Dr. Vogel
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Wasserkraftnutzung stellt einen wesentlichen Grund dafür dar, dass Deutschland verbindliche Umweltziele im europäischen Biodiversitäts- und Gewässerschutz, insbesondere die Ziele der EEG-Wasserrahmenrichtlinie und der FloraFauna-Habitat-Richtlinie, verfehlt. Besonders bei kleinen Wasserkraftanlagen steht der vergleichsweise geringe Stromertrag erheblichen Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und der Biodiversität in und an Gewässern gegenüber, die dazu beitragen, dass der von der Wasserrahmenrichtlinie geforderte gute ökologische Zustand nicht erreicht wird. Diese deutlich negative Umweltbilanz kleiner Wasserkraftanlagen ist auch für Thüringen zu ziehen. Deshalb sieht das TMUEN keine Veranlassung, sich gegen die geplanten Regelungen für Wasserkraftanlagen auszusprechen. Soweit es um die geplante Regelung geht, die kleinen Wasserkraftanlagen bis 500 kW nicht mehr neu in die Forderung aufzunehmen, so ist dies die nachvollziehbare Konsequenz der eingangs skizzierten gewässerökologischen Situation. In keinem Fall könnten mit einer für kleine Wasserkraftanlagen gewährten Einspeisevergütung auch nur ansatzweise die immensen Kosten für die Einhaltung der gewässerökologischen Anforderungen bestritten werden. Eine Einspeisevergütung würde aber den weiteren Betrieb solcher Wasserkraftanlagen fördern, die die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllen, und damit einen gewässerökologisch problematischen Zustand verstetigen. Die Auswirkungen für Thüringen wären in der Praxis ohnehin eher gering. Das Wasserkraftpotenzial der Thüringer Gewässer ist weitestgehend ausgeschöpft, sodass der Neubau von Wasserkraftanlagen ebenso wie die Modernisierung und Leistungssteigerung vorhandener Anlagen allenfalls in sehr begrenztem Umfang infrage kommt. Zu Frage 2: Der Landesregierung sind aus dem behördlichen Vollzug keine mit Blick auf die EEG-Einspeisevergütung relevanten Modernisierungsvorhaben bei Kleinwasserkraftwerken bekannt. Zu Frage 3: 2022 wurde bislang der Bau von zwei neuen Wasserkraftanlagen wasserrechtlich beantragt. Dabei handelt es sich nicht um neue Wasserkraftanlagenstandorte, sondern um die Erweiterung bestehender Anlagen, die um ein zusätzliches Krafthaus an der Wehranlage ergänzt werden sollen. Zu Frage 4: Ob mit der baulichen Umsetzung der beiden beantragten Anlagen noch in diesem Jahr zu rechnen ist, kann nicht eingeschätzt werden. Darüber hinaus hat die zuständige obere Wasserbehörde keine Kenntnis zu weiteren Bauvorhaben. Andere behördliche Informationen dazu liegen gleichfalls nicht vor. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
