Laura Wahl
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich hatte gestern meine Rede damit beendet, dass ich mir gewünscht hatte, dass wir zu einem sachlicheren Ton zurückfinden. Herr Bergner, auch wenn wir natürlich inhaltlich immer noch nicht komplett einer Meinung sind, will ich mich an dieser Stelle für Ihre sachliche Argumentation, für den sachlichen Ton unter Demokratinnen tatsächlich einmal ganz herzlich bedanken.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Gruppe der FDP) Das Thema „Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes“ beschäftigt uns ja nun tatsächlich schon das vierte Mal, diesmal in Form eines Plenarantrags der CDU. Der Antrag liegt auf der Linie der bisherigen Haltung der CDU. Das technologieoffene Gebäudeenergiegesetz als ein wichtiger Pfeiler der Wärmewende wird leider grundsätzlich abgelehnt. Die CDU setzt damit ihre Politik aus der Zeit der Bundesregierung bruchlos fort, muss man sagen, denn das Thema „Wärmewende“ war damals eine vollkommene Leerstelle. Dass das auch so bleiben soll, zeigt die Fraktion mit diesem Antrag leider noch einmal eindrücklich. An keiner Stelle des Antrags findet sich eine Bezugnahme auf das im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebene Ziel der Klimaneutralität bis 2045. Faktisch verweigert sich die CDU jeglicher inhaltlichen Auseinandersetzung, wie denn das Ziel der Dekarbonisierung im Wärmesektor erreicht werden kann. Als Bündnisgrüne werden wir den Antrag deshalb ablehnen. Allein schon der Feststellungsteil unter I und II strotzt vor Halb- und Unwahrheiten. Ich möchte meine Redezeit deshalb dazu nutzen, wenigstens einige dieser immer wieder in den Raum gestellten Fake News zu widerlegen. Beginnen möchte ich mit der bewusst missbräuchlichen Verwendung des Begriffs „Verbot“, der hier bereits schon im Titel genannt wird. Richtig ist, dass Bestandsheizungen von der Gesetzesänderung gar nicht betroffen sind. Bestehende Heizungen dürfen weiterverwendet und auch repariert werden. Nur beim Neueinbau von Heizungen muss mindestens 65 Prozent Erneuerbare-Anteil erreicht werden und dies ist auch notwendig. Denn würden fossile Heizungen in den kommenden Jahren neu eingebaut, dann könnten diese ihre technische Betriebsdauer gar nicht mehr erreichen. Dafür hat die CDU in ihrer Regierungsverantwortung mit der Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes selbst gesorgt. Dort ist die Klimaneutralität bis 2045 festgeschrieben. Daraus folgt logischerweise, dass fossile Heizungen nur bis zum 31.12.2044 betrieben werden dürfen. Stattdessen spricht die CDU jedoch von Verboten, was im Umkehrschluss nur bedeuten kann, dass sie auch weiterhin den Einbau von neuen fossilen Heizungen erlauben will. Die Kehrseite dieser Erlaubnis wird allerdings verschwiegen. Der Betrieb von fossilen Heizungen wird für die Nutzerinnen deutlich teurer, Herr Gleichmann hatte das auch schon ausgeführt. Man muss es sagen, die Zeiten billiger russischer Energie sind einfach vorbei.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zudem wird die CO -Bepreisung der fossilen En2 ergieträger, die übrigens ebenfalls von der CDU mitbeschlossen wurde, zu kontinuierlich ansteigenden Kosten führen. In ihrem Antrag schlägt die CDU nun als alleinige Maßnahme den Emissionshandel vor und versucht den Eindruck zu erwecken, es gäbe einen problemlosen und kostenlosen Weg damit. Auch hier verschweigt sie die realen Auswirkungen. Denn würde man die Wärmewende ausschließlich über den Emissionshandel steuern wollen, dann wären Heizungsbesitzerinnen mit schnell und stark steigenden Kostensteigerungen konfrontiert. Es ist stark zu bezweifeln, dass die CDU bei einer zusätzlichen Belastung von mehreren 100 Euro pro Haushalt dieses Instrument dann noch verteidigen würde.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der beschönigende Begriff „Anreiz“ aus dem Antrag hätte dann bestimmt einen ganz anderen Klang. Wenn die CDU den Einbau von fossilen Heizungen also weiterhin erlauben will, hat dies zwei unterschiedliche Szenarien zur Folge. Entweder sie nimmt sehenden Auges in Kauf, dass Gebäudeeigentümerinnen mit den fossilen Heizungen in teure Kostenfallen laufen werden, oder sie möchte nicht mehr an den von ihr einst mit beschlossenen Klimaschutzzielen festhalten. Wenn die CDU ihre Verbotsrhetorik also weiter fortsetzen will, dann sollte sie aber wenigstens so ehrlich sein, sich zu ihrem Festhalten an den fossilen Energieträgern zu bekennen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Im Zusammenhang damit steht die missbräuchliche Verwendung des Begriffs „Technologieoffenheit“. Wie bereits gezeigt, besteht für die Thüringer CDU die Technologieoffenheit offensichtlich darin, fossile Heizungen am Ende ihrer Betriebsdauer erneut voraussetzungslos ersetzen zu können. Oder es wird mit diesem Zusammenhang die Behauptung aufgestellt, es gäbe mit dem Gesetz den Zwang, eine Wärmepumpe einbauen zu müssen. Diese Behauptung ist schlicht und einfach falsch. In der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sind neben der Wärmepumpe weitere technologische Optionen wie Wärmenetze, Biomasse, Wasserstoff und sogar eine Innovationsklausel für noch unbekannte emissionssparende Technologien aufgenommen. Die Verteufelung der Wärmepumpe ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, denn im Vergleich zu Deutschland haben die kälteren skandinavischen Länder wie Norwegen mittlerweile einen Anteil von 60 Prozent und 40 Prozent in Schweden und Finnland, die Wärmepumpen nutzen.
(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Die haben
zum größten Teil aber auch Fernwärme!)
(Unruhe CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Novelle des GEG ist keine – Zitat – grüne Verbots orgie. Es setzt einen Rahmen für die schrittweise Umstellung auf klimaneutrale Heizungssysteme, Heizungsbesitzerinnen werden vor absehbar teuren Fehlinvestitionen bewahrt. Der CDU-Antrag hat hingegen für die Thüringerinnen und Thüringer keine Perspektive anzubieten, wir lehnen ihn daher ab.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
