thueringer-landtag.de ↗

Dirk Bergner

FDP 01.06.2023 Sitzungen 7/111

Fragestunde

Das, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, übernehme ich in diesem Fall für den Kollegen Kemmerich. Digitalisierung und Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen in Thüringen – nachgefragt Die Thüringer Landesregierung legt in der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/4550 „Digitalisierung und Bearbeitungszeit von Wohngeldanträgen in Thüringen“ in Drucksache 7/7948 dar, dass sich die Bereitstellung eines Onlineverfahrens zur Beantragung von Wohngeld in Thüringen aufgrund der Abhängigkeit zum leistungsverantwortlichen Bundesland Schleswig-Holstein verzögern wird. Weiterhin führt die Thüringer Landesregierung in ihrer Antwort auf die Fragen 10, 11 und 12 aus, dass Mehrbelastungen infolge des Wohngeld-Plus-Gesetzes im Zuge der Novelle des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2024 neu bestimmt werden sollen. Kollege Kemmerich fragt die Landesregierung: 1. Wurden die Risiken erhöhter Vollzugskosten beispielsweise durch Antragsstau bei den Wohngeldbehörden bei einer verspäteten Nachnutzung einer Einer-für-Alle-(EfA)-Lösung im Rahmen der nach § 7 der Thüringer Landeshaushaltsordnung – ThürLHO – obligatorisch durchzuführenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegenüber einer FIM-basierten Eigenentwicklung – Föderales Informationsmanagement – des Wohngeldverfahrens einkalkuliert und, wenn ja, wie begründet die Landesregierung anhand monetärer und nicht monetärer Entscheidungskriterien ihren Entschluss zur EfA-Nachnutzung? 2. Stellt der in der Antwort auf Frage 4 der oben genannten Kleinen Anfrage dargestellte Gesamtprozess zur Bearbeitung von Wohngeldanträgen bereits den nach § 19 Abs. 2 des Thüringer E-Government-Gesetzes – ThürEGovG – optimierten Prozessablauf dar und wenn nicht, bis wann ist seitens der Landesregierung geplant, den durch Vollzugskritik optimierten Gesamtprozess in die EfA-Lösung in Abstimmung mit dem herstellenden Land Schleswig-Holstein implementiert zu haben? 3. Wie erklärt die Landesregierung ihre Annahme zu den Antworten 10, 11 und 12 der oben genannten Kleinen Anfrage, dass das WohngeldPlus-Gesetz zu Mehrbelastungen bei den kommunalen Vollzugsbehörden führt, obwohl die konsequente Digitalisierung des Wohngeldverfahrens einerseits finanzielle und zeitliche Einsparungen, das heißt, eine positive Digitalisierungsrendite in den Vollzugsbehörden, hervorruft und zum anderen die Softwarekosten für das Wohngeldverfahren gemäß Kapitel 16 16 Titel 538 73 sowie Kapitel 16 10 Titel 538 71 nahezu vollständig vom Landeshaushalt bestritten werden? 4. In welcher Höhe wurden die monetären Gesamtkosten – Vollkosten – für die Einführung und den Betrieb der EfA-Lösung aus Schleswig-Holstein, einschließlich Herstellung der Interoperabilität zwischen der EfA-Lösung und dem Wohngeldfachverfahren in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kalkuliert – bitte haushaltswirksame und nicht haushaltswirksame Kostenbestandteile getrennt für einen Betrachtungsraum von fünf Jahren darstellen?

Alle Reden von Dirk Bergner Protokoll ↗