Robert Sesselmann
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, dass Bauen wichtig ist, zeigt die letztens, am Mittwoch, durchgeführte Aktuelle Stunde. Herr Kemmerich hat es gesagt, wir haben einen erheblichen Rückstau, was Eigentum an Wohnungen angeht. Wir liegen bei ca. 50 Prozent, Spanien liegt höher, Portugal liegt höher. Die CDU hat eine statische Regelung mit dem KinderBauland-Bonus in Höhe von 2.500 Euro pro Kind nunmehr durchsetzen können. Das kann man jetzt auch abfragen bei der Thüringer Aufbaubank, das ist eine sehr gute Regelung. Im Raum stehen darüber hinaus die Gesetzesänderungsanträge von FDP, AfD und auch der CDU. Leider hat es nur letzterer Entschließungsantrag zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Grunderwerbsteuer mit dem Ziel einer Absenkung der selbigen in den Ausschuss geschafft. Da unternehmen wir einen weiteren Versuch zur finanziellen Entlastung von privaten Bauherren sowie zur Stärkung des Handwerks, indem wir die Vorschriften zur Bauvorlageberechtigung in § 64 der Thüringer Bauordnung ändern wollen. Eine entsprechende Fortbildungsverpflichtung für die kommenden Entwurfsverfasser wurde ebenso integriert. Bereits die Mehrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, der westdeutschen Bundesländer, mit Ausnahme von NordrheinWestfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz, hat die Bauvorlageberechtigung um die von uns angegebenen Berufsgruppen aus dem Handwerk und der Technik erweitert. Denn Meister und Techniker des Maurer-, Betonbauer-, Zimmererhandwerks lernen ebenso wie Architekten und Ingenieure in ihrer Ausbildung, wie Bauvorhaben geplant werden, und sind in der Lage, entsprechende Entwürfe zu verfassen. Um diesen entscheidenden Wettbewerbsnachteil, da sie jetzt noch nicht Entwurfsverfassung durchführen können, aufzuheben und die Bauherren nicht nur finanziell zu entlasten, meine sehr verehrten Damen und Herren, ersuchen wir um die Zustimmung zur Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, welche wir hiermit beantragen. Es besteht, meine sehr verehrten Kollegen, dringender Handlungsbedarf. Die Möglichkeit, kleine Bauvorlagen einreichen zu dürfen, schafft Gerechtigkeit und einen echten Mehrwert für Bauwillige und würdigt die Ausbildung der Meister im Handwerk. Wir freuen uns hier und heute auf eine lebhafte und konstruktive Debatte im Sinne unserer Bauherren und Handwerker. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
