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Dr. Böhler

01.06.2023 Sitzungen 7/111

Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, die öffentliche Hand steht wie auch unser gesamtes Wirtschaftssystem vor großen Herausforderungen. Ob Digitalisierung, Fachkräftemangel oder Dekarbonisierung, all diese Themen berühren auch die öffentliche Verwaltung. Die Transformation der vielfältigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfordert ebenso im Bereich der öffentlichen Beschaffung und der Vergabe ein Umdenken. Hinzu kommt, zunehmende Unsicherheiten, Lieferschwierigkeiten und plötzlich auftretende Krisen und Ereignisse, die kurzfristige Reaktionen einfordern, setzen das Vergaberecht und auch die Vergabestellen unter erheblichen Druck. Es ist also unerlässlich, die Krisenfestigkeit des Vergaberechts insgesamt zu stärken, insbesondere vor dem Hintergrund des absehbaren Personalmangels. Auch in der öffentlichen Verwaltung sollten wir uns alle bemühen, im Ergebnis ein praktikables Vergabegesetz zu schaffen. Gleichzeitig sollen die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlich sein sowie soziale und ökologische Aspekte berücksichtigen können, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen und die Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Hand zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Sehr geehrte Damen und Herren, im Frühjahr 2022 wurde – das wurde heute schon mehrfach gesagt – das Thüringer Vergabegesetz auf der Grundlage eines Landtagsbeschlusses durch externe Gutachter evaluiert. Die Ergebnisse dieser Evaluierung liegen Ihnen seit letztem Herbst vor. Diese Evaluierung hat angesichts des eingangs skizzierten Spannungsverhältnisses neben positiven Aspekten auch Kritikpunkte zum Vorschein gebracht. Auf der Basis der Ergebnisse der Evaluierung sprachen die Gutachter dabei fünf zentrale Handlungsempfehlungen aus. Einige wurden ja schon genannt. Ich nenne sie aber noch mal der Vollständigkeit halber: 1. Verschlankung und Entbürokratisierung des Thüringer Vergabegesetzes, 2. den vergabespezifischen Mindestlohn und die Berücksichtigung repräsentativer Tarifverträge in den strategischen Fokus nehmen, 3. Erhöhung der Anwendungswertgrenzen und Erhöhung der Wertgrenzen für den Direktauftrag, 4. weitestgehende Abschaffung der Formblätter und 5. Vereinfachung und Beschleunigung der Beschaffungspraxis durch Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung. Mit dem heute von Rot-Rot-Grün eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes liegen dem Thüringer Landtag nunmehr zwei Gesetzentwürfe vor, die die Ergebnisse der Evaluierung aufgreifen und jeweils Änderungsvorschläge unterbreiten. Beide Gesetzentwürfe gilt es nun miteinander zu bereden. Aus meiner Sicht sollten Gemeinsamkeiten im Sinne eines handlungsfähigen Gesamtpakets miteinander identifiziert und verabredet werden. Uns erwartet also eine spannende Debatte im Ausschuss, aber auch hier im Plenum. Auf die Ergebnisse der geplanten Anhörung zu den beiden Gesetzentwürfen bin ich gespannt und ich freue mich auf die Diskussion. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗