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Dr. Böhler

06.05.2022 Sitzungen 7/80

Hochschulbauplanung Thüringen 2030

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, der Antrag der Regierungsfraktionen adressiert ein für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Thüringen essenzielles Thema, denn – und das wurde auch schon mehrfach gesagt – attraktive Hochschulen mit forschungsgerechter, moderner baulicher Infrastruktur sind der Standortfaktor im Wettbewerb um Studierende und zukünftige Fachkräfte. Und eines muss uns hier klar sein: Wir müssen Fachkräfte nach Thüringen bekommen, wir müssen sie halten und wir bewegen uns in einem internationalen und in einem nationalen Wettbewerb. Wenn man mal den Blick über Thüringen hinaus setzt, kann man sehen, es gibt überall gute Infrastruktur, gerade in den alten Bundesländern, im Süden werden neue Hochschulstandorte aufgebaut und wir müssen da etwas tun. Schon mit der Hochschulstrategie Thüringen 2020 hatte die Landesregierung für den Hochschulbau wichtige Vorhaben ausgewählt, die zu einer Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Thüringen beitragen. Aus diesem Hochschulbauprogramm 2020 sind an den Hochschulen des Landes vielfältige Vorhaben entstanden oder aktuell in der Fertigstellung. Erst vergangene Woche – das wurde auch schon gesagt – konnte das Richtfest für den Campus Inselplatz an der FSU Jena gefeiert werden. Aber auch mit dem Neubau des IT-Dienstleistungszentrums an der TU Ilmenau oder dem Neubau eines Laborgebäudes an der BU Weimar für die Ingenieurwissenschaften steht eine moderne Hochschulinfrastruktur im Fokus des Landeshochschulbaus. Neben Mitteln des Bundes und der Europäischen Union fließt ein erheblicher Teil der Landesmittel des Bauetats des Landeshaushalts in den Hochschulbau. Wenn man es mal prozentual betrachtet, sind das ca. ein Drittel, genau 32 Prozent. Die Baubedarfe der Hochschulen sind seit jeher wesentlicher Bestandteil der regelmäßigen Fortschreibung der mittelfristigen Hochschulbauplanung des Landes und der Hochbauplanung. Damit werden die Gebäude an den Hochschulen des Landes für deren aktuelle Anforderungen in der Forschung und in der Lehre aufgabengerecht bereitgestellt. Und ich kann es mir nicht verkneifen: Eine Globale Minderausgabe trägt nicht dazu bei, dass es besser wird. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Aber nicht nur sich ständig verändernde Bedarfe in Forschung und Lehre stellen eine Herausforderung für den Hochschulbau dar. Gerade die Pandemie hat gezeigt, welche Notwendigkeit und welchen Stellenwert die digitale Lehre auf der einen Seite und daneben insbesondere – Herr Schaft hatte darauf verwiesen – Räume für Selbststudium, Begegnung und Kommunikation an den Hochschulen haben. Ebenso sind Aspekte des ressourcenschonenden Bauens – auch das wurde schon gesagt –, die Senkung von Emissionen im Betrieb und der Unterhaltung von Gebäuden als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und Nachhaltigkeit nicht zu vernachlässigen. Diese werden in Zukunft immer wichtiger und sie kosten auch wahnsinnig viel Geld. All diese Themenfelder benennt der Bericht des Wissenschaftsrats zu Problemen und Perspektiven des Hochschulbaus 2030 zu Recht, dies aber nicht etwa mahnend oder gegen die Länder, sondern im Einklang mit den Ländern. Das Positionspapier, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen, ist gemeinsam mit den Ländern erarbeitet worden. Thüringen hat die Position der Hochschulen des Landes in die Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats eingebracht und bei der Erstellung des Positionspapiers auf die Thüringer Besonderheiten explizit hingewiesen. Dass Thüringer Hochschulen selbst die Bauherrenfunktion, also Aufgaben des Bauens, wahrnehmen können, stellt der Wissenschaftsrat im Ländervergleich heraus und spricht sich so, wie im Thüringer Hochschulgesetz bereits vorgesehen, für eine zielgerichtete und verantwortungsbewusste Wahrnehmung der Bauangelegenheiten durch die Hochschulen aus. Ich kann sagen, weil ich auch viele Jahre in Brandenburg im Wissenschaftsministerium tätig war, das ist keine Selbstverständlichkeit, das ist in Thüringen eine wirkliche Besonderheit. Unabhängig davon, wer die Aufgaben der Bauherrenvertretung wahrnimmt, ob die staatliche Bauverwaltung oder die Hochschulen selbst, ist die Finanzierung der kritische Punkt des Hochschulbaus, und das nicht nur angesichts der erheblichen Investitionsbedarfe. Neben den bereits genannten Anforderungen wirken sich auch die aktuell angespannte Baumarktsituation, gerissene Lieferketten und leider auch der Krieg mitten in Europa auf die Finanzierung des Hochschulbaus drastisch aus – nicht absehbar, mit welchen langfristigen Folgen. Eine Zusammenführung und Priorisierung von Hochschulbedarfen des Landes in einen Hochschulbauplan und für einen Zeithorizont bis 2030 kann deshalb eine wichtige Grundlage für die zukunftsfähige Ausgestaltung des Hochschulbaus sein. Unter Rückgriff auf bewährte Instrumente, das heißt die Fortschreibung der mittelfristigen Hochbauplanung sowie die Bedarfsmeldungen der Hochschulen, und unter Berücksichtigung der genannten Anforderungen an die Hochschulinfrastruktur lässt sich ein Hochschulbauprogramm 2030 gemeinsam mit den Hochschulen und allen Beteiligten erfolgreich erarbeiten. Sehr geehrte Abgeordnete, dabei möchte ich eines nicht verhehlen. Eine solche Erarbeitung erscheint nur dann zielführend, wenn dies auch zur Folge hat, dass für die Umsetzung des Hochschulplans 2030 durch den Haushaltsgesetzgeber dann künftig auch ein verlässlicher Betrag für den Hochschulbau im Landeshaushalt gesondert vorgesehen wird. Und dabei bitte ich auf Globale Minderausgaben in Zukunft zu verzichten. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗