thueringer-landtag.de ↗

Christian Herrgott

CDU 01.06.2023 Sitzungen 7/111

Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie bei unseren Kollegen der CDU-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt stoßen auch die im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag angesprochenen Teilreformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf erhebliche Kritik, insbesondere hinsichtlich ihres Umfangs und ihrer Wirkung. Nach unserer Auffassung gehen zahlreiche Neuregelungen des Vertrags zwar in die richtige Richtung, weshalb wir diesen Vertrag auch nicht blockieren wollen und ihn heute hier im Parlament passieren lassen werden. Dennoch handelt es sich hier aus unserer Sicht nur um eine Teillösung. Manche Aspekte wie die so wichtige und für die künftige öffentliche Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheidende Finanzierung des Rundfunks sind leider vollständig ausgeblendet. Außerdem bleibt es bei unserer Kritik, dass wir jetzt und künftig von den Anstalten selbst mehr Eigeninitiative und Reformwillen erwarten, um wirksame und ergebnisorientierte Ideen zur Strukturoptimierung und zur Fortschreibung des Rundfunkauftrags zu entwickeln. Für die weiteren Verhandlungen zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind daher folgende Hauptforderungen aus unserer Sicht besonders wichtig, die wir in einen Entschließungsantrag gegossen haben und der Landesregierung bei den weiteren Verhandlungen mit auf den Weg geben möchten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was erwartet die CDU-Fraktion in Verbindung mit der anstehenden Reformdebatte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Beteiligung der Landesregierung an den Rundfunkkommissionen der Länder bzw. in der Ministerpräsidentenkonferenz? Erstens erwarten wir, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Umsetzung und Fortschreibung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags auf mehr Eigeninitiative und Reformwillen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten drängt, damit diese eigenverantwortlich und ohne Aufforderung selbst Ideen zur Strukturoptimierung und zur Fortschreibung des Rundfunkauftrags entwickeln. Zweitens: Wir fordern die Landesregierung auf, sämtliche Bestrebungen nach einer umfassenden und zeitgemäßen Analyse, Neujustierung und klaren Definition des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterstützen, insbesondere dadurch, dass die Schwerpunkte des Rundfunkauftrags auf die Bereiche Information, Bildung und Kultur fokussiert werden. Weiterhin dadurch, dass der Informations- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgewertet wird, die Berichterstattung und Information über das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in den neuen Ländern ausgebaut werden sowie das digitale Nutzungsverhalten der gesamten Bevölkerung berücksichtigt wird, wobei für bestimmte Nutzergruppen wie zum Beispiel die ältere Generation keine Zugangsbarrieren geschaffen werden dürfen, indem die Vorzüge des linearen Programmangebots vernachlässigt bzw. gesamt aufgegeben werden. Drittens: Es bleibt aus unserer Sicht bei unserer Forderung, wonach künftig verstärkt auf eine angemessene, ausgewogene und gerechte Verteilung von Einrichtungen, Ressourcen, Strukturen und Produktionseffekten zu achten ist und dabei auch die Interessen der neuen Länder und insbesondere auch von Thüringen stärker wie bisher zu berücksichtigen sind. Viertens: Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie auf die aktuelle Reformdebatte im Rahmen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags und künftiger Staatsverträge, die ja bereits ins Haus stehen, dahin gehend Einfluss nimmt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten künftig konsequent und ergebnisorientiert konkrete Einsparpotenziale identifizieren, heben und auch nutzen, um für die Rundfunknutzer perspektivisch Beitragsstabilität zu gewährleisten. Fünftens: Wir fordern mehr Transparenz und Realitätssinn bei den Gehalts- und Versorgungsstrukturen der öffentlich-rechtlichen Sender ein. Die gesamten Details dazu finden Sie in unserem Entschließungsantrag. Sechstens: Angesichts der skandalösen Vorgänge beim RBB erwarten wir auch, dass sich die Landesregierung bei der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für mehr externe Expertise und eine Stärkung der Gremien der Sender einsetzt, wie zum Beispiel durch die Schaffung zusätzlicher funktionierender Kontrollinstrumente, um Korruption, Vetternwirtschaft und Verstöße gegen Compliance-Regeln künftig zu vermeiden bzw. umgehend aufzudecken, und dass dies durch eine Professionalisierung der Aufsichtsgremien beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk entsprechend auch umgesetzt wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren, angesichts der Ergebnisse aus der Anhörung zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag im Ausschuss, insbesondere auch der Äußerungen der MDR-Intendantin und der Thüringer Landesmedienanstalt, fühlen wir uns in unserer Sorge um die weitere Entwicklung des Kinderkanals und damit auch des Medienstandorts Thüringen durchaus bestätigt und sehen die Nichtbeauftragung des KiKA im linearen Fernsehprogramm mit erheblich negativen Auswirkungen verbunden, sofern dies, wie es möglich ist, umgesetzt wird. Aus unserer Sicht würde die laut Drittem Medienänderungsstaatsvertrag theoretisch mögliche Überführung des KiKA in ein nicht lineares Programm zudem zur Folge haben, dass eine junge Zuschauergeneration von heute künftig dem linearen Programm ganz verloren geht. Wir vertreten zudem die Auffassung, dass die nunmehr eingeräumte Möglichkeit, die Spartenkanäle „ZDFinfo“ und „ZDFneo“ künftig nicht im linearen Fernsehprogramm zu beauftragen, nur dann umgesetzt werden sollte, wenn sichergestellt ist, dass die digitale Infrastruktur insbesondere auch außerhalb der Ballungsräume in Thüringen hinreichend ausgebaut und leistungsfähig ist. Auf jeden Fall sollte nach zwei Jahren eine Evaluierung dieser im Staatsvertrag vorgesehenen Flexibilisierungspraxis vorgenommen werden. Und schließlich erwarten wir von der Landesregierung, dass der aktuelle Reformwille und die aktuelle Reformdebatte auch für eine Entlastung von kleinen und mittelständischen Unternehmen umgesetzt werden, indem sie die Forderung nach Abschaffung einer Mehrfachveranlagung beim Rundfunkbeitrag hier erheblich mit unterstützt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie möchten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf ein zukunftsorientiertes Fundament gestellt wird, seine Funktion, Finanzierung und öffentliche Akzeptanz langfristig gesichert werden, sollten diese Vorschläge bei der Umsetzung bzw. Fortschreibung des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags und der uns weiterhin begleitenden Debatte um die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unbedingt Berücksichtigung finden. Und abschließend noch ein Wort zum in letzter Sekunde von der AfD eingereichten Entschließungsantrag, den wir gerade in der Begründung gehört haben: Erstens: Ihr Antrag enthält keinerlei konkrete Vorschläge, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk zukunftsfähig und strukturell effizient und sparsam aufgestellt werden kann, abseits von Plattitüden, die immer wieder formuliert werden. (Beifall SPD) Zweitens: Mit Ihrer populistischen Forderung aus Punkt II Nr. 2 – der Abschaffung des Rundfunkbeitrags – erneuern Sie Ihre Forderung nach der Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Und – wie Kollege Cotta ja gerade ausgeführt hat – mit dem Begriff „überdenken und eine gerechte Lösung finden“, meine Damen und Herren, entweder Sie machen einen konkreten Vorschlag oder Sie bleiben im Nebulösen, (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Haben wir!) was aber nach Ihrem Vorschlag, nämlich der vollständigen Abschaffung des Rundfunkbeitrags, jedweder Finanzierung Ihres Restantrags zuwiderlaufen würde. Damit ist Ihr restlicher Antrag, wenn man es in der Gesamtheit sieht, einfach nur ein blumiges Wolkenkonstrukt ohne konkrete Untersetzung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

Alle Reden von Christian Herrgott Protokoll ↗