Philipp Weltzien
Fragestunde
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Umsetzung von EfA-Leistungen in Thüringen Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, Verwaltungsleistungen schon bis Ende des Jahres 2022 digital bereitzustellen. Besonders wichtig ist dabei das arbeitsteilige, zeitsparende Vorgehen nach EfA bzw. Einer-für-Alle. EfA-Leistungen bedeuten, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst mitnutzen können. Hierfür müssen sie sich mittels standardisierter Schnittstellen anbinden. Die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Dienstes teilen sich die angeschlossenen Länder und Kommunen. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat Thüringen bereits EfA-Leistungen entwickelt und implementiert? Wenn ja: Um welche Leistungen handelt es sich und welche davon haben andere Bundesländer übernommen? 2. Wurden EfA-Leistungen aus anderen Bundesländern in Thüringen übernommen? Wenn ja: Welche und wie hoch waren die Kosten für die Bereitstellung der standardisierten Schnittstellen? 3. Ergeben sich aus der Übernahme von EfA-Leistungen aus anderen Bundesländern und der bereitgestellten standardisierten Schnittstellen Folgekosten? Wenn ja: Wie hoch sind die finanziellen Kosten pro Jahr für die Kommunen? 4. Wie unterstützt der Freistaat Thüringen die Kommunen bei der Bewältigung der fachlichen, finanziellen und personellen Herausforderungen bei der Anbindung von EfA-Leistungen an die kommunalen Fachverfahren?
