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Jens Cotta

AfD 01.06.2023 Sitzungen 7/111

Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer und sehr geehrte Beitragszahler, „und ewig grüßt das Murmeltier“, so könnte das Motto dieses Tagesordnungspunktes auch lauten, denn wieder einmal müssen wir uns mit einem Änderungsstaatsvertrag in Sachen Rundfunk beschäftigen, heute mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Und schon bald wird wohl auch der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ins Haus stehen. Die rasche Abfolge von Änderungsstaatsverträgen zeigt, dass der gesamte Komplex des öffentlich-rechtlichen Rundfunks eine Dauerbaustelle darstellt, was bei einer einsturzgefährdeten Konstruktion nicht anders zu erwarten ist. Einsturzgefährdet ist der Komplex des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weil ihm schlichtweg die Legitimität fehlt. Immer mehr Bürger fragen sich angesichts immer neuer Skandale um Selbstbedienung, einseitige links-grüne Berichterstattung und schlechte Unterhaltung, ob dieser milliardenschwere Staatsfunk noch gerechtfertigt ist. Worum geht es nun im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag? Da sollen zunächst einmal die Sender zur Nachhaltigkeit verpflichtet werden. Gegen Nachhaltigkeit ist wenig einzuwenden, doch man hat hier nicht weit genug gedacht. Es wäre nämlich gewiss ein Riesenfortschritt der Nachhaltigkeit gewesen, wenn man den gigantischen Rundfunkapparat insgesamt deutlich reduziert hätte. Das hätte mit Sicherheit eine Menge Energie gespart. (Beifall AfD) Es soll sodann eine Konzentration auf die Kernaufgaben erfolgen, Unterhaltung soll es jetzt nur noch geben, wenn sie dem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht. Auch das ist schön, vor allem schön nebulös, denn letztendlich kann man hierunter alles oder nichts verstehen, und in der Sache wird es wohl kaum etwas ändern. Der wohl folgenreichste Punkt dürfte die Abschaffung der linearen Sendepflicht für den Kinderkanal, ARD alpha, One, Tagesschau24, Phoenix, ZDFinfo und ZDFneo bedeuten. Ja, das ist positiv, wenn die Existenz einiger Sender der ÖRR-Familie hinterfragt wird. Um es aber gleich einzuordnen: Niemand braucht Kanal One, niemand braucht zwei Nachrichtenkanäle, niemand braucht ARD alpha als Bildungskanal im linearen Sendebetrieb. Letztendlich müssen wir konstatieren: Die Überlegungen bezüglich dieser Sender sind richtig, gehen aber nicht weit genug und sind kostenseitig lediglich als Peanuts zu bezeichnen. (Beifall AfD) Weiterhin will man den Telemedienauftrag ändern, um angekaufte Filme und Serien 30 Tage in den Mediatheken präsentieren zu können. Das wird manche Konsumenten erfreuen, die ja immerhin auch kräftig zur Kasse gebeten werden. Doch die eigentlichen Strukturprobleme betrifft diese Änderung auch nicht. Und als letzter Punkt: Es soll eine bessere Kontrolle durch Stärkung der Gremien erfolgen. Hierzu sei bemerkt: Solange die Zusammensetzung der Gremien in der Weise erfolgt, wie es derzeit der Fall ist, kann man die Gremien stärken, wie man will, eine unabhängige und vor allem nicht regierungshörige Kontrolle wird es dann nicht geben können. Um ernsthafte Reformen zu vollführen, muss man zunächst einmal die offensichtlichen Tatsachen zur Kenntnis nehmen, also die Tatsache, dass die Verwaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in großen Teilen gekennzeichnet ist durch ausufernde Gehaltszahlungen, horrende Pensionszahlungen, Korruption, Spesenrittertum, Miss- und Vetternwirtschaft. Das Programm wiederum ist viel zu teuer für die gebotene Qualität und wird dem Auftrag nicht gerecht. Die Kontrollgremien sind nach wie vor nicht staatsfern besetzt, im Gegenteil, sie sind regierungsnäher als jemals zuvor. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Da spricht der Experte!) Der aktuelle Vertrag wird daran auch nichts ändern. Deshalb, meine Damen und Herren, muss über grundsätzliche Reformen nachgedacht werden. Das heißt, der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss deutlich reduziert und verschlankt werden, es muss klare und eben nicht nebulöse Leitlinien für das Programm geben. Der Ansatz der AfD-Fraktion lautet daher: 1. Keine halbherzigen und marginalen Reformversuche wie in diesem Vertrag, sondern eine grundlegende Neuausrichtung. (Beifall AfD) 2. Die einseitige grün-linke Ausrichtung des ÖRR ist zu beenden. Es sollte zum Beispiel auch Moderatoren geben, die nicht die totalitären Politikvorstellungen einer Frau Neubauer teilen. (Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Ge- sinnungskontrolle seitens der AfD!) Journalistische Standards der kritischen Distanz und Sachlichkeit sind grundsätzlich einzuhalten. Ich kann Ihnen noch ein Beispiel sagen: Zum Beispiel werden Klimaterroristen, Klimaaktivisten und verurteilte Linksextremisten auch anders bezeichnet. Ich möchte mich aber nicht weiter äußern zu diesem Kram. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nazis sind Nazis, habe ich gesagt! Sie können ja nicht mal ordentlich zuhören!) Ja, wenn Sie sagen, Linke sind Nazis – gern, da bin ich dabei. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin dran, Sie können danach labern, wie Sie wollen, hier vorn. 3. Der aufgeblähte Apparat muss verkleinert werden und das zügig, Minischrittchen wie in diesem Vertrag helfen nicht weiter. Redundante Strukturen – man denke hier nur an die Doppelübertragung von Sportgroßereignissen oder das parallele Betreiben von Auslandsstudios – müssen abgebaut werden. 4. Der Aufbau einer Konkurrenz zu privaten Streaming-Anbietern entspricht nicht dem Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen und hat deshalb zu unterbleiben. 5. Kontrollgremien sind so zu besetzen, dass sie den Namen „Kontrollgremium“ auch verdienen. Dazu muss der Einfluss von Regierung massiv beschnitten werden. 6. Das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss klar definiert werden. Es muss vor allen Dingen um Bildung und sachliche Informationen gehen, reine Unterhaltung soll im Wesentlichen Sache der Privaten sein, die hier erfahrungsgemäß auch viel kostengünstiger produzieren können. 7. Mit der Schrumpfung hat eine grundsätzliche Reform der Finanzierung zu erfolgen. Durch die Presse geisterten bereits Gerüchte über eine Anhebung des Zwangsbeitrags auf 25 bis 30 Euro, so jedenfalls die feuchten Träume, die man bei der ARD hat. Dazu kann man nur eines sagen: Das System der Zwangsbeiträge gehört abgeschafft. (Beifall AfD) Im Übrigen erinnere ich daran, dass die britische BBC nicht mal die Hälfte des Budgets des öffentlich-rechtlichen Rundfunks benötigt und dass man in Österreich wiederholt über eine Senkung des Rundfunkbeitrags nachdenkt. Die AfD-Fraktion ist überzeugt, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk, so wie er sich inzwischen darstellt, überlebt hat. Was wir brauchen, ist nicht ein dritter oder vierter oder fünfter Medienänderungsstaatsvertrag, sondern eine komplette Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in dem von mir skizzierten Sinne. Der Entschließungsantrag der CDU ist natürlich reines Wahlkampfgetöse einer Partei, die bisher jede Erhöhung der Zwangsbeiträge mitgetragen hat, jede mögliche Reformchance bisher selbst blockiert hat und im Grunde selbst Teil des Rundfunksystems ist. Dass der Öffentlich-Rechtliche sich selbst reformiert, funktioniert nicht. Das dürfte Herrn Voigt als Rundfunkrat bekannt sein, Frau Diezel als Verwaltungsratschefin und sämtlichen CDU-Ministerpräsidenten. Die Möglichkeit, eine wirkliche und ernst gemeinte Reform anzustoßen, hatten Sie im Dezember 2022, nämlich durch Zustimmung zu der von meiner Fraktion beantragten Kündigung der Rundfunk- und Medienstaatsverträge. Und, Herr Herrgott, auf der Seite unserer Fraktion geben Sie bitte unter Suche Rundfunk ein, da steht alles drin, das ist auch komplett durchfinanziert, ich war nämlich bei dem Projekt dabei. Da können Sie wieder abschreiben, wenn Sie den nächsten Antrag schreiben. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach, und deswegen ist es durchgesetzt?) Meine Fraktion lehnt den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag und den Entschließungsantrag der CDU ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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