Schenk
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Maurer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Thüringer Polizei wurde im Sinne der Fragestellung im laufenden Jahr zweimal für die federführende Ordnungsbehörde der Stadt Erfurt in Vollzugshilfe tätig. Dies war am 24. Februar und am 15. April 2023 der Fall. Am 24. Februar wurden zwei Spätkaufeinrichtungen, zwei Shishabars, eine Tanzbar, eine Diskothek und die Parkanlagen Brühler Garten und Petersberg in die Kontrollen einbezogen. Hierbei wurde eine Fundunterschlagung festgestellt. Am 15. April erfolgten Kontrollen in zwei Diskotheken, in zwei Spielhallen und in zwei Bars. Hierbei wurden durch die Polizei insgesamt 26 Personen einer Identitätsfeststellung und Durchsuchung unterzogen. Zudem wurden fünf Platzverweise ausgesprochen. In diesem Zusammenhang wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Zu Frage 2: Die polizeilichen Maßnahmen beruhten grundsätzlich auf den Vollzugshilfeersuchen der Stadt Erfurt. Seitens der Stadt Erfurt fand die Kontrolle nach den mir vorliegenden Informationen im Rahmen der allgemeinen Aufgabenwahrnehmung statt. Zu Frage 3: Am 24. Februar waren zwei Bedienstete der Landespolizeiinspektion Erfurt und eine Einsatzeinheit der Bereitschaftspolizei Thüringen beteiligt. Am 15. April waren ein Bediensteter der Landespolizeiinspektion Erfurt und eine Einsatzeinheit der Bereitschaftspolizei Thüringen beteiligt. Es nahmen keine in Ausbildung oder im Studium befindlichen Einsatzkräfte teil. Darüber hinausgehende Erfassungen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ausbildung oder des Studiums liegen nicht vor. Zu Frage 4: Die Thüringer Polizei ist bestrebt, das Vertrauen der Bevölkerung in sie durch Offenheit und Transparenz ihres Handelns zu stärken. Das Tragen von Namensschildern bzw. der sogenannten numerischen Kennzeichnung von Uniformträgern soll dabei unterstützen und die Polizeiarbeit bürgerorientierter gestalten. Dies beinhaltet uneingeschränkt die Einsatzeinheiten der Thüringer Polizei, für die die numerische Kennzeichnung maßgeblich eingeführt wurde. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
