Schenk
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich kann das nicht garantieren, je nachdem, welche TOPs nachher noch aufgerufen werden. Zunächst beantworte ich für die Landesregierung die gestellte Frage wie folgt – mit einer kurzen Vorbemerkung, wenn Sie gestatten, zum Stand der OZG-Umsetzung mittels EfA: Aus Thüringer Sicht ist festzustellen, dass die OZG-Umsetzung im föderalen Kontext, insbesondere nach dem EfA-Prinzip, bislang die Erwartungen, die in die gemeinsame Umsetzung gesetzt wurden, noch nicht erfüllt hat. Viele der EfA-Umsetzungsprojekte liegen deutlich hinter den ursprünglichen Zeitplänen zurück. Dies wird auch am geringen Stand verfügbarer EfA-Leistungen im FIT-Store sichtbar. Nun zu Ihrer Anfrage, Herr Abgeordneter Weltzien: Zu Frage 1: Thüringen hat noch keine EfA-Leistungen entwickelt. Der Freistaat hat sich jedoch frühzeitig auf den Weg gemacht, die Nachnutzbarkeit von EfA-Leistungen, die andere Bundesländer entwickelt haben, zu verproben. Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern wurde in den vergangenen Monaten versucht, erste EfA-Leistungen anderer Bundesländer in Thüringen auszurollen. Hinsichtlich der EfA-Leistungen im Aufenthaltstitel ist das auch innerhalb des Verprobungszeitraums gelungen. Die anderen Leistungen, zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, werden aktuell bei der Implementierung im Rahmen der dafür in Thüringen geschaffenen regulären Umsetzungsstrukturen weiter verfolgt und sind teilweise auch Gegenstand des OZG-Starterpakets, das das TFM mit der KIV vereinbart hat. Zu Frage 2: Bisher wurde noch keine der wenigen verfügbaren EfA-Leistungen anderer Bundesländer vertraglich für Thüringen gebunden und übernommen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 1 in Bezug auf die EfA-Verprobungsprojekte verwiesen. Zu Frage 3: Die Nachnutzung von EfA-Onlinediensten anderer Bundesländer verursacht ab 2023 Kosten in unterschiedlicher Höhe. Bei vielen der EfALeistungen stehen diese noch nicht fest bzw. sind von den Themenfeldführern noch nicht kommuniziert. Im Jahr 2022 sind die Betriebskosten durch die Mittel aus dem Konjunkturpaket des Bundes finanziert. Für die Thüringer Kommunen entstehen aus der Nachnutzung der EfA-Onlinedienste keine Kosten. Die Kommunen müssen allenfalls Kosten für die Anbindung der Onlinedienste an ihre Fachverfahren oder andere elektronische Systeme im Backend tragen. Jedoch unterstützt auch hier das Land die Kommunen durch Fördermittel nach der Thüringer E-Government-Richtlinie. In Anbetracht der Heterogenität der Fachverfahrenslandschaft und der Kosten für notwendige Schnittstellen können die Kosten pro Jahr derzeit nicht ermittelt werden. Zu Frage 4: Der Freistaat Thüringen unterstützt aktuell wie kein anderes Bundesland die Kommunen bei der Bewältigung der mit der OZG-Umsetzung verbundenen Herausforderungen. Neben der kostenfreien Bereitstellung der E-Government-Basisdienste ThAVEL, Zuständigkeitsfinder, Thüringer Servicekonto, E-Payment und zukünftiger Plattform digitale Behördenkommunikation, der finanziellen Unterstützung durch die Thüringer E-GovernmentRichtlinie und der zentralen Finanzierung der EfAOnlinedienste anderer Bundesländer zur Nachnutzung in den Thüringer Kommunen hat der Freistaat Thüringen den kommunalen IT-Dienstleister KIV Thüringen GmbH mit der Durchführung des OZGStarterprojekts beauftragt und finanziert dieses. Mit dem Projekt wird den Thüringer Kommunen direkte Unterstützung bei der Nachnutzung von OZG-Leistungen angeboten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
