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Martin Henkel

CDU 01.06.2023 Sitzungen 7/111

Fragestunde

Ich frage noch mal explizit nach zur Frage 4, denn da habe ich gefragt, nach welchen Kriterien und nach welchen Parametern hier die Ausschlüsse von potenziellen Windkraftgebieten erfolgt sind. Allein das Verbot aus der Biosphärenreservatsverordnung sichert das Schutzziel des Schutzes des Landschaftsbildes. Fällt dieses, wie das von der Thüringer Landesregierung oder aus dem Umweltministerium geplant ist, dann haben die Planungsgemeinschaften die ganz normalen Kriterien, Planungsgrundlagen anzuwenden, die überall gelten. Und wenn man diese zur Anwendung bringt, würde man im Biosphärenreservat Rhön nicht nur zwei, sondern eine Vielzahl von potenziellen Windenergieflächen erhalten. Insofern stimmt die Aussage Ihres Staatssekretärs nicht, der gesagt hat, es gibt ausschließlich zwei, bzw. bezieht er sich hier auf eine Studie, die jetzt keine Rechtsgültigkeit mehr hat. Können Sie hierzu näher Auskunft geben?

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