hin, dass Sie sich vorstellen, dass Burschenschaften künftig die Interessen der Studierenden vertreten sollen. Nicht nur, aber auch aus diesem Grund lehnen wir natürlich dieses Anliegen ab. Richtig ist, dass es sich nach Maßgabe des Thüringer Hochschulgesetzes bei der verfassten Studierendenschaft mit Beitragspflicht um eine zwingende Mitgliedschaft aller an einer Thüringer Hochschule immatrikulierten Studierenden handelt. Sie ist rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule mit dem Recht auf Selbstverwaltung und untersteht der Rechtsaufsicht der jeweiligen Präsidenten der Hochschule. Ihre Aufgaben sind im Thüringer Hochschulgesetz geregelt und spiegeln die Interessen aller Studierenden in ihrer gesamten Breite wider. Die Studierendenschaften nehmen diese Aufgaben nach dem Gesetz in verantwortungsvoller und aus meiner Sicht sehr guter Weise wahr. Gerade diese gesicherte und inhaltlich geregelte Rechtsstellung verschafft der Studierendenschaft mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern und ihrem Organ einen festen Platz in der Hochschulstruktur. Durch die aus den Studierendenschaften der einzelnen Hochschulen gebildete Konferenz Thüringer Studierendenschaften ist überdies die Vertretung der Belange der Studierenden in allen staatlichen Hochschulen in Thüringen gegenüber dem Ministerium und ihre Beteiligung an Regelungen, die die Studierenden betreffen, sichergestellt. Ich kann auch nur noch mal daran erinnern, dass wir in der Coronazeit tatsächlich mit der KTS sehr, sehr intensiv die verschiedenen Maßnahmen beraten haben. Aber auch in einem Prozess, der seit eineinhalb Jahren läuft, wo es um die Ausgestaltung der Thüringer Hochschulstruktur 2030 geht, arbeitet die KTS wirklich interessiert mit und vertritt auch dort die Interessen der Studierenden in sehr guter Weise. All dies kann eine freiwillige Vereinigung der Studierendenschaften oder wie es der Gesetzentwurf sagt, eine Gruppe der Studenten nicht gewährleisten. Vielmehr besteht die Gefahr, dass einerseits viele Studierende sich nicht organisieren oder andererseits die Gruppen, die sich zu Vereinigungen zusammenschließen, nur ihre eigenen gruppenspezifischen Interessen vertreten und damit die Interessen aller Studierenden nicht mehr umfassend vertreten werden. Aus den genannten Gründen ergibt sich auch die Rechtfertigung der verfassten Studierendenschaft. Einen Verstoß gegen das grundsätzlich bestehende Recht auf Vereinigungsfreiheit in Form der negativen Vereinigungsfreiheit vermag ich im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu erkennen. So haben nämlich – darauf haben andere schon hingewiesen – sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht die verfassten Studierendenschaften wegen ihren Aufgaben und Zielen als verfassungsgemäße Zwangsverbände anerkannt. Ich möchte an dieser Stelle auch deutlich machen, dass ich eine Vorbemerkung des Gesetzentwurfs, nämlich die Unterstellung, dass die verfassten Studierendenschaften – ich zitiere – „einseitig politisch linke und linksextreme Politik“ mit Hilfe von Zwangsbeiträgen betrieben, natürlich namens der Landesregierung als völlig haltlos zurückweise. Es mag sein, dass die Wahlergebnisse zu den Studierendenschaften nicht dem entsprechen, was sich die AfD da vorstellt, aber das begründet selbstverständlich nicht, sie abzuschaffen. Jetzt möchte ich gerne auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs eingehen. Gerade wurde auch schon gesagt und dem möchte ich auch widersprechen, dass da liegen gebliebene Aufgaben bei der Landesregierung seien. Der Thüringer Rechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2021 tatsächlich auf Mängel bei der Aufgabenwahrnehmung durch die Vertreterinnen und Vertreter der Studierendenschaften und ihrer Organe, insbesondere bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung und anderen Themen, hingewiesen. In der Konsequenz hat mein Ministerium als das fachlich zuständige – nicht etwa als das Ministerium, das die Dienstaufsicht hat, sondern als das fachlich zuständige Haus – selbstverständlich auf die Hinweise des Landesrechnungshofs reagiert. So wurden die Präsidenten der Hochschulen aufgefordert, im Rahmen der ihnen obliegenden Rechtsaufsicht über die Studierendenschaften, die Studierendenräte und deren Studierendenkonvent sowie deren Organe und Vertreterinnen und Vertreter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie auch in rechtlicher Hinsicht, intensiver zu beraten und zu unterstützen. Mein Haus lässt sich über die Einhaltung der Vorgaben der Thüringer Studierendenschaftsfinanzverordnung, welche die aufgabenmäßige Verwendung der Mittel umfasst, laufend berichten. Das Studierendenwerk wurde gebeten, sich mit den Studierendenschaften zwecks der Vermeidung von Aufgabenüberschneidungen abzustimmen. Auch durch die Stellungnahmen der Studierendenräte selber und des Studierendenkonvents war überdies erkennbar, dass auch diese durch die Feststellung des Thüringer Rechnungshofs sensibilisiert wurden und zu erwarten ist, dass sie ihre Aufgaben zukünftig noch verantwortungsvoller wahrnehmen. Das ist nach meiner Auffassung der einzig richtige Weg. Wenn es in der Praxis bei einer sinnvollen und wichtigen Institution wie der verfassten Studierendenschaft zu einzelnen Mängeln kommt, dann muss die Lösung in der Beseitigung der Mängel und nicht in der Abschaffung der Institution liegen. Im Ergebnis und aus diesen Gründen lehnt die Landesregierung den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗