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Christian Tischner

CDU 06.05.2022 Sitzungen 7/80

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, bereits bei der ersten Lesung haben wir als CDU-Fraktion sehr deutlich gemacht, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen können und ihn unstimmig finden. (Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein ganz schlechtes Zeichen jetzt!) Ja, es ist auch Mittagszeit, es sei ihnen gegönnt, dass die Schüler jetzt auch etwas zum Mittagessen kriegen. Schönes Wochenende euch! (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube, die Schüler haben heute Vormittag länger hier im Saal verbracht als mancher von uns. Aus unserer Sicht handelt es sich bei der Vorlage um ein populistisches Manöver. Sie geben vor, mit diesem Antrag dem Freistaat Thüringen Geld sparen zu wollen. Derweil ist Ihr wahres Ziel ein ganz anderes: Sie wollen aus ideologischen Überlegungen heraus das Studium für ausländische Studierende unattraktiv machen und zweitens wollen Sie eine Konkurrenzsituation zwischen deutschen und Nicht-EU-Studierenden konstruieren, die es so nicht gibt. Ich möchte die Gelegenheit der zweiten Beratung nutzen, um noch einmal eine Sache aufzuklären, die Sie versuchen, dem Rechnungshof unterzuschieben und ihn zu Ihrem Kronzeugen zu machen. Ja, es stimmt, der Rechnungshof hat auf eine tatsächliche Problemlage hingewiesen und die Forderung nach moderaten Studiengebühren für NichtEU-Ausländer allgemein formuliert. Aber wenn Sie den Rechnungshofbericht zitieren, um Ihre Behauptungen einer allgemeinen Konkurrenzsituation zu stützen, dann sollten Sie den Abschnitt im Rechnungshofbericht vielleicht noch einmal genau lesen. Anders als Sie hat der Rechnungshof nämlich sehr differenziert begründet. Schon der Beginn des ersten Satzes im Bericht weist den Weg, ich zitiere: „In ausgewählten künstlerischen Studiengängen“ usw. Der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht ein ganz konkretes Problem auf, nämlich dass es im Bereich „Musik“ sehr kostenintensive Studiengänge gibt, bei denen wir beobachten müssen, wieder Zitat: dass „[d]ie Chancen inländischer Bewerber, sich in den Eignungsprüfungen und Eignungsfeststellungsverfahren gegen ausländische Bewerber, die teilweise im Ausland bereits Musik in einem anderen Fach studiert haben, durchzusetzen, […] mitunter gering [sind].“ Als Beispiel dient dann der Studiengang „Klavier“. Hier tritt ein Nicht-EU-Anteil von 71 Prozent auf, eine sehr knappe Kapazität. Wenn es aus unserer Sicht überhaupt Handlungsbedarf gibt, dann nur in Bezug auf dieses isolierte Problem einer sehr eng begrenzten Anzahl an Studiengängen und begrenzt auf die Musikhochschule bei uns in Weimar. Mit dem populistischen Rundumschlag gegen ausländische Studierende, den Sie hier vorgelegt haben, hat das, was der Rechnungshof herausgearbeitet hat, nichts zu tun. Ihr Antrag ist in seiner Pauschalität zudem völlig ungeeignet, das tatsächliche Problem anzugehen. Es ist auch kein Zufall, dass in Sachsen, wo es die Staatsregierung in die Verantwortung der Hochschulen übergeben hat, diese Frage zu entscheiden, lediglich die beiden sächsischen Musikhochschulen von der Möglichkeit Gebrauch machen, Studiengebühren für Nicht-EUStudierende zu erheben. Dort scheint das Problem also ähnlich zu sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung sollte deshalb die Lage an der Musikhochschule genau analysieren und eine Lösung suchen – eine Lösung, damit auch deutsche musisch begabte Studierende die Kapazitäten stärker nutzen können. Im Hinblick auf Ihre undifferenzierte Forderung, sehr geehrte Kollegen von der AfD, bleibt für uns weiter klar: Es darf in Thüringen keine Campusmaut geben und es kann kein Interesse daran bestehen, ausländische Studierende von unserem Freistaat abzuschrecken – im Gegenteil: Wir müssen attraktiv für alle Studierenden sein. (Beifall CDU) Wichtig wäre zudem, zu überlegen, wie wir unseren Wirtschaftsstandort so attraktiv machen können, dass die Absolventen nach dem Studium auch hier arbeiten und vielleicht auch hier Gründungen vornehmen. Viele Studierende aus dem Nicht-EUAusland belegen MINT-Fächer und Ingenieurstudiengänge – genau die Studierenden, die wir auch als Fachkräfte brauchen. Anstatt diese Menschen zu vergraulen, wie es die AfD plant, sollten wir uns damit beschäftigen, wie wir dieses Potenzial gegen den Fachkräftemangel tatsächlich auch noch besser aktivieren können. Der AfD-Antrag will die Abschreckung ausländischer Studentinnen und Studenten. Dies geht an den Erwartungen und an den Notwendigkeiten in unserem Freistaat völlig vorbei. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. Danke schön. (Beifall CDU, SPD)

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