Robert Sesselmann
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, ich möchte gern Ihren Vorschlag aufgreifen. Dieses Problem, das Sie angesprochen haben, dass es auch Ingenieure gibt, die nicht bauvorlageberechtigt sind, die aber aufzunehmen wären in einem solchen Gesetzesvorschlag, kann durchaus im Ausschuss diskutiert werden. Das klingt vernünftig. Hierzu kann man auch entsprechend die Architekten- und Ingenieurkammer befragen. Das macht Sinn. Ich werbe deshalb nochmals um eine entsprechende Überweisung unseres Gesetzesvorhabens an den Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
