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Prof. Dr. Speitkamp

01.06.2023 Sitzungen 7/111

Fragestunde

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Anfrage der Abgeordneten Meißner beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Förderung von Maßnahmen der überörtlichen Familienförderung in Thüringen erfolgte in den Jahren 2013 bis 2018 in Zuständigkeit der Stiftung FamilienSinn. Eine detaillierte Antwort zu den jeweiligen Bewilligungszeitpunkten ist aufgrund des umfangreichen Förderzeitraums sowie der Kürze der Antwortfrist nicht leistbar. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die jeweiligen Maßnahmenträger nach einem angemessenen Bearbeitungszeitraum die Bewilligungsbescheide erhalten haben. Seit 2019 erfolgte die Antragsbearbeitung durch die GFAW bzw. seit 2023 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt als Bewilligungsbehörde. Im Schnitt erhielten die Antragsteller in den Jahren 2019 bis 2023 nach 140 Tagen ihren Bescheid. Jeder antragstellende Träger hat zudem die Möglichkeit, zu Jahresbeginn eine entsprechende Abschlagszahlung zu beantragen. Dies wird von den Trägern regelmäßig genutzt. Zu Frage 2: Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt wurde, liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit des Thüringer Landesverwaltungsamts in den Jahren 2019 bis 2023 für Anträge der überregionalen Familienförderung bei 140 Tagen. Die Bewilligungsbehörde ist bestrebt, die eingehenden Anträge stets zeitnah zu bearbeiten. Verzögerungen der Bearbeitung entstehen insbesondere, wenn Antragsformulare nicht vollständig abgegeben wurden oder die entsprechenden Kosten und Finanzierungspläne nicht durch begründende Unterlagen nachvollziehbar unterlegt werden und somit Nachforderungen notwendig sind. Zu Frage 3: Aufgrund der Jährlichkeit des Haushalts sind die Anträge aus den Jahren vor 2023 alle bearbeitet worden. Die Bearbeitung der Anträge in dem Bereich der überörtlichen Familienförderung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde des Landesverwaltungsamts. Für das Haushaltsjahr 2023 wurden 39 Anträge eingereicht, 25 Bescheide wurden bis zum 30.05.2023 bereits erlassen. Davon wurden 19 Anträge abschließend beschieden, fünf Abschläge wurden bewilligt und es erging ein Ablehnungsbescheid, dies für ein Projekt, das fachlich nicht dem Zuschnitt der überregionalen Familienförderung entsprach. Bei den noch nicht bewilligten Projekten sind weitere und ergänzende Zuarbeiten durch die Antragsteller erforderlich. Diese wurden darüber informiert, dass Nachreichungen erforderlich sind. Zu Frage 4: Das Anhörungsverfahren zum Entwurf der Richtlinie zum Sonderprogramm Familienurlaub konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Es wird angestrebt, dass das Programm mit dem Beginn der Sommerferien in Thüringen starten kann. Vielen Dank.

Protokoll ↗