Lutz Liebscher
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgebühren- und ‑ entgeltgesetzes – Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Aust, unsere Studierenden haben eben nur dann beste Bedingungen, wenn sie auch die Gelegenheit haben, sich international auszutauschen mit den Wissenschaftlern aus der ganzen Welt. Das ist hier verschiedentlich schon gesagt worden. So funktioniert Wissenschaft, so funktioniert Ausbildung, das schafft Austausch und damit natürlich auch einen Mehrwert für unsere heimische Wirtschaft. Wer das immer nicht sehen will und stattdessen mit so kleinen Beträgen wie hier die Leute vertreiben will, damit sie angeblich unseren eigenen Leuten die Wohnheimplätze nicht wegnehmen – das ist einfach ekelhaft, was hier wieder zu hören ist. Aber ich werde dazu später noch ausführen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte auch zu dieser Gelegenheit – wie auch schon bei der ersten Debatte hier vor einiger Zeit im Landtag – sagen, dass wir als SPD-Fraktion natürlich die Einführung von Studiengebühren ablehnen, egal, von wem sie kommen und egal, für wen sie gelten sollen. Es ändert auch nichts daran, wenn Sie jetzt – wie jüngst im Ausschuss – versuchen, die Einführung als Ausgleichslösung im Zuge der Einsparungen der Globalen Minderausgabe zu ummänteln. Dieser Vorschlag zeigt aus meiner Sicht lediglich, dass Sie eben noch immer nicht verstanden haben, wie Studiengebühren für die Thüringer Hochschulen und den Wissenschaftsstandort Thüringen insgesamt aussehen würden und was das bedeuten würde. Man darf daher annehmen, dass Ihnen das auch ziemlich egal ist. Studiengebühren verbessern die finanzielle Situation der Hochschulen eben nicht spürbar, weil deutlich weniger betroffene internationale Studierende nach Thüringen kommen würden. Ich habe Sie jetzt auch so verstanden, dass das ja Ihr eigentliches Anliegen ist. Wie die Ihnen gewiss hinlänglich bekannten Zahlen aus Baden-Württemberg zeigen, sind 2017 unmittelbar nach Einführung der Campusmaut für Nicht-EU-Bürger dort die Zahlen der internationalen Studierenden im Schnitt um 20 Prozent zurückgegangen, an einigen Hochschulstandorten sogar um mehr als ein Drittel. Inzwischen nehmen etwa nur noch halb so viele junge Leute aus dem NichtEU-Ausland ein Studium in Baden-Württemberg auf als im Vergleich zu vor 2017. Stattdessen ist eine Abwanderung in benachbarte studiengebührenfreie Bundesländer zu beobachten, und das ist natürlich auch etwas, was für Thüringen zu befürchten wäre. Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. Da sind sich nicht nur die Hochschulrektoren und ‑ rektorinnen einig. Was jedoch nachhaltig sein würde – und das ist auch von allen Vorrednern schon angesprochen worden –, wäre der Imageschaden für Thüringen. Ihr im Grunde fremdenfeindlicher Gesetzentwurf steht für ein – sagen wir – sehr enges Weltbild, ein Bild von uns hier und den anderen dort. Dass Sie so denken, erstaunt natürlich hier keinen mehr.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Es geht um
den Anteil der Kostenverteilung!) Es ist halt im Kontext der Debatte zu diesem Gesetzentwurf mehrfach schon darauf hingewiesen worden, aber man kann es nicht oft genug wiederholen: Wissenschaft, Forschung und Lehre profitieren nicht nur von internationalem und interkulturellem Austausch, von Zusammenarbeit und Transfer. Nein, im 21. Jahrhundert setzt Wissenschaft, die erfolgreich an Lösungen für globale Herausforderungen der Zeit arbeitet, internationale Kooperation geradezu voraus. Nur ein Wir kann den weltumspannenden Bedrohungen durch Erderwärmung, Hunger, Armut und Krieg begegnen. Ihr Gesetzentwurf verkennt deshalb vollkommen, dass der Wissenschaftsstandort Thüringen mit Studiengebühren einen schweren Nachteil in Deutschland, Europa und im weltweiten Wettbewerb um die klügsten Köpfe hätte. Daher freue ich mich, dass die Landesregierung auch weiterhin Ihren Vorschlag strikt ablehnt – so wie auch der Rest des Hauses jenseits Ihrer Fraktion. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die globalen Herausforderungen habe ich schon angesprochen. Ausdrücklich befürworten würde ich daher eine landes- und bundespolitische Initiative, die die Hürden abbaut, mit denen sich ausländische Studierende bereits jetzt schon – jenseits der Problematik in Baden-Württemberg – konfrontiert sehen. Ich denke dabei neben den begrüßenswerten Sonderregelungen für die vom Ukrainekrieg betroffenen Studierenden und Wissenschaftler, die auch in Thüringen besondere Unterstützung bekommen, vor allem an Stipendienprogramme für angehende Akademikerinnen und Akademiker, insbesondere aus Entwicklungsländern oder einen leichteren Zugang zu BAföG-Leistungen für die besagten Gruppen. Besonders schwer wiegt aus meiner Sicht, dass im vergangenen Jahr der Betrag, den ausländische Studierende im Laufe eines Visumantragsverfahrens auf einem Sperrkonto nachweisen müssen, mit derzeit 10.332 Euro sogar verdoppelt wurde. Das macht es für die große Mehrheit der weniger finanzstarken jungen Menschen aus dem Nicht-EUAusland nahezu aussichtslos, ein Studium in Thüringen oder anderenorts in Deutschland aufzunehmen. Das kann nicht der richtige Weg sein. Diskriminierungsinstrumente wie dieses lehnen wir ebenso strikt ab wie den vorgelegten Gesetzentwurf der AfD, und das wird auch so bleiben. Wir brauchen mehr Internationalität und nicht weniger. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
