Stengele
Fragestunde
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In einigen Stellungnahmen wurde die Auffassung vertreten, dass über die öffentliche Auslegung im Vorfeld nicht ausreichend informiert worden und darüber zu wenig in der Presse erschienen sei. Weiterhin wurde bemängelt, dass die Auslegung auch bei den Gemeinden erfolgen und jeder Grundstückseigentümer direkt informiert werden sollte. Die Auslegung sei nicht barrierefrei gewesen, da sehbehinderte Menschen die Karten nicht haben lesen können. Belege für einen Verstoß gegen die Rechtskonformität des Auslegungs- und Beteiligungsverfahren wurden von den Absendern nicht vorgebracht und sind für das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auch nicht ersichtlich. Eine Auslegung bei den Gemeinden ist im Thüringer Naturschutzgesetz seit seiner Novellierung im Jahre 2019 nicht mehr vorgesehen. Dafür wurde im Gesetz die Möglichkeit der Internetauslegung erweitert. Die Veröffentlichung der Karten im Internet entspricht den Vorgaben des Thüringer Gesetzes über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Es ist rechtlich nicht erforderlich, alle Grundstückseigentümer anzuschreiben. Gerade bei einer Vielzahl von betroffenen Grundstückseigentümern erfolgt eine öffentliche Auslegung. Wie der Rücklauf an das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz gezeigt hat, haben viele Grundstückseigentümer diese öffentliche Auslegung wahrgenommen und eine Stellungnahme abgegeben. Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz führt rechtskonforme Verfahren durch und die Standards für die Normsetzungsverfahren sind in den §§ 9 und 10 Thüringer Naturschutzgesetz formuliert. Zu Frage 2: Die inhaltlich auf die einzelnen Anregungen und Bedenken eingehenden Antworten sind gemäß § 10 Abs. 7 Thüringer Naturschutzgesetz zu prüfen. An die privaten Einwender wurden 1.356 Eingangsbestätigungen versandt. Von diesen betrafen 845 Stellungnahmen den Themenbereich „Windenergienutzung“ und 457 die geplante Gebietskulisse des Biosphärenreservats. In 54 Stellungnahmen wurden beide Themenbereiche angesprochen. 52 Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben und eine Eingangsbestätigung erhalten. In 15 Stellungnahmen wurde der Themenbereich „Windenergienutzung“ angesprochen, ebenfalls 15 Stellungnahmen befassten sich mit der Gebietskulisse des Biosphärenreservats. Zu Frage 3: Gemäß § 5 Abs. 1 Thüringer Landesplanungsgesetz ist der Regionalplan von der Regionalen Planungsgemeinschaft aus dem Landesentwicklungsprogramm zu entwickeln. Hinsichtlich der neuen Rechtsentwicklung wird insbesondere auf den Entwurf zur Fortschreibung des LEP aus November 2022 verwiesen. Die Möglichkeiten für die Kommunen, ergänzend planerisch tätig werden zu können, sind dort aufgezeigt. Zu Frage 4: Der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz bezog sich auf die Ergebnisse einer regionalen Ergänzungsstudie zur Ermittlung von Präferenzräumen für die Windenergienutzung in Thüringen, die 2015 im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft erstellt worden ist. In dieser Studie wurde auch das Biosphärenreservat Rhön mitbetrachtet. Bei den in dieser Studie benannten Bereichen handelt es sich ausschließlich um die in der bestehenden Entwicklungszone des Biosphärenreservats liegenden Gebiete Roßberg und Hahnberg östlich von Kaltenlengsfeld. In der Studie werden keine Gemarkungen angegeben. Vielen Dank.
