Karawanskij
Thüringens Jäger bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) unterstützen: ASP-Prämie entbürokratisieren!
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, die Tierseuche „Afrikanische Schweinepest“ beschäftigt uns in der Tat schon seit einigen Jahren. Sie ist auf dem Vormarsch und wir haben bereits die ASP in den Ländern Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und damit steigt natürlich auch in dieser Nähe der Viruseintrag für Thüringen. Wir haben die erste Meldung über den Virusnachweis im Landkreis Meißen, also das ist ja weniger als 100 Kilometer von der thüringischen Landesgrenze entfernt. Insofern steigt natürlich diese Gefahr, und das zeigt uns auch vor dem Hintergrund, dass ein Monitoring wichtig ist, das länderübergreifende Zusammenarbeiten, und wir sehen auch, dass eben auch größere Strecken mit der ASP zurückgelegt werden. Um der möglichen Verbreitung der ASP, des Virus in den Wildbeständen Thüringens entgegenzuwirken, wollen wir – und das ist sozusagen der Ansatz – natürlich stärker bejagen, um entsprechend die Bestände in den Griff zu bekommen bzw. das Risiko zu reduzieren. Deswegen unterstützen wir als Land seit Ende 2018 die Thüringer Jägerinnen und Jäger bei der Bejagung von Schwarzwild, indem wir einen Festbetrag in Höhe von 25 Euro je erlegtes Stück Schwarzwild oder Einsatztag für einen brauchbaren Jagdhund gewähren und zur Verfügung stellen. Damit wird all denjenigen, die Jagd ausüben, die Möglichkeit gegeben, auf Antrag eine Aufwandspauschale für die Erlegung von Schwarzwild bzw. auch, wenn die Jägerinnen und Jäger bzw. die Jagdausübungsberechtigten entsprechend mit einem Hund unterwegs sind, mit den Jagdhunden, die brauchbar sind zum Stöbern bzw. zur Nachsuche, gerade wenn es jetzt auch um Drückjagden geht, die dann auch jagdbezirksübergreifend sind, diese Prämie auf Schwarzwild zu erhalten. Zu Beginn letzten Jahres – also 2021 – wurde eine Förderrichtlinie entsprechend aufgelegt zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und zum 01.01.2021 in Kraft gesetzt, wo entsprechend diese Grundlagen für die Bearbeitung der Anträge und Auszahlungen festgeschrieben werden. Natürlich befinden wir uns auch immer in einer gewissen Form von Lernprozess und in Abstimmung mit der Praxis. Die hat gezeigt, dass die Förderrichtlinie in einigen Punkten optimiert werden sollte, um tatsächlich die Jägerinnen und Jäger möglichst gezielt bei der Bejagung von Schwarzwildbeständen zu unterstützen. Deshalb habe ich auch um eine Überarbeitung der Richtlinie gebeten. Ich möchte an der Stelle noch einmal sagen: Wir haben natürlich sehr unterschiedliche punktuelle Schwarzwildbestände. Es ist jetzt nicht so, dass sich das alles gleichmäßig über das Land Thüringen verteilt. Wir haben Reviere bzw. Jagdbezirke, die überhaupt gar nicht über solche hohen Bestände an Schwarzwild verfügen bzw. wo sich das auf anderem Wege reguliert. Aber wir haben natürlich auch Reviere bzw. Bezirke, wo das tatsächlich problematisch ist. Wir haben unter anderem vorgesehen, die bisherigen Abgabetermine der Anträge, die jetzt auch noch einmal in der Debatte hier deutlich verlesen wurden, zusammenzulegen, sodass die Anträge nur noch halbjährlich zu stellen sind und nicht mehr im Quartal. Das erleichtert es sowohl dem Antragsteller als natürlich auch der Verwaltung, und wir haben die Förderrichtlinie weitgehend schon überarbeitet. Das ist auch fortgeschritten und ich beabsichtige, die neue Förderrichtlinie baldmöglichst in Kraft zu setzen. Der vorliegende Antrag, den die AfD hier gestellt hat, bezieht sich ja noch auf die unveränderte Richtlinie. Ich werde noch einmal auf ein paar Punkte mit Blick auf die neue Richtlinie bzw. auch die derzeit noch gültige Richtlinie eingehen. Die Auszahlung der ASP-Pauschalbeträge wird durch Steuermittel realisiert. Das, was wir vorweg als Aufgabe haben, ist, dass wir als Verwaltung bzw. als Landesregierung nicht nur eine Förderrichtlinie auf den Weg geben, sondern dass wir natürlich auch die finanziell-rechtlichen Vorgaben ein Stück weit überprüfen. Die Schaffung einer Bagatellgrenze in der Förderrichtlinie war in diesem Zuge notwendig, wurde auch niedrigschwellig angesetzt und dient natürlich dazu, dass vor allen Dingen die Verwaltungskosten, die damit verbunden sind, auch in einem Maß stehen, dass natürlich auch Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Verhältnis zu den Auszahlungsbeträgen enthalten sind. Aus diesem Grund wurde die Bagatellgrenze auf den dreifachen Wert erhöht, auf 75 Euro pro Quartal, damit natürlich auch weiterhin das, was wir als Zielstellung haben, ein Stück weit mit realisiert werden kann. Insofern beabsichtigen wir mit der Richtlinie, sowohl die Bagatellgrenze als auch natürlich den Hundeeinsatz zu verändern, damit das noch auf einem gangbaren Level ist. Vielleicht kann ich ja dann auch den von Ihnen zitierten Wissenschaftler Parkinson zitieren: „Einer der Hauptgründe für schlechtes Verstehen liegt darin begründet, dass die Leute sich selbst nicht darüber im Klaren sind, was sie überhaupt sagen wollen.“
(Beifall DIE LINKE)
Das trifft nämlich auf Ihre beiden Beschlusspunkte zu – 1 und 2 –, die sich grundlegend widersprechen. Sie wollen die Bagatellgrenze des Thüringer Modells anheben. Ich sagte jetzt, dass wir die Förderrichtlinie überarbeiten und das entsprechend anheben. Aber gleichzeitig sagen Sie auch, dass Sie das niedersächsische Modell einführen wollen. Das niedersächsische Modell geht von einem anderen Richtwert aus, und zwar von der durchschnittlichen Abschussquote der Jahre 2014 bis 2017. Und erst, wenn dieser Durchschnitt überstiegen bzw. gerissen wird, indem man dann drei Stück mehr Schwarzwild über dem Durchschnitt erlegt, erst dann greift die Finanzierung im niedersächsischen Modell. Im Vergleich dazu, wenn man jetzt die Regelungen der beiden Länder nebeneinanderlegt, muss man doch sagen, dass wir in Thüringen den Aufwand pro erlegtes Stück Schwarzwild mit dem Pauschalbetrag entschädigen, und das natürlich nicht erst, wenn das die Jagdstrecken bzw. den durchschnittlichen Abschuss der vergangenen Jagdjahre übersteigt. Insofern: Wir unterstützen weiterhin als Landesregierung auch mit unserem Thüringer Modell, dass wir die Aufgabe der Jägerinnen und Jäger von Beginn an, also auch mit der Bejagung und zur Erlegung des Schwarzwildes, weiterhin fortschreiben, indem wir hier auch aktiv ASP-Prävention mit betreiben. Ich kann jetzt dem vorliegenden Antrag, der hier zur Debatte steht, dahin gehend keinen Mehrwert abringen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
