Dr. Böhler
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Schülerinnen und Schüler, der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion der AfD sieht die Einführung von Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro für Nicht-EU-Ausländer vor. Die Landesregierung lehnt den Gesetzentwurf ab. Die Einführung solcher Studiengebühren würde zu einem Rückgang des Anteils ausländischer Studierender in Thüringen führen. Es ist zu erwarten, dass die Kosten von 1.500 Euro pro Semester, die zusätzlich zu hohen Lebenshaltungskosten und dem Semesterbeitrag von ca. 240 Euro pro Semester aufzubringen wären, viele Studieninteressierte von einem Studium in Thüringen abhalten könnten. Aufgrund der nicht vertretbaren Sonderbehandlung bestünde die Gefahr der Abwanderung dieser Studierenden und in der Folge auch von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Länder, die keine Gebühren erheben. Eine solche Maßnahme würde nicht nur die jahrelangen Internationalisierungsbestrebungen konterkarieren, sondern auch dem Ansehen des Wissenschaftsstandorts Thüringen – das wurde hier schon mehrfach gesagt – nachhaltig schaden. Die Internationalisierung der Thüringer Hochschulen ist nach den Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025 eine Zielvorgabe in der Landeshochschulplanung Thüringens und Bestandteil der aktuellen Rahmenvereinbarung V zwischen Land und Hochschulen. Die Thüringer Hochschulen leisten einen unverzichtbaren Beitrag nicht nur für die wissenschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, sondern auch für die internationale Vernetzung des Landes und vor allem auch – das ist ganz wichtig – für die wirtschaftliche Entwicklung. Insbesondere unsere Universitäten und die Musikhochschule Franz Liszt Weimar haben in Lehre, Forschung und Kunst internationale Strahlkraft erlangt, die es auch zukünftig zu bewahren gilt. Mit ihrem internationalen Renommee tragen die Thüringer Hochschulen zum Bild und zum Einfluss Thüringens in der Welt maßgeblich bei. Herausgreifen möchte ich dabei das Beispiel der Bauhaus-Universität Weimar im Bauhausjahr 2019. Auch die Hochschulen selbst gewinnen durch ausländische Studierende an Anziehungskraft. Dadurch wird das Studium internationaler und begabte und kluge Studierende und Lehrende werden angezogen. Dazu muss man sagen, dass eben auch die Vernetzung während des Studiums dazu beiträgt, dass nach dem Studium die Vernetzung im Rahmen der Arbeitswelt steigt. Darauf sind die Thüringer Hochschulen auch angewiesen, um im Wettbewerb mit den anderen Hochschulen bundesweit, ich habe es vorhin schon mal gesagt, bestehen zu können. Die Thüringer Hochschulen sind Zuwanderungsmagnete für Studierende aus dem In- und Ausland. Sie wirken damit dem demografischen Trend in Thüringen aktiv entgegen. Und an dieser Stelle muss ich noch mal sagen, wir haben keine Fachkräfte, und wenn wir jetzt noch versuchen, die ausländischen Fachkräfte, die potenziellen, auch noch abzuhalten, in Thüringen zu studieren, wird es mit Sicherheit nicht besser. Auch auf die sehr gut ausgebildeten Fachkräfte für das Land ist die konkurrenzfähige Wirtschaft in Thüringen eben einfach dringend angewiesen. Ich fahre gerade durchs Land und treffe viele Unternehmerinnen und Unternehmer und Verbände und eines wird mir immer wieder gesagt: Das drängendste Problem sind die Fachkräfte. Mit dem Aufbau finanzieller Hürden für ein Studium in Thüringen ginge uns also enormes Potenzial verloren. Für die Darstellung der AfD, dass eine Mehrheit der Absolventinnen und Absolventen nach Abschluss ihres Studiums in ihr Heimatland zurückkehren, gibt es keine tragfähige Datengrundlage. Im Gegenteil, es kann konstatiert werden, dass viele ausländische Studierende gern in Deutschland bleiben möchten. Es kann durchaus auch von einem Verbleib der Absolventen in Thüringen und in Deutschland ausgegangen werden, wenn wir die Rahmenbedingungen entsprechend gestalten. Aber auch bei einer Rückkehr der Absolventinnen und Absolventen in ihr Heimatland oder Niederlassung in einem anderen Land gehen uns die Investitionen in die Bildung dieser jungen Menschen nicht etwa verloren. Dies vor allem, weil diese ideell und wirtschaftlich mit Thüringen verbunden bleiben und weil eben auch Bindungen an Thüringen entstehen. Sie tragen nämlich dazu bei, Thüringens Renommee im Ausland zu erhöhen und stehen weiterhin als potenzielle, auch wirtschaftliche Partner gemeinsam zur Verfügung. Ich rate daher davon ab, mit einer solchen Entscheidung die Ausrichtung unserer Hochschulen und das Potenzial für die demografische Entwicklung unseres Landes zu gefährden. Alle Studierenden sollen sich in Thüringen ohne einen Aufpreis erwünscht und willkommen fühlen. Unabhängig davon ist die Beteiligung von Studierenden aus NichtEU-Staaten an den Hochschulkosten zur Einnahmenerzielung nicht geeignet. Vielleicht sage ich an dieser Stelle noch mal: Es gibt etliche Bund-Länder-Programme, ich nenne mal den Hochschulpakt 2020 oder den Vertrag „Studium und Lehre stärken“, da bekommen wir Bundesmittel, da geht es um Köpfe und da wird gezählt, und wenn die Köpfe nicht da sind, kriegen wir weniger Bundesmittel. Das sei an dieser Stelle vielleicht auch noch ergänzt.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das
sind Fakten! Die bei der AfD verarbeiten das nicht!) Lassen Sie mich abschließend auf die in der Begründung zum Gesetzentwurf enthaltenen Daten eingehen. Es wurde vorhin schon kurz darauf reagiert. Der Anteil der Nicht-EU-Ausländer an den Thüringer Studierenden lag im Wintersemester 2020/2021 bei 9,7 Prozent und nicht bei 35 Prozent. Dies betrifft 5.308 Studierende der Universitäten und der Musikhochschule sowie 4.047 Studierende der Fachhochschulen, der Dualen Hochschule Gera-Eisenach und der staatlich anerkannten Hochschulen bei einer Gesamtzahl von 96.080 Studierenden im Freistaat Thüringen. Das ist doch eine beträchtliche Zahl. Einen über den Durchschnitt erhöhten Anteil von ausländischen Studierenden verzeichnet beispielsweise die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar mit 31 Prozent in ausgewählten Studienfächern. Dies liegt an der Besonderheit dieser Hochschule. Studieren können an der Hochschule nur diejenigen, die den Nachweis ihrer besonderen künstlerischen Eignung für das gewählte Fach durch das Bestehen der Eignungsprüfung mitbringen. Die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar steht in Konkurrenz mit anderen Musikhochschulen, sodass sie zum Erhalt und Ausbau ihres Renommees auf exzellente Bewerber angewiesen ist, die zu einem nicht unerheblichen Teil aus dem nichteuropäischen Ausland kommen. Sehr geehrte Abgeordnete, der Gesetzentwurf sollte aus Sicht der Landesregierung abgelehnt werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
