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Dirk Bergner

FDP 06.05.2022 Sitzungen 7/80

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, jetzt haben wir gleich einiges gelernt. Kollege Sesselmann informiert sich also im „Neuen Deutschland“ und schreibt lieber kurze Entwürfe als gute, aber egal. Ich will es auch gern erklären, Herr Czuppon, vielleicht schaffen Sie es ja diesmal. Es ist die zweite Lesung Ihres Gesetzentwurfs und bereits in der ersten Lesung haben wir Freien Demokraten bezüglich dieses Entwurfs massive rechtliche Bedenken geäußert. So weit sind Sie mitgekommen, das stimmt. Und ich möchte es hier noch mal zusammenfassen: Laut Ihrer Begründung möchten Sie ehrenamtlichen Angehörigen der Einsatzabteilungen freiwilliger Feuerwehren Kommunalabgaben, also Beiträge, Benutzungsgebühren oder Entgelte, und Real- sowie örtliche Aufwandsund Verbrauchssteuern erlassen. Und dann schaut man mal in den Entwurf und sieht dort, dass die AfD dort für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren einen sogenannten Erlassgrund nach § 227 normieren will. So weit erst mal okay. Die AfD will in einem Landesgesetz für freiwillige Feuerwehren Abgaben erlassen. Dann fragt man sich aber: Was sagt denn dieser § 227? Denn damit ist nicht mehr das Landesgesetz gemeint. Das ist § 227 der Abgabenordnung Bund. Nach dieser Vorschrift können Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Unbillig ist grob zusammengefasst entweder ein völlig falscher Steuerbescheid, gegen den Widerspruch und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mehr zulässig sind, oder die Zahlung der Steuern muss die wirtschaftliche Existenz des Steuerschuldners bedrohen oder gar vernichten. Wir reden also hier von Personen, die mit dem Rücken zur Wand stehen. Aber das hatten wir bereits in der ersten Lesung gesagt und dass Sie ehrenamtliche Feuerwehrleute mit Menschen auf eine Stufe stellen wollen, die finanziell völlig am Abgrund stehen, dass Sie dabei hier die freiwilligen Feuerwehren benutzen, um Punkte zu sammeln und daneben noch Ihren umstrittenen Härtefallfonds durchzubringen, denn so haben Sie es sich ja wohl gedacht: Wer soll bitte dagegen stimmen, wenn Sie angeblich freiwillige Feuerwehren unterstützen wollen? Vermutlich haben Sie schon Ihre Social-Media-Beiträge fertig und hetzen wieder los, dass sich hier außer Ihnen keiner für die freiwilligen Feuerwehren interessiert. Und, meine Damen und Herren, das ist dann schäbig, die Kameradinnen und Kameraden so zu missbrauchen. (Beifall DIE LINKE, CDU, Gruppe der FDP) Denn eigentlich sind die Feuerwehren für Sie hier doch nicht mehr als das Mittel zum Zweck, denn wenn es darum geht, waren Sie so klein mit Hut. Das will ich sagen. Beim Haushalt beispielsweise, da wollten Sie Pauschalen für die Jugendfeuerwehren von gerade einmal 12,50 Euro pro Jahr nehmen – pro Jahr. Was Sie auch wollten: die Feuerwehrrente verdoppeln. Und da müssen Sie mir mal die Frage beantworten: In Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie, dass sich die Mitgliederzahl der freiwilligen Feuerwehr von 2009 bis 2018 um mehr als 9.000 Mitglieder verringert hat. Und daraus ziehen Sie den Schluss, „dass die zusätzliche Altersversorgung allein nicht geeignet ist, eine Attraktivität des ehrenamtlichen Dienstes in Einsatzabteilungen von freiwilligen Feuerwehren zu stärken.“ – Zitat. Im Haushalt haben Sie nichts weiter eingestellt. Vermutlich, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Czuppon, vermutlich fällt Ihnen auch sonst nichts weiter ein außer eben einfach billiger polemischer Entwürfe und Anwürfe gegen die Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, die einfach nicht beschließbar sind und die Sie auch noch an Ihre Forderungen zu den Straßenausbaubeiträgen knüpfen. Meine Damen und Herren, Wertschätzung für unsere 782 freiwilligen Feuerwehren in 821 Städten und Gemeinden mit 1.609 Ortsteilfeuerwehren, 81 Stützpunktfeuerwehren, 10 Berufsfeuerwehren und sechs behördlich anerkannten Werkfeuerwehren mit insgesamt 59.557 Feuerwehrangehörigen (Beifall DIE LINKE, CDU) sowie 12.855 Jugendfeuerwehrleuten und 11.940 Mitgliedern in Alters- und Ehrenabteilungen sieht anders aus. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

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