Schenk
Fragestunde
Nun, ich denke, ich habe die vielen verschiedenen Sachverhalte, die den Klärungszeitraum begründen, dargestellt. Ich kann jetzt, wie gesagt, keine zeitliche Prognose anstellen, weil es nicht nur an den Behörden liegt, sondern auch an dem Verhältnis des Arbeitnehmers, der noch einen Arbeitsvertrag hat. Sprich: Es sind nicht nur die von Ihnen angesprochenen Behörden beteiligt, sondern auch noch externe und nicht von der Landesregierung zu beeinflussende Gründe.
