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Prof. Dr. Hoff

06.05.2022 Sitzungen 7/80

Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Infrastrukturministerin hat mich gebeten, sie ausnahmsweise zu vertreten. Das Thema, über das hier gesprochen wird, ist seit 1994 immer wieder Thema im Thüringer Landtag gewesen. Diejenigen, die schon länger im Landtag sind, werden sich erinnern, dass es zu diesem Themenfeld auch eine Petition gegeben hat, die im Thüringer Landtag schon mal ausführlich debattiert und behandelt worden ist. In der Debatte wurde darauf hingewiesen, dass in Sachsen-Anhalt seit Sommer letzten Jahres eine entsprechende Änderung des § 64 des Baugesetzbuchs in Sachsen-Anhalt in Kraft ist. Jetzt muss man sich aber auch die Vorgeschichte ansehen. Wenn man sich die Reden anhört, die hier von den FDP-Abgeordneten – ich bitte um Entschuldigung für die sprachliche Verwirrung meinerseits –, von den AfD-Abgeordneten vorgetragen worden sind, dann wird darin der Eindruck erweckt, als ob das in Sachsen-Anhalt ein wahnsinnig großer Konsens gewesen sei und sich nur die Landesregierung in Thüringen dagegen sperren würde, hier eine entsprechende Änderung vorzunehmen. Die Realität ist – wie so oft – eine andere. Der Entscheidung in Sachsen-Anhalt ist ein sehr heftiger Diskussionsprozess vorausgegangen. Nach der Entscheidung des Landtags Sachsen-Anhalt wurde eine Petition eingereicht, die von mehreren tausend Leuten unterzeichnet wurde. Man kann ziemlich deutlich sagen, dass diese Änderung in Sachsen-Anhalt zu einer ziemlich starken Kluft geführt hat, dass sie eine viel stärkere Kluft zu den beteiligten Verbänden ausgelöst hat, als sie vorher bestanden hat. Jetzt muss man in dem Zusammenhang vielleicht eins, zwei, drei Sachen ansprechen, die da wichtig sind. Die Initiative, die Kleine Bauvorlage in den Klassifikationsgruppen I und II zu ändern, wird von unterschiedlichen Interessengruppen immer wieder vorgetragen, insbesondere aus dem Bereich der Handwerkskammern. Der Hintergrund ist auch ein Stück weit nachvollziehbar, weil es aufseiten der Kammern das Gefühl einer Diskriminierung gegenüber den Ingenieuren und Architekten gibt. Der Vorwurf lautet, dass aus berufsständischen Gründen hier eine Diskriminierung besteht. Sich damit auseinanderzusetzen und zwischen den Verbänden moderierend miteinander zu diskutieren und über die Frage zu sprechen, was sich auch im Bereich der Berufsqualifikation eigentlich verändert, sowohl bei Ingenieuren und Architekten als auch im Bereich der Handwerksberufe – der Abgeordnete Bergner hat darauf hingewiesen –, das ist richtig. Aber durch eine Regelung, die damit argumentiert, dass man hier vor allem zu einer Kostenersparnis bei den Bauherren kommt, im Prinzip dazu beizutragen, dass die Kluft zwischen den Berufsgruppen im Baubereich vertieft wird, halte ich nicht für besonders sinnvoll – zumal, wenn man sich das Protokoll der Anhörung anschaut, die in Sachsen-Anhalt vorgenommen wurde, und sich auch mal die versicherungswirtschaftlichen Argumente anhört, die die Vertreterinnen des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft deutlich gemacht und die im Kern darauf hingewiesen haben. Unter diesem Gesichtspunkt muss man sich die seit Sommer letzten Jahres in Sachsen-Anhalt in Kraft getretene Regelung aus meiner Sicht tatsächlich auch mal anschauen: Tritt denn der kleinen Kostenersparnis bei falscher Ausführung ein deutlich höheres Haftungsrisiko entgegen? Da ist der Versicherungswirtschaftsverband skeptisch und weist darauf hin, dass es für den Planungsteil keine ausreichende Haftungsversicherung gibt und hier mit Risiken gerechnet wird, für die die Versicherungswirtschaft sagt: Wir decken das nicht ab. Unter diesem Gesichtspunkt scheint es mir sinnvoll zu sein, hier jetzt nicht in die Debatte über den Gesetzentwurf einzusteigen mit dem Ziel, ein solches Gesetz in Thüringen zu schaffen. Sondern aus meiner Sicht sollte die Debatte und Wirkung in Sachsen-Anhalt reflektiert und abgewartet werden, welche Erkenntnisse sich daraus ergeben. Darüber hinaus sollte man zwischen den Berufsgruppen im bauausführenden und Planungsbereich tatsächlich darüber reden, welche Anforderungen, Tätigkeiten und auch Risiken bei möglichen Änderungen bestehen – das habe ich hier deutlich gemacht und ich denke, dass das Infrastrukturministerium dies auch tun wird –, und so lange aber eine Änderung in dem von der AfD vorgetragenen Sinne in Thüringen nicht vornehmen. Ich finde aber gleichzeitig – und das gehört auch zur Wahrheit dazu –, dass die Handwerkskammern, wenn sie auf der normativen Ebene sagen, wir empfinden die Regelungen, über die ich hier gesprochen habe, für uns vor dem Hintergrund dessen, was wir als Meister im Bereich der Qualifikation erworben haben, als zurücksetzend gegenüber Ingenieuren und Architekten, dass sie auf der anderen Seite sagen, natürlich wären wir in der Lage, uns auch entsprechend fortzubilden etc. Aber wir sind derzeit bei dem, was wir an Auslastungsgrad haben voll bis oben hin. Das heißt, die Vorstellung, dass davon materiell überhaupt Gebrauch gemacht werden würde, ist vor dem Hintergrund der Auslastung der Handwerksbetriebe nicht realistisch. Das sagen sie auch. Insofern ist die Vorstellung, dass man darüber – und auf die Conclusio will ich noch mal kommen – eine tatsächlich effektive Reduktion der Kosten im Baubereich erzeugen würde, womit ja hier argumentiert würde, sich in der Realität auch vor dem Hintergrund der Auslastung der Betriebe nicht abbilden würde. Insofern erscheint es mir aus den von mir genannten Gründen nicht sinnvoll, dieses Vorhaben zum aktuellen Zeitpunkt weiterzuverfolgen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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