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Lutz Liebscher

SPD 01.06.2023 Sitzungen 7/111

Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes – Sicherung der Vereinigungsfreiheit der Studenten an Thüringer Hochschulen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes fordert die AfD-Fraktion nicht weniger als die Abschaffung der sogenannten verfassten Studierendenschaften, und das unter dem Deckmantel der Vereinigungsfreiheit. Es ist heute an dieser Stelle schon mehrfach erläutert worden: Gemäß Thüringer Hochschulgesetz sind alle Studierenden durch Immatrikulation an einer Hochschule im Freistaat Mitglieder der verfassten Studierendenschaft. Als solche sind sie eine öffentlich-rechtliche Teilkörperschaft der Hochschulen, verfügen über Satzungs- und Finanzhoheit, dürfen Rechtsgeschäfte tätigen und nehmen alle hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden wahr. Die verfasste Studierendenschaft ist sowohl der Rahmen als auch die Voraussetzung demokratischer studentischer Mitbestimmung. Aus ihrer Mitte wählen die Studierenden Vertreterinnen, es gilt gleichsam für alle Mitglieder das aktive und passive Wahlrecht. Die Studierendenräte bzw. an der Bauhaus-Uni das StudierendenKonvent sichern als höchstes, ausschließlich von allen Studierenden einer Hochschule gewähltes Organ deren Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht in den Gremien der jeweiligen Hochschule gegenüber der Hochschulleitung, aber auch nach außen gegenüber Dritten. In verschiedenen Referaten und Arbeitsgruppen widmen sich die ehrenamtlich tätigen Mitglieder einer Vielzahl von Themen aus studentischer Perspektive. Die Bandbreite reicht dabei von Mobilität, Sport, Kultur, Umwelt, politischer Bildung, Gleichstellung, Antidiskriminierung, Diversität und internationalem interkulturellen Austausch bis hin zu ganz aktuellen Fragen der Digitalisierung oder der Lehramtsausbildung, also deutlich mehr als die Party-Organisation, wie es gerade vom Kollegen Tischner suggeriert wurde. Eine zentrale Aufgabe ist die Beratung von Studierenden bei verschiedensten Anliegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Konferenz Thüringer Studierendenschaften arbeiten alle Studierendenvertretungen der einzelnen Thüringer Hochschulen übergreifend zusammen und machen ihre Interessen vor allem auch gegenüber der Landespolitik deutlich. Während der Coronapandemie war die KTS eine starke Stimme für die studentischen Belange. Sie hat sich beispielsweise für Schutzmaßnahmen am Campus und eine pandemiebedingte Verlängerung der Regelstudienzeit starkgemacht. Gegenwärtig kämpft die KTS für eine wirksame Unterstützung der Studierenden in der Energiekrise. Das ist unverzichtbare Arbeit und sie ist zu 99 Prozent ehrenamtlich, das sei an dieser Stelle noch einmal betont. All dies stellt die AfD mit dem vorliegenden Gesetzentwurf infrage und will es verboten sehen. Sie wollen die verfassten Studierendenschaften zerschlagen und sie stattdessen durch privatrechtlich organisierte Zusammenschlüsse ersetzen. Dies würde dann freilich auch privat finanziert sein und mit Sicherheit die Interessen ihrer finanzstarken Mäzene vertreten. Wer da sofort an Burschenschaften und ihre Altherrenvereine denkt, der dürfte nicht völlig falschliegen. Das ist Hochschulpolitik aus der Mottenkiste, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE) Ich sehe es so: Damit die Studierendenvertretungen eine demokratisch legitimierte starke Stimme haben, ist es wichtig, dass sie von allen Studentinnen und Studenten gewählt werden können. Nur so können sie auch für alle Studierenden sprechen. Finanziert wird die Arbeit der verfassten Studierendenschaften und ihrer gewählten Organe gemäß geltender Rechtslage über einen Anteil des Semesterbeitrags. Dieser variiert zwischen den einzelnen Hochschulen und liegt derzeit pro Person und Semester in Thüringen zwischen 5 Euro in Nordhausen und 11 Euro an der Friedrich-SchillerUniversität in Jena und damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Zur Frage der Zwangsmitgliedschaft ist die Rechtslage seitens des Bundesverfassungsgerichts übrigens auch klar und eindeutig: Die verfassten Studierendenschaften übernehmen Aufgaben als öffentlich-rechtliche Körperschaften, die eine Pflichtmitgliedschaft rechtfertigen, weil diese Aufgaben eben nicht ohne Weiteres mit freiwilliger Mitgliedschaft erfüllt werden können. Mehrere Klagen diesbezüglich sind seit den 1990er-Jahren gescheitert. Das Grundrecht auf auch negative Vereinigungsfreiheit findet nur bei privatrechtlichen Zusammenschlüssen Anwendung. Ich vermute, dass Ihnen von der AfD dies auch bekannt ist. Insofern möchte ich das, was Sie hier mit diesem Antrag aufführen, als eine Scheindebatte bezeichnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zuletzt möchte ich noch einen Blick auf die Situation in anderen Bundesländern richten. Zur Begründung Ihres Gesetzentwurfs verweisen Sie ja auf die Lage in Bayern und Baden-Württemberg. So lesen wir, dort gäbe es gar keine verfassten Studierendenschaften. Dass dies für Baden-Württemberg entweder eine gezielte Falschdarstellung oder einfach schlampig recherchiert ist, lässt sich schnell prüfen. Seit 2012 schon gibt es dort nämlich wieder vollumfänglich die verfasste Studierendenschaft, übrigens wieder eingeführt von SPD und Grünen, nachdem sie 1977 dort abgeschafft worden war. Erst 2019 versuchte die AfD in Sachsen-Anhalt, die Pflichtmitgliedschaft in den verfassten Studierendenschaften abzuschaffen und darüber hinaus Studierende, aber beispielsweise auch Gleichstellungsbeauftragte, aus den Fachbereichen und dem Senat auszuschließen. Diesem Versuch, die Hochschulen zu entdemokratisieren, haben unsere Kolleginnen und Kollegen im Magdeburger Landtag zu Recht eine deutliche Abfuhr erteilt. In Bayern wurde die verfasste Studierendenschaft 1973 verboten, aber seit Jahrzehnten gibt es heftige Diskussionen über eine Wiedereinführung, die von einem breiten Bündnis aus Hochschulen und Studierenden gefordert wird. Bislang wird dieses Ansinnen im Bayerischen Landtag nur von der CSU und den Freien Wählern verhindert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Eine Auflösung der verfassten Studierendenschaft ist keine Lösung, im Gegenteil. Die verfasste Studierendenschaft ist eine wertvolle Einrichtung. Ihre gewählten Organe sind unverzichtbare Elemente einer demokratischen Hochschule. Eine demokratische Vertretung aller Studierenden ist richtig und notwendig. Deshalb lehnen meine Fraktion und ich diesen Gesetzesentwurf ab und ich appelliere an alle demokratischen Abgeordneten hier im Landtag, dies ebenfalls zu tun. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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