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Robert-Martin Montag

FDP 01.06.2023 Sitzungen 7/111

Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrte Frau Präsidentin und werte Kollegen, die Lust haben, hier dem pluralistischen Austausch von Meinungen zu folgen, alle anderen können ja rausgehen und können auf dem Handy datteln oder sonst was, es muss hier niemand zuhören. Und – ganz ehrlich – mir muss schon gar nicht jeder zuhören. Auch da ist die Freiheit zur Selbstverantwortung durchaus bei jedem selbst. Kommen wir zum Medienstaatsvertrag: Ich würde ja gern mehr Positives sagen, wir haben die Debatte ja schon im Ausschuss gehabt. Es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, das ist unzweifelhaft der Fall. Aber es ist längst nicht der große Reformschritt, den wir beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk brauchen. Ich formuliere das ganz bewusst nicht als Kritik an der Landesregierung, das Handlungsprä haben Sie ja nicht allein, sondern da sind ja auch noch ein paar andere dabei. Das gilt generell auch für Ihre Kolleginnen und Kollegen auf Länderebene. Die Debatten, was die Kostenseite betrifft usw., führen wir ja schon seit vielen Jahrzehnten. Die Frage, was eigentlich das richtige Angebot ist, gehört auch dazu. Das kann gar keine abschließende Debatte sein, weil sich ein Rundfunkauftrag auch immer wieder in seiner gesellschaftlichen Gegenwärtigkeit spiegeln muss. Deswegen ist das ein immerwährender Prozess, den wir in der Medienpolitik so schnell auch hoffentlich nicht abschließen werden. Aber die Frage der Strukturen ist eben davon ein Stückchen unabhängig. Da bleibt es bei unserer grundlegenden Kritik, die wir ja auch schon seit 10, 15 Jahren immer wieder gebetsmühlenartig vortragen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist zu groß und ist zu teuer. (Beifall Gruppe der FDP) Deswegen vielleicht erst mal zu den positiven Dingen: Ja, es ist gut, dass Programme zukünftig rein digital ausgestrahlt werden sollen. Es sollen neben ARD, ZDF ja nur noch die neuen dritten Fernsehprogramme sowohl Kulturkanäle 3Sat und ARTE linear ausgestrahlt werden müssen, aber auch das ist aus unserer Sicht unnötig. Man hätte das zunächst mal belassen können bei den zwei Hauptkanälen, dass man die weiterhin linear ausstrahlen muss. Bei den anderen hätten wir es auch den Sendern selbst überlassen müssen. Denn der Aufbau einer solchen Plattform bringt ja den öffentlichrechtlichen Rundfunk in den Nutzungsgewohnheiten in das 21. Jahrhundert. Deswegen finde ich das auch ein bisschen lustig, was die CDU sagt, dass jetzt zukünftig, weil der KiKA, der ohnehin zu über 80 Prozent nur noch digital konsumiert wird, weil auch die Fernsehgeräte, neue moderne Fernsehgeräte gar nichts anderes mehr zulassen, eine ganze Generation die Vorzüge der linearen Ausstrahlung nicht mehr kennenlernt. Also, liebe Leute, ich glaube nicht, dass Kinder die Vorzüge des linearen Fernsehens genießen, sondern die genießen die Zeitgleichheit von unterschiedlichen Medien. Die nervt es völlig, wenn sie linear auf das Programm warten müssen, das sie gern sehen wollen, dann gehen sie nämlich lieber in die Mediathek. Also, wir haben eine digitale Nutzung und das muss sich auch widerspiegeln. Aber wir lösen damit auch ein Riesenproblem. Deswegen ist der anfängliche Zwischenruf, den ich auch bestätige, dass unsere Botschaften mal ankommen, von der Kollegin, dass ich immer gern den Vergleich mit Netflix schaffe. Denn dort lösen wir diesen Widerspruch auf, wir haben ja Programmauftrag, auch Regionalität, aber 24/7 können wir zukünftig auf digitale Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zugreifen und damit natürlich verbunden ist, dass wir die lineare Ausstrahlung, die mit vielen Strukturkosten verbunden ist, gleichzeitig zurückfahren können. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das kann man doch bei der ARD auch!) Wir gehen sogar noch einen Schritt weiter und sagen, dass man sogar darüber nachdenken kann, vielleicht die eine oder andere Anstalt nicht nur zusammenzulegen, sondern zukünftig vielleicht gänzlich zu reduzieren und Programme, die man einkauft, nur noch auszuschreiben. Auch da ist Netflix ein Beispiel, denn auch da gibt es eine Leistungsbeschreibung in Qualitätsstandards, die derjenige, der sich auf dem freien Markt dann bewirbt und diesen Auftrag erhält, auch erfüllen muss. Also, das wäre tatsächlich etwas, das gebe ich gerne zu, woran man wahrscheinlich erst in zehn bis 15 Jahren denken wird, aber der Weg dorthin ist vorgezeichnet. Es ist ein guter Weg und deswegen ist es uns leider nicht genug mit dem ersten Schritt, aber immerhin ist es ein erster Schritt und insofern werden wir uns bei dem zwar enthalten, aber nicht wie beim letzten Mal, wo gar nichts passiert ist, dagegen stimmen. Vielen Dank.

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