Andreas Schubert
Fragestunde
Sie hatten bei der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, Frau Staatssekretärin, dass bei einem berechtigten Interesse Einsicht genommen werden kann. Können Sie noch mal konkreter beschreiben, wie dieses berechtigte Interesse zu verstehen ist, auf welcher Grundlage man in diesen von Ihnen genannten Einrichtungen Einsicht erbitten kann und Abschriften vorgenommen werden dürfen?
