Torsten Czuppon
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Steigerung der Attraktivität des freiwilligen Feuerwehrdienstes und Schaffung eines Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge
Werte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, ich habe leider nur noch 3 Minuten, deswegen kann ich meine ganzen Fakten, die ich hier habe, leider nicht noch mal konkret vorbringen. Wie gesagt, auf Herrn Bilay braucht man nicht einzugehen, das einzige was er als Fakten hat, das ist Unanständigkeit oder irgendwas; das ist eben nicht faktenbasiert. Weil Sie auch faktentechnisch immer unterlegen sind,
(Beifall AfD)
müssen Sie mit irgendwelchen pauschalen Beleidigungen arbeiten. Das ist ein Zeichen von Schwäche. Wie gesagt, bei mir geht es jetzt hier noch mal um die Feuerwehr. Wir haben in unseren Gesetzentwurf reingeschrieben, dass es eine Abgabenerlassmöglichkeit für ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehr geben soll. Man sieht schon, die erste Lesung war am 4. Juni 2021, also ein Jahr dauert es, bis es hier zur zweiten Lesung kommt. Das ist schon mal eine Schande an sich. Es gibt eben keine rechtliche Grundlage für diese Abgabenerlassmöglichkeit und wir wollen für die Städte und Gemeinden Rechtssicherheit schaffen, wollen dafür ein Gesetz ändern. Leider ist Herr Maier jetzt nicht da. In einer der letzten Plenarsitzungen nannte Herr Maier unser dauerhaftes und ernst gemeintes Engagement für die Verbesserung der Bedingungen der freiwilligen Feuerwehren – ich zitiere –: „Anbiederung“. Ich hoffe, das haben viele Feuerwehrangehörige gehört
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ui!
Jetzt kommt der Wasserwerfer auf mich zu!) und ziehen ihre Schlüsse daraus. – Wasserwerfer hat im entferntesten Sinn sogar was mit Feuerwehren zu tun, das ist richtig, der wirft nämlich auch Wasser. Aber Ihr Zwischenruf ist sehr unpassend. Auch wenn Minister Maier sagt, es gibt schon Möglichkeiten, dass Feuerwehrangehörige hier kostenlos ins Freibad können, ist das eben nicht richtig, denn es gibt dafür keine Rechtsgrundlage. Die überörtliche Rechnungsprüfung holt irgendwann alle Gemeinden und Städte ein, da helfen solche Aussagen vom Minister wenig, sondern da braucht es eben Gesetze. Dann ist man rechtssicher. Ich will noch kurz auf ein paar Bemerkungen von Herrn Bergner eingehen, der uns vorgeworfen hat, die Abgabenordnung ist Bundesrecht und regelt auch Bundessteuern. Das unterstreicht wieder einmal seine Inkompetenz im Kommunalabgabenrecht.
(Unruhe DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Die Abgabenordnung – hören Sie zu! – regelt nämlich keine Bundessteuern, aber ihre Verfahrensvorschriften finden in § 15 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes bei der Erhebung von Kommunalabgaben in Thüringen Rechtsanwendung. So viel dazu.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf aus dem Hause: Das stimmt
nicht!)
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Ich erkläre es Ihnen dann gleich noch mal!) Jetzt habe ich nur noch 48 Sekunden. Frau Henfling hatte dann auch die Zahlen bezweifelt. Herr Bilay hat auch gesagt, die Angehörigen der Feuerwehrabteilungen würden immer mehr werden. Wir können uns auf Statistiken berufen, die von 2009 bis 2019 erhoben wurden. 2009 gab es 41.300 Feuerwehrangehörige in Einsatzabteilungen, 2019 noch 33.000. Wie Sie da eine Steigerung rauslesen, kann ich nicht verstehen.
(Beifall AfD)
(Unruhe DIE LINKE)
Frau Henfling hat die Zahlen auch angezweifelt. Da kann ich ihr sagen, wir berufen uns auf das Landesamt für Statistik und nicht wie Sie auf die schöngefärbten Zahlen aus den Jahresberichten des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales. Das wird ja von Minister Maier geführt.
(Beifall AfD)
Dass die sich natürlich loben – das ist richtig. Wie gesagt, ich habe das hier noch mal ausgedruckt, weil Sie sagen, Sie kämpfen für das Ehrenamt.
