René Aust
Gesetz zur Änderung des Thüringer Vergabegesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren ja bereits im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft einen sehr hoffnungsvollen Gesetzentwurf, wie ich persönlich sagen muss. Wir haben ja heute Morgen die Rede von Herrn Abgeordneten Hey gehört, dass man auch mal ein gutes Wort über die anderen Fraktionen verlieren soll. Die CDU hat einen solchen sehr hoffnungsvollen Vorschlag zur Reform des Vergabegesetzes gemacht. Ich persönlich glaube nicht, dass hier ein Gesetzentwurf vorliegt, der tatsächlich zu Verbesserungen führt. Ich möchte auch kurz begründen, warum das der Fall ist. Wir treten dafür ein, dass das Vergabegesetz an ganz entscheidenden Punkten, nämlich was die ökologischen Kriterien bei der bürokratischen Belastung angeht, dringend verschlankt werden muss. Diesen Ansatz finden wir in Ihrem Gesetzentwurf nicht. Deswegen werden wir den gleich auch nicht der Ausschussüberweisung zusetzen. Wir sind der Meinung, dass es ganz wichtig ist, darauf zu achten, dass es in unserem Land wettbewerbsgerecht zugeht. Was bedeutet das eben auch in Bezug auf diesen Bereich des Handels? Es bedeutet, dass wir die großen und guten Errungenschaften, die wir in unserem Land haben und auch beschützen wollen, beispielsweise die hohen Standards im Bereich Naturschutz bei der Produktion, beispielsweise die hohen Sozialstandards bei der Produktion, dass wir die selbstverständlich nicht nur erhalten wollen, sondern dass wir die insbesondere natürlich auch beschützen müssen vor unfairem Wettbewerb durch Produkte aus Regionen, in denen die Produktionsbedingungen nicht unseren Vorstellungen entsprechen im Bereich Naturschutz, im Bereich Soziales.
(Beifall AfD)
Wenn wir dann natürlich Handel betreiben mit diesen Regionen und diese Produkte kommen auf unseren Markt, dann haben diese Unternehmen einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil. Aber die Frage ist: Wer muss eigentlich dafür sorgen, dass diese Prinzipien aufrechterhalten werden müssen? Sind es beispielsweise die Zollbeamten, ist es beispielsweise die bundesdeutsche Bürokratie oder sind es die Unternehmer selber, die ganz tief hinein müssen in ihre Lieferketten und eben dementsprechend bürokratisch belastet werden? Da sagen wir: Nein. Deswegen braucht es ganz grundsätzlich eine Reform dieses Vergabegesetzes. Das sehen wir hier nicht. Wir wollen uns der Diskussion aber auch nicht verweigern, weswegen wir uns gleich enthalten werden, werden uns aber weiterhin rege an der Diskussion über eine Reform des Vergabegesetzes bei der CDU beteiligen. Ich glaube, dass daraus im Gegensatz zu dem Gesetzesvorschlag hier und heute tatsächlich etwas Sinnvolles werden kann. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
