Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführer und Schriftführerin zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Urbach und Frau Abgeordnete Maurer. Die Redeliste wird von Herrn Abgeordneten Urbach geführt, die Bedienung der Redezeitanlage übernimmt Frau Abgeordnete Maurer. Für die heutige Sitzung haben sich Frau Präsidentin Keller, Herr Abgeordneter Dr. Hartung, Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Walk, Herr Abgeordneter Worm und Frau Ministerin Taubert entschuldigt. In der gestrigen Plenarsitzung sind wir übereingekommen, dass die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 16, 22 bezogen auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD und 23 heute nach der Mittagspause erneut zum Aufruf kommen. Während der Auszählung der Stimmen wird die Fragestunde fortgesetzt mit den noch offenen acht Fragen. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall, dann gilt die Tagesordnung als festgestellt und wir können gleich einsteigen in die reguläre Abarbeitung. Wir beginnen mit dem Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2743 - Neufassung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft - Drucksache 7/5385 dazu: „Corona-Maßnahmen dauerhaft abschaffen – erfolgreicher Neustart durch Planungssicherheit für den Thüringer Tourismus“ Alternativantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5422 dazu: „Neustart für den Thüringer Tourismus – erfolgreiche und langfristige Perspektiven schaffen“ Alternativantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5425 Das Wort hat zunächst Herr Abgeordneter Henkel aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zur Berichterstattung zu dem Antrag. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen
Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat mehrfach über den vorliegenden Antrag beraten. Durch Beschluss des Landtags in seiner 59. Sitzung vom 24. September 2021 wurde der Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft überwiesen. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 21. Sitzung am 13. Oktober 2021, in seiner 22. Sitzung am 10. November 2021, in der 23. Sitzung am 8. Dezember 2021, in der 27. Sitzung am 9. März 2022 sowie in seiner 28. Sitzung am 27. April beraten. Trotz vielerlei Übereinstimmungen und des Wissens um die Notwendigkeit des Antrags gibt es aus dem Ausschuss heraus keine Empfehlung zur Annahme des Antrags. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen
Vielen Dank. Wird das Wort zur Begründung zu dem Alternativantrag der Fraktion der AfD gewünscht?
(Zuruf Abg. Thrum, AfD: Nein!)
Nein. Wird das Wort zur Begründung des Alternativantrags der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gewünscht? Das ist auch nicht der Fall. Dann kann ich die Aussprache eröffnen und erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Lehmann aus der SPD-Fraktion das Wort.
Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, „Perspektiven für den Thüringer Tourismus, einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen“ sind Thema und Titel des Antrags, den wir heute zum zweiten Mal hier im Plenum diskutieren. Die Thüringer Beherbergungsund Gastronomiebetriebe waren insbesondere vom letzten Lockdown besonders stark betroffen, weil in Thüringen über einen langen Zeitraum und im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr hohe Infektionszahlen im Rahmen der Coronapandemie herrschten. Ich habe im Rahmen der ersten Beratung im September 2021 gesagt, dass ich überzeugt davon bin, dass es Anliegen fast aller hier im Haus ist, dass die Thüringer Tourismuswirtschaft nach der Coronakrise wieder auf die Beine kommt. In diesem Sinne freue ich mich sehr, dass es uns gelungen ist, einen gemeinsamen Antrag mit der CDU vorzulegen und Maßnahmen zu definieren, die sich in unserem gemeinsamen Alternativantrag wiederfinden.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte auf einige der Punkte eingehen, die wir in dem Antrag festgehalten haben. Wir wollen unter anderem kurzfristig eine bundesweite Werbung für Thüringen als Ziel für die Reisesaison 2022 verstärken und in den kommenden Jahren weiter ausbauen. Dafür werden wir uns als Thüringen auch weiter auf Veranstaltungen bundesweiter Bedeutung präsentieren. Mir ist es aber auch wichtig zu betonen, dass wir mit der allgemeinen Entwicklung hin zu digitalen und hybriden Fachmessen ebenso Schritt halten wollen und müssen. Auch dies haben wir im Antrag aufgegriffen. Die beste Werbekampagne für Thüringen wird uns aber da nichts bringen, wenn wir nicht gleichzeitig die Betriebe in die Lage versetzen, die Angebotsqualität deutlich zu erhöhen. Deshalb wollen wir Förderprogramme wie Thüringen-Invest und den Digitalbonus verstetigen und für das Gastgewerbe öffnen. Dabei werden wir auch einen Fokus auf Unternehmensnachfolgen und Neugründungen im ländlichen Raum legen. Anders als im ursprünglichen Antrag greift der Alternativantrag nun auch den Fachkräftemangel in der Gastronomie und Hotellerie auf und auch das ist ein Thema, das uns nicht nur, aber insbesondere in den letzten Wochen und Monaten beschäftigt hat. Wir fordern eine Imagekampagne, mit der deutschlandweit und international um Fachkräfte für Thüringen geworben wird. Zu diesem Zweck sind bereits Mittel im Landeshaushalt eingestellt. Auch diese Imagekampagne wird aber nur dann Früchte tragen, wenn sich die Arbeitsbedingungen und das Lohnniveau in der Hotellerie und Gastronomie deutlich verbessern. Nicht nur in Thüringen, sondern in allen deutschen Bundesländern fehlt es in der Gastronomie und Hotellerie an qualifiziertem Personal, ganz besonders an Köchinnen und Köchen und Servicepersonal. Viele der ehemaligen Beschäftigten – das wissen Sie auch, die Erfahrung haben Sie in den letzten Monaten auch gemacht – haben während der Pandemie die Branche verlassen, weil sie während der Coronapandemie vom Kurzarbeitergeld schlicht nicht dauerhaft leben konnten und sich beruflich umorientiert haben. Das Kurzarbeitergeld an sich ist zwar eine Erfolgsgeschichte und hat in der Krise Millionen von Jobs gerettet, es ist aber maßgeblich von der Höhe der vor der Kurzarbeit erzielten Einkommenssituation abhängig. Und da die Löhne in der Gastronomie mitunter so niedrig sind, dass das Kurzarbeitergeld gerade oft nicht mal 950 Euro im Monat betrug, häufig sogar weniger, hat das natürlich Auswirkungen darauf, wie sicher das dann auch in dieser Zeit sein kann. Es wird also nur mit höheren Löhnen und besseren Arbeitsbedingungen gelingen, wieder Menschen für einen Job in der Hotellerie und Gastronomie zu begeistern. Und der Hinweis sei mir an der Stelle gestattet: Bessere Löhne und Arbeitsbedingungen werden sich auf die Qualität in der Branche auswirken. Einen Beitrag dazu würde auch die Erhöhung des Thüringer Vergabemindestlohns auf mindestens 13 Euro und dessen Ausdehnung auf die kommunalen Auftraggeber leisten. Aber hier – das müssen wir sagen – haben wir noch etwas Überzeugungsarbeit – zumindest bei der CDU – vor uns. Aber ich freue mich auf die Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten, die sicherlich auch weiterhin vor uns liegt. Ich bitte um Zustimmung für den Alternativantrag und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen
Vielen Dank. Als nächster Rednerin erteile ich Abgeordneter Dr. Bergner das Wort. Ich wollte Sie nicht immer nur am Ende drannehmen, darum haben Sie jetzt das Wort, Sie haben sich ja gemeldet.
Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich kann den Antrag von der CDU zum Tourismus in Thüringen nur unterstützen. Dass der Wirtschaftsausschuss diesen Antrag ablehnt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich schöpfe aber Hoffnung, dass es zumindest ein Ergebnis gegeben hat, diesen Alternativantrag. Gerade der Tourismus und die Gastronomie sowie die Kultur- und Eventbranche brauchen Planungssicherheit. Wir können diesen wirtschaftlich wichtigen Bereich nicht saisonal von Lockdown zu Lockdown übertriebenen und nicht evidenzbasierten Coronaregelungen überlassen. Deren Wirkung hat sich im wirtschaftlichen Bereich für die Branche stark negativ bemerkbar gemacht, aber die Verbreitung der Krankheit weder aufgehalten noch verhindert. Wenn diese Maßnahmen wirksam gewesen wären, hätten wir andere Verläufe gesehen und würden heute auch anders dastehen. Dass Thüringen flexibel handeln kann, möchte ich an einem Beispiel aus meinem Fachgebiet darstellen. Die Tagung Plasma Surface Engineering fand bis zu Corona in Garmisch-Partenkirchen statt. Die Inflexibilität der Verantwortlichen in Bayern ließ den Veranstalter auf neue Standortsuche gehen. Sie trafen in Erfurt auf kooperative Verhandlungspartner und konnten somit ihre Tagung unter angemessenen Hygienekonzepten mit dem Ergebnis durchführen, dass der Tagungsort von Garmisch-Partenkirchen nach Erfurt gewechselt ist und Erfurt auch zukünftig Gastgeber der Tagung sein darf. Viele Wissenschaftler, die erstmals in ihrem Leben in Erfurt waren, waren von der Gastfreundschaft und der Wertschätzung der Thüringer tief beeindruckt. Genau diese Flexibilität und Sensibilität wünsche ich mir für die gesamte Tourismusbranche. Da muss ich Ihnen auch widersprechen, liebe Kollegin Vorredner, weil ich nicht nur Ihre Gründe sehe, sondern wir brauchen gerade in der Tourismusbranche eine hohe Flexibilität. Der Gesetzesrahmen, den man der Tourismusbranche und dem Gaststättengewerbe aufdrückt, bringt sie um. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Thüringer Tourismusbranche im Herbst 2022, im Winter 2022/2023 von weiteren Lockdown-Maßnahmen bewahrt und beschützt wird.
(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)
Auch brauchen wir wesentlich höhere Flexibilitätsmöglichkeiten für die Gastwirte und Unternehmer. Die Landesregierung ist gleichzeitig gefordert, hier nachhaltige Konzepte vorzulegen. Diese Branche sollte mit einer geeigneten Imagekampagne für Thüringen gefördert werden. Damit können wir Thüringen zum Magneten sowohl für Tourismus, für Tagungen, aber auch für Arbeitskräfte machen. Vielen Dank.
(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)
Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu Beginn ein Satz: Frau Dr. Bergner, ich wusste gar nicht, dass Sie die Begründung für den Antrag der AfD liefern. Das war die glatte Begründung des Antrags der AfD,
(Unruhe AfD)
der in Punkt I.3. unter anderem von einem „angemessenen Gesundheitsschutz“ und davon spricht, dass „eine sachgemäße Aufklärung über Gesundheitsschutz staatlichen Zwangsverordnungen vorzuziehen ist“. Oder in Punkt II.1. wird von „zwanghaften Corona-Maßnahmen“ gesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Gesundheitsschutz gilt in der Pandemie auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gastronomie und der Veranstaltungsbranche.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dazu müssen wir ganz einfach auch stehen. Deshalb ist dieser Antrag der AfD – und ich will gar nicht weiter darauf eingehen – wieder mal ein Showantrag. Die AfD leugnet die Pandemie, deren Politik trägt nicht dazu bei, die Probleme in unserer Gesellschaft anzugehen, es gibt keine konkreten Verbesserungsvorschläge von Ihrer Seite. Sie pöbeln rum und haben keine Ideen, wie wir unsere Gesellschaft weiter voranbringen wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Damit will ich es auch belassen, was die Frage der AfD anbetrifft. Ich bin der CDU dankbar, Andreas Bühl vor allen Dingen, dass es überhaupt einen Antrag zum Tourismus gibt. Ich glaube, wir reden über diese Wirtschaftsmaßnahme viel zu wenig in diesem Haus. Es ist einer der entscheidenden Wirtschaftsfaktoren, die wir hier im Land haben und die wir auch noch weiter ausbauen können. Deshalb bin ich dankbar für den Antrag und ich bin auch sehr dankbar für die Diskussionen, die wir geführt haben, und dass es uns gelungen ist, wie Kollegin Diana Lehmann von der SPD schon sagte, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen, den wir heute hier verhandeln und, ich glaube, der auch Maßstäbe in der nächsten Zeit für die Entwicklung des Tourismusgewerbes, der Gastronomie und der Veranstaltungsbranche in Thüringen setzt. Dafür noch mal ein herzliches Dankeschön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist tatsächlich so, dass in den vergangenen Coronajahren auch die Zahl der Beschäftigten zurückgegangen ist, das heißt in Unternehmen des Gastgewerbes im Vergleich zum Jahr 2020 um 5,9 Prozent, des Beherbergungsgewerbes um 7,3 Prozent und in der Gastronomie um 5,4 Prozent. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat aber im Wesentlichen nichts mit der Coronazeit zu tun, sondern es hat damit zu tun, dass einfach die Gehaltsvorstellungen oder die Gehälter, die in diesen Bereichen gezahlt werden, unterhalb jeglicher Grenzen sind und dass hier die Leute einfach dahin abwandern, wo sie auch mehr verdienen können. Das heißt im Umkehrschluss, wir müssen etwas dafür tun, dass die Gehälter, die Verdienstmöglichkeiten gerade in diesen Branchen erhöht werden. Das ist einer der ganz wichtigen Punkte, um auch die Beschäftigten in diesen Branchen zu halten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Tourismus hat natürlich durch die Coronapandemie gelitten, das ist tatsächlich so, aber der Tourismus hat auch eine Chance sowohl in der Entwicklung des Inlandstourismus, der für uns sehr wichtig ist, für Thüringen, aber natürlich auch im Auslandstourismus. Im Vergleich zum vergangenen Jahr, wo sehr viele Menschen im Inland geblieben sind, entwickelt sich dieses Jahr auch wieder ein verstärkter Auslandstourismus. Das bedeutet aber auch, dass wir in Thüringen etwas dafür tun müssen, dass wir im Vergleich der acht Mittelgebirgsregionen tatsächlich einen Spitzenplatz einnehmen und stark dafür werben, nach Thüringen zu kommen, um hier auch Urlaub zu machen. Ich glaube, dazu ist dieser Antrag durchaus gut. Ich möchte hier auch auf zwei Dinge eingehen, die aus meiner Sicht sehr wichtig sind. Punkt 1 ist die Frage der Bestrebungen eines Thüringer Convention-Büros. Wir haben lange darüber diskutiert: Brauchen wir so etwas, brauchen wir so etwas nicht? Ich denke, wir brauchen so etwas, und es zeigt sich eben, dass dieses Convention-Büro nicht irgendwo auf dem Papier geboren ist, sondern es sind die Anbieter, es sind die Betriebe, die selber dafür sorgen wollen, nämlich der Verein Städtetourismus, dass dieses Convention-Büro in Gang kommt und dass damit auch mehr Kongresse nach Thüringen geholt werden. Genau diese Bestrebungen des Vereins Städtetourismus muss man einfach unterstützen. Dafür werden wir auch etwas tun, dass es eine Anschubfinanzierung gibt und dass das dann weiter nach vorn kommt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Eine zweite Geschichte sind die Werbemöglichkeiten für Thüringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, da haben wir noch großen Nachholbedarf. Wir haben großen Nachholbedarf in der Werbung, sowohl in der digitalen Werbung als auch in der Werbung vor Ort, das heißt bei dem Besuch von Messen und Ausstellungen. Wir haben eine Thüringer Tourismusgesellschaft, die eigentlich diese Werbemaßnahmen auch tatsächlich voranbringen soll. An der Stelle, muss ich leider sagen, hat es nicht die Effekte in den vergangenen zwei Jahren gegeben, die ich mir gewünscht hätte, auch nicht mit einer neuen Geschäftsführung,
(Beifall DIE LINKE)
sondern hier sind wir stehen geblieben und teilweise hat es aus meiner Sicht sogar eine Rückwärtsentwicklung gegeben. Ich glaube, wir müssen sehr viel dafür tun, dass wir diese Werbung weiter ausbreiten. Wenn ich mir die Bayern anschaue, in Südthüringen habe ich immer wieder Annoncen – Andreas Bühl wird das auch wissen –, die für bayerische Regionen werben. Ich finde keine Werbemöglichkeiten in bayerischen Zeitungen, zum Beispiel im fränkischen Raum, außerhalb des Landkreises Sonneberg, da gibt es nichts. Ich glaube, genau da müssen wir ansetzen. Wir brauchen größere Werbekampagnen, um Thüringen als Urlaubsland weiter bekannt zu machen und hier mehr Touristinnen und Touristen herzuholen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und letztlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen tatsächlich etwas, um die Qualität in Thüringen zu erhöhen. Urlauberinnen und Urlauber gehen heute dahin, wo sie auch in einer guten Qualität ihren Urlaub verbringen können. Dort gibt es Nachholbedarfe. Das soll keine Kritik an den Betrieben sein, denn die Betriebe haben gerade in der Pandemie unwahrscheinlich viel investiert. Über 30 Millionen Euro sind investiert worden in die Infrastruktur der Betriebe, aber das reicht nicht aus, das reicht einfach nicht aus. Wir müssen hier eine weitere Qualitätsverbesserung vornehmen. Letzte Bemerkung – staatlich anerkannte Erholungsorte: Wir haben seit vielen Jahren eine Unterstützung für die Kur- und Heilbäder, was richtig und gut ist.
(Beifall SPD)
Aber wir dürfen nicht vergessen, dass die staatlich anerkannten Erholungsorte auch eine wichtige Funktion im Gebilde des Tourismus in Thüringen haben. Und deshalb bin ich froh, dass in dem Alternativantrag die staatlich anerkannten Erholungsorte mit aufgeführt sind, sie zu fördern. Ich glaube, es ist eine wichtige Frage, um hier auch ein Stück weiterzukommen.
(Beifall CDU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Tourismus ist ein Wirtschaftsfaktor – ich habe es zu Anfang gesagt –, er soll auch ein weiterer Wirtschaftsfaktor bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb hoffe ich, dass dieser Antrag heute mit einer breiten Mehrheit beschlossen wird, und ich hoffe, dass wir nicht heute das letzte Mal in dieser Legislaturperiode über die Entwicklung des Tourismus in Thüringen geredet haben bzw. derzeitig noch reden. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen
Sehr verehrte Damen und Herren, ich freue mich, dass wir heute Morgen über das Tourismusthema hier sprechen können mit dem Antrag, der ja von unserer Fraktion schon im letzten Winter eingereicht worden ist. So lange hat es gedauert, bis wir hier zu einem Ergebnis gekommen sind, nicht zu spät hoffentlich, aber doch mit anderen Rahmenbedingungen, als wir uns in dem ursprünglichen Antrag vorgegeben hatten. Die Coronapandemie ist glücklicherweise jetzt so weit überstanden, dass wir von deutlich mehr Öffnungen profitieren können, als wir das noch beim Schreiben des Antrags im Blick hatten, sodass wir den Antrag auch angepasst haben. Aber es bleibt ein grundsätzliches Problem und wir haben ein Problem im Thüringer Tourismus, was man ganz klar ansprechen muss. Wir haben die Zahlen vorliegen – allein im Vergleich von Februar 2021 zu 2022 sieht man das sehr deutlich. In den Übernachtungszahlen ist Thüringen auf dem viertletzten Platz. Sachsen-Anhalt, Saarland, Bremen sind noch hinter uns, aber wir sind auf dem viertletzten Platz. Das ist keine wirklich neue Erkenntnis, weil wir ja die letzten Jahre immer darum gestritten haben – auch hier im Haus – und, ich glaube, da sind wir uns weitgehend einig, was wir tun wollen. Aber ich habe den Eindruck, die Landesregierung setzt es nicht um. Denn wenn die Mehrheit hier im Haus dafürsteht, aber es dann nicht gemacht wird, scheint es ja ein Problem zu geben.
(Beifall CDU)
Wir konnten auch nicht von den Steigerungen, die im letzten Jahr im Inlandstourismus passiert sind, profitieren. Mein Kollege Knut Korschewsky hat es ausgeführt, es gab einen starken Trend zum Inlandstourismus. Mecklenburg-Vorpommern, das verwundert wenig, hat eine Steigerung von 331 Prozent gehabt, Thüringen liegt dabei im unteren Mittelfeld bei 136 Prozent, der Bundesdurchschnitt sind 160 Prozent. Wir haben es also nicht geschafft, wenigstens den Bundesdurchschnitt zu erreichen, obwohl wir im letzten Jahr eine BUGA hatten, die natürlich auch viele Gäste angezogen hat. Das zeigt, welches Problem wir haben, dass wir augenscheinlich die PS nicht auf die Straße bringen, weder in der Werbung noch in dem, was wir so bieten – da muss sich dringend etwas ändern.
(Beifall CDU)
Deswegen haben wir jetzt hier eine Neufassung, einen Alternativantrag gemeinsam liegen. Ich will schon mal ankündigen, dass wir deswegen auch unseren ursprünglichen Antrag zurückziehen werden, weil das einfach eine überarbeitete Version ist, in der wir jetzt auch auf die Gegebenheiten nach Corona, nach der Pandemie eingegangen sind, und das damit einfach die aktuellere Version ist. Wir haben dort eine ganze Reihe von Punkten aufgegriffen, von denen ich mir wünsche, dass sie dann auch umgesetzt werden. Da will ich noch einen Punkt einstreuen, den ich mir jetzt nicht verkneifen kann. Ich hätte mir gewünscht, der Wirtschaftsminister wäre da, freue mich aber auch, dass seine Staatssekretärin da ist, aber ich hätte es lieber an den Wirtschaftsminister direkt adressieren wollen. Es wird uns nicht helfen, wenn man Maßnahmen wie zum Beispiel das Projekt „Zukunft Thüringer Wald“ einstellt. Das ist, glaube ich, keine Maßnahme, mit der wir den Tourismus stärken können.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Und das hat man vom Wirtschaftsministerium so sang- und klanglos gemacht, auch so ein bisschen am Ausschuss vorbei. Uns informiert man da sowieso nicht so gut; ich erinnere nur an die Tourismusmesse, da hatte man uns auch nicht informiert, sondern Fakten geschaffen. Genauso hat man es hier auch gemacht. Das ist ein Projekt, da muss man den ehemaligen Staatssekretär Georg Maier loben, der das damals eingeführt hat. Aber seitdem er nicht mehr da ist, hat man gemerkt, ist die Motivation für den Tourismus doch deutlich zurückgegangen. Das Projekt ist jetzt eingestellt, das ist schade. Ich wünsche mir, dass wir da anschließen, denn wir haben weiterhin ein Problem in der Qualität und in der Vermarktung und wir konnten nur profitieren in den Städten, an der Städtekette, aber abseits davon ist es schwierig. Deswegen haben wir hier eine ganze Reihe von Maßnahmen aufgeschrieben, die wir der Landesregierung ins Stammbuch schreiben dann auch umzusetzen. Kollege Knut Korschewsky hat es schon angesprochen; ich denke auch, wir haben ein Werbeproblem bei der TTG. Ich würde mir da deutlich mehr wünschen. Ich würde mir wünschen, dass wir auch sichtbar werden. Andere Länder sind sichtbar. Wir sind nicht so sichtbar, wie ich mir das wünschen würde, und wir müssen auch gezielter in die Quellmärkte reingehen, die wir uns wünschen würden. Ich habe das Gefühl, wir zerfasern uns da ein bisschen und kommen da nicht wirklich zum Punkt, den wir brauchen.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Auch die Nachvermarktung zum Beispiel von der BUGA – ich gucke meinen Kollegen Marcus Malsch an –, da sind wir ja stark dabei, dass man die BUGA auch in diesem Jahr noch mit vermarktet. Ich habe das Gefühl, wir machen immer ein Thema, dann fällt das unten runter und dann kommt das nächste Thema, auf das man draufsteigt und das alte ist vergessen. Wir sollten das auch nachhaltiger gestalten, das würde ich mir wünschen.
(Beifall CDU)
Und wenn man noch mal auf die konkreten Maßnahmen schaut, die Werbung ist das eine, die Qualität ist das andere. Ich denke, die Bezahlung der Mitarbeiter, das ist schon ein wichtiger Punkt, den muss man auch ansprechen, aber das ist natürlich eine Folge, die wird kommen. Anders wird es gar nicht gehen, weil sonst Unternehmer auch gar keine Mitarbeiter mehr finden. Ich glaube, das merken wir alle, die wir im Gespräch sind, dass die Fachkräftesituation eine schwierige ist. Wer Mitarbeiter haben will, der muss auch einen guten Preis dafür bezahlen, sonst wird er seine Firmen nicht mehr ausstatten können. Von daher ist das eine Entwicklung, die positiv ist, die man auch erwähnen muss. Zwei Dinge will ich explizit ansprechen, die wir hier aufgenommen haben: Das sind einmal die Erholungsorte, das Erholungsortthema. Ich weiß, es gibt hier im Hause starke Verfechter für die Kurorte. Ich wünsche mir das aber auch für die Erholungsorte. Da ist es immer ein bisschen schwieriger gewesen in den letzten zwei Jahren, hier auch Mehrheiten zu finden. Es ist dennoch gelungen, mit dem Coronabonus für die Erholungsorte zweimal in Folge etwas zu erreichen. 5 Millionen Euro waren das jeweils und das hat echte Effekte erzielt. Ich habe mich mit den Bürgermeistern unterhalten, was man da an Qualitätssprüngen in den Erholungsorten machen konnte. Das muss man, finde ich, verstetigen. Ich finde gut, dass wir uns hier in dem Antrag darauf verständigen schon mal über vier Fraktionen hinweg, dass wir da was angehen wollen, und das auch im Hinblick auf die kommenden Haushalte.
(Beifall CDU)
Es gibt jetzt eine Arbeitsgemeinschaft der Erholungsorte, die sich gegründet hat, und ich bin gespannt, mit denen auch ins Gespräch zu kommen, was die sich genau vorstellen. Das sollten wir dann auch gemeinsam begleiten. Ich finde gut, dass es hier drinsteht. Das ist das eine. Das andere sind die Messen. Wir haben in Thüringen noch kein Convention-Büro, also keine Möglichkeit, wo wir zentral Messen und Veranstaltungen für das ganze Land dann auch verteilen und vermarkten können. Das ist ein echter Nachteil, obwohl wir in Thüringen wirklich die beste Lage haben. Ich frage mich, warum das so lange nicht gemacht wurde. Auch da muss man wieder sagen, da haben wir eher ein Ausführungsdefizit als ein Feststellungsdefizit hier im Haus. Deswegen ist es gut, dass man jetzt dort rangeht und dass man sich dem Convention-Büro widmet. Das bedeutet also, dass zentral Anfragen für Veranstaltungen, für Messen gesammelt werden und die dann aufs Land gestreut werden. Deswegen ist es auch gut, dass das der Verein Städtetourismus macht, weil dort eben ein Großteil unserer Thüringer Städte, nicht nur die großen an der A4, sondern weit darüber hinaus, auch drin sind. Abschließend will ich sagen, dass ich mir wünsche, dass wir auch die Destinationsmarken, also unsere örtlichen Vermarktungen, ob das jetzt der Regionalverbund ist oder Saaletourismus oder – wir haben ja eine ganz breite Zahl – Rhön, dass man die weiter unterstützt und auch dort die Finanzierung so ausbaut, dass man vor Ort auch arbeiten kann, denn im Endeffekt wird der Tourismus in der Qualität von unten nach oben aufgebaut und wenn die untere Ebene stark ist, dann wird das auch nach außen strahlen. Deswegen ist es gut, dass wir das hier auch noch mal festgehalten haben. Abschließend will ich sagen: Wir haben viel zu tun im Tourismus. Ich hoffe, dass dieser Antrag einen Anteil leistet, dass es vorangeht, dass auch wirklich die Dinge umgesetzt werden, die wir aufgeschrieben haben. Vor allen Dingen würde ich mir auch wünschen, wenn wir es heute beschließen, dass der Ausschuss, der Wirtschaftsausschuss eng angebunden wird und dass wir dann auch die Dinge mit bewerten können. Ich glaube, das ist im Sinne von Thüringen und auch für den Thüringer Tourismus. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist jetzt ein bisschen schwierig nach mittlerweile drei Vorrednerinnen bei einem gemeinsamen Antrag zum Tourismus, wo man gehört hat, der Beifall kam tatsächlich von allen Seiten. Auf die Ausführungen der AfD bzw. die Anmerkungen durch Frau Dr. Bergner möchte ich gar nicht erst weiter eingehen. Ich möchte ausdrücklich meinen Kollegen Korschewsky, Herrn Bühl und Frau Lehmann schon mal danken, die haben quasi alles das vorweggenommen, was ich mir habe aufschreiben lassen oder selbst noch hinzugefügt habe. Deswegen mache ich das auch relativ kurz. Ich habe am Ende noch einen Punkt gehabt und der ist eigentlich eine Art Schlussappell. Der richtet sich natürlich an das zuständige Ministerium. Ja, es wäre schön gewesen, wenn Herr Tiefensee heute auch da wäre. Ich werde aber mit ihm die nächsten Tage nach London und nach Birmingham verreisen und werde mir die Chance nicht nehmen lassen, ihn darauf auch da noch mal anzusprechen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich fände es schon ganz gut, wenn unsere Hinweise auch aus diesem Antrag – vielleicht auch ein bisschen anders als in der Vergangenheit – mit mehr Ernsthaftigkeit angenommen würden.
(Beifall CDU)
Ich glaube, gerade bezüglich der Neuausrichtungen, die wir vor uns haben, den Hürden, die vor uns stehen, gerade was Qualität angeht, was Bezahlung angeht, was Aufmerksamkeit angeht, können wir aus dem Ausschuss heraus so viel mitgeben, dass es schade wäre, wenn dieses Potenzial nicht gehoben wird und wir nicht entsprechend einbezogen werden. Da habe ich das Gefühl, dass das ausbaufähig ist. Ich glaube, da kriege ich auch von allen Seiten ein Nicken. Alle anderen Punkte sind angesprochen worden. Ich wünsche mir eine gute Debatte im Ausschuss zu unserem gemeinsamen Antrag, damit wir für das Land Thüringen als Tourismusstandort tatsächlich etwas bewegen können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Dr. Böhler als zuständige Staatssekretärin, seit Jahren diskutieren wir über die Probleme, Sorgen und Nöte in der Tourismusbranche, Hotellerie, Gastronomie. Zur Wahrheit gehört, dass die Pandemie die Probleme verschärft und nicht erst ausgelöst hat. Unsinnigerweise haben wir der Gastronomie und Hotellerie mehr Maßnahmen aufgedrückt als vielen anderen Teilen unseres Lebens und nie ist bewiesen worden, dass Gastronomie oder auch Hotellerie, Übernachtungen ein erhöhtes Infektionsrisiko nach sich gezogen haben. Aber unter den Folgen hat diese Branche bis heute zu leiden. Das hat auch etwas mit der Abwanderung der Beschäftigten zu tun, die es dann leid waren, in einem ewigen JoJo-Lockdown zu hängen und bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds immer von vorn zu beginnen. Sie haben dann in Branchen gewechselt, wo das nicht drohte, zum Beispiel in den Einzelhandel. Jetzt geht es um die Frage, die wir seit Jahren führen: Wie können wir die Wertschöpfungsketten im Tourismus in Thüringen, in der Gastronomie, in der Übernachtungsbranche und auch in der Messebranche erhöhen? Dafür brauchen wir eine Strategie, die insgesamt dieses Land Thüringen attraktiver von außen erscheinen lässt. Wir müssen auch das berühmte Rad nicht immer wieder neu erfinden, sondern wir haben viel in Thüringen, was sich vermarkten lässt, von unseren historischen Destinationen bis zu modernen Highlights, die in der letzten Zeit geschaffen wurden; ich erinnere nur an Carl Zeiss, Ernst Abbe etc. Thüringen ist attraktiv, wir haben viele Städtetouristen. Was uns nicht gelingt, ist, die Menschen längere Zeit, also über Tage in Thüringen zu halten. Wir verketten eben nicht Oberhof und Weimar, wir verketten zu wenig die Wartburg und Erfurt und wir haben aus den Chancen einer BUGA, aus den Chancen „500 Jahre Luther“ etc. viel zu wenig gemacht.
(Beifall CDU)
Schauen wir nach Tirol, schauen wir uns in Europa um, wie die Menschen dort ihre Heimat insgesamt selbst begreifen! So sehr wir uns über einzelne Highlights, zum Beispiel in Gotha oder in Weimar, freuen, so wenig merken wir, dass die Menschen, die in den einzelnen Destinationen leben, davon wissen, was sie sonst noch in Thüringen machen können. Wenn Sie, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, hier gemeinsam mit den Fraktionen, die die Minderheitsregierung tragen, aufschreiben, was eigentlich seit sieben Jahren im Portfolio der Regierung stehen müsste, dann ist das reichlich wohlfeil. Wir brauchen hier keine Anträge, von denen wir alle wissen, dass sie wenig Umsetzung finden werden. Wir brauchen eine Regierung, die tatsächlich anpackt, was wichtig ist.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Da müssen wir auch das Richtige tun. Ich glaube nicht, dass Anzeigen in überregionalen oder regionalen Zeitungen heute noch das Richtige sind. Wie werden denn heute Reisen vergeben? Sie schreiben hier: Wir müssen das restliche Jahr 2022 retten. Das ist touristisch rum. Die Leute haben ihre Urlaubsentscheidungen, ihre Entscheidungen für den Rest des Jahres getroffen. Wir reden über die Jahre 2023 und 2024, insbesondere auch für das Messegeschäft. Da müssen wir heute wirksam werden und das geht heute auch eher digital als analog, das geht über Influencer, das geht über neue Vermarktungsstrecken, die wir gehen müssen. Ich freue mich zwar immer über das Schild, das immer noch in Berlin im Bahnhof hängt, mit dem über Thüringen gesprochen und geworben wird, aber ich halte es irgendwann für rausgeschmissenes Geld – wie übrigens auch eine überbordende Messetätigkeit, also eine Präsenz auf der Messe für eine sehr hohe dreistellige Summe. Wir müssen neu denken, um die Probleme der Zukunft in den Griff zu kriegen, die wir eigentlich seit zehn bis fünfzehn Jahren haben. Ich glaube, dass viele Ideen aus der Reihe der Abgeordneten kommen, viele Ideen aber auch von Leuten, die tatsächlich die Branche verstehen. Was mir fehlt, ist der Umsetzungswille des Ministeriums. Wenn Sie hier auf die App kaprizieren, die über 1 Million Euro gekostet und nur 2.000 Nutzer gefunden hat, dann zeigt das, dass wir nicht etwas machen müssen, um etwas zu machen, nein: Wir müssen – wie immer – auch das Richtige machen. Wenn Sie darauf reflektieren, dass Sie den Digitalbonus wieder in Gang setzen, weiß ich von Herrn Tiefensee, dass Sie mit der fadenscheinigen Begründung, der Globalen Minderausgabe folgen zu müssen, den Digitalbonus absetzen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Ich halte das für völlig falsch. Die Regierung entscheidet, wo sie die Minderausgabe umsetzt. Wir sind da nicht mehr gefragt. Und wenn Sie sagen, wir kürzen den Digitalbonus, dann machen Sie dort etwas Falsches, was allen Branchen schadet. Das können wir flächendeckend nicht nur für den Tourismus sagen. Sehr verehrte Vertreter der Regierung, machen Sie Ihre Hausaufgaben und lassen Sie uns nicht Frau Taubert glauben – so gern ich ihr folge und glaube, aber sie hat vor wenigen Tagen gesagt: Die Gemeinsamkeiten der Regierung sind aufgebraucht.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Das hat sie nicht gesagt! Verstehendes Lesen!) Das hat sie gesagt, zumindest zum Thema „Haushalt“, Herr Hoff.
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Verstehendes Lesen!) Nein, ich habe das schon richtig verstanden. Sie wollen das nur nicht wahrhaben. Aber Sie haben sich nicht auf das Projekt „Haushalt“ einigen können und jetzt kommen wir beim Tourismus auch nicht weiter. Sie hatten einen Regierungsauftrag, nehmen Sie den wahr, dafür sind Sie …
Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, wir hatten hier einen Alternativantrag eingebracht, weil wir einen Neustart mit echter Planungssicherheit für den Thüringer Tourismus wollen. Der nächste Herbst kommt bestimmt und wir schauen alle jetzt nach China, was dort so zum Thema „Corona“ gespielt wird, und deshalb ist die Sorge auch groß, dass in Thüringen und in Deutschland im Herbst die Daumenschrauben auch wieder angedreht werden. Die CDU-Fraktion hat nun mit ihren roten und grünen Gesinnungsgenossen einen gemeinsamen Antrag mit einer hübschen Überschrift hier vorgelegt. Man erhält im ersten Augenblick den Eindruck, als ob die Brandstifter nun zum Retter mutieren möchten – Brandstifter deshalb, weil die unverhältnismäßigen, undurchschaubaren und existenzvernichtenden Maßnahmen natürlich durch die Politik von CDU, Bund und RotRot-Grün im Land zustande kamen.
(Beifall AfD)
Aber bereits nach wenigen Zeilen in Ihrem Antrag wird deutlich, dass Sie es immer noch nicht verstanden haben, um was es den Menschen im Land eigentlich geht, nämlich um die dauerhafte Rückkehr zur Normalität, zur Freiheit und zum selbstbestimmten Leben – nicht mehr und nicht weniger.
(Beifall AfD)
Sie fallen stattdessen immer wieder in das alte Strickmuster zurück, indem in Ihrem Antrag die Rede ist, gezielte Werbung bei den Beschäftigten der Gastronomie und Hotellerie für die COVID-19Impfung zu machen. An Ihnen sind scheinbar die Zeichen der Zeit völlig vorbeigegangen. Mittlerweile wird offen über schwere Impfnebenwirkungen diskutiert. Der MDR berichtete vor wenigen Tagen darüber. Von 180 Millionen verabreichten Impfdosen gebe es bei einer halben Million schwere Nebenwirkungen
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wie Herzmuskelentzündungen. Hören Sie endlich auf mit Ihrer Impfpropaganda. Überlassen Sie die Impfentscheidungen den mündigen Bürgern.
(Beifall AfD)
Der Staat hat sich in diesem Fall rauszuhalten. Sie forderten bis gestern in Ihrem Ursprungsantrag auf, werte Kollegen von der CDU, die digitale Kontaktnachverfolgung für Gastgewerbe, Kultur- und Veranstaltungsbranche solle digitalisiert und professionalisiert werden.
(Unruhe CDU)
Ich muss Ihnen ehrlich sagen, wenn ich das Wort „Kontaktnachverfolgung“ schon höre, dann sträuben sich mir die Haare zu Berge. Die Menschen im Gastgewerbe, Kultur- und in der Veranstaltungsbranche wollen ihren ganz normalen Job wieder machen, der ihnen vor Corona wirklich viel Freude bereitet hat.
(Beifall AfD)
Die wollen nicht der Grund und das Werkzeug dafür sein, Bewegungsprofile aufzuzeichnen, zu speichern, zu verwerten oder festzustellen, wer sich mit wem oder wo getroffen hat. Vielleicht wäre Ihnen Stasi-Chef Mielke dafür dankbar gewesen.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ha-
ben Sie die Rede vom letzten Jahr herausgeholt?) Aber, liebe Kollegen, wollen wir denn wirklich die Zeiten der kompletten Verfolgung, Kontrolle und Überwachung zurück?
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Schauspie-
ler!) Oder ist das vielleicht sogar Ihr Plan?
(Beifall AfD)
Wir haben einen anderen Plan von einem freien Land mit freien Bürgern, die sich frei in unserem Thüringen entfalten können.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es geht um Tourismus!)
Perspektiven für den Thüringer Tourismus – einen erfolgreichen und nachhaltigen Neustart der Tourismuswirtschaft in Thüringen ermöglichen
Bevor Sie hier weiter schäumen, möchte ich noch mal darauf hinweisen, Herr Abgeordneter Thrum, dass Herr Abgeordneter Bühl bereits erklärt hat, dass dieser Antrag zurückgezogen ist und durch die aktualisierte gemeinsame Neufassung ersetzt wurde.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist also nicht mehr Gegenstand dieses Tagesordnungspunkts.
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Ich habe Ihnen ja erklärt, dass die Befürchtungen groß sind, dass auch in Deutschland, in Thüringen, die Maßnahmen im Herbst wieder zurückkommen,
(Unruhe DIE LINKE)
die hier allen so geschadet haben, vor allem der Tourismusbranche schwere Verluste zugefügt haben.
(Beifall AfD)
Falls Sie ernsthafte Sorgen vor einer neuen Virusvariante im Herbst haben sollten, dann sorgen Sie sich jetzt um die intensivmedizinischen Kapazitäten. Stärken Sie diese intensivmedizinischen Kapazitäten, bauen Sie die aus!
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
So ein Quatsch!) Beenden Sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht, diesen politisch herbeigeführten Notstand im Gesundheitswesen, aber machen Sie nicht länger die Tourismusbranche, die Veranstaltungswirtschaft, das Gastgewerbe für Ihr Versagen im Gesundheitswesen verantwortlich.
(Beifall AfD)
Mit unserem Alternativantrag werden wir für eine freie Entfaltung des Gastgewerbes sorgen. Nachdem die Sommermonate recht problemlos organisierbar sind, brauchen wir darüber hinaus Verlässlichkeit, Planungssicherheit. Ich denke da zum Beispiel an die 500 Karnevalsvereine hier in Thüringen mit ihren etwa 50.000 Mitgliedern. Die gehen jetzt in die Planung und die wollen diesmal Verlässlichkeit, sonst ist da ein für alle Mal die Luft raus und das kann hier keiner wollen.
(Beifall AfD)
In der Tourismusbranche selbst gab es in den vergangenen zwei Jahren gravierende Verwerfungen. Im Vergleich zum Jahr 2019 sank die Zahl der Ankünfte um 1,6 Millionen bzw. 42 Prozent, die Zahl der Übernachtungen ging um 3,4 Millionen zurück, das sind 34 Prozent weniger. Alles in allem ist festzustellen, dass keine andere Branche so massiv von den Coronamaßnahmen betroffen wurde wie diese.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Was sind Ihre Konzepte? Er spricht nicht darüber!) Anstatt nun mit Vorwürfen zu kommen, wie es der Chef der Thüringer Tourismusgesellschaft gemacht hat – die Thüringer wären zu unfreundlich –, wollen wir dieser Branche Stabilität, Zuverlässigkeit und Planungssicherheit zurückgeben. Wir werden um jede Dorfkneipe, jede Pension, jedes Hotel kämpfen und das geht los, indem Planungssicherheit hergestellt wird.
(Beifall AfD)
Unübersichtliche Verordnungen, wissenschaftlich unbegründete Zwangsschließungen, Maskenschikane, 2G, 3G, Diskriminierungsvorschriften – damit muss endlich Schluss sein und das darf auch nie wiederkommen.
(Beifall AfD)
Ja, wie das geht? Sie schütteln hier mit dem Kopf. Indem Sie endlich aufhören, das Gesundheitswesen kaputt zu spielen und zu sparen.
(Unruhe DIE LINKE, CDU)
Und dann setzen wir auf Eigenverantwortung, meine Damen und Herren. Im Übrigen hat das auch der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands bestätigt. Er äußerte sich wie folgt: Angesichts der überforderten Gesundheitsämter sei schon länger die Eigenverantwortung der Menschen gefragt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Es
geht aber um Tourismus!) Außerdem wollen wir die Thüringer Tourismus GmbH als bereits bestehende Landesmarketingagentur stärken, damit diese aktiv ihre Aufgaben so, wie es eigentlich sein sollte, auch erfüllen kann. Dazu brauchen wir keine neuen Postenmonster, so, wie es in Ihrem Antrag mit „Convention-Büro“ und sogenannten Destinationsmanagementorganisationen formuliert ist.
(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Sie kennen
sich überhaupt nicht aus!) Das haben wir alles schon. Wir haben die Thüringer Tourismus GmbH. Denn das alles, was Sie wollen, führt zu Doppelstrukturen, Ineffizienz und Geldverschwendung.
(Beifall AfD)
Wir wollen den Kommunen mehr Geld zur Verfügung stellen, denn die Tourismusförderung ist eine freiwillige Leistung der Kommunen. Die wenigsten Städte, Gemeinden und Landkreise können sich das entsprechend leisten, weil es einfach an finanziellen Mitteln fehlt. Hier muss mehr zur Verfügung gestellt werden, damit diese Kommunen nicht länger am Tropf der Landesregierung hängen. Und um das Ganze noch mal rundzumachen und alle vorgeschlagenen Maßnahmen einzubinden, ist es nach zwei Jahren Ausnahmezustand auch wichtig, die Thüringer Tourismusstrategie endlich zu überarbeiten. In diesem Sinne bitte ich Sie, unserem Alternativantrag zuzustimmen. Wir beantragen Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
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Herr Thrum, ich habe hier schon viel Blödsinn gehört, aber so viel Blödsinn, wie Sie jetzt erzählt haben, habe ich hier wirklich noch nicht gehört.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Das hatte mit Tourismus überhaupt nichts zu tun. Ich glaube, Sie wissen überhaupt nicht, in welchem Tagesordnungspunkt wir sind. Wenn Sie zu Corona hätten reden wollen, hätten Sie zu anderen Tagesordnungspunkten reden müssen. Ich habe keinen einzigen Vorschlag von Ihnen gehört, wie wir Tourismus in Thüringen verändern, verbessern wollen, was wir da an dieser Stelle machen können.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Ich habe es in meiner Rede schon einmal gesagt – das Einzige, was Sie zu dieser Frage „Tourismus“ sagen können, ist: pöbeln, pöbeln und noch mal pöbeln. Damit werden wir den Tourismus in Thüringen nicht weiterbringen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall SPD)
Ich bin froh, dass sich alle anderen Kolleginnen und Kollegen wirklich in die Tourismusdiskussion eingebracht haben und sich nicht auf dieses Niveau herunterlassen, was von der rechten Seite hier kommt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Frau Müller, ist das eine Zwischenfrage?
(Zuruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ja!)
Gut, weil die Rede fast schon zu Ende war. Aber, Herr Korschewsky, dann gibt es noch eine Frage, da müssen Sie sich beeilen.
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Vielen Dank, Herr Korschewsky, dass Sie die Zwischenfrage erlauben. Würden Sie mir zustimmen, dass es mittlerweile Gruppen gibt, die sich äußern, dass sie nicht nach Thüringen kommen, weil es ihnen zu gefährlich ist, weil hier eine rechtsradikale AfD ist,
(Heiterkeit AfD)
und dadurch dem Tourismus massiv geschadet wird, Gaststätten keine Bestellungen mehr bekommen? Würden Sie mir da zustimmen?
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Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete – 1 Minute Redezeit. Mein Kollege Thrum hat das getan, was Sie alle nicht getan haben: Er ist von der Oberfläche in die Tiefen der Ursachenforschung hineingestiegen.
(Beifall AfD)(Heiterkeit DIE LINKE)
Sie betreiben hier Spiegelfechterei. Er hat darauf hingewiesen, dass die Coronamaßnahmen, die von Ihnen allen zu verantworten sind, den Tourismus so geschädigt haben wie nichts anderes in den letzten zwei Jahren.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Jetzt
wird es noch lächerlicher!)
(Unruhe DIE LINKE)
Da können Sie sich jedes Marketingkonzept irgendwo hinstecken.
(Beifall AfD)
Zweitens – das hat der Kollege noch vergessen auszuführen, ich tue es hier –: Wenn Sie alle – nicht Sie alle, aber zumindest die rot-rot-grünen Fraktionen im Hohen Hause in Thüringen, die CDU und die FDP sind mittlerweile, Gott sei Dank, zumindest zeitweise auf einem besseren Weg unterwegs – weiterhin Werbung für die Industrialisierung des Waldes durch Windkraft machen, dann können Sie sich ebenfalls jedes Tourismuskonzept in die Haare schmieren.
(Beifall AfD)
Also: Freiheit für die Tourismusbranche, Freiheit von weiteren Zwangsmaßnahmen im Herbst, falls neue Coronamaßnahmen anstehen –
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
das ist der beste Schutz für die wirtschaftliche Wohlfahrt des Tourismus in Thüringen.
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, ja, jetzt kann man sich dem auch wieder anschließen: Das ist gequirlte Scheiße gewesen – schlicht und ergreifend –, was ich hier gehört habe.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dafür hole ich mir auch gern einen Ordnungsruf ein.
(Beifall AfD)
Von einem Faschisten brauche ich mir hier nichts sagen zu lassen. Und an der Stelle: Gucken Sie sich doch einfach einmal in Schleswig-Holstein um bei der Entwicklung der Tourismuszahlen, eines der führenden Bundesländer im Ausbau der erneuerbaren Energien, eines der Bundesländer mit konsequent steigenden Tourismuszahlen, Übernachtungen, und zwar nicht nur ein oder zwei, sondern Sommerurlaube, Osterferien, Herbstferien und Wintersaison – und das nicht als Skiregion. Da könnten Sie sich vielleicht auch mit Ihrem begrenzten Horizont Ihres Nationalismus eine kleine Scheibe abschneiden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Im Übrigen gibt es dazu durchaus ernst zu nehmende Chat-Gruppen zum 1. Mai, die immer wieder darauf hingewiesen haben, dass das Von-Station-zu-Station-Laufen im Thüringer Wald mittlerweile eine Gefährdung ihrer persönlichen Gesundheit bedeutet – aufgrund Ihrer Mitgliedschaften, Ihrer Anhänger und Ihrer Fremdenfeindlichkeit –, und das nicht nur deutschen Staatsbürgern, sondern allen Nationen gegenüber.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
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Ich bitte, in der Sprachwahl das „Sch“-Wort bei Redebeiträgen hier möglichst auszusparen
(Unruhe DIE LINKE)
und Kommentierungen meiner Kommentare zu unterlassen. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Es gibt keine Redezeit mehr für die Fraktion der AfD.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist ja bedauerlich!)
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Das brauchen wir nicht. Sie haben ja sicherlich die Rede gerade gehört.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, Ihre oder welche?)
(Unruhe DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Den
Paragrafen aus der Geschäftsordnung zitieren!)
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Ja, es ist tatsächlich so, dass eine Fraktion die Einberufung des Ältestenrats verlangen kann.
(Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: „Wenn
der Ältestenrat aber keine Lust hat?)
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Ich berufe deswegen die Sitzung des Ältestenrats ein. In 5 Minuten, um 10.00 Uhr im Raum 101, nehme ich an? Ja. Den anderen wünsche ich eine vorgezogene Lüftungspause im schönen Sonnenschein. Ich bitte, die Kolleginnen und Kollegen wieder hereinzubitten, damit wir weitermachen können. So, dann können wir die unterbrochene Sitzung fortsetzen. Es ging um die Bewertung der letzten Redebeiträge. Ich werde im Verlauf meiner Sitzungsleitung dazu in einer endgültigen Bewertung Stellung nehmen. Jetzt setzen wir die Beratung zu Tagesordnungspunkt 8 fort. Es gab keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Parlamentarier und Parlamentarierinnen. Deswegen erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Dr. Böhler für das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Bitte schön.
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, im Grunde genommen haben die Fraktionen schon alles gesagt. Ich brauche da nicht wahnsinnig viel hinzuzufügen. Einige Punkte möchte ich aber benennen, und zwar: Zum Neustart für den Tourismus und das Gastgewerbe gehört ein Blick nach vorn. Deshalb möchte das Wirtschaftsministerium gern eine Trendanalyse durchführen. Die Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorliegen. Im Weiteren noch kurz zwei Punkte: Der Thüringer Wald ist uns als Wirtschaftsministerium natürlich sehr wichtig. Wir werden alles tun, damit wir da ein Stück weit weiter vorankommen, und dass wir weiter Aktivitäten unternehmen, um die Gastronomie im Thüringer Wald voranzubringen. Dann wollte ich noch ein Wort – weil das angesprochen wurde – zum Digitalbonus sagen. Der Digitalbonus war eine Möglichkeit, die GMA in diesem Jahr umzusetzen. Wir haben nicht wahnsinnig viele Möglichkeiten – das hatte der Wirtschaftsminister auch schon verschiedentlich angemeldet –, die GMA zu erbringen. Deshalb mussten wir den schmerzhaften Weg gehen, in diesem Jahr Förderprogramme zu kürzen, die uns selber sehr wichtig sind. Im nächsten Jahr hoffen wir, den Digitalbonus wie gewohnt fortzuführen. Ich möchte anregen, dass wir diesem Antrag zustimmen. Mehr brauche ich an dieser Stelle, glaube ich, gar nicht zu sagen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
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Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wie Sie schon gehört haben, hat die CDU ihren ursprünglichen Antrag zurückgezogen. Das hat Abgeordneter Bühl in der Debatte schon frühzeitig gesagt, sodass jetzt die beiden Alternativanträge zur Abstimmung stehen. Wir haben zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der AfD abzustimmen. Auch da war von Ihnen Ausschussüberweisung beantragt. Ich frage in das Rund: Wer dieser Ausschussüberweisung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die Gruppe der FDP. Enthaltungen? Von den beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann ist direkt über den Inhalt des Alternativantrags abzustimmen. Wer dem Alternativantrag der AfD inhaltlich zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder von den Linken, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der CDU-Fraktion, der Gruppe der FDP. Und die Stimmenthaltungen? Die beiden fraktionslosen anwesenden Abgeordneten. Damit ist der Antrag auch in der Sache abgelehnt. Damit kommen wir zum Alternativantrag der Koalitionsfraktionen und der CDU. Auch hier war beantragt, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen – oder nicht? Über den soll also direkt abgestimmt werden? Dann stimmen wir direkt über diesen Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/5425 ab. Wer diesem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU und die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt dagegen? Das ist die CDU-Fraktion – nein, die AfD-Fraktion. Entschuldigung. Das war jetzt ein böser Versprecher, für den ich mich allerherzlichst entschuldige. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die FDP-Fraktion – die Gruppe der FDP, jetzt haben wir es richtig. Also Zustimmung der Koalitionsfraktionen, der Fraktion der CDU und der beiden fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Enthaltung der Gruppe der FDP. Und damit ist dieser Antrag angenommen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir setzen fort mit dem Aufruf des TagesordAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4197 - Neufassung Wird das Wort zur Begründung des Antrags gewünscht? Das ist Herr Abgeordneter Henke. Bitte.
Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen: ASP-Prämie entbürokratisieren!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Abgeordnete, werte Gäste, alle Welt redet von Corona. Nicht weniger bedrohlich aber ist die Afrikanische Schweinepest, kurz ASP genannt, zwar nicht unmittelbar für den Menschen, aber mittelbar für die Tierhalter, dann nämlich, wenn durch deren Eintrag in die eigenen Bestände die wirtschaftliche Existenz zusammenbricht. Zur Seuchenbekämpfung müssen dann alle Schweine und Ferkel gekeult werden. Auch wenn es im Freistaat noch keinen ASP-Fall gab, ist die Krise schon in Thüringen angekommen. Durch den Importstopp für Schweinefleisch in Asien sind die Preise rasant in den Keller gefallen, und das bei gleichzeitig steigenden Erzeugerpreisen. Mittlerweile ist die Seuche nur noch rund 100 Kilometer von der Landesgrenze entfernt. Handeln ist also dringend nötig.
(Beifall AfD)
Während viele noch denken, dass bei Corona eine Impfung die Lösung sein könnte, ist die Erkenntnislage bei der Afrikanischen Schweinepest frei von derartigen Illusionen. Man weiß, dass man das Virus nur isolieren kann. Ein wichtiger Faktor dabei ist, dass sich das Virus nicht über frei lebende Wildschweine in die Tierhaltung verbreitet. Deswegen ist eine Reduzierung der Wildschweinpopulation eine der wichtigsten Aufgaben der ASP-Bekämpfung,
(Beifall AfD)
Womit beileibe noch nicht jede Gefahr gebannt ist. Auch der Mensch kann durch unbedachtes Verhalten dazu beitragen, dass sich das Virus verbreitet. Unter anderem wenn Lkw-Fahrer aus Polen oder angrenzenden Ländern kommen und ihre Schnitte oder ihre Bemme wegwerfen, die mit Wurst belegt ist, damit kann das schon verbreitet werden. Auch hier ist also seitens der Behörden Handeln notwendig. In unserem Antrag aber haben wir uns erst einmal damit beschäftigt, wie die von der Landesregierung ausgesetzte Prämie für Thüringens Jäger wirkt, die dazu beitragen soll, die Wildschweinpopulation zu reduzieren. Andere Bundesländer haben dies ebenso getan und – als die Wirkung der Prämie die Erwartungen nicht erfüllte – sich lernbereit gezeigt. Bürokratische Hürden wurden über Bord geworfen und siehe da: Der gewünschte Effekt trat ein. So weit sind wir in Thüringen noch lange nicht. Deswegen unser Antrag, dem Beispiel etwa von Niedersachsen zu folgen und die ASP-Prämie von bürokratischem Ballast zu befreien. Dabei geht es vor allem darum, die Prämie bereits ab dem ersten erlegten Tier wirksam zu machen
(Beifall AfD)
und die Prämien frei von Einreichungsfristen zu leisten, die Zukunft der schweinehaltenden Betriebe im Freistaat zu sichern und den dort Tätigen eine weitere Verschärfung der bereits jetzt eingetretenen Notlage zu ersparen. Dass dies letzten Endes im Interesse des Steuerzahlers wäre, versteht sich ganz von selbst. Hier muss ich noch mal an das Ministerium herantreten, denn die Globale Mindereinnahme führt ja nun zu Verwerfungen und man weiß nicht, wo überall im Haushalt gespart werden soll. Ich hoffe nicht, dass man das gerade hier macht. Ich denke, diese Globale Mindereinnahme – ich kann es Ihnen nicht ersparen, liebe CDU – ist ein kleines Eigentor, das Sie sich da geschossen haben, denn das kriegen wir in den Ausschüssen jedes Mal um die Ohren gehauen und das könnten wir uns sparen, wenn wir den Ministerien das Geld gegeben hätten, da auch richtig tätig zu werden. Ich muss sagen, da bin ich beim Ministerium, das schon einiges gemacht hat, das ist der richtige Weg. Wir werden sehen, ob es ausreicht, was dort gemacht worden ist. Noch haben wir es nicht, aber es steht in Aussicht, dass wir Ende des Jahres noch mal davon hören werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen: ASP-Prämie entbürokratisieren!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Afrikanische Schweinepest stellt eine erhebliche Gefahr für die heimische Landwirtschaft und Schweinezucht dar, damit haben Sie recht. Deswegen wird bereits seit 2017 über die Entwicklung und das langsame Vordringen der Seuche Richtung Westen regelmäßig im Landwirtschaftsausschuss berichtet. Es wird berichtet, welche Maßnahmen in Sachsen und Brandenburg bei den bekannten Ausbrüchen und dem Auffinden von verendeten Tieren ergriffen wurden. Noch mal zum Verständnis: Tritt in einem Gebiet ein Fall von ASP auf, wird als Reaktion eine ganze Kette von Maßnahmen in Gang gesetzt: das Einstellen von land- und fortwirtschaftlicher Tätigkeit, Betretungsverbote, das Abgrenzen und Einzäunen der Fundstelle in größerem Maße. Wenn aber die Oder und die Neiße Wildschweine nicht vom Grenzübertritt abhalten, dann können es Zäune oder gar Landesgrenzen eben auch nicht. Ich glaube daher, es ist leider nur eine Frage der Zeit, bis auch wir hier im Freistaat uns diesem Problem, einen ASP-Ausbruch verzeichnen zu müssen, nicht mehr entziehen können. Wie können wir uns aber vielleicht doch noch auf das Vermeidbare vorbereiten? Was helfen kann, ist nach unserer Überzeugung, den Jagddruck aufrechtzuerhalten und durch eine intensive Bejagung, eine Erhöhung der Jagdstrecke und eine effektive Bestandskontrolle von Schwarzwild zu verschärfen. Dies könnte der weiteren Ausbreitung der ASP entgegenwirken. Wir als Freie Demokraten haben bereits einen ersten Schritt in diese Richtung erreicht, um den Jägern in unserem Land die Jagd bei Schwarzwild zu vereinfachen. Der Thüringer Landtag hat dem Antrag der Liberalen zur Zulassung von Nachtzielgeräten bei der Schwarzwildjagd im letzten Jahr mit der überwältigenden Mehrheit von fünf zu eins – ein einmaliger Vorgang – zugestimmt. Das war ein guter Tag für die Jäger und ein schwaches Zeichen des Hohen Hauses, dass es bei den anderen Fraktionen nur zu einer Enthaltung gereicht hat. Auch Sie, werte Kollegen von der AfD, haben mit einer kraftvollen Enthaltung Ihren Einsatz gegen die ASP an dieser Stelle unter Beweis gestellt.
(Beifall Gruppe der FDP)
In Ihrem heutigen Antrag zur ASP-Prämie starten Sie wie üblich mit der Aufzählung von Allgemeinplätzen. Teilweise sind diese zwar richtig, aber eben auch schon längst gelebte Praxis, und teilweise, wie im Fall Ihres Punkts I.3., eben aus dem Zusammenhang gerissen. So hängen die Importverbote in Asien eben nicht davon ab, ob in Thüringen ein ASP-Fall aufgetreten ist oder nicht, sondern viel mehr sehen Staaten wie China Deutschland als staatliche Einheit an, und bereits ein Fall im gesamten Staatsgebiet reicht, um die Einfuhren zu unterbinden. Den Fakt können wir hier anprangern, aber die Zuständigkeit, daran etwas zu verändern, liegt in Berlin bei den grünen Ministerien für Wirtschaft und Landwirtschaft. Die von Ihnen geforderte Strategie des Landes zur ASP-Bekämpfung – siehe Punkt I.4. – existiert bereits. Lieber Kollege Henke, ich habe jetzt nicht die Anwesenheitsprotokolle der Ausschusssitzungen geprüft, aber wenn Sie dort dabei gewesen sind, wüssten Sie eigentlich, dass dort regelmäßig jede Menge passiert. Meine Damen und Herren, deswegen können wir diesem Antrag in der gegebenen Form nicht zustimmen. Da das Thema „ASP“ im Ausschuss sowieso gesetzt ist, werden wir auch einer Überweisung nicht zustimmen. – Da meine Redezeit so gut wie zu Ende ist, nein. – Mit der Entbürokratisierung der Prämie haben Sie allerdings zugegebenermaßen einen Punkt getroffen, der die Jäger umtreibt, das will ich an der Stelle ganz klar sagen. Deswegen werden wir uns insgesamt bei einer Abstimmung enthalten. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen: ASP-Prämie entbürokratisieren!
Sehr geehrte Präsidentin, werte Damen und Herren Abgeordnete und Zuschauer, „Bürokratie ist nichts anderes als eine gut organisierte Seuche“ stellte einmal der 1993 verstorbene britische Soziologe Cyril Northcote Parkinson fest. Eine natürliche Begabung dafür scheint Deutschland zu haben, wie wir in Coronazeiten sehen. Wenn es gar einen Nobelpreis für Bürokratie geben würde, würde er wohl regelmäßig nach Deutschland gehen,
(Beifall AfD)
und dann wohl zumeist nach Thüringen. Ein heißer Anwärter für einen solchen Bürokratie-Nobelpreis stellt der Aufwand dar, mit dem die Thüringer Jäger konfrontiert sind, wenn sie eine Abschussprämie für Wildschweine geltend machen wollen. Die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundeführer bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen, so ihre genaue amtliche Bezeichnung, wäre für Parkinson ein höchst interessantes Studienobjekt, finden sich doch darin die umständlichsten Regularien. Ein Beispiel sind die Zuwendungsvoraussetzungen. Darin heißt es – ich zitiere –: „Die Anträge […] sind gebündelt für das erste Quartal (Monate Januar bis März) bis zum 15. April eines Jahres […], zweite Quartal (Monate April bis Juni) bis zum 15. Juli eines Jahres […], dritte Quartal (Monate Juli bis September) bis zum 15. Oktober eines Jahres […] und vierte Quartal (Monate Oktober bis Dezember) bis zum 15. Januar des Folgejahres (Posteingang beim FoA Sondershausen) einzureichen.“ „Nicht zugelassen werden Anträge, welche per E-Mail oder Fax eingehen, auch nicht, wenn dies lediglich zur Fristwahrung dient.“ Fröhlich wiehert hier der Amtsschimmel. So als wäre der dramatische Ernst der Lage, welche eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest für die schweine- und ferkelhaltenden Betriebe des Freistaats bedeutet, dem Ministerium nicht bekannt, wird die Sache noch weiter verkompliziert: „Je erlegtes Stück Schwarzwild […] wird ein Festbetrag von 25 EUR gefördert.“ „Eine Förderung erfolgt nur, wenn die beantragte Summe einen Betrag von 50 EUR übersteigt.“ Andere Bundesländer wie Brandenburg, die in einer ähnlichen Situation sind wie wir, haben so hemmende Regelungen komplett gestrichen und die Prämie deutlich erhöht. Auch in Niedersachsen, wo rückwirkend für jedes erlegte Stück Schwarzwild die Prämie gezahlt wird, hat man den Ernst der Lage erkannt. Wir haben es hier mit einer desaströsen Tierseuche zu tun, doch die Bürokratenseele reitet penibel den Amtsschimmel. So wundert es nicht, dass die Jagdstrecke für Schwarzwild im vergangenen Jahr bei uns gesunken ist. Genau das Gegenteil aber wäre bitter nötig gewesen, um die Gefahr einer Eintragung der ASP in Thüringen über Wildschweine in die Hausschweinbestände zu reduzieren.
(Beifall AfD)
In der Hinsicht sind sich alle einig: Sicher trägt auch der Mensch durch unachtsames Verhalten dazu bei, das Virus zu verbreiten. Hier fragt man sich jedoch, wo die breit angelegte Informationskampagne der Landesregierung bleibt, die genau davor warnt und Aufklärung betreibt. Aber Ihnen sind offenbar Belehrungen im richtigen Gendersprech wichtiger.
(Beifall AfD)
Dass es auch anders geht, zeigt Mecklenburg-Vorpommern. Dort erlegten die Jäger im Jagdjahr 2021 über 100.000 Stück Schwarzwild, 10.000 mehr als im Jahr zuvor. Der Agrarminister führt die deutliche Steigerung auf die gewährte Prämie zurück. Unsere Landesregierung aber versteckt sich hinter Corona und den von ihr selbst erlassenen Beschränkungen. So einfach ist für Sie die Welt. Sie wären also gut beraten, Ihre bürokratischen Reglementierungen zu überdenken, auch im Hinblick auf die bürokratischen Hürden bei der ASP-Prämie, damit die Thüringer Jäger einen wirksamen Anreiz haben, an der Seuchenbekämpfung mitzuwirken. Weitere Maßnahmen sind darüber hinaus noch erforderlich, ich erwähnte es bereits. Allerdings drängt sich der Eindruck auf, dass die Landesregierung dafür stets erst zur Jagd getragen werden muss. Ich bedanke mich.
(Beifall AfD)
Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen: ASP-Prämie entbürokratisieren!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, ich spreche heute stellvertretend für die Koalition. Vor vier Jahren war uns allen hier im Hause klar, es ist lediglich eine Frage der Zeit, nicht ob, sondern wann die Afrikanische Schweinepest in Deutschland ankommt. Damals ist auch das Tierseuchengesetz geändert worden. Jetzt ist die Seuche da und es gilt, sie schnellstmöglich und schleunigst einzudämmen und ihre Folgen zu begrenzen. Das Land Thüringen hat, wie ich meine, schnell und umfassend reagiert. Die nötigen Zäune zur sofortigen Gebietsabriegelung sind beschafft, die Krisenpläne erstellt und Übungen durchgeführt. Die Afrikanische Schweinpest – noch mal für die Zuschauer – ist eine ansteckende Allgemeinerkrankung von Haus- und Wildschweinen, die fast immer tödlich verläuft und unheilbar ist. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder über kontaminierte Gegenstände und Futter durch den Menschen übertragen werden. Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen wissen wir, jede Tierseuche birgt das Risiko einer unkontrollierten schnellen Ausbreitung eines Seuchengeschehens. Damit einher geht unglaubliches Leid für betroffene Tierbestände und Tierhalterinnen und Tierhalter. Es gilt, die Ausbreitung also unbedingt zu vermeiden. Der Hauptverantwortliche für die Langstreckenverbreitung ist aber der Mensch, denn vier Räder sind nun mal schneller als vier Beine. Und neben dem Sprichwörtlichen „Menschen mit Wurstbrot auf Reisen“ gibt es natürlich auch schon seit Jahren bundesweit zu hohe Schwarzwilddichten. Es wurde schon vieles getan, um den Abschuss von Schwarzwild, zum Beispiel auch durch die Zulassung von Schalldämpfern und Nachtsichtgeräten, zu erleichtern. Im Kampf gegen die Ausbreitung der ASP sind wir aber auf die enge Zusammenarbeit mit der Jägerschaft angewiesen. Die Abschussprämie für Schwarzwild in Thüringen ist eine Würdigung der Jägerschaft für die Wahrnahme ihrer gesetzlichen Hegepflicht. Die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jäger/ ‑ innen und Jagdhundeführer/ ‑ innen bietet so die Möglichkeit, einen Zuschuss in Höhe von 25 Euro zu beantragen. Die Prämie gibt es für die Erlegung von Schwarzwild oder den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden anlässlich der jagdgebietsübergreifenden Treib- oder Drückjagd. Der Freistaat stellt dafür auch im Jahr 2022 wieder finanzielle Mittel bereit. Der Zuschuss dient als Ausgleich für den entstandenen Aufwand und als Anreiz für die Bejagung. Vom Schwarzkittel auf das Hausschwein übertragen gefährdet die Tierseuche unsere schweinehaltenden Betriebe. Die krisengeschüttelten Thüringer Betriebe haben zur Sicherung ihrer Bestände bereits umfangreiche Biosicherheitsmaßnahmen ergriffen, außerdem unterliegen Betriebe in gefährdeten Gebieten den verschiedensten Einschränkungen. Tiere dürfen nicht mehr transportiert werden. Futter, das im Gefährdungsgebiet gewonnen wurde, darf nicht verwendet werden. Auslauf- und Freilandhaltung sind nicht mehr möglich, das dürfen wir nicht vergessen. Trotz all dieser Sicherheitsmaßnahmen ist die Bestandsreduzierung der Wildschweine notwendig, denn nicht nur aufgrund der Afrikanischen Schweinepest sind die Bestände zu hoch, die Wildschweindichte ist seit vielen Jahren zu hoch und dafür gibt es einen ganzen Komplex von Ursachen: Die Klimakrise mit ihren milden Wintern, Buchen- und Eichenmastjahren – denn die Bäume, die Trockenstress haben, gehen in die Mast – und natürlich die gute Futtereignung von Mais, eine der Hauptkulturen in unserer Agrarlandschaft. Solange sich an diesem Ursachenkomplex nichts ändert, wird auch eine intensive Bejagung allein nichts erreichen können. Die AfD fordert jetzt in ihrem Antrag im Kern eine Überarbeitung der Richtlinie bezüglich einer Entbürokratisierung des Antragsprozederes, eine Anhebung der ASP-Prämie an sich und eine Aufhebung der Mindestzahl an geschossenen Tieren. Sehr geehrte Damen und Herren, da es sich bei der ausgereichten Prämie um Steuermittel handelt, müssen natürlich rechtliche Rahmenbedingungen und haushalterische Grenzen beachtet werden. Bei einem Aufheben der Mindestabschusszahlen, der Bagatellgrenzen, würde der Verwaltungsaufwand die Sinnhaftigkeit und die Höhe der Prämie ad absurdum führen. Der Blick auf die angespannte Haushaltslage ist ein weiterer Punkt, der aus unserer Sicht gegen diese Forderung spricht. Die Jagd auf Schwarzwild wie die Jagd allgemein gehört für die wenigsten Jäger zum Beruf. Die ASP-Prämie ist Wertschätzung und Unterstützung für Jägerinnen und Jäger, die mit ihrer Tätigkeit in ihrer Freizeit ihrer gesetzlichen Hegepflicht nachkommen und so die Ausbreitung der Schweinepest verringern. Aber wir dürfen eines nicht vergessen: Wildschweine sind natürlich auch wertvolle Tiere, sie haben ein sehr wertvolles Fleisch. Sollten Jägerinnen und Jäger sich das erlegte Tier nicht selbst aneignen wollen, dient die ASP-Prämie auch dem Ausgleich von trichinischen und eventuell radiologischen Untersuchungen – so notwendig –, die vor einem Verkauf vorgeschrieben sind. Eine Erhöhung der ASP-Prämie allein wird also niemanden zusätzlich auf den Ansitz treiben. Sie wird allein leider nicht für eine Wilddichte sorgen, die die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest wirklich verhindern könnte. Des Weiteren befindet sich die Richtlinie auch gerade in Bearbeitung. Aus diesen Gründen wird die Koalition Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen: ASP-Prämie entbürokratisieren!
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und auch Besucher auf der Tribüne, wir sind uns doch hier völlig einig, dass für eine erfolgreiche ASP-Vorsorge die Reduktion der Wildschweinbestände zwingend notwendig ist. Stattdessen sind die Abschusszahlen rückläufig; das stellt die AfD in ihrem Antrag zutreffend dar. Nun muss sich doch zuallererst das für die Jagd zuständige Ministerium fragen, woran das liegt, und es muss gegensteuern. Nicht nur die AfD und der Landesjagdverband mutmaßen, dass das unter anderem an den bürokratischen Hürden bei der Beantragung der ASP-Prämie nach der seit Anfang 2021 geltenden Förderrichtlinie liegen kann oder eben auch daran, dass die 25 Euro je erlegtes Stück Schwarzwild zu wenig sein könnten, oder auch daran, dass der Jäger, wenn er diese ASP-Prämie beantragt und sie zweimal ausgezahlt wird, einen Bescheid über eine Steuernummer vom Finanzamt bekommt, weil es eigentlich als Nebenerwerb registriert wird. Werte Kolleginnen und Kollegen, aus Jagdkreisen hört man, dass das TMIL bei der Überarbeitung der Richtlinie nun kurz vor dem Erfolg steht. Frau Ministerin wird uns nachher sicher erzählen, welche Änderungen konkret vorgenommen werden sollen. Aber ich will mal auf die Zeitschiene blicken: Wir haben jetzt Mai 2022. Das Problem, dass die Bestände durch verstärkte Bejagung reduziert werden müssen, kennen wir allesamt nun schon sehr lange – das ist auch von meinen Vorrednern ausgeführt worden – und im Übrigen nicht erst durch den Antrag der AfD. Der ist allerdings in seiner Neufassung vom Februar 2022, also drei Monate alt, seine Ursprungsfassung ist vom 13. Oktober 2021. Die Überarbeitung der Förderrichtlinie hat die Landesregierung bereits im Dezember 2021 angekündigt, das ist also auch bald ein halbes Jahr her. Verstehen Sie, was ich damit meine? Wenn ich es doch mit der Unterstützung der Thüringer Jäger bei der Bejagung von Schwarzwild ernst meine, wenn ich es mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen ernst meine, um eine stärkere Reduzierung zu erreichen, dann kann ich doch nicht derart trödeln und bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie, die für 2021 angekündigt wird, heute im Mai 2022 noch nichts vorliegen haben.
(Beifall CDU)
Dann provoziere ich sogar, dass die AfD hier auf ein Thema aufspringt, das die Landesregierung schlicht noch nicht gelöst hat. Also, sehr geehrte Landesregierung, zeigen Sie uns heute einen gangbaren Weg auf, dann brauchen wir auch diesen AfD-Antrag nicht. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Damit sagen
Sie, dass wir den Antrag brauchen!)
Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen: ASP-Prämie entbürokratisieren!
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich der Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Karawanskij, das Wort.
Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen: ASP-Prämie entbürokratisieren!
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, die Tierseuche „Afrikanische Schweinepest“ beschäftigt uns in der Tat schon seit einigen Jahren. Sie ist auf dem Vormarsch und wir haben bereits die ASP in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und damit steigt natürlich auch in dieser Nähe der Viruseintrag für Thüringen. Wir haben die erste Meldung über den Virusnachweis im Landkreis Meißen, also das ist ja weniger als 100 Kilometer von der thüringischen Landesgrenze entfernt. Insofern steigt natürlich diese Gefahr, und das zeigt uns auch vor dem Hintergrund, dass ein Monitoring wichtig ist, das länderübergreifende Zusammenarbeiten, und wir sehen auch, dass eben auch größere Strecken mit der ASP zurückgelegt werden. Um der möglichen Verbreitung der ASP, des Virus in den Wildbeständen Thüringens entgegenzuwirken, wollen wir – und das ist sozusagen der Ansatz – natürlich stärker bejagen, um entsprechend die Bestände in den Griff zu bekommen bzw. das Risiko zu reduzieren. Deswegen unterstützen wir als Land seit Ende 2018 die Thüringer Jägerinnen und Jäger bei der Bejagung von Schwarzwild, indem wir einen Festbetrag in Höhe von 25 Euro je erlegtes Stück Schwarzwild oder Einsatztag für einen brauchbaren Jagdhund gewähren und zur Verfügung stellen. Damit wird all denjenigen, die Jagd ausüben, die Möglichkeit gegeben, auf Antrag eine Aufwandspauschale für die Erlegung von Schwarzwild bzw. auch, wenn die Jägerinnen und Jäger bzw. die Jagdausübungsberechtigten entsprechend mit einem Hund unterwegs sind, mit den Jagdhunden, die brauchbar sind zum Stöbern bzw. zur Nachsuche, gerade wenn es jetzt auch um Drückjagden geht, die dann auch jagdbezirksübergreifend sind, diese Prämie auf Schwarzwild zu erhalten. Zu Beginn letzten Jahres – also 2021 – wurde eine Förderrichtlinie entsprechend aufgelegt zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und zum 01.01.2021 in Kraft gesetzt, wo entsprechend diese Grundlagen für die Bearbeitung der Anträge und Auszahlungen festgeschrieben werden. Natürlich befinden wir uns auch immer in einer gewissen Form von Lernprozess und in Abstimmung mit der Praxis. Die hat gezeigt, dass die Förderrichtlinie in einigen Punkten optimiert werden sollte, um tatsächlich die Jägerinnen und Jäger möglichst gezielt bei der Bejagung von Schwarzwildbeständen zu unterstützen. Deshalb habe ich auch um eine Überarbeitung der Richtlinie gebeten. Ich möchte an der Stelle noch einmal sagen: Wir haben natürlich sehr unterschiedliche punktuelle Schwarzwildbestände. Es ist jetzt nicht so, dass sich das alles gleichmäßig über das Land Thüringen verteilt. Wir haben Reviere bzw. Jagdbezirke, die überhaupt gar nicht über solche hohen Bestände an Schwarzwild verfügen bzw. wo sich das auf anderem Wege reguliert. Aber wir haben natürlich auch Reviere bzw. Bezirke, wo das tatsächlich problematisch ist. Wir haben unter anderem vorgesehen, die bisherigen Abgabetermine der Anträge, die jetzt auch noch einmal in der Debatte hier deutlich verlesen wurden, zusammenzulegen, sodass die Anträge nur noch halbjährlich zu stellen sind und nicht mehr im Quartal. Das erleichtert es sowohl dem Antragsteller als natürlich auch der Verwaltung, und wir haben die Förderrichtlinie weitgehend schon überarbeitet. Das ist auch fortgeschritten und ich beabsichtige, die neue Förderrichtlinie baldmöglichst in Kraft zu setzen. Der vorliegende Antrag, den die AfD hier gestellt hat, bezieht sich ja noch auf die unveränderte Richtlinie. Ich werde noch einmal auf ein paar Punkte mit Blick auf die neue Richtlinie bzw. auch die derzeit noch gültige Richtlinie eingehen. Die Auszahlung der ASP-Pauschalbeträge wird durch Steuermittel realisiert. Das, was wir vorweg als Aufgabe haben, ist, dass wir als Verwaltung bzw. als Landesregierung nicht nur eine Förderrichtlinie auf den Weg geben, sondern dass wir natürlich auch die finanziell-rechtlichen Vorgaben ein Stück weit überprüfen. Die Schaffung einer Bagatellgrenze in der Förderrichtlinie war in diesem Zuge notwendig, wurde auch niedrigschwellig angesetzt und dient natürlich dazu, dass vor allen Dingen die Verwaltungskosten, die damit verbunden sind, auch in einem Maß stehen, dass natürlich auch Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Verhältnis zu den Auszahlungsbeträgen enthalten sind. Aus diesem Grund wurde die Bagatellgrenze auf den dreifachen Wert erhöht, auf 75 Euro pro Quartal, damit natürlich auch weiterhin das, was wir als Zielstellung haben, ein Stück weit mit realisiert werden kann. Insofern beabsichtigen wir mit der Richtlinie, sowohl die Bagatellgrenze als auch natürlich den Hundeeinsatz zu verändern, damit das noch auf einem gangbaren Level ist. Vielleicht kann ich ja dann auch den von Ihnen zitierten Wissenschaftler Parkinson zitieren: „Einer der Hauptgründe für schlechtes Verstehen liegt darin begründet, dass die Leute sich selbst nicht darüber im Klaren sind, was sie überhaupt sagen wollen.“
(Beifall DIE LINKE)
Das trifft nämlich auf Ihre beiden Beschlusspunkte zu – 1 und 2 –, die sich grundlegend widersprechen. Sie wollen die Bagatellgrenze des Thüringer Modells anheben. Ich sagte jetzt, dass wir die Förderrichtlinie überarbeiten und das entsprechend anheben. Aber gleichzeitig sagen Sie auch, dass Sie das niedersächsische Modell einführen wollen. Das niedersächsische Modell geht von einem anderen Richtwert aus, und zwar von der durchschnittlichen Abschussquote der Jahre 2014 bis 2017. Und erst, wenn dieser Durchschnitt überstiegen bzw. gerissen wird, indem man dann drei Stück mehr Schwarzwild über dem Durchschnitt erlegt, erst dann greift die Finanzierung im niedersächsischen Modell. Im Vergleich dazu, wenn man jetzt die Regelungen der beiden Länder nebeneinanderlegt, muss man doch sagen, dass wir in Thüringen den Aufwand pro erlegtes Stück Schwarzwild mit dem Pauschalbetrag entschädigen, und das natürlich nicht erst, wenn das die Jagdstrecken bzw. den durchschnittlichen Abschuss der vergangenen Jagdjahre übersteigt. Insofern: Wir unterstützen weiterhin als Landesregierung auch mit unserem Thüringer Modell, dass wir die Aufgabe der Jägerinnen und Jäger von Beginn an, also auch mit der Bejagung und zur Erlegung des Schwarzwildes, weiterhin fortschreiben, indem wir hier auch aktiv ASP-Prävention mit betreiben. Ich kann jetzt dem vorliegenden Antrag, der hier zur Debatte steht, dahin gehend keinen Mehrwert abringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen: ASP-Prämie entbürokratisieren!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wurde Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann stimmen wir direkt über diesen Antrag ab. Wer dem Antrag der AfD in Drucksache 7/4197 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Damit ist der Antrag abgelehnt. Dann kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt. Tagesordnungspunkt 12 war von der antragstellenden Fraktion zurückgezogen worden, also geht es weiter mit Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5352 Wird hier das Wort zur Begründung gewünscht? Ja. Dann erteile ich Herrn Abgeordneten Schaft für die Koalitionsfraktionen das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen und Kollegen, zu Beginn des Jahres hat der Wissenschaftsrat ein Positionspapier zu Problemen und Perspektiven beim Hochschulbau veröffentlicht. Darin werden Herausforderungen für Bund und Länder dargestellt, die weit über die drängende Frage der Finanzierung hinausgehen, denn es geht sehr konkret um die Frage: Was brauchen Räume für eine moderne Hochschule? Denn bei der Sanierung und dem Neubau rücken verschiedenste Anforderungen an eine moderne Lehre und Forschung immer weiter in den Vordergrund. Die Erfahrungen aus der Pandemie mit einem hohen Anteil an digitaler Lehre und auch immer wichtigere Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen bei den Hochschulen sind nur zwei Aspekte der Anforderungen, die formuliert werden. Der Wissenschaftsrat bringt das in seinem Positionspapier wie folgt auf den Punkt – Zitat –: „Forschung, Studium und Lehre […] sind aktuell von einer derart hohen Dynamik geprägt, dass Bedarfe an Flächen, Räumen und Ausstattung entstehen, die Bestandsgebäude oft nicht befriedigen können […]. Auf den Bau und Betrieb von Gebäuden entfallen bis zu 40 % der Treibhausgasemissionen in Deutschland und die Hochschulen stehen für den Großteil des Energieverbrauchs der Landesliegenschaften. Nachhaltigkeit sollte daher in ihrer ökologischen, aber auch in ihrer ökonomischen und soziokulturellen Dimension eine wesentlich gewichtigere Rolle im Hochschulbau einnehmen.“ Der Freistaat Thüringen hat in den letzten zehn Jahren über 600 Millionen Euro für den Hochschulbau zur Verfügung gestellt und mit der aktuellen Rahmenvereinbarung V zugesichert, Baumaßnahmen auch weiter zu finanzieren. Sicherlich kommt damit den Instrumenten des staatlichen Hochbaus zur Realisierung der Maßnahmen eine hohe Bedeutung zu. Dennoch lohnt es sich aus Sicht der rot-rot-grünen Fraktionen, sich mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrats auseinanderzusetzen und zu schauen, ob und wie die Instrumente zur Hochbauplanung an der Stelle noch weiter verbessert werden können. Angesichts begrenzter Ressourcen und hoher Anforderungen wollen wir mit diesem Antrag den Blick auf einen langfristigen Modernisierungshorizont für die Thüringer Hochschullandschaft gemeinsam mit den relevanten Akteurinnen, von Studierenden über Beschäftigte und Hochschulen, nehmen. Sicherlich konnten in den vergangenen Jahren bereits wichtige Erfolge an den Hochschulen wie auch bei den Investitionen des Studierendenwerks erzielt werden. Exemplarisch seien an der Stelle 190 Millionen Euro im Gesamtumfang für den Inselplatz in Jena, die Sanierung der Mensa am Park in Weimar mit der Eröffnung erst vor wenigen Tagen – 19 Millionen Euro –, die Schaffung studentischen Wohnraums wie durch die Sanierung der alten Zahnklinik in Erfurt oder auch der Neubau des IT-Dienstleistungszentrums an der TU Ilmenau genannt. Dennoch sind die Bedarfe für die Neubauten und Sanierungsbedarfe weiterhin vorhanden. Das bedeutet angesichts begrenzter Mittel auch immer eine notwendige Priorisierung; eine Priorisierung im Spannungsfeld von Dringlichkeit, Finanzierbarkeit, aber eben auch den genannten Herausforderungen im Bereich „Energieeffizienz“ und auch „Moderne Lehr- und Forschungsräume“. Mit dem heute hier vorgelegten und zu diskutierenden Antrag wollen wir, dass ein Prozess zur standortübergreifenden Betrachtung der Bedarfe der Hochschulen initiiert wird, und damit auch der aktuellen Diskussion zur Hochschulentwicklungsplanung 2030, mit dem Thema „Hochschulbau“ noch mal eine Begleitung zur Hand geben und hier auf einen wichtigen Fokus für eine moderne Hochschullandschaft noch mal den Blick legen und dabei eben auch die Schlussfolgerungen der Landesregierung aus dem Positionspapier des Wissenschaftsrats mit einbeziehen. Ich freue mich heute auf die Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts nach § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster erhält für die SPD-Fraktion Abgeordneter Lieb scher das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, exzellente Forschung und Lehre braucht exzellente Standortbedingungen. Ich denke, in diesem Punkt bestehen kaum Zweifel. Darüber, wie diese exzellenten Bedingungen konkret ausgestaltet werden können und wie man sie erreichen kann, lässt sich allerdings trefflich streiten. Lassen Sie mich auch noch mal mit einem erfreulichen Punkt beginnen. Am Montag vergangener Woche, am 25. April, wurde auf einer der größten Hochschulbaustellen des Freistaats Richtfest gefeiert. Der Campus-Neubau auf dem Jenaer Inselplatz macht große Fortschritte. Neubauten für verschiedene Institute, Bibliotheksbereiche, das neue Universitätsrechenzentrum und eine Cafeteria, moderne Räume für modernes Forschen, Lernen und Lehren plus Regenerationsmöglichkeiten, eine bewusst offene Gestaltung werden Möglichkeiten zum Austausch der Fachbereiche untereinander bieten, aber auch zwischen Universität und Stadtgesellschaft. Bei dem Projekt wird auf eine nachhaltige Bewirtschaftung Wert gelegt. Photovoltaikanlagen und Geothermiesonden werden installiert und Abwärme des Rechenzentrums soll zur energetischen Versorgung der Gebäude genutzt werden. Insgesamt werden hier etwa 190 Millionen Euro in die klugen Köpfe von heute und morgen investiert,
(Beifall SPD)
von EU, Bund sowie Gotha und Land gemeinsam. Landesweit wurde in den letzten Jahrzehnten an allen Thüringer Hochschulstandorten sehr viel gebaut, saniert und modernisiert. Das war wichtig und richtig. Gegenwärtig laufen die Planungen für das Jenaer Bachstraßenareal. Dort wird Mitteldeutschlands größter biomedizinischer Hochschulcampus entstehen. Erst vorgestern wurde in Weimar die bereits angesprochene Mensa am Park nach umfangreichen Modernisierungen wiedereröffnet. Der Freistaat investiert hier einen erheblichen Umfang auch in Wohnheime und Mensen. Der Green Campus der Fachhochschule Erfurt belegt außerdem, dass es auch im Hochschulbau möglich ist, ganz auf nachwachsende Baumaterialien zu setzen. Das Hörsaalgebäude von 2021 besteht komplett aus Holz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Beispiele verdeutlichen meiner Meinung nach zwei Dinge: zum einen die Innovationspotenziale in Wissenschaftspolitik und Hochschulbau gleichermaßen und zweitens, wie die Attraktivität des Studienund Forschungsstandorts Thüringen nicht nur auf gutem Niveau gehalten, sondern perspektivisch gesteigert wird. Modernste Labor-, Forschungs- und Lehrgebäude an allen Hochschulstandorten von Schmalkalden über Ilmenau und Erfurt bis nach Nordhausen und von Eisenach über Weimar nach Jena bis Gera müssen auch zukünftig ein zentrales Vorhaben unserer Landespolitik bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, darum legen wir heute den Antrag „Hochschulbauplanung Thüringen 2030“ vor, um den Hochschulbau auch langfristig auf ein sicheres Fundament zu stellen. Das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland, der Wissenschaftsrat, hat jüngst in einem Positionspapier die Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030 thematisiert. Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Expertenteams sind in unseren Antrag eingeflossen. Die vergangenen Pandemiejahre mit einer Vielzahl an extremen Herausforderungen haben gezeigt, welche Chance die Digitalisierung auch für Forschung und Lehre bedeutet. Die digitale Transformation und didaktische Innovation stellen neue Anforderungen an sich wandelnde Raumnutzungskonzepte. Hybride Lernarchitekturen werden künftig baulich-technische und digitale Infrastrukturen miteinander verknüpfen. Barrierefreiheit in jeglicher Hinsicht: Nur ein Umfeld, das auch räumlich die Aspekte von Kommunikation, Austausch, Flexibilität und Kooperation betont, kann den Studenten Zukunftskompetenzen vermitteln. Die Hochschulen sind in diesem Sinne als Reallabore zu verstehen. Eine große innerwissenschaftliche Dynamik verlangt nach einer funktionierenden Infrastruktur als Voraussetzung dafür, dass ein leistungsfähiges Hochschulsystem die zukünftigen Aufgaben erfüllen kann. Die strategische Bedeutung von Hochschulbauprojekten ist also kaum zu überschätzen. Attraktive und exzellente Hochschulen sind zentrale Motoren der Wirtschaft bei uns im Freistaat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Green Campus in Erfurt sind weitere Punkte aus den Expertenempfehlungen bereits angesprochen. Durch ressourcenschonendes Bauen mit nachwachsenden regionalen Rohstoffen und umweltfreundlichem Betrieb ergeben sich enorme Einsparpotenziale an klimaschädlichen Emissionen. Kurzum: Hochschulgebäude können und sollten auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten Reallabore sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hochschulbau ist Ländersache. Neubau- und Sanierungsmaßnahmen sind fast immer hochkomplex. Planung und Umsetzung dauern lange und kosten sehr viel Geld. Gleichzeitig sind die finanziellen Möglichkeiten des Freistaats begrenzt. Auch und vor allem aus diesem Grund sind langfristige Planungen, ehrliche Gespräche mit den Beteiligten sowie Priorisierungen und Schwerpunktsetzungen dringend erforderlich. Nicht alles, was wünschenswert ist, lässt sich realisieren. Dennoch sind eine sichere Finanzierung und verlässliche Beträge in den Haushaltsaufstellungen für jegliche Hochschulbauplanungen unabdingbar. Der Landtag wird sich seiner Verantwortung auch zukünftig stellen müssen. Allein können wir die zukünftigen Herausforderungen aber nicht bewältigen. Wir bitten daher die Landesregierung zu prüfen, ob eine stärkere Beteiligung des Bundes grundsätzlich möglich ist und ob im Blick auf die ökologischen Nachhaltigkeitsziele Bund-Länder-Programme neu aufgesetzt oder fortgeführt werden können. Die Thüringer Hochschulen selbst müssen künftig mehr Verantwortung übernehmen. Vereinzelt wird dies bereits erfolgreich praktiziert. Und ja: Auch privates Kapital sollte unter bestimmten Umständen kein Tabu sein. Es muss daher individuell und ergebnisoffen geprüft werden, ob Kooperationen mit regionalen Partnern bei Planung, Bau und Unterhaltung von Hochschulgebäuden zukunftsfähige Modelle darstellen können. Baukostensteigerungen, Energiepreise, Verzögerungen und Rohstoffknappheit stellen Bau- und Sanierungsvorhaben vielerorts vor massive Probleme. Die Globale Minderausgabe schlägt zudem schmerzhafte Lücken in den Landesetat. Verlässliche Planungen über Jahre hinweg scheinen schwieriger denn je. Gerade deshalb muss zügig mit der Erarbeitung eines grundlegenden Hochschulbauplans Thüringen 2030 begonnen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Campus am Jenaer Inselplatz wird 2025 komplett bezugsfertig sein. Weitere Vorhaben müssen bis dahin auf den Weg gebracht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss: Lassen Sie uns diese Herausforderung des Hochschulbaus über das Jahr 2025 hinaus unter den soeben dargelegten Prämissen bereits jetzt angehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank. Ein herzliches Willkommen an die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Damit Sie der Debatte besser folgen können: Wir sind bei Tagesordnungspunkt 13 und diskutieren über die Hochschulbauplanung in Thüringen 2030. Als Nächster bekommt Herr Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauer und Zuhörer auf der Tribüne, ja, wir diskutieren über den Hochschulneubau. Ich denke, ihr seid noch Schüler. Um die Komplexität dieses Vorhabens allen zu erläutern: Ich befürchte, dass ihr das, worüber wir heute reden, als Studenten kaum noch erleben könnt. Denn das, was heute noch nicht geplant ist, ist erst recht morgen noch nicht gebaut und kaum für die nächste Generation zugänglich. Und damit sind wir beim konkreten Problem. Herr Liebscher, mein Vorredner, hat das alles sehr gut beschrieben, auch die ganze Komplexität der ganzen Bauvorhaben. Aber wir laufen ja da in die Irre, weil wir eins sehen müssen: Hochschulplanung, die wir heute an den Bedarfen, die wir heute feststellen, ausrichten, in eine Planung zu gießen, in die Genehmigungsverfahren etc. – wir haben es in Jena erlebt, Fertigstellung ist 2025, wenn denn alles funktioniert, die Bedarfsplanung geht auf Planungen aus dem Jahr 2010 zurück. Wenn wir diesen Zeitraum heute unterstellen und heute weitere Bedarfe ermitteln, die zweifelsohne vorhanden sind – große Investitionsstausituationen, die wir bei den Universitäten haben –, werden wir wieder in die Irre laufen. Ich glaube, deshalb müssen wir hier ansetzen und fragen: Okay, was braucht Thüringen, um über die nächsten Jahre, Jahrzehnte für Generationen ein attraktiver Hochschulstandort zu sein und zu bleiben?
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich denke, wir sollten mal eins versuchen, zu überlegen, auch die Beispiele anderer Länder aufzunehmen, dass wir bei Hochschulbauten durchaus auch mal private Investitionen in Betracht ziehen, Mischformen bei der Entstehung von Hochschulräumen. In anderen Ländern sind die Hochschulsäle im Basement untergebracht, obendrüber gibt es Gewerbe und darüber wohnen Studenten oder auch Privatleute, oder haben Firmen und Investitionscenter und Innovationscenter ihre Räume, die sie anmieten können, um einen direkten Kontakt zur Universität zu haben, um dort tätig zu sein. Also Bedarfsplanung ist wahrscheinlich der erste Schritt zum Irrtum in diesem ganzen Feld. Alle anderen Sätze können wir unterschreiben. Wenn wir was bauen, muss es ökologisch, nachhaltig sein. Wenn wir was bauen, muss es den modernsten Techniken standhalten. Aber hier bauen wir für eine Klammer und ein zukunftsfähiges Aufstellen von Thüringen, nämlich für Hochschulen. Hochschulen sind nicht nur Selbstzweck, sondern Ausbildungsort für die nächsten Generationen. Wir haben zurzeit 50.000 Studenten in Thüringen. Aber wir schaffen es nicht, viele von denen, die nicht in Thüringen geboren sind oder hier ihre Heimat haben, hier in Thüringen zu halten. Deshalb sollten, müssen wir aufpassen, dass wir nicht für die Welt ausbilden, was Vielfalt bringt, was Austausch bringt, was damit auch Thüringen etwas bringt. Aber wir brauchen vor allen Dingen eins: Die besten Köpfe, die wir hier an den Universitäten binden und hoffentlich auch bis zum Abschluss bringen können, dass die nach ihrem absolvierten Studium in Thüringen bleiben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Wenn wir weltweit eine Sogwirkung für die Attraktivität des Studienorts Thüringen erreichen können, dann ist es doch der beste Anreiz, hier zu investieren, ob in Beton, in Stein, also in Gebäude, oder in das Know-how und die Expertise von tollen Professoren, die wir zweifelsohne auch in Thüringen haben. Aber auch die Professoren wollen exzellente Möglichkeiten, um ihrer Forschung, ihrer Lehre nachzukommen. Auch da brauchen wir Flexibilität. Und nochmals: Wenn wir heute anfangen zu planen, haben wir eine Realisierung in den nächsten 20 Jahren. Das ist viel zu unflexibel. Ich habe mich letztens mit dem einen oder anderen Rektor austauschen können. Die modernen Herausforderungen, die modernen Möglichkeiten werden auch das Erscheinungsbild von Universitäten verändern. Das haben wir jetzt in der Pandemie wieder einmal schmerzhaft gelernt. Ich will jetzt gar nicht anfangen, alle universitären Austausche online zu machen – nein. Es braucht den Austausch zwischen den Menschen. Aber dafür brauche ich doch viel weniger starre Konzepte, wo das stattfinden kann. Und nochmals: Diese Konzepte ändern sich sehr schnell. Ich glaube, da sollten wir flexibler sein. Ich möchte die letzte Minute darauf verwenden, auf das einzugehen, was heute vom MDR gemeldet worden ist. Dort wurde beklagt, dass jetzt die böse Globale Minderausgabe schuld daran ist, dass die Hochschulbauten bzw. die Hochschulen 27,5 Millionen Euro weniger haben. Es ist in der Verantwortung der Regierung, wo sie letztlich die Kürzungen festlegt. Herr Hoff kann mir jetzt hier wieder nicht zuhören. Ich sage es noch einmal: Die Gemeinsamkeiten scheinen da ein bisschen aufgebraucht zu sein. Wenn ich allein sehe, dass wir im Einzelplan 07 – Herr Minister kann mir jetzt nicht antworten, Frau Staatssekretärin weiß ich nicht – einen Aufwuchs haben. Bei der Zuweisung für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbänden sind im Jahr 2021 50 Millionen Euro abgeflossen. Jetzt werden 75 Millionen Euro geplant, bei allen Schwierigkeiten, die wir haben werden, das in Richtlinien und Maßnahmen umzusetzen. Das ist exakt der Beitrag, der uns jetzt vorgehalten wird, dass wir oder die böse CDU das durch die Globale Minderausgabe gekürzt hat. Das ist das falsche Spiel.
Das ist das falsche Spiel. Seien Sie ehrlich, die Hochschulen brauchen nicht auf einen Cent verzichten, wenn sie den ausgeben können. Auch das muss nachgewiesen werden. Alles andere muss man erst mal belegen, ob man das an dieser Stelle tatsächlich braucht. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer/ ‑ innen und Besucher/ ‑ innen auch auf der Tribüne, im Oktober letzten Jahres war ich mit Kolleginnen und Kollegen und meiner Fraktion zu Besuch an der Fachhochschule Erfurt. Bei der Begehung der Gebäude und Einrichtungen zeigte sich, wie nah beieinander auf der einen Seite ein erfolgreiches und innovatives Bauvorhaben, aber auch – das gehört auch zur Ehrlichkeit – ein etwas in die Jahre gekommenes Lehrgebäude – wortwörtlich – beieinanderliegen und welche Herausforderungen beide Gebäude an uns stellen. Da gibt es den von Kollege Liebscher schon erwähnten Green Campus, ein Hörsaalneubau aus dem Baustoff Holz, der Holz in den Mittelpunkt rückt, ein Experimentalbau mit regenerativen Heiz- und Belüftungstechniken, ein umweltschonendes Raumkonzept, ein mobiles Hörsaalgebäude, das beispielsweise auch an anderen Standorten die Funktion als Zwischenstandort bei Sanierungen übernehmen kann und auch preisgekrönt ist. Auf der anderen Seite sahen wir das Lehrgebäude der Fakultät, das nun schon einige Jahrzehnte auf dem Buckel hat, mit – geben wir zu – etwas muffigen Kellerräumen, Seminarräumen, wo durch die Bausubstanz eine flexiblere Nutzung nicht immer möglich ist oder auch Räume für selbst organisiertes Lernen der Studierenden fehlen. Dieser konkrete Spagat drückt sich ein Stück weit in den Zahlen bei der Hochschulbaufinanzierung des Landes aus. Auf der einen Seite haben wir – ich hatte es in der Einbringung schon erwähnt – in den letzten zehn Jahren über 600 Millionen Euro für die Baubedarfe zur Verfügung gestellt. Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir im Februar ging aber eben auch hervor, dass es eine Bedarfsanmeldung in der mittelfristigen Planung der Hochschulen von 401 Millionen Euro für 30 Sanierungsvorhaben und 14 Neubauvorhaben gibt. Das ist der Spagat, in dem wir uns befinden, einerseits auf das aufzubauen, was wir in den letzten Jahren mit den Mitteln zur Verfügung gestellt haben, aber auch die Bedarfe der kommenden Jahre zu bewältigen. Hier setzt der Antrag an, den wir vorgelegt haben, immer auch in Verknüpfung mit der Rahmenvereinbarung V, wo das Land die Zusage gegeben hat, auch die Hochschulen in den kommenden Jahren bei den Baumaßnahmen zu unterstützen. Aber natürlich stehen auch die Hochschulen vor den Herausforderungen, die schon genannt wurden. Baupreissteigerungen und Inflation werden auch dort nicht spurlos und ohne Probleme vorbeigehen, weswegen wir aber trotzdem sagen: Es braucht eine weitere Investitionsoffensive, auch beim Hochschulbau. Das werden die Länder aber nicht allein bewältigen können. Deswegen fordern wir in dem vorliegenden Antrag unter Punkt 7c auch, dass sich das Land Thüringen gegenüber dem Bund für eine Programmfinanzierung einsetzt, mit der beispielsweise neue Forschungs-, Lehrund Lernräume entstehen können, immer unter der Berücksichtigung eines ressourcenschonenden und energieeffizienten Bauens. Dass eine solche Bund-Länder-Kooperation notwendig ist, darauf verweist auch der Wissenschaftsrat. Er konstatiert, dass die Erwartungen an die Föderalismusreform nicht erfüllt wurden. Mit der Abwicklung der Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau“ ging die Suche nach den besten Lösungen in der Hochschulbaufinanzierung nicht einher – im Gegenteil. Der Wissenschaftsrat bilanziert, dass es an übergreifenden Impulsen der Länder zur Förderung des Hochschulbaus fehlt und der Rückzug hierher zum Nachteil wurde. Der Bund – das ist ein anderes Themenfeld – spielt bei der Frage von Programmpauschalen für Projekte, beispielsweise des Bundesbildungsministeriums in der Deutschen Forschungsgesellschaft, auch eine wichtige Rolle, wo der Wissenschaftsrat zu dem Ergebnis kommt, dass die sogenannten OverheadPauschalen nicht ausreichen, die bei ca. 20 Prozent liegen. Dabei wären laut einer Analyse des Bundesforschungsministeriums 41 Prozent notwendig, um beispielsweise auch die Kosten für zusätzliche Räume zur Realisierung von entsprechenden Projekten wahrzunehmen. Denn dort, wo ein neues Projekt eingeworben wird, da sind gegebenenfalls auch neue Räume notwendig. Aus diesem Grund adressieren wir mit diesem Antrag auch den Bund mit der Forderung, endlich einen Hochschulsozialpakt auf den Weg zu bringen, damit die Länder beim notwendigen Ausbau der sozialen Infrastruktur bei Mensen und Wohnheimen, wo Thüringen ja schon vorangegangen ist, weitere Aufgaben wahrnehmen können. Eine Forderung, die auch das Deutsche Studierendenwerk immer wieder zu Recht bringt. Doch keine Angst, wir ducken uns nicht nur einfach weg und sagen, der Bund muss machen. Schon allein die letzten Investitionen – ich hatte es in der Einbringung erwähnt, auch Kollege Liebscher hat schon ein paar Projekte genannt – zeigen, welchen Stellenwert der Hochschulbau in Thüringen hat. Bei dem Besuch an der FH Erfurt, den ich eingangs erwähnte, sowie weiteren Gesprächen mit Hochschulleitungen wurde aber eben auch deutlich, dass wir den Hochschulbau im Rahmen der Bewertung des Wissenschaftsrats ein Stück weit neu denken müssen, denn Lehre hat sich an den Hochschulen verändert. Das ist jetzt keine Überraschung, wir haben das hier in den letzten beiden Jahren schon hoch und runter diskutiert. Wir haben sehr deutlich gespürt, welche Effekte digitale Lehre hat, aber auch, wie wichtig die Hochschule als sozialer Begegnungsraum ist. Um es mal an einem sehr konkreten Beispiel zu machen: Der nun zum Alltag gewordene Wechsel von digitaler Lehre und Präsenzlehre lässt es sehr konkret werden. Wo es vor der Pandemie – so, wie ich es auch noch kenne – üblich war, zur Lehrveranstaltung A zwischendurch in die Mensa zu gehen und dann in Seminarraum B, also in Präsenz, gab es jetzt eben in den letzten Wochen und Monaten die Situation, dass Studierende vielleicht das Seminar A in Präsenz haben, danach aber das Seminar B im Anschluss unmittelbar online, und dann ein Raum gefehlt hat, wo sie dieses Seminar ungestört wahrnehmen können. Genau hier müssen moderne Raumnutzungskonzepte bei den Hochschulen ansetzen. Ebenso bei der Frage – das wurde uns von Studierenden, aber auch Lehrenden immer wieder nahegebracht – auch selbst organisierter Lernmöglichkeiten – nicht an jedem Standort gibt es das ausreichend –, wo beispielsweise auch ohne Aufsicht durch Angestellte im Liegenschaftsmanagement oder Lehrende einfach Räume für die Studierenden genutzt werden können. Da gibt es nicht überall die gleichen Ausgangsbedingungen. Eine moderne Lehr- und Lernumgebung an den Hochschulen muss auf diese Veränderungsbedarfe reagieren, eben nicht nur beim Neubau, sondern auch bei der Sanierung und das wird die große Herausforderung. Der Wissenschaftsrat empfiehlt deshalb auch, die Nutzerinnen von Hochschuleinrichtungen angemessen einzubinden, damit Studierende und Beschäftigte bei der Bedarfsplanung entsprechend mit ihren Interessen berücksichtigt werden. Deswegen schlagen wir in Punkt III vor, dass die Landesregierung auch hier einen Prozess initiiert, wo die Statusgruppen mit einbezogen werden. Ich sage es mal stark vereinfacht bildhaft: Wir nehmen ein weißes Blatt Papier in die Hand, Lehrende, Forschende und Studierende sowie weitere Beschäftigte der Hochschulen können Bedarfe, Wünsche und Anforderungen an eine innovative Lehr- und Lernumgebung kundtun, sammeln, und das soll dann berücksichtigt werden, mit einbezogen werden in die weitere Planung als langfristiges Instrument. Und bei der Priorisierung sollen dann eben auch Fragen von moderner Raumnutzung, Digitalisierung, gute Arbeitsbedingungen und Barrierefreiheit sowie weitere Punkte in den Blick genommen werden. Letzteres eben beispielsweise auch mit Blick auf die Frage der Bewältigung des Klimawandels – auch darauf wurde schon eingegangen –, dass die öffentliche Hand hier natürlich auch eine Vorbildwirkung hat. Hochschulen haben aber auch das Knowhow für die innovative und ressourcenschonende Bau- und Sanierungsweise. Den Green Campus hatte ich exemplarisch erwähnt. Das zeigt aber auch der gestern schon mehrfach erwähnte Erdüberlastungstag, wo auch hier im staatlichen Hochschulbau eine Verantwortung liegt, Hochschulbau auch als wichtigen Baustein für die Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks zu begreifen. Bei Hochschulen ohne einen geschlossenen Campus spielen dann natürlich auch Fragen für den Städtebau eine Rolle. Man kann sich das beispielsweise in Jena auch konkret angucken. Große Projekte wie das Bachstraßenareal mit einem innerstädtischen Wissenschaftscampus nehmen dann eben auch eine besondere Anforderung für eine umweltschonende und soziale Stadtentwicklung auf, wo solche Aspekte mit einfließen müssen. Mit Blick auf das bestehende Verfahren der mittelfristigen Hochschulbauplanung plädieren wir deswegen dafür, sich die Anforderungen und Bedarfe noch mal genauer anzusehen und die strategische Bedeutung des Hochschulbaus im Prozess der Hochschulentwicklungsplanung 2030 noch mal gesondert in den Fokus zu nehmen und sich dabei eben auch die Instrumente und Bedarfe noch mal genau anzuschauen. Ich denke, damit ist deutlich geworden – und ich hoffe, dass wir dann den detaillierten Blick noch mal im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sowie im Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft nehmen –, sich anzugucken, was notwendig ist, denn meines Erachtens ist Hochschulbau mehr, als nur über Geld zu streiten, das in neuen Beton investiert wird. Hochschulbau neu zu denken, ist notwendig, das wollen wir gemeinsam mit den Hochschulen und der Landesregierung tun. Und wir wollen durch diese Diskussion auch Druck auf die Verantwortlichen im Bund machen, damit wir eine Investitionsoffensive für einen modernen, sozialen und klimagerechten Hochschulbau wahrnehmen. Noch eines zum Schluss: Das Thema der GMA an der Stelle sei noch mal erwähnt aufgrund der Berichterstattung, auch des MDR; Kollege Kemmerich ist gerade darauf eingegangen. Es ist eben nicht so, dass hier einfach nur Verantwortung wieder abgeschoben werden kann. Die Bedingungen sind so, die Verantwortung wurde hier aus den Reihen des Parlaments nicht übernommen, weil die Opposition sich nicht als konstruktive Opposition verstanden hat und selber eben keine Vorschläge machen wollte,
(Beifall DIE LINKE)
wo und wie ganz konkret Geld eingespart werden kann. Höchstens Kollege König hat gestern in so einem Zungenschlag gesagt, man hätte das ja bei Demokratieprojekten machen können, und
(Unruhe CDU)
das wäre wirklich der falsche Punkt gewesen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, ich glaube, die vergangenen Redebeiträge haben deutlich gemacht, dass es beim Hochbau und insbesondere beim Hochschulbau tatsächlich um Investitionen in die Zukunft geht. Und ich bin in der Hinsicht auch für meine Fraktion dankbar, dass die Koalitionsfraktionen die Initiative unternommen, aufgegriffen haben, das, was der Wissenschaftsrat vorgelegt hat, hier im parlamentarischen Rahmen auch noch mal intensiv zu diskutieren. Hochschulbau, dazu gehören unter anderem die Fragen nach Neu- und Umbau von Gebäuden, es gehören dazu die zukunftsfähigen Konzepte für die Nutzung und den Betrieb der Gebäude, es gehört dazu die Vernetzung mit der örtlichen Infrastruktur, aber auch die Fragen der Digitalisierung gehören dazu. Die Herausforderungen im Hochschulbau sind vielfältig – die Vorredner sind darauf eingegangen. Aus unserer Sicht ist es notwendig und richtig, zu schauen, wie Antworten gegeben werden können auf hybride Lernarchitekturen, also wie Forschung und Lehre sowohl digital als auch in Präsenz stattfinden kann. Es ist wichtig, dass Antworten gegeben werden, wie die in die Jahre gekommene Bausubstanz attraktiv ausgestaltet werden kann und wie wir mit Blick auf die zunehmenden Platzprobleme, mit Blick auf Fragen von Energieeffizienz, Barrierefreiheit, aber auch die Passfähigkeit von neuen Technologien beim Hochschulbau gemeinsam vorangehen wollen. Ein Umfeld, was uns bewegt, sind natürlich auch die zunehmenden Kosten und die Notwendigkeit, bei der Art des Bauens auch nachhaltig die Dinge in den Blick zu nehmen. Die Anforderungen sind genauso gestiegen wie die Preise und gerade deshalb braucht es klare Prioritätensetzung und eine langfristige Strategie. Insgesamt also ein sehr wichtiges Thema, das wir sehr gern mit dem Wissenschaftsausschuss beraten wollen. Die Überweisung lohnt, da viele der getroffenen Feststellungen sich unmittelbar aus dem Positionspapier, was mehrfach erwähnt worden ist, des Wissenschaftsrats mit dem Titel „Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030“ ergeben und dementsprechend auch richtig und sinnvoll hier im Parlament beraten werden sollten. Eine Befassung im Wissenschaftsausschuss gibt gleichzeitig aber auch die Möglichkeit, weitere Ideen, weitere Aspekte aufzugreifen und festzuschreiben. Und aus unserer Sicht ist es dringend notwendig, zukunftsorientierte Fragen zu beantworten. An vielen Hochschulstandorten fehlt es genau an dem, was der Titel des Antrags verlangt, nämlich an einer langfristigen Planung. Genau dieses fordern Sie dann ja auch in Punkt III Ihres Antrags. Und ein weiterer Punkt, über den wir im Ausschuss gern mit Ihnen reden möchten, ist die Frage nach der baulichen Berücksichtigung von Transferleistungen. Auch der Wissenschaftsrat stellt fest, dass neben Forschung, Studium und Lehre Aktivitäten wie der Technologietransfer und die wissenschaftliche Weiterbildung deutlich an Bedeutung gewonnen haben. Die Wissenschaft genauso wie die Lehre sind kein in sich geschlossenes System mehr, kein abgegrenzter Raum, der von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft getrennt ist, und das muss sich auch in der Infrastruktur widerspiegeln. Forschungsorientierte Unternehmen siedeln sich bevorzugt im räumlichen Zusammenhang zu kooperierenden Hochschulen an. Diese Synergie kann gestärkt werden, indem sich der Campus auch für das lebenslange Lernen und für interessierte Bürgerinnen und Bürgern, die sich an wissenschaftlichen Prozessen beteiligen, öffnet. Entsprechend wächst auch der Flächenbedarf natürlich dieser Transfer- und Weiterbildungsaktivitäten. Und dieser Aspekt ist eben auch im Hochschulbau stärker zu berücksichtigen. Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, den Antrag in diesem Punkt zu ergänzen, aber angesichts vielfältiger richtiger Ansätze freuen wir uns auf die Bearbeitung des Antrags im Wissenschaftsausschuss. So, wie es dem Wissenschaftsrat gelungen ist, eine gemeinsame Position vorzulegen, gelingt es vielleicht auch uns, hier im Parlament eine gemeinsame Position auf den Weg zu bringen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, die Attraktivität eines Hochschulstandorts wird maßgeblich auch durch die vorzufindende Infrastruktur bestimmt. Die digitalen Semester der zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass Hochschulen ein breiteres Leistungsspektrum bedienen werden, sowohl im Bereich der Lehre als auch im Bereich der Forschung. Dem wird der Hochschulbau Rechnung tragen müssen. Die Hochschulen können in Thüringen im Allgemeinen auf eine gute Infrastruktur verweisen und die Entwicklung der Hochschullandschaft stellt uns bereits jetzt vor die Notwendigkeit nach neuen Forschungsgebäuden. An vielen Hochschulstandorten wird aktuell gebaut – die Beispiele sind eben genannt worden – oder sollen mittelfristig gebaut werden. Dazu wollen wir eine Perspektive über den bestehenden Hochschulbau 2025 hinaus geben. Auch und vielleicht sogar besonders der Hochschulbau muss sich an den Klimazielen messen lassen. Wir tragen dabei als Land eine besondere Vorbildfunktion. Mehr oder weniger schnell hochgezogene architektonisch einfallslose Stahlbetonbauten dürfen nicht mehr die finale Lösung des öffentlichen Bauens darstellen. Nachhaltiges, klimaneutrales Bauen und auch das klimaneutrale Betreiben der Hochschulgebäude müssen das Ziel des zukünftigen Bauens bei uns im Freistaat sein. Daher haben wir im Antrag explizit auf die Nachhaltigkeitsaspekte im Hochschulbau hingewiesen. Dort wird die Energiebewirtschaftung als konkreter Punkt aufgeführt und mit der TU Ilmenau haben wir auch ein aktuelles Beispiel, wie dieses hervorragend gelöst werden kann. In Ilmenau erfolgt derzeit in Zusammenarbeit mit einer Energiegenossenschaft eine Erschließung der Hochschuldächer und im Ergebnis wird die TU Ilmenau mit günstigem und preisstabilem Photovoltaikstrom von den eigenen Dächern versorgt, ohne dass dafür Gelder der öffentlichen Hand aufgewendet werden müssen. Langfristig hilft das bürgerliche Engagement der Hochschule finanziell und energetisch und ist ein großartiges Beispiel für die Wirkungskraft von Energiegenossenschaften. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen an dieser Stelle noch einmal betonen, dass sich auch andere Hochschulen mit den Energiegenossenschaften zusammenfinden können. Dachflächen können die notorisch angespannte finanzielle Lage der Hochschulen entlasten. Wir wissen, dass die bestehende Bauordnung nicht gerade ein Hort für progressive Bauvorhaben ist. Leider erleben wir eher das Gegenteil. Das Beispiel des ICE-Knotens in Erfurt zeigt dies sehr deutlich; das angedachte Hochhaus in Holzbauweise kann so nicht realisiert werden, die Thüringer Bauordnung sieht keine Holzbauten mit mehr als fünf Stockwerken vor. So bremst die Bauordnung auch die heimische Bautätigkeit aus, weil sie einfach nicht mehr Nachhaltigkeit zulässt und den Innovationsanspruch des Freistaats konterkariert. Andere Bundesländer, beispielsweise Baden-Württemberg, sind dort weitaus mutiger und viel weiter. Auch die Idee, das Universitätshauptgebäude der Friedrich-Schiller-Universität mit einer Photovoltaikanlage zu bestücken, wird wohl letztendlich am gesetzlichen Denkmalschutz scheitern. Auch hier liegt die Regelungskompetenz in Länderhand und sollte nicht nur vor dem Hintergrund der bestehenden Energieabhängigkeiten dringend neu gedacht werden. Wir wollen uns dieser Hemmnisse annehmen und den Hochschulbau zu einem wahren Aushängeschild Thüringens werden lassen. Allerdings – und da kommt die bittere Pille dazu, und ich würde gern den Blick auf Prof. Dr. Voigt ausrichten, der leider nicht dabei ist –, die Kollegen der CDU und der FDP haben mit ihren, und ich muss an der Stelle schon sagen, etwas wahnwitzigen Vorstellungen einer Globalen Minderausgabe dazu beigetragen, dass dieser Landeshaushalt eine gute Entwicklung im Hochschulbau deutlich behindert. Heute lesen Sie dazu in der Presse, dass allein in Jena – und da möchte ich wirklich ausdrücklich Herrn Voigt ansprechen – 10,4 Millionen Euro eingespart werden müssen. Damit haben Sie, Herr Voigt, nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass der FSU Jena die Luft zum Leben im Hochschulbau abgeschnürt wird. Für einen Hochschullehrer, und das bedeutet der Titel „Professor“ ja offensichtlich, ist das eigentlich ein Grund, den Job an der Stelle tatsächlich an den Nagel zu hängen. Ich würde mit einem solchen Ausblick den Kollegen nicht unter die Augen treten wollen. Und auf das Verständnis der Landespräsidentenkonferenz zu bauen, mag im Augenblick beschwichtigen, besser wird es dadurch nicht. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir im Zuge der kommenden Haushaltsberatungen wieder einen neuen Grundstein für eine gute Perspektive für unseren Hochschulbau legen können, und hoffe ebenso auf gute Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich begrüße durchaus die Initiative im Hochschulbauprogramm zur Sanierung der Hochschulen. Hier freue ich mich, dass auch sehr viel Wert auf die Sanierung in Bezug auf Energieeffizienz gelegt wird. In meiner Kleinen Anfrage, die ich vor einigen Monaten gestellt hatte, kam heraus, dass zum Beispiel wenige Gebäude der öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Thüringen über ein Energielastenmanagement, was deutlich zur Energieeinsparung beiträgt, verfügen. Ungefähr vor drei Jahren habe ich im Hochschulrat der TU Ilmenau angeregt, dass darüber nachgedacht wird, denn damals waren keine Dächer mit Photovoltaik belegt. Das Know-how, was an dieser Hochschule vorhanden ist, ist gerade dazu prädestiniert, ein Musterprojekt für Thüringer Hochschulen darzulegen. Deswegen freue ich mich, dass es jetzt zu einem Projekt gekommen ist oder das gestartet hat, und, ich denke, das sollte beispielgebend auch für alle anderen Hochschulstandorte in Thüringen werden. An der Stelle – muss ich sagen – freue ich mich, dass das jetzt auf den Weg kommt. Ich werde dem Antrag zustimmen und wünsche diesem Projekt viel Erfolg. Danke.
(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Für das Ministerium spricht Frau Staatssekretärin Böhler.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, der Antrag der Regierungsfraktionen adressiert ein für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Thüringen essenzielles Thema, denn – und das wurde auch schon mehrfach gesagt – attraktive Hochschulen mit forschungsgerechter, moderner baulicher Infrastruktur sind der Standortfaktor im Wettbewerb um Studierende und zukünftige Fachkräfte. Und eines muss uns hier klar sein: Wir müssen Fachkräfte nach Thüringen bekommen, wir müssen sie halten und wir bewegen uns in einem internationalen und in einem nationalen Wettbewerb. Wenn man mal den Blick über Thüringen hinaus setzt, kann man sehen, es gibt überall gute Infrastruktur, gerade in den alten Bundesländern, im Süden werden neue Hochschulstandorte aufgebaut und wir müssen da etwas tun. Schon mit der Hochschulstrategie Thüringen 2020 hatte die Landesregierung für den Hochschulbau wichtige Vorhaben ausgewählt, die zu einer Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Thüringen beitragen. Aus diesem Hochschulbauprogramm 2020 sind an den Hochschulen des Landes vielfältige Vorhaben entstanden oder aktuell in der Fertigstellung. Erst vergangene Woche – das wurde auch schon gesagt – konnte das Richtfest für den Campus Inselplatz an der FSU Jena gefeiert werden. Aber auch mit dem Neubau des IT-Dienstleistungszentrums an der TU Ilmenau oder dem Neubau eines Laborgebäudes an der BU Weimar für die Ingenieurwissenschaften steht eine moderne Hochschulinfrastruktur im Fokus des Landeshochschulbaus. Neben Mitteln des Bundes und der Europäischen Union fließt ein erheblicher Teil der Landesmittel des Bauetats des Landeshaushalts in den Hochschulbau. Wenn man es mal prozentual betrachtet, sind das ca. ein Drittel, genau 32 Prozent. Die Baubedarfe der Hochschulen sind seit jeher wesentlicher Bestandteil der regelmäßigen Fortschreibung der mittelfristigen Hochschulbauplanung des Landes und der Hochbauplanung. Damit werden die Gebäude an den Hochschulen des Landes für deren aktuelle Anforderungen in der Forschung und in der Lehre aufgabengerecht bereitgestellt. Und ich kann es mir nicht verkneifen: Eine Globale Minderausgabe trägt nicht dazu bei, dass es besser wird.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Aber nicht nur sich ständig verändernde Bedarfe in Forschung und Lehre stellen eine Herausforderung für den Hochschulbau dar. Gerade die Pandemie hat gezeigt, welche Notwendigkeit und welchen Stellenwert die digitale Lehre auf der einen Seite und daneben insbesondere – Herr Schaft hatte darauf verwiesen – Räume für Selbststudium, Begegnung und Kommunikation an den Hochschulen haben. Ebenso sind Aspekte des ressourcenschonenden Bauens – auch das wurde schon gesagt –, die Senkung von Emissionen im Betrieb und der Unterhaltung von Gebäuden als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und Nachhaltigkeit nicht zu vernachlässigen. Diese werden in Zukunft immer wichtiger und sie kosten auch wahnsinnig viel Geld. All diese Themenfelder benennt der Bericht des Wissenschaftsrats zu Problemen und Perspektiven des Hochschulbaus 2030 zu Recht, dies aber nicht etwa mahnend oder gegen die Länder, sondern im Einklang mit den Ländern. Das Positionspapier, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen, ist gemeinsam mit den Ländern erarbeitet worden. Thüringen hat die Position der Hochschulen des Landes in die Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats eingebracht und bei der Erstellung des Positionspapiers auf die Thüringer Besonderheiten explizit hingewiesen. Dass Thüringer Hochschulen selbst die Bauherrenfunktion, also Aufgaben des Bauens, wahrnehmen können, stellt der Wissenschaftsrat im Ländervergleich heraus und spricht sich so, wie im Thüringer Hochschulgesetz bereits vorgesehen, für eine zielgerichtete und verantwortungsbewusste Wahrnehmung der Bauangelegenheiten durch die Hochschulen aus. Ich kann sagen, weil ich auch viele Jahre in Brandenburg im Wissenschaftsministerium tätig war, das ist keine Selbstverständlichkeit, das ist in Thüringen eine wirkliche Besonderheit. Unabhängig davon, wer die Aufgaben der Bauherrenvertretung wahrnimmt, ob die staatliche Bauverwaltung oder die Hochschulen selbst, ist die Finanzierung der kritische Punkt des Hochschulbaus, und das nicht nur angesichts der erheblichen Investitionsbedarfe. Neben den bereits genannten Anforderungen wirken sich auch die aktuell angespannte Baumarktsituation, gerissene Lieferketten und leider auch der Krieg mitten in Europa auf die Finanzierung des Hochschulbaus drastisch aus – nicht absehbar, mit welchen langfristigen Folgen. Eine Zusammenführung und Priorisierung von Hochschulbedarfen des Landes in einen Hochschulbauplan und für einen Zeithorizont bis 2030 kann deshalb eine wichtige Grundlage für die zukunftsfähige Ausgestaltung des Hochschulbaus sein. Unter Rückgriff auf bewährte Instrumente, das heißt die Fortschreibung der mittelfristigen Hochbauplanung sowie die Bedarfsmeldungen der Hochschulen, und unter Berücksichtigung der genannten Anforderungen an die Hochschulinfrastruktur lässt sich ein Hochschulbauprogramm 2030 gemeinsam mit den Hochschulen und allen Beteiligten erfolgreich erarbeiten. Sehr geehrte Abgeordnete, dabei möchte ich eines nicht verhehlen. Eine solche Erarbeitung erscheint nur dann zielführend, wenn dies auch zur Folge hat, dass für die Umsetzung des Hochschulplans 2030 durch den Haushaltsgesetzgeber dann künftig auch ein verlässlicher Betrag für den Hochschulbau im Landeshaushalt gesondert vorgesehen wird. Und dabei bitte ich auf Globale Minderausgaben in Zukunft zu verzichten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit würde ich in die Abstimmung eintreten. Ich habe wahrgenommen, dass es einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gab und einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Gibt es weitere Wünsche für Ausschussüberweisungen? Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete, drei – Herr Schütze auch. Wer stimmt dagegen? Niemand. Enthaltungen? Vonseiten der AfDFraktion. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Damit ist auch dieser Überweisung stattgegeben. Dann stimmen wir noch über die Federführung ab. Ich gehe davon aus, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft die Federführung haben soll. Wer da die Federführung sehen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion, die drei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Federführung zugestimmt. Vielen herzlichen Dank, dann können wir diesen Tagesordnungspunkt schließen und kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 26 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/2794 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Zuerst hat sich Abgeordneter Tischner für die Fraktion der CDU zu Wort gemeldet – der nicht da ist. Dann zunächst Abgeordneter Laudenbach für die AfD-Fraktion.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste auf der Tribüne, wir debattieren heute zum zweiten Mal den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes. Mit diesen Gesetzesänderungen werden Studiengebühren für Studenten aus Ländern außerhalb der EU erhoben. Bei der ersten Debatte im letzten Jahr wurden von den Fraktionen kaum Sachargumente vorgebracht, stattdessen wurden von einigen Rednern haarspalterische Interpretationen von Studentenzahlen aus dem Hut gezaubert. Im Grunde aber war von den Fraktionen auch nichts anderes zu erwarten. Wenn man sich hinter zweifelhaften Zahlen versteckt, glaubt man, sich nicht mit Sachargumenten beschäftigen zu müssen. Tatsächlich sind widersprüchliche Zahlen zu ausländischen Studenten im Umlauf. Der Grund ist, dass nicht genau zwischen Universitäten und Hochschulen, zwischen staatlichen und privaten sowie zwischen Nicht-EUAusländern und sonstigen Ausländern abgegrenzt wird. Folgende Zahlen sind unstrittig: 1. Der Anteil der ausländischen Studenten hat sich in Thüringen seit 2000 mehr als verfünffacht.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Gut so!) Von ca. 1.600 ausländischen Studenten im Jahr 2000 stieg die Zahl bis 2020 auf ca. 8.400 an den staatlichen Hochschulen. 2. Die Gesamtzahl der Studenten an den staatlichen Hochschulen ging in Thüringen seit 2011 zurück, von ca. 53.600 auf 48.500. 3. Im gesamten Bundesgebiet kam fast die Hälfte aller ausländischen Studenten allein aus Asien, rund 46 Prozent.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Gut so!) Dieser hohe Anteil hängt auch damit zusammen, dass Studenten aus der EU häufig nur wenige Semester in Deutschland verbringen und somit in der Statistik kaum ins Gewicht fallen. Und zu guter Letzt: In Thüringen beträgt der Anteil der ausländischen Studenten in bestimmten Studiengängen bis zu 71 Prozent.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Gut so!)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja. Und was ist das Problem?) Das sagt der Rechnungshof und meint damit insbesondere Musikstudiengänge. Insider sprechen indes auch von einzelnen englischsprachigen Studiengängen, bei denen der Anteil ausländischer Studenten gegen 90 Prozent geht. So viel zu den Zahlen, die verdeutlichen, dass es sich um ein bedeutendes Phänomen handelt. Im Plenum im letzten Jahr sind die meisten Gründe für die Einführung der Studiengebühren für NichtEU-Ausländer schon genannt worden. Ich möchte zwei Gründe noch einmal herausheben:
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Einer reicht oder auch keiner!) Das wäre zum einen der finanzielle Aufwand für das kostenlose Studium für Ausländer aus NichtEU-Ländern. Er steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Die meisten Absolventen verlassen Thüringen nach dem Studium in Richtung Westen, ins Ausland oder sie gehen in ihre Heimatländer zurück.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Bildung ist ein Menschenrecht!) Dringend benötigte Fachkräfte werden so also nicht gewonnen.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das sollte
man wahrnehmen!)
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sorry, ich bin dran.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten die Diskussion schon heute Morgen und ich bitte alle um etwas Ruhe. Jetzt hat Herr Laudenbach das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Dies liegt auch daran, dass die Motivation für Studenten eben nicht die gute Studienqualität und auch nicht die sehr gute Bildungslandschaft in Thüringen ist.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie dürfen nicht von sich auf andere schließen!) Der Grund für viele ausländische Studenten, in Deutschland zu studieren, ist oft ganz einfach, weil es billiger ist. Es ist billiger, in Deutschland zu studieren als in ihren Heimatländern.
(Beifall AfD)
In China müssen Studenten bis zu 8.000 Euro an Studiengebühren jährlich zahlen, in Indien einen ähnlichen Betrag. Wenn es gleich wieder heißt, ausländische Studenten müssten doch bereits so viel mehr investieren als deutsche Studenten, die Lebenshaltungskosten mal mitgerechnet, ist das Studium in Deutschland für viele oft einfach günstiger als zu Hause. Aber was billig ist, wird eben trotzdem nicht wertgeschätzt. Daher verlassen auch viele Studenten unser Land nach dem Studienabschluss. Unser Gesetzentwurf möchte an dieser Stelle gegensteuern. Wir wollen die ausländischen Studenten, die sich hier gern einbringen. Wir wollen die ausländischen Studenten, die wirklich motoviert sind. Für die ausländischen Studenten, die begabt und motiviert sind, aber finanziell schwach aufgestellt sind, sehen wir Stipendien vor. Wir sehen auch Ausnahmen von der Gebührenpflicht bei verschiedenen Härtefällen vor. Wir gehen sogar noch weiter als die Kollegen in Baden-Württemberg und fordern, dass den Studenten, die Opfer eines Verbrechens, eines Unfalls werden, woraus eine längere Erkrankung oder Verhinderung entsteht, die Gebühren teilweise erlassen oder gestundet werden. Abgesehen von den rein finanziellen Aspekten gibt es dennoch einen weiteren Grund. Es gibt sehr große Niveauunterschiede der Sprach- und Fachkenntnisse ausländischer Studenten, und zwar auch nach mehrjährigem Aufenthalt. Die Besten mit den sehr guten Abschlüssen sind am schnellsten aus Thüringen verschwunden. Die etwas Schlechteren mit den größeren Sprach- und Fachdefiziten tragen dagegen dazu bei, das Unterrichtsniveau zu senken. Insbesondere in kleinen Lerngruppen wird von deutschen Studenten oftmals von ihren Dozenten verlangt, nicht mit ausländischen Studenten in die Gruppe eingeteilt zu werden, denn dann werden sie als Nachhilfslehrer oder Dolmetscher missbraucht, und dies beeinträchtigt die eigenen Lernerfolge.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist ja widerlich, was Sie hier machen!) Einige ausländische Studenten tragen zu einem anregenden und kreativen Studienumfeld bei. Wenn ihr Anteil aber gegen 50 Prozent geht, dann senken die Verständigungsprobleme zwangsläufig das Niveau. Baden-Württemberg hat diese Entwicklung schon hinter sich. Die grüne Landesregierung hat mit der Einführung der Studiengebühren die Notbremse gezogen.
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist ekliger Rassismus!) Lassen Sie uns die Finanzierung der Hochschulen auf eine breitere Basis stellen. Es ist nur gerecht, auch gegenüber den Steuerzahlern,
(Beifall AfD)
wenn ausländische Studenten einen Beitrag zu einer sehr hochwertigen Ausbildung leisten. Ich danke Ihnen vielmals.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Liebe Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen und Besucherinnen oben auf der Tribüne, wir haben diesen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ja schon vor vielen Monaten diskutiert und eigentlich gäbe es da nicht mehr viel zu sagen hinsichtlich der Ablehnungsgründe, wenn man jetzt nicht noch mal diese Rede gehört hätte.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Laudenbach, wir haben in der letzten Sitzung nicht irgendwie versucht, haarspalterische Diskussionen über Zahlen zu führen, sondern einfach mal in Ihren Antrag zu gucken und darzulegen, dass Sie offensichtlich nicht in der Lage sind, mit den Daten des Landesamts für Statistik vernünftig umzugehen, um daraus notwendige Schlussfolgerungen abzuleiten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Hauptsache, es lässt sich dann irgendwie gut spalten. Das scheint das Motto der AfD-Fraktion auch hier in dem Bereich zu sein, wenn sie die Forderung aufmacht, Nicht-EU-Ausländer/ ‑ innen mit Studiengebühren zu versehen. Ich will das mit den Zahlen noch mal kurz nennen, damit das hier nicht so stehen bleibt. Sie gehen nämlich in Ihrem Antrag von einer Gesamtzahl von 36.600 Studierenden im Jahr 2011 aus. Sie liegen damit nur dezente 15.000 neben der eigentlichen Zahl, die im Jahr 2011 an den Thüringer Hochschulen auch immatrikuliert war. Es ist schon eine gehörige Leistung, so hart in der Statistik dann danebenzugreifen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Auch bei der Ist-Zahl liegen Sie deutlich daneben. Wenn Sie die Zahlen mal nehmen würden, die Sie in Ihrem Antrag schreiben, würde der Anteil von Nicht-EU-Ausländer/ ‑ innen an den Thüringer Hochschulen momentan bei 35 Prozent liegen. Aber wir liegen da mit einer niedrigeren Quote momentan deutlich darunter. Ich will noch mal sagen, Sie haben gesagt, das sei ein besonderes Phänomen. Nein, internationale Studierende sind kein besonderes Phänomen. Sie sind eine der zentralen Säulen eines international kooperierenden Wissenschaftssystems und sind hier willkommen im Freistaat Thüringen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Jetzt will ich mich gar nicht so lange an den Zahlen aufhalten. Ich will in der Kurzfassung noch mal die Argumente bringen, warum wir auch heute die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfehlen, die ich in der ersten Lesung schon genannt hatte. Ihr Vorschlag ist und bleibt ökonomischer Unsinn, nicht nur, weil er völlig an den Haaren herbeigezogene Zahlen als Datengrundlage verwendet, sondern weil eben auch davon auszugehen ist, dass der Aufwand für die Erhebung der Gebühren am Ende durchaus höher ist als der tatsächliche Ertrag. Den Effekt hat man beispielsweise auch schon in Baden-Württemberg gesehen. Das habe ich Ihnen schon in der letzten Lesung erklärt. Die Umsetzung eines solchen Gesetzes würde den Hochschulstandort Thüringen schwächen. Auch davon kann Baden-Württemberg ein Lied singen. Nach der Einführung der Gebühren dort ist eben ein spürbarer Rückgang der Studierendenzahlen zu verzeichnen gewesen. Wie das dem Hochschulstandort weiterhelfen und zur Stärkung der internationalen Wissenschaftskooperation beitragen soll, das bleibt wohl Ihr Geheimnis. In Ihrem Gesetzentwurf forcieren Sie damit die Abschottung der Thüringer Hochschulen von der internationalen Wissenschaftslandschaft. Keinem Thüringer Studierenden, egal ob aus Thüringen, aus anderen Bundesländern, aus dem EU-Ausland oder nicht Nicht-EU-Ausland, wird ein Schritt weitergeholfen, wenn hier eine kleine Gruppe herangezogen wird, um die Finanzierung der Hochschulen zu stärken.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Es muss uns darum gehen, die Hochschulen mit öffentlichen Mitteln so auszustatten, dass dort alle Studierenden gut studieren und Lehrende gut arbeiten können. Statt weitere Hürden beim Zugang zu den Thüringer Hochschulen einzuziehen, bleiben wir dabei: Hürden müssen überall dort, wo sie sind, abgebaut werden. Das bedeutet dann auch, immer und überall gegen jede Form von Studiengebühren Nein zu sagen, insgesamt mit dem Ziel der Bildungsgerechtigkeit, der Bildungsbeitragsfreiheit von der Kita bis zur Hochschule. Deswegen sind wir als linke Fraktion immer noch dafür, beispielsweise endlich die Langzeitstudiengebühren abzuschaffen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ich sage es also gern heute noch mal: Ihren Gesetzentwurf braucht es nicht. Was es stattdessen braucht, ist eine grundlegende Reform der Ausbildungsförderung, wie sie jetzt endlich auf Bundesebene auch diskutiert wird, wo man aber auch immer noch mal eine Schippe drauflegen könnte. Statt Abschottung brauchen wir Bildungsgerechtigkeit und das bedeutet: Bildung gebührenfrei. Die Thüringer Hochschulen mit ihren vielen internationalen Studierenden, den Internationalen Büros und den Strategien zur Internationalisierung gilt es weiter zu unterstützen. Statt Geld bei den Studierenden zu scheffeln, wollen wir das Geld dort einsetzen, wo es notwendig ist, bei den Studierenden, und ihnen hier das Leben erleichtern. Anders als die AfD wollen wir den Bildungserfolg nicht nach Herkunft oder Geldbeutel bestimmen. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab und dann ist die Diskussion damit heute zum Glück endlich beendet.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich hoffe auch im Sinne des Bundesverbands der ausländischen Studierenden und der vielen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern auch in Bayern, dass die dortige Landesregierung im Rahmen der Anhörung der Hochschulgesetznovelle vielleicht doch noch Abstand nimmt von dem Vorschlag, diese Gebühren einzuführen. An der Stelle kann man sich vielleicht sogar mal an Schwarz-Gelb 2019 in NRW ein Beispiel nehmen. Durch den Druck der Studierenden wurde dort erreicht, dass die Gebühren nicht eingeführt wurden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dann bleibt es vielleicht dabei und irgendwann erkennt Baden-Württemberg vielleicht auch diesen Fehler, sodass wir diese unsäglichen Vorschläge endlich vom Tisch haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, bereits bei der ersten Lesung haben wir als CDU-Fraktion sehr deutlich gemacht, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können und ihn unstimmig finden.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das ist ein ganz schlechtes Zeichen jetzt!) Ja, es ist auch Mittagszeit, es sei ihnen gegönnt, dass die Schüler jetzt auch etwas zum Mittagessen kriegen. Schönes Wochenende euch!
(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich glaube, die Schüler haben heute Vormittag länger hier im Saal verbracht als mancher von uns. Aus unserer Sicht handelt es sich bei der Vorlage um ein populistisches Manöver. Sie geben vor, mit diesem Antrag dem Freistaat Thüringen Geld sparen zu wollen. Derweil ist Ihr wahres Ziel ein ganz anderes: Sie wollen aus ideologischen Überlegungen heraus das Studium für ausländische Studierende unattraktiv machen und zweitens wollen Sie eine Konkurrenzsituation zwischen deutschen und Nicht-EU-Studierenden konstruieren, die es so nicht gibt. Ich möchte die Gelegenheit der zweiten Beratung nutzen, um noch einmal eine Sache aufzuklären, die Sie versuchen, dem Rechnungshof unterzuschieben und ihn zu Ihrem Kronzeugen zu machen. Ja, es stimmt, der Rechnungshof hat auf eine tatsächliche Problemlage hingewiesen und die Forderung nach moderaten Studiengebühren für NichtEU-Ausländer allgemein formuliert. Aber wenn Sie den Rechnungshofbericht zitieren, um Ihre Behauptungen einer allgemeinen Konkurrenzsituation zu stützen, dann sollten Sie den Abschnitt im Rechnungshofbericht vielleicht noch einmal genau lesen. Anders als Sie hat der Rechnungshof nämlich sehr differenziert begründet. Schon der Beginn des ersten Satzes im Bericht weist den Weg, ich zitiere: „In ausgewählten künstlerischen Studiengängen“ usw. Der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht ein ganz konkretes Problem auf, nämlich dass es im Bereich „Musik“ sehr kostenintensive Studiengänge gibt, bei denen wir beobachten müssen, wieder Zitat: dass „[d]ie Chancen inländischer Bewerber, sich in den Eignungsprüfungen und Eignungsfeststellungsverfahren gegen ausländische Bewerber, die teilweise im Ausland bereits Musik in einem anderen Fach studiert haben, durchzusetzen, […] mitunter gering [sind].“ Als Beispiel dient dann der Studiengang „Klavier“. Hier tritt ein Nicht-EU-Anteil von 71 Prozent auf, eine sehr knappe Kapazität. Wenn es aus unserer Sicht überhaupt Handlungsbedarf gibt, dann nur in Bezug auf dieses isolierte Problem einer sehr eng begrenzten Anzahl an Studiengängen und begrenzt auf die Musikhochschule bei uns in Weimar. Mit dem populistischen Rundumschlag gegen ausländische Studierende, den Sie hier vorgelegt haben, hat das, was der Rechnungshof herausgearbeitet hat, nichts zu tun. Ihr Antrag ist in seiner Pauschalität zudem völlig ungeeignet, das tatsächliche Problem anzugehen. Es ist auch kein Zufall, dass in Sachsen, wo es die Staatsregierung in die Verantwortung der Hochschulen übergeben hat, diese Frage zu entscheiden, lediglich die beiden sächsischen Musikhochschulen von der Möglichkeit Gebrauch machen, Studiengebühren für Nicht-EUStudierende zu erheben. Dort scheint das Problem also ähnlich zu sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung sollte deshalb die Lage an der Musikhochschule genau analysieren und eine Lösung suchen – eine Lösung, damit auch deutsche musisch begabte Studierende die Kapazitäten stärker nutzen können. Im Hinblick auf Ihre undifferenzierte Forderung, sehr geehrte Kollegen von der AfD, bleibt für uns weiter klar: Es darf in Thüringen keine Campusmaut geben und es kann kein Interesse daran bestehen, ausländische Studierende von unserem Freistaat abzuschrecken – im Gegenteil: Wir müssen attraktiv für alle Studierenden sein.
(Beifall CDU)
Wichtig wäre zudem, zu überlegen, wie wir unseren Wirtschaftsstandort so attraktiv machen können, dass die Absolventen nach dem Studium auch hier arbeiten und vielleicht auch hier Gründungen vornehmen. Viele Studierende aus dem Nicht-EUAusland belegen MINT-Fächer und Ingenieurstudiengänge – genau die Studierenden, die wir auch als Fachkräfte brauchen. Anstatt diese Menschen zu vergraulen, wie es die AfD plant, sollten wir uns damit beschäftigen, wie wir dieses Potenzial gegen den Fachkräftemangel tatsächlich auch noch besser aktivieren können. Der AfD-Antrag will die Abschreckung ausländischer Studentinnen und Studenten. Dies geht an den Erwartungen und an den Notwendigkeiten in unserem Freistaat völlig vorbei. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Danke schön.
(Beifall CDU, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Vielen Dank. Ich begrüße die neue Besuchergruppe auf der Tribüne. Damit ihr folgen könnt, worüber wir gerade diskutieren: Wir diskutieren über das Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetz ‑ – also darüber, ob Studiengebühren für Menschen eingeführt werden, die nicht aus der Europäischen Union kommen. Als Nächster erhält Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Schülerinnen und Schüler – herzlich willkommen hier im Thüringer Landtag beim Thema „Hochschulgebühren“; auch da geht es im weitesten Sinne um die Zukunft dieses Landes und damit um euch. Schön, dass ihr den Weg hier in den Landtag gefunden habt. Erfolg braucht Vielfalt – diese Maxime füllen die Thüringer Hochschulen durch Weltoffenheit, Toleranz und ein vorurteilsfreies Miteinander jeden Tag mit neuem Leben.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dass das so bleibt, ist, glaube ich, Konsens unter zumindest fünf Parteien in diesem Hohen Haus und auch ein wichtiges Anliegen dieser fünf Parteien. Die Debatte im Frühsommer 2021 hat gezeigt, dass hier eine große Einigkeit besteht und, ich glaube, zum ersten Mal habe ich Herrn Schaft auch applaudiert für die Worte, die er am Anfang gewählt hat. Wissenschaft und Wirtschaft leben vom internationalen Austausch, zu dieser Position stehen wir heute umso intensiver auch in Betracht der Ereignisse, die uns weltweit beeindrucken. Die Argumente, die wir damals noch Herrn Kaufmann entgegengehalten haben, haben nach wie vor Bestand und brauchen eigentlich gar keine Wiederholung. Herr Laudenbach, ich weiß nicht, wer Ihnen das aufgeschrieben hat, aber das ist so in sich widersprüchlich, dass man eigentlich die Zeit sich hier sparen kann. Man muss ausdrücklich sagen: Studiengebühren von jährlich 3.000 Euro senden ein fürchterliches Signal in die Welt für den Studienstandort Thüringen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Einer der Vorredner hat es gesagt: Der Aufwand, diese einzunehmen, steht in keinem Verhältnis zu dem Schaden, den wir für unseren Hochschulstandort anrichten. Und mag der eine oder andere mit einem guten Gefühl und einem tollen Abschluss von Weimar aus der Musikhochschule diese dann schnell wieder verlassen, er geht in die Welt und trägt eine wunderbare Botschaft, nämlich dass er hier die Grundpfeiler seiner Ausbildung erlangt hat in einem weltoffenen Deutschland, in einer schönen Stadt wie Weimar. Und das sollte doch Anreiz sein, hier zu investieren. Es ist kleinkariert, hier irgendwie auf ein Return on Investment zu schielen, den sie herbeireden, der in keiner Weise gegeben ist, denn auch wir leben als deutsches Hochschulland davon, dass unsere Studenten im Ausland herzlich willkommen geheißen werden und
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP) im Austausch mit anderen Ländern und anderen Menschen vieles wieder mit in die Heimat bringen. Und nochmals: Ich glaube, neben dem, was wir diskutieren, ist viel wichtiger, dass wir noch mehr Leute aus Drittstaaten in die deutsche Hochschullandschaft, nach Thüringen einladen. Und wenn wir einen Fokus darauf richten, dann sollten wir unseren Fokus darauf richten: Wie können wir tatsächlich hier auch Möglichkeiten schaffen, dass sie hier verweilen?
(Beifall Gruppe der FDP)
Andere Länder – Israel, Kalifornien – machen uns das durch eine wunderbare Verzahnung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vor.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Mit Studienge-
bühren!) Vom ersten Tag an, wenn sie die Universität betreten, ist der neue Student interessant für die Wirtschaft aus dem Umfeld. Dort sitzen Wirtschaft und Wissenschaft vom ersten Tag zusammen am Tisch und suchen nach Möglichkeiten, das gewonnene Wissen an der Universität in marktfähige Produkte, marktfähige Anwendungen umzusetzen. Und warum sind wir Letzter in den Anwendungen Big Data, Künstliche Intelligenz? Weil wir dort eben zu wenig tun. Wir haben wunderbare Forschungsergebnisse, die wir in Deutschland, die wir in Thüringen erzielen, aber die Marktreife, die Möglichkeiten, daraus Wertschöpfung und zukunftsfähige Produkte, zukunftsfähige Anwendungen zu schaffen und damit Wohlstand und Wachstum zu sichern in diesem Land, die nutzen wir mehr als unzureichend. Das soll die Diskussion sein, die wir mit dem Wissenschafts- und Wirtschaftsministerium führen, dass wir diese Verzahnung hinbekommen, denn das ist ein Zukunftsschlüssel für unser Land. Deshalb noch mal ausdrücklich: Wir stellen uns mit Nachdruck gegen jegliche Forderungen, hier Studiengebühren einzuführen. Und nochmals: Wir fordern eher, in ein Marketingprogramm zu investieren, um ausländische junge Menschen nach Thüringen zu holen, um hier einen Studienabschluss zu erwerben und letztlich dann auch ihre Zukunft in Thüringen zu begründen, damit wir die jungen Leute und erfolgreichen möglichen Entrepreneure in Thüringen ansiedeln können. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kemmerich, Sie hatten gerade Kalifornien erwähnt. Wenn man als Deutscher an der Caltech-Universität studieren möchte, dann muss man 24.000 Euro für seinen Masterstudiengang bezahlen.
(Beifall AfD)
Nur mal so als Information.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Sie wissen, dass das überhaupt nicht vergleichbar ist!) Fast die Hälfte aller ausländischen Studierenden in Deutschland, die ein ausländisches Studium absolvieren, bricht es ab. Nur 44 Prozent derjenigen, die es dann absolvieren, bleiben in Deutschland. Das ist eben keine Hilfe für unseren Standort, sondern eben genau die angesprochene Konkurrenz, von der Dieter Laudenbach gesprochen hat.
(Beifall AfD)
Diese Konkurrenz in den Räumen gibt es ja eben nicht nur an der Universität, sondern beispielsweise auch in den Universitätsstädten. Wenn wir uns anschauen, wie hoch dort die Mieten sind, wie gering dort das Wohnungsangebot ist, dann ist es eben auch selbstverständlich, dass diese Konkurrenz auch auf dem Wohnungsmarkt beispielsweise ein großes Problem ist für die eigenen deutschen Studenten. Das wollen wir eben auch damit angehen.
(Beifall AfD)
Wir hatten im Tagesordnungspunkt zuvor beim Hochschulbau gehört, wie groß die Finanzierungsprobleme sind. Wir hatten gehört, welche großen Probleme diese Globale Minderausgabe im Hochschulbau schafft, die Probleme im Bereich der Raumschaffung, im Bereich der Platzprobleme, die es in einigen Studienbereichen und Studienfächern bereits gibt, zu beheben. Dann ist es selbstverständlich, dass ausländische Studierende, wenn sie dann hier schon das Angebot annehmen, eben auch ihren Beitrag dazu leisten und nicht von den deutschen Steuerzahlern mitfinanziert werden.
(Beifall AfD)
Wir benötigen nicht das blinde Wohlfühlgerede von der Weltoffenheit, sondern beste Studienbedingungen eben auch für unsere eigenen Studenten, und dafür setzen wir uns ein.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Aust, unsere Studierenden haben eben nur dann beste Bedingungen, wenn sie auch die Gelegenheit haben, sich international auszutauschen mit den Wissenschaftlern aus der ganzen Welt. Das ist hier verschiedentlich schon gesagt worden. So funktioniert Wissenschaft, so funktioniert Ausbildung, das schafft Austausch und damit natürlich auch einen Mehrwert für unsere heimische Wirtschaft. Wer das immer nicht sehen will und stattdessen mit so kleinen Beträgen wie hier die Leute vertreiben will, damit sie angeblich unseren eigenen Leuten die Wohnheimplätze nicht wegnehmen – das ist einfach ekelhaft, was hier wieder zu hören ist. Aber ich werde dazu später noch ausführen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte auch zu dieser Gelegenheit – wie auch schon bei der ersten Debatte hier vor einiger Zeit im Landtag – sagen, dass wir als SPD-Fraktion natürlich die Einführung von Studiengebühren ablehnen, egal, von wem sie kommen und egal, für wen sie gelten sollen. Es ändert auch nichts daran, wenn Sie jetzt – wie jüngst im Ausschuss – versuchen, die Einführung als Ausgleichslösung im Zuge der Einsparungen der Globalen Minderausgabe zu ummänteln. Dieser Vorschlag zeigt aus meiner Sicht lediglich, dass Sie eben noch immer nicht verstanden haben, wie Studiengebühren für die Thüringer Hochschulen und den Wissenschaftsstandort Thüringen insgesamt aussehen würden und was das bedeuten würde. Man darf daher annehmen, dass Ihnen das auch ziemlich egal ist. Studiengebühren verbessern die finanzielle Situation der Hochschulen eben nicht spürbar, weil deutlich weniger betroffene internationale Studierende nach Thüringen kommen würden. Ich habe Sie jetzt auch so verstanden, dass das ja Ihr eigentliches Anliegen ist. Wie die Ihnen gewiss hinlänglich bekannten Zahlen aus Baden-Württemberg zeigen, sind 2017 unmittelbar nach Einführung der Campusmaut für Nicht-EU-Bürger dort die Zahlen der internationalen Studierenden im Schnitt um 20 Prozent zurückgegangen, an einigen Hochschulstandorten sogar um mehr als ein Drittel. Inzwischen nehmen etwa nur noch halb so viele junge Leute aus dem NichtEU-Ausland ein Studium in Baden-Württemberg auf als im Vergleich zu vor 2017. Stattdessen ist eine Abwanderung in benachbarte studiengebührenfreie Bundesländer zu beobachten, und das ist natürlich auch etwas, was für Thüringen zu befürchten wäre. Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. Da sind sich nicht nur die Hochschulrektoren und ‑ rektorinnen einig. Was jedoch nachhaltig sein würde – und das ist auch von allen Vorrednern schon angesprochen worden –, wäre der Imageschaden für Thüringen. Ihr im Grunde fremdenfeindlicher Gesetzentwurf steht für ein – sagen wir – sehr enges Weltbild, ein Bild von uns hier und den anderen dort. Dass Sie so denken, erstaunt natürlich hier keinen mehr.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Es geht um
den Anteil der Kostenverteilung!) Es ist halt im Kontext der Debatte zu diesem Gesetzentwurf mehrfach schon darauf hingewiesen worden, aber man kann es nicht oft genug wiederholen: Wissenschaft, Forschung und Lehre profitieren nicht nur von internationalem und interkulturellem Austausch, von Zusammenarbeit und Transfer. Nein, im 21. Jahrhundert setzt Wissenschaft, die erfolgreich an Lösungen für globale Herausforderungen der Zeit arbeitet, internationale Kooperation geradezu voraus. Nur ein Wir kann den weltumspannenden Bedrohungen durch Erderwärmung, Hunger, Armut und Krieg begegnen. Ihr Gesetzentwurf verkennt deshalb vollkommen, dass der Wissenschaftsstandort Thüringen mit Studiengebühren einen schweren Nachteil in Deutschland, Europa und im weltweiten Wettbewerb um die klügsten Köpfe hätte. Daher freue ich mich, dass die Landesregierung auch weiterhin Ihren Vorschlag strikt ablehnt – so wie auch der Rest des Hauses jenseits Ihrer Fraktion. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die globalen Herausforderungen habe ich schon angesprochen. Ausdrücklich befürworten würde ich daher eine landes- und bundespolitische Initiative, die die Hürden abbaut, mit denen sich ausländische Studierende bereits jetzt schon – jenseits der Problematik in Baden-Württemberg – konfrontiert sehen. Ich denke dabei neben den begrüßenswerten Sonderregelungen für die vom Ukrainekrieg betroffenen Studierenden und Wissenschaftler, die auch in Thüringen besondere Unterstützung bekommen, vor allem an Stipendienprogramme für angehende Akademikerinnen und Akademiker, insbesondere aus Entwicklungsländern oder einen leichteren Zugang zu BAföG-Leistungen für die besagten Gruppen. Besonders schwer wiegt aus meiner Sicht, dass im vergangenen Jahr der Betrag, den ausländische Studierende im Laufe eines Visumantragsverfahrens auf einem Sperrkonto nachweisen müssen, mit derzeit 10.332 Euro sogar verdoppelt wurde. Das macht es für die große Mehrheit der weniger finanzstarken jungen Menschen aus dem Nicht-EUAusland nahezu aussichtslos, ein Studium in Thüringen oder anderenorts in Deutschland aufzunehmen. Das kann nicht der richtige Weg sein. Diskriminierungsinstrumente wie dieses lehnen wir ebenso strikt ab wie den vorgelegten Gesetzentwurf der AfD, und das wird auch so bleiben. Wir brauchen mehr Internationalität und nicht weniger. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Meldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Frau Präsidentin!) Ach so. Nein, ich glaube, es ist einfach keine Zeit mehr da, Herr Montag. 30 Sekunden, wollen Sie die noch?
(Zuruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Das
schaffe ich!) Na, dann los.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Frau Präsidentin. Werter Herr Aust, darauf will ich noch mal eingehen. Also da vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Sie gelten ja so ein bisschen als das soziale Gewissen der AfD. Aber, dass Sie hier scheinbar das amerikanische System einführen wollen, die keinerlei Steuerzuschüsse bei Universitäten leisten, sondern rein privat finanziert sind, das müssen Sie, glaube ich, Ihren Leuten noch erklären, aber uns hier nicht. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Schülerinnen und Schüler, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der AfD sieht die Einführung von Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro für Nicht-EU-Ausländer vor. Die Landesregierung lehnt den Gesetzentwurf ab. Die Einführung solcher Studiengebühren würde zu einem Rückgang des Anteils ausländischer Studierender in Thüringen führen. Es ist zu erwarten, dass die Kosten von 1.500 Euro pro Semester, die zusätzlich zu hohen Lebenshaltungskosten und dem Semesterbeitrag von ca. 240 Euro pro Semester aufzubringen wären, viele Studieninteressierte von einem Studium in Thüringen abhalten könnten. Aufgrund der nicht vertretbaren Sonderbehandlung bestünde die Gefahr der Abwanderung dieser Studierenden und in der Folge auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Länder, die keine Gebühren erheben. Eine solche Maßnahme würde nicht nur die jahrelangen Internationalisierungsbestrebungen konterkarieren, sondern auch dem Ansehen des Wissenschaftsstandorts Thüringen – das wurde hier schon mehrfach gesagt – nachhaltig schaden. Die Internationalisierung der Thüringer Hochschulen ist nach den Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025 eine Zielvorgabe in der Landeshochschulplanung Thüringens und Bestandteil der aktuellen Rahmenvereinbarung V zwischen Land und Hochschulen. Die Thüringer Hochschulen leisten einen unverzichtbaren Beitrag nicht nur für die wissenschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, sondern auch für die internationale Vernetzung des Landes und vor allem auch – das ist ganz wichtig – für die wirtschaftliche Entwicklung. Insbesondere unsere Universitäten und die Musikhochschule Franz Liszt Weimar haben in Lehre, Forschung und Kunst internationale Strahlkraft erlangt, die es auch zukünftig zu bewahren gilt. Mit ihrem internationalen Renommee tragen die Thüringer Hochschulen zum Bild und zum Einfluss Thüringens in der Welt maßgeblich bei. Herausgreifen möchte ich dabei das Beispiel der Bauhaus-Universität Weimar im Bauhausjahr 2019. Auch die Hochschulen selbst gewinnen durch ausländische Studierende an Anziehungskraft. Dadurch wird das Studium internationaler und begabte und kluge Studierende und Lehrende werden angezogen. Dazu muss man sagen, dass eben auch die Vernetzung während des Studiums dazu beiträgt, dass nach dem Studium die Vernetzung im Rahmen der Arbeitswelt steigt. Darauf sind die Thüringer Hochschulen auch angewiesen, um im Wettbewerb mit den anderen Hochschulen bundesweit, ich habe es vorhin schon mal gesagt, bestehen zu können. Die Thüringer Hochschulen sind Zuwanderungsmagnete für Studierende aus dem In- und Ausland. Sie wirken damit dem demografischen Trend in Thüringen aktiv entgegen. Und an dieser Stelle muss ich noch mal sagen, wir haben keine Fachkräfte, und wenn wir jetzt noch versuchen, die ausländischen Fachkräfte, die potenziellen, auch noch abzuhalten, in Thüringen zu studieren, wird es mit Sicherheit nicht besser. Auch auf die sehr gut ausgebildeten Fachkräfte für das Land ist die konkurrenzfähige Wirtschaft in Thüringen eben einfach dringend angewiesen. Ich fahre gerade durchs Land und treffe viele Unternehmerinnen und Unternehmer und Verbände und eines wird mir immer wieder gesagt: Das drängendste Problem sind die Fachkräfte. Mit dem Aufbau finanzieller Hürden für ein Studium in Thüringen ginge uns also enormes Potenzial verloren. Für die Darstellung der AfD, dass eine Mehrheit der Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss ihres Studiums in ihr Heimatland zurückkehren, gibt es keine tragfähige Datengrundlage. Im Gegenteil, es kann konstatiert werden, dass viele ausländische Studierende gern in Deutschland bleiben möchten. Es kann durchaus auch von einem Verbleib der Absolventen in Thüringen und in Deutschland ausgegangen werden, wenn wir die Rahmenbedingungen entsprechend gestalten. Aber auch bei einer Rückkehr der Absolventinnen und Absolventen in ihr Heimatland oder Niederlassung in einem anderen Land gehen uns die Investitionen in die Bildung dieser jungen Menschen nicht etwa verloren. Dies vor allem, weil diese ideell und wirtschaftlich mit Thüringen verbunden bleiben und weil eben auch Bindungen an Thüringen entstehen. Sie tragen nämlich dazu bei, Thüringens Renommee im Ausland zu erhöhen und stehen weiterhin als potenzielle, auch wirtschaftliche Partner gemeinsam zur Verfügung. Ich rate daher davon ab, mit einer solchen Entscheidung die Ausrichtung unserer Hochschulen und das Potenzial für die demografische Entwicklung unseres Landes zu gefährden. Alle Studierenden sollen sich in Thüringen ohne einen Aufpreis erwünscht und willkommen fühlen. Unabhängig davon ist die Beteiligung von Studierenden aus NichtEU-Staaten an den Hochschulkosten zur Einnahmenerzielung nicht geeignet. Vielleicht sage ich an dieser Stelle noch mal: Es gibt etliche Bund-Länder-Programme, ich nenne mal den Hochschulpakt 2020 oder den Vertrag „Studium und Lehre stärken“, da bekommen wir Bundesmittel, da geht es um Köpfe und da wird gezählt, und wenn die Köpfe nicht da sind, kriegen wir weniger Bundesmittel. Das sei an dieser Stelle vielleicht auch noch ergänzt.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das
sind Fakten! Die bei der AfD verarbeiten das nicht!) Lassen Sie mich abschließend auf die in der Begründung zum Gesetzentwurf enthaltenen Daten eingehen. Es wurde vorhin schon kurz darauf reagiert. Der Anteil der Nicht-EU-Ausländer an den Thüringer Studierenden lag im Wintersemester 2020/2021 bei 9,7 Prozent und nicht bei 35 Prozent. Dies betrifft 5.308 Studierende der Universitäten und der Musikhochschule sowie 4.047 Studierende der Fachhochschulen, der Dualen Hochschule Gera-Eisenach und der staatlich anerkannten Hochschulen bei einer Gesamtzahl von 96.080 Studierenden im Freistaat Thüringen. Das ist doch eine beträchtliche Zahl. Einen über den Durchschnitt erhöhten Anteil von ausländischen Studierenden verzeichnet beispielsweise die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar mit 31 Prozent in ausgewählten Studienfächern. Dies liegt an der Besonderheit dieser Hochschule. Studieren können an der Hochschule nur diejenigen, die den Nachweis ihrer besonderen künstlerischen Eignung für das gewählte Fach durch das Bestehen der Eignungsprüfung mitbringen. Die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar steht in Konkurrenz mit anderen Musikhochschulen, sodass sie zum Erhalt und Ausbau ihres Renommees auf exzellente Bewerber angewiesen ist, die zu einem nicht unerheblichen Teil aus dem nichteuropäischen Ausland kommen. Sehr geehrte Abgeordnete, der Gesetzentwurf sollte aus Sicht der Landesregierung abgelehnt werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen an dieser Stelle zur Abstimmung. Ich habe nicht wahrgenommen, dass noch mal eine Ausschussüberweisung beantragt wurde. Deswegen stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 7/2794 in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die übrigen Fraktionen, die fraktionslosen Abgeordneten und die Gruppe des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und es erübrigt sich auch eine Schlussabstimmung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten jetzt bis 13.00 Uhr in eine Lüftungs- und Mittagspause ein. Ich gebe noch den Hinweis, dass der Unterausschuss Kommunaler Finanzausgleich 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause in Raum F 101 tagt und wir nach der Mittagspause in die Wahlen einsteigen und danach mit der Fragestunde fortsetzen. Guten Appetit!
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir machen weiter und ich hoffe, dass einige Kolleginnen und Kollegen noch den Weg von der Mittagssonne wieder hierher zurück in den Plenarsaal finden. Wir kommen vereinbarungsgemäß zum erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 16, 22 und 23 – Wahlen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5378 Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter Olaf Kießling. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5382 Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Hier könnte eine Aussprache stattfinden, wenn das denn jemand wünschte. Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5383 Auch hier ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter Uwe Thrum. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Durchführung der aufgerufenen drei Wahlgänge. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Als Wahlhelfer sind Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Denny Möller und Herr Abgeordneter Urbach eingesetzt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Nein, da kommt noch eine Nachzüglerin. Ich frage nochmals: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich höre keinen Widerspruch. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut den Tagesordnungspunkt 24 auf. Hier der technische Hinweis: Acht Fragen sind noch offen von gestern, die wir noch nicht aufrufen konnten. Erster Fragesteller heute ist Herr Abgeordneter Mühlmann mit der Drucksache 7/5265. Bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung, und zwar zu „Bewerber für den Polizeidienst im Freistaat Thüringen zur Einstellung im Jahr 2022“. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie viele Bewerber für die Einstellung in den Polizeiberuf im Jahr 2022 durch den Freistaat Thüringen liegen aktuell – im Vergleich zum Jahr 2021 – vor – bitte um Gliederung nach Dienstform und Laufbahnen in absoluten Zahlen –. 2. Wie viele Aufstiegsbewerbungen liegen aktuell – im Vergleich zum Jahr 2021 – vor – bitte Gliederung nach Laufbahnen in absoluten Zahlen –? 3. Wie hoch ist bisher die Quote derjenigen aktuellen Bewerber, die aufgrund des Nichtbestehens des Eignungsauswahlverfahrens im Jahr 2022 nicht für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Freistaats Thüringen in Betracht kommen? 4. Wie bewertet die Thüringer Landesregierung die Anzahl der aktuell vorliegenden Bewerbungen unter Berücksichtigung der Zahl der nicht bestandenen Eignungsauswahlverfahren im Hinblick auf den avisierten Einstellungskorridor 2022?
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In Thüringen ist eine Bewerbung sowohl für die einzelnen als auch für die beiden Laufbahngruppen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes möglich. Des Weiteren ist während des Eignungsauswahlverfahrens auch noch ein Wechsel möglich, sodass keine statistische Erfassung der Bewerbungen getrennt nach der Laufbahn des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes vorgenommen wird. Mit Abschluss der 15. Kalenderwoche 2022 waren es 1.440 Bewerbungen im Vergleich zum Jahr 2021 mit 1.548 Bewerbungen. Zu Frage 2: In diesem Jahr liegen 88 Aufstiegsbewerbungen in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes vor. Im Vorjahr waren es 96 Bewerbungen. Zu Frage 3: Von den 1.440 Bewerberinnen und Bewerbern erfüllten bereits 343 Personen nicht die Einstellungsvoraussetzungen bzw. haben 140 ihre Bewerbungen wieder zurückgezogen. Zu den bisher durchgeführten Eignungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in die Vorbereitungsdienste der Laufbahn des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes wurden 980 Personen eingeladen. Von diesen erschienen 631 zum Auswahlverfahren und 387 haben den mündlichen und schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens bestanden. Von diesen wiederum sind gegenwärtig 268 gesundheitlich geeignet und dem Grunde nach einstellungsfähig und erfüllen die geforderten Voraussetzungen. An 229 dieser Personen wurden entsprechend der erreichten Platzierung auf der Rangliste bereits Einstellungszusagen für den 1. Oktober 2022 versendet. Zu Frage 4: Auch in diesem Jahr wurde die Einstellungskampagne an den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei angepasst. Neben umfangreichen Werbemaßnahmen der dort gebildeten Taskforce „Anwärterinnengewinnung“ wurde unter anderem die Bewerbungsfrist bis 31. Mai 2022 verlängert, um die angestrebten Einstellungszahlen zu erreichen. Dieses geschaffene Potenzial gilt es auszuschöpfen. Das Ergebnis bleibt daher abzuwarten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Ausführungen. Ich habe beispielsweise die Nachfrage: An 239, wenn ich mich recht entsinne, Personen ist bereits die Zusage gegangen. Weil ich die Zahlen gerade nicht parat habe, ist das so, dass dann aus heutiger Sicht die avisierten Bewerberzahlen erreicht werden, die für dieses Jahr sowohl im gehobenen als auch im mittleren Dienst eingestellt werden sollen? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage, die ich habe: Offensichtlich gibt es dieses Jahr wesentlich weniger Aufstiegsbewerber für den gehobenen Dienst. Woran liegt das? Was ist der Grund, dass dieses Jahr weniger als ein Drittel der Aufstiegsbewerber im Gegensatz zum letzten Jahr da sind?
Zu Ihrer ersten Frage: Es handelt sich um 229 Personen, an die das mit dem Ziel 1. Oktober 2022 bereits versendet wurde. Ansonsten kann ich Ihnen das nicht abschließend beantworten, weil, wie ich in Frage 4 dargestellt habe, die Frist quasi bis 31. Mai 2022 verlängert ist, was noch in der Zukunft liegt. Deswegen kann man erst dann abschließend beurteilen, ob das auskömmliche Potenzial erreicht wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre das Spekulation. Dasselbe gilt im Prinzip für die Aufstiegsbewerbungen. Sofern da im Rahmen der internen Auswertung noch Erkenntnisse gewonnen werden, kann ich Ihnen die gern schriftlich zuarbeiten.
Da war die Frage wahrscheinlich falsch verstanden. Mir ging es darum, warum wir weniger als ein Drittel der Aufstiegsbewerbungen haben als im letzten Jahr. Also die sind abgeschlossen, da kommen auch nicht noch mehr.
Es sind, wie ich Ihnen unter Frage 2 berichtet habe, 88 Aufstiegsbewerbungen, vorher waren es 96. Also ist die Differenz vorhanden, aber nicht ganz so groß, dass wir von einem Drittel sprechen könnten.
Gibt es weitere Nachfragen aus dem Kollegenkreis? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann mit der Drucksache 7/5395.
Auswirkungen der EEG-Novelle auf kleine Wasserkraftanlagen im Freistaat Thüringen Laut Meldungen sollen Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt Leistung nach EEG-Novellierung keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz begründet die Änderung mit dem Schutz der Umwelt. Aus Expertensicht wird jedoch befürchtet, dass ohne Vergütung ein Großteil der Anlagen über kurz oder lang zurückgebaut werden würde. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu diesen Plänen? 2. Wie viele Thüringer Wasserkraftanlagen wären bezogen auf Modernisierung betroffen? 3. Der Bau wie vieler Wasserkraftanlagen wurde im Jahr 2022 beantragt? 4. Der Bau wie vieler Wasserkraftanlagen soll im Jahr 2022 stattfinden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Wasserkraftnutzung stellt einen wesentlichen Grund dafür dar, dass Deutschland verbindliche Umweltziele im europäischen Biodiversitäts- und Gewässerschutz, insbesondere die Ziele der EEG-Wasserrahmenrichtlinie und der FloraFauna-Habitat-Richtlinie, verfehlt. Besonders bei kleinen Wasserkraftanlagen steht der vergleichsweise geringe Stromertrag erheblichen Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und der Biodiversität in und an Gewässern gegenüber, die dazu beitragen, dass der von der Wasserrahmenrichtlinie geforderte gute ökologische Zustand nicht erreicht wird. Diese deutlich negative Umweltbilanz kleiner Wasserkraftanlagen ist auch für Thüringen zu ziehen. Deshalb sieht das TMUEN keine Veranlassung, sich gegen die geplanten Regelungen für Wasserkraftanlagen auszusprechen. Soweit es um die geplante Regelung geht, die kleinen Wasserkraftanlagen bis 500 kW nicht mehr neu in die Forderung aufzunehmen, so ist dies die nachvollziehbare Konsequenz der eingangs skizzierten gewässerökologischen Situation. In keinem Fall könnten mit einer für kleine Wasserkraftanlagen gewährten Einspeisevergütung auch nur ansatzweise die immensen Kosten für die Einhaltung der gewässerökologischen Anforderungen bestritten werden. Eine Einspeisevergütung würde aber den weiteren Betrieb solcher Wasserkraftanlagen fördern, die die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllen, und damit einen gewässerökologisch problematischen Zustand verstetigen. Die Auswirkungen für Thüringen wären in der Praxis ohnehin eher gering. Das Wasserkraftpotenzial der Thüringer Gewässer ist weitestgehend ausgeschöpft, sodass der Neubau von Wasserkraftanlagen ebenso wie die Modernisierung und Leistungssteigerung vorhandener Anlagen allenfalls in sehr begrenztem Umfang infrage kommt. Zu Frage 2: Der Landesregierung sind aus dem behördlichen Vollzug keine mit Blick auf die EEG-Einspeisevergütung relevanten Modernisierungsvorhaben bei Kleinwasserkraftwerken bekannt. Zu Frage 3: 2022 wurde bislang der Bau von zwei neuen Wasserkraftanlagen wasserrechtlich beantragt. Dabei handelt es sich nicht um neue Wasserkraftanlagenstandorte, sondern um die Erweiterung bestehender Anlagen, die um ein zusätzliches Krafthaus an der Wehranlage ergänzt werden sollen. Zu Frage 4: Ob mit der baulichen Umsetzung der beiden beantragten Anlagen noch in diesem Jahr zu rechnen ist, kann nicht eingeschätzt werden. Darüber hinaus hat die zuständige obere Wasserbehörde keine Kenntnis zu weiteren Bauvorhaben. Andere behördliche Informationen dazu liegen gleichfalls nicht vor. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Doch!)
Doch. Entschuldigung. Auf dem Weg zum Mikrofon hin und zurück ist eine Maske zu tragen.
Ja, Sie waren so schnell bei der Absage des Ganzen. Vielen Dank für die Möglichkeit der Nachfrage. Sie haben gerade gesagt, dass die Wasserkraftwerke jetzt nicht mehr bezahlt werden bzw. wäre es nicht so schlimm. Gibt es vonseiten der Regierung Erkenntnisse, wie viel Energie, wie viele Kilowattstunden die kleinen Wasserkraftwerke hier in Thüringen zum Energiemix beitragen?
Ja, gut. Und die zwei Wasserkraftwerke, was Sie gesagt haben, die in Planung waren, vielleicht wissen Sie da, wie viel Energie dort rauskommen sollte. Das wäre auch noch ganz gut zu erfahren.
Dann gibt es keine weiteren Nachfragen mehr und wir kommen zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete König-Preuss mit der Drucksache 7/5401. Bitte schön.
Netzwerke, Verbindungen und Aktivitäten von „Freies Thüringen“ Die Gruppierung „Freies Thüringen“ und die ihr nahestehende Gruppierung „Freie Jugend“ treten seit mehreren Monaten im Kontext der sogenannten Querdenker- und Coronaproteste in Thüringen in Erscheinung. Beide haben maßgeblichen Anteil an der insbesondere über soziale Netzwerke erfolgenden Radikalisierung bis hin zu den teils auch gewalttätigen Protesten der sogenannten Coronaleugner. Unter anderem über Telegram-Kanäle von „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend“ sind inhaltlich-ideologische und teils strukturelle Verbindungen mit weiteren Gruppierungen, Initiativen, aber auch Parteien in Thüringen nachvollziehbar. Darüber hinaus liegen der Fragestellerin Hinweise vor, dass es Treffen zwischen Personen, die „Freies Thüringen“ zuzurechnen sind, sowie führenden Mitgliedern der Partei „Bürger für Thüringen“ gegeben hat. Sie verbinden nicht nur die Proteste gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie, sondern darüber hinaus Verschwörungserzählungen, insbesondere hinsichtlich der COVID-19Impfung. Damit einher gehen in Teilen antisemitische, die Shoa verharmlosende Darstellungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse hinsichtlich der Aktivitäten von „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend“ liegen der Landesregierung in Thüringen seit dem Jahr 2021 vor – bitte einzeln darstellen –? 2. Welche Verbindungen oder Netzwerke von „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend“ zu anderen Gruppierungen, Initiativen und Parteien bestehen nach Kenntnis der Landesregierung? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu welchen ihr bekannten Arten von Verbindungen und Aktivitäten zwischen „Freies Thüringen“ bzw. der ihr nahestehenden Gruppierung „Freie Jugend“ und der Partei „Bürger für Thüringen“ respektive führender Personen dieser Partei? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Gruppierung „Freies Thüringen“ bzw. der ihr nahestehenden Gruppierung „Freie Jugend“, insbesondere hinsichtlich ihres Einflusses auf die radikalisierten und teils gewalttätigen Coronaproteste sowie der Beförderung von Antisemitismus und Verschwörungserzählungen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König-Preuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Dabei muss zwischen virtuellen Aktivitäten und realweltlichen Aktivitäten unterschieden werden. „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend – INFOKANAL“ prägten und prägen in erheblichem Maße die Außenwahrnehmung des Coronaprotestgeschehens in Thüringen. Die Telegram-Kanäle „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend – INFOKANAL“ gehören in den sozialen Medien zu den zentralen Mobilisationsplattformen für das unangemeldete Protestgeschehen in Thüringen seit Jahresende 2021. Täglich wurden und werden dort Aufrufe zu unangemeldeten Protesten sowie Videos und Lichtbilder durchgeführter Protestveranstaltungen öffentlich geteilt. Durch die inhaltlich verantwortlichen Betreiber der Kanäle wird keine erkennbare Differenzierung zwischen extremistischen Inhalten und Protesten unter maßgeblicher Einflussnahme von Extremisten einerseits und nicht extremistischen Inhalten andererseits vorgenommen. Die Videos amtsbekannter Extremisten, die sich zum Teil in Wortbeiträgen äußern, und weiteregeleitete Posts extremistischer Parteien, wie zum Beispiel der „Freien Sachsen“, stehen neben Protesten ohne erkennbaren Extremismusbezug. Im Bereich realweltliche Aktivitäten sind die Kanäle „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend – INFOKANAL“ vor allem durch Kundgebungsmittel prägend für bestimmte Protestaktivitäten in Thüringen seit November 2021. Banner und Fahnen beider wurden bei zahlreichen Protestveranstaltungen mit einem besonderen Schwerpunkt in Ostthüringen mitgeführt. Die Wirkung der Marken „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend – INFOKANAL“, die im Protestzug in Kundgebungsmitteln leicht und breitenwirksam wahrnehmbar sind, entspricht nach Einschätzung der Landesregierung nicht immer auch einer quantitativen Prägung der Veranstaltung. Im Zusammenhang mit Aktivitäten von „Freies Thüringen“ und „Freie Jugend“ wurden bislang Straftaten im mittleren einschlägigen Bereich festgestellt, wie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, Sachbeschädigung und Bedrohung. Zu Frage 2: Es bestehen inhaltliche Bezüge, insbesondere in ein rechtsextremistisches Personenspektrum in dem Phänomenbereich der Reichsbürger und Selbstverwalter sowie in den neuen Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staats. Zu Frage 3: Die Partei „Bürger für Thüringen“ ist kein Beobachtungsobjekt des Amts für Verfassungsschutz. Im Rahmen seines gesetzlichen Beobachtungsauftrags bearbeitet das Amt für Verfassungsschutz jedoch auch extremistische Einzelpersonen, unter anderem im Umfeld dieser Partei, die das Protestgeschehen beeinflusst haben. Hinsichtlich konkreter Erkenntnisse zu entsprechenden Personen und deren Bezügen untereinander wird auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Thüringer Verfassung verwiesen. Einer Mitteilung stehen Daten- und Geheimschutzgründe entgegen. Zu Frage 4: Die Verwendung antisemitischer Stereotype wie auch der Glaube an Verschwörungserzählungen stellen zentrale Versatzstücke sowohl des Rechtsextremismus als auch des neuen Phänomenbereichs der verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staats oder der Ideologie der Reichsbürger und Selbstverwalter dar. Im Zusammenhang mit dem Coronaprotestgeschehen in Thüringen und dessen Begleitung in den sozialen Medien sind antisemitische und verschwörungserzählerische Motive ebenso aufgetreten wie Äußerungen gegen die Menschenwürde, Äußerungen im Widerspruch zur Demokratie oder zum Rechtsstaatsprinzip. Zum Teil waren diese Äußerungen gewaltbejahend und/oder wurden von Personen geäußert, die das Amt für Verfassungsschutz als gewaltbejahend einschätzt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine erste Nachfrage wäre, inwieweit der Landesregierung Erkenntnisse zu einem sogenannten Runden Tisch Thüringen vorliegen im Kontext der „Freien Thüringer“, „Bürger für Thüringen“, „Freie Jugend“, „Die Basis“ usw.
Nein, der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über ein Treffen dieser Gruppierungen vor, was quasi real in der Welt stattgefunden hat, was man im Sinne eines Runden Tisches begreifen könnte. In der Vergangenheit ist durch „Freies Thüringen“ und andere verbreitete Aufrufe zu Protestveranstaltungen und auch damit gemachten Erklärungen der Eindruck entstanden, dass es wechselseitige Absprachen und anlassbezogene Unterstützungshandlungen der Protestgruppen untereinander gab, die quasi den Effekt eines Runden Tisches darstellen.
Das kann ich Ihnen hier und jetzt nicht bestätigen. Sofern das möglich oder nicht möglich sein sollte, also je nachdem, wie die Antwort ausfällt, würden wir das schriftlich nachreichen.
Am 10. Dezember 2021 wurde die Einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums wird die Notwendigkeit dieses Gesetzes wie folgt begründet: „Die Herausforderung liegt darin, die aggressive Delta-Welle endlich nachhaltig zu brechen und die drohende Omikron-Welle noch zu verhindern.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Menschen arbeiten in Thüringen im Gesundheitsbereich und wie viele Personen davon wurden den Gesundheitsämtern als ungeimpft gemeldet? 2. Wie hoch war die Zahl der Arbeitssuchenden bzw. Arbeitslosen aus dem Gesundheitsbereich im März 2020, 2021 und 2022? 3. Wie hat sich die Anzahl von Arzt- und Zahnarztpraxen in Thüringen zwischen April 2021 und April 2022 entwickelt – monatliche Angaben –? 4. Hat sich die Einschätzung der Landesregierung in Bezug auf die Ziele und Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geändert, zum Beispiel auch angesichts der aktuell etwa 8.700 Ungeimpften in den Gesundheitsfachberufen in Thüringen, falls ja, inwieweit und, falls nein, warum nicht? Vielen Dank.
Für die Landesregierung antwortet in Vertretung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Staatskanzlei, Herr Prof. Dr. Hoff.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Aust will ich wie folgt beantworten: Sie weisen in der Vorbemerkung darauf hin, dass es eine Kontroverse um die Fortführung der Impfpflicht im Gesundheitswesen vor dem Hintergrund der gescheiterten Impfpflichtdurchsetzung im Deutschen Bundestag gibt. Insofern wissen Sie – auch durch die vielzähligen Diskussionen, die hier im Thüringer Landtag stattgefunden haben –, dass sich angesichts dieser Situation das Thüringer Ministerium für Gesundheit, Arbeit, Soziales, Frauen und Familie für ein dem gesetzlichen Regelungstatbestand entsprechendes Verhalten und gleichzeitig pragmatischen Umgang entschieden hat, der von den Institutionen im Gesundheitswesen wohlwollend und auch zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Dies als Vorbemerkung zu dem, was Sie gesagt haben. Im Übrigen formulieren Sie in Ihrer Mündlichen Anfrage sehr abstrakt von den Personen im Gesundheitsbereich. Da wissen Sie, dass der Gesundheitsbereich ein sehr weit gefasster ist und es auch – sagen wir mal – Grenzbereiche gibt, bei denen man nicht genau weiß, zählt man die jetzt dazu, zum Beispiel die Beschäftigten in den Gesundheitsämtern oder Ähnliches. Halten wir vielleicht mal insoweit fest, dass der Landesregierung nach den unterschiedlichen Erfassungsstichtagen 16.064 Personen in Thüringen als im Gesundheitswesen tätig verstanden werden. Das sind also Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Beschäftigten in Apotheken, psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten usw. Die Zahlen sind aber, wie gesagt, nicht abschließend zu bewerten. Den Gesundheitsämtern wurden keine Personen aus dem in der Fragestellung als solchen bezeichneten Gesundheitsbereich als ungeimpft gemeldet. Gleichzeitig ist es so, dass eine Abfrage des Thüringer Landesverwaltungsamts unter den Gesundheitsämtern folgende Erkenntnisse brachte, dass zum Stichtag 12. April den Gesundheitsämtern insgesamt 9.044 Personen von den Leitungen der von den einrichtungsbezogenen impfpflichtbetroffenen Einrichtungen und Unternehmen gemeldet wurden, die dort tätig sein sollen und keinen Immunitätsnachweis im Sinne von § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG vorgelegt haben. Sie haben dann in Frage 2 nach den Arbeitssuchenden aus dem Gesundheitsbereich gefragt: Unter dem Vorbehalt, den ich bereits genannt habe, ist es so, dass die Statistik der Bundesagentur für Arbeit in der Berufsklassifikation „Medizinische Gesundheitsberufe“ für Thüringen folgende Zahlen ausweist: im März 2020 900 Arbeitslose und 1.810 Arbeitssuchende und für 2021 1.053 und 1.044 und für 2022 839 und 2.638. In Frage 3 fragen Sie nach der Anzahl von Arztund Zahnarztpraxen in Thüringen zwischen April 2021 und April 2022. Ich würde jetzt auf die monatliche Darstellung verzichten, sondern: im April 2021 3.466 Betriebsstätten nach Kassenärztlicher Vereinigung und im April 2022 3.452; und nach Auskunft der Kassenzahnärztlichen Vereinigung April 2021 1.253 und 1. April 2022 1.190. Und zu Frage 4 habe ich schon ausgeführt, wir vertreten nach wie vor die Auffassung, dass an geltendes Bundesrecht und dies umzusetzen sich alle zu halten verpflichtet sind und damit habe ich auf Ihre Anfrage geantwortet.
Gibt es Nachfragen? Gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bilay mit der Drucksache 7/5406. Bitte schön.
Personalsituation der Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda Nach Kenntnis des Fragestellers ist seit einiger Zeit sowohl die Stelle des Leiters wie auch des stellvertretenden Leiters der Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda unbesetzt. Somit ist die Arbeitsfähigkeit dieser Kommunalaufsicht beeinträchtigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Personalsituation der Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda derzeit dar? 2. Aus welchen Gründen und seit wann sind welche Stellen der Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda nicht besetzt? 3. Wann erfolgt die Besetzung dieser Stellen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bilay beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Nach Auskunft des Landratsamts des Landkreises Sömmerda fehlt der unteren Rechtsaufsichtsbehörde derzeit der gemäß § 111 Abs. 4 ThürKO durch das Land zur Verfügung zu stellende Leiter. Alle weiteren Dienstposten – einschließlich der des stellvertretenden Leiters – sind besetzt. Zu Frage 2: Der Dienstposten des Leiters bzw. der Leiterin der unteren Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt des Landkreises Sömmerda wurde infolge des Ausscheidens des vormaligen Dienstposteninhabers zum 1. März 2021 vakant. Der vormalige Dienstposteninhaber hatte sich erfolgreich auf eine Stellenausschreibung in einem anderen Bundesland beworben. Ein Zuwarten mit der notwendigen Versetzung bis zur Nachbesetzung des Dienstpostens war insbesondere aufgrund der persönlichen Situation des Dienstposteninhabers nicht angezeigt. Der Dienstposten wurde im Zeitraum vom 25. Februar 2021 bis einschließlich 19. März 2021 öffentlich ausgeschrieben. In den Vorstellungsgesprächen am 16. und 19. April 2021 konnte ein Bewerber seine herausragende fachliche und persönliche Eignung für die Tätigkeiten der unteren Kommunalaufsicht darstellen. Er wurde für die Besetzung des Dienstpostens ausgewählt. Da der Bewerber älter als 47 Jahre ist und der Dienstposten nach § 111 Abs. 4 ThürKO einem beamtenrechtlichen Funktionsvorbehalt unterliegt, wurde seitens des Thüringer Landesverwaltungsamts in Abstimmung mit TMIK und dem TFM eine Ausnahme von der Höchstaltersgrenze nach § 7 Thüringer Laufbahngesetz in Verbindung mit § 48 Abs. 2 beantragt. Aufgrund der Struktur des bestehenden Arbeitsvertrags des Bewerbers war die Prüfung dieser Ausnahme mit rechtlichen Schwierigkeiten und einem enormen Abstimmungsbedarf zwischen dem aktuellen Arbeitgeber, dem TLVwA, dem TMIK und dem TFM verbunden, die den zeitlichen Verzug bei der Stellenbesetzung begründen. Aufgrund des bestehenden Funktionsvorbehalts kommt eine Einstellung im Angestelltenverhältnis im vorliegenden Fall nicht in Betracht. Derzeit sind mit dem Bewerber letzte besoldungs- und versorgungsrechtliche Fragestellungen zu klären. Darüber hinaus gibt es vonseiten des aktuellen Arbeitgebers noch keine verbindliche Zusage bezüglich eines möglichen Einstellungstermins im Landesverwaltungsamt. Da der Bewerber über einen grundgesetzlich geschützten Bewerbungsverfahrensanspruch verfügt, muss er im Stellenbesetzungsverfahren berücksichtigt werden. Ein Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens ist nach aktuellem Verfahrensstand sachlich nicht gerechtfertigt. Aufgrund der fachlichen Expertise des Bewerbers ist das Thüringer Landesverwaltungsamt auch nach wie vor an seiner Einstellung interessiert. Zu Frage 3: Die Besetzung des Dienstpostens als Leiter bzw. Leiterin der unteren Kommunalaufsicht im Landratsamt des Landkreises Sömmerda erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens. Der konkrete zeitliche Horizont kann vor dem Hintergrund der oben geschilderten Besonderheiten nicht abgeschätzt werden. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke für die sehr ausführliche Antwort. Es ist aber dann doch so, dass mehrere Landesbehörden untereinander innerhalb eines Jahres nicht klären konnten, dass diese eine Stelle besetzt werden kann und auch nicht absehbar ist, dass sich diese mindestens drei Landesbehörden, wie ich in Erinnerung habe, in absehbarer Zeit einigen können?
Nun, ich denke, ich habe die vielen verschiedenen Sachverhalte, die den Klärungszeitraum begründen, dargestellt. Ich kann jetzt, wie gesagt, keine zeitliche Prognose anstellen, weil es nicht nur an den Behörden liegt, sondern auch an dem Verhältnis des Arbeitnehmers, der noch einen Arbeitsvertrag hat. Sprich: Es sind nicht nur die von Ihnen angesprochenen Behörden beteiligt, sondern auch noch externe und nicht von der Landesregierung zu beeinflussende Gründe.
Gibt es weitere Nachfragen? Die sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Schubert mit der Drucksache 7/5411.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Endschaftsregelung für Investitionskredite für den Geraer ÖPNV Seit mehreren Jahren wird in Gera die kommunalpolitische Debatte über die Möglichkeiten der Finanzierung notwendiger Ersatzinvestitionen bei der GVB zur Sicherung des ÖPNV in der Zukunft debattiert. Neben der Möglichkeit der Umwandlung eines Gesellschafterdarlehens, das aus Sicht der Landesregierung – siehe Beantwortung der Kleinen Anfrage in der Drucksache 7/3358 – auch europarechtlich möglich ist, wird über die Möglichkeit einer Kreditfinanzierung zur Darstellung der Gesamtsumme von Eigenmitteln debattiert. Dabei besteht die Problematik, dass je nach Kredithöhe die vollständige Tilgung des Darlehens durch die GVB unter Umständen erst nach dem Ende des derzeit laufenden öffentlichen Dienstleistungsauftrags zwischen der Stadt Gera und der GVB im Jahr 2036 erfolgen würde. Somit wäre eine Endschaftsregelung zur Besicherung der vollständigen Rückzahlung durch die Stadt nach dem aktuellen Vertragsende des ÖDA notwendig. Der Finanzdezernent der Stadt Gera, auf dessen alleinige Entscheidung die Ausreichung eines Gesellschafterdarlehens an die GVB in Höhe von 17 Millionen Euro im Jahr 2016 zurückgeht, vertrat in dieser Debatte wiederholt den Standpunkt, dass eine sogenannte Endschaftsregelung für die Stadt Gera rechtlich nicht möglich wäre. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche rechtlichen Vorgaben bilden die Grundlage für die Entscheidung einer kommunalen Rechtsaufsicht, ob eine Endschaftsregelung zulässig ist oder nicht? 2. Welche Voraussetzungen müssten durch die Stadt Gera erfüllt werden, um eine Zustimmung der Rechtsaufsicht für eine Endschaftsregelung zu erhalten? 3. In welchen Gebietskörperschaften wurden in den vergangenen zehn Jahren Endschaftsregelungen für Kreditgeschäfte durch die Rechtsaufsichtsbehörde aus welchem Grund genehmigt bzw. abgelehnt? 4. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen ein, ob für die Stadt Gera eine Endschaftsregelung genehmigungsfähig ist und wie begründet sie ihre Auffassung? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Da die Fragen 1 und 2 der Mündlichen Anfrage in einem engen sachlichen Zusammenhang stehen, möchte ich diese zunächst gemeinsam beantworten. Die Mündliche Anfrage spricht die Endschaftsregelung im Zusammenhang mit einer Besicherung der vollständigen Rückzahlung eines Darlehens nach Auslaufen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags an. Für eine solche Endschaftsregelung fehlt es an einer allgemeingültigen Definition. In der Regel versteht man unter Endschaftsregelungen Vereinbarungen, die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach dem Auslaufen eines Grundvertrags regeln. Ausgehend davon sind vielfältige Anwendungsfälle und Ausgestaltungen von Endschaftsregelungen denkbar. Die kommunalrechtliche Zulässigkeit einer Endschaftsregelung ist daher davon abhängig, wie die vertragliche Ausgestaltung konkret aussieht. Die Ausgestaltung der Regelung bestimmt damit auch, welche Voraussetzungen eine Kommune erfüllen müsste, um gegebenenfalls erforderliche rechtsaufsichtliche Genehmigungen zu erhalten. Lassen Sie mich das kurz am angesprochenen Beispiel der Besicherung von Darlehensforderungen erläutern: Die Besicherung von Darlehensforderungen Dritter ist grundsätzlich als Bürgschaft oder Gewährvertrag denkbar. Durch einen Bürgschaftsvertrag würde sich die Stadt Gera als Bürge gegenüber dem Gläubiger ihres Verkehrsbetriebs verpflichten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Verkehrsbetriebs einzustehen. Im Gewährvertrag würde durch die Stadt die Haftung für einen bestimmten Erfolg, für ein bestimmtes Verhalten des Verkehrsbetriebs oder eine Gefahr, also für ein Risiko übernommen. Die Gewährleistungspflicht ist dabei regelmäßig von der Verpflichtung des Hauptschuldners unabhängig. Beide Rechtsgeschäfte bedürften der rechtsaufsichtlichen Genehmigung nach § 64 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung bzw. § 15 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik, wenn sie nicht im Rahmen der laufenden Verwaltung abgeschlossen werden. Die Genehmigung soll nach dem Gesetz unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden. Sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Sie wäre in der Regel zu versagen, wenn die einzugehenden Verpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde bzw. hier der Stadt Gera nicht in Einklang stünden. Nach der Bekanntmachung über das Kreditwesen der Gemeinden und Landkreise soll eine Bürgschaft im Allgemeinen nur für dinglich gesicherte Kredite übernommen werden. Generell sollen die Gemeinden nach der Kreditbekanntmachung bei den Rechtsgeschäften große Vorsicht und Zurückhaltung walten lassen und die Haftung nur für einen von vornherein bestimmten Betrag oder Höchstbetrag übernehmen. Aus den genannten Normen der Thüringer Kommunalordnung und des Gesetzes über die kommunale Doppik sowie aus der Kreditbekanntmachung ergeben sich die von der Stadt zu erfüllenden Voraussetzungen für eine rechtsaufsichtliche Genehmigung für den Fall, dass eine Endschaftsregelung eine Bürgschaftsregelung oder einen Gewährvertrag darstellt. Hinweisen möchte ich an dieser Stelle außerdem darauf, dass die Gestaltung einer Endschaftsregelung so erfolgen muss, dass sie den beihilferechtlichen Vorschriften nicht widerspricht. Zu Frage 3: Die gewünschten Informationen liegen der Landesregierung nicht vor und lassen sich nur durch eine hoch aufwendige Einzelfallrecherche erheben. Zu Frage 4: Wie ich zu den ersten beiden Fragen bereits ausgeführt habe, kommt es ganz wesentlich auf die konkrete Ausgestaltung der sogenannten Endschaftsregelung an, um deren Genehmigungspflichtigkeit und ihre Genehmigungsfähigkeit beurteilen zu können. Insoweit ist die Frage nach einer abstrakten Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit einer Endschaftsregelung für die Stadt Gera hier und heute rein hypothetisch. Eine abschließende rechtliche Bewertung kann nur in dem dazu vorgesehenen rechtsaufsichtlichen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach Vorliegen aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte getroffen werden. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die Beantwortung. Es ist natürlich schade, dass es keine konkretere Aussage gibt an dieser Stelle. Ich will dennoch versuchen, mit zwei Nachfragen das Feld etwas besser auszuleuchten. Ist denn die Bewertung, ob in dem konkreten Fall im Jahr 2036 eine dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune vorliegt – das wäre ja eine zu erfüllende Bedingung in der Aufzählung, die Sie hier vorgetragen haben –, im Jahr 2022 zum Beispiel möglich oder wie kommt man zu dieser Einschätzung, um dieses Kriterium als erfüllt zu betrachten? Das wäre meine erste Nachfrage. Zweite Nachfrage: Ist Ihnen bekannt, dass zum Beispiel die Stadt Erfurt eine Endschaftsregelung kommunalaufsichtlich genehmigt bekommen hat, um mal im Vergleich der kreisfreien Städte zu bleiben – nach meinem Kenntnisstand muss sich das innerhalb der letzten fünf Jahre sogar zugetragen haben –, ansonsten würde ich mich, wenn das jetzt ad hoc nicht beantwortet werden kann, über eine schriftliche Nachlieferung freuen, andernfalls eine erneute Mündliche Anfrage stellen.
Für die zweite Frage muss ich noch einmal kurz nachfragen: Sie möchten wissen, ob es in Erfurt die Endschaftsregelung gibt oder wie die konkret ausgestaltet ist?
Ja, und wie dort der Genehmigungsprozess abgelaufen ist, auch vor dem Hintergrund meiner ersten Nachfrage, dass dann weit in die Zukunft hinein überprüft werden muss, ob diese dauerhafte Leistungsfähigkeit an dieser Stelle vorhanden ist oder nicht.
Wie dargestellt ist es davon abhängig, wie die konkrete Endschaftsregelung aussieht. Deswegen hatte ich beide Varianten dargestellt. Mir ist der konkrete Fall in Erfurt nicht bekannt. Gern kann ich das – sofern das im Rahmen einer Recherche möglich ist – Ihnen zuarbeiten. Wir haben aber dargestellt, dass der Landesregierung diese ganzen Erkenntnisse über alle vorliegenden Endschaftsregelungen generell nur dann zugänglich wären, wenn man wirklich Einzelfallrecherche betreiben würde für die über 600 Kommunen, denen es möglich wäre, so etwas abzuschließen. Zu Ihrer ersten Frage: Es ist so, ich kann das – das habe ich versucht, in der Antwort auf Frage 4 darzustellen – aktuell nicht konkret einschätzen. Man kann nur die Schritte darstellen, die quasi gegangen werden müssen. Alles andere ist, solange keine konkrete Formulierung vorliegt, hypothetisch. Aber das könnte die Stadt im engen Austausch mit ihrer Kommunalaufsicht dann einleiten, um Schritt für Schritt diese Frage beantworten zu können, ob das genehmigungsfähig wäre oder nicht. Den Rahmen habe ich jetzt versucht, auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen darzustellen.
Ich verstehe Sie richtig – um das noch einmal nachzufragen, was Sie gerade gesagt haben –, dass man erst zu einem Ergebnis eines solchen Prozesses abschließend sagen kann, ob es eine Endschaftsregelung gibt oder nicht, und nicht davor.
Man kann davor sagen, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, und kann dann sicherlich im Laufe des Prozesses schon abschätzen, ob das Chancen auf Erfolg hat, wenn das dann konkret vorliegt. Ich hatte ja versucht, darzustellen, dass es alle entscheidungsrelevanten Sachverhalte betrifft. Man müsste jetzt im Einzelfall prüfen, welche das konkret sind.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Umsetzung von EfA-Leistungen in Thüringen Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen schon bis Ende des Jahres 2022 digital bereitzustellen. Besonders wichtig ist dabei das arbeitsteilige, zeitsparende Vorgehen nach EfA bzw. Einer-für-Alle. EfA-Leistungen bedeuten, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst mitnutzen können. Hierfür müssen sie sich mittels standardisierter Schnittstellen anbinden. Die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Dienstes teilen sich die angeschlossenen Länder und Kommunen. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat Thüringen bereits EfA-Leistungen entwickelt und implementiert? Wenn ja: Um welche Leistungen handelt es sich und welche davon haben andere Bundesländer übernommen? 2. Wurden EfA-Leistungen aus anderen Bundesländern in Thüringen übernommen? Wenn ja: Welche und wie hoch waren die Kosten für die Bereitstellung der standardisierten Schnittstellen? 3. Ergeben sich aus der Übernahme von EfA-Leistungen aus anderen Bundesländern und der bereitgestellten standardisierten Schnittstellen Folgekosten? Wenn ja: Wie hoch sind die finanziellen Kosten pro Jahr für die Kommunen? 4. Wie unterstützt der Freistaat Thüringen die Kommunen bei der Bewältigung der fachlichen, finanziellen und personellen Herausforderungen bei der Anbindung von EfA-Leistungen an die kommunalen Fachverfahren?
Für die Landesregierung antwortet in Vertretung für das Finanzministerium das Ministerium für Inneres und Kommunales und nun zum letzten Mal für heute Frau Staatssekretärin Schenk.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich kann das nicht garantieren, je nachdem, welche TOPs nachher noch aufgerufen werden. Zunächst beantworte ich für die Landesregierung die gestellte Frage wie folgt – mit einer kurzen Vorbemerkung, wenn Sie gestatten, zum Stand der OZG-Umsetzung mittels EfA: Aus Thüringer Sicht ist festzustellen, dass die OZG-Umsetzung im föderalen Kontext, insbesondere nach dem EfA-Prinzip, bislang die Erwartungen, die in die gemeinsame Umsetzung gesetzt wurden, noch nicht erfüllt hat. Viele der EfA-Umsetzungsprojekte liegen deutlich hinter den ursprünglichen Zeitplänen zurück. Dies wird auch am geringen Stand verfügbarer EfA-Leistungen im FIT-Store sichtbar. Nun zu Ihrer Anfrage, Herr Abgeordneter Weltzien: Zu Frage 1: Thüringen hat noch keine EfA-Leistungen entwickelt. Der Freistaat hat sich jedoch frühzeitig auf den Weg gemacht, die Nachnutzbarkeit von EfA-Leistungen, die andere Bundesländer entwickelt haben, zu verproben. Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern wurde in den vergangenen Monaten versucht, erste EfA-Leistungen anderer Bundesländer in Thüringen auszurollen. Hinsichtlich der EfA-Leistungen im Aufenthaltstitel ist das auch innerhalb des Verprobungszeitraums gelungen. Die anderen Leistungen, zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, werden aktuell bei der Implementierung im Rahmen der dafür in Thüringen geschaffenen regulären Umsetzungsstrukturen weiter verfolgt und sind teilweise auch Gegenstand des OZG-Starterpakets, das das TFM mit der KIV vereinbart hat. Zu Frage 2: Bisher wurde noch keine der wenigen verfügbaren EfA-Leistungen anderer Bundesländer vertraglich für Thüringen gebunden und übernommen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 in Bezug auf die EfA-Verprobungsprojekte verwiesen. Zu Frage 3: Die Nachnutzung von EfA-Onlinediensten anderer Bundesländer verursacht ab 2023 Kosten in unterschiedlicher Höhe. Bei vielen der EfALeistungen stehen diese noch nicht fest bzw. sind von den Themenfeldführern noch nicht kommuniziert. Im Jahr 2022 sind die Betriebskosten durch die Mittel aus dem Konjunkturpaket des Bundes finanziert. Für die Thüringer Kommunen entstehen aus der Nachnutzung der EfA-Onlinedienste keine Kosten. Die Kommunen müssen allenfalls Kosten für die Anbindung der Onlinedienste an ihre Fachverfahren oder andere elektronische Systeme im Backend tragen. Jedoch unterstützt auch hier das Land die Kommunen durch Fördermittel nach der Thüringer E-Government-Richtlinie. In Anbetracht der Heterogenität der Fachverfahrenslandschaft und der Kosten für notwendige Schnittstellen können die Kosten pro Jahr derzeit nicht ermittelt werden. Zu Frage 4: Der Freistaat Thüringen unterstützt aktuell wie kein anderes Bundesland die Kommunen bei der Bewältigung der mit der OZG-Umsetzung verbundenen Herausforderungen. Neben der kostenfreien Bereitstellung der E-Government-Basisdienste ThAVEL, Zuständigkeitsfinder, Thüringer Servicekonto, E-Payment und zukünftiger Plattform digitale Behördenkommunikation, der finanziellen Unterstützung durch die Thüringer E-GovernmentRichtlinie und der zentralen Finanzierung der EfAOnlinedienste anderer Bundesländer zur Nachnutzung in den Thüringer Kommunen hat der Freistaat Thüringen den kommunalen IT-Dienstleister KIV Thüringen GmbH mit der Durchführung des OZGStarterprojekts beauftragt und finanziert dieses. Mit dem Projekt wird den Thüringer Kommunen direkte Unterstützung bei der Nachnutzung von OZG-Leistungen angeboten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Dann herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin Schenk, für Ihren übermäßigen Einsatz heute.
(Beifall SPD)
Das darf ich hier mal sagen, wenn man noch andere Ministerien vertritt. Zur letzten Frage von heute erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. König mit der Drucksache 7/5413 das Wort.
Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen im Schuljahr 2021/2022 Rund 60 Prozent aller Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen lernen an Schulen in freier Trägerschaft. Hier war es in der Vergangenheit der Regelfall, dass Auszubildende Schulgeld zahlen mussten. Um die Attraktivität einer Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zu steigern und Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundesländern zu beheben, hat der Thüringer Landtag beschlossen, die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen ab dem Schuljahr 2021/2022 sicherzustellen. Hierzu hat der Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsjahr 2021 1.073.000 Euro und im Haushaltsjahr 2022 1.845.000 Euro im Landeshaushalt eingestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem finanziellen Volumen wurden Einnahmeausfälle der Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft aufgrund der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen im Kalenderjahr 2021 erstattet? 2. Warum kam es im Kalenderjahr 2022 trotz zur Verfügung stehender Haushaltsmittel bisher noch zu keiner Erstattung von Einnahmeausfällen an die Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft aufgrund der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen? 3. Wann können die Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft mit der Erstattung der Einnahmeausfälle rechnen? 4. Mit welchen Erstattungsvolumina rechnet die Landesregierung im Kalenderjahr 2022 unterteilt in die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. König beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Ich darf kurz darauf hinweisen, dass Sie gestern Abend, wenn ich richtig informiert bin, schon politisch über das Thema diskutiert haben, und ich die Zahlen gewissermaßen nachtragen darf. Frage 1 – In welchem finanziellen Volumen wurden Einnahmeausfälle der Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft aufgrund der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen im Kalenderjahr 2021 erstattet? –: Im Haushaltsjahr 2021 wurde aus Kapitel 04 29 Titel 671 01 im Einvernehmen mit dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Thüringer Landtags staatliche Finanzhilfe in Höhe von 1.039.298,11 Euro bei einem Haushaltsansatz von 1.073.000 Euro gewährt. Fragen 2, 3 und 4 nehme ich zusammen, also die Fragen: Warum kam es im Kalenderjahr 2022 trotz zur Verfügung stehender Haushaltsmittel bisher noch zu keiner Erstattung von Einnahmeausfällen an die Berufsbildenden Schulen? Wann können die Berufsbildenden Schulen mit der Erstattung der Einnahmeausfälle rechnen? Mit welchen Erstattungsvolumina rechnet die Landesregierung im Kalenderjahr 2022? Dazu Folgendes: Der Koalitionsvertrag der die Bundesregierung in der 19. Legislaturperiode tragenden Parteien CDU, CSU und SPD sah vor, dass das Schulgeld für alle Gesundheitsberufe abgeschafft wird. Im Vertrauen und im Vorgriff auf eine solche Regelung der Bundesregierung haben die Länder die Einnahmeausfälle der Träger übernommen. Allerdings kam eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung in der 19. Legislaturperiode nicht zustande. Nunmehr stellt sich die haushaltsrechtliche Situation in Thüringen im Jahr 2022 wie folgt dar: Zur Bedienung gesetzlich zu leistender Zahlungen in den Titeln 684 01 bis 684 09 des Kapitels 04 29 werden höhere Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 erforderlich. Das sind also die Zuschüsse für Schulen in freier Trägerschaft. Um diese gesetzlich zwingenden Leistungen zu erfüllen, sind die in Kapitel 04 29 Titel 671 01 im Jahr 2021 eingestellten Mittel für diesen Zweck vorzusehen. Für Leistungen, für deren Gewährung keine rechtliche Verpflichtung besteht, sind aktuell die haushalterischen Voraussetzungen nicht gegeben. Dies gilt gerade vor dem Hintergrund, dass im Einzelplan 04 ein Großteil der vom Haushaltsgesetzgeber ausgebrachten Globalen Minderausgabe erwirtschaftet werden muss.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist die
Entscheidung der Regierung, nicht des Parlaments!) Vor diesem Hintergrund können im Jahr 2022 die berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft nicht mit der Erstattung von Einnahmeausfällen rechnen.
Ist Ihnen bekannt, dass in den Schulen in freier Trägerschaft Ausbildungsverträge abgeschlossen wurden, in denen das Schulgeld ausgeschlossen wurde, weil man sich dort auf den Beschluss des Thüringer Landtags – Sie haben den Bund angeführt, aber wir haben im Thüringer Landtag den Beschluss gefasst –
(Beifall CDU)
bezogen hat, die ersten drei Monate auch ausgezahlt hat und ab Januar jetzt kein Schulgeld mehr auszahlt und die freien Träger ihre Verträge revidieren müssen? Ist Ihnen das bewusst? Das ist die erste Frage. Und die zweite Frage ist, wie Sie darauf gekommen sind, gerade in diesem Bereich zu kürzen, welche Begründung Sie dafür haben, und nicht in anderen Bereichen gekürzt haben.
Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass uns sehr bewusst ist, dass die Globale Minderausgabe mit erheblichen Einschränkungen verbunden ist. Das ist sozusagen der Borkenkäfer der Bildungspolitik. Da werden Schneisen geschlagen, die wir ausgleichen müssen, wo wir neu aufforsten müssen, wenn Sie im Bild bleiben wollen. Wir können das natürlich immer hin- und herschieben, aber wir werden immer irgendwo etwas kürzen müssen. Es wird nicht anders gehen. Das ist nicht das, was das Ministerium sich gewünscht hat. Wir haben leider keine Ausgaben die überflüssig sind. Das heißt, wir können immer nur an der einen Stelle etwas nehmen und woanders …
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Schlimm,
dass Sie keine Übersicht haben!) Bitte?
(Unruhe CDU)
Wir sind in der Fragestunde. Debatten führen wir dann gleich ab dem nächsten Tagesordnungspunkt wieder.
(Zwischenruf Abg. Dr. König, CDU: Die Frage
ist noch nicht beantwortet!)
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul-
tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Doch, ausreichend!)
Punkt A: Uns war das sehr bewusst, dass es Schaden anrichtet. Punkt B: Wir können im Moment nichts anderes tun, als die Globale Minderausgabe umzusetzen.
Gibt es weitere Nachfragen aus dem Haus? Das sehe ich nicht. Dann sind wir mit der Fragestunde durch für heute und wir kommen erneut zu den Tagesordnungspunkten 16, 22 und 23, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5378 Abgegebene Stimmen 79, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 28 Jastimmen, 46 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5382 Abgegebene Stimmen 79, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 79. Auf den Wahlvorschlag entfallen 33 Jastimmen, 41 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5383 Abgegebene Stimmen 79, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 78. Auf den Wahlvorschlag entfallen 30 Jastimmen, 46 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich schließe diese Tagesordnungspunkte. Es geht jetzt weiter mit dem Aufruf des TagesordGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3063 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordnetem Bilay für die Fraktion Die Linke das Wort.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erlaube mir für die Koalitionsfraktionen zu sprechen und will dabei darauf hinweisen, dass unsere Grundposition zu diesem Gesetzentwurf der AfD hinlänglich bekannt ist. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, weil Ihre Regelungsinhalte, die Sie da formuliert haben, unnötig und unwirksam sind und überhaupt nicht zu Thüringen passen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben bereits in der ersten Lesung darüber geredet. Die AfD-Fraktion ist ja für ihre Ahnungslosigkeit, die Sie da zu Papier gebracht haben, von allen, auch wirklich von allen Seiten regelrecht abgewatscht worden. Jemand mit einem bisschen Anstand und Ehrgefühl hätte den Gesetzentwurf anschließend zurückgezogen.
(Beifall CDU)
Stattdessen stehlen Sie uns heute hier mit der zweiten Lesung die wichtige Zeit für Fragen, um die Probleme dieses Landes nachhaltig zu lösen. Um auf die Straßenausbaubeiträge einzugehen, haben Sie eins zu eins das Gesetz aus Bayern abgeschrieben. Allein das wäre schon ein Skandal, aber das eigentlich wirklich Skandalöse ist ja: Sie bekommen als AfD-Fraktion, als Opposition jeden Monat einen Oppositionszuschlag. Den sollten Sie mal wirklich für ernsthafte Vorschläge umsetzen. Ich bin mir sicher, dabei kommt trotzdem nichts raus. Insofern sind Sie nicht nur ein Fall für den Verfassungsschutz, Sie sind auch ein Fall für den Rechnungshof und für den Bund der Steuerzahler.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Um das mal auf den Punkt zu bringen, was Ihre typische Masche ist: Sie greifen die Spitze eines Eisbergs von Problemen und gaukeln den Leuten irgendwelche Lösungen vor, die aber keine wirklichen Lösungen sind, weil sie auch zu den Problemen der Menschen und zu den Problemen dieses Landes nicht passen. Sie verschaukeln die Leute, Sie vergackeiern die Leute. Sie greifen das Sicherheitsgefühl – wenn wir nachher noch über die Feuerwehr reden – der Menschen in diesem Land an und Sie beschädigen das Vertrauen der Menschen in die Politik substanziell.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ma-
chen Sie doch gerade!) Zum Thema der Straßenausbaubeiträge und des Härtefallfonds, was Sie hier vorgeschlagen haben: Die Betroffenen wissen sehr genau, sie brauchen nicht die AfD. Sie wissen, dass die PDS und Die Linke seit den 1990er-Jahren ständig auf den Straßen an ihrer Seite standen, wenn sie gegen überhöhte Kommunalabgaben demonstriert haben.
(Beifall DIE LINKE)
Es war durchaus eine anerkennenswerte, auch politische Leistung damals, dass die CDU 2004 die Wasserbeiträge abgeschafft hat und bei den Abwasserbeiträgen erhebliche Erleichterungen durchgesetzt wurden.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist ein Fakt. Am Ende hat Rot-Rot-Grün 2019 die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Da sind wir uns einig. Wir haben für dieses Land und für die Menschen etwas getan. Die Menschen brauchen die AfD also nicht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Zum zweiten Teil, was Sie hier in unsinniger Art und Weise vorschlagen: Da geht es angeblich um die Stärkung des Ehrenamts, insbesondere im Bereich der freiwilligen Feuerwehren. Da will ich noch mal darauf hinweisen, was wir als Rot-Rot-Grün gemeinsam mit der CDU in diesem Haushalt beschlossen haben: allein 53 Millionen Euro dieses Jahr, unter anderem zur Beschaffung von moderner Feuerwehrtechnik für die ehrenamtlichen Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren vor Ort.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Das wer-
den 2024 noch mehr!) Allein in den Jahren 2020, 2021 und 2022 summiert sich dieser gewaltige Betrag auf immerhin rund 160 Millionen. Das ist ein tatsächlicher Beitrag zur Stärkung des Ehrenamts, weil wir nämlich damit die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren anerkennen, indem wir sie auch bestmöglich mit der notwendigen Technik ausstatten. Das ist ein lebensnaher Beitrag, aber nicht das, was die AfD hier vorgeschlagen hat. Sie ignorieren auch völlig, wenn es um die Stärkung des Ehrenamts bei den Feuerwehren geht, dass es eine erfolgreiche Mitgliederkampagne der Landesregierung gibt. Wir können feststellen – das sind reine nackte Zahlen –, dass die Mitgliederzahlen bei den Einsatzabteilungen steigen.
(Unruhe AfD)
Ich komme zum Fazit: Sie haben zwei Landtagssitzungen missbraucht, Ihre völlige Inkompetenz öffentlich zu dokumentieren, und deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf heute erneut ab.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Unruhe AfD)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Eine Frage an die AfD: Sie haben zwei Redner hier angemeldet, Abgeordneten Czuppon und Abgeordneten Sesselmann. Wer möchte denn reden? Herr Sesselmann.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, das war eine sehr subjektive Darstellung der Fraktion der Linken, die wir hier gehört haben. Aber vielleicht mal zur Sache: Es geht um zwei Regelungsgehalte. Das war einmal die Schaffung des Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge und natürlich die Abgabenerlassmöglichkeit für ehrenamtliche Angehörige von Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren, wozu mein Kollege dann sprechen wird. Nun, die erste und die zweite Lesung – wenn ich das hier kurz replizieren darf: Herr Bilay, Sie sagen, wir brauchen die AfD nicht für diesen Gesetzentwurf. Das haben Sie nicht zu entscheiden! Das entscheidet der Bürger, denn der hat die AfD mit 23 Prozent gewählt!
(Beifall AfD)
Was ist denn geschehen? Fakt ist: Rot-Rot-Grün hat bisher keine Tätigkeit entfaltet. Es wird eine Tätigkeit kritisiert, aber selbst hat man nichts gemacht, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Und die SPD hat ohnehin kein Interesse, Hauseigentümer zu entlasten, denn die Zielgruppe scheint eine andere zu sein; und – wie wir das jetzt auch mit der Ablehnung unseres Gesetzentwurfs erlebt haben – die Linkspartei ebenso wenig. Die Grünen auch nicht, denn die Grünen haben aus unserer Sicht eine verfehlte Eigenheimpolitik, die dazu führt, dass betroffene Hauseigentümer – beispielsweise in Piesau oder in Ilmenau, wo die Petition läuft – eben durch das Raster fallen. Feststellend bleibt hier zu sagen: Links hat längst seine Rolle als Kümmerer, die sie vielleicht in Vorzeiten hatten, abgetreten, nämlich an die Alternative für Deutschland.
(Beifall AfD)(Heiterkeit DIE LINKE)
Da können Sie lachen, wie Sie wollen. Sie haben in Ihrem Wahlprogramm nur vollmundige Versprechen und alles nur heiße Luft. Unwahr ist auch – damit kommen wir zurück zu unserem Gesetzesvorhaben –, dass die Härtefallregelung für Straßenausbaubeiträge aus Bayern abgeschrieben worden ist. Das ist nicht der Fall. Sie ist an die bayerische Vorschrift angelehnt, und zwar haben wir eines gemacht: Bayern kennt keine wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge, aber wir haben in unserem Gesetzentwurf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge aufgenommen und ebenso die vom Landesamt für Statistik ermittelten Durchschnittseinkommen der Thüringer hier berücksichtigt. Es wurde natürlich auch auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht abgestellt. Ich möchte hier kurz zur Rede von Frau Kollegin Merz aus der ersten Debatte Stellung nehmen: Da haben wir uns bei den Stichtagsregelungen an die Bestimmungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zur Festsetzungsverjährung von Beitragsforderungen gehalten. Als Rechtsanwalt habe ich gelernt: Lieber ein schlechter Schriftsatz in der Frist als ein guter verfristeter Schriftsatz. Es bleibt hier festzustellen: Die Linkspartei bekommt weder das eine noch das andere hin.
(Unruhe DIE LINKE)(Beifall AfD)
Sie können ja noch was dazu sagen, wenn Sie Lust haben. – Sie schauen tatenlos zu, wie der Innenminister das Problem aussitzt, während sich die Betroffenen fragen, warum hier nicht gehandelt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. Schauen Sie in „Neues Deutschland“, schauen Sie sich den Artikel von Herrn Haak an, schauen Sie sich dort die betroffenen Personen aus Piesau und aus Ilmenau an! Sie sollen hier Ihre Arbeit im Parlament machen. Und wenn Sie Petitionen unterstützen, dann wäre es auch nicht schlecht, wenn Sie unseren Gesetzvorschlag unterstützen, damit das schnell von der Bühne geht und die Sache endlich vom Tisch ist.
(Beifall AfD)
Meine Damen und Herren, die CDU versteckt sich leider – das muss man hier sagen – hinter einem Gutachten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 6. Juli 2020, das in seinen Grundlagen lediglich 353 von insgesamt 631 Gemeinden und Städten in Thüringen und damit nur etwas mehr als die Hälfte der Gemeinden und Städte erfasst hat. Wir als Fraktion beantragen daher nochmals die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss. Sie können jetzt gern beweisen, verehrte Kollegen der super demokratischen Fraktionen, ob es Ihnen ernst ist, die Beitragspflichtigen für Straßenausbaubeiträge der Jahre 2015 bis 2018 zu entlasten. Denn Sie haben bei der Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben angekündigt, dass Sie sich darum kümmern werden – das war am 15.09.2021. Versprechen gebrochen. So ist es eben bei Politikern der Linkenfraktion. Links kommt nun mal von gelinkt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Es geht dann weiter mit Herrn Abgeordneten Czuppon von der AfD-Fraktion.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Werte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, ich habe leider nur noch 3 Minuten, deswegen kann ich meine ganzen Fakten, die ich hier habe, leider nicht noch mal konkret vorbringen. Wie gesagt, auf Herrn Bilay braucht man nicht einzugehen, das einzige was er als Fakten hat, das ist Unanständigkeit oder irgendwas; das ist eben nicht faktenbasiert. Weil Sie auch faktentechnisch immer unterlegen sind,
(Beifall AfD)
müssen Sie mit irgendwelchen pauschalen Beleidigungen arbeiten. Das ist ein Zeichen von Schwäche. Wie gesagt, bei mir geht es jetzt hier noch mal um die Feuerwehr. Wir haben in unseren Gesetzentwurf reingeschrieben, dass es eine Abgabenerlassmöglichkeit für ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehr geben soll. Man sieht schon, die erste Lesung war am 4. Juni 2021, also ein Jahr dauert es, bis es hier zur zweiten Lesung kommt. Das ist schon mal eine Schande an sich. Es gibt eben keine rechtliche Grundlage für diese Abgabenerlassmöglichkeit und wir wollen für die Städte und Gemeinden Rechtssicherheit schaffen, wollen dafür ein Gesetz ändern. Leider ist Herr Maier jetzt nicht da. In einer der letzten Plenarsitzungen nannte Herr Maier unser dauerhaftes und ernst gemeintes Engagement für die Verbesserung der Bedingungen der freiwilligen Feuerwehren – ich zitiere –: „Anbiederung“. Ich hoffe, das haben viele Feuerwehrangehörige gehört
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ui!
Jetzt kommt der Wasserwerfer auf mich zu!) und ziehen ihre Schlüsse daraus. – Wasserwerfer hat im entferntesten Sinn sogar was mit Feuerwehren zu tun, das ist richtig, der wirft nämlich auch Wasser. Aber Ihr Zwischenruf ist sehr unpassend. Auch wenn Minister Maier sagt, es gibt schon Möglichkeiten, dass Feuerwehrangehörige hier kostenlos ins Freibad können, ist das eben nicht richtig, denn es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Die überörtliche Rechnungsprüfung holt irgendwann alle Gemeinden und Städte ein, da helfen solche Aussagen vom Minister wenig, sondern da braucht es eben Gesetze. Dann ist man rechtssicher. Ich will noch kurz auf ein paar Bemerkungen von Herrn Bergner eingehen, der uns vorgeworfen hat, die Abgabenordnung ist Bundesrecht und regelt auch Bundessteuern. Das unterstreicht wieder einmal seine Inkompetenz im Kommunalabgabenrecht.
(Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Die Abgabenordnung – hören Sie zu! – regelt nämlich keine Bundessteuern, aber ihre Verfahrensvorschriften finden in § 15 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bei der Erhebung von Kommunalabgaben in Thüringen Rechtsanwendung. So viel dazu.
(Beifall AfD)(Zwischenruf aus dem Hause: Das stimmt
nicht!)
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Ich erkläre es Ihnen dann gleich noch mal!) Jetzt habe ich nur noch 48 Sekunden. Frau Henfling hatte dann auch die Zahlen bezweifelt. Herr Bilay hat auch gesagt, die Angehörigen der Feuerwehrabteilungen würden immer mehr werden. Wir können uns auf Statistiken berufen, die von 2009 bis 2019 erhoben wurden. 2009 gab es 41.300 Feuerwehrangehörige in Einsatzabteilungen, 2019 noch 33.000. Wie Sie da eine Steigerung rauslesen, kann ich nicht verstehen.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Frau Henfling hat die Zahlen auch angezweifelt. Da kann ich ihr sagen, wir berufen uns auf das Landesamt für Statistik und nicht wie Sie auf die schöngefärbten Zahlen aus den Jahresberichten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales. Das wird ja von Minister Maier geführt.
(Beifall AfD)
Dass die sich natürlich loben – das ist richtig. Wie gesagt, ich habe das hier noch mal ausgedruckt, weil Sie sagen, Sie kämpfen für das Ehrenamt.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
8 Euro kriegt ein Feuermann Rente im Monat, wenn er 20 Jahre dabei war, Wahnsinn!
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Wenn Sie wirklich etwas für das Ehrenamt tun wollen, dann unterstützen Sie unseren Gesetzentwurf.
(Beifall AfD)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
An der Stelle möchte ich noch mal unsere neue Redezeituhr erklären. Die läuft in den Ampelfarben rückwärts ab, die ist grün und zeigt Ihre Redezeit an und dann, wenn noch 1 Minute übrig ist, dann wechselt sie bereits auf so ein fieses Gelb und dann können Sie sehen,
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Noch nicht mal das hat er verstanden!) dass es jetzt Zeit ist, zum Ende zu kommen. Gut, ich nehme die Bewertung der Farbe Gelb zurück. Dann, wenn Rot ist, dann ist die Redezeit definitiv vorbei. Wenn ich dann sage, die Redezeit ist zu Ende, oder die Kollegin hier oben, dann ist sie definitiv zu Ende, und das heißt nicht, dass Sie erst zum Ende kommen sollten. Also, wenn Sie mal diese Farbumstellung von Grün auf Gelb beachten würden, dann würden wir hier mit der Redezeit auch besser hinkommen. Jetzt ist als nächster Redner hier auf meiner Liste Herr Abgeordneter Bergner für die Gruppe der FDP.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, jetzt haben wir gleich einiges gelernt. Kollege Sesselmann informiert sich also im „Neuen Deutschland“ und schreibt lieber kurze Entwürfe als gute, aber egal. Ich will es auch gern erklären, Herr Czuppon, vielleicht schaffen Sie es ja diesmal. Es ist die zweite Lesung Ihres Gesetzentwurfs und bereits in der ersten Lesung haben wir Freien Demokraten bezüglich dieses Entwurfs massive rechtliche Bedenken geäußert. So weit sind Sie mitgekommen, das stimmt. Und ich möchte es hier noch mal zusammenfassen: Laut Ihrer Begründung möchten Sie ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen freiwilliger Feuerwehren Kommunalabgaben, also Beiträge, Benutzungsgebühren oder Entgelte, und Real- sowie örtliche Aufwandsund Verbrauchssteuern erlassen. Und dann schaut man mal in den Entwurf und sieht dort, dass die AfD dort für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren einen sogenannten Erlassgrund nach § 227 normieren will. So weit erst mal okay. Die AfD will in einem Landesgesetz für freiwillige Feuerwehren Abgaben erlassen. Dann fragt man sich aber: Was sagt denn dieser § 227? Denn damit ist nicht mehr das Landesgesetz gemeint. Das ist § 227 der Abgabenordnung Bund. Nach dieser Vorschrift können Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Unbillig ist grob zusammengefasst entweder ein völlig falscher Steuerbescheid, gegen den Widerspruch und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zulässig sind, oder die Zahlung der Steuern muss die wirtschaftliche Existenz des Steuerschuldners bedrohen oder gar vernichten. Wir reden also hier von Personen, die mit dem Rücken zur Wand stehen. Aber das hatten wir bereits in der ersten Lesung gesagt und dass Sie ehrenamtliche Feuerwehrleute mit Menschen auf eine Stufe stellen wollen, die finanziell völlig am Abgrund stehen, dass Sie dabei hier die freiwilligen Feuerwehren benutzen, um Punkte zu sammeln und daneben noch Ihren umstrittenen Härtefallfonds durchzubringen, denn so haben Sie es sich ja wohl gedacht: Wer soll bitte dagegen stimmen, wenn Sie angeblich freiwillige Feuerwehren unterstützen wollen? Vermutlich haben Sie schon Ihre Social-Media-Beiträge fertig und hetzen wieder los, dass sich hier außer Ihnen keiner für die freiwilligen Feuerwehren interessiert. Und, meine Damen und Herren, das ist dann schäbig, die Kameradinnen und Kameraden so zu missbrauchen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, Gruppe der FDP)
Denn eigentlich sind die Feuerwehren für Sie hier doch nicht mehr als das Mittel zum Zweck, denn wenn es darum geht, waren Sie so klein mit Hut. Das will ich sagen. Beim Haushalt beispielsweise, da wollten Sie Pauschalen für die Jugendfeuerwehren von gerade einmal 12,50 Euro pro Jahr nehmen – pro Jahr. Was Sie auch wollten: die Feuerwehrrente verdoppeln. Und da müssen Sie mir mal die Frage beantworten: In Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie, dass sich die Mitgliederzahl der freiwilligen Feuerwehr von 2009 bis 2018 um mehr als 9.000 Mitglieder verringert hat. Und daraus ziehen Sie den Schluss, „dass die zusätzliche Altersversorgung allein nicht geeignet ist, eine Attraktivität des ehrenamtlichen Dienstes in Einsatzabteilungen von freiwilligen Feuerwehren zu stärken.“ – Zitat. Im Haushalt haben Sie nichts weiter eingestellt. Vermutlich, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Czuppon, vermutlich fällt Ihnen auch sonst nichts weiter ein außer eben einfach billiger polemischer Entwürfe und Anwürfe gegen die Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, die einfach nicht beschließbar sind und die Sie auch noch an Ihre Forderungen zu den Straßenausbaubeiträgen knüpfen. Meine Damen und Herren, Wertschätzung für unsere 782 freiwilligen Feuerwehren in 821 Städten und Gemeinden mit 1.609 Ortsteilfeuerwehren, 81 Stützpunktfeuerwehren, 10 Berufsfeuerwehren und sechs behördlich anerkannten Werkfeuerwehren mit insgesamt 59.557 Feuerwehrangehörigen
(Beifall DIE LINKE, CDU)
sowie 12.855 Jugendfeuerwehrleuten und 11.940 Mitgliedern in Alters- und Ehrenabteilungen sieht anders aus. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Vielen Dank. Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Urbach das Wort.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier schon am 4. Juni 2021 über dieses Vorhaben der AfD diskutiert. Mit Ausnahme Ihrer Fraktion haben allesamt vorhandenen Gruppen und Fraktionen das Ganze und die Überweisung an den Ausschuss abgelehnt. Wir werden das auch heute machen. Das ist nicht immer so, aber in diesem Fall ist es durchaus angebracht, darüber nicht weiter reden zu müssen. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft nur neue Ungerechtigkeiten. Man muss sich das einfach mal vorstellen, wenn man jetzt in dem Ort ist und sagt, okay, Straßenausbaubeiträge sind erhoben worden, vielfach auch in unangenehmen Höhen, und dann sagt man den Kameraden der Feuerwehr, ihr braucht das nicht zu bezahlen. Tut man denen dann einen Gefallen oder erweist man ihnen einen Bärendienst? Ich stelle mir gerade vor, wie die Kameraden abends beim Stammtisch sitzen und ihren Freunden erklären müssen, na ja, du hast das jetzt hier nicht bezahlen müssen, dieses und jenes, die anderen mussten es bezahlen, weil es eigentlich auch alle bezahlen müssen, und das, weil du in der Feuerwehr bist. Die Kameraden sind aber nicht in der Feuerwehr, weil sie gern irgendwo was einsparen möchten, sondern sie sind deshalb dort, weil sie Leben retten und sich dafür einsetzen möchten, dass alle Menschen vernünftig versorgt sind, sicher sein können und keine Angst haben müssen, dass, wenn ihr Haus brennt, da niemand kommt und sie einfach danebenstehen müssen. Da wird man nicht locken können, indem man sagt, komm, wir erlassen euch hier ein paar Abgaben. Das wirft ein Bild auf die Kameradinnen und Kameraden, das ist diesem Ganzen nicht würdig. Kollege Bergner hat das gut ausgeführt. Das ist nichts, was der Feuerwehr hilft. Das Ganze zu verquicken, ist wirklich eine sehr merkwürdige Idee. Darauf muss man erst einmal kommen. Dass am Ende – da haben Sie natürlich nicht ganz Unrecht – diese Straßenausbaubeitragsgeschichten und der Fonds für die besonders schwierigen und hohen Fälle – ja, der ist hier beschlossen worden mit dem Haushalt 2021. 28,5 Millionen Euro haben wir grundsätzlich für dieses Thema eingestellt. Im Haushalt ist zu finden, dass dieser Fonds extra dort eingerichtet werden könnte. Aber, da ist die Kritik der AfD nicht ganz ungerechtfertigt, es ist bisher nicht passiert.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Der ist aus
dem Haushalt gestrichen!) Es liegt beim Land. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es durchaus mit einer Richtlinie oder einer Verordnung zu machen. Der Innenminister könnte das tun. Das ist aber bisher nicht passiert. Nichtsdestotrotz, meine verehrten Damen und Herren der AfD, ist es hier heute aus den genannten Gründen abzulehnen. Und noch einmal: Die Feuerwehr hier vor das Loch schieben zu wollen, um andere Ziele zu erreichen, das ist nicht redlich. Wenn Sie die Feuerwehr unterstützen möchten, dann möchte ich Sie ganz herzlich dazu einladen, unserem Antrag, den wir auch schon lange im Innenausschuss diskutieren, „Zukunft der Feuerwehren in Thüringen – Brand- und Katastrophenschutz gewährleisten“, den wir auch in der Anhörung hatten, wie Sie wissen, den wir jetzt auch noch mal in der letzten Sitzung des Innenausschusses geändert haben und den wir in der kommenden Sitzung des Innenausschusses noch mal beraten wollen, wenn Sie den unterstützen möchten, dann sind Sie da herzlich eingeladen. Da finden Sie ganz viele wunderbare Vorschläge, die wir erarbeitet haben, als wir mit den Feuerwehren im ganzen Land gesprochen haben. Da können wir tatsächlich bessere Lösungen finden, als wenn man den Kameraden hier irgendwie Geld schenken möchte, was sie vielleicht gar nicht haben möchten. Zum Beispiel ist dort ein Thema – das würde ich an dieser Stelle gern noch einmal ansprechen –, wenn wir über die Feuerwehren reden, die Ausbildung und Versorgung mit vernünftigen Ausrüstungsgegenständen. Beim Thema „Ausbildung“ muss ich noch einmal auf das Thema der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule kommen, hier ist uns ja auch gesagt worden – und das ist auch nicht in Abrede zu stellen –, dass beim Ausbau, in den Planungen zumindest und auch, sage ich mal, in der Überlegung, wie man das zukünftig mit den Ausbildungskapazitäten anders gestalten könnte, große Fortschritte erzielt worden sind. Auch die Tatsache, dass man jetzt sagt, es gibt eine feste Kontingentierung, die den Kameraden vor Augen führt, dass sie zum Lehrgang kommen können oder eben auch nicht – in den meisten Fällen ist das nicht so –, ist zu begrüßen. Das sorgt dafür, dass man nicht mehr diese ganzen Absagen hat, kurz bevor es eigentlich losgehen sollte. Aber auch hier müssen wir gemeinsam daran arbeiten – und das Innenministerium ist aufgefordert, intensiv nach Lösungen zu suchen und vorzuschlagen –, dass wir hier die Ausbildung verbessern können, einfach mehr Angebote schaffen können und nicht erst im Jahre 2030, wenn die Landesfeuerwehrschule zumindest in einem weiteren Schritt fertig ausgebaut sein soll. Das ist ein Punkt, wo wir wirklich für die Feuerwehrleute hier etwas machen können. Da sind Sie alle herzlich eingeladen mitzuarbeiten, aber nicht mit diesem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Wünscht die Landesregierung das Wort? Für das Innen- und Kommunalministerium spricht Frau Staatssekretärin Schenk.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nur einige wenige Worte: Ich denke, die meisten inhaltlichen Punkte wurden im Rahmen der Debatte am 4. Juni 2021 ausgetauscht. Herr Czuppon, Sie haben beklagt, dass Sie so wenig Zeit haben, hier zu sprechen, aber die meiste Zeit doch für Beschimpfungen verwendet. Ich finde, das sagt doch eigentlich auch viel darüber aus, wie viel Ihnen das Thema „Feuerwehr“ eigentlich wert ist. Es liegt schon irgendwie der Verdacht nah, dass es hier nur um Profilierung geht. Und dass es um Profilierung geht, zeigt sich allein schon daran, dass Sie mit Zwischenrufen mehrfach deutlich gemacht haben, dass Sie nicht wissen, auf welche Statistiken sich der Abgeordnete Bilay in seiner Rede bezogen hat. Das will ich Ihnen gern ermöglichen, damit Sie das nachvollziehen können. Sie können da einfach in Google mal nach der Jahresstatistik der Thüringer Feuerwehren gucken, da werden Sie erfahren, dass es tatsächlich zum Beispiel im Bereich der Jugendfeuerwehren im Jahr 2017, im Jahr 2018 und auch im Jahr 2019 einen Anstieg gegeben hat. Und das ist auch für alle anderen Abteilungen dort nachvollziehbar. Sie können da gern reinschauen und können dann noch mal nachvollziehen, auf welche Zahlen sich hier bezogen wird,
(Unruhe AfD)
denn im Allgemeinen ist es ja einer fachlichen Debatte dienlich, wenn man sich auf wirkliche Fakten bezieht. Und so ist es eben auch mit Ihren Punkten, in denen Sie sich zum Härtefallfonds äußern. Auch da – das hat auch der Abgeordnete Urbach jetzt wieder dargestellt – gibt es die allgemeine Vermutung, dass man das auch mit einer Richtlinie oder einer Verordnung regeln könnte. Wenn Sie sich jetzt hier schon die Mühe gemacht haben, die bayerische Regelung abzuschreiben, dann empfehle ich Ihnen auch noch mal, genau hinzuschauen, was das Ergebnis der bayerischen Regelung war. Ich kann Ihnen aus sicherer Quelle berichten, dass diejenigen, die diese bayerische Regelung zur Anwendung gebracht haben, jetzt nicht alle friedlich und befriedet, was ja wahrscheinlich das anerkennenswerte Ziel dieses Vorstoßes ist, sich über die Lösung freuen, ihre Härte abgegolten zu wissen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Es gibt Menschen, die keine Härte anerkannt bekommen haben, die jetzt den Klageweg beschreiten. Und ich bin mir ziemlich sicher und das wurde, glaube ich, in hinlänglich langen Debatten hier im Hohen Haus, aber auch in der Presseberichterstattung deutlich, dass man eine Härte abfedern will, es dafür eine gesetzliche Grundlage braucht, die klar sagt: Wer ist von einer Härte betroffen, wie wird das Ganze finanziert, wer ist davon erfasst?
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Hat
der doch gemacht!) Mein Haus hat vermehrt darauf hingewiesen, dass, den Zeitpunkt einfach nur nach hinten zu verschieben, nicht bedeutet, dass die Härte dann weg ist, sondern die Härte liegt dann einfach nur an einem anderen Punkt. Das sollte sich eigentlich jedem erschließen, dass das keine Lösung ist. Und was Ihre Ausführungen zum Thema „Feuerwehr“ betrifft, finde ich, zeigt die Verquickung dieser beiden völlig sachfremden Themen miteinander einfach nur, dass es hier um Profilierung und maximale Öffentlichkeitswirksamkeit geht und nicht darum, Respekt zum Ausdruck zu bringen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, Gruppe der FDP)
Wenn Sie sich diese Statistiken, die ich angesprochen habe, noch mal anschauen würden, würden Sie dort zur Kenntnis nehmen, dass auch da gesagt wird: Es kommt auf die Rahmenbedingungen für Kameradinnen und Kameraden an. Zu einer Rahmenbedingung gehört eben auch, dass ehrlich Danke gesagt wird und nicht bei so einer Rede, in der ich Danke sage, mit einem Flyer Ihrer Fraktion herumgewedelt wird. Das ist kein Respekt, das ist einfach nur Populismus. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Wir kommen dann zur Abstimmung. Die Fraktion der AfD hat beantragt, diesen Gesetzentwurf erneut an den Innen- und Kommunalausschuss zurückzuüberweisen. Wer dieser Rücküberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Rücküberweisung abgelehnt. Wir kommen zur direkten Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfDFraktion. Wer ist dagegen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf auch inhaltlich abgelehnt. Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal zurückkommen zum Tagesordnungspunkt 8 heute Morgen und der Unterbrechung durch den Ältestenrat. Es ging ja hier um die Bewertung einer Aussage des Abgeordneten Müller, der den Begriff der „gequirlten Scheiße“ verwendet hat. Ich habe dafür eine Rüge erteilt. Weil der Begriff, den ich gerade jetzt noch mal gesagt habe, doch zu großen lautstarken Reaktionen im Hause geführt hat, waren die beiden folgenden Sätze dann hier oben nicht mehr hörbar gewesen, waren nicht angekommen, denn der Abgeordnete Müller hatte weiter fortgeführt: „Dafür hole ich mir auch gern einen Ordnungsruf ein, von einem Faschisten brauche ich mir hier nichts sagen zu lassen.“ Mit dem zweiten folgenden Satz gibt es dann eine Personalisierung des vorherigen Satzes und damit wandele ich hiermit die erteilte Rüge in einen Ordnungsruf um. Allerdings möchte ich Herrn Abgeordneten Müller – Sie sind ja gerade da – sagen, weil Sie gesagt hatten, „dafür hole ich mir auch gern einen Ordnungsruf ein“, Ordnungsrufe kann man sich hier oben nicht bestellen und man sollte es auch nicht. In der Sitzung des Ältestenrats waren sich eigentlich alle Teilnehmer einig, dass es nicht die Bestrebung hier im Hause sein sollte, die Gespräche so weit oder die Reden so weit eskalieren zu lassen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wer ist
jetzt der Faschist?) In diesem Sinne bleibt es also dabei, dass Abgeordneter Müller für diese zitierten Äußerungen einen Ordnungsruf erhält. So weit zur Klarstellung. Es geht weiter mit dem Tagesordnungspunkt 28 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3375 ZWEITE BERATUNG Als erster Rednerin erteile ich Frau Nadine Hoffmann, Abgeordnete der Fraktion der AfD, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, in der ersten Beratung unseres Gesetzentwurfs habe ich aufgezählt, wie viele Institutionen, Verbände und landesweite Schwergewichte sich in der Anhörung 2018 zum Klimagesetz gegen diese Pläne in Gänze oder teilweise ausgesprochen haben. Zur Erinnerung: Es waren die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Thüringen, die Wohnungswirtschaft Thüringen, der Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Landesverband der Thüringer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, der Bauernverband, die Ingenieurkammer Thüringen, die Architektenkammer, der Verband kommunaler Unternehmer, der Verband der Wirtschaft Thüringens, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag. Sie kritisierten nicht nur Kapazitätsgrenzen durch steigende Bürokratie und durch Überregulierung, fehlende technologische Speichermöglichkeiten, den Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Kommunen, die Benachteiligung des ländlichen Raums, sondern auch die Sanierungsvorschriften und damit einhergehende unverhältnismäßige Kosten, die einer Wirtschaftlichkeit widersprechen. Weitere Kritikpunkte waren: Abwanderung energieintensiver Unternehmen, der Verkehrssektor wurde nicht detailliert genug betrachtet, die Energiegewinnung sollte nicht über die Fläche definiert werden, sondern über Leistung, es wurde keine energieträgeroffene Betrachtung durchgeführt, Baukostensteigerungen sind zu wenig berücksichtigt, es besteht keine Ressourcenschonung angesichts des Maßes an Wärmedämmung, Recycling und Rückbau von Windkraftanlagen sind nicht geklärt, Fachkräftemangel an Architekten wurde nicht betrachtet und die Kommunen wurden nicht eingebunden. Jüngst rutschte einem Vertreter der Genannten in einer Anhörung in einem Landtagsausschuss und bei einer Pressekonferenz der Wohnungsverbände Mitteldeutschlands heraus, dass Bürokratie, Baukostensteigerungen und Wohnungsbaureduzierung tatsächlich ein Hemmnis darstellen und eingetroffen sind.
(Beifall AfD)
Wer 2018 nicht in dem Maße zu Wort kam, wie es gebührt, das waren die Bürgerinitiativen, die sich, wo immer sich die Windkraftindustrie ausbreitet, gründen und für ihre Heimat kämpfen. Dafür müssen wir ihnen danken.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung aber möchte das Gesetz gar novellieren und wird sicherlich Dank des 2-ProzentFlächenziels der rot-grün-gelben Bundesregierung die Gelegenheit ergreifen, die Fläche in Thüringen auf 2 Prozent auszuweiten, auch in Naturparks und mit ein bisschen weniger Abstand, wie es der neue Staatssekretär schon verkündet hat. Die Landesregierung macht auch keinen Hehl daraus, dass die Waldflächen durch Windkraftanlagen industrialisiert werden sollen. Aber wenn – wie zum Klimagesetz erläutert – die Thüringer Wälder mindestens 20 Prozent der Emissionen absorbieren, dann wäre es verantwortungslos, diese abzuholzen.
(Beifall AfD)
Das 2-Prozent-Flächenziel würde bedeuten: 320 Quadratkilometer versiegelt, 4.000 Windkraftanlagen mal 30 Tonnen Fundament, 4.000 Rotoren, die Fledermäuse schreddern, mehr Flächenversiegelung, mehr getötete Tiere, mehr Schädigung des ländlichen Raums, mehr Infraschall und mehr Abhängigkeit vom Vorhandensein einer ausreichenden Windgeschwindigkeit. Das Fazit kann daher nur lauten: Statt es zu novellieren, sollte das Gesetz abgeschafft werden.
(Beifall AfD)
Thüringen ist Nettoenergieimporteur. Etwa zwei Drittel werden importiert, ein Drittel wird selbst produziert. Wiederum mehr als 30 Prozent des Gesamtbedarfs werden über Erdgas gedeckt, was weder kurzfristig noch mittelfristig substituiert werden kann – auch nicht durch den sogenannten grünen Wasserstoff, denn für dessen Produktion braucht man auch erst mal Energie, die grundlastfähig sein soll, und Windkraftanlagen sind nicht grundlastfähig.
(Beifall AfD)
In dem Sinne ist es auch unehrlich, im Zusammenhang mit der Ukrainekrise von Freiheitsenergien zu reden, denn Energieerzeugung macht abhängig vom Wind. Wo ist da bitte die Vernunft?
(Beifall AfD)
Hier wird auf Gedeih und Verderb eine völlig ideologische Energiepolitik über das Knie gebrochen, Umwelt- und Wirtschaftsschäden werden in Kauf genommen – um den Preis, dass das grüne Herz Deutschlands mit Industrieanlagen zugepflastert wird, angetrieben von einer Partei, die sich allen Ernstes noch grün nennt.
(Beifall AfD)
Thüringen braucht eine realistische Energiepolitik, die sozial- und umweltverträglich ist. Dazu haben wir einen entsprechenden Antrag in Drucksache 7/4735 eingereicht, der technologieoffen ist, der dem Landschaftsbild und dem Energiebedarf des Freistaats gerecht wird, ohne dass energieintensive Betriebe um ihre Existenz und Naturschützer um den Bestand des Rotmilans fürchten müssen.
(Beifall AfD)
Die zweite Beratung dieses Entwurfs gibt aber der CDU-Fraktion noch mal die Möglichkeit, so abzustimmen, wie sie es bei den Beratungen 2018 getan hat, nämlich gegen das Gesetz, sprich: für unsere Forderung nach Abschaffung. Oder Sie erklären, warum Sie jetzt für das Gesetz sind. Vielleicht findet auch die Gruppe der FDP den Mut, nicht parteipolitisch auf den Antragsteller zu schauen, sondern auf das Ziel, unser Thüringen vor einer weiteren Verschandelung zu schützen.
(Beifall AfD)
Stimmen Sie gegen Umweltzerstörung der Thüringer Landschaften durch Windkraftindustrie, gegen eine ideologisch verbohrte Energiepolitik, die unsere Vogelwelt gefährdet, gegen Flächenversiegelung, indem Sie unserem Entwurf zustimmen bzw. einer Überweisung an den Ausschuss! Stimmen Sie für den ländlichen Raum und die Thüringer Natur, stimmen Sie für unseren Gesetzentwurf! Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich habe es bereits zur ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs gesagt und ich sage es auch jetzt wieder: Es gibt Veränderungen in unserem Klima und es besteht dringender Handlungsbedarf.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das wird zumindest eine Mehrheit in diesem Hause nicht bestreiten. Wir haben es aktuell mit sehr akuten Krisen zu tun: den weiterhin spürbaren Auswirkungen der Coronakrise oder auch dem schrecklichen Krieg in der Ukraine. Wir können einfach nicht so tun, als gäbe es keine klimatischen Veränderungen, und alle Maßnahmen einfach über Bord werfen und so tun, als wäre das alles nur sinnlos. Auch die Menschen in diesem Land haben die Auswirkungen eines sich ändernden Klimas zu spüren bekommen. Das sieht man an dem Zustand vieler Wälder. Wir mussten es auch bei etlichen Hochwasserereignissen sehr schmerzhaft erleben – egal ob jetzt in oder auch außerhalb von Thüringen. Die Erhaltung einer lebenswerten Umwelt muss eine der obersten Prioritäten unseres Handelns bleiben, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen will ich dabei auch festhalten, dass wir durchaus das Gesetz in vielen Einzelheiten kritisch sehen. Es ist aus unserer Sicht festzuhalten, dass das Thüringer Klimagesetz in seiner aktuellen Form in vielen Bereichen Hürden schafft und unnötige Bürokratie aufbaut. Das ist durchaus eine berechtigte Kritik.
(Beifall Gruppe der FDP)
Klimaschutz muss vernunftorientiert sein und auch nicht einseitig zulasten der Wettbewerbsfähigkeit oder auf Kosten von Menschen mit geringerem Einkommen gehen. Bestehende Waldflächen dürfen deswegen auch nicht einfach ungeprüft geopfert werden, etwa für die Erzeugung von Windenergie.
(Beifall Gruppe der FDP)
Nachvollziehbare Lösungen und eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung, das ist der eigentliche Schlüssel für das Gelingen eines effizienten Klimaschutzes. Wenn wir etwas erreichen wollen, müssen wir die Menschen mitnehmen und nicht schikanieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Angemessener Wohnraum, öffentliche und individuelle Mobilität, ein warmes Zuhause sowie bezahlbare Stromversorgung sind selbstverständlich für uns und dürfen nicht zum Luxusgut in unserer Gesellschaft werden. Es gibt nun wirklich viel an dem bestehenden Klimagesetz zu kritisieren, ich sagte es bereits. Reformen bleiben ohne Zweifel notwendig. Aber eine gänzliche Abschaffung, meine Damen und Herren, ist der falsche Weg und vor allem das falsche Signal.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die AfD verschließt hier immer noch unserem Eindruck nach die Augen vor den Herausforderungen, die auf uns zukommen. Die aktuellen klimatischen Veränderungen können weder ignoriert noch ausgesessen werden. Eine solche naive Weltsicht werden wir bei aller Kritik an dem bestehenden Gesetz auch in der zweiten Beratung nicht unterstützen können. Stattdessen stehen wir Freien Demokraten weiterhin für einen Klimaschutz, der wirkt und Marktmechanismen mitdenkt. Wir fordern einheitliche Regelungen auf Bundes- und EU-Ebene. Thüringen muss deutlich mehr in die Klimaanpassung investieren, um die Menschen besser auf die fortschreitenden Veränderungen vorzubereiten. Dazu gehört für uns aber eben auch Technologieoffenheit statt einseitiger Förderung, der nur einige wenige Technologien entgegenstehen.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich denke da an den Vorrang etwa batterieelektrischer Mobilität. Thüringen muss Vorreiter bei neuen Technologien werden. Die Reaktivierung und den Ausbau wichtiger Bahnstrecken fordern wir regelmäßig in diesem Haus, und auch dafür stehen wir. Wir Freien Demokraten stehen für Fortschritt statt bürokratischer Gängelung und Bevormundung der Bürger. Moderner Klimaschutz kann nach unserer festen Auffassung mit moderner Wirtschaft verbunden werden. Dafür brauchen wir mutige Ideen, einen Neustart in der Klimapolitik statt unnütze Verbote und kleinkarierte Bürokratie. Das bedeutet, Reformen sind dringend notwendig. Ignoranz ist aber der falsche Weg. Deswegen werden wir Freien Demokraten diese generelle Ablehnung, die dieser Gesetzentwurf atmet, die generelle Ablehnung von Klimaschutz nicht unterstützen. Da geht es nicht um die Antragstellerin, sondern da geht es um den grundsätzlichen Duktus dieses Entwurfs. Wir wollen es besser machen, aber nicht einfach nur ablehnen, nicht einfach nur Nein sagen, nicht einfach nur nivellieren. Das ist unser Ansinnen. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Vielen Dank. Wir kommen jetzt zu unserer nächsten Lüftungspause, und zwar ist es jetzt 15.05 Uhr. Dann geht es hier um 15.25 Uhr mit der Weiterberatung des Tagesordnungspunkts 28 weiter. Bis dahin.
Wir wollen dann fortfahren in der Beratung. Wenn ich darum bitten darf, dass wieder etwas Ruhe einkehrt und vielleicht auch noch die eine oder andere Kollegin, der eine oder andere Kollege den Weg wieder in diesen Saal findet. Wir sind immer noch in der zweiten Beratung des Gesetzes zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/3375, Tagesordnungspunkt 28. Ich erteile Abgeordneter Maurer für die Fraktion Die Linke das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuschauer/-innen, es ist ein bisschen merkwürdig, zu einem Antrag der AfD zu sprechen, wenn fast die gesamte Fraktion nicht vorhanden ist und sie es offensichtlich selbst nicht wichtig genug findet.
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Es sieht all-
gemein recht dünne aus!) Da können Sie gern brüllen, die Tatsachen sind ja da und die Zuschauer/-innen können das ja auch beobachten, dass Sie scheinbar Ihr eigener Antrag nicht interessiert. Aber sei es drum. Ich stehe ja hier vorne nicht für die AfD, sondern für die Zuschauer/-innen am Livestream und mit ihnen möchte ich sehr gern darüber reden, was wir hier vor uns liegen haben. Über diesen Antrag haben wir im November im letzten Jahr schon einmal gesprochen und in diesem Antrag geht es eigentlich im Kern um genau nur einen Satz, und zwar schreibt da die AfD: „Das Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wird aufgehoben.“ Ja, sehr geehrte Zuschauer/-innen, vielleicht muss ich das zu Beginn doch noch mal sagen, falls Sie vor der Pause nicht zugehört haben, als die AfD gesprochen hat. Falls Sie es aber getan haben und die großen Reden der AfD gehört haben: Von all diesen Forderungen, von denen da die AfD erzählt hat, von all den sogenannten Verbesserungsvorschlägen, steht in diesem Antrag genau überhaupt nichts. Es geht real tatsächlich nur um diesen einen Satz. Ich habe in meiner Rede im November schon einmal ziemlich ausführlich erklärt, warum dieser Antrag genau deshalb populistischer Quatsch ist und man eigentlich tatsächlich nicht länger darüber reden müsste. Man muss ja auch kein Experte oder keine Expertin sein, um zu wissen, dass die EU und der Bund uns längst dazu verpflichten, klimapolitisch zu handeln. Und am Ende sagt das ja auch der gesunde Menschenverstand, dass ein Klimagesetz angesichts der letzten Ereignisse geboten ist. Als Erwiderung haben Sie, Frau Hoffmann, schon damals und auch heute, wohlgemerkt als Vorsitzende des Umweltausschusses, erklärt, dass dieses Gesetz die Thüringerinnen und Thüringer eigentlich nur beuteln würde. Das ärgert mich besonders und ich werde nachher noch mal erzählen, warum genau. Und Sie haben zum Zweiten gesagt, dass Sie als AfD natürlich genau wüssten, welchen Kurs man jetzt einschlagen müsste und hätten von sogenannten Lösungen erzählt. Da haben Sie ziemlich auf den Putz gehauen und das haben Sie auch heute versucht. Aber ein Jahr später – am 21. Mai 2021 haben Sie Ihren Antrag eingereicht – ist von Ihren Reden komischerweise überhaupt nichts zu lesen. Wo ist denn Ihr sogenannter politischer Kurs für Thüringen? Wo kann ich denn Ihren Antrag sehen, wo Sie Vorschläge für die Wirtschaft bringen, die Sie ja auch gerade eben wieder vorgeschoben haben? Wo sind denn bitte Ihre ganz konkreten Ideen für die Energieversorgung, für unseren ÖPNV usw.?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sie haben großspurig erzählt, was Sie alles machen müssten. Vorgelegt haben Sie gar nichts.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) In einem Jahr, in dem wir Starkregenereignisse durchgemacht haben, mit Hochwasser kämpfen mussten, die Familien wirklich stark betroffen waren, in einem Jahr, in dem wir in eine immer größer werdende Energiekrise geraten sind, Wälder sterben, Landwirte wirklich große Probleme haben, haben Sie
(Zwischenruf Abg. Henke, AfD: Wer ist denn
daran schuld?) – das möchte ich noch mal wiederholen, da können Sie sich noch so laut beschweren – genau nichts vorgelegt, was das vorliegende Klimagesetz von Rot-Rot-Grün auch nur irgendwie ersetzen würde. Da muss man Sie doch wirklich fragen: Geht es Ihnen denn tatsächlich um die Thüringer/-innen oder geht es Ihnen hier im Landtag vielmehr darum, provozierende twitterfähige Papiere vorzulegen, die Sie so eins zu eins auf Twitter oder auf irgendwelchen anderen sozialen Netzwerken kopieren können?
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Wenn Sie mich fragen, müsste man diesem Antrag eigentlich mit genau derselben Ignoranz begegnen, wie Sie das getan haben und das mit einem einfachen Satz beantworten: Das Klimagesetz bleibt – Punkt.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dabei könnte ich es jetzt natürlich belassen. Egal, was wir heute Wichtiges und Richtiges sagen, ich weiß ganz genau, dass Sie bei Ihrer Haltung bleiben – traurig. Immerhin haben Sie nach den Themen „Euro“ und „Flucht“ jetzt ja auch das Thema „Klimawandel“ für sich entdeckt, bei dem Sie natürlich immer nur – das kennen wir auch bei anderen Bereichen – nach der Devise arbeiten: Wir gegen den Rest, Hauptsache polarisieren, Hauptsache Protest. Das machen Sie ganz einfach. Erst mal machen Sie sich frei von jedem Veränderungsdruck, mit dem wir tatsächlich kämpfen, bei dem wir tatsächlich versuchen, Lösungen zu liefern, weil an dem Klimawandel Ihrer Meinung nach ja nichts zu machen ist, es ist ja nicht menschengemacht. Und dann machen Sie daraus zweitens – auch das kennen wir aus anderen Bereichen – einen Kulturkampf, weil Sie mit allen Mitteln versuchen, sich von Links und gegen Grün abzugrenzen, nur zum Selbstzweck versteht sich. Und zu guter Letzt – und das ist das Allerproblematischste – schüren Sie Misstrauen, weil Sie den Menschen draußen erzählen, die links-grünen Parteien würden mit Klimaschutz ein elitäres Thema besetzen wollen. Dabei sagen alle Untersuchungen genau das Gegenteil: Dass unter den Folgen des Klimawandels, erstens die armen Menschen leiden werden. Wenn Sie Klimapolitik verhindern, was Sie mit diesem Antrag machen, dann tun Sie das zulasten der Menschen aus einem finanzschwachen Haushalt. Das muss gesagt werden.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Leider weiß ich, dass Ihnen trotzdem Menschen glauben, oft aus Verzweiflung, aus Angst, weiter abzurutschen, aus Angst vor Verlust von Wohlstand. Aber was ist Ihr Angebot an die Menschen? Was tun Sie gegen zu hohe Lebensmittelpreise? Wie wollen Sie die explodierenden Energiepreise eindämmen? Wo liegt der Text – das frage ich Sie gern noch mal, bisher haben Sie nur gepöbelt, aber nicht geliefert –, wie Sie mit den Folgen des Klimawandels umgehen? Das Einzige, was Sie machen, ist, dass Sie die Sorgen der Menschen bei jeder Gelegenheit gegen den Klimawandel oder gegen die Klimapolitik instrumentalisieren. Selbst heute haben Sie in der Sitzung wieder ein absurdes Beispiel dargestellt, wie Sie das machen. Da haben Sie zum Tagesordnungspunkt „Perspektiven für den Thüringer Tourismus“ ohne jeden Zusammenhang, als wir über die Sorgen, unter anderem von den Angestellten in der Gastronomie gesprochen haben, auf einmal ohne jeden Zusammenhang von der Industrialisierung des Waldes – so nennen Sie das, das ist ja Ihr neues schickes Wort – gesprochen und sagten, dass das Problem im Tourismus an den Windkraftanlagen liegt. Das ist einfach nur verrückt,
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) wie Sie wirklich bei jeder Gelegenheit versuchen, gegen Klimapolitik zu wettern. Erst waren es die Geflüchteten, die an allem schuld waren, jetzt sind es die erneuerbaren Energien. Klimagesetz abschaffen für besseren Tourismus, Geflüchtete am Mittelmeer sterben lassen für bessere Arbeitsbedingungen – genau diese irren Zusammenhänge sind das Einzige, was Sie können und hier in diesem Landtag bieten.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Fassen wir zusammen: Vor fast genau einem Jahr haben Sie diesen Antrag eingereicht, Sie haben als Politiker zwischenzeitlich die immer schwierigere Lage der Menschen beobachten können. In dem einen Jahr sind Preise explodiert, in dem einen Jahr hat uns der Krieg gezeigt, wie wichtig unsere Unabhängigkeit in der Energieversorgung ist. In dem einen Jahr, in dem Sie wöchentlich bewiesen bekommen haben, warum wir das Klimagesetz brauchen, um den Lebensstandard der Menschen zu halten oder sogar zu verbessern, haben Sie an Ihrem Antrag genau nichts geändert, Sie bleiben dabei, und das ist einfach nur gewissenlos. Deswegen lehnen wir von Rot-Rot-Grün diesen Antrag selbstverständlich ab.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, ich hatte bereits in der ersten Lesung des Gesetzes betont, dass der vorliegende Entwurf zeigt, dass die AfD grundsätzlich nicht in der Lage ist, fachlich zu arbeiten. Sie verweigern sich einfach, konkrete Vorschläge für eine Überarbeitung des Klimagesetzes zu machen. Stattdessen fordern Sie eine plumpe Aufhebung des Gesetzes. Das wird uns nicht weiterbringen, daher werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Allerdings macht es natürlich Sinn, sich das Thüringer Klimagesetz noch einmal anzuschauen. Werter Präsident, Sie haben vorhin hier ausgeführt, dass es durchaus Kritikpunkte gibt und Sinn macht, an diesen Kritikpunkten anzusetzen und Änderungen entsprechend vorzuschlagen. Ein wesentliches Problem ist zum Beispiel das 1-Prozent-Flächenziel für die Windkraft. Es macht grundsätzlich überhaupt gar keinen Sinn, Flächenziele auszusprechen.
(Beifall CDU)
Das hängt vor allem damit zusammen, dass die technischen Innovationen im Bereich der Windenergieanlagen dazu führen, dass mit modernen Anlagen deutlich mehr Strom pro Hektar Vorrangfläche produziert werden kann. Derzeit sind wir in Thüringen bei 8.237 Hektar Vorrangfläche, die ausgewiesen sind und auf denen rechtlich auch Windkraft realisiert werden kann, also ohne die Flächen im Wald. Bei einem konsequenten Repowering können wir darauf zwischen 6,7 Terrawattstunden und 11,5 Terrawattstunden Strom produzieren. Damit liegen wir genau in dem Bereich um die 10 Terrawattstunden jährlich produzierten Windstroms, die wir bis 2040 realisieren müssen, um die Ziele des Klimagesetzes zu realisieren.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das ist
falsch!) Nur, um das mal einzuordnen: Heute haben wir einen Stromverbrauch von etwa 12 Terrawattstunden in Thüringen. Die 10 Terrawattstunden Windstrom würden noch ergänzt durch Strom aus Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft, der 2040 in einer ähnlichen Größenordnung produziert werden wird. Damit sind in diesen Überlegungen auch Steigerungen beim Stromverbrauch durch elektrifizierte Anwendungen mit abgedeckt. Wenn wir jetzt aber die für die Windkraft ausgewiesenen Flächen auf 1 Prozent der Landesfläche steigern würden, würden wir durch Windkraft in Thüringen zwischen 13 Terrawattstunden und 22 Terrawattstunden produzieren. Und da kommt genauso noch mal die Erzeugung aus den weiteren Erneuerbaren hinzu. Wir würden also in etwa das Doppelte an Strom produzieren, den wir in Thüringen brauchen. Das macht überhaupt gar keinen Sinn.
(Beifall CDU)
Wir gehen hier in Thüringen zusätzliche Konflikte ein, um auf Biegen und Brechen Flächen für die Windkraft zur Verfügung zu stellen, bei uns zu Hause. Hier leiden Mensch und Natur darunter, nur um den Strom dann zu exportieren. Das macht absolut keinen Sinn.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Wollen Sie den AfD-Antrag direkt übernehmen?) Die Grünen wollen jetzt diese Forderung noch auf 2 Prozent erhöhen. Rot-Rot-Grün unterstützt sie dabei, die Ampel in Berlin unterstützt sie dabei – ein Gruß an die FDP. Minister Habeck möchte jetzt den Ländern vorschreiben, diese Forderung aufzunehmen. Nur, um noch mal die Größenordnung zu nennen: 2-Prozent-Flächenziel würde in Thüringen bedeuten, dass wir zwischen 26 und 45 Terrawattstunden Strom nur aus Windkraft produzieren. Das heißt, wir würden das Drei- bis Vierfache von dem, was wir hier eigentlich brauchen, an erneuerbarem Strom produzieren und die Konflikte bei uns herstellen. Dieses 2-Prozent-Flächenziel ist eine typische Lobbyforderung, die leider viel zu oft unreflektiert übernommen wird.
(Beifall CDU)
Es ist eine gegriffene Fantasiezahl, der eine längst veraltete Technologie zugrunde liegt.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
jetzt keine so große Fantasiezahl!) Das ist im Übrigen typisch für Lobbyforderungen. Ich möchte hier mal an die Berechnung der Automobillobby erinnern. Die Automobillobby hat berechnet, wie hoch der CO -Rucksack von Elektro2 mobilität ist. Bei dieser Berechnung haben sie den Strommix von 2013 genommen und logischerweise damit diesen CO -Rucksack für die Herstellung von 2 Batterie und Auto künstlich erhöht. Was sagt das für die 2020er- und 2030er-Jahre aus? Gar nichts. Genauso geht die Windkraftlobby hier vor. Sie fordert immer mehr Fläche für die Windkraft und manipuliert die Debatte mit Berechnungen, die auf einer Technologie von vor zehn Jahren beruht.
(Beifall CDU)
Welche Aussagekraft hat das, bitte schön, für die 2030er- und 2040er-Jahre? Keine. Und da gucke ich gern noch mal die Kollegen von der FDP an – mit dem dringenden Wunsch, auf der Bundesebene noch mal gegenzusteuern und dieses Flächenziel noch mal in ein Ziel zur Stromerzeugung umzuändern, denn nur das macht Sinn.
(Beifall CDU)
Ein weiteres Ziel, das im Thüringer Klimagesetz formuliert und relativ schwierig ist, ist das Ziel, den Energiebedarf in Thüringen ab dem Jahr 2040 bilanziell durch einen Mix aus erneuerbaren Energien aus eigenen Quellen decken zu können. Problematisch daran ist, dass hier eben nicht vom Strombedarf gesprochen wird, sondern vom Energiebedarf. Das heißt, man geht schon davon aus, dass bestimmte Sektoren ihre Ziele nicht erreichen – in der Industrie, in der Mobilität, im Gebäudebereich, bei der Wärme. Und diese Ziele, die man nicht erreicht, sollen bilanziell noch auf die Stromerzeugung draufkommen.
(Unruhe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Da macht es natürlich Sinn, warum man die Stromproduktion entsprechend in die Höhe bringt, einfach um die eigenen Aufgaben nicht lösen zu können. Das zweite Problem, das hier auch drinsteht, ist das Ziel, dies aus eigenen Quellen zu machen, denn auch das macht keinen Sinn. Wir wissen, dass die Erneuerbaren volatil sind und dies auch durch regionale Unterschiede bedeutend ist. Es macht natürlich Sinn, dass wir auch erneuerbaren Strom aus anderen Bundesländern importieren, der an der Küste mit Offshore-Windkraft produziert wird. Selbstverständlich sollte in dieser Rechnung dieser importierte erneuerbare Strom auch mit berechnet werden.
(Beifall CDU)
Das sind so einige Vorschläge, die wir haben, um das Thüringer Klimagesetz noch mal anzugreifen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das sind kei-
ne Vorschläge, also wirklich nicht!) Ganz grundsätzlich sprechen wir uns dafür aus, dass es eine Evaluierung des Thüringer Klimagesetzes gibt, um wirklich noch mal zu schauen: Sind die Regeln denn geeignet, die Ziele zu erreichen, und wie haben sie sich seit Bestehen des Klimagesetzes ausgewirkt? Aber ganz grundsätzlich ist natürlich die Faktenlage auch klar: Der menschliche Einfluss auf das Klima hat katastrophale Folgen. Die internationalen Bestrebungen, diesen Einfluss durch die Reduktion von Treibhausgasemissionen zu minimieren, setzen den Rahmen, in dem auch Deutschland agieren muss. Dies wirkt sich nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich aus. Wenn wir in Zukunft auf dem Weltmarkt erfolgreich sein wollen, müssen wir die Klimaneutralität anstreben, sonst können wir keine Produkte mehr exportieren. Thüringen muss aus eigenem Interesse auf diesem Weg einen Beitrag leisten. Deswegen macht es Sinn, ein Klimagesetz zu haben, und daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Vielen Dank, Herr Kollege Gottweiss. Um Irritationen im Protokoll zu vermeiden: Die Kritik, von der Sie gesprochen haben, dass ich sie geübt habe, habe ich nicht in der Funktion als sitzungsleitender Präsident ausgeübt, sondern als fachpolitischer Sprecher der Gruppe der Freien Demokraten, damit das nicht durcheinandergerät und im Protokoll dann vielleicht falsch verstanden wird. Ich habe aus den Reihen der Abgeordneten jetzt eine Wortmeldung. Bitte schön, Frau Hoffmann.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte Frau Maurer ausdrücklich danken, dass sie nach unseren Anträgen mit Lösungsvorschlägen gefragt hat. Das ist auf der aktuellen Tagesordnung: „Für eine sichere und sozialverträgliche Energieversorgung […]“ – Drucksache 7/4735 – und
(Beifall AfD)
„Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden“ – Drucksache 7/5369 –, zusätzlich zu all den anderen abgelehnten Anträgen, zum Beispiel zum Waldumbau und zu den Waldbesitzern.
(Beifall AfD)
Weshalb ich jetzt auch noch mal nach vorn gekommen bin: Die BI Beinerstadt hatte letztes Jahr zu einem Spaziergang alle Vertreter der Fraktionen eingeladen, um die Fläche aufzuzeigen, wo Windkraftanlagen stehen sollen. Erschienen sind Vertreter von der CDU, der FDP und ich als Vertreter für die AfD-Fraktion. Von Rot-Rot-Grün war keiner da. Der Vertreter der FDP sitzt jetzt im Bundestag, hat dort gesagt, er ist dagegen, dass dort Flächen ausgewiesen werden, er wird sich einsetzen, dass die Windkraftindustrie nicht weiter ausgebreitet wird. Und was ist? Kaum in der Regierung: ein Flächenziel von 2 Prozent.
(Beifall AfD)
Die Vertreter von der CDU haben auch gesagt, sie sind dagegen und dort könnte nicht gebaut werden und überhaupt, Windkraftindustrie wäre keine so gute Sache. Und was ist das Ergebnis? Sie haben hier die Chance, dieses Klimagesetz aufzuheben, oder, wenn Sie sagen, es muss verändert werden, Lösungsvorschläge anzubieten, um es zu verändern. Es passiert nichts. Und das, meine Damen und Herren, ist einfach unehrlich – Sie erzählen den Leuten da draußen etwas vollkommen anderes,
(Beifall AfD)
als das, was hier im Landtag passiert. Und Sie sind dafür verantwortlich, wenn unsere Thüringer Natur weiter verschandelt wird.
(Beifall AfD)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Gottweiss, ich hatte immer das Gefühl, wir können einen guten, einen fachlichen Austausch über das Thema „Energiewende“ miteinander führen. Was wir heute hier in diesem Plenum gehört haben, erschüttert mich wirklich. Wenn Sie weiterhin diesen Weg beschreiten, dann können wir Ihnen vorschlagen, gleich mit den Nazis zusammen zu sitzen, denn es geht genau in die gleiche Richtung und nimmt das gleiche Framing auf.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Unruhe AfD)
Wir haben gerade gehört, dass eben FDP und CDU sich immer wieder gern mit Nazis hinstellen,
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Ordnungs-
ruf!) gemeinsam gegen Klimaschutz und gemeinsam gegen erneuerbare Energien hetzen. Das ist ein Problem und verkennt die Probleme der Zukunft.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Unruhe CDU, AfD, Gruppe der FDP)
Ich habe sehr gut zugehört
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Haben
Sie auch Argumente?) und das hat mich ein bisschen entrüstet zurückgelassen.
Vielen Dank, Frau Kollegin. Würden Sie mit mir gemeinsam zur Kenntnis nehmen, dass wir Freien Demokraten unsere eigene Programmatik haben und uns für die Dinge einsetzen, von denen wir überzeugt sind – unabhängig von anderen? Würden Sie mit mir gemeinsam sagen, dass Ihre Äußerung auch als Diffamierung unserer Position, wahrscheinlich auch der Kollegen der CDU, verstanden werden könnte?
Ich erkenne an, dass die FDP im Bundestag teilweise sehr vernünftige Positionen im Bereich „Energiewende“ vertritt, dort unter anderem mit Freiheitsenergien versucht, das Thema voranzutreiben. Ich sehe aber auch und beobachte, dass sich zum Beispiel letztes Jahr, Herr Voigt, ein Vertreter Ihrer Fraktion, gemeinsam mit der AfD in St. Gangloff mit Windkraftgegnern getroffen hat. Man muss bei diesem Thema immer wieder erkennen, dass sich da eine ganz üble Koalition bildet. Ich muss sagen, mit Nazis arbeitet man nicht zusammen und das gilt eben auch bei dem Thema „Erneuerbare Energien“.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Ihr olivgrünen
Kriegstreiber schreibt uns nichts vor!)
Man muss es einmal so deutlich aussprechen: Die Rede, die Frau Hoffmann vorhin gehalten hat, die hat nichts als Desinformation verbreitet.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Gehe erst
einmal arbeiten, Mann!) Man könnte eigentlich jeden einzelnen Satz von ihr nehmen und wissenschaftlich überprüfen und zeigen, dass es an der Realität vorbeigeht, dass es wissenschaftliche Fakten negiert und dass es gegen jegliche Vernunft ist. Es gibt einen wissenschaftlichen Konsens. Dieser Konsens besagt, die Klimakrise ist menschenverursacht. Ich sage Ihnen auch: Es gibt auch einen wissenschaftlichen Konsens, dass diese Erde rund ist. Auf dieser Welt gibt es einzelne Verrückte, die behaupten, die Erde sei flach. Das Absurde ist, dass sich hier in dieses Parlament eine politische Kraft hinstellt und allen Ernstes immer wieder behauptet und versucht, zu beweisen, diese Erde sei flach. Genau dieselbe Argumentation vertreten Sie beim Klimaschutz und laufen eben ins Leere.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Unruhe AfD)
Aber wissen Sie, was mich tatsächlich an Frau Hoffmans Rede erschüttert hat? Sie haben ja nicht mal einen Ansatzpunkt. Sie sind nicht einmal auf das Thema „Klimaschutz und Klimakrise“ eingegangen. Und warum? Weil Sie keine Antwort haben, weil Sie lieber den Kopf in den Sand stecken und nicht wissen, wie man mit der Klimakrise umgehen soll. Sie hoffen, dass Menschen das einfach nicht mitbekommen, dass sie existiert. Und da sage ich Ihnen: Jeder Mensch in Thüringen bekommt mittlerweile längst mit, dass die Klimakrise real ist,
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das Klima-
gesetz ist jedenfalls falsch!) weil die Menschen in den Städten sehen, dass die Stadtbäume kaputtgehen, erst recht die Menschen in den Dörfern im Thüringer Wald. Im Harz, die merken doch, dass die Wälder und Hänge außen herum überall absterben. Dafür haben Sie keine Lösung, wie Sie das verhindern wollen. Deswegen, wenn es darum geht, dass Natur zerstört wird, ist die Klimakrise die größte Gefahr für unsere biologische Vielfalt. Wenn Sie nichts dagegen tun, dann sind Sie eben daran schuld, dass unsere Natur kaputtgeht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie sind
daran schuld!)
(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Wer
unterstützt hier die Waffenlieferungen?) Jetzt will ich noch zwei Sätze zu Herrn Gottweiss sagen: Wir haben mittlerweile mehrmals, auch im Ausschuss, darüber diskutiert – und Herr Wesselak hat das zum Beispiel häufig dargelegt –, dass auf der gleichen Fläche nicht unbedingt mehr Energie produziert werden kann. Denn die Windanlagen werden größer. Dadurch hat jede einzelne Windkraftanlage mehr Leistung, aber dadurch werden auch die Abstände größer. Die Leistung, die pro Fläche generiert werden kann, die bleibt in etwa die gleiche. Deswegen brauchen wir übrigens überall in Deutschland das 2-Prozent-Ziel, denn wir wollen ja nicht, dass ein massiver Netzausbau stattfinden muss, der dann in riesigen Stromautobahnen den Strom nur von Norden nach Süden transportiert. Sondern die Idee einer dezentralen Energiewende ist, dass jedes Bundesland seinen Energieverbrauch bilanziell selbst generieren kann. Deswegen brauchen wir auch hier in Thüringen eine Vergrößerung des Windkraftflächenanteils. Was Sie hier so an Zahlen in den Raum gestellt haben, als würde Thüringen bald Energieexporteur werden: Aktuell ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch 23,6 Prozent. Also, ich glaube, Sie haben da vorhin wirklich etwas mit Stromverbrauch, Energieverbrauch und verschiedenen Unterschieden hart durcheinandergeworfen, Herr Gottweiss. Ich würde mich deswegen wirklich freuen, wenn wir in Zukunft doch wieder fachlicher darüber sprechen können, der Realität ins Auge schauen und uns überlegen, wie wir wirklich Thüringen in Zukunft lebenswert gestalten können. Denn dazu bietet Klimaschutz durchaus die Chance. Wir sollten das gemeinsam angehen. Wir sollten es im demokratischen Spektrum machen und absurde, abstruse Ideen von rechts außen einfach negieren und nicht in dieser politischen Debatte immer wieder wiederholen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: End-
lich mal eine Fachexpertin!)
Vielen Dank, Frau Wahl. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal darauf aufmerksam zu machen, dass wir es doch bitte schaffen, die zwei Stunden, die wir heute noch vor uns haben, einen diesem Haus angemessenen Ton zu wahren. Eine solche Debatte, wie sie gerade wieder aufbrandete, müssen wir uns alle nicht leisten. Ich habe jetzt die Wortmeldung von Herrn Möller gesehen, bitte schön, Sie haben das Wort. Bitte schön. – Moment, bitte, Herr Möller.
Ich beantrage für meine Fraktion, dass der Ältestenrat einberufen wird, und ich glaube, die letzte Rede ist Anlass genug dafür, da brauchen wir nichts weiter zu erklären.
(Unruhe DIE LINKE)
Das ist so, dann unterbreche ich jetzt die Sitzung, das Recht hat die Fraktion. Und Herr Möller, Sie haben dann nach der Sitzung des Ältestenrats die Gelegenheit, das Wort zu ergreifen. Der Ältestenrat trifft sich um 16.00 Uhr im Raum F 101.
(Unruhe AfD)
Wir fahren fort in der Beratung. Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Wir sind nach wie vor bei Tagesordnungspunkt 28, zweite Beratung zum Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes, Gesetzentwurf der Fraktion der AfD – Drucksache 7/3375 –. Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Möller für die SPD-Fraktion. Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe im Haus, damit wir auch dem Kollegen Möller zuhören können.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne und auch liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, eigentlich – der Präsident hat gerade den Antrag der AfD noch mal vorgelesen, nämlich Aussetzen/Abschaffen des Klimagesetzes in Thüringen – ist das so rückwärtsgewandt und auch absurd, diese politische Forderung, dass wir ursprünglich dachten, wir machen hier eine kurze Debatte. Es ist so offensichtlich, dass dieser Antrag abgelehnt gehört. Das werden wir auch tun. Aber ich muss an der einen oder anderen Stelle jetzt doch noch mal dem einen oder anderen Kollegen widersprechen, weil ein paar Dinge, die Sie sich, Herr Gottweiss, jetzt auch erlaubt haben hier – politisch kann ich das nachvollziehen, dass Sie es echt schwer haben, mit der CDU gemeinsam dort zwischen dem, was naturwissenschaftlich, was energiepolitisch und was klimapolitisch notwendig ist, auch für Thüringen, mit dem übereinzubekommen, was auf der anderen Seite die Partei, Ihre Partei von Ihnen fordert; dass das nicht geht, haben Sie jetzt in Ihrer Rede auch noch mal sehr deutlich gemacht. Deswegen hat es mich nach vorn getrieben, weil das, was Sie gesagt haben, dem widerspricht, was wir wissen.
(Beifall SPD)
Ich bin auch der Meinung: In der aktuellen Lage, in der wir uns befinden, wir haben einen fürchterlichen Krieg im Osten Europas, angefangen durch Russland und durch Putin, durch ein Regime, was sich finanziert aus Gewinnen von Energierohstoffen, die als fossil gelten, endlich sind, von denen wir uns alle gemeinsam, ich glaube, in der letzten Plenarsitzung, in der heutigen Plenarsitzung distanziert haben, dass wir davon wegkommen. Sich hier hinzustellen und zu sagen, dass aber alles auch ohne Flächenverbrauch und ohne Windräder in Thüringen möglich sein wird, weil genügend Energie da ist, das ist schlicht und ergreifend falsch.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich will ein paar Zahlen hier noch mal deutlich sagen – ich möchte jetzt auch keine Zwischenfrage zulassen, denn ich habe relativ wenig Redezeit – und muss ein paar Zahlen klarstellen. Die Studie „So geht’s – Wie Thüringen klimaneutral wird – die Ergebnisse der Energiesystemmodellierung“ zeigt, belegt das auch nicht, was Sie gesagt haben. Sondern ich will das noch mal für alle plastisch machen und es sind runde Zahlen, aber sie machen es plastisch: 120 Kilowattstunden Energie braucht eine Person in Deutschland momentan am Tag – 120. Wenn wir zukünftig durch erneuerbare Energien Energieeffizienz herstellen, Sektorenkopplung herstellen, wird das vielleicht technisch – das sagt zumindest die Wissenschaft – auf 89 Kilowattstunden am Tag funktionieren. Was wir nicht haben, außer der Sonne als unseren Energiegewinner und die Wärme aus der Erde, ist irgendeine Superzukunftstechnologie, die uns woanders Energie herbringt. Das ist physikalisch auch klar.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ein
großer Innovationsfreund!) Das hat nichts mit Innovation zu tun, sondern das sind physikalische Grundlagen, Herr Voigt. Wir können – das wissen wir aktuell, das weiß die Wissenschaft – durch einen Energiemix aus Geothermie diese 89 Kilowattstunden am Tag, 9 Prozent Geothermie, 1 Prozent Wasserkraft, 45 Prozent Windkraft, 13,5 Prozent Biomasse und 31,5 Prozent Photovoltaik, diese Aufteilung ist möglich, um unsere Energie sozusagen herzustellen, erneuerbar, regenerativ. Das, was Sie vorschlagen, mit Atom, mit Kohle, mit Öl, mit Gas ist fossil, ist rückwärtsgewandt und technologisch ...
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Ha-
ben Sie Herrn Gottweiss zugehört?) Was Herr Gottweiss gesagt hat, ist überhaupt gar nicht möglich. Das heißt, wir müssen der Tatsache ins Auge schauen, dass wir entweder Atomkraftwerke wollen, die auch endlich sind, wo wir mit dem Müll nicht wissen, wohin damit, oder in den sauren Apfel beißen müssen, dass wir auch Flächen verbrauchen werden. Nur dass die Photovoltaik diese Leistungen überhaupt nie erreichen kann bei den Flächen, die wir in Zukunft haben werden. Das ist auch klar. Ihre Politik macht eins: Sie benachteiligen einige Regionen in Thüringen und bevorteilen andere. Das ist eine Frage, der Sie sich auch stellen müssen.
(Unruhe CDU)
Mittel- und Nordthüringen sind jetzt schon die Leistungsträger in den erneuerbaren Energien. Wenn wir das nicht verändern und gerecht aufteilen, dann kriegen wir ein Problem. Wenn Sie für sich nicht klären, wie wir uns von Gas, Öl, fossilen Energien insgesamt unabhängig machen können, wenn Sie nicht Innovation, Wertschöpfung vor Ort zulassen und dass Bedarfe hier selbst generiert und gedeckt werden, um tatsächlich unabhängig zu werden, sondern weiter suggerieren, das wird schon irgendwie gehen – nur bitte ohne Windenergie –, dann machen Sie sich nicht nur selber etwas vor, dann machen Sie auch der Bevölkerung etwas vor. Das darf nicht unwidersprochen bleiben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Herr Möller. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten erst einmal keine Wortmeldungen mehr. Frau Ministerin Siegesmund, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in Thüringen ist Klimaschutz Gesetz. Das ist gut so, das war so und das bleibt auch so, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist auch richtig so, weil Extremwetter global zunehmen, weil Bäume sterben, weil wir eine Versteppung weltweit haben, weil wir eine immer höhere Anzahl übrigens auch an Flächen auf dieser unserer einen Erde haben, die nicht mehr bewohnbar sind – schauen Sie nur nach Indien –, weil die Temperaturen weltweit steigen. Die Antwort auf diese globale, ja die größte Herausforderung dieser Dekade ist nicht, vor Angst zu erstarren oder das zu negieren oder den menschengemachten Klimawandel abzustreiten, so wie die AfD das tut, sondern die Antwort darauf ist, zu handeln und mehr Klimaschutz zu machen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Deswegen ist es gut so, dass wir ein Klimagesetz in Thüringen haben. Wir sind ja inzwischen an einer Stelle, wo wir sagen müssen, die Klimakrise ist so weit fortgeschritten, dass sie heute hier Wohlstand und Frieden gefährdet und auch Lebensgrundlagen künftiger Generationen gefährden wird. Verantwortungsvoll handeln diejenigen, die sich diesen Herausforderungen stellen. Das tun wir, das tut die Landesregierung. Das tun wir gemeinsam mit Blick auf das Pariser Klimaabkommen aus dem Jahr 2015, das 1,5-Grad-Ziel. Die internationale Gemeinschaft hat sich committet. Thüringen ist ein Teil der weltweiten Allianz „Under2 MOU“. Unter 2 Grad committen wir uns für 2,35 Milliarden Menschen auf dieser Welt, alles zu tun, um die Auswirkungen des Klimawandels, der Klimakrise zu begrenzen. Und wer sich mal die Mühe machen würde, den Sachstandsbericht des Weltklimarats anzuschauen, wie schon heute Auswirkungen des Klimawandels für Mensch und Natur immer sichtbarer werden, unsere Lebensgrundlagen und den Frieden gefährden, der würde diesen Antrag, der völlig aus der Zeit gefallen ist, gar nicht stellen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sich dem Klimaschutz zu entziehen und allein darauf zu vertrauen, dass das andere schon machen, das wäre allein schon fahrlässig genug – und kurz gesprungen ist es sowieso. Ich will auch noch einmal an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr erinnern. Das Gericht hat ganz klar gesagt, dass die Anstrengungen für mehr Klimaschutz nicht einseitig zulasten jüngerer Generationen in die Zukunft verschoben werden dürfen. Wer sich unserer Demokratie und diesem Urteil verpflichtet fühlt, der arbeitet daran. Die Großzahl derjenigen, die heute hier gesprochen haben, stellt sich dieser riesigen Aufgabe. Dafür bin ich sehr dankbar. Wer will, der findet Wege, wer nicht will, der findet an dieser Stelle Gründe, dagegen zu sein. Es gibt mindestens eine Fraktion, die heute wieder deutlich gemacht hat, dass sie gegen alles, aber für keine einzige Idee ist, wie wir aus diesem Dilemma, was uns global beschäftigt, herauskommen. Wenn Sie schon sagen, Frau Hoffmann, Sie wollen, dass wir hier ehrlich sprechen, dann sagen Sie doch, dass es Ihnen nicht um die Abschaffung des Klimagesetzes geht, sondern dass Sie einfach ein Anti-Windkraft-Gesetz wollen. Dann sagen Sie es so ehrlich! Dann wissen wir wenigstens, worüber wir sprechen. Dann sage ich Ihnen, der einzige Zweck, den Sie doch damit verfolgen, ist letztlich, sich populistisch vor den Karren zu spannen an diejenigen, die keine Veränderung wollen. Aber da sage ich Ihnen auch – Sie haben es ja auch so gern mit den alten Schriften –: Friedrich Schiller hat vor vielen Jahrzehnten den schönen Satz geprägt: Nur was sich verändert, bleibt bestehen. Der ewige Blick zurück wird Sie nicht nach vorn bringen. Was hilft uns also? Der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren, mehr Anstrengungen im Bereich „Energieeffizienz“, außerdem natürlich ein Diversifizieren, um unabhängiger von Energieimporten zu werden – all das vergrößert unsere Handlungsoptionen, all das macht uns krisenresilienter. Wir sind aufgrund der geopolitischen Lage, aufgrund des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine ohnehin gut aufgestellt, wenn wir uns jetzt unabhängiger machen. Signale, gerade auch aus den energieintensiven Unternehmen – da schaue ich auch in die Reihen von FDP, Herr Bergner sprach das vorhin an: Macht doch Klimaschutz so, dass es auch der Wirtschaft dient. Genau das machen wir ja. Ich will Ihnen sagen, was am Beispiel der Glasindustrie in Südthüringen passieren würde, wenn wir eben nicht als Landesregierung gemeinsam und mit voller Kraft gerade jetzt den Ausbau der Erneuerbaren beschleunigen. Allein in Südthüringen hängen im Bereich der Glasindustrie 7.000 Arbeitsplätze an der Frage, ob es uns gelingt, künftig Preisstabilität, eine saubere Energieproduktion vor Ort und den Ausstieg aus fossilen Energieimporten zu schaffen. Sie haben nicht eine Antwort auf die Frage, wie wir diese Arbeitsplätze erhalten, Sie haben nicht eine Idee an Bord, wie wir vor Ort diese Unternehmen transformieren, nämlich in eine klimaneutrale Zukunft. Wir dagegen arbeiten daran, das ist unsere Aufgabe. Deswegen hören Sie doch mal zu, wenn Sie im Land unterwegs sind und zu Unternehmen gehen. Die sind doch viel weiter als viele hier. Die wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien, übrigens auch aus Gründen der Preisstabilität.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ihr Ansatz ist wirtschaftsfeindlich, thüringenfeindlich, Sie schaden dem Land
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie scha-
den dem Land!) und vor allen Dingen verhindern Sie Wertschöpfung vor Ort.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ge-
nauso ist es!) Letztlich wird und hat unsere Landesregierung bereits gemeinsam mit vielen Abgeordneten hier, die das verstanden haben, Kommunen im Bereich der Klimaanpassung unterstützt. Unser Klimagesetz heißt ja deswegen Klimagesetz, weil wir mehr Klimaschutz machen und schon jetzt in der Situation sind, wo wir gar nicht umhinkommen, viel mehr in Klimaanpassung zu investieren. Ich habe erst am Dienstag im Kabinett die Niedrigwasserstrategie für die Orte vorgestellt, die inzwischen an Wassermangel leiden, wo wir uns vorbereiten müssen. Ich habe zugleich das Landesprogramm „Hochwasserschutz“ vorgestellt für die Orte – über 1.000 an der Zahl –, die darauf zählen, dass wir hier klug investieren. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Klimaanpassung, das ist eben nicht Gründe suchen, was nicht geht, sondern das ist Handeln – wir handeln, und zwar proaktiv. Alles, was Sie können, ist, so tun, als gäbe es keine Notwendigkeit für Klimaschutz. Und das finde ich verheerend, um nicht zu sagen, an dieser Stelle an Verantwortungslosigkeit nicht zu überbieten.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Mit Stand Dezember 2021 hätte ich Ihnen auch noch gesagt, wenn Ihnen das alles völlig egal ist, dann gucken Sie wenigstens, was unterm Strich eigentlich an Wertschöpfung durch den Import fossiler Energie nach Thüringen verloren geht. Stand Dezember 2021: Vor dem, was an Zeitenwende seit dem 24.02. offensichtlich geworden ist, nämlich dass wir dynamische Preisentwicklungen beim Thema „Energie“ haben, die sich keiner hat vorstellen können. Stand Dezember 2021 ist der, dass allein bis dahin jährlich – und das müsste wirklich jeden überzeugen – 2 Milliarden Euro nur für Energieimporte nach Thüringen zum Betreiben zum Beispiel der Glaswanne eines großen Unternehmens in Südthüringen oder zum Betreiben und Anschmeißen des Stahlwerks in Unterwellenborn oder auch an anderer Stelle ausgegeben werden mussten. Und da frage ich Sie: Warum in Gottes Namen stellen Sie sich in den Weg derer, die sagen, mehr Erneuerbare ausbauen, mehr Handwerk auf die Dächer zum Installieren von PV, mehr Unternehmen, die Windenergieanlagen nach Thüringen holen, die hier warten, vor Ort Kommunen profitieren lassen, Bürgerenergiegenossenschaften gründen, Anteile davon gewinnen, mehr Biogasanlagen und zumindest den Erhalt derer, die wir haben, und das Gleiche für die Wasserkraft? Warum stellen Sie sich dem in den Weg, vor allen Dingen vor dem Hintergrund allein der Frage der regionalen Wertschöpfung? Auch das ist – wer das bis heute nicht verstanden hat – ein Standortvorteil, wenn wir es tun. Wer dies nicht will, ist aus der Zeit gefallen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zum Schluss: Wir haben hier nicht nur beschrieben, was wir mit dem Klimagesetz wollen, warum es wichtig ist, diese Ziele einzuhalten. Abgeordneter Möller hat es gezeigt. Wir finden nicht Gründe, zu sagen, was alles nicht geht, sondern wir finden Wege, um voranzugehen, weil wir das Land zukunftsfähig machen wollen. Wir haben mit Prof. Wesselak von der Hochschule Nordhausen und Partnern viele gewonnen, die uns zeigen, wie es geht. Ich will Sie noch mal einladen, schauen Sie in unser Energiesystemmodell. Das liegt bei Stadtwerken auf dem Tisch, die genau danach künftige Grundlagenentscheidungen treffen für verschiedene Geschäftsbereiche. Das liegt bei Unternehmen auf dem Tisch. Es liegt bei jenen auf dem Tisch, die gestalten wollen. Und noch mal an dieser Stelle: 1. Ein klimaneutrales Thüringen ist realistisch. So zeigt es diese Studie „Energiesystemmodell“, bundesweit gefragt, inzwischen in anderen Bundesländern kopiert. 2. Ein klimaneutrales Thüringen ist bezahlbar. 3. Ausbau- und Reduktionsziele sind ein starkes Instrument. 4. Energieeffizienz ist Voraussetzung. 5. Wind und PV müssen schnell ausgebaut werden. – „5. Wind und PV müssen schnell[stens] ausgebaut werden.“, ich wiederhole das gern noch mal. – Biogas spielt eine Rolle. 6. Power to Heat und Wärmespeicher und schlussendlich 7. auch die Wasserstoffwirtschaft kann eine Rolle spielen. Ich habe an vielen Stellen heute hier nicht gehört – ganz besonders von der antragstellenden Fraktion –, wie Ihre verlässlichen Leitplanken aussehen. Es geht also heute nicht darum, das Klimagesetz abzuschaffen, sondern es geht darum – und da bin ich froh –, es regelmäßig so anzupassen, dass wir diese Ziele umsetzen können. Klimakrise ist jetzt – nicht irgendwann. Die Preiskrise bei fossilen Energieträgern müssen wir überwinden mit Erneuerbaren. Das ist gut für Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es sind noch einmal 27 Sekunden Redezeit entstanden. Ich gehe davon aus, das möchte keiner in Anspruch nehmen. Das ist so. Bitte.
Danke schön. Das war mir bereits so angekündigt worden. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz seitens der Fraktion der AfD beantragt worden. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind alle anderen, einschließlich der fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 7/3375 in zweiter Beratung ab. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Das sind wiederum die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, der Parlamentarischen Gruppe und der fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt, meine Damen und Herren, und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Der Tagesordnungspunkt 29, meine Damen und Herren, wurde bekanntlich von der Tagesordnung abgesetzt. Damit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 30 Gesetzentwurf der Fraktion der *) FDP - Drucksache 7/3725 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die Fraktion Die Linke hat Frau Dr. Wagler.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, liebe Zuschauer, zunächst noch einmal zur Klärung des Gegenstandes: Gewässerrandstreifen sind Streifen für den Gewässerschutz, die für die Landwirtschaft einer eingeschränkten Bewirtschaftung unterliegen – im Außenbereich von 10 Metern und in Innenlagen von 5 Metern Breite. Viele Argumente wurden schon beim letzten Mal ausgetauscht, als wir diesen Gegenstand hier diskutiert haben. Ich möchte heute für die Koalition noch mal zusammenfassen: Innerhalb der Gewässerrandstreifen gibt es natürlich Einschränkungen für die Landwirtschaft. Diese Einschränkungen sind für die Landwirtinnen und Landwirte auch nicht einfach, wurden aber als notwendig erachtet, um den guten ökologischen und chemischen Zustand unserer Gewässer herzustellen. Denn neben den häuslichen Abwässern war es auch die organische Belastung aus der Landwirtschaft, durch welche die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllt wurden, die den guten chemischen und ökologischen Zustand der Gewässer vorschreibt. 2019 waren es in Thüringen nur 10 Prozent der Gewässer, die diesen guten chemischen und ökologischen Zustand zu erfüllen vermochten, und bis 2027 müssen es 70 Prozent sein. Gewässerrandstreifen dienen auch besonders zum Erreichen dieses Zieles, wenn nicht, drohen uns Vertragsstrafen. Gewässerrandstreifen dienen mit ihrem Pflanzenbewuchs der Verbesserung der Gewässerstruktur und damit auch der Verbesserung der Selbstreinigungsfähigkeit der Gewässer. Sie bieten eine wirksame Barriere gegen den Eintrag von Stäuben, Pflanzenschutzmitteln und Phosphaten. Gewässerrandstreifen sind auch wertvolle Lebensräume, die durch ihren Strukturreichtum wertvolle Biotope bieten und vielen Tierarten einen Raum zum Leben geben. Und sie dienen auch der Biodiversität, die auch gerade durch unsere intensive Nutzung unserer landwirtschaftlichen Flächen gefährdet ist. Die wichtigste Funktion von Gewässerrandstreifen ist und bleibt aber der Rückhalt von Einträgen organischer Nährstoffe und vor allen Dingen phosphatund stickstoffhaltiger Düngemittel in Gewässer. Gerade bei den Phosphaten stammen ca. 50 Prozent aus der Landwirtschaft. Aber es gibt eben auch berechtigte Bedürfnisse der Landwirtschaft. Für die Landwirte ist es eine Notwendigkeit des Überlebens, ihre Flächen nicht nur wirtschaftlich so ertragreich wie möglich zu bewirtschaften, sondern auch nachhaltig. Schon bei der letzten Aussprache hat sich hier auch das Hauptproblem herauskristallisiert: das eines Flächennutzungskonflikts. Heute gibt es durch den Ukrainekrieg und seine Folgen noch einmal mehr Druck auf die Landwirtschaft, Flächen nicht nur für die Energieerzeugung bereitzustellen, sondern auch für die Lebensmittelversorgung und die Versorgung mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, die in unserem Land sichergestellt werden müssen. Dennoch kann das jetzt nicht heißen, dass wir die im Klimawandel immer knapper werdende Ressource Wasser wieder stärker belasten, denn Wasser brauchen wir alle, und zwar in einer guten und sauberen Form. Die Koalition lehnt daher den Antrag ab. Wir sehen die Lösung des Flächennutzungskonflikts nicht in einem Schritt zurück, sondern in einem Schritt nach vorn. Denn wenn wir die Flächen für die Landwirte und Landwirtinnen erhalten wollen, müssen wir dort angreifen, wo am meisten Fläche verloren geht: für den Bau von Verkehrs-, Siedlungs- und Gewerbeinfrastruktur. Hier sollten wir ansetzen und durch Brachflächenrevitalisierung und Flächenversieglung Ausgleich schaffen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer hier und am Livestream, Thema „Wasserrandstreifen“; wie ich in meiner Rede zur ersten Beratung erwähnt habe, sind die Phosphorwerte der vergangenen Jahre auffällig. Lediglich 36 Prozent der Oberflächengewässer überschritten die Werte im Jahr 2020 nicht. Bei Nitrat haben sich nach Nährstoffberichten der Jahre – seit 2017 – die Werte leicht verbessert. In der Rede ging ich auch darauf ein, dass für die Phosphoreinträge nicht hauptsächlich die Landwirtschaft verantwortlich zu machen ist, denn die Hälfte dieser Einträge geht aus Einträgen aus Kleinkläranlagen hervor. Wie das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz auf meine Kleine Anfrage 7/2982 in Drucksache 7/5279 antwortet; ich zitiere: „Phosphor und Stickstoff werden durch diffuse und punktuelle Quellen in die Oberflächengewässer eingetragen. Für Gesamt-Phosphor ergab die Thüringer Nährstoffmodellierung aus dem Jahr 2017, dass 48 Prozent der Einträge auf Kommunalabwasser (zum Beispiel Kläranlagen, Kleinkläranlagen, sogenannte Bürgermeisterkanäle), also auf punktuelle Quellen, zurückzuführen sind. Zu dieser permanenten Grundlast kommen Einträge aus diffusen Quellen (51 Prozent), die saisonal und witterungsbedingt in der Intensität schwanken können. 34 Prozent“ – Frau Dr. Wagler, nicht 50 – „der diffusen Einträge stammen aus der Bodenerosion von landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen. Im Gegensatz zur Phosphor-Belastung sind bei den Stickstoff-Einträgen die Punkt-Quellen […] von untergeordneter Bedeutung. Bei der Stickstoff-Belastung überwiegen mit 90 Prozent die Einträge aus diffusen Quellen […]. Diese sind unter anderem auf landwirtschaftliche Nitrat-Einträge aus der Düngung zurückzuführen.“ Ich denke, diese Antwort zeigt doch, dass die Begründung zur Einführung zu 10-Meter-Gewässerrandstreifen ein Stück weit auf einer falschen Schuldzuweisung beruht. Die Landwirtschaft allein ist dafür nicht verantwortlich.
(Beifall AfD)
Deshalb macht die Überweisung an den Ausschuss, die dann beantragt wird, Sinn und wir würden dieser zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Dr. Wagler, erst mal vielen Dank auch für Ihren Redebeitrag, er war nämlich eigentlich zu zwei Dritteln zumindest ein Plädoyer für unseren Antrag. Ich will das auch von der Intention her kurz zusammenfassen. Wir als Freie Demokraten möchten mit diesem Antrag das Problem der Gewässerrandstreifen angehen, welche durch die im Thüringer Wassergesetz festgelegten Breiten von 10 Metern den Landwirten wertvolle Ackerflächen für die Bewirtschaftung entziehen. Und gerade jetzt, wenn wir an den furchtbaren Krieg auch im Osten Europas denken und die Auswirkungen auf die Nahrungsmittelproduktion, die Auswirkungen auf die Gewinnung von Energie, sind das Flächen, auf die man eigentlich nicht verzichten kann. Wir als Freie Demokraten möchten deswegen zu der bewährten Regelung von vor 2019 zurück, allerdings mit einem deutlichen Unterschied, nämlich nicht einfach zu sagen, gehen wir wieder auf diese 5 Meter zurück, sondern wir wollen mit einer technischen Überlegung dafür sorgen, dass der Schutzstatus in meinen Augen – und das sage ich als Tiefbauingenieur – eher besser wird als schlechter, indem wir ähnlich wie bei Trinkwassertalsperren einen Fanggraben vorsehen, oder eine adäquate andere Möglichkeit – es kann ja auch jemand andere Ideen haben als ich –, der nämlich dafür sorgt, dass, wenn diese Bodenerosion stattfindet, von der sie gesprochen haben, die aufgefangen wird und nicht bei 5 oder auch 10 Metern einfach weitergeschwemmt wird. Deswegen ist es in meinen Augen eine Lösung, die wir hier diskutieren und nicht einfach beiseite wischen sollten. Und wir sehen den Bedarf an zusätzliche Ackerfläche für die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, nebenbei gesagt, nicht nur unserer Bevölkerung, wenn wir mal in die Welt rausgucken und sehen, was jetzt dieser Krieg an Versorgungsengpässen auch auf armen Kontinenten, in armen Ländern mit sich bringt. Und wir sehen den Bedarf an Versorgung mit Futtermitteln und wir sehen den Bedarf an Versorgung mit Energiepflanzen. Deswegen, denke ich, sollten wir hier nicht so dieses einfache Spiel „Opposition kann man schon mal versenken“ spielen, sondern wir sollten anständig und ernsthaft und vor allem unideologisch über etwas diskutieren, was dafür sorgt, dass die Qualität der Gewässer eben nicht zusätzlich beeinträchtigt wird und trotzdem mehr landwirtschaftliche Flächen wieder der Nutzung zugeführt werden kann.
(Beifall Gruppe der FDP)
Danke. Das ist meine feste Überzeugung, dass wir eben hier nicht einfach nur so als die Ökomuffel sagen: „War alles sinnlos, machen wir nicht und drehen wir einfach zurück“, sondern das wir uns eben Gedanken machen, wie man es besser machen kann und trotzdem Flächen einer Nutzung zuführen kann. Bei der Diskussion in der ersten Lesung hier im Landtag am 13. März stieß unser Gesetzentwurf durchaus auf Gegenliebe, wenn ich an den Diskussionsbeitrag von Kollegen Tiesler seitens der CDU erinnern darf. Ich glaube schon, dass auch die Reaktionen, die wir von Landwirten oder auch vom Bauernverband erhalten haben, die unseren Vorschlag durchaus als praktikable Lösung bezeichnet haben, es wert sind, dass man in Ruhe und mit Vernunft miteinander darüber diskutiert. Vielleicht gibt es auch jemanden in der Runde, der andere Ideen hat, die dort mit einfließen können. Ich nehme gar nicht für uns und auch für mich persönlich in Anspruch, das Ei des Kolumbus immer allein gefunden zu haben, das ist auch ganz klar.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Fast!) Ja, fast, okay. Aber ich möchte trotzdem die Gelegenheit noch einmal nutzen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, Sie darum zu bitten, dass wir diese Chance einer Diskussion nutzen. Deswegen, Frau Präsidentin, beantrage ich auch namens der Freien Demokraten noch einmal die Überweisung, dieses Mal an den Ausschuss für Landwirtschaft, Infrastruktur und Forsten, weil ich schon meine, dass wir das diskutieren sollten. Da die Umweltministerin dort sitzt, würde ich es auch gern noch an den Umweltausschuss überweisen wollen, aber den Betroffenen, nämlich denen, die es umsetzen sollen, die Federführung in die Hände drücken wollen und beantrage also auch die Federführung für den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie inständig, lassen Sie uns eine sachbezogene, vernünftige und unideologische Diskussion führen. Ich danke Ihnen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wie ich bereits in der ersten Beratung dieses Antrags in der 75. Sitzung am 17. März namens meiner Fraktion ausgeführt habe, hatten wir bereits 2019 die Einführung der 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen bei der Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts deutlich kritisiert. Deswegen haben wir den hier vorliegenden Gesetzentwurf der FDP zur Verringerung der Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen auch grundsätzlich begrüßt, weil damit ein altes Ziel unserer Fraktion wieder aufgegriffen worden ist. Die Auflagen des derzeit geltenden Wassergesetzes lassen nur noch eine teilweise landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Ackerflächen zu und die ohnehin schon mit allerhand Auflagen gebeutelten Landwirtschaftsbetriebe müssen sich zusätzlich Gedanken machen, wie diese Gewässerrandstreifen genutzt und eben auch gepflegt werden sollen. Kommt nun Grünland oder kommen gar Kurzumtriebsplantagen auf diese Flächen – dadurch entstehen weitere Kosten und Aufwendungen. Wenn man zum Beispiel dort Bäume anpflanzen würde, müssen diese auch gepflegt werden. Und wenn diese Bäume eines Tages gefällt werden, sind immer noch die hölzernen Wurzelhorizonte und Stubben im Boden, die eine erneute landwirtschaftliche Nutzung nur mit enorm großem Aufwand durch tiefgründige Rodung erst wieder möglich machen würde. Da das aus Naturschutzgründen dann wahrscheinlich sowieso nicht umsetzbar ist, würden diese Flächen dauerhaft für die Landwirtschaft verloren werden. Unser Ziel muss es also sein, jetzt gemeinsam mit den Landwirten für Lösungen für einen besseren Gewässerschutz zu sorgen und sie so in den Prozess mit einzubinden.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Die CDU-Fraktion hatte bereits zum damaligen Zeitpunkt dahin gehend vorgeschlagen, derartig breite Gewässerstreifen nur an den Hotspots der Nitratbelastung auszuweisen und die Breite dieser Streifen je nach der konkret vorliegenden Belastung flexibel zu gestalten.
(Beifall CDU)
Wir würden diesen Sachverhalt daher gern im Umweltausschuss diskutieren und an einer besseren Lösung arbeiten. Aber schon in der ersten Beratung hier im Plenum mussten wir leider erkennen, dass gerade vonseiten der Minderheitskoalition keine Bewegung in diese Richtung zu erkennen war und keiner Überweisung zugestimmt worden ist. Damit verweigern sich sowohl Rot-Rot-Grün als auch die Landesregierung einer vernünftigen Lösung dieser Problematik. Dennoch wollen wir heute noch einmal unseren Antrag auf Überweisung an den Umweltausschuss erneuern und bitten daher noch mal um Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen
Vielen Dank, Herr Kollege Tiesler. Wir sind bei den Abgeordneten schon durch – danke schön – und ich sehe auch keine Wortmeldungen mehr. Deshalb bitte schön, Frau Ministerin, dann haben Sie das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, am 28. Mai 2019 haben wir im Thüringer Landtag gemeinsam eine der umfassendsten wasserwirtschaftlichen Reformen beschlossen, ich spreche vom Thüringer Wassergesetz. Das hatte drei wesentliche Bausteine, deswegen war es auch wichtig, umfassend zu beteiligen, anzuhören und sich miteinander zu verabreden. Der erste Teil war der schier unhaltbare Zustand der Tatsache, dass nur 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen ans Abwasser angeschlossen waren, deswegen haben wir den Abwasserpakt geschlossen, und ich bin froh darüber. Der zweite Punkt war das Gründen von Gewässerunterhaltungsverbänden, weil wir nur auf 15 Prozent der Fläche Thüringens tatsächlich Verantwortung für Gewässerunterhaltung und damit Vorsorge vor Hochwassern personell untersetzt hatten. Die 20 Gewässerunterhaltungsverbände in Thüringen sind gegründet und auf Basis unserer Gesetzesnovelle arbeiten sie hervorragend. Und der dritte Bereich, den wir mit der Novelle des Thüringer Wassergesetzes neu gefasst haben, war der besondere Schutz, insbesondere für intakte Gewässer. Lieber Herr Bergner, dass Sie keine Ökomuffel sind, das sieht man mit Verlaub, mit Blick auf das FDP-Bundestagswahlprogramm, ich zitiere: „Wir setzen uns […] für intakte Gewässer ein, weil sie für die kommunale Wasserversorgung, unsere Gesundheit und die Artenvielfalt von Bedeutung sind.“
(Beifall Gruppe der FDP)
Gutes Programm, es geht noch weiter, Herr Montag, Achtung: „Deshalb müssen Einträge, zum Beispiel Rückstände aus Landwirtschaft, Industrie, Bergbau sowie Medikamente, immer dort reduziert werden, wo eine Gefährdung vorliegt.“ Jetzt klatschen Sie gar nicht mehr, schade, aber es ist Ihr Wahlprogramm.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Ich will nur sagen: Für Thüringen sieht es halt so aus …
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Ich habe gedacht, Sie lesen noch ein bisschen!) Nein, ich bin erst mal fertig mit dem Zitat. Also Sie haben ganz deutlich gemacht, dass Sie der Reduzierung von Stoffeinträgen zustimmen. Und wenn man sich das für Thüringen anguckt, dann muss man leider feststellen, dass die Novelle des Wassergesetzes 2019 richtig und wichtig an diesen Stellen, die ich Ihnen gerade genannt habe, war, denn mehr als zwei Drittel der Thüringer Oberflächengewässer sind zu hoch mit Nährstoffen belastet. Die Folgen sind dann Sauerstoffmangel, verschlämmte Gewässersohlen oder auch lokales Fischsterben. Konkret weisen etwa 70 Prozent der Thüringer Oberflächengewässer zu hohe Nährstoffkonzentrationen insbesondere bei Phosphor auf und 30 Prozent der Grundwasserkörper verfehlen aufgrund von Nitrat den guten chemischen Zustand. Unsere Gewässer brauchen diese Luft zum Atmen und deswegen müssen wir auch dafür sorgen, dass deutlich weniger Düngemittel und deutlich weniger Pflanzenschutzmittel von gewässernahen Ackerflächen ins Wasser gelangen. Deswegen haben wir im Wassergesetz Folgendes geregelt: 1. Um den Eintrag von Nährstoffen und Schadstoffen zu reduzieren, ist eine einheitliche Breite des Gewässerrandstreifens im Außenbereich von 10 Metern und im Innenbereich von 5 Metern bei allen oberirdischen Gewässern vorgeschrieben. Das ist unser sogenanntes Optionsmodell. Wir haben lange daran gearbeitet und übrigens bundesweit Standards gesetzt, weil das nämlich letztlich auch ins Wasserhaushaltsrecht des Bundes tatsächlich eingeflossen ist und übernommen wurde. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen – also Ackerland und Grünland – können auch ohne Pflanzenschutz- und Düngemittel weiter bewirtschaftet werden. Darüber hinaus enthält § 29 Thüringer Wassergesetz eine Option mit gleichwertigen Gewässerschutzzielen. Das heißt, der 10 Meter breite Gewässerrandstreifen kann im Außenbereich auf 5 Meter halbiert werden, wenn die ersten 5 Meter ganzjährig begrünt werden oder wenn die ersten 5 Meter am Gewässer vollständig mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind – Stichwort: Erosion. Die zweiten 5 Meter des Gewässerrandstreifens können in diesen Fällen ackerbaulich weiter voll genutzt werden, das heißt, der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist hier auch zulässig. Und das ist unser sogenanntes Optionsmodell – noch mal: Es ist innovativ und hat deswegen bei der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes und der Düngeverordnung des Bundes letztlich einen Standard gesetzt und dieser Standard hat sich bewährt. Wie Sie auch sehen, haben Landwirtinnen und Landwirte bereits jetzt eine zusätzliche Möglichkeit zur Bewirtschaftung und damit selbstverständlich auch Planungssicherheit. Das Gesetz ist 2019 entsprechend novelliert worden und – wie ich finde – damals mit den regierungstragenden Fraktionen nach ausführlicher Debatte auch auf einen guten Weg gebracht und jetzt kommt natürlich die aktuelle Situation, wo man nach jedem Strohhalm greift, Stichwort: Ernährungssicherheit. Ich würde hier als Erstes vorschlagen, man lässt dann einfach mal den Krieg ruhen und die Schiffe, die mit Korn beladen sind und in der Ukraine am Hafen stehen, einfach ihre Wege machen. Sie kommen auf die Idee zu sagen: Na ja, die Antwort auf die Ernährungssicherheit ist, dass wir das naturschutz- und umweltgerechte Verschonen von Gewässerrandstreifen an dieser Stelle zurückdrehen. Und ich sage Ihnen, warum das keine adäquate Antwort ist. Anfang April hat der Bundesrat beschlossen, dass infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ab dem 01.07. für einen Teil der ökologischen Vorrangflächen erweiterte Nutzungen möglich sind. Ökologische Vorrangflächen können unter anderem als Streifenbrachen, Landschaftselemente, Zwischenfrüchte oder stickstoffbindende Maßnahmen angelegt werden. Betroffen von der Neuregelung sind ausschließlich die Brachen. Ökologische Vorrangflächen als Brachen gibt es ca. 7.500 Hektar in Thüringen. Diese können infolge der Anpassung – also ab 1. Juli 2022 – auch gemäht oder beweidet werden, also damit als Futter zur Verfügung stehen. Letztlich erfolgt also eine Nutzung begrünten Ackerlandes. Der Anbau von Futterpflanzen oder Düngung ist jedoch nicht zulässig. Müssen wir zusätzlich jetzt auch noch einmal an der Frage der Gesetzesnovelle Wassergesetz drehen? Die klare Antwort der Fachleute unseres Hauses, die das Wasserrecht novelliert und an dieser Stelle eine Brücke gebaut haben, ist: Nein. Zum einen haben wir mit der aktuellen Regelung im Thüringer Wassergesetz, wo wir vorsehen, dass Gewässerrandstreifen durch das Optionsmodell ja zum Teil auch entsprechend beweidet und gemäht werden, die entsprechende Verfügbarkeit der Flächen sichergestellt. Zum anderen würde eine Anpassung des Wassergesetzes keine Veränderung für Landwirtinnen und Landwirte in Thüringen mit sich bringen, denn neben dem Thüringer Wassergesetz umfassen mehrere – ich habe es gerade erwähnt, unser Modell hat Standards gesetzt, das Wasserhaushaltsrecht des Bundes wurde novelliert, Bundes- und Landesgesetze, -verordnungen und -anforderungen wurden inzwischen so angepasst, dass der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln am Gewässer diese Regel längst übernommen hat. Da gilt ganz klar: Ober schlägt Unter. Wir könnten hier also trefflich darüber in den Ausschüssen diskutieren, es würde letztlich ins Leere laufen. Von daher lade ich sehr dazu ein, es bei der Novelle, die 2019 wirklich wegweisend war und nach wie vor ist, zu belassen und andere Ideen zu entwickeln, wie wir hier weiterkommen. Noch mal: Eine Einpassung des Thüringer Wassergesetzes hinsichtlich der Gewässerrandstreifen im Sinne des Antrags hätte ökologische Nachteile und wenn überhaupt, dann nur ganz, ganz geringe Auswirkungen für die Landwirte. Denn auf Bundesebene sind zum 01.07. bereits andere Nutzungen von Brachen zur ackerbaulichen Nutzung möglich und gerade die Vorteile des Thüringer Modells, die wir damals selbstverständlich auch in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsressort auf den Weg gebracht haben, laufen ins Leere, weil sie letztlich bundesweit Standards gesetzt haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen
Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine und damit kommen wir zu den Abstimmungen, und zwar wurde Ausschussüberweisung beantragt. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD, zwei fraktionslose Abgeordnete, der CDU und der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Und, soweit ich jetzt während der Rede der Ministerin bereits gezählt habe, ist damit der Antrag überwiesen.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das würde ich gern nachzählen lassen!) Ich wollte es gerade sagen, da es aber knapp ist, würde ich es noch einmal überprüfen lassen. Bitte noch mal die Jastimmen. Und jetzt die Neinstimmen. Damit ist das Ergebnis 36 zu 37. Es ist nicht überwiesen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dann bitte ich jetzt diejenigen, die der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchten, um das Handzeichen. Gegenstimmen? Ich glaube, das nochmalige Zählen können wir uns ersparen. Beide Überweisungen sind damit gescheitert. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf an sich. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, zwei fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Enthaltungen? Die sehe ich bei der AfD. Damit ist auch der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt, auch wenn ich ein persönliches Bedauern nicht unterdrücken kann.
(Unruhe DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, ich rufe – Herr Kollege Dittes, Sie haben das leichte Schmunzeln gesehen und nehmen Sie es um 17.35 Uhr mal als einen Ausdruck von Humor – auf den TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5038 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Herr Sesselmann, Sie haben das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, dass Bauen wichtig ist, zeigt die letztens, am Mittwoch, durchgeführte Aktuelle Stunde. Herr Kemmerich hat es gesagt, wir haben einen erheblichen Rückstau, was Eigentum an Wohnungen angeht. Wir liegen bei ca. 50 Prozent, Spanien liegt höher, Portugal liegt höher. Die CDU hat eine statische Regelung mit dem KinderBauland-Bonus in Höhe von 2.500 Euro pro Kind nunmehr durchsetzen können. Das kann man jetzt auch abfragen bei der Thüringer Aufbaubank, das ist eine sehr gute Regelung. Im Raum stehen darüber hinaus die Gesetzesänderungsanträge von FDP, AfD und auch der CDU. Leider hat es nur letzterer Entschließungsantrag zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Grunderwerbsteuer mit dem Ziel einer Absenkung der selbigen in den Ausschuss geschafft. Da unternehmen wir einen weiteren Versuch zur finanziellen Entlastung von privaten Bauherren sowie zur Stärkung des Handwerks, indem wir die Vorschriften zur Bauvorlageberechtigung in § 64 der Thüringer Bauordnung ändern wollen. Eine entsprechende Fortbildungsverpflichtung für die kommenden Entwurfsverfasser wurde ebenso integriert. Bereits die Mehrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, der westdeutschen Bundesländer, mit Ausnahme von NordrheinWestfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz, hat die Bauvorlageberechtigung um die von uns angegebenen Berufsgruppen aus dem Handwerk und der Technik erweitert. Denn Meister und Techniker des Maurer-, Betonbauer-, Zimmererhandwerks lernen ebenso wie Architekten und Ingenieure in ihrer Ausbildung, wie Bauvorhaben geplant werden, und sind in der Lage, entsprechende Entwürfe zu verfassen. Um diesen entscheidenden Wettbewerbsnachteil, da sie jetzt noch nicht Entwurfsverfassung durchführen können, aufzuheben und die Bauherren nicht nur finanziell zu entlasten, meine sehr verehrten Damen und Herren, ersuchen wir um die Zustimmung zur Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, welche wir hiermit beantragen. Es besteht, meine sehr verehrten Kollegen, dringender Handlungsbedarf. Die Möglichkeit, kleine Bauvorlagen einreichen zu dürfen, schafft Gerechtigkeit und einen echten Mehrwert für Bauwillige und würdigt die Ausbildung der Meister im Handwerk. Wir freuen uns hier und heute auf eine lebhafte und konstruktive Debatte im Sinne unserer Bauherren und Handwerker. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Sehr geehrter Präsident, für die Planung bei Neubau und Bestand ist eine Bauvorlageberechtigung dringende Voraussetzung. Natürlich entstehen Kosten für die Tätigkeit der bauvorlageberechtigten Personen, aber die bemisst sich prozentual an den Baukosten. Der Grund, warum sich Menschen keine Wohnung leisten können, besteht allein darin, dass die Preise für Immobilien durch Immobilienspekulation und die Preise am Bodenmarkt so gestiegen sind. Worum geht es hier? In dem Text geht es darum, dass der Personenkreis zur Bauvorlageberechtigung erweitert werden soll. Menschen, die ein Haus bauen wollen, benötigen in der Regel – also ich vereinfache das – einen Architekten oder einen Ingenieur, einen Statiker, um ein Haus bauen oder umbauen zu können. Die AfD möchte gern, dass das geändert wird und der Personenkreis vergrößert wird. Also ich ziehe vor jedem Meister und Handwerker hier meinen Hut und trotzdem ist die Bauvorlageberechtigung eben mehr als nur die Ausbildung. Ingenieure und Architekten haben eine spezielle Ausbildung, und ob dadurch die Kosten, wenn wir den Personenkreis erweitern, tatsächlich gesenkt werden, wage ich zu bezweifeln, denn auch Meister in den verschiedenen einzelnen Gewerken müssen sich weiter ausbilden und sich auch weiter fortbilden. Hinzu kommt noch, dass sie dann eine zusätzliche Versicherung abschließen müssen, was die Architekten und Ingenieure in der Regel machen, damit sie diese Bauvorlageberechtigung vornehmen können. Die Zeit für Planung, die macht der Handwerker auch nicht für umsonst, also wird sich eine Kostenverringerung meiner Ansicht nach nicht einfach so einstellen. Denn auch Meister in verschiedenen Gewerken haben, also Handwerke sind gefragt und Handwerk hat auch goldenen Boden, relativ hohe Stundensätze, sodass da keine Kostenveränderung zu spüren ist. Ich glaube nicht – und ich spreche hier für RotRot-Grün –, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen und auch nicht einer Überweisung an den Ausschuss. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Vielen Dank, Frau Kollegin Lukasch. Jetzt muss ich mal auf meine Anmeldungen schauen. Für die AfD sind jetzt sowohl Kollege Thrum als auch Kollege Sesselmann genannt. Da Herr Sesselmann eingebracht hat, Herr Thrum, nehme ich an, erst mal Sie? Gut.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, mit unserem Gesetzentwurf soll der Kreis der bauvorlageberechtigten Personen erweitert werden. Konkret wollen wir erreichen, dass Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks sowie Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau künftig für die Gebäudeklassen 1 und 2 bauvorlageberechtigt sind. Das bedeutet, dass die erwähnten Berufsgruppen künftig Gebäude bis zu einer Größe von bis zu 7 Metern und einer Nutzungsfläche von nicht mehr 400 Quadratmeter sowie Gebäude, die einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 BauGB dienen, nicht nur bauen, sondern als Entwurfsverfasser auch planen dürfen. Bisher ist das in Thüringen nur Ingenieuren und Architekten vorbehalten; Kollege Sesselmann hat das schon ausgeführt. Andere Bundesländer wie unsere Nachbarn in Bayern, Hessen oder Sachsen-Anhalt haben diese sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung bereits eingeführt. Die Antworten der Landesregierung und in Sachsen-Anhalt auf eine Kleine Anfrage bestätigen unter anderem, dass die kleine Bauvorlageberechtigung durch Beteiligung der Unteren Bauaufsichtsbehörden Zuspruch gefunden hat und sie mit längerer Geltungsdauer zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Selbstverständlich werden die Meister und Techniker für die neue Aufgabe dort auch fit gemacht. Die entsprechenden Seminare organisieren die Handwerkskammern, u. a. in den Bereichen „Aktuelle Gesetzeslage“, „Bauordnungsrecht“, „Versicherungsschutz“, „Wärmeschutz“, „Brandschutz“ und vieles mehr. Es gibt dort eine rege Nachfrage, die Seminare waren 2021 auch überbucht. Alles in allem also ein Erfolgsmodell, um das Handwerk zu stärken, die Kompetenzen zu erweitern und das Handwerk letztendlich auch aufzuwerten.
(Beifall AfD)
Vom Balkonanbau oder Garagenbau bis hin zu kleinen Einfamilienhäusern kann damit alles aus einer Hand kommen. Das spart Kosten und entlastet ebenso unsere Familien, die gern ein eigenes Heim beziehen oder ausbauen wollen und die von den derzeitigen Preisexplosionen erschlagen werden. Und wenn Sie es gern hören wollen: Damit wird natürlich auch Energie gespart.
(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Der
Meister muss es doch auch berechnen, deshalb ist das Unsinn!) Dazu kommt, dass viele Architekten und Ingenieure durch den Bauboom ausgebucht sind. Hier würde unser Gesetzentwurf ebenfalls greifen und eine Entlastung erfolgen. Uns ist bekannt, dass sich die Thüringer Landesregierung in diesem Bereich scheut, aktiv zu werden. Die Antworten vom 1. Juni 2021 auf eine Anfrage machen das deutlich. Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft meint, anders als in Thüringen wäre die Lage in Sachsen-Anhalt so, dass „auch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren die Einhaltung des Bauordnungsrechts und des sonstigen öffentlichen Rechts geprüft [wird] mit der Folge, dass es faktisch bei [einer] abschließenden Verantwortung der Bauaufsichtsbehörden verbleibt.“ Das ist aus unserer Sicht Quatsch. Der Prüfumfang der Bauaufsichtsbehörden im vereinfachten Verfahren ist bis auf die Umweltverträglichkeitsprüfung in beiden Ländern gleich. Sie schreiben weiterhin: Bautechniker und Handwerksmeister könnten zwar ein sicheres Gebäude entwerfen, hätten aber nicht die erforderlichen Kenntnisse in den weiteren Rechtsgebieten. Für mich ist das ebenfalls eine faule Ausrede,
(Beifall AfD)
denn ich habe schon eingangs beschrieben, wie die anderen Bundesländer über die Handwerkskammern entsprechende Seminare organisieren und wie das dort auch angenommen wird. Im Übrigen müssen bauausführende Handwerker jetzt schon die Pläne von Architekten und Ingenieuren vor der tatsächlichen Bauausführung eingehend und gewissenhaft prüfen und Baumängel, die auf Planungsfehler zurückgehen, unverzüglich anzeigen. Ein Verstoß dagegen kann zur Mithaftung des Handwerkers führen. Daraus folgt schon jetzt, dass der Handwerksmeister in der Pflicht steht, Fehler zu erkennen. Im Umkehrschluss muss diese unterstellte Fachkenntnis zum Erkennen von Planungsfehlern eine beschränkte Bauvorlageberechtigung rechtfertigen. Es ist also nicht nachvollziehbar, warum die Landesregierung in diesem Fall nicht handelt. Wir wollen im Thüringer Bauordnungsrecht neue, moderne, unbürokratische Wege gehen, so wie es andere Bundesländer bereits getan haben – auch um Wettbewerbsgleichheit herzustellen – und beantragen die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Erste, was Studenten des Bauingenieurwesens oder der Architektur im ersten Semester beigebracht bekommen, ist die Forderung nach ganzheitlichem Denken. Ganz ehrlich, das vermisse ich in diesem Gesetzentwurf und ich will auch sagen, warum.
(Beifall DIE LINKE)
Die Landesbauordnungen kennen nicht umsonst die Begrifflichkeit der am Bau Beteiligten. Das sind neben den Bauherren, die aus gutem Grund ein Ergebnis in guter Qualität haben wollen, die Entwurfsverfasser und dann eben die ausführenden Unternehmer. Ich will gern sagen: Ich habe einen großen Respekt vor Handwerksmeistern. Als Bauingenieur sage ich selbst: Es gibt etliche Leistungen von Handwerksmeistern, die ich mit Sicherheit nicht kann und gleich gar nicht in der Qualität kann, wie sie ein Handwerksmeister kann. Umgedreht ist es aber auch so, dass auch Ingenieure und Architekten eine Ausbildung haben, die einen breiten Winkel hat, die eben ganz konkret nicht in diese handwerkliche Arbeit hineingeht, sondern deren Aufgabe es ist, das Gesamtbauwerk auch zu überblicken, und dafür nicht umsonst heutzutage wenigstens zehn Semester unterwegs sind. Selbst in einem straffen Studienablauf zu DDR-Zeiten waren es neun Semester und die waren straff gefüllt mit einem Fachwissen querbeet, und zwar von den Handwerksmeistern, die sie aufführen, zusammengenommen – vom Überblick her, nicht von der handwerklichen Ausführung, das will ich ganz deutlich gesagt haben. Der planende Architekt, der planende Ingenieur ist in der Aufteilung – so, wie wir das in Deutschland haben und aus gutem Grund in Deutschland haben – Interessenvertreter des Bauherrn. Das heißt, er hat eine ordentliche Planung vorzulegen und später in der Ausführung, wenn er noch mit der Bauüberwachung und zuvor der Ausführungsplanung betraut ist, hat er zu überwachen, dass im Interesse des Bauherrn auch gebaut wird. Genau diese Qualitätsüberwachung ist wichtig für die Qualität am Bau in unserem Lande und die ist wichtig dafür, dass eben das, was wir an Pfusch am Bau sehr oft über Bauträgergeschäfte und dergleichen erleben, wo eben diese Kontrolle ausgeschaltet wird – auch gezielt ausgeschaltet wird –, nicht passiert. Sie sagen, es gibt zu wenig Kapazität an Ingenieuren und Architekten – das gebe ich zu –, aber es gibt auch zu wenig Kapazität an Handwerksmeistern.
(Beifall DIE LINKE)
Das heißt, der Handwerksmeister wird in der Zeit des Entwurfs, wofür er vielleicht auch nicht so in der Übung ist wie der planende Ingenieur, eigentlich viel dringender gerade in seinem eigentlichen Job gebraucht als am virtuellen Reißbrett, sage ich jetzt mal sprachlich, also am Rechner natürlich.
(Beifall Gruppe der FDP)
Und wenn Sie wenigstens konsequent wären, dann würden Sie bei Ihrem Gesetzentwurf nicht einfach nur die Handwerksmeister in die Reihe der Bauvorlageberechtigten setzen, dann würden Sie wenigstens auch die Bauingenieure, die es jetzt nicht sind, weil sie nämlich nicht in die Liste eingetragen sind, wenigstens auch mit nennen – das unterschlagen Sie. Die einzigen Bauingenieure, die Sie drin haben, und Architekten, die nicht in der Liste der Bauvorlageberechtigten drinstehen, die von der Architektenkammer und von der Ingenieurkammer geführt werden, das sind diejenigen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, und zwar nur im Rahmen des öffentlichen Dienstes. So gibt es Ihr Gesetzentwurf her, das heißt, er ist also auch noch in sich inkonsequent. Das heißt, Ihr Gesetzentwurf würde, wenn er denn einträte, nichts bringen. Die Lösung ist eine andere. Die Frage ist doch die: Warum gibt es so wenige Architekten und Ingenieure, die im Augenblick zur Verfügung stehen? Der Grund ist ganz einfach: Seit Mitte der 90er-Jahre ist der Markt so unter Druck gesetzt worden, dass in dieser Berufsgruppe keiner mehr Lust hatte, das zu tun. Ich habe es doch selbst erlebt, dass meine Töchter mir gesagt haben: Vater, wenn man in deinem Beruf sich so nach der Decke strecken muss, dann sind wir nicht deine Nachfolger. Und ehe jemand auf die Idee kommt, jetzt zu sagen, es geht mir hier um persönliche Interessen – ich stehe auch nicht in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure, das brauche ich nämlich nicht im Tief- und Straßenbau, das ist eine ganz andere Geschichte. Mir geht es hier um Qualität am Bau und mir geht es hier um praktikable Regelungen. Deswegen ist Ihr Gesetzentwurf nicht geeignet, dort zu einer Verbesserung der Lage beizutragen. Vielmehr muss es darum gehen, den Beruf wieder attraktiv zu gestalten. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Baurecht unterscheidet zwischen der großen und der kleinen Bauvorlageberechtigung. Während die große Bauvorlageberechtigung Bauwerke jeglicher Größe umfasst und nur für Architekten und Bauingenieure besteht, dürfen in zehn Bundesländern auch Techniker und Handwerksmeister Gebäude bis zu einer bestimmten Größe als Entwurfsverfasser planen und bauen. Die konkrete Ausgestaltung der kleinen Bauvorlageberechtigung variiert und ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. In Thüringen besteht eine entsprechende Regelung bislang nicht. So weit, so gut für die, die noch nicht alles von den Vorrednern erschließen konnten. Es ist auch eine komplexe Sache, sowohl das Bauordnungsrecht als auch das Bauen eines Gebäudes. Da sind wir genau am Punkt: Wer darf ein solches Gebäude planen und reichen seine Kenntnisse für die Anforderungen aus? Genau das wollte mein Kollege Schard letztes Jahr im Juni mit seiner Kleinen Anfrage wissen. Ich darf aus der Antwort zu seiner Kleinen Anfrage zitieren: „Die so genannte kleine Bauvorlageberechtigung wurde in den alten Ländern zu einer Zeit eingeführt, als das Baugenehmigungsverfahren noch von einer umfassenden Prüfung aller berührten Rechtsgebiete gekennzeichnet war. Nicht der Bauvorlageberechtigte, sondern die Bauaufsichtsbehörde sorgte dafür, dass alle öffentlichen Belange berücksichtigt werden. Die Baugenehmigung wurde erst erteilt, wenn alle weiteren Genehmigungen erteilt oder in Aussicht gestellt wurden. […] In den neuen Ländern wurde nur in Sachsen-Anhalt die kleine Bauvorlageberechtigung eingeführt. Anders als in Thüringen wird dort aber auch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren die Einhaltung des Bauordnungsrechts und des sonstigen öffentlichen Rechts geprüft mit der Folge, dass es faktisch bei der abschließenden Verantwortung der Bauaufsichtsbehörden verbleibt. […] Damit ist die Situation in Thüringen nicht mit der in anderen Ländern vergleichbar.“ Werte Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung beabsichtigt also eine Änderung der Bauordnung, um Bautechnikern und Handwerksmeistern für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauvorlageberechtigung zu verschaffen, nicht. Sie teilt auch nicht die Auffassung, dass die Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung für Bautechniker und Handwerksmeister geeignet ist, Bauvorhaben zu beschleunigen und Baukosten zu senken. Die Auffassung der Landesregierung erscheint uns plausibel. Aber warum wollen wir das nicht noch einmal genauer anschauen und das hinterfragen? Kollege Bergner hat es ausgeführt. Und wer schon mal ein Haus gebaut hat, der kann von unterschiedlichen Erfahrungen sprechen. Ich kenne da einen guten Fall. Da gab es eine Bauplanung mit einer Ausführungsplanung von 396 Seiten. Der Bauausführende hat dann gesagt: Ist da auch ein Plan dabei, wo ein Bewährungseisen drin ist, damit wir mal anfangen können zu bauen? Da hat man den 396-Seiten-Ersteller herbeigerufen, und der hat gesagt, ich mache nur die Ausführungsplanung. Also von daher war dann die Frage: Kann das Haus jetzt gebaut werden oder nicht? Ich glaube, wir bewegen uns da in einem Spektrum, auch gerade unter der Thematik der Zwänge, die bestehen – das hat Herr Bergner angesprochen –, aber auch unter der Maßgabe, dass wir heute technische Voraussetzungen haben, in gewissen Bereichen trotzdem vorlegen zu können – das ist ja angesprochen worden –, zum Beispiel landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich. Das kennen wir alles. Das sind Unterstände, das sind Scheunen. Ich sage mal, wenn ich da weiß, in welcher Höhenklasse ich mich befinde, dann habe ich auch die statischen Zahlen. Von daher, denke ich, macht es Sinn – einfach plausibel erklärt –, was die Landesregierung gesagt hat. Aber unter dem aktuellen Druck, den wir haben, der auf den Berufen ist – Herr Bergner hat es ausgeführt –, dass es nicht einfacher ist, mehr zu finden, sondern wir müssen sehen, wie wir die Probleme thematisieren und vielleicht auch das nötige Personal dazu finden. Von daher erscheint uns eine Ausschussüberweisung zumindest nicht unangemessen an der Stelle. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, ich möchte gern Ihren Vorschlag aufgreifen. Dieses Problem, das Sie angesprochen haben, dass es auch Ingenieure gibt, die nicht bauvorlageberechtigt sind, die aber aufzunehmen wären in einem solchen Gesetzesvorschlag, kann durchaus im Ausschuss diskutiert werden. Das klingt vernünftig. Hierzu kann man auch entsprechend die Architekten- und Ingenieurkammer befragen. Das macht Sinn. Ich werbe deshalb nochmals um eine entsprechende Überweisung unseres Gesetzesvorhabens an den Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Vielen Dank, Herr Sesselmann. Jetzt habe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldung mehr. Herr Minister Hoff, bitte schön, Sie haben das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Infrastrukturministerin hat mich gebeten, sie ausnahmsweise zu vertreten. Das Thema, über das hier gesprochen wird, ist seit 1994 immer wieder Thema im Thüringer Landtag gewesen. Diejenigen, die schon länger im Landtag sind, werden sich erinnern, dass es zu diesem Themenfeld auch eine Petition gegeben hat, die im Thüringer Landtag schon mal ausführlich debattiert und behandelt worden ist. In der Debatte wurde darauf hingewiesen, dass in Sachsen-Anhalt seit Sommer letzten Jahres eine entsprechende Änderung des § 64 des Baugesetzbuchs in Sachsen-Anhalt in Kraft ist. Jetzt muss man sich aber auch die Vorgeschichte ansehen. Wenn man sich die Reden anhört, die hier von den FDP-Abgeordneten – ich bitte um Entschuldigung für die sprachliche Verwirrung meinerseits –, von den AfD-Abgeordneten vorgetragen worden sind, dann wird darin der Eindruck erweckt, als ob das in Sachsen-Anhalt ein wahnsinnig großer Konsens gewesen sei und sich nur die Landesregierung in Thüringen dagegen sperren würde, hier eine entsprechende Änderung vorzunehmen. Die Realität ist – wie so oft – eine andere. Der Entscheidung in Sachsen-Anhalt ist ein sehr heftiger Diskussionsprozess vorausgegangen. Nach der Entscheidung des Landtags Sachsen-Anhalt wurde eine Petition eingereicht, die von mehreren tausend Leuten unterzeichnet wurde. Man kann ziemlich deutlich sagen, dass diese Änderung in Sachsen-Anhalt zu einer ziemlich starken Kluft geführt hat, dass sie eine viel stärkere Kluft zu den beteiligten Verbänden ausgelöst hat, als sie vorher bestanden hat. Jetzt muss man in dem Zusammenhang vielleicht eins, zwei, drei Sachen ansprechen, die da wichtig sind. Die Initiative, die Kleine Bauvorlage in den Klassifikationsgruppen I und II zu ändern, wird von unterschiedlichen Interessengruppen immer wieder vorgetragen, insbesondere aus dem Bereich der Handwerkskammern. Der Hintergrund ist auch ein Stück weit nachvollziehbar, weil es aufseiten der Kammern das Gefühl einer Diskriminierung gegenüber den Ingenieuren und Architekten gibt. Der Vorwurf lautet, dass aus berufsständischen Gründen hier eine Diskriminierung besteht. Sich damit auseinanderzusetzen und zwischen den Verbänden moderierend miteinander zu diskutieren und über die Frage zu sprechen, was sich auch im Bereich der Berufsqualifikation eigentlich verändert, sowohl bei Ingenieuren und Architekten als auch im Bereich der Handwerksberufe – der Abgeordnete Bergner hat darauf hingewiesen –, das ist richtig. Aber durch eine Regelung, die damit argumentiert, dass man hier vor allem zu einer Kostenersparnis bei den Bauherren kommt, im Prinzip dazu beizutragen, dass die Kluft zwischen den Berufsgruppen im Baubereich vertieft wird, halte ich nicht für besonders sinnvoll – zumal, wenn man sich das Protokoll der Anhörung anschaut, die in Sachsen-Anhalt vorgenommen wurde, und sich auch mal die versicherungswirtschaftlichen Argumente anhört, die die Vertreterinnen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft deutlich gemacht und die im Kern darauf hingewiesen haben. Unter diesem Gesichtspunkt muss man sich die seit Sommer letzten Jahres in Sachsen-Anhalt in Kraft getretene Regelung aus meiner Sicht tatsächlich auch mal anschauen: Tritt denn der kleinen Kostenersparnis bei falscher Ausführung ein deutlich höheres Haftungsrisiko entgegen? Da ist der Versicherungswirtschaftsverband skeptisch und weist darauf hin, dass es für den Planungsteil keine ausreichende Haftungsversicherung gibt und hier mit Risiken gerechnet wird, für die die Versicherungswirtschaft sagt: Wir decken das nicht ab. Unter diesem Gesichtspunkt scheint es mir sinnvoll zu sein, hier jetzt nicht in die Debatte über den Gesetzentwurf einzusteigen mit dem Ziel, ein solches Gesetz in Thüringen zu schaffen. Sondern aus meiner Sicht sollte die Debatte und Wirkung in Sachsen-Anhalt reflektiert und abgewartet werden, welche Erkenntnisse sich daraus ergeben. Darüber hinaus sollte man zwischen den Berufsgruppen im bauausführenden und Planungsbereich tatsächlich darüber reden, welche Anforderungen, Tätigkeiten und auch Risiken bei möglichen Änderungen bestehen – das habe ich hier deutlich gemacht und ich denke, dass das Infrastrukturministerium dies auch tun wird –, und so lange aber eine Änderung in dem von der AfD vorgetragenen Sinne in Thüringen nicht vornehmen. Ich finde aber gleichzeitig – und das gehört auch zur Wahrheit dazu –, dass die Handwerkskammern, wenn sie auf der normativen Ebene sagen, wir empfinden die Regelungen, über die ich hier gesprochen habe, für uns vor dem Hintergrund dessen, was wir als Meister im Bereich der Qualifikation erworben haben, als zurücksetzend gegenüber Ingenieuren und Architekten, dass sie auf der anderen Seite sagen, natürlich wären wir in der Lage, uns auch entsprechend fortzubilden etc. Aber wir sind derzeit bei dem, was wir an Auslastungsgrad haben voll bis oben hin. Das heißt, die Vorstellung, dass davon materiell überhaupt Gebrauch gemacht werden würde, ist vor dem Hintergrund der Auslastung der Handwerksbetriebe nicht realistisch. Das sagen sie auch. Insofern ist die Vorstellung, dass man darüber – und auf die Conclusio will ich noch mal kommen – eine tatsächlich effektive Reduktion der Kosten im Baubereich erzeugen würde, womit ja hier argumentiert würde, sich in der Realität auch vor dem Hintergrund der Auslastung der Betriebe nicht abbilden würde. Insofern erscheint es mir aus den von mir genannten Gründen nicht sinnvoll, dieses Vorhaben zum aktuellen Zeitpunkt weiterzuverfolgen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zu den Abstimmungen. Beantragt ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der CDU-Fraktion und der beiden fraktionslosen Abgeordneten. Und jetzt kommen wir zu den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss überwiesen. Ich glaube, auf Ihr Verständnis und Einverständnis zu treffen, wenn ich damit die Sitzung für heute beende, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU)
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und einen guten Nachhauseweg. Ende 17.54 Uhr