Stephan Tiesler
Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wie ich bereits in der ersten Beratung dieses Antrags in der 75. Sitzung am 17. März namens meiner Fraktion ausgeführt habe, hatten wir bereits 2019 die Einführung der 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen bei der Neuordnung des Thüringer Wasserwirtschaftsrechts deutlich kritisiert. Deswegen haben wir den hier vorliegenden Gesetzentwurf der FDP zur Verringerung der Gewässerrandstreifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen auch grundsätzlich begrüßt, weil damit ein altes Ziel unserer Fraktion wieder aufgegriffen worden ist. Die Auflagen des derzeit geltenden Wassergesetzes lassen nur noch eine teilweise landwirtschaftliche Nutzung der angrenzenden Ackerflächen zu und die ohnehin schon mit allerhand Auflagen gebeutelten Landwirtschaftsbetriebe müssen sich zusätzlich Gedanken machen, wie diese Gewässerrandstreifen genutzt und eben auch gepflegt werden sollen. Kommt nun Grünland oder kommen gar Kurzumtriebsplantagen auf diese Flächen – dadurch entstehen weitere Kosten und Aufwendungen. Wenn man zum Beispiel dort Bäume anpflanzen würde, müssen diese auch gepflegt werden. Und wenn diese Bäume eines Tages gefällt werden, sind immer noch die hölzernen Wurzelhorizonte und Stubben im Boden, die eine erneute landwirtschaftliche Nutzung nur mit enorm großem Aufwand durch tiefgründige Rodung erst wieder möglich machen würde. Da das aus Naturschutzgründen dann wahrscheinlich sowieso nicht umsetzbar ist, würden diese Flächen dauerhaft für die Landwirtschaft verloren werden. Unser Ziel muss es also sein, jetzt gemeinsam mit den Landwirten für Lösungen für einen besseren Gewässerschutz zu sorgen und sie so in den Prozess mit einzubinden.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Die CDU-Fraktion hatte bereits zum damaligen Zeitpunkt dahin gehend vorgeschlagen, derartig breite Gewässerstreifen nur an den Hotspots der Nitratbelastung auszuweisen und die Breite dieser Streifen je nach der konkret vorliegenden Belastung flexibel zu gestalten.
(Beifall CDU)
Wir würden diesen Sachverhalt daher gern im Umweltausschuss diskutieren und an einer besseren Lösung arbeiten. Aber schon in der ersten Beratung hier im Plenum mussten wir leider erkennen, dass gerade vonseiten der Minderheitskoalition keine Bewegung in diese Richtung zu erkennen war und keiner Überweisung zugestimmt worden ist. Damit verweigern sich sowohl Rot-Rot-Grün als auch die Landesregierung einer vernünftigen Lösung dieser Problematik. Dennoch wollen wir heute noch einmal unseren Antrag auf Überweisung an den Umweltausschuss erneuern und bitten daher noch mal um Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
