Schenk
Fragestunde
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In Thüringen ist eine Bewerbung sowohl für die einzelnen als auch für die beiden Laufbahngruppen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes möglich. Des Weiteren ist während des Eignungsauswahlverfahrens auch noch ein Wechsel möglich, sodass keine statistische Erfassung der Bewerbungen getrennt nach der Laufbahn des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes vorgenommen wird. Mit Abschluss der 15. Kalenderwoche 2022 waren es 1.440 Bewerbungen im Vergleich zum Jahr 2021 mit 1.548 Bewerbungen. Zu Frage 2: In diesem Jahr liegen 88 Aufstiegsbewerbungen in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes vor. Im Vorjahr waren es 96 Bewerbungen. Zu Frage 3: Von den 1.440 Bewerberinnen und Bewerbern erfüllten bereits 343 Personen nicht die Einstellungsvoraussetzungen bzw. haben 140 ihre Bewerbungen wieder zurückgezogen. Zu den bisher durchgeführten Eignungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in die Vorbereitungsdienste der Laufbahn des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes wurden 980 Personen eingeladen. Von diesen erschienen 631 zum Auswahlverfahren und 387 haben den mündlichen und schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens bestanden. Von diesen wiederum sind gegenwärtig 268 gesundheitlich geeignet und dem Grunde nach einstellungsfähig und erfüllen die geforderten Voraussetzungen. An 229 dieser Personen wurden entsprechend der erreichten Platzierung auf der Rangliste bereits Einstellungszusagen für den 1. Oktober 2022 versendet. Zu Frage 4: Auch in diesem Jahr wurde die Einstellungskampagne an den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei angepasst. Neben umfangreichen Werbemaßnahmen der dort gebildeten Taskforce „Anwärterinnengewinnung“ wurde unter anderem die Bewerbungsfrist bis 31. Mai 2022 verlängert, um die angestrebten Einstellungszahlen zu erreichen. Dieses geschaffene Potenzial gilt es auszuschöpfen. Das Ergebnis bleibt daher abzuwarten. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
