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Dirk Bergner

FDP 06.05.2022 Sitzungen 7/80

Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Erste, was Studenten des Bauingenieurwesens oder der Architektur im ersten Semester beigebracht bekommen, ist die Forderung nach ganzheitlichem Denken. Ganz ehrlich, das vermisse ich in diesem Gesetzentwurf und ich will auch sagen, warum. (Beifall DIE LINKE) Die Landesbauordnungen kennen nicht umsonst die Begrifflichkeit der am Bau Beteiligten. Das sind neben den Bauherren, die aus gutem Grund ein Ergebnis in guter Qualität haben wollen, die Entwurfsverfasser und dann eben die ausführenden Unternehmer. Ich will gern sagen: Ich habe einen großen Respekt vor Handwerksmeistern. Als Bauingenieur sage ich selbst: Es gibt etliche Leistungen von Handwerksmeistern, die ich mit Sicherheit nicht kann und gleich gar nicht in der Qualität kann, wie sie ein Handwerksmeister kann. Umgedreht ist es aber auch so, dass auch Ingenieure und Architekten eine Ausbildung haben, die einen breiten Winkel hat, die eben ganz konkret nicht in diese handwerkliche Arbeit hineingeht, sondern deren Aufgabe es ist, das Gesamtbauwerk auch zu überblicken, und dafür nicht umsonst heutzutage wenigstens zehn Semester unterwegs sind. Selbst in einem straffen Studienablauf zu DDR-Zeiten waren es neun Semester und die waren straff gefüllt mit einem Fachwissen querbeet, und zwar von den Handwerksmeistern, die sie aufführen, zusammengenommen – vom Überblick her, nicht von der handwerklichen Ausführung, das will ich ganz deutlich gesagt haben. Der planende Architekt, der planende Ingenieur ist in der Aufteilung – so, wie wir das in Deutschland haben und aus gutem Grund in Deutschland haben – Interessenvertreter des Bauherrn. Das heißt, er hat eine ordentliche Planung vorzulegen und später in der Ausführung, wenn er noch mit der Bauüberwachung und zuvor der Ausführungsplanung betraut ist, hat er zu überwachen, dass im Interesse des Bauherrn auch gebaut wird. Genau diese Qualitätsüberwachung ist wichtig für die Qualität am Bau in unserem Lande und die ist wichtig dafür, dass eben das, was wir an Pfusch am Bau sehr oft über Bauträgergeschäfte und dergleichen erleben, wo eben diese Kontrolle ausgeschaltet wird – auch gezielt ausgeschaltet wird –, nicht passiert. Sie sagen, es gibt zu wenig Kapazität an Ingenieuren und Architekten – das gebe ich zu –, aber es gibt auch zu wenig Kapazität an Handwerksmeistern. (Beifall DIE LINKE) Das heißt, der Handwerksmeister wird in der Zeit des Entwurfs, wofür er vielleicht auch nicht so in der Übung ist wie der planende Ingenieur, eigentlich viel dringender gerade in seinem eigentlichen Job gebraucht als am virtuellen Reißbrett, sage ich jetzt mal sprachlich, also am Rechner natürlich. (Beifall Gruppe der FDP) Und wenn Sie wenigstens konsequent wären, dann würden Sie bei Ihrem Gesetzentwurf nicht einfach nur die Handwerksmeister in die Reihe der Bauvorlageberechtigten setzen, dann würden Sie wenigstens auch die Bauingenieure, die es jetzt nicht sind, weil sie nämlich nicht in die Liste eingetragen sind, wenigstens auch mit nennen – das unterschlagen Sie. Die einzigen Bauingenieure, die Sie drin haben, und Architekten, die nicht in der Liste der Bauvorlageberechtigten drinstehen, die von der Architektenkammer und von der Ingenieurkammer geführt werden, das sind diejenigen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, und zwar nur im Rahmen des öffentlichen Dienstes. So gibt es Ihr Gesetzentwurf her, das heißt, er ist also auch noch in sich inkonsequent. Das heißt, Ihr Gesetzentwurf würde, wenn er denn einträte, nichts bringen. Die Lösung ist eine andere. Die Frage ist doch die: Warum gibt es so wenige Architekten und Ingenieure, die im Augenblick zur Verfügung stehen? Der Grund ist ganz einfach: Seit Mitte der 90er-Jahre ist der Markt so unter Druck gesetzt worden, dass in dieser Berufsgruppe keiner mehr Lust hatte, das zu tun. Ich habe es doch selbst erlebt, dass meine Töchter mir gesagt haben: Vater, wenn man in deinem Beruf sich so nach der Decke strecken muss, dann sind wir nicht deine Nachfolger. Und ehe jemand auf die Idee kommt, jetzt zu sagen, es geht mir hier um persönliche Interessen – ich stehe auch nicht in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure, das brauche ich nämlich nicht im Tief- und Straßenbau, das ist eine ganz andere Geschichte. Mir geht es hier um Qualität am Bau und mir geht es hier um praktikable Regelungen. Deswegen ist Ihr Gesetzentwurf nicht geeignet, dort zu einer Verbesserung der Lage beizutragen. Vielmehr muss es darum gehen, den Beruf wieder attraktiv zu gestalten. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall Gruppe der FDP)

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