thueringer-landtag.de ↗

René Aust

AfD 01.06.2023 Sitzungen 7/111

Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Tischner, es ist ja sehr löblich, dass Sie in Ihren Anträgen neuerdings immer das Gendern ablehnen, wie wir es vorhin gehört haben. Wenn Sie aber weiter von Studierenden statt von Studenten sprechen, wird das nächstes Jahr nichts mit 20 Prozent. (Beifall AfD) Kommen wir also zur Sache. Gemäß § 79 Abs. 1 Thüringer Hochschulgesetz bilden alle immatrikulierten Studenten einer Thüringer Hochschule gemeinsam die sogenannte verfasste Studierendenschaft. Es handelt sich um eine Zwangsmitgliedschaft in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, mit der die Pflicht zur Beitragszahlung einhergeht. Demnach sind aber öffentlich-rechtliche Verbände mit Zwangsmitgliedschaft nur dann zulässig, wenn sie besondere Voraussetzungen erfüllen, nämlich öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, die nicht ohne Weiteres auch ohne die zwangsweise Vereinigung wahrgenommen werden können. Meine Damen und Herren, diese Voraussetzungen sind von diesen sogenannten verfassten Studierendenschaften nicht erfüllt. Nun ergibt sich daraus, was Herr Schaft gerade eben gesagt hat, dass man die deshalb nicht abschaffen darf. Das mag so sein, aber sie müssen deshalb eben auch nicht existieren. Es gibt keinen Zwang dazu, dass es diese verfassten Studierendenschaften geben muss, und deswegen können wir es eben auch fordern, sie abzuschaffen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und dass es kein Muss gibt, zeigt uns eben das Beispiel aus Bayern, wo es eben seit 1973 keine mehr gibt. Nun erreichte uns in den vergangenen Tagen die Zuschrift der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften und in diesem Brief – das ist ganz interessant –, in dieser Stellungnahme sind ein paar Gegenargumente aufgezeichnet, warum es doch wichtig sei, dass diese Organisationen weiterhin aufrecht erhalten bleiben müssen. Ein Beispiel dafür ist: So erwirkten diese Vertragsbeschlüsse im Namen aller Studenten und sorgen damit für günstige Verkehrstickets. – Diese günstigen Verkehrstickets gibt es im Übrigen auch in Bayern, dazu braucht es keine verfassten Studentenschaften. Auch die Forderung danach, dass nur diese Studentenschaften dafür sorgen könnten, dass es Sonderkonditionen gibt, beispielsweise mit Vertragspartnern in Städten für Museen, Theater und weitere: Auch das gibt es beispielsweise nachvollziehbar in München, auch das gibt es überall in Bayern, dafür braucht es diese Studentenschaften nicht. Nun wurde gesagt, dass es unabdingbar ist, dass die Studenten auch weiterhin die Möglichkeit finden müssen, dass sie in ihrer Hochschule Gehör und auch Vertretung finden. Auch das wäre nach Annahme unseres Gesetzentwurfs weiterhin möglich, nämlich die Studenten haben dann weiterhin die Möglichkeit, sich im Senat und in den Fachbereichsräten Gehör zu verschaffen. Nichts von den Gegenargumenten ist also wirklich tragreich, meine sehr geehrten Damen und Herren. Darum haben wir eben auch zu unserem Gesetzentwurf einen schönen Flyer entworfen, wie ich persönlich finde, „Befreie deine Hochschule vom StuRa“, sehr gelungen, wo wir noch mal sehr komprimiert auch aufführen, was die eigentlichen Probleme sind. Zunächst einmal führen wir auf, dass diese StuRas eben nicht demokratisch legitimiert sind. Die Wahlbeteiligungen liegen regelmäßig, wenn überhaupt, bei 10 Prozent. Und dann müssen die Studenten eben auch noch mit ihrem Semesterbeitrag – es mag für den einen oder anderen Abgeordneten so sein, dass 8 Euro im Monat nicht viel sind, aber es sind im Jahr eben immerhin auch fast 100 Euro gerechnet. (Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Im Se- mester!) Trotzdem eine ganze Menge Geld. (Zwischenruf Abg. Schaft, DIE LINKE: Sie haben gar keine Ahnung!) Und was damit gemacht wird, kann man nachlesen zum Beispiel im Rechenschaftsbericht, zum Beispiel die Durchführung einer Fachschaftstagung auf der spanischen Insel Mallorca. Ich weiß jetzt nicht, ob es bei dieser Fachschaftstagung um das Thema „Klima“ ging, ich weiß auch nicht, wie hoch der CO -Abdruck war. Jedenfalls kann das nicht im 2 Sinne derjenigen sein, die als Zwangsmitglied dafür bezahlen müssen. (Beifall AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen durch unseren Gesetzentwurf Folgendes: Wir wissen, dass die Studenten durch unseren Gesetzentwurf und durch die Annahme des Gesetzentwurfs mehr Geld in ihrer Tasche hätten. Wir wissen, dass es weniger Bevormundung an den Hochschulen gibt. Und wir wissen, dass dadurch eine echte Belebung des demokratischen Wettbewerbs an der Hochschule wiederzuerlangen wäre. Die Vorteile unseres Gesetzentwurfs liegen klar auf der Hand. Meine Damen und Herren, es ist Zeit, auch bei dieser Frage der verfassten Studierendenschaften oder der verfassten Studentenschaften ausgetretene Pfade zu verlassen. Wir hätten endlich wieder ein echtes Bemühen und eine finanzielle Freiheit durch freiwillige Zusammenschlüsse. Genau deswegen sollten wir das auch annehmen, weil wir diesen jungen Leuten durchaus zutrauen sollten, dass, wenn diese Zwangsmitgliedschaft wegfällt, sie sich freiwillig auch um ihre Hochschule bemühen. Wir jedenfalls haben dieses Zutrauen in die eigenen jungen Leute. Darum: Mit unserem Vorschlag wären die Hochschulen wieder freier, sie wären demokratischer und es würde die politische Polarisierung verringern. Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

Alle Reden von René Aust Protokoll ↗