Dr. Thadäus Rudolf König
Fragestunde
Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen im Schuljahr 2021/2022 Rund 60 Prozent aller Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen lernen an Schulen in freier Trägerschaft. Hier war es in der Vergangenheit der Regelfall, dass Auszubildende Schulgeld zahlen mussten. Um die Attraktivität einer Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zu steigern und Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Bundesländern zu beheben, hat der Thüringer Landtag beschlossen, die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen ab dem Schuljahr 2021/2022 sicherzustellen. Hierzu hat der Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsjahr 2021 1.073.000 Euro und im Haushaltsjahr 2022 1.845.000 Euro im Landeshaushalt eingestellt. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem finanziellen Volumen wurden Einnahmeausfälle der Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft aufgrund der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen im Kalenderjahr 2021 erstattet? 2. Warum kam es im Kalenderjahr 2022 trotz zur Verfügung stehender Haushaltsmittel bisher noch zu keiner Erstattung von Einnahmeausfällen an die Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft aufgrund der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen? 3. Wann können die Berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft mit der Erstattung der Einnahmeausfälle rechnen? 4. Mit welchen Erstattungsvolumina rechnet die Landesregierung im Kalenderjahr 2022 unterteilt in die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023?
