Denny Möller
Heizungsverbote der Bundesregierung im Bundesrat stoppen – untragbare Belastungen für Eigentümer und Mieter verhindern
erstens technologieoffen ist. Hören Sie doch auf mit diesem Versuch, hier immer deutlich zu machen, es wäre sozusagen alles nur eine Soße, jeder müsste ab 2024 seine Heizung austauschen und dürfte das nur noch mit einer Wärmepumpe machen. Es ist Blödsinn. Es ist auch für den Großteil der Bevölkerung Blödsinn.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das ist wirk-
lich Blödsinn!)
(Unruhe CDU, Gruppe der FDP)
Diese Aussage ist Blödsinn, Herr Bühl. Diese Aussage ist Blödsinn. Die Regelung ist technologieoffen. Eigentümer können eine individuelle Lösung umsetzen und den Anteil der erneuerbaren Energien bei mindestens 65 Prozent rechnerisch nachweisen oder zwischen gesetzlich vorgesehenen pauschalen Erfüllungsoptionen frei wählen: Anschluss an ein Wärmenetz, eine elektrische Wärmepumpe, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen, Heizungen auf Basis von Solarthermie. Außerdem sind unter bestimmten Voraussetzungen „H2-ready“-Gasheizungen möglich, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sind.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: „H2-
ready“, wissen Sie überhaupt, was Sie erzählen? Das steht im Gesetz!) Das ist aber die Tatsache, wie der Gesetzentwurf vorliegt. Für Bestandsgebäude sind weitere Optionen vorgesehen: Biomasseheizungen oder Gasheizungen, die mindestens zu 65 Prozent Biomethan, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff nutzen. Wissen Sie, Sie erzählen hier vorn genau das Gegenteil von dem, was im Entwurf steht. Dann der nächste Aspekt, mit Ihrer 89-jährigen Frau oder Oma, von der Sie vorhin gesprochen haben: Übergangsfristen und Ausnahmen sind ganz klar vorgesehen. Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, sogenannte Heizungshavarie, greifen Übergangsfristen: drei Jahre, bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahre. Vorübergehend kann auch eine gebrauchte fossil betriebene Heizung eingebaut werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, gelten weitere Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren. Wissen Sie, was das bedeutet? Dass wir den Kommunen jetzt helfen müssen, bei der Wärmeplanung voranzugehen. Das macht auch diese Bundesregierung im Rahmen ihrer Gesetzgebung, in ihren Vorschlägen klar; das macht der Bundestag klar. Der entscheidende Punkt ist, dass wir jetzt die Weichen stellen müssen, Schritt für Schritt, wo soll es hingehen – und nicht sich hier vorn hinstellen und sagen: Eigentlich funktioniert hier alles nicht. Bei Wohnungseigentümern, die das 80. Lebensjahr vollendet haben und die ein Gebäude mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnen – bis zu sechs Wohnungen –, soll im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf erneuerbares Heizen entfallen. Gleiches gilt beim Austausch für Etagenheizungen für Wohnungseigentümer, die 80 Jahre und älter sind und die Wohnung selbst bewohnen. Es gibt allgemeine Härtefallregelungen im Gesetzentwurf. Im Einzelfall wird nämlich berücksichtigt, ob die notwendigen Investitionen in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Auch Fördermöglichkeiten und Preisentwicklung fließen hier ein. Also: Ihr Beispiel funktioniert nicht. Alles in allem – und da kann sich die Öffentlichkeit sicher sein –: Die SPD wird dafür sorgen, dass die Wärmewende für alle finanzierbar ist.
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Der
Wunschtraum funktioniert nicht!) Wir wollen den Umstieg auf klimafreundliches Heizen für die Breite der Gesellschaft sozial gestaffelt und massiv fördern. Eine klimafreundliche Wärmetechnologie darf nicht von vornherein ausgeschlossen werden, Hauptsache mindestens 65 Prozent erneuerbar. Eine Einführung einer kostenfreien Pauschale …
