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Olaf Müller

GRÜNE 01.06.2023 Sitzungen 7/111

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir legen heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes vor und wir berücksichtigen dabei selbstverständlich die Ergebnisse der von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Evaluation des Gesetzes. Dazu gehört das Beibehalten bzw. Anpassen des vergabespezifischen Mindestlohns, eine Verschlankung des Gesetzes durch den Wegfall von redundanten Regelungen und unnötigen Verweisen und die Einrichtung einer einheitlichen Vergabeplattform. Hinzu kommt der Einstieg in ein digitalisiertes Vergabeverfahren. Dieses war ein zentraler Punkt des Entschließungsantrags zum Haushalt 2022, den wir – der eine oder andere mag sich noch daran erinnern – gemeinsam mit der CDU beschlossen haben. In diesem Antrag wird die Landesregierung in Punkt 2 aufgefordert, die Vergabeverfahren stärker digital auszurichten und digitale Bieterprofile zu implementieren. Bestenfalls soll eine zentrale Vergabestelle eingerichtet werden, die Unternehmen für die Bewerbung auf öffentliche Aufträge des Landes, der Kommunen und sonstiger Auftraggeber gleichermaßen nutzen können. Damit sind wir weitergegangen als das Evaluationsgutachten, das bereits die Möglichkeit einer Übersendung von Unterlagen als großen Wurf ansieht, ebenso wie der Entwurf der CDU-Fraktion, der es hinsichtlich der Digitalisierung dabei belässt, die Kommunikation per E-Mail zuzulassen, also das ist quasi heute die Form der Brieftaube. Eine große Erleichterung und Innovation lässt sich in diesem Vorschlag, meine Damen und Herren, nicht erkennen. Ein Problem im Vergabeverfahren, das von den Rechtsanwendern genannt wurde, ist die erforderliche Übersendung von umfänglichen Dokumenten. Im Bereich des E-Governments wird vielfach das Once-Only-Prinzip gefordert. Diesem Anspruch wird eine E-Mail-gestützte Übermittlung der Dokumente in keiner Weise gerecht. (Beifall DIE LINKE) Leitidee sollte eher eine bundeseinheitliche elektronische Vergabeplattform sein, bei der die Unternehmen Userprofile anlegen können. In diesen Profilen werden die benötigten Dokumente und Nachweise einmal hochgeladen und können dann von den jeweiligen Auftraggeberinnen eingesehen werden. Das wäre wirklich eine Erleichterung, Benachrichtigungssysteme informieren über Aktualisierungsbedarfe bei den Lizenzen. Allen wäre geholfen: weniger rumschicken, mehr wichtige und wirkliche Zeit für Bearbeitung. Ein wirklich digitalisiertes Vergabeverfahren birgt ein riesiges Innovations- und Erleichterungspotenzial. Dafür müssen wir allerdings eine Reihe von Voraussetzungen schaffen. Die meisten davon liegen auf Bundesebene, dort muss die Idee der Vergabeprofile umgesetzt werden. Aktuell wird an einem solchen Verfahren auch gearbeitet. Landesseitig ist es daher notwendig, dass die Thüringer Ausschreibungen ebenfalls einheitlich elektronisch veröffentlicht werden. Zurzeit geschieht das ganz nach Thüringer IT-Tradition eher im Modus eines Flickenteppichs: ein wildes Sammelsurium aus kommunaler Homepage, Verbundvergabeplattform oder rein analogen Verfahren. Hier schaffen wir mit unserem Gesetzentwurf mehr Einheitlichkeit und damit die Voraussetzung für die Implementierung von Vergabeprofilen. Auftraggeberinnen, auch auf kommunaler Seite, müssen elektronisch veröffentlichen. Konkret sind nach § 3 Abs. 3 nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren Bekanntmachungen eines öffentlichen Auftrags in elektronischer Form auf der zentralen Landesvergabeplattform oder auf dem Bekanntmachungsservice des Bundes zu veröffentlichen. Auch dafür kann und wird die zentrale Vergabeberatungsstelle, die ebenfalls in unserem Entwurf aufgegriffen wird, den Auftraggeberinnen Hilfestellungen leisten. Wir schaffen mit unserem Gesetzentwurf die Rahmenbedingungen für ein wirklich durchdigitalisiertes Vergabeverfahren, das diesen Namen auch verdient und mehr ist als das Anbiedern und Abbilden von analogen Verfahren mit digitalen Mitteln. Lassen Sie uns über den Gesetzentwurf und den der CDU im Ausschuss weiter sprechen. Wir beantragen hiermit die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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