Andreas Schubert
Fragestunde
Ja, mit Verlaub, Herr Präsident. Ich stelle erst mal fest, dass die Frage 3 nicht beantwortet ist, weil wir abgefragt haben, in welchen Grundbuchangelegenheiten hier Änderungen vorgenommen wurden. Das hat mit der Antwort auf die Kleine Anfrage, auf die Sie abgehoben haben, überhaupt nichts zu tun. Jetzt geht es um die Frage, welche Grundbuchänderungen von wem, wann veranlasst wurden, und das bezieht sich explizit auf die erfragte Sachlage in Nummer 3. Also, da ist dieser Hinweis auf die Kleinen Anfragen überhaupt nicht einschlägig, Frau Staatssekretärin. Ich bitte im Protokoll zu vermerken, dass die Mündliche Anfrage in Punkt 3 nicht beantwortet ist. Deswegen bitte ich einfach, das entsprechend schriftlich nachzureichen, auf welcher Grundlage und mit welchen Rechtsgründen Änderungen in den Grundbuchunterlagen vorgenommen wurden. Das ist die konkrete Frage. Das hat mit der Kleinen Anfrage überhaupt nichts zu tun. Dort sind diese Grundbucheintragungen überhaupt nicht abgefragt gewesen. Das müssten Sie eigentlich gesehen haben, wenn Sie sich die Kleine Anfrage durchgelesen haben.
