Christian Tischner
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Artikel 28 der Thüringer Verfassung sagt in Absatz 1 Satz 2 über die Hochschulen – ich zitiere –: „Sie haben das Recht auf Selbstverwaltung, an der alle Mitglieder zu beteiligen sind“. Dass alle Statusgruppen der Universitäten, von den Professoren über die Beschäftigten bis hin zu den Studierenden, gemeinsam über die Geschicke der Universitäten beraten, hat also richtigerweise Verfassungsrang. Es ist festzuhalten, auch die Studierenden haben ein in der Verfassung verbrieftes Recht, an der Selbstverwaltung der Universitäten mitzuwirken. Um das Recht wahrzunehmen, entsenden sie gewählte Mitglieder in die Senate und Fakultäten und regeln studentische Angelegenheiten in Studierenden- und Fachschaftsräten. Die Basis der Legitimation dieser Gremien ist die verfasste Studierendenschaft im Thüringer Hochschulgesetz. Dies will die AfD nun mit ihrem Gesetzentwurf abschaffen. In der Beschreibung des Regelungsbedürfnisses werden dabei durchaus nachvollziehbare Argumente vorgebracht. Die Kritik des Rechnungshofs an der Haushaltsführung muss man in der Tat sehr ernst nehmen und auch der Skandal um mögliche Veruntreuungen beim Studierendenrat in Jena hat inner- und außerhalb der Universität zu Recht für Unruhe und ein genaueres Draufschauen gesorgt. Und ja, man kann Studierende, die sagen, warum soll ich das alles bezahlen, oftmals auch verstehen. Warum soll man eine Gebühr bezahlen, von der Partys finanziert werden, auf die man nicht geht, und Fahrten zu Demonstrationen für Anliegen, die man nicht unterstützt? Die Liste ließe sich fortsetzen und klar ist, das derzeitige Konstrukt ist nicht frei von Fehlern, eine Reform wäre hier durchaus dringend angezeigt. Zustimmen können wir jedoch trotzdem diesem Antrag, diesem Gesetzentwurf nicht, denn mit diesem Gesetzentwurf zeigt die AfD mal wieder, was sie tut, wenn sie einen Konstruktionsfehler richtig erkannt hat. Sie schwingt die große Abrissbirne und will eigentlich nur Trümmer hinterlassen. Was als Reform daherkommt, ist in Wahrheit ein Kahlschlag. Wenn man die verfasste Studierendenschaft abschaffen will, dann muss man gleichzeitig für Ersatz sorgen. Wir müssen uns klarmachen, dass es in Ihrem Entwurf nicht darum geht, ob in einzelnen Vertretungen etwas falsch läuft und wie man das eventuell ändern kann, sondern es geht um die Abschaffung der Institution der verfassten Studierendenschaft. Dies ist aber Basis für den Einfluss der Studierenden und spielt damit eine wichtige Rolle im Gefüge unserer Hochschullandschaft in Thüringen. Würde Ihr Gesetz Realität, es wäre nicht mal mehr sichergestellt, dass die Gruppe der Studierenden überhaupt noch effektiv an der Selbstverwaltung unserer Hochschulen teilnehmen könnte. Aber es braucht eine starke Interessenvertretung der Studierenden, davon sind wir als CDU überzeugt und dafür treten wir auch ein. Dies kann nicht allein über studentische Vertreter in den gemeinsamen Gremien wie Senate und Fakultätsräten geleistet werden. Eine Reform sollte den verantwortungsvollen Umgang mit den Geldern und Aufgaben in diesen Gremien verbessern, statt die Gremien radikal abzuschaffen. Wir sind gespannt, was das Ministerium zu diesem Punkt dann nachher ausführen wird. Das ignoriert Ihr Entwurf, sehr geehrte Kollegen von der AfD, völlig. Er ist damit leider kein konstruktiver Vorschlag und deshalb werden wir ihm auch nicht zustimmen können.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
