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Robert Sesselmann

AfD 06.05.2022 Sitzungen 7/80

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, das war eine sehr subjektive Darstellung der Fraktion der Linken, die wir hier gehört haben. Aber vielleicht mal zur Sache: Es geht um zwei Regelungsgehalte. Das war einmal die Schaffung des Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge und natürlich die Abgabenerlassmöglichkeit für ehrenamtliche Angehörige von Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehren, wozu mein Kollege dann sprechen wird. Nun, die erste und die zweite Lesung – wenn ich das hier kurz replizieren darf: Herr Bilay, Sie sagen, wir brauchen die AfD nicht für diesen Gesetzentwurf. Das haben Sie nicht zu entscheiden! Das entscheidet der Bürger, denn der hat die AfD mit 23 Prozent gewählt! (Beifall AfD) Was ist denn geschehen? Fakt ist: Rot-Rot-Grün hat bisher keine Tätigkeit entfaltet. Es wird eine Tätigkeit kritisiert, aber selbst hat man nichts gemacht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Und die SPD hat ohnehin kein Interesse, Hauseigentümer zu entlasten, denn die Zielgruppe scheint eine andere zu sein; und – wie wir das jetzt auch mit der Ablehnung unseres Gesetzentwurfs erlebt haben – die Linkspartei ebenso wenig. Die Grünen auch nicht, denn die Grünen haben aus unserer Sicht eine verfehlte Eigenheimpolitik, die dazu führt, dass betroffene Hauseigentümer – beispielsweise in Piesau oder in Ilmenau, wo die Petition läuft – eben durch das Raster fallen. Feststellend bleibt hier zu sagen: Links hat längst seine Rolle als Kümmerer, die sie vielleicht in Vorzeiten hatten, abgetreten, nämlich an die Alternative für Deutschland. (Beifall AfD) (Heiterkeit DIE LINKE) Da können Sie lachen, wie Sie wollen. Sie haben in Ihrem Wahlprogramm nur vollmundige Versprechen und alles nur heiße Luft. Unwahr ist auch – damit kommen wir zurück zu unserem Gesetzesvorhaben –, dass die Härtefallregelung für Straßenausbaubeiträge aus Bayern abgeschrieben worden ist. Das ist nicht der Fall. Sie ist an die bayerische Vorschrift angelehnt, und zwar haben wir eines gemacht: Bayern kennt keine wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge, aber wir haben in unserem Gesetzentwurf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge aufgenommen und ebenso die vom Landesamt für Statistik ermittelten Durchschnittseinkommen der Thüringer hier berücksichtigt. Es wurde natürlich auch auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht abgestellt. Ich möchte hier kurz zur Rede von Frau Kollegin Merz aus der ersten Debatte Stellung nehmen: Da haben wir uns bei den Stichtagsregelungen an die Bestimmungen des Thüringer Kommunalabgabengesetzes zur Festsetzungsverjährung von Beitragsforderungen gehalten. Als Rechtsanwalt habe ich gelernt: Lieber ein schlechter Schriftsatz in der Frist als ein guter verfristeter Schriftsatz. Es bleibt hier festzustellen: Die Linkspartei bekommt weder das eine noch das andere hin. (Unruhe DIE LINKE) (Beifall AfD) Sie können ja noch was dazu sagen, wenn Sie Lust haben. – Sie schauen tatenlos zu, wie der Innenminister das Problem aussitzt, während sich die Betroffenen fragen, warum hier nicht gehandelt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. Schauen Sie in „Neues Deutschland“, schauen Sie sich den Artikel von Herrn Haak an, schauen Sie sich dort die betroffenen Personen aus Piesau und aus Ilmenau an! Sie sollen hier Ihre Arbeit im Parlament machen. Und wenn Sie Petitionen unterstützen, dann wäre es auch nicht schlecht, wenn Sie unseren Gesetzvorschlag unterstützen, damit das schnell von der Bühne geht und die Sache endlich vom Tisch ist. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, die CDU versteckt sich leider – das muss man hier sagen – hinter einem Gutachten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 6. Juli 2020, das in seinen Grundlagen lediglich 353 von insgesamt 631 Gemeinden und Städten in Thüringen und damit nur etwas mehr als die Hälfte der Gemeinden und Städte erfasst hat. Wir als Fraktion beantragen daher nochmals die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss. Sie können jetzt gern beweisen, verehrte Kollegen der super demokratischen Fraktionen, ob es Ihnen ernst ist, die Beitragspflichtigen für Straßenausbaubeiträge der Jahre 2015 bis 2018 zu entlasten. Denn Sie haben bei der Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben angekündigt, dass Sie sich darum kümmern werden – das war am 15.09.2021. Versprechen gebrochen. So ist es eben bei Politikern der Linkenfraktion. Links kommt nun mal von gelinkt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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