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Plenarprotokoll 7/9

05.03.2020 · 213 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (22)Die Linke (19)AfD (18)FDP (12)SPD (10)GRÜNE (7)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie ganz herzlich willkommen heißen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit sogleich eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung – heute stimmt es, herzlich willkommen! –, unsere Gäste auf der Zuschauertribüne, die Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bevor wir in die heutige Tagesordnung einsteigen, muss ich Sie darüber informieren, dass unser ehemaliger Kollege Klaus Mehle von uns gegangen ist. Klaus Mehle gehörte diesem Hohen Haus von 1990 bis 1999 an. Als Mitglied des Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten sowie im Gleichstellungsausschuss hat sich Klaus Mehle großen Respekt in den Reihen der Abgeordneten erworben. Wir, die Mitglieder des Thüringer Landtags, werden Klaus Mehle in guter und würdiger Erinnerung behalten. Ich bitte Sie, sich nun für einen Moment der Stille und des Gedenkens zu erheben. Ich danke Ihnen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Ihnen die eingegangenen, gestern aus der Staatskanzlei mitgeteilten eingesetzten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre verlesen: für die Thüringer Staatskanzlei Staatssekretärin Tina Beer, Staatssekretär Malte Krückels; (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Staatssekretärin Katharina Schenk, Staatssekretär Udo Götze; (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Staatssekretärin Dr. Julia Heesen; (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Staatsekretär Sebastian von Ammon; (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für das Thüringer Finanzministerium Staatssekretär Dr. Hartmut Schubert; (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Staatssekretärin Valentina Kerst und Staatssekretär Carsten Feller; (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Staatssekretärin Ines Feierabend; (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Staatssekretär Olaf Möller; (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) für das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Staatssekretärin Susanna Karawanskij, Staatssekretär Torsten Weil. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielen Dank. Die meisten haben hier auch Platz genommen. Ich wollte gern, dass das Parlament Sie auch kennenlernt. Danke schön und gutes Gelingen für die Arbeit! Sehr geehrte Damen und Herren, als Schriftführer hat neben mir Herr Abgeordneter Beier Platz genommen, die Redeliste führt Herr Abgeordneter Schütze. Für die heutige Sitzung hat sich Herr Abgeordneter Kemmerich entschuldigt. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie darüber informieren, dass ich heute Mittag um 13.00 Uhr im Zwischengang zwischen dem Funktionsgebäude und dem Abgeordnetengebäude die Ausstellung „Eduard Rosenthal – Das verschwundene Bildnis“ gemeinsam mit dem Oberbürgermeister der Stadt Jena, Herrn Dr. Thomas Nietzsche, eröffnen werde. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Die Fraktionen sind übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 5 a und b am Freitag als erste Punkte und den Tagesordnungspunkt 6 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen. Die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 21 bis 34 werden heute nach der Fragestunde aufgerufen. Weiterhin sind die Fraktionen bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 7 in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen. Zu Tagesordnungspunkt 19 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/435 verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 20 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 7/434 verteilt. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen bzw. gibt es Anmerkungen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

Danke, Frau Präsidentin. Einen recht schönen guten Morgen! Ja, ich hätte drei Anmerkungen. Erstens, wir beantragen die Absetzung des Tagesordnungspunkts 31, ausdrücklich auch in Absprache mit denjenigen, die ordentlich eingereicht haben, mit der CDU, da die entsprechenden Voraussetzungen hier dokumentarisch noch nicht vollendet sind. Zweitens würden wir TOP 18, die Frage der Übertragung von Zustimmungsvorbehalten für den Landtag, gern in dieser Plenarsitzung abgearbeitet haben, denn es liegen auch schon entsprechende Vorgänge auf dem Tisch, die bearbeitet werden müssten. Drittens: Heute Morgen wurde in der Drucksache 7/448 der Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Errichtung eines weiteren Ausschusses, eines Verfassungsausschusses, ausgereicht. Wir bitten, diesen auf die Tagesordnung zu setzen und auch während dieser Plenartagung abzuarbeiten.

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Keller

Danke. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Dann lasse ich zunächst darüber abstimmen, Tagesordnungspunkt 31 aus gegebenem Anlass abzusetzen. Gibt es hierzu Widerspruch? Das sehe ich nicht. Dann bitte ich formell um die Abstimmung. Wer dafür ist, Punkt 31 abzusetzen, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind alle Stimmen aus den Fraktionen. Stimmenthaltungen? Die kann ich nicht erkennen. Dann die Frage, Tagesordnungspunkt 18 auf jeden Fall in der Sitzung heute bzw. morgen abzuarbeiten. Gibt es hierzu Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind ebenfalls alle Stimmen aus den Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine, Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist vorgesehen, den Antrag in der Drucksache 7/448 auf die Tagesordnung zu nehmen. Wünscht jemand das Wort zur Begründung der Dringlichkeit der Ergänzung der Tagesordnung? Das kann ich nicht sehen. Möchte jemand gegen die Dringlichkeit sprechen? Das kann ich ebenfalls nicht sehen. Damit kann über den genannten Antrag abgestimmt werden. Der genannte Antrag wurde nicht in der Frist von sieben Tagen verteilt, daher ist nicht nur über die Aufnahme in die Tagesordnung, sondern auch über die Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Widerspricht jemand? Herr Braga für die Fraktion der AfD. Es gibt also Widerspruch. Dann ist gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei der durchzuführenden Abstimmung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, da es sich um eine Kürzung der Frist vor der ersten Beratung handelt. Wer für die Aufnahme in die Tagesordnung unter Fristverkürzung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der Fraktion der CDU. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Große Koali- tion!) (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die Stimmen aus der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der FDP. Damit ist die Zweidrittelmehrheit gegeben. Wir nehmen also den Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung auf. Als Nächstes entscheiden wir über die Platzierung des Tagesordnungspunkts. Aber es gab keinen Vorschlag für die Platzierung, dann müssen wir auch nicht darüber abstimmen. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN: Auf jeden Fall abarbeiten!) (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Auf je- den Fall!) Aber die Aufnahme in die Tagesordnung ist erfolgt. Dann wäre die Frage, diesen Tagesordnungspunkt auf jeden Fall abzuhandeln. Wer dem so zustimmt, ihn auf jeden Fall in dieser Plenartagung heute oder morgen abzuarbeiten, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das ist die Mehrheit der Stimmen. Wer ist dagegen? Formell sicher: Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Einige Stimmen auch aus der AfD-Fraktion, die sich dazu enthalten. Gut. Dann wird dieser Tagesordnungspunkt auf jeden Fall abgearbeitet. Sehr geehrte Damen und Herren, die Tagesordnungspunkte 5 a und b werden am Freitagmorgen aufgerufen. Damit rufe ich auf den TagesordGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/287 ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Ja. Herr Minister Benjamin Hoff, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, nachdem der vormalige und seit gestern auch wieder aktuelle Thüringer Ministerpräsident den Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge am 11. Oktober 2019 unterzeichnet hat, wurde das Thüringer Zustimmungsgesetz, das Ihnen heute vorliegt, durch das Kabinett am 28. Januar dieses Jahres beschlossen. In einzelnen Landesparlamenten ist das Landesgesetz bereits verabschiedet worden, so in Hamburg und Schleswig-Holstein. Der Staatsvertrag ist vergleichsweise übersichtlich. Er regelt zwei Themenfelder, zum einen die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für die Rundfunkbeitragsbefreiung von Nebenwohnungen und den Meldedatenabgleich. Mit dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird, wie ich bereits gesagt habe, das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 18. Juli 2018 zur Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen umgesetzt. Ich denke, dass dies im Parlament im sofortigen Rückgang der entsprechenden Petitionen auch spürbar werden wird. In diesem Urteil hält das Bundesverfassungsgericht fest, dass ein privater Beitragsschuldner zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden darf. Daher dürfen Inhaber mehrerer selbst genutzter Wohnungen für die Möglichkeit privater Rundfunknutzung nicht mehr mit mehr als einem vollen Rundfunkbeitrag belastet werden. Hinsichtlich des Meldedatenabgleichs wird ein grundsätzlich periodisch durchzuführendes Kontrollverfahren geregelt. Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass die Sicherung der Aktualität des Datenbestands ein legitimer Zweck für die Durchführung eines Meldedatenabgleichs ist. Zur Einschätzung der durch den Meldedatenabgleich betroffenen datenschutzrechtlichen Belange haben die Länder am 29. April des vergangenen Jahres eine Anhörung durchgeführt. An der Anhörung haben die Datenschutzbeauftragten der Länder, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren betriebliche Datenschutzbeauftragte teilgenommen. Die in der Anhörung vorgebrachten Positionen wurden bei der Ausgestaltung der Vorschrift zum Meldedatenabgleich einbezogen. Ich will hervorheben, dass die Thüringer Staatskanzlei und auch die Landesregierung sich der Tatsache bewusst sind, dass ein regelmäßiger Datenabgleich wohlüberlegt und auch begründet sein muss. Es ist auch in der vormaligen rot-rot-grünen und bestehenden rot-rot-grünen Koalition über dieses Thema intensiv gesprochen worden. Infolgedessen hat Thüringen in den Verhandlungen mit den Ländern erfolgreich darauf hingewirkt, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen Beitragsgerechtigkeit und dem Schutz persönlicher Daten gewahrt wird. Im Ergebnis wurde im Staatsvertrag festgeschrieben, dass der Meldedatenabgleich nicht erfolgen darf, wenn die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten – vielen unter dem Kürzel „KEF“ bekannt – in ihrem Bericht feststellt, dass der Datenbestand noch hinreichend aktuell ist, das heißt, ein aktiver Meldedatenabgleich auf Betreiben der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist ausgeschlossen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der Meldedatenabgleich auch dem Ziel dient, größtmögliche Beitragsgerechtigkeit zu erreichen und ein strukturelles Erhebungs- und Vollzugsdefizit zu vermeiden. In diesem Zusammenhang verweise ich auch darauf, dass nach Informationen der Anstalten aus den Zwischenergebnissen des Meldedatenabgleichs zum Juni 2019 rechnerisch ein jährlicher Ertragswert in Höhe von rund 96 Millionen Euro in das Beitragssystem eingeflossen ist. Mit dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden darüber hinaus das Verbot des Ankaufs von Adressdaten privater Personen durch die Anstalten sowie der Wegfall der Datenabfragemöglichkeit beim Verwalter der Wohnung festgeschrieben – auch dies Forderungen, die schon lange erhoben wurden. In Ansehung der fristgerechten Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts soll der Staatsvertrag am 1. Juni 2020 in Kraft treten. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum Thüringer Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und rufe zunächst Herrn Abgeordneten Cotta für die AfD-Fraktion auf.

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Jens Cotta AfD

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne, im Netz und an den Bildschirmen! In seinem Urteil vom 18. Juli 2018 stellte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen fest. Es war nicht das erste Mal, dass das Karlsruher Gericht Regularien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beanstandete. Wir erinnern uns beispielsweise, dass das Gericht 2014 die mangelnde Staatsferne der ZDFAufsichtsgremien gerügt hatte. Die stark von Parteien geprägte Gremienzusammensetzung hatte sich als nicht mit Artikel 5 des Grundgesetzes vereinbar erwiesen. Folgen dieses Urteils waren der Siebzehnte und der Zwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag und nun also der Dreiundzwanzigste, mit dem abermals verfassungswidrige Regelungen korrigiert werden müssen. In dem Bestreben, die neuen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio, möglichst üppig mit Geldern auszustatten, hatte man im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch für Nebenwohnungen eine Beitragspflicht eingeführt. Dies hat das Karlsruher Gericht richtigerweise verworfen, denn man kann zur selben Zeit nur an einem Ort den öffentlich-rechtlichen Rundfunk konsumieren. Und viele Menschen in unserem Land wollen das übrigens an gar keinem Ort tun, weil sie des Staatsfunks überdrüssig sind. (Beifall AfD) Insoweit ist es richtig, dass der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag den Beitragsstaatsvertrag an die verfassungsrechtlichen Erfordernisse anpasst. Die AfD-Fraktion hat diesbezüglich keinen Einwand gegen das Vertragswerk. Ich darf in diesem Zusammenhang allerdings darauf hinweisen, dass infolge des Verfassungsgerichtsurteils von 2018 zwar so mancher Beitragszahler entlastet wird – was eine gute Sache ist –, die schlechte Botschaft lautet allerdings, dass für alle Beitragszahler demnächst wieder eine Beitragserhöhung ins Haus steht. Wie wir jüngst zur Kenntnis genommen haben, hat die KEF, die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, vor wenigen Tagen verlauten lassen, dass der Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro auf 18,36 Euro monatlich steigen müsse. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird uns allen also summa summarum wieder tiefer in die Tasche greifen. Schließlich müssen die etwa 10 Milliarden Euro, die die Öffentlich-rechtlichen jährlich vereinnahmen, irgendwo herkommen. So viel dazu. Nun zur eigentlichen Problematik des neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrags: Um die Beiträge auch tatsächlich abschöpfen und die Beitragspflichtigen ermitteln zu können, benötigen die Rundfunkanstalten Daten, und zwar im Prinzip die Daten aller volljährigen Einwohner Deutschlands. Der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht hierzu vor, dass ab 2022 alle vier Jahre ein sogenannter vollständiger Meldedatenabgleich erfolgt. Dabei übermitteln dann die Meldebehörden – das sind deutschlandweit etwa 5.100 – die entsprechenden Daten an die jeweiligen Landesrundfunkanstalten. Es sollen auch personenbezogene Daten übermittelt werden, die für die Beitragserhebung offenkundig irrelevant sind, zum Beispiel der Doktorgrad. Der vollständige Meldedatenabgleich wurde bei der Umsetzung der Rundfunkfinanzierung vom alten GEZ-Verfahren auf das heutige Beitragsverfahren erstmals im Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag etabliert. Wie seinerzeit stets betont wurde, sollte es sich um einen einmaligen Meldedatenabgleich handeln, aber schon wenig später wurde im Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag abermals ein solcher vollständiger Datentransfer beschlossen. Es gab also – wie Sie auch in der Begründung zum aktuellen Vertrag lesen können – einen zweiten einmaligen Meldedatenabgleich. Eine schöne Formulierung: zum zweiten Mal einmalig. Und jetzt also soll das Verfahren auf Dauer gestellt werden, erst ein einmaliger Datentransfer, dann noch mal ein einmaliger Datentransfer und dann ein dauerhaft periodischer Datentransfer – das nennt man Salamitaktik. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion hat bezüglich dieses Verfahrens erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Wir weisen in diesem Punkt die Behauptung zur rechtlichen Unbedenklichkeit in der Begründung zu Teil I Nr. 6 des Vertrags zurück und teilen in diesem Punkt ausdrücklich die Auffassung, die die Konferenz der deutschen Datenschützer hierzu vertritt. In einem Beschluss vom April 2019 sehen die deutschen Datenschützer in dem auf Dauer gestellten Meldedatenabgleich einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht der Beitragsschuldner auf informationelle Selbstbestimmung. Die Datenschützer weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die bestehende Meldedatenübermittlungsverordnung der Länder mit der anlassbezogenen Datenübermittlung an die Rundfunkanstalten bereits eine angemessene und ausreichende Möglichkeit bietet, die Aktualität des Datenbestands zu gewährleisten. In der Tat haben die Rundfunkanstalten ja bereits Zugriff auf die benötigten Daten. Schließlich betonen die Datenschützer, dass der vollständige anlassunabhängige Meldedatenabgleich einen nur geringen Effekt hat, jedenfalls kaum zu neuen Anmeldungen von Beitragspflichtigen führt. Das wiederum sagen die Rundfunkanstalten auch selbst. Mit anderen Worten ist der vollständige Meldedatenabgleich offenbar noch nicht einmal erforderlich und doch wollen die Landesregierungen, die den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen haben, dieses verfassungsrechtlich fragwürdige Verfahren einführen. Im Übrigen berücksichtigen die einschlägigen Regelungen des Staatsvertrags auch nicht die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion lehnt die Einführung des regelmäßig vollständigen Meldedatenabgleichs ab. (Beifall AfD) Wir halten es für geboten, dass über den Vertrag heute nicht abgestimmt wird, sondern der Landtag sich zumindest noch einmal mit der verfassungsrechtlichen Problematik des Vertragswerks befasst und Rechenschaft abgelegt wird. Wir sollten das an den Medienausschuss überweisen, um eine Anhörung zu dieser Problematik durchzuführen. Ich beantrage also für meine Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs in Drucksache 7/287 an den Medienausschuss. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Das Wort hat nun Frau Abgeordnete Henfling, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns mal wieder mit einem Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wie immer sind wir mit der grundsätzlichen Problematik von Staatsverträgen konfrontiert. Sie sind immer eine Minimallösung. Sie bedürfen der Einstimmigkeit und sind nur im Paket mit mehreren Lösungen zu bekommen. Da sind immer gute Sachen dabei, aber auch schwierige Sachen. Die Länderparlamente können nur zustimmen oder ablehnen, dazwischen gibt es leider nicht viel. Auch der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag beinhaltet alle angesprochenen Problemlagen, zum einen setzt er das Urteil – das hat der Minister schon gesagt – des Bundesverfassungsgerichts zu den Zweitwohnungen um, und das ist gut, zum anderen soll mit diesem Staatsvertrag der Meldedatenabgleich institutionalisiert werden. Diese Verknüpfung ist durchaus schwierig und ist so ein bisschen die bittere Pille in der Paketlösung, über die wir heute abstimmen sollen. Wann immer die Rundfunkanstalten der Meinung sind, ihr Datensatz der Beitragszahler/-innen ist veraltet und könnte überholt werden, können sie den Meldedatenabgleich beantragen. Es ist uns als Land Thüringen zu verdanken, dass wir überhaupt ein Aufsichtsgremium hineinverhandeln konnten. Da standen wir ziemlich allein da. Dass es diese Kontrollinstanz gibt, hat Rot-Rot-Grün in Thüringen in diesen Staatsvertrag hineinverhandelt. Wir haben die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten für die Kontrolle des Meldedatenabgleichs vorgesehen. Wenn die Rundfunkanstalten einen veralteten Datenbestand anmelden, prüft diese Kommission den Antrag und erst dann, wenn die Kommission zustimmt, kann der Abgleich erfolgen. Der Meldedatenabgleich ist seit jeher heftig umstritten und wir haben ihn als Grüne immer kritisch gesehen und abgelehnt. Er war dann als einmalige Lösung zugelassen. Mit einer sich anbahnenden Verstetigung hat man da durchaus eine Schwierigkeit. Der Vorschlag ist aber nicht einfach aus der Luft gegriffen. Im Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben sich die Anstalten verpflichtet, auf ihr Recht des Ankaufs von Daten durch Private und Dritte bis zum 31.12.2020 zu verzichten. Diese Frist läuft also aus und es braucht eine neue Lösung. Wenn wir also im jetzigen Rundfunkänderungsstaatsvertrag diese Lösung nicht anstreben, dann tritt die alte Regelung in Kraft und die Anstalten sind wieder befugt, Daten durch Private oder Dritte ankaufen zu lassen. Das Interesse der Rundfunkanstalten kann im Kern nachvollzogen werden. Das gewählte Mittel ist allerdings aus meiner Sicht nicht besonders brauchbar und – ich würde auch sagen – durchaus unverhältnismäßig. Es werden hier viel mehr Daten übermittelt, als für den Beitragsabgleich notwendig sind. Die Arbeitsgemeinschaft der Datenschutzbeauftragten der Länder hat sich zu diesem Sachverhalt bereits kritisch geäußert und da heißt es im Beschluss der Datenschutzkonferenz: „Bei einem vollständigen Meldedatenabgleich werden in großem Umfang personenbezogene Daten von Betroffenen, die überhaupt nicht beitragspflichtig sind, weil sie entweder in einer Wohnung leben, für die bereits durch andere Personen Beiträge gezahlt werden, oder weil sie von der Beitragspflicht befreit sind, an die Rundfunkanstalten übermittelt und von diesen verarbeitet. Zudem werden auch Daten von all denjenigen Einwohnerinnen und Einwohnern erhoben und verarbeitet, die sich bereits bei der Landesrundfunkanstalt angemeldet haben und regelmäßig ihre Beiträge zahlen. Dabei betrifft der geplante Meldedatenabgleich mehr personenbezogene Daten, als die Beitragszahlerinnen und -zahler bei der Anmeldung mitteilen müssen“. Den Datenschutzbeauftragten wurde entgegengehalten, dass die bisherigen Meldedatenabgleiche verfassungsrechtlich Bestand hatten. So hat die Rechtsprechung bestätigt, dass die Sicherung der Aktualität des Datenbestands ein legitimer Zweck für die Durchführung eines Meldedatenabgleichs ist. Der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag muss jedoch auf eine andere rechtliche Situation antworten: Mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung greifen via europäischer Verordnung weitreichende Datenschutzbestimmungen. Diese muss der deutsche Gesetzgeber berücksichtigen. Es scheint, dass dies hier nicht ausreichend gegeben ist. Zu diesem Schluss kommen auch die Datenschutzbeauftragten und diesen Bedenken müssen wir auch als Landesparlament nachgehen. Einer Ablehnung steht die Umsetzung des Verfassungsurteils zur Beitragsbefreiung von Nebenwohnungen entgegen. Das ist hier wieder die Krux mit den Paketlösungen: Also, da ist eine gute Sache drin, die für die Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, und auf der anderen Seite müssen wir die andere Schwierigkeit lösen. Unsere parlamentarischen Optionen sind dabei aber begrenzt: Wir können nicht nachverhandeln oder Teile des Staatsvertrags abändern. Wir können nur zustimmen oder ablehnen. Das sollten wir aber mit guten Argumenten tun. Wir müssen also sehr weise abwägen, ob die Einschnitte dem Gemeinwohlgewinn angemessen sind, und das sollten wir gemeinsam tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir würden diesen Staatsvertrag auch gerne noch mal an den Ausschuss überweisen, um genau über diese Problematik noch mal zu diskutieren, um dann zu einer guten und fundierten Entscheidung hier im Plenum zu kommen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Frau Abgeordnete, an welchen Ausschuss? (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: AfEKM!) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Europa und Medien!) Es hat Herr Abgeordneter Kellner, CDU-Fraktion, das Wort.

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Jörg Kellner CDU

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute das Thüringer Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Die Änderung ist erforderlich geworden durch das Bundesverfassungsurteil vom 18. Juli 2018, was letztendlich auch die Änderung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags beinhaltet. Die wesentlichen Punkte wurden hier schon genannt. Ich möchte noch kurz darauf eingehen und vorwegschicken, dass der Rundfunkbeitrag nicht grundgesetzwidrig ist, sondern verfassungsrechtlich bestätigt wurde – das vorweggeschickt. Aber die wesentlichen Änderungen, die im Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag enthalten sind, die wurden mehrfach schon benannt und ich sehe das auch, dass es eine positive Entwicklung ist für die Bürgerinnen und Bürger, für die Gebührenzahler, nicht zuletzt, da die Beitragsbefreiung für Inhaber von Nebenwohnungen und darüber hinaus eine Erweiterung des Kreises befreiungsberechtigter Personen auf Ehepartner und eingetragene Lebenspartner erfolgen sollen. Das finde ich vom Grundsatz her sehr gut, dadurch gibt es eine Entlastung und auch eine gewisse Gerechtigkeit. Zudem hat ja auch das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit festgestellt, dass hier eine weitere Beitragserhebung für diese Bereiche stattgefunden hat. Diese Änderung ist als positiv einzuschätzen. Die zweite wesentliche Änderung im Staatsvertrag ist der Meldeabgleich. Auch da wurde jetzt von meiner Vorrednerin, aber auch von dem AfD-Kollegen, schon kritisch bemerkt, dass es hier doch erhebliche Bedenken gibt. Ich möchte vorwegschicken, dass auch hier der Datenabgleich vom Bundesverfassungsgericht als zulässiges Instrument genehmigt bzw. bestätigt wurde – also verfassungsrechtlich nicht bedenklich. Natürlich kann man sich diese Gedanken machen, inwieweit das weitere Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, in den Datenschutz darstellt. Frau Henfling hat ja auch gesagt, dass es letztendlich für uns nur eine Ablehnung oder Zustimmung gibt – eine große Veränderung ist nicht möglich. Deswegen verstehe ich auch nicht, warum wir es noch mal in den Ausschuss schicken. Wir können sicherlich über alles beraten und diskutieren, aber Sie haben selbst gesagt, wir können eigentlich nichts mehr ändern. Deswegen hätte ich mir heute gewünscht: erste und zweite Lesung und Verabschiedung. Während Sie das schon gesagt haben, habe ich das letztendlich auch erwartet, dass man dann auch in diese Richtung geht. Aber gut, wir können natürlich darüber diskutieren, wir können darüber beraten, aber wir wissen letztendlich, dass es wahrscheinlich doch keine großen Auswirkungen haben dürfte. Was den Meldeabgleich anbelangt: Das bringt auf jeden Fall eine Sicherheit, weil die Sicherheit auch für die Beitragsgerechtigkeit ein wesentlicher Punkt ist. Alle vier Jahre soll dann abgeglichen werden. Auch an der Stelle sehe ich das positiv, dass die Meldebehörden das alle vier Jahre abgleichen und damit auch eine Beitragsgerechtigkeit stattfindet und daraus – aus meiner Sicht – nicht unbedingt das große Problem abgeleitet werden kann, zumal wir feststellen müssen, dass wir eh kaum etwas ändern können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden uns sicherlich noch mehrfach mit Staatsverträgen beschäftigen. Heute ist es letztendlich die Dreiundzwanzigste Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags, die positiv ist, weil es eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bringt. Was als Nächstes kommt, ist die Beitragsfestsetzung, die Beitragserhöhung, die im Raum steht. Aber ich denke, darüber werden wir noch diskutieren können und sicherlich wird das auch etwas kritischer gesehen – auf jeden Fall von der CDU-Fraktion. Aber das ist heute nicht Gegenstand. Heute ist Gegenstand diese Dreiundzwanzigste Änderung des Rundfunkänderungsstaatsvertrags mit der positiven Auswirkung, dass die Bürger entlastet werden. Aus dem Grund sehen wir der Sache positiv entgegen. Wir werden letztendlich auch zustimmen, was die Überweisung an den Ausschuss anbelangt. Ich habe aber eingangs gesagt, dass wir hier kaum etwas ändern können. Wir werden aber trotzdem noch mal diskutieren und deswegen werden wir uns diesbezüglich nicht verschließen, was die Überweisung anbelangt. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Als Nächster hat Herr Abgeordneter Hartung, SPDFraktion, das Wort.

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Thomas Hartung SPD

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Regelungsgehalt dieses Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags ist überschaubar, es ist hier schon verschiedentlich angesprochen worden. Zum einen geht es in der Änderung des § 4a um die Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils, nach dem es verfassungswidrig ist, wenn ein und dieselbe Person in mehreren Wohnungen zweimal zur Kasse gebeten werden würde. Dies widerspricht dem Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes, dem Grundsatz der Belastungsgleichheit. Hier – und das ist auch das Entscheidende – sind wir auch unter einem gewissen Zeitdruck. Dieser Staatsvertrag soll, um Rechtssicherheit zu schaffen, im Juni in Kraft treten, und das wird den Bürger entlasten. Deswegen ist das auf jeden Fall gutzuheißen. Etwas schwieriger ist die zweite Regelung – das ist hier verschiedentlich schon angesprochen worden –, der regelmäßige Datenabgleich. Hier haben wir als Thüringer rot-rot-grüne Koalition darauf gedrungen, dass man keinen automatischen vierjährigen Abgleich einzieht, sondern dass man eine Regelungsbehörde implementiert. Die KEF wird also entscheiden, ob es tatsächlich notwendig ist, die Daten erneut zu erheben. Gleichzeitig untersagen wir den Rundfunkanstalten den Ankauf von privaten Daten. Ich glaube, das ist ein Kompromiss, mit dem man sehr gut leben kann. Ich erwarte von der KEF tatsächlich, dass diese Daten nur dann erhoben werden, wenn sie tatsächlich notwendig sind und wenn beispielsweise die Frage zu klären ist, ob die Entwicklung der Richtgrößen, also die Zahl der beitragspflichtigen Wohnungen und das Beitragsaufkommen, tatsächlich eine entscheidende, eine wichtige, eine nennenswerte Differenz aufweist. Insofern glaube ich, dass diese Änderung durchaus zustimmungsfähig ist. Wir würden in erster und zweiter Lesung diesen Vertrag verabschieden können. Natürlich verweigern wir uns einer Beratung im Ausschuss nicht, auch wenn mir die Fantasie fehlt, dass in diesem Ausschuss ein Nein zu diesem Änderungsstaatsvertrag herauskommt. Ich glaube, wir werden am Ende zustimmen. Ändern können wir ihn nicht, sodass wir also die Runde, die wir drehen werden, natürlich drehen. Allerdings wird das Ergebnis dasselbe sein, als wenn wir heute in beiden Lesungen beraten hätten. Vielen Dank. (Beifall SPD)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Das Wort hat Herr Abgeordneter Blechschmidt für die Fraktion Die Linke.

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André Blechschmidt Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, der Staatsvertrag ist überschaubar. Ja, die beiden Grundprobleme liegen auf dem Tisch. Daher habe ich in Vorbereitung des heutigen Redebeitrags – das gebe ich ganz ehrlich zu – mit gewissen freudigen und zufriedenen, aber eben auch mit kritischen Gedanken diesen Redebeitrag gestaltet. Der freudige und optimistische Gedanke kam zum Tragen, weil der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Befreiung der Beitragspflicht für die Nebenwohnung endlich umgesetzt hat. Schon 2013 habe ich hier von diesem Pult aus in einem Redebeitrag die Befreiung von der Beitragspflicht für die Nebenwohnung thematisiert und kritisiert. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2018 geurteilt, dass der Rundfunkbeitrag grundsätzlich verfassungsgemäß ist – dies nochmals betont auch in Richtung jener, die keine Notwendigkeit des Fortbestands des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sehen. Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht die Beitragspflicht für die Nebenwohnung als verfassungswidrig eingestuft. Wie gesagt, Die Linke fordert seit Langem, die Beitragspflicht für Nebenwohnungen abzuschaffen, nicht nur wegen der physikalischen Unmöglichkeit, an zwei Orten gleichzeitig Rundfunk und Fernsehen wahrzunehmen, sondern auch, weil sie in sich sozial ungerecht ist. Damit sind wir, meine Damen und Herren, auch bereits bei den kritischen Bemerkungen und Gedanken. Der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag führt zwar auf den richtigen Weg, allerdings bleibt er auch auf halber Strecke stehen, denn eine Ungerechtigkeit ist abgeschafft, zwei weitere werden nicht behoben bzw. neu geschaffen. Bei der ersten Ungerechtigkeit handelt es sich um die Frage, wie mit Menschen umgegangen wird, die zwar kein Hartz IV beziehen, sich aber doch als Geringverdiener, Rentner mit geringer Rente, Alleinerziehende oder Studenten durchaus in einer prekären finanziellen und damit auch sozialen Lage befinden, vergleichbar denen, die Hartz IV beziehen. Wir müssen endlich einen Weg finden, die tatsächlichen ökonomischen Verhältnisse der Beitragszahler stärker zu berücksichtigen und nicht etwa ein gut verdienendes Ehepaar mit einer alleinerziehenden Mutter gleichzusetzen. Dies war und ist für uns Linke immer Anlass zur Kritik. Die zweite Ungerechtigkeit ist ganz anderer Natur. Sie betrifft den in der Novellierung nun eingefügten veränderten Meldedatenabgleich, der laut der Begründung – ich zitiere – „als ein grundsätzlich periodisch durchzuführendes Kontrollverfahren“ verankert werden soll. An dieser Stelle sind verfassungsund datenschutzrechtliche Bedenken durchaus angebracht, wie es beispielsweise auch von der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder deutlich – ich betone: deutlich – formuliert wurde. Aus diesen Überlegungen heraus wird die Fraktion Die Linke im Weiteren eine notwendige Befassung mit den kritischen Aspekten des Rundfunkänderungsstaatsvertrags auch im Hinblick auf das Verfassungsprinzip der Datensparsamkeit und den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien unterstützen, in dem immer wiederkehrenden Wissen, dass die Möglichkeiten, Staatsverträge zwischen 16 Ländern zu ändern und jetzt noch im Grunde genommen neu zu gestalten, äußerst beschränkt, um nicht zu sagen, gar nicht vorhanden sind. Dennoch ist es wichtig, dass wir auch in dieser Diskussion eine Position zu dieser Frage beziehen. Zum Schluss: Die Einnahmen bei den Rundfunkbeiträgen werden mit der Umsetzung der nun vorliegenden Gesetze sinken. Dies wird im Rahmen der Diskussion des Beitragsstaatsvertrags eine Rolle spielen. Die KEF hat ab 2021 einen erhöhten Bedarf von 86 Cent errechnet. Es wird wieder einen durchsichtigen Versuch einer Instrumentalisierung seitens der Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geben – wir haben es auch heute schon vernommen. Trotz meiner Kritik an durchaus verbesserungswürdigen Details des hier vorliegenden Staatsvertrags möchte ich ganz deutlich festhalten, dass die gesamtgesellschaftliche Bedeutung des öffentlichrechtlichen Rundfunks außer Frage steht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt den Ausgangspunkt und die Grundvoraussetzung in der Medienlandschaft im Allgemeinen und im dualen Rundfunksystem im Speziellen dar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat – und hier will ich Prof. Dörr zitieren – eine besondere Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Demokratie. Dies gilt im Besonderen in den Zeiten von Fake News und Unsicherheiten. Wir alle schaffen uns mit unseren finanziellen Beiträgen also einen Rundfunk, der unseren ureigenen Interessen nach unabhängiger, verlässlicher Berichterstattung entspricht. Wir haben die Aufgabe und die Pflicht, diese wesentlichen Elemente unserer Demokratie trotz aller berechtigter Kritik und Verbesserungsbedarfe zu schützen und zu fördern. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag, FDPFraktion. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich dachte schon, er bleibt sitzen!)

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Robert-Martin Montag FDP

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Manchmal fangen die blöden Sprüche schon vor der Rede an, Herr Dittes. Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Frau Präsidentin, durch den Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden mehrere Punkte im Rundfunkstaatsvertrag geändert. Notwendig wurde dies, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Juli 2018 – wie auch schon durch die Vorredner erwähnt – entschieden hatte, dass der Beitragsservice unter anderem für Nebenwohnungen keinen Rundfunkbeitrag mehr erheben darf. Nach alter Rechtslage hätten also die Besitzerinnen und Besitzer sowie Nutzer von Nebenwohnungen den Rundfunkbeitrag letztlich doppelt gezahlt. Es nimmt nicht wunder, dass wir Freien Demokraten die vorliegende Novellierung und die damit verbundene Ausweitung der Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch für Besitzer und Nutzer von Nebenwohnungen begrüßen. (Beifall FDP) Wie viel Geld der Beitragsservice nun Jahr für Jahr weniger einnimmt, ist in Ermangelung valider Zahlen allerdings bisher unklar. Es bleibt zu hoffen, dass die entstehenden Mindereinnahmen nicht quasi durch die Hintertür aufgefangen werden, etwa durch eine Lockerung der Werberegelung wie im derzeit diskutierten Medienstaatsvertrag. Als Freie Demokraten wenden wir uns gegen ein Aufweichen der Werberegelungen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk; wir hatten das auch schon in der Debatte im entsprechenden Ausschuss so postuliert. Wenn auf der einen Seite Verluste und Mindereinnahmen drohen, braucht es natürlich auf der anderen Seite Einsparungen auf der Ausgabenseite. Insofern braucht es hier eine Neudefinition auch des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, verbunden mit einer Verschlankung des Angebots, denn es ist schwerlich vermittelbar, dass die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler Doppelstrukturen finanzieren, wie sie eben bei 60 eigenständigen Hörfunkprogrammen unvermeidbar und bei sich ähnelnden Sendungen im Fernsehen offenkundig sind. (Beifall FDP) Deshalb wollen wir eine grundlegende Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorantreiben, die sich in der Struktur und im Angebot an den Bedürfnissen und vor allen Dingen an den Informationsbedürfnissen der Menschen orientiert, die ihn letztlich auch bezahlen. Eine Refokussierung auf die Themen „Bildung“, „Kultur“ und „Information“ – dazu gehört auch, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Möglichkeit gelassen werden muss, eigen- und auftragsproduzierte Inhalte länger in den Mediatheken vorhalten zu können, sofern natürlich die Rechte vorhanden und entsprechend angemessen vergütet worden sind. Über eine Präzisierung des Grundversorgungsauftrags mit Fokus auf Public Value und eine klare Aufgabenbeschreibung möchten wir erreichen, dass der Rundfunkbeitrag nicht nur stabil bleibt, sondern in Zukunft sinken kann, bei gleichbleibender Qualität des Informationsangebots. Vielen Dank. (Beifall FDP)

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Keller

Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Vielen Dank. Gibt es weiteren Redebedarf? Das kann ich nicht sehen. Damit lasse ich über die beantragte Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien abstimmen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Kann ich nicht sehen. Damit ist das Thüringer Gesetz zu dem Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Gesetzentwurf der Landesregierung, an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/300 ERSTE BERATUNG Die FDP zeigt an, das Wort zur Begründung zu wünschen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Bergner.

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Dirk Bergner FDP

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich für die Möglichkeit, im Ausschuss zur Diskussion über diesen Gesetzentwurf zu kommen. Es geht um folgenden Sachverhalt: Wir haben seit vielen Jahren in Thüringen die Möglichkeit, sogenannte Bauanzeigen in Gebieten, wo es bereits Satzungsrecht gibt, zu stellen. Von dieser Möglichkeit zum Bürokratieabbau wird aber viel zu selten Gebrauch gemacht, weil jemand, der eine Bauanzeige stellt, anders als beim Bauantrag, nach fünf Jahren nicht aus der Gewährleistung herauskommt. Dem widmet sich dieser Gesetzentwurf und ich freue mich, wenn wir das miteinander an den zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überweisen können. Ich bitte um Ihre Unterstützung. Danke schön. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst hat Herr Abgeordneter Rudy für die AfDFraktion das Wort.

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Thomas Rudy AfD

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, liebe Gäste! Nach den Landwirten haben die Kollegen der FDP nun ihr Herz für den Bausektor erwärmen können. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wissen Sie, was ich von Beruf bin?) Ja, Bauingenieur wahrscheinlich, oder? Ja, das ist ja super. Dann haben wir ja mal einen Fachmann, ausnahmsweise. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie nicht, wir!) Die bürgerlichen Parteien haben praktisch – Ich meine, bei uns in der AfD-Fraktion sitzen natürlich auch nur Fachleute. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ja, ja!) Also erst mal weiter: Es soll das Baurecht verschlankt werden. Das freut uns, spricht sich doch die AfD auch für eine Entbürokratisierung des Baurechts aus. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist eine große Herausforderung für die Bauund Wohnungswirtschaft. Häufig sind es die Baukosten sowie die Verschärfung von Standards und eben viel zu komplizierte Regelungen, welche Bauprojekte behindern. Eine Entwicklung, die es so schnell wie möglich umzukehren gilt. Unserer Ansicht nach würde die in dem Entwurf angedachte Regelung die alltägliche Arbeit der Bauämter vereinfachen und sie somit von nicht unbedingt notwendigen Amtshandlungen befreien. Gleichzeitig schafft es Rechtssicherheit und ermöglicht die Planbarkeit. Wir unterstützen demgemäß das Ansinnen des Entwurfs, freuen uns auf die Diskussion und werden es positiv begleiten. Daher beantragt die AfD-Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Infrastruktur. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Gibt es Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist Ausschussüberweisung beantragt, Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Kann ich nicht erkennen. Gibt es Stimmenthaltungen? Kann ich auch nicht erkennen. Dann darf ich davon ausgehen, dass das im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beraten wird; es ist kein weiterer Ausschuss beantragt. Dann darf ich den Tagesordnungspunkt an der Stelle schließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/349 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Ich sehe, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Schütze, Sie haben das Wort.

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Lars Schütze AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, liebe Gäste! In der letzten Wahlperiode, in der durch die damalige rot-rot-grüne Landesregierung und ihre Mehrheit im Landtag das Thüringer Jagdgesetz geändert wurde, hörte ich in meinem jagdlichen Umfeld fast flächendeckend Äußerungen wie „Warum machen wir das?“, „Das ist doch unnötig!“ oder aber „Das Gesetz hat sich doch schon seit Jahren bewährt!“. Mit den zwölf Jagdjahren, die ich mittlerweile habe, ging es mir nicht anders. Mit Unverständnis verfolgten viele Jäger im letzten Jahr die Umgestaltung des bewährten und grundsoliden Thüringer Jagdgesetzes. Denn das, was uns zum Ende der letzten Wahlperiode durch die vergangene rot-rot-grüne Landesregierung präsentiert wurde, löste bei der überwiegenden Mehrheit der Thüringer Jäger schlicht Kopfschütteln aus, (Beifall AfD) beispielsweise das unsinnige, flächendeckende Verbot bleihaltiger Schrotmunition ab Januar 2022, das den Artenschutz hemmende Verbot von Schlagfallen oder die Möglichkeit der Einschränkung der Liste jagdbarer Arten. Da half es auch nichts, die schon längst überfällige Zulassung von Schalldämpfern ins Jagdrecht aufzunehmen, ebenso wie die Nilgans, welche erst nach massivem Druck durch die Jägerschaften und uns im Gesetz verankert wurde. Schließlich war es offensichtlich, dass damit Jägerschaften die bittere Pille unnötiger Verbote nun versüßt werden sollte. Auch das, was man sich als langjähriger Jäger – ich denke, da werden mir sicherlich die Waidgenossen Herrgott, Cotta und Möller zustimmen – insbesondere von rot-rot-grüner Seite zum Jagdgesetz so anhören musste, war oft genug fern der Realität. Zwar konnten glücklicherweise ein paar ursprüngliche und rein biologisch motivierte Regelungen abgemildert werden, doch ist das derzeit geltende Landesgesetz aus unserer Sicht eher ein fauler Kompromiss zulasten der Jägerschaften und insbesondere des wiederkäuenden Schalenwildes – und das ist noch sehr diplomatisch ausgedrückt. Von einem ausgewogenen Gesetz kann jedenfalls trotz aller Nachbesserungen im vergangenen Anhörungsverfahren nicht ernsthaft gesprochen werden, stellt es doch oft die Interessen selbsternannter Ökologen über die Daseinsberechtigung unserer heimischen Wildtiere. Dass dem ursprünglichen Referentenentwurf der damaligen Landesregierung ein anderthalbjähriger Dialogprozess vorausgegangen ist, macht die Sache nicht besser, wurde doch auf der Seite der Landesregierung so gut wie gar nicht auf die Jägerschaften und damit auf die staatlich geprüften Naturschützer eingegangen. Dass das Gesetz mitten in der Drückjagdzeit in Kraft getreten ist, hat dem Ganzen die Krone aufgesetzt. Dass das derzeit gültige Gesetz nicht wirklich ausgewogen ist, haben aber nicht nur wir, sondern hat auch die damalige Fraktion der CDU erkannt, die sich zu Recht in der letzten Wahlperiode auch gegen die Änderungen gewehrt hat und richtigerweise damals schon eine Revidierung der unsinnigen Verbote ankündigte, wie dies zum Beispiel der Kollege Herrgott am 26. September 2019 gegenüber der dpa richtig sagte, als er angab, dass die Kollegen der CDU das Jagdgesetz in der nächsten Legislatur wieder ändern wollen, falls andere Mehrheiten im Parlament zustande kommen. Aber auch der vormalige Kollege Primas erkannte treffend, dass der größte Fehler im Gesetz sei, das Wild als Ungeziefer zu betrachten. (Beifall AfD) So kritisierte er bei der damaligen Debatte treffend – und ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wenn es nach den selbst ernannten Naturschützern geht, darf das Wild im Thüringer Wald im Winter einfach nur noch verhungern. Das ist Artenschutz á la Grün. Das sind die Ergebnisse ideologischen statt praxisgerechten Herangehens.“ So wie das derzeitig geltende Gesetz einem wissensbasierten und praxisorientierten Ansatz nicht genügt. Nun, liebe Kollegen der CDU, ist eine neue Wahlperiode angebrochen und es herrschen andere Mehrheiten. Ich kann zwar verstehen, dass der von uns vorgelegte Gesetzentwurf Ihren Vorstellungen nicht ganz entspricht, aber darüber kann man im Ausschuss reden. Genau wie die Kollegen der anderen Fraktionen können Sie sich natürlich mit Änderungsanträgen und Beiträgen beteiligen. Mit unserem Gesetz haben Sie alle die Möglichkeit, diese unnötigen Verbote wieder aufzuheben und dafür zu sorgen, dass das Wild nicht mehr als Schädling betrachtet wird. Denn ganz besonders das Muffelwild und das Rehwild erfüllen auch wichtige biologische Funktionen in unserer Kulturlandschaft. Wer Ja zum Wolf sagt, muss auch Ja zu Rehwild, Muffelwild und anderem wiederkäuenden Schalenwild sagen. Drückjagden sollen durch öffentliche Ankündigung in den Amtsblättern der Gemeinden sicher für Wanderer, Fahrradfahrer und Naturnutzer werden. Darum laden wir insbesondere auch die Kollegen der CDU und der FDP dazu ein, mit uns konstruktiv am Gesetzentwurf im Ausschuss zu diskutieren und ihre Vorstellungen einzubringen. Dann können wir gemeinsam diesen Unsinn, den Rot-Rot-Grün 2019 ins Gesetz gebracht hat, noch zu Beginn des neuen Jagdjahrs wieder streichen und das Landesjagdgesetz zu einem wissensbasierten und praxisorientierten Gesetz machen. Die Jäger und die heimischen Wildtiere werden es uns danken. Denn die Tiere im Wald sind unser Kulturgut, die unsere Heimat mitgeprägt haben. Dementsprechend beantragen wir, die AfD-Fraktion, die Überweisung des Gesetzes an den Forstausschuss. Danke. (Beifall AfD)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Damit eröffne ich die Aussprache. Die AfD-Fraktion hat einfache Redezeit beantragt. Damit findet die Aussprache in normaler Redezeit statt. Das Wort hat Frau Abgeordnete Wagler, Fraktion Die Linke.

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Marit Wagler Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, werte Gäste und Zuschauer! Wald ist neben seiner Bedeutung als Erholungs-, Natur- und Wirtschaftsraum für den Menschen vor allen Dingen eines, ein Lebensraum für zahlreiche Wildtiere. Wald ist auch ein Ökosystem, allerdings eines, was in unserer Kulturlandschaft stark vom Menschen geprägt ist. Während Tiere wie Eichhörnchen und Eichelhäher sich ihren Lebensraum durch das Säen von Bäumen schaffen, schaffen sich andere Tierarten wie Reh-, Rot- und Muffelwild ihre bevorzugten Lebensräume, die der Waldlichtungen und Waldränder, in nahrungsarmen Zeiten durch den Verbiss von Bäumen. Gerade in der heutigen Zeit brauchen wir eine verantwortungsvolle Jagd, um den durch Dürre geschädigten Wald wieder aufzuforsten und der Naturverjüngung wieder eine Chance zu geben. Dazu müssen Verbissschäden durch verantwortungsvolle Bejagung so verringert werden, dass es diese Chance überhaupt gibt. In dem von der Fraktion der AfD vorgelegten Änderungsantrag soll nun die Novellierung des Thüringer Jagdgesetzes der letzten Legislatur quasi rückabgewickelt werden. Die Neufassung des Jagdgesetzes im letzten Jahr entstand aber in einem langjährigen Gesprächsprozess, ein Kompromiss, an dem viele Akteure, insgesamt 37 verschiedene Interessenvertreter, mitgewirkt haben. Es war kein einfacher Prozess. Da wurde ehrlich gearbeitet, um am Ende ein modernes, zeitgemäßes Jagdgesetz zustande zu bringen. Ein Agieren nach dem Motto „ein Schritt vor, zwei Schritte zurück“ missachtet diese demokratische Arbeit, die die verschiedenen Akteure wie der Landesjagdverband, die Waldbesitzer, die kommunalen Spitzenverbände, die Landesforstanstalt, Natur- und Tierschützer, Veterinärmediziner und viele andere geleistet haben. Diese Arbeit ist auch Grundlage für eine gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd. Denn: Zu Recht ist die Trophäen- und Sportjagd, meine Damen und Herren, Tierschützern und immer größeren Teilen der Bevölkerung ein Dorn im Auge. Sie wollen die Aufgaben für die Landesjagdbezirke der Landesforstanstalt, die Jagdbezirke des Bundesforstes und des Nationalparks Hainich auf die unteren Jagdbehörden der Kreise verlegen. Aktuell ist das für Jagd zuständige Ministerium dort zuständige Behörde für die Festsetzung der Abschusspläne, weil diese Jagdbezirke zu groß sind, da sie meist mehrere Kreise umfassen. Diese Abschusspläne müssen sowohl wildbiologischen Erfordernissen genügen als auch den Waldumbau und die Regeneration des Waldes gewährleisten. Die unteren Jagdbehörden, meine Damen und Herren, haben dafür gar nicht das Personal und häufig auch nicht die Fachkompetenz. Weiterhin wollen Sie in den Jagdbeiräten die staatliche, private und kommunale Forstwirtschaft schwächen, indem diese nur noch eine Stimme erhalten soll. Dabei wollen Sie denjenigen ihre Stimme nehmen, die als Erste für den Lebensraum Wald, dessen Erhalt sorgen und damit auch die Grundvoraussetzung für Wildtiere schaffen. Waldschäden und die Notwendigkeit, seltene, für das Wild besonders appetitliche Baumarten für die Klimastabilität des Waldes in die Bestände einzubringen, sind der Hauptgrund für die Festlegung der Abschusspläne. Das soll jetzt in den Hintergrund treten, denn Ihre Strategie heißt: Wild vor Wald. Sie haben schon öfter deutlich gemacht, dass Sie den Waldumbau nicht durch einen angemessenen Wildbestand, sondern durch eine Einzäunung erreichen wollen. Das ist bei der Größe der aktuell zu umbauenden Waldteile aber schier nicht finanzierbar und nimmt dem Wild auch einen großen Teil des Lebensraums. Ich erinnere daran, dass nur 1 Kilometer Wildschutzzaun ca. 10.000 Euro kostet und 30 Jahre lang gepflegt werden muss. Die Liste der Tierarten, die dem Jagdrecht unterstehen sollen, soll nicht mehr reduziert werden dürfen. Sie erklären das mit einem Eingriff in das Eigentum des Waldbesitzers – das allerdings ist Ihnen bei Verbiss- und Schälschäden und den Mehraufwendungen für die Umzäunung von Neuanpflanzungen ziemlich egal. Ich frage Sie: Welchen Wert hat das Jagdrecht für eine vom Aussterben bedrohte, ganzjährig geschützte Vogelart? Die Schonzeit für Tiere, Setz- und Brutzeiten sollen auch gleich noch aufgeweicht werden. Muffelwild ist eine nicht heimische Wildart, die vornehmlich zur Trophäenjagd ausgesetzt wurde und große Waldschäden anrichtet. Dieses soll hier offenbar gezüchtet werden – das Ganze um die einheimische Population in Südeuropa zu stärken. Mit dieser Logik könnten wir hier aber auch gleich den Sibirischen Tiger ansiedeln. Aber auf Raubtiere stehen Sie ja nicht so. Die Pflicht zur Fütterung des Wildes in der Winterzeit soll festgeschrieben werden. Damit soll also das Wild erst mal ordentlich gezüchtet werden, um danach genügend Trophäen abschießen zu können. Das alles wird unter dem Deckmantel „Verbissschäden abwenden“ verkauft. Allerdings: Es ist schon lange wissenschaftlich widerlegt, dass Wildfütterungen vor Verbissschäden bewahren. In Ihrer Begründung wird deutlich, das Sie den Jäger als Besitzer und Betreuer des Wildes sehen. Das aber ist falsch. Wild ist herrenlos. Der Jäger darf es sich nur unter bestimmten Bedingungen aneignen. Nach Ihrer Logik müssten Jäger demnächst noch Beiträge zur Tierseuchenkasse für die Afrikanische Schweinepest zahlen. Sie erschweren die Jagd auch durch die Vorgabe, Gesellschaftsjagden zwei Wochen vorher anzuzeigen. Jagd ist allerdings witterungsabhängig und leider fehlen uns bis jetzt sichere zweiwöchige Wetterprognosen. Nicht ohne Grund ist auch die Verwendung von Bleischrot untersagt worden. Blei ist ein Schwermetall, was in der Natur oxidiert und dann in Gewässer und Grundwasser gelangt. Es ist für viele Lebewesen giftig. Der NABU schätzt, dass 25 Prozent der Wasservögel an stark bejagten Gewässern an Bleivergiftung sterben. Die löbliche Sorge um den Vogelschutz, die Sie noch bei den Windkraftanlagen im Wald umtreibt, scheint hier wie weggeweht zu sein. Aber es ist eigentlich auch egal, wie man zu Bleischrot steht. Auf EU-Ebene wird ein Verbot von Bleischrot kommen. Mit der Gesetzesnovelle im letzten Jahr wurde dieses letztendlich nur vorweggenommen. Wes Geistes Kind der Vorschlag ist, zeigt auch der Wunsch der Wiedereinführung von Totschlagfallen. Tierschützer kämpfen zu Recht seit Jahrzehnten gegen Totschlagfallen. Als Jugendliche musste ich auch mal meinen damaligen Hund aus einem Tellereisen befreien und ich sage Ihnen, diese Schreie vergisst man nicht. Es werden immer wieder Argumente von fachgerecht angewandten Fallen angeführt, die hochselektiv zuschlagen und die Tiere mit großer Sicherheit schnell töten sollen. Aber Fallen bleiben nun mal Apparate und keine bewussten Wesen, das heißt, es kann auch immer etwas schiefgehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend bleibt auch zu bedenken: Die Jagd war einmal gesellschaftlich hoch angesehen, das ist allerdings jetzt auch schon 100 Jahre her. Stünde die Freizeitjagd nach empirischen Studien jetzt zur Wahl, wäre sie überall dort, wo die städtische Bevölkerung dominiert, längst abgewählt worden. Aus forstlichen, wildbiologischen und aus Gründen des Naturschutzes können wir jedoch nicht auf die Jagd und verantwortungsvoll, fachgerecht agierende Jäger oder Jägerinnen verzichten. Der Waldumbau und die Regeneration des Waldes sind für den dürregeschädigten Thüringer Wald dringend nötig und ohne Bejagung leider nicht möglich. Da haben Sie den Schuss nicht gehört. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Malsch, CDUFraktion.

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Marcus Malsch CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eröffnet die AfD die Debatte um das Landesjagdgesetz erneut, nachdem es in der 6. Legislaturperiode in einem umfangreichen, mehrjährigen Diskussionsprozess geändert worden war. Ich will es vorwegschieben: Das ist nicht gut. Der damalige Gesetzentwurf wurde in der 143. Plenarsitzung am 28. März 2019 federführend an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und mitberatend an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf in fünf Sitzungen umfassend beraten. Es hat ein erstes Anhörungsverfahren sowohl mündlich am 6. Juni 2019 als auch schriftlich stattgefunden. Es wurde ein ergänzendes weiteres schriftliches Anhörungsverfahren zu den Änderungsanträgen durchgeführt und es wurden 37 Anzuhörende im Rahmen der drei Anhörungsverfahren angeschrieben. Insgesamt gingen 31 Zuschriften zu den drei Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf ein einschließlich der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer OnlineDiskussion des Thüringer Landtags. Vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wurden Änderungen und das Gesetz mehrheitlich beschlossen. Ich möchte daran erinnern: Die CDU hat sich klar gegen die Änderungen des Jagdgesetzes ausgesprochen. Im Anhörungsverfahren hatten zahlreiche Fachverbände fundierte Einwände gegen die beabsichtigten Regelungen vorgebracht, die aber weitgehend unberücksichtigt blieben. Das hat RotRot-Grün zu verantworten. Änderungsanträge von CDU und AfD wurden seinerzeit abgelehnt. Werte Kolleginnen und Kollegen, einige Änderungen, die auch wir im zurückliegenden parlamentarischen Verfahren wollten, um im Jagdrecht Wissenschaftlichkeit und Praxisgerechtigkeit zu wahren, greift der Gesetzentwurf der AfD nun auf. Dies betrifft zum Beispiel das Verbot, Totfangfallen zu verwenden, die Einschränkung der Liste der jagdbaren Arten und die Aufhebung der Fütterungspflicht in der Notzeit. Dennoch, werte Kolleginnen und Kollegen, der jetzige Gesetzentwurf kommt absolut zur Unzeit. Mit dem Ende der 6. Legislatur abgeschlossenen rot-rot-grünen Gesetzgebungsvorhaben war ungeachtet unserer Ablehnung gleichwohl Ruhe eingekehrt. Ich möchte erinnern an die kürzlich geführte Rede des Präsidenten des Thüringer Jagdverbands zum 30-jährigen Jubiläum, da kam das auch zum Ausdruck. Der Landesjagdverband hatte das Ergebnis zwar kritisiert, aber als vertretbaren Kompromiss bezeichnet, der hätte schlimmer kommen können. Auch das hat er noch mal wiederholt. Werte Kolleginnen und Kollegen, insofern ist es schlicht nicht angezeigt, die Diskussion um das Jagdgesetz auch vor dem Hintergrund der Wahrnehmung der Jagd in der Gesellschaft zeitnah erneut zu eröffnen. Das Gesetz trat zum Ende vergangenen Jahres in Kraft; jetzt zu Beginn des neuen Jagdjahres erneut in ein Gesetzgebungsvorhaben einzusteigen, ist mehr als unklug. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die neuen Regelungen – egal, wie man zu ihnen steht – sollten deshalb ein Jagdjahr Bestand haben, auch um zu erfahren, inwieweit die Jagdpraxis überhaupt unter den Regelungen leidet, oder um herauszufinden – und das kristallisiert sich erst in der Handhabung heraus –, was auch Gutes in dem Gesetz steht, zum Beispiel der Einsatz von Schalldämpfern. Entscheidend ist doch, werte Kolleginnen und Kollegen, die Jägerschaft wünscht sich Rechtsfrieden und ein Ende der ständigen Debatten. Will man ideologisch motivierte Änderungen des Jagdgesetzes wieder wissensbasiert zurücknehmen, sollte man vorparlamentarisch die Diskussion mit der Jägerschaft suchen. Wir haben uns das jedenfalls vorgenommen. Wir wollen unter anderem mit der neuen Verbandsspitze des Landesjagdverbands, die demnächst gewählt wird, das Gespräch suchen und gemeinsam herausarbeiten, an welchen Stellen des Jagdgesetzes nachgesteuert und gegebenenfalls auch zurückgesteuert werden muss. Werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD-Fraktion dagegen sucht hier mit ihrem Schnellschuss lediglich den billigen politischen Erfolg. Da machen wir nicht mit. Ich gehe davon aus, dass sich eine Mehrheit findet, diesen Gesetzentwurf derzeit nicht weiter zu diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Das Wort hat Herr Abgeordneter Bergner, FDPFraktion.

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Dirk Bergner FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mein Eindruck bei diesem leidenschaftlich eingebrachten Entwurf ist von vornherein: Sau tot! (Beifall FDP) Anstatt die Änderungen klar und übersichtlich zu benennen, werden ganze Normen via copy and paste wiedergegeben und die Änderungen mehr oder weniger in diesen versteckt. Die Änderungen hier rauszusuchen, das nahm schon erst mal enorm viel Zeit in Anspruch, insbesondere wenn in mehreren Zeilen nur ein Wort geändert wird. Es werden pauschale Behauptungen vorgetragen, zu denen keine Quellen genannt werden und die auch weder nachvollziehbar noch schlüssig vorgetragen werden. Beispielsweise geben Sie im Regelungsbedürfnis an, meine Damen und Herren, dass zahlreiche Fachverbände im Anhörungsverfahren zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes in der 6. Legislatur fundierte Einwände vorgebracht hätten, diese allerdings weitgehend unberücksichtigt blieben. Bereits da hätten schon die entsprechenden Änderungsanträge eingebracht werden können und müssen. Aber ich möchte das abkürzen, Kollege Malsch hatte ja dazu einiges vorgetragen, wie der Ablauf gewesen ist, und diese Auffassung teile ich. Ein weiterer Punkt: Die Kosten werden nicht dargestellt. Der Entwurf zur Änderung des § 11 Abs. 2 sieht vor, dass Gemeindeverwaltungen den Jagdgenossenschaften kostenfrei Flächennachweise und Kartendarstellungen zur Verfügung stellen sollen. Eine Regelung zum finanziellen Ausgleich findet sich dabei nicht. Meine Damen und Herren, das hat natürlich mit Konnexität herzlich wenig zu tun. Und Sie haben dabei Regelungen, die aktuell nicht relevant sind. Der Entwurf will ein nachhaltiges Zurückdrängen invasiver Vogelarten. In Thüringen wurde bisher keine einzige Vogelart als invasiv und nur eine als potenziell invasiv eingestuft, in der gesamten EU bisher nur fünf Arten. Entsprechend bleibt eine Verhinderung von Gelegen natürlich sehr diskussionswürdig. Was ich allerdings nicht mittragen möchte, ist dieses Schlechtreden von Jagd, wie wir es vonseiten der Linken hier gerade gehört haben. Die Jägerinnen und Jäger in Thüringen leisten eine gute Arbeit zum Erhalt unseres Naturraums und das muss auch immer wieder gesagt werden. (Beifall AfD, CDU, FDP) Gleichwohl denke ich, dass der Gesetzentwurf mit schneller Feder geschrieben wurde und wenig Erfolg verspricht. Viel wichtiger erscheint mir, dass wir in einem vernünftigen Zeitrahmen – und auch da teile ich die Auffassung vom Kollegen Malsch – das Gespräch mit den Verbänden, das Gespräch mit den Betroffenen suchen, um das bestehende Jagdrecht zu evaluieren und dann einen Gesetzentwurf mit Hand und Fuß vorzulegen. Deswegen denke ich: Die Vokabel „Schnellschuss“, die soeben hier gefallen ist, ist mehr als berechtigt und wir sollten dann ein Gesetz beraten, ein Jagdgesetz beraten, wenn es wirklich Hand und Fuß hat. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall FDP)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet, Herr Minister Hoff. Herr Abgeordneter Möller? Dann können wir das gern so tun, wenn Herr Minister einverstanden ist, machen wir das so. Bitte schön, Herr Abgeordneter Möller.

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Stefan Möller AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, auch am Livestream! Was wir jetzt gerade erlebt haben, das ist wahrscheinlich das, was das nächste Jahr hier stattfinden wird, nämlich: Immer dann, wenn ein sachlicher Vorschlag von der AfD-Fraktion gemacht wird, wird versucht, ihn an der Sache vorbei zu zerreden. Die Argumente, die hier vorgetragen worden sind, sind teilweise wirklich haarsträubend gewesen. Ich fange mal mit der Frau Wagler an, die im Grunde schon deswegen etwas gegen die Diskussion dieses Gesetzentwurfs von uns hat, weil der alten Jagdrechtsnovelle ein langjähriger Gesprächs- und Diskussionsprozess vorausgegangen ist. In dieselbe Richtung geht auch der Herr Malsch. Nun muss ich mal eins sagen: Bloß weil etwas langjährig diskutiert worden ist, ist es noch lange nicht gut. (Beifall AfD) Und es ist auch keinesfalls eine Missachtung der Leistungen all derjenigen, die an der alten Gesetzesnovelle mitgewirkt haben. Das ist ja geradezu absurd. Wenn wir einen Gesetzentwurf auflegen, der die Missachtung aller jagdlichen Traditionen, die in der Jagdgesetznovelle entstanden sind, diese Nachteile wieder aufheben will, dann achtet man ja gerade auf die Wortmeldungen aus der Jägerschaft, aus den Verbänden, die sich dafür ausgesprochen haben, das alte Jagdrecht vor der Novelle beizubehalten. Daran ist also überhaupt keine Missachtung festzustellen. Es ist im Übrigen auch völlig normaler Brauch, dass, wenn sich die Mehrheiten im Landtag geändert haben, man versucht, solche Gesetzesänderungen, die mit der alten Mehrheit durchgeführt worden sind, auch wieder zu beseitigen, wenn man sie für falsch hält. Das ist ein gutes demokratisches und parlamentarisches Recht. Das nehmen wir wahr und das nehmen wir auch ausdrücklich im Interesse der Jäger wahr. (Beifall AfD) Das kann man schließlich versuchen gutzureden, Herr Malsch und Herr Bergner. Man kann versuchen gutzureden, was damals geschehen ist. Man kann auf den Schalldämpfer zurückgreifen, dieses kleine Bonbon, was man der Jägerschaft dann irgendwo zugeschoben hat. Man kann von einem verhaltenen Kompromiss reden. Aber Sie wissen ganz genau, Herr Malsch, und Sie, Herr Bergner, wissen es, wenn Sie sich mit der Sache auseinandergesetzt haben, auch, dass die Jagdgesetznovelle so, wie sie momentan auch Gesetzeskraft hat, massive Kritik aus den Reihen der Jägerschaft erhalten hat, und zwar insbesondere in den Punkten, die unser Gesetzentwurf aufgreift. (Beifall AfD) Das sind genau die Punkte. Das wird Ihnen auch jeder Jäger, der jetzt nicht in irgendeinem ökologischen Verband schon das Fähnlein der rot-rot-grünen Fraktionen übernommen hat, entsprechend bestätigen. Machen wir uns nichts vor – auch Ihr Argument, Herr Malsch, dass der Gesetzentwurf jetzt zur Unzeit kommt: Ja, der kommt deshalb zur Unzeit, weil Sie sich noch nicht auf eine entsprechende Jagdgesetznovelle vorbereitet haben, weil Sie natürlich erst mal die entsprechenden Wahlen in den Verbänden abwarten wollen, und dann, wenn dort genügend CDU-Leute untergebracht sind, dann wollen Sie das Thema für sich kapern. Aber dass Sie es hier jetzt an diesem Tag ablehnen wollen, (Beifall AfD) das zeigt, dass es Ihnen gerade nicht darum geht, hier die Interessen der Jägerschaft, die Interessen einer ausgeglichenen Wald- und Forstwirtschaft zu vertreten, sondern dass es Ihnen um billige politische – ja –, um das Urbarmachen dieser Debatte für Ihre Partei geht. Um nichts anderes geht es Ihnen. Das Argument, dass man jetzt erst mal ein Jagdjahr abwarten sollte, bis ein neuer Gesetzentwurf in Gesetzeskraft treten kann, das ist auch so ein Scheinargument. Denn wir alle wissen hier, wie lange eine Diskussion einer Jagdgesetznovelle in den Ausschüssen dauert. Also es ist überhaupt nicht absehbar, dass so ein Gesetzesvorhaben derart schnell erledigt werden kann, dass es noch in dieses Jagdjahr eingreifen könnte. Und wenn, dann regelt man das natürlich entsprechend bei den Übergangsbedingungen. Das wäre also wirklich das kleinste Problem. (Beifall AfD) In dem Zusammenhang vielleicht noch mal eine Spitze gegen Herrn Bergner und die FDP. Ich muss mal ehrlich sagen: Dass Sie sich hier hinstellen und von schneller Feder sprechen, gerade Sie mit Ihrem Gesetzentwurf zum Waldgesetz, der aus einem einzigen Satz besteht, Sie erzählen uns hier was von schneller Feder, das ist billig hoch drei, Herr Bergner. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ihr Entwurf ist billig hoch drei!) (Beifall AfD) Da müssen Sie selbst drüber lachen! (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Über Ihre Worte muss ich lachen, das stimmt!) Ich glaube, wir wissen, worüber Sie lachen. Wir können gern mal unseren Gesetzentwurf neben Ihren vom Waldgesetz legen. Vielleicht twittere ich nachher mal das Bild, dann kann sich jeder hier auch außerhalb des Plenums ein Bild machen, wer mit schneller Feder strickt und wer sich hier richtig Arbeit macht. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Da sehen Sie, wie man kurz und knackig etwas darstellen kann!) Ähnlich populistisch ist auch Frau Wagler unterwegs gewesen. Wenn sie die Wiederansiedlung oder die Hege von Muffelwild mit der Ansiedlung des Sibirischen Tigers vergleicht, da muss man sagen, das ist schon echt grotesk. Das kann man eigentlich nur als Nichternstnehmen des Themas, des Anliegens bezeichnen. Oder man hat eben wirklich überhaupt keine Ahnung von der Jagd und von der Forstwirtschaft, dann sollte man aber hier nicht reden – genau das Gleiche, wenn Sie kritisieren, dass eine Gesellschaftsjagd zwei Wochen vorher anzumelden ist. Ja, das macht Sinn. Das macht jagdlich einfach Sinn. Wenn Sie sich mit Jägern unterhalten, dann wird Ihnen auch so ziemlich jeder Praktiker sagen können, dass es ohne Weiteres möglich ist. Man macht eine Gesellschaftsjagd, wenn sie nicht gerade wirklich in ein absolutes Sturmtief fällt. Dann wird die auch durchgeführt, auch wenn es ein bisschen regnet. Jäger sind da relativ robuste Gesellen, das kann ich Ihnen sagen. Die sitzen nicht nur im Parlament rum. (Beifall AfD) Noch ein Argument – wenn Sie hier auf die Tränendrüse drücken in Sachen Totschlagfallen, da muss ich Ihnen eines sagen: Erstens, das Tellereisen, in das Ihr Hund hineingerannt ist – tut mir sehr leid für Ihren Hund –, war keine Totschlagfalle, es ist eine Fangfalle, die natürlich auch Leiden verursacht. Sie ist mit einer Totschlagfalle gerade nicht vergleichbar. Zum Zweiten muss ich Ihnen eines sagen: Wissen Sie, ich habe Mäuse bei mir im Garten. Wenn ich die loswerden will, da kann ich verschiedene Methoden anwenden. Ich kann mir zum Beispiel als x-beliebiger Bürger ohne Jagdschein eine Totschlagfalle kaufen. Die stelle ich dann bei mir auf, ohne dass ich dafür eine Expertise habe. Das, was Sie mit Ihrer Jagdgesetznovelle den Jägern verboten haben, was Sie den Fachleuten, die dafür extra einen Fallenstellenkurs wahrnehmen müssen, damit sie das machen dürfen, die dafür geschult sind, verbieten, das erlauben Sie jedem anderen, der überhaupt keine Expertise zum Aufstellen von Fallen hat. Das ist einfach ein Wertungswiderspruch. (Beifall AfD) So ein Wertungswiderspruch tut dem Recht nicht gut. Deswegen muss man ihn dann natürlich auch beheben. Ihr Argument, dass wir die Fütterungspflicht in Notzeiten im Winter nur einführen, um dann als Jäger auch etwas zum Schießen zu haben – also wissen Sie, da gehen Sie wirklich an die Substanz. Ihr Argument ist so unmoralisch. Wissen Sie, ein Jäger, der nur schießen will, den kenne ich nicht. Jeder Jäger hat sich auch zur Hege verpflichtet. Das ist ein ganz wichtiges Grundanliegen (Beifall AfD) und ist ganz tief in der Tradition der deutschen Jägerei verankert. Solche Plattitüden abzusondern, solche Vorurteile hier abzusondern, das ist einfach nur peinlich. Ich meine, vielleicht setzen Sie sich mal mit solchen Notzeiten auseinander, vielleicht gucken Sie sich mal die Bilder von solchen total verhungerten, ausgezehrten Kreaturen an, die da dann halbtot durch den Wald laufen, wenn so eine Notzeit ist. Vielleicht ändert das dann Ihre doch ziemlich kaltblütige Einstellung in dieser Frage. Aber ich sehe schon anhand der ganzen Diskussion, Sie haben überhaupt kein Interesse, in die Sache einzusteigen, insofern ist wahrscheinlich jedes weitere Wort vergebene Liebesmüh. Wir werden weiter dranbleiben. Wir werden auch versuchen, der Jägerschaft mitzuteilen, wie Sie mit ihren berechtigten Anliegen umgehen, um das Thema parteipolitisch für sich zu instrumentalisieren. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Herr Minister Hoff, Sie haben das Wort.

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Prof. Dr. Hoff

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Möller, es ist ja zutreffend, dass, wenn etwas langjährig diskutiert wird, es dann noch lange nicht gut sein muss. Das stimmt. Aber nur weil die AfD einen Gesetzentwurf einbringt, muss der auch noch lange nicht zeitlich richtig sein, und auch Anträge, die die AfD einbringt, müssen nicht zwingend qualitativ gut oder sachlich richtig sein. Das heißt also, eine Diskussion, die darauf angelegt ist, dass sich die AfD hier ans Rednerpult stellt und auf jede Kritik immer darauf hinweist, dass sich die anderen mit ihren Argumenten nicht auseinandersetzen würden, ist fehl am Platz. Denn was heute hier stattgefunden hat, ist eine sachliche Auseinandersetzung mit Ihrem Gesetzentwurf. Darauf reagieren Sie, indem Sie dem Kollegen Malsch unterstellen, dass die CDU die Jagdverbände kapern will, um dann das Thema parteipolitisch für sich zu instrumentalisieren. An der Stelle gilt ja wohl eher: Wenn man mit einem Finger auf jemand anders zeigt, zeigen vier andere Finger der gleichen Hand auf einen selbst. Es ist auch nicht richtig, dass Sie sich jetzt hier hinstellen und sagen, in diesem Parlament würde man mit den Argumenten der Jägerinnen und Jäger nicht umgehen. Was führen wir denn hier gerade? Wir führen die jagdpolitische Diskussion, und in der jagdpolitischen Diskussion kann man sich die Frage stellen, nachdem wirklich lange ein kontroverser Gesetzentwurf diskutiert wurde und man versucht hat, Kompromisse zwischen sehr weit auseinanderliegenden Positionen zu finden, weil wir – ich nehme mal das Beispiel bleifreie oder bleihaltige Munition – eine unglaublich ideologisierte, aufgeladene Debatte haben – diese hat übrigens auch dem Klima in den Jagdverbänden nicht gutgetan, die hat auch dem Klima in den Jagdbeiräten, in dem Verhältnis zwischen Naturschutzverbänden und Jagdverbänden überhaupt nicht gutgetan –, an der Stelle stellt sich tatsächlich die Frage: Macht es Sinn, diese Kontroverse noch mal neu heraufzuholen? Da habe ich auch einen Widerspruch zu dem, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf als Begründung darstellen, indem Sie wissenschaftlich nicht untersetzte Positionen quasi qua Gesetzentwurf wieder legitimieren wollen, indem Sie sagen, dass nicht bleihaltige Munition keine entsprechende Wirkung hätte. Das ist empirisch nicht nachweisbar. Es gibt – im Gegenteil – Forschungsergebnisse, die sich genau mit diesem Vorwurf auseinandergesetzt und den widerlegt haben. Insofern wäre es doch schön, wenn wir hier schon um einen Gesetzentwurf der AfD eine inhaltliche Debatte führen – und wir müssen zu den unterschiedlichsten Fragen, auch dann, wenn ein Gesetzentwurf gerade durchgelaufen ist, wenn er in die Praxis übergeht, gleichwohl immer wieder schauen, ob sich das, was man gesetzlich festgelegt hat, bewährt hat. Der Kollege Malsch hat gesagt, es muss doch zunächst erst mal geprüft werden, ob die Kritik, die es gegeben hat, gerechtfertigt ist oder ob sich vielleicht auch gezeigt hat, dass das, was man kritisiert hat, in der Praxis nicht die negative Wirkung hatte, die es gab. Da können Sie jetzt natürlich mimisch Gestiken machen, indem Sie sozusagen sagen, es hängt Ihnen zum Hals raus, Herr Abgeordneter, dessen Namen ich nicht weiß, aber ich weiß auch nicht, ob das die Art ist, wie Sie meinen, wie in den Jagdverbänden tatsächlich diskutiert werden kann. Der Punkt ist: Sie müssen damit leben, dass hier am Redepult Ihre Gesetzentwürfe daraufhin überprüft werden, ob das, was Sie sagen, sachlich richtig ist. Das kann Sie aufregen, da kann Ihnen der Hut hochgehen. Aber es ist mir so lange egal, wie wir hier im Parlament eine Diskussion miteinander führen, und zwar die Diskussion, bei der der Abgeordnete Möller Ihrer Fraktion gerade gesagt hat, dass hier im Parlament zu Ihrem Gesetzentwurf keine Debatte stattfinden würde. Aber wenn diskutiert wird, dann müssen Sie den Widerspruch auch aushalten. Dann können Sie sich aber hier nicht hinstellen und sagen, Sie werden in den Jagdverbänden darstellen, warum mit den Positionen derjenigen, die kritisch zu dem aktuellen Jagdgesetz sind, nicht adäquat umgegangen werden würde. Es ist doch vielmehr so, dass sich diejenigen, die mit Mehrheit in der vergangenen Wahlperiode diesen Gesetzentwurf beschlossen und zum Gesetz gemacht haben, dieser Kritik stellen müssen. Und da hat Frau Wagler hier gestanden und da haben auch die anderen Rednerinnen und Redner, die diesen Gesetzentwurf damals mitbeschlossen haben, gesagt: Wir gehen in die Diskussion mit den Jagdverbänden. Ein weiterer Punkt in Ihrem Gesetzentwurf ist die Rolle der unteren Jagdbehörden. Ich halte es unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Möglichkeiten, über Forderungen, aber auch Rechte, die sie haben, tatsächlich einer Diskussion würdig, ob Sie die faktische Außerkraftsetzung der Rechte der unteren Jagdbehörden, die in Ihrem Gesetzentwurf implementiert ist, ernst meinen und ob Sie die auch gegenüber den kommunalen Behörden so durchdiskutieren wollen. Ein weiterer Punkt – aber den können wir dann auch im Ausschuss noch mal diskutieren – sind quasi die Kollateralschäden, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorhaben. Sie sprechen über invasive Vogelarten – das ist die Nilgans, das ist richtig –, aber das Zerstören von Gelegen, wo zwar die Tiere unterscheidbar sind, aber in den Nestern diese Unterscheidung in dieser Form nicht so einfach ist. Hier zu sagen, die können alle zerstört werden, da sage ich, hier wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. An der Stelle würde ich mir wünschen, dass wir im Ausschuss die Diskussion darüber führen, wie wir damit umgehen. Aber ich weiß, dass diese auch in der vergangenen Debatte schon geführt worden ist und dass es hier unterschiedliche Auffassungen gibt. Ich vertrete aber weiterhin die Position, dass diese hier im Gesetzentwurf bestehende Position aus meiner Sicht kritisch zu diskutieren ist, deshalb ist sie auch nicht Teil des Gesetzes geworden. Ich freue mich aber, dass wir diese Diskussion mit einem aufklärerischen Aspekt – aber dann tatsächlich auf Fakten basiert – im Ausschuss wieder führen, und danke für die Debatte heute hier. (Beifall DIE LINKE)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Es gibt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Herr Abgeordneter Bergner, Sie haben das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren, nur zwei kurze Sätze. Herr Kollege Möller, wenn Sie hier Äpfel mit Birnen vergleichen: Wir wollten und wollen das Verbot von Windkraft im Wald. Das geht kurz und knackig, so wie wir es vorgelegt haben. Hier müssen Sie schon etwas mehr Komplexität in dem Gesetzentwurf vorlegen, das ist der Unterschied. Und noch eines: Wenn mir ein Großstädter etwas von Jagd und Forst erzählt, also ich wohne in einem 200-Einwohner-Dorf, habe das Feld hinter dem Grundstück, in 300 Metern Entfernung den Wald und Jäger in der Familie und im Freundeskreis. Und diese Jäger im Freundeskreis, die sagen uns auch: Leute, lasst uns jetzt mal ein Stück in Ruhe, treibt nicht schon wieder jeden Tag eine andere Sau durch den Wald, sondern lasst uns in Ruhe das Gesetz evaluieren und dann etwas Ordentliches auf die Beine stellen. Danke schön. (Beifall FDP)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Möller, Sie haben das Wort.

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Stefan Möller AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Ja, Herr Bergner, als Großstädter, der vom Dorf kommt, sage ich Ihnen jetzt mal: Sie haben jetzt hier schön vorgetragen, dass Sie jemanden kennen, der Ahnung hat. Da kann ich Ihnen sagen: Wir haben die Ahnung selbst in unserer Fraktion, denn ich bin übrigens Jäger, der Herr Schütze ist Jäger, der Herr Cotta ist Jäger (Beifall AfD) und wir haben natürlich auch Kontakte in die Jägerschaft. Ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen, wen Sie da gefragt haben. Also wenn wir uns mit Jägern unterhalten, dann wird die aktuelle Rechtslage, und zwar aus jagdpolitischen Gründen, ganz genau diese Punkte, die wir hier angesprochen haben, scharf kritisiert. Ich bin mir ziemlich sicher, wenn wir die Diskussion in die Jagdverbände reintragen, dann werden Sie ganz schön ins Schwitzen kommen, (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Aber bitte mit Substanz!) um Ihre Position, dass Sie an der jetzigen Rechtslage festhalten wollen, dann zu verteidigen. (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Habe ich nicht gesagt!) Natürlich. Wenn Sie sich einer Diskussion eines Jagdgesetzentwurfs verweigern – und ich glaube, darauf läuft Ihr Debattenbeitrag hinaus –, wenn Sie sich dessen verweigern, dann halten Sie im Ergebnis an der alten Rechtslage fest und das tun Sie entgegen den Interessen der Jägerschaft. Insofern brauchen Sie auch gar nicht versuchen, sich da in irgendeiner Form rauszureden. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Lesen Sie einfach noch mal nach, vielleicht verstehen Sie es dann!)

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Keller

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Jagdgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht sehen. Dann schließe ich die Aussprache. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragt. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind Stimmen aus der Fraktion Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und Teile der CDU. Wer enthält sich der Stimme? Das ist 1 Stimme aus der Fraktion der CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/154 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/326 Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolf aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung. Herr Abgeordneter Wolf, Sie haben das Wort.

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Torsten Wolf Die Linke

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Wir beraten heute aus dem Ausschuss zurücküberwiesen den Antrag von Rot-Rot-Grün – praxisintegrierte Ausbildung stärken –, den wir im Ausschuss diskutiert haben. Die CDU ist mit einem eigenen Antrag dem rot-rot-grünen Antrag beigetreten, und zwar in der Schlussfolgerung, dass wir die praxisintegrierte Ausbildung auch ins Gesetz nehmen wollen. Der Ausschuss empfiehlt, diesen Antrag anzunehmen, und ich freue mich auf die Aussprache hier im Hohen Haus. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Keller

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Tischner für die CDU-Fraktion.

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Christian Tischner CDU

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, dass es im Januar gelungen ist, den Antrag „Praxisintegrierte vergütetete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern“ in den Bildungsausschuss zu überweisen und dort noch mal das Thema sehr intensiv mit den Fachkollegen zu diskutieren. Das gab meiner Fraktion die Gelegenheit, einen Änderungsantrag einzubringen und den ursprünglichen Antrag um die Bitte an die Landesregierung zu ergänzen, die Möglichkeit der praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern unabhängig einer Bundesförderung schnellstmöglich als reguläres Angebot in Thüringen zu etablieren und gegebenenfalls auch die entsprechenden Mittel im Landeshaushalt bereitzustellen. Dies war uns als CDU-Fraktion ein Kernanliegen seit vielen Jahren und deshalb freue ich mich sehr, dass es gelungen ist, im Bildungsausschuss eine Mehrheit für diesen Antrag zu gewinnen. Immerhin haben andere Bundesländer bereits langjährige gute Erfahrungen mit der praxisintegrierten und vergüteten Erzieherausbildung gesammelt. Sie kann und wird dazu beitragen, den Erzieherberuf in Thüringen attraktiver zu machen und neue Bewerberschichten für den Erzieherberuf zu erschließen. Diese Potenziale wollen wir eben hier in unserem Freistaat nutzen, um dem steigenden Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung begegnen zu können. Wir hätten uns gewünscht, dass wir im Ergebnis zu einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU gekommen wären, auch um zu dokumentieren, dass die praxisintegrierte vergütete Erzieherausbildung auf einem breiten politischen Fundament steht. Angesichts der bereits erfolgten Ausschussüberweisung war dies allerdings verfahrenstechnisch schwierig und nicht möglich, sodass uns im Ergebnis heute ein rot-rot-grüner Antrag vorliegt, der durch die CDU-Fraktion, wie bereits vom Kollegen Wolf auch beschrieben, ergänzt wurde. Ich möchte ausdrücklich auch der Fraktion der FDP herzlichen Dank für die konstruktive Diskussion im Ausschuss sagen, die ebenfalls unterstützt, dass wir in diese Richtung gehen können. Ich denke, wir haben hier ein gutes und ein richtiges Signal an unsere Thüringer Erzieherinnen und Erzieher gesetzt. Danke schön. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Das Wort hat Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag ja bereits im Januar hier im Plenum beraten und dann, wie Herr Tischner und Herr Wolf ausgeführt haben, intensiv im Ausschuss dazu diskutiert. Auch der Landesjugendhilfeausschuss hat sich in seiner konstituierenden Sitzung am Montag damit befasst. Das gemeinsame Ziel – so unterstelle ich es mal – der meisten hier im Raum muss es ja sein und ist es, Chancengleichheit und gute Lebensbedingungen für alle Kinder zu schaffen. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir uns regelmäßig über die Situation in unseren Krippen und auch in den Kindergärten austauschen. Es geht um eine hohe Bildungsqualität, denn schließlich sind die Kindergärten – und in Thüringen als Wiege des Kindergartens ist uns das natürlich besonders wichtig – die erste Säule der frühkindlichen Bildung in unserem Bildungssystem und der Zugang zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung für uns jedenfalls eine ganz zentrale Gerechtigkeitsfrage. Ich will noch einmal darauf verweisen, dass sich dieser Antrag insbesondere aus der Notwendigkeit ergeben hat, dass die Bundesregierung ihre ursprüngliche Zusage leider nicht eingehalten hat. Das Bundesfamilienministerium war mit einer Fachkräfteoffensive gestartet, die einen Umfang von 300 Millionen Euro haben sollte und von 2019 bis 2022 gehen sollte. Die Mittel waren gedacht für zwei Ausbildungsjahrgänge, insgesamt 5.000 Plätze in der praxisintegrierten Ausbildung, für die Qualifizierung auch in der Praxisanleitung. Es ging auch um Zuschüsse zur Vergütung von Fachkräften. Wir haben in Thüringen ab dem Ausbildungsjahr 2019/2020 ein vierjähriges Modellprojekt zur Einführung der praxisintegrierten Ausbildung an drei Berufsschulstandorten mit insgesamt 60 Plätzen gestartet. Es gab ein sehr hohes Interesse daran, das haben wir hier auch schon ausgeführt. Gleich beim ersten Ausbildungsjahrgang lagen mehr als 300 Bewerbungen vor. Ich will auch noch mal was zu den Vorteilen der praxisintegrierten Ausbildung sagen, weil die ganz klar auf der Hand liegen. Da haben wir zum einen die stärkere Verschränkung von Praxis- und Theoriephasen, wir haben die festen Ausbildungsverträge der Kindergärten mit ihren Auszubildenden, die dann auch eine bessere Bindung an die zukünftigen Fachkräfte schaffen. Hinzu kommt: Die Azubis erhalten durchgängig ein Auszubildendengehalt. Die Ankündigung des Bundesfamilienministeriums im Januar, die Forderung bereits 2020 auslaufen zu lassen, hat dafür gesorgt, dass die Finanzierung des Ausbildungsjahrs 2020/2021 unklar geworden ist. Wir wollen den Weg der praxisintegrierten Ausbildung weitergehen. Darin sind wir uns mit der CDU einig. Im Bildungsausschuss haben wir deshalb die Ergänzung des Antrags, dass die praxisintegrierte Ausbildung zügig zu einem regulären Angebot ausgebaut werden soll, gern aufgegriffen. Zum einen deckt sich das mit der Formulierung, die wir im rotrot-grünen Koalitionsvertrag für die Minderheitsregierung vereinbart haben. Zum anderen ist das aber auch eine Forderung – das ist auch im Landesjugendhilfeausschuss wieder deutlich geworden –, die auf Trägerebene breit getragen wird. Ich will allerdings zu bedenken geben, dass wir beim thüringenweiten Ausbau der praxisintegrierten Ausbildung auch das Thüringer Kindergartengesetz verändern müssen und ein langfristig tragfähiges Finanzierungsmodell entwickeln sollten. Auch die Berufsschulen und Träger müssen sich darauf entsprechend einstellen, Praxisanleiter müssen qualifiziert werden. Deshalb ist es gut, dass wir zunächst das Modellprojekt weiterführen – dafür ja auch der Antrag – und parallel gemeinsam ein Thüringer Modell der praxisintegrierten Erzieherinnenausbildung entwickeln. Ich will auch noch sagen, dass es durchaus Mehrbedarfe gibt. Das ist vielerorts deutlich geworden. Zum einen ist im Landesjugendhilfeausschuss am Montag die Frage gestellt worden, warum diese praxisintegrierte Ausbildung wieder nur für Kindergärten und die Erzieherinnen genau in dem Bereich gilt. Die Bedarfe haben wir nämlich auch in allen andere Bereichen. Das war nicht unsere Idee, das muss man ganz deutlich sagen, sondern das Bundesprogramm war darauf ausgelegt. Unser Ziel sollte es sein, dass wir mit der praxisintegrierten Ausbildung perspektivisch tatsächlich in alle Bereiche kommen. Das Zweite, was auch immer wieder thematisiert wurde, war die Frage, wie denn auch die freien Träger – in Anführungszeichen – in den Genuss oder die Möglichkeit der praxisintegrierten Ausbildung einbezogen werden können. Wir wissen, dass die freien Träger beispielsweise einen Großteil unserer Kindergärten betreiben. Selbstverständlich muss es auch unser Anliegen sein, dass die freien Träger an dieser Form der Ausbildung partizipieren können. Ich glaube, es ist allen bewusst, dass es ein Ende der praxisintegrierten Ausbildung nach nur einem Ausbildungsjahr nicht geben darf. Es ist ja auch eine Evaluierung angedacht. Viele andere Länder haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht; ich nenne an dieser Stelle nur Baden-Württemberg. Wir hoffen darauf, dass es einen breiten Konsens der Demokratinnen in diesem Hause gibt, die praxisintegrierte Ausbildung auf noch breitere Beine zu stellen und perspektivisch gegebenenfalls oder bestenfalls sogar zur Regel zu machen. Deshalb wünsche ich mir auch hier eine breite Zustimmung. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Das Wort hat Herr Abgeordneter Jankowski von der AfD-Fraktion.

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Denny Jankowski AfD

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste! Durch das Modell der praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung wird jungen Menschen der Start in das Berufsleben erleichtert. Vor allem sorgt aber PiA dafür, dass es nicht mehr eine soziale Frage ist, ob man es sich überhaupt leisten kann, eine Ausbildung zum Erzieher zu absolvieren. Damit können andere Zielgruppen erreicht werden, aber auch andere Altersgruppen, für die bisher die Ausbildung zum Erzieher uninteressant war. Durch die Bezahlung wird es beispielsweise für Quereinsteiger interessanter, sich für die Erzieherausbildung zu interessieren oder zu entscheiden, oder auch für diejenigen, die vielleicht bereits einen eigenen Haushalt finanzieren müssen. Anhand der zahlreichen Bewerber beim bisherigen Modellprojekt kann man diesen positiven Effekt deutlich erkennen. Es ist ein erfreuliches Zeichen, dass viele junge Menschen hier in Thüringen den Wunsch haben, Erzieher zu werden. Hierbei ist es Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um ihnen die Entscheidung zu erleichtern und sie auf den Weg dahin zu unterstützen. Durch den Wegfall der zugesicherten Bundesmittel war die Fortführung des Projekts gefährdet. Es hat sich gezeigt, dass es ein Fehler war, auf den Bund zu vertrauen. (Beifall AfD) Mit dem vorliegenden Antrag soll die Umsetzung des Modellprojekts aus Landesmitteln für ein weiteres Jahr sichergestellt werden. Das ist ein wichtiges Zeichen. Wir werden dem vorliegenden Antrag als AfD-Fraktion zustimmen, weil er ein Schritt in die richtige Richtung ist. Besonders freut mich der Zusatz in dem Antrag, dass die Landesregierung aufgefordert wird, die praxisintegrierte und vergütete Ausbildung von Erziehern schnellstmöglich als reguläres Angebot des Landes zu etablieren. Wenn zukünftig vom Bund Mittel für die Erzieherausbildung bereitgestellt werden und diese vor allem nicht an Zugeständnisse gekoppelt sind, kann man diese gern abgreifen. Verlassen sollte man sich allerdings nicht darauf, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Vor allem aber darf man diese Bundesmittel nicht annehmen, wenn damit wieder verbunden ist, dass Entscheidungsbefugnisse über die Kindertagesbetreuung in Thüringen an den Bund abgegeben werden. Die Kindertagesbetreuung sicherzustellen, ist Aufgabe der Länder und der Kommunen, aber ganz sicher nicht die Aufgabe des Bundes. Diesen Föderalismus dürfen wir nicht leichtfertig aufgeben und daran darf auch nicht gerüttelt werden. (Beifall AfD) Die Fortführung des Modellprojekts darf aber auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die vorgesehenen 60 Plätze für dieses Jahr nur ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Laut Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage vom August des letzten Jahres gehen von den rund 14.200 Erziehern im Land in den nächsten zehn Jahren 3.200 in Ruhestand bzw. erreichen das Renteneintrittsalter. Durch die Änderung des Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes geht man von weiteren 530 nötigen Plätzen aus. Die momentane Personalsituation ist aber jetzt schon höchst angespannt und offene Stellen können oft nicht besetzt werden – wenn sich überhaupt Bewerber finden. Die Verstetigung der praxisintegrierten und vergüteten Ausbildung muss deswegen schleunigst angegangen werden und vor allem muss sie auch deutlich ausgebaut werden. Es wird aber auch eine Entscheidung zu treffen sein, wie zukünftig die Erzieherausbildung in Thüringen aussehen soll. Wird es dann zukünftig zwei parallel laufende Ausbildungsmodelle geben, mit der PiA-Ausbildung auf der einen Seite und der klassischen Ausbildung auf der anderen Seite? Und wenn ja, in welchem Verhältnis stehen beide zueinander? Denn eins muss schon klar sein: Mit der wünschenswerten flächendeckenden Etablierung von PiA bei der Ausbildung kann es durchaus passieren, dass sich die Bewerber zukünftig vor allem auf die PiA-Ausbildungsplätze konzentrieren, anstatt auf die klassische Ausbildung. Denn dort hat man den Vorteil, dass man die Ausbildungsvergütung hat, und das könnte auf längere Sicht unter Umständen der klassischen Ausbildung das Wasser abgraben. Es muss aber in den nächsten Jahren vor allem darum gehen, den Erzieherberuf in Thüringen attraktiver zu gestalten, damit die Erzieher, die hier ausgebildet werden, vor allem in Thüringen bleiben und nicht in andere Bundesländer abwandern. Dazu gehört es, die Arbeitsbelastung zu reduzieren, zum Beispiel durch einen angemessenen Personalschlüssel. Dazu gehört es, dass die Erzieher die nötige Wertschätzung erfahren, zum Beispiel durch eine leistungsgerechte Bezahlung. Dazu gehört es, dass die Erzieher eine Planungssicherheit haben und nicht Angst davor, von einer Befristung in die nächste geschoben zu werden. Und dazu gehört es auch, dass die Möglichkeit besteht, Vollzeit zu arbeiten, wenn dies gewünscht ist. (Beifall AfD) Wir werden – wie gesagt – als AfD-Fraktion dem Antrag zustimmen, der ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, aber er ist auch nur ein erster kleiner Schritt und weitere müssen folgen, um dem gewaltigen Mangel an Erziehern entgegenzuwirken. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hartung für die SPD-Fraktion.

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Thomas Hartung SPD

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Als letzter Redner kann ich es relativ kurz machen. In der Bewertung der praxisintegrierten vergüteten Erzieherinnenausbildung herrscht Einigkeit hier im Hohen Haus. Das war schon bei der Einbringung erkennbar. Wir sind uns einig, dass die PiA ein probates Mittel ist, die finanziellen Zugangshürden zur Erzieherinnenausbildung zu senken und die Ausbildung für weitere Zielgruppen zu erschließen. Einigkeit besteht auch darin, dass dieses Instrument eine Möglichkeit sein kann, den erheblichen Bedarf bis Ende der 2020er-Jahre für Thüringen von etwa 9.100 Erzieherinnenvollzeitstellen zu decken, und wir sind uns alle einig gewesen, dass das die alleinigen vollzeitschulischen Ausbildungsgänge nicht werden absichern können. Das neue Ausbildungsmodell kann hier eine Ergänzung bilden, es kann hier einen Ausweg geben und es wird uns helfen, diese entstehende Personallücke zu schließen. Es ist ebenso unumstritten, dass wir diesen Modellversuch unabhängig davon, ob sich der Bund weiterhin beteiligt oder nicht, zum Ende führen müssen. Denn erstens sind wir es denen schuldig, die sich auf diese Ausbildung eingelassen haben, zweitens sollten wir das Instrument nicht in der Testphase sterben lassen und drittens ist es so, dass wir als Land immer noch eine eigene Kompetenz haben, eine solche Ausbildung anzuschieben und durchzuführen. Ich bin außerdem dankbar, dass die CDU-Fraktion mit ihrem Ergänzungsantrag im Prinzip deutlich gemacht hat, dass wir gemeinsam diese praxisintegrierte Ausbildung in die Fläche bringen wollen, dass wir nach dem vierten Modellversuch Möglichkeiten finden wollen, dass wir an dieser Stelle weiterarbeiten können. Ich finde es richtig, dass wir zügig evaluieren, und in diesem Zusammenhang glaube ich, dass wir hier einen wichtigen, einen richtigen Schritt tun, und bitte um allgemeine Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Das Wort hat Frau Abgeordnete Baum für die FDPFraktion.

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Franziska Baum FDP

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Saal und auch am Livestream! Ich habe das beim letzten Plenum schon gesagt: Alle lieben PiA. Auch wir Freien Demokraten sind und bleiben davon überzeugt, dass die praxisintegrierte vergütete Ausbildung uns helfen wird, mehr Menschen für den Beruf des Erziehers oder der Erzieherin zu begeistern. Die praxisnahe Ausbildung integriert die Auszubildenden von Anfang an in das Team und motiviert sie dann auch, dort zu bleiben. Die Vergütung macht die Ausbildung attraktiv und ermöglicht es, ganz unabhängig vom Elternhaus oder auch den BAföG-Berechtigungen eine Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin zu machen. Das erschließt uns neue Gruppen von Bewerberinnen und Bewerbern und ermöglicht dem Land eine bessere Kinderbetreuung und Erzieherinnen und Erziehern attraktivere Arbeitsbedingungen. Das zeigt auch ein Beispiel in Baden-Württemberg. Aus diesem Grund ist es für uns so wichtig, dass wir heute hier gemeinsam PiA retten, nachdem der Bund sich aus der Finanzierung zurückgezogen hat und wir auf jeden Fall die Einrichtung des zweiten Ausbildungsjahres ab August erst mal sicherstellen. Das schafft Perspektiven für diejenigen, die sich jetzt bewerben, und vor allem auch für die Schulen und die Träger. Die Ergänzung im Antrag durch die CDU, die wir im Ausschuss beschlossen haben, ermöglicht aber vor allem auch, dass wir das Programm verstetigen und langfristig auf eigene Füße stellen, unabhängig davon, ob es ein Bundespilotprojekt ist, bleibt oder weitergeführt wird. Das finden wir sehr wichtig. Lassen Sie mich ein paar Eckpunkte nennen, die uns Freien Demokraten an der Stelle auch besonders wichtig sind, unabhängig von den grundlegenden Gesetzen und Verordnungen, die wir dafür brauchen. Wir wollen PiA gern auch auf die freien Schulträger ausweiten, die ja gerade diejenigen sind, die auch eine Mehrzahl der Schulplätze an der Stelle stellen. Wir wollen aber auch vor allem gute Arbeitsbedingungen für die Auszubildenden und vor allem diejenigen, die sich um die Ausbildung kümmern, schaffen. Für uns ist es ein ganz wichtiger Wert, dass die Auszubildenden von Anfang an hier in die Praxis eingebunden sind und von Kolleginnen und Kollegen vor Ort betreut werden. Da sehen wir aber noch Nachregelungsbedarf, was die Einbeziehung in die Personalplanung angeht, und erhoffen uns, dass wir da bei der langfristigen Aufstellung diese Thematiken mit einbeziehen. Wie Kollegin Abgeordnete Rothe-Beinlich bereits auch in der ersten Beratung gesagt hat, braucht es hierzu einen gemeinsamen Prozess mit Expertinnen und Experten aus der Praxis, mit Trägern und Schulen, mit dem Ministerium und mit all jenen, denen zufriedene Erzieherinnen und Erzieher und glückliche Kinder ein Anliegen sind. Wir als Freie Demokraten werden diesem Antrag herzlich gern in seiner Gänze zustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Keller

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Das Wort hat Herr Abgeordneter Reinhardt für die Fraktion Die Linke.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

PiA – mehr Erzieherinnen und Erzieher an unseren Kindergärten! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Gäste oben auf der Tribüne, werte Fachkräfte von morgen, aus der Beratung im Bildungsausschuss kommt heute ins Plenum zurück ein Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Absicherung des in 2019 gestarteten Modellprojekts zur Einführung einer praxisintegrierten Erzieher/-innen-Ausbildung in Thüringen. In mehreren Jahrgängen sollen, 2019 beginnend, jährlich 60 junge Menschen in einer praxisintegrierten Ausbildung den Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherin/Erzieher finden. Sie wissen, werte Abgeordnete, ich bin ja noch neu hier im Hohen Haus, und wenn Sie von einer großen Debatte im Ausschuss sprechen, muss ich Ihnen gestehen, die habe ich dort gar nicht wahrgenommen. Ich habe dort wahrgenommen, dass diese PiA-Rettung eine gute Sache ist und dass die Fraktionen das umsetzen wollen, und das hat man heute, glaube ich, auch gehört. Ich denke aber, dass wir in Zukunft – ich gehe aber im späteren Teil meines Redebeitrags noch darauf ein – tatsächlich in eine gute Debatte kommen werden und müssen. Ich möchte mich bei den Abgeordneten der CDU dafür bedanken, dass sie das Anliegen unseres Antrags – die Rettung des Modellprojekts praxisintegrierte Ausbildung der Erzieher/-innen-Ausbildung – angesichts der ausgefallenen Bundesmittel klar und unkompliziert unterstützt haben, sowohl hier im Plenum als auch im Ausschuss, denn der große Fachkräftebedarf in diesem Bereich, in diesem Feld ist uns allen klar. Es ist ein gemeinsamer und auch konsequenter Schritt in die richtige Richtung. Das Thüringer Modellprojekt ist ein Einstieg und dieser ist dringend nötig. Ich möchte noch einmal auf den Handlungsbedarf, den wir in Thüringen in dem Bereich der Erzieher/ innen-Ausbildung haben, eingehen. ‑ Im Dezember 2019, also brandneu, beleuchtete die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Prognos-Studie die Entwicklung des personellen Bedarfs an Erzieherinnen und Erziehern in Deutschland. Die Studie kam zu dem Schluss: Wenn wir gegenwärtig keine gegenläufigen politischen Weichenstellungen machen, einführen, umsetzen bis zum Jahr 2030, werden deutschlandweit rund 200.000 Erzieherinnen und Erzieher fehlen. Um dem entgegenzuwirken, sah die Studie drei Hauptwege vor: die Vergütung der Ausbildungszeit, eine flexiblere Gestaltung der Ausbildungsgänge, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Unterstützung für gerade und ausgebildete Berufseinsteiger/-innen. Hier sind wir, so denke ich, mit dem Vorantreiben der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherinnen sicherlich auf dem richtigen Weg. Der heutige vorliegende Antrag kommt jedoch nicht unverändert aus dem Ausschuss zurück. Auf Anregung der CDU-Fraktion wurde als vierter Punkt nach den Maßnahmen zur Übernahme der bisherigen Bundesverantwortung auch die Beauftragung der Landesregierung aufgenommen, baldigst die Überführung des Modellprojekts in die Regelfinanzierung vorzubereiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau diesen Punkt begrüßen wir als Fraktion Die Linke aus drei, vier Punkten, die ich kurz begründen möchte. Die jährlich zusätzlichen 60 Erzieherinnen und Erzieher, die im Modellprojekt ausgebildet werden, sind für das Schließen der Fachkräftelücke in unseren Kindergärten und Krippen wichtig. Aber es ist eben nur ein Einstieg, wir müssen dieses noch mehr ausbauen und es darf heute nur ein Helfen sein. Zukünftig müssen wir viel breiter aufgestellt werden. Von daher schlagen wir vor, dass wir schon jetzt eine Evaluierung in Auftrag geben können, damit das Konzept PiA ebenso ausgebaut werden kann, dass es zukünftig ins Gewicht fällt. Zweitens liegen sowohl im letzten als auch in diesem Ausbildungsjahr viel mehr Bewerbungen vor, als wir Plätze haben. Das bedeutet also, dass wir in Thüringen genau an dieser Stelle auf die Nachfrage reagieren müssen. Wir haben die Möglichkeit, als Bundesland die Erzieherinnenausbildung zeitgemäß, ja, sogar modern zu gestalten. Drittens – die Finanzierung: Natürlich müssen wir in eine Debatte kommen, wie das finanziert werden soll. Wir müssen auch darüber in die Debatte kommen – da erhoffe ich mir dann tatsächlich eine Debatte –, wo wir diese Ausbildung von Mentorinnen von den PiA-Leuten stundentechnisch andocken wollen, beispielsweise in einer Leitungsstelle – oder wollen wir es anders umsetzen? Und wir müssen natürlich auch darüber ins Gespräch kommen, wie wir es insgesamt in Thüringen umsetzen wollen, welche Berufsschulen dies umsetzen werden, wegen mir auch gern freie Schulen. Bereits in meiner ersten Rede zu PiA habe ich die Vor- und Nachteile der PiA-Ausbildung oder aber auch einer Regelausbildung ausgeführt und werde das daher heute nicht noch mal wiederholen. Ich bin allerdings dankbar, dass mit diesem heutigen Antrag ein weiterer Schritt gegangen wird, das Land Thüringen in stabile Verhältnisse zurückzuführen. So soll es, insofern diesem Antrag heute zugestimmt wird, ein Zeichen sein, wie praktisch parlamentarische Politik das Leben der Menschen in Thüringen konkret verändert und verbessert. Allerdings ist PiA nicht die Lösung für alle Probleme, welche wir im frühkindlichen Bildungsbereich vorfinden. Lassen Sie uns also auch weiterhin am Thema „Familie und Bildungsqualität“ dranbleiben. Lassen Sie uns einen weiteren Schritt erarbeiten, um den Menschen den Weg in den Erzieherinnenberuf zu ermöglichen und zu erleichtern und es denen zu erleichtern, die im Beruf sind. Ich möchte mich bei all jenen bedanken, die daran mitgearbeitet haben, und hoffe, dass Sie dem heute positiv zustimmen werden. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Gibt es weitere Wortmeldungen dazu? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir zunächst – Herr Minister, Entschuldigung. Man hat sich fast an die regierungslose Zeit gewöhnt. (Heiterkeit im Hause) Nein, Herr Minister, ich bin sehr froh, dass Sie da sind. Sie haben das Wort, Herr Minister Holter.

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Holter

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Präsidentin, die Regierung besteht wieder aus mehreren Mitgliedern. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Meine Damen und Herren, ich bin dankbar und möchte gern zu dem PiA-Antrag sprechen. Der Ausgangspunkt – das haben ja die Rednerinnen und Redner deutlich gemacht – war, dass der Bund sich aus der Verantwortung für die zweite Runde der PiA-Ausbildung im Rahmen der Fachkräfteoffensive zurückgezogen hat. Das jetzt im Einzelnen noch mal zu besprechen, erübrigt sich, wir müssen mit dem Fakt umgehen. Das war der Ausgangspunkt. In diesem Zusammenhang, auch in Erkenntnis der Ergebnisse und Erfahrungen von denen, die jetzt schon in dieser praxisintegrierten vergüteten Ausbildung sind, ist der Schluss entstanden, die Erkenntnis gewonnen worden: Ja, es wäre gut, wenn es ein reguläres Angebot für PiA geben würde, so wie die Kolleginnen und Kollegen der CDU das im Ergänzungsantrag auch deutlich gemacht haben. Das ist gut so und damit, glaube ich, wird sehr deutlich, dass in dieser Legislaturperiode das, was Rot-Rot-Grün in ihrem ursprünglichen Koalitionsvertrag fixiert hat, jetzt durch die demokratischen Fraktionen getragen wird. Dafür bin ich dankbar und halte es für richtig, dass wir diesen Weg gehen. Der Punkt ist: Die Zeit drängt! Deswegen bedanke ich mich auch für das Tempo. Wir haben im Januar hier in der Landtagssitzung genau diesen Antrag eingebracht. Der Ausschuss hat zügig gearbeitet. Ich konnte nun leider aufgrund der Auszeit, in der ich mich befand, daran nicht teilnehmen – das sei mal dahingestellt. Ich finde es gut, dass der Ausschuss innerhalb weniger Wochen, in der darauffolgenden Landtagssitzung, mit diesen Ergänzungen in den Landtag zurückgekommen ist. Wenn wir in dem nächsten Jahr genau dieses Tempo vorlegen, dann können wir viele Dinge zum Wohle des Landes Thüringen auf den Weg bringen. Deswegen möchte ich mich bei den Fraktionen bedanken, die aktiv daran mitgearbeitet haben. Dieses Ergebnis wirft aber Fragen auf. Darauf sind verschiedene Rednerinnen und Redner – auch Sie, Herr Jankowski – eingegangen. Das sind alles berechtigte Fragen. Diese Fragen müssen in Zukunft weiter diskutiert werden. Das betrifft nicht nur die Frage der Finanzierung, sondern auch die Frage des Nebeneinanderherbestehens von verschiedenen Ausbildungsgängen, der privat finanzierten vollschulischen Ausbildung, der Ausbildung an den staatlichen berufsbildenden Schulen – wo eben kein Schulgeld gezahlt werden muss – und jetzt haben wir noch eine vergütete Ausbildung. Das ruft Ungerechtigkeit und Ungleichheit hervor. Das ist eine Frage, die wir gemeinsam beantworten müssen, nicht nur wir hier in der Politik, sondern auch gemeinsam mit Trägern, Gewerkschaft und anderen Beteiligten. Am Ende brauchen wir – das ist mehrfach gesagt worden – mehr Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen, nicht nur in den Kindergärten, sondern auch in den Horten, aber auch in den Heimen. Deswegen können wir für eine bessere Ausbildung und für mehr Ausbildung von staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern nicht genug tun. Deswegen können wir das alles nicht auf die lange Bank schieben. Deswegen bin ich dankbar, dass es diese Regierung jetzt wieder gibt. Ich gehe mit Lust und Energie an die Aufgaben und Herausforderungen heran. In der AG „Zukunft Kindergarten“ müssen wir mit den Beteiligten besprechen, wie die Finanzierung bei dem regulären Angebot realisiert werden soll – nicht nur bei dem regulären Angebot, das wäre ein erster richtiger Schritt. Wichtig ist aber auch, wie sich die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung in Thüringen perspektivisch generell aufstellen soll. Das ist eine Herausforderung. Die müssen wir gemeinschaftlich meistern. Am Ende müssen wir, wenn wir zu einem Konsens kommen, auch die entsprechenden Rechtsetzungen, das Gesetz über die Kindergärten in Thüringen, die Kindertagesbetreuung in Thüringen, wenn notwendig auch haushaltsseitig, abdecken. Das ist uns allen klar. Ich möchte bloß einmal ausgesprochen haben, dass es mit einer Verabredung zwischen allen Beteiligten nicht getan ist. Wenn ich davon ausgehe, dass wir für diese Dinge bis zum Februar 2021 Zeit haben und dass es als Verabredung des Landtags zu verstehen ist, dann kann ich uns nur wünschen, dass wir auch an diesem Thema so fleißig – so zügig wie jetzt von Januar bis heute an diesem Antrag gearbeitet wurde – dranbleiben, dass wir dann spätestens Anfang des nächsten Jahres konkrete Ergebnisse haben. Das wünsche ich mir. Ich bin bereit, genau diesen Weg mit Ihnen zu gehen. Es ist ein gutes Zeichen, dass wir gerade bei der frühkindlichen Bildung und Erziehung unserer Kinder Hand in Hand gehen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher sichern

Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen nun zur Abstimmung, als Erstes über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/326. Wer ist dafür? Dafür sind alle Fraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir kommen als Zweites zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/154 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? Das sind – so wie ich sehen kann – alle Fraktionen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 10 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/50 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Jawohl, Herr Abgeordneter.

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Denny Jankowski AfD

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste! „Stadt der Schulabbrecher“ – so titelte die „Süddeutsche Zeitung“ am 22. November letzten Jahres. Die Stadt, die sich diesen zweifelhaften Titel verdient hat, ist Eisenach. Laut der Caritas-Studie „Bildungschancen 2019“ liegt der Anteil von Jugendlichen, die die Schule in Eisenach ohne Abschluss verlassen, bei fast 19 Prozent. Das heißt, fast jeder fünfte Schüler verlässt in Eisenach die Schule ohne Abschluss. Der Weg für die betroffenen Schüler ist vorprogrammiert. Ein Großteil von ihnen wird voraussichtlich keine Ausbildungsstelle finden. Viele werden in Leiharbeit mit niedrigem Anforderungsniveau landen, wenn sie überhaupt eine Anstellung finden. Das heißt, ihre Zukunft ist schon vor dem eigentlichen Start ins Berufsleben versperrt. Ein Weiter-So ist vor allem im Interesse der betroffenen Jugendlichen nicht hinnehmbar und hier muss schleunigst reagiert werden. Die Probleme in Eisenach bestehen aber auch nicht erst seit heute. Seit einigen Jahren wird vergeblich versucht, des Problems Herr zu werden. Der zuständige Sozialdezernent der Stadt Eisenach lässt in der „Thüringer Allgemeinen“ verlauten, dass er die Abbrecherquote nicht so negativ sehen will und für ihn die Gesellschaft zu sehr defizitorientiert sei. Bei solchen Aussagen muss man sich schon fragen, mit welcher Ernsthaftigkeit das Thema in Eisenach angegangen wird. Augenscheinlich bekommt die Stadt die Probleme nicht allein in den Griff, deswegen muss das Land eingreifen. (Beifall AfD) Wir fordern die Landesregierung deswegen mit unserem Antrag dazu auf, dem Landtag umfassend über die Problemlage in Eisenach zu berichten. Wir wollen, dass die Landesregierung unter anderem aufführt, wie sich die Anzahl der Schulabbrecher – aufgeschlüsselt nach Schuljahr, Schulart und Staatsangehörigkeit – entwickelt. Natürlich liegt auch der Verdacht nahe, dass auch der Lehrermangel und das rot-rot-grüne Prestigeprojekt der Inklusion die Situation maßgeblich verschlechtert haben. Deswegen wollen wir von der Landesregierung unter anderem erfahren, wie sich der Unterrichtsausfall in Eisenach in den letzten Jahren entwickelt hat und wie sich die Quoten von Schulabbrechern in Klassen, in denen inklusiv unterrichtet wird, im Vergleich zu Klassen, in denen keine Kinder mit Förderbedarf unterrichtet werden, verhalten. Die Probleme mit der hohen Anzahl von Schulabbrechern sind aber keineswegs nur auf Eisenach beschränkt. Thüringen liegt mit einer Schulabbrecherquote von rund 9 Prozent leider auf einem Spitzenplatz. Nur in Sachsen-Anhalt, Bremen und Berlin ist die Schulabbrecherquote höher. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass gerade Berlin und Bremen für unser Bildungssystem hier in Thüringen nicht als Maßstab dienen sollten. (Beifall AfD) Eisenach ist nur die Spitze des Eisbergs. Aber auch in anderen Regionen sind ähnliche Entwicklungen zu erkennen. Im Landkreis Sonneberg verlassen fast 15 Prozent der Schüler die Schule ohne einen Abschluss. Auch in Erfurt sind es fast 13 Prozent. Das sind alarmierende Zustände. Deswegen fordern wir in unserem Antrag, dass am Ende eines jeden Schuljahres die Landesregierung für ganz Thüringen detailliert berichten soll, wie viele Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen. Wir verlangen, dass die Landesregierung die Rahmenbedingungen schafft, damit alle Schüler in den Schulklassen angemessen und störungsfrei unterrichtet werden können. Dafür müssen zunächst die nötigen Hausaufgaben geleistet werden. Das heißt, wir brauchen zunächst die sächliche, räumliche und personelle Ausstattung an den Schulen, bevor Kinder mit Förderbedarf in den Unterricht inkludiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass ausländische Schüler zunächst über die sprachlichen Fähigkeiten verfügen, bevor sie am regulären Unterricht teilnehmen. Die derzeitige Situation mit den hohen Schulabbrecherquoten ist nicht hinnehmbar und hier muss schnell gehandelt werden, denn jeder Schüler, der die Schule ohne Abschluss verlässt, ist einer zu viel. (Beifall AfD) Vielen Dank. Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Jugend, Bildung und Sport.

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Henry Worm

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Somit eröffne ich die Aussprache. Als erste Rednerin hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor allem aber auch liebe Schülerinnen und Schüler, die heute hier dieser Debatte lauschen! Zum einen – das muss ich ganz deutlich sagen – ist es in der Tat so, jede Schülerin/ jeder Schüler, die/der die Schule ohne Abschluss verlässt, ist eine oder einer zu viel. Das ist uns, glaube ich, auch allen bewusst. Insofern ist es durchaus ein wichtiges Thema, über das wir hier reden. Die Frage ist nur, ob sich das tatsächlich zur Skandalisierung eignet, denn das Ziel unseres Schulgesetzes sagt schon jetzt, dass jedes Kind und jeder Jugendliche zum bestmöglichen Abschluss geführt werden soll, und das mit individueller Förderung konsequent von Anfang an. Der Hintergrund des AfD-Antrags – das ist gerade schon benannt worden – ist nicht nur ein Bericht in der „Süddeutschen Zeitung“, sondern auch eine Berechnung der Deutschen Caritas, welche die Daten der amtlichen Statistik zu den Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss ausgewertet hat. Die Caritas-Auswertung vergleicht dabei die amtlichen Daten von Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Abschluss aus den Jahren 2015 und 2017 und stellt die Ergebnisse auf Landkreisebene dar. Dabei lässt sich bestimmt auch über die Methodik streiten, aber – wie gesagt – es geht hier nicht um Zahlen, sondern es geht darum, dass die Schulabbrecherquote in Thüringen zu hoch ist, und das schon seit Langem. Das trifft übrigens auch nicht nur auf Eisenach zu, auch wenn Eisenach soziostrukturell vielleicht das eine oder andere Problem in seinen Stadtteilen mehr hat als beispielsweise andere Städte oder Landkreise. Es sind etwa 9 Prozent aller Schüler/-innen in Thüringen, die die Schule ohne einen Hauptschulabschluss verlassen, an den Berufsschulen sind es sogar 15 Prozent, die ohne Abschluss aus der Schule gehen. Das zeigt, dass Thüringen in seinen Anstrengungen, wirklich jedem Schüler/jeder Schülerin bestmöglich gerecht zu werden, nicht nachlassen darf. Es gibt aber viele unterschiedliche Faktoren, die dazu beitragen, dass es einigen Schüler/-innen nicht gelingt, den Schulabschluss zu erreichen. Das kann zum einen daran liegen, dass Lehrkräfte häufig wechseln. Es kann auch daran liegen, dass Teamarbeit an der Schule nicht funktioniert, sich Lehrer/-innen vielleicht auch zu sehr als Einzelkämpferinnen und Einzelkämpfer verstehen, oder auch einfach schlichtweg zu wenig Personal verfügbar ist, ein zu hoher Krankenstand herrscht und auch viel Unterricht ausfällt. Es können aber auch gesundheitliche Probleme sein, schwierige Bedingungen im Elternhaus, die Schülerinnen und Schüler daran hindern, ihre Potenziale in der Schule tatsächlich vollends zu entfalten. Unser Ziel jedenfalls ist und bleibt es, jede und jeden zum bestmöglichen Schulabschluss zu führen und den Anteil der Schulabgänger/-innen ohne Schulabschluss konsequent zu verringern. Daher setzen wir uns für ein voraussetzungsloses Recht auf Schulbildung für alle jungen Menschen ein und finden es auch richtig, die Schulpflicht so zu erweitern, dass sie tatsächlich gilt, bis ein erster Schulabschluss erreicht ist, und zwar für alle. Insbesondere braucht es individuelle Förderungen und Angebote, gerade beispielsweise für schulabstinente Schülerinnen und Schüler – das sind Schülerinnen und Schüler, die der Schule aus unterschiedlichsten Gründen gänzlich fernbleiben –, in der Kooperation von Schule und Jugendhilfe, wie beispielsweise auch den Ausbau der Schulsozialarbeit – das ist ja ein Thema, das wir hier in Thüringen gerade voranbringen. Außerdem wollen wir den Sprachförderbedarfen besser gerecht werden und haben uns deshalb mit SPD und Linken vorgenommen, die Sprachförderung konsequent weiter auszubauen. Wir brauchen definitiv mehr Kapazitäten für Deutsch als Zweitsprache in Schule und lehnen es ab, dass Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende sprachliche Fähigkeiten von der Schule ausgeschlossen werden. Das widerspricht nämlich unserem Menschenbild jedenfalls ganz fundamental. Bildung ist ein Menschenrecht und ganz besonders auch ein Kinderrecht, und die Schule ist der richtige inklusive Ort zum Erlernen einer Sprache. Auch über das Sitzenbleiben sollten wir politisch nachdenken. Hierbei ist wissenschaftlich erwiesen, dass dies fast ausschließlich negative Auswirkungen auf die Lernentwicklung hat und damit eher provoziert, dass es keine Schulabschlüsse gibt. Für uns ist auch klar: Wenn wir mehr Chancengerechtigkeit wollen, dann gehört die frühe Trennung nach der vierten Klasse mindestens auf den Diskussionsstand. Deswegen werben wir in Thüringen für die Gemeinschaftsschule, um diese auch zu einem echten Angebot für alle zu entwickeln. Schließlich geht es auch darum, dass wir Schülerinnen und Schüler nicht abschreiben, nur weil sie nicht gleich einen Schulabschluss erreichen. Stattdessen müssen wir ihnen auch beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zur Seite stehen, indem wir schulisch eine frühzeitig gut ausgestattete, praxisnahe und regional vernetzte Berufsorientierung gewährleisten. Andererseits brauchen wir entsprechende Förderangebote, auch und gerade an den Berufsschulen. Last, but not least geht es ausschließlich um gute Schule und damit um echte Schulentwicklung und leistungsfähige Schulen. Daher setzen wir uns für einen Qualitätsrahmen „Gute Schule“ ein und dafür, Schulen in ihren Entwicklungsprozessen auch konsequent zu unterstützen. All die genannten Herausforderungen werden wir in den kommenden Jahren anpacken; dies haben wir in der letzten Legislatur auch schon begonnen. Gemeinsam mit Linken und SPD wollen wir einen Weg zu einem chancengerechten, diskriminierungsfreien und leistungsfähigen Schulsystem auch weiterhin gehen, trotz schwieriger Rahmenbedingungen und dem Generationswechsel in den Lehrerzimmern. Wir sind uns sicher, dass es um gute Schule und um lebendige Schulentwicklung geht; Bildungsminister Holter hat hier unser volles Vertrauen und sein Ministerium die Herausforderungen auch auf der Agenda. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) So sind wir sehr gespannt, was sich aus dem „Dialog Schule 2030“ entwickelt, der bereits gestartet wurde und der genau auch solche Herausforderungen und Fragen mit allen Beteiligten beantworten soll. Zusammenfassend lässt sich für mich allerdings feststellen, dass der AfD-Antrag kein sinnvoller Beitrag zur Diskussion ist. Stattdessen brauchen wir entschlossenes bildungspolitisches Handeln, wie wir es auch vorschlagen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Baum, FDP-Fraktion, das Wort.

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Franziska Baum FDP

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne und am Livestream! Wir müssen, glaube ich, nicht darüber diskutieren, dass wir was falsch gemacht haben, wenn die Anzahl der Schüler steigt, die die Schule ohne Abschluss verlassen. Sie ist aber nur ein Zeichen für die aktuelle Problemlage. Und ob es uns weiterbringt, dass man jetzt den Blick nur genau auf Eisenach richtet, das weiß ich nicht. Lassen Sie mich aber an der Stelle mal einen konstruktiven Vorschlag machen. Grundsätzlich sollte gelten, dass alle Kinder in unserem Land die bestmöglichen Chancen erhalten, ihre Bildungskarriere zu starten, und dass die Schule dafür eine geeignete Grundlage bietet. Wir würden gern sehen, dass wir an mancher Stelle genauer hingucken und die Lage der Schule im Kontext des sozialen Raums besser erfassen. Wir sollten die anstehenden Herausforderungen langfristig im Blick behalten – und das hat die Kollegin Astrid Rothe-Beinlich auch schon in der letzten Plenarsitzung im Zusammenhang mit der Schulsozialarbeit gesagt –, um die Förderbedarfe erkennen zu können, bevor die Herausforderungen zu groß werden. Hier schlage ich vor, dass wir die Datenlage, die wir zu Schulen grundsätzlich haben, vielleicht ein bisschen aufbessern und an den Stellen genauer hingucken, wo Schulen aufgrund ihres sozialen Umfelds Herausforderungen haben. Die Herausforderungen sind generell allseits bekannt: Wir brauchen Lehrerinnen und Lehrer und die Lehrerinnen und Lehrer brauchen Zeit und Freiraum, um sich um Unterricht und Schule zu kümmern, um sich um die Fälle zu kümmern, die Schwierigkeiten haben. Gleichzeitig müssen wir aber anerkennen, dass es Schulen gibt, die aufgrund ihres ganz eigenen Einzugsbereichs mit spezifischen Herausforderungen konfrontiert sind. Hier müssen wir genauer hinsehen. Hier muss es unsere ganz besondere Aufgabe und unser Ziel sein, die Entfaltung der Menschen mit all ihren Talenten und Potenzialen zu fördern, und das meint jede Schülerin und jeden Schüler. Schulen und die Pädagoginnen und Pädagogen, die sich an solchen sozialen Brennpunkten für die Bildung junger Menschen engagieren, verdienen es, vom Land Thüringen entsprechende Unterstützung zu erhalten. (Beifall FDP) Es geht hier gar nicht um singuläre Projekte, egal ob jetzt in Eisenach oder sonst irgendwo, es geht um durchdachte Konzepte, die praxisorientiert und wissenschaftlich fundiert gestaltet sind. Wir können hier auf verschiedene Erfahrungen auch aus anderen Bundesländern zurückgreifen, was Schulen brauchen, um auch unter herausfordernden Bedingungen allen eine Chance zu bieten. In NordrheinWestfalen gibt es ein Konzept, was mir persönlich sehr gut gefällt und dort auch breite Unterstützung von Schulen und Verbänden gefunden hat. Es geht um die Talentschule, die dort von der FDP-Bildungsministerin Yvonne Gebauer eingeführt wurde und derzeit erprobt und wissenschaftlich begleitet wird. In vielen Punkten entspricht dieses Konzept dem, was die Stadt Eisenach als Bedarf formuliert hat, gerade im Zusammenhang mit den Ansprüchen, die Schulen bringen, wo viele Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen. Die Talentschule setzt darauf, dass Schulen in sozialen Brennpunkten zielgerichtet mit mehr Personal, Mitteln und Stunden ausgestattet werden. Sie geben sich dann ein natur- oder kulturwissenschaftliches Profil, es wird vermehrt auf Sprachförderung gesetzt, es gibt besondere Kapazitäten, um am Schulklima zu arbeiten und um die Schulentwicklung voranzubringen. Es lassen sich durchaus Gelingensbedingungen aufstellen, was das Unterrichten in herausfordernden Kontexten angeht, was auch die Führungsqualitäten und die Schulentwicklungskompetenzen in den Schulen angeht. Da braucht es Fortbildung, da braucht es aber vor allem auch Zeit und da braucht es Teamkonzepte für das Unterrichten, da braucht es Gesundheitsprävention für die Lehrerinnen und Lehrer. Es geht also um Beziehungsarbeit innerhalb der Schule, mit den Eltern und in der Vernetzung nach außen. Um solche Konzepte passgenau umsetzen zu können, brauchen Schulen Handlungsfreiheit, Entscheidungskompetenzen, sie brauchen von Parlament, Regierung und Ministerien ausreichend Mittel und Freiheiten, Daten und Beratungen. Aber die Schulleiterinnen und Schulleiter vor Ort, auch die kommunalen Träger brauchen vor allem die Freiheit, selbstverantwortlich die notwendigen Wege gehen zu können. (Beifall FDP) Was wir auf politischer Ebene tun müssen, ist, umfassende und durchdachte Konzepte zu entwickeln, um Schulen ihre Arbeit zu erleichtern. Lassen Sie uns solche Konzepte beobachten und uns solche Vorbilder zunutze machen, damit wir allen Schülerinnen und Schülern in diesem Land die beste Bildung ermöglichen können. Wir brauchen da konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Das sehen wir jetzt im Antrag der AfD nicht und lehnen ihn daher ab. Danke schön. (Beifall FDP)

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Henry Worm

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Dr. Hartung, SPD-Fraktion, das Wort.

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Thomas Hartung SPD

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich gleich zu Anfang Folgendes feststellen: Die Schulabbrecherquote ist in Thüringen mit aktuell rund 9 Prozent viel zu hoch. Wir liegen damit deutlich über dem Bundesschnitt von 7 Prozent, aber – und auch das gehört zur Wahrheit dazu – dieses Problem trifft nicht nur Thüringen, es trifft ganz Ostdeutschland. Das ist auch nicht erst seit Kurzem so, sondern es besteht seit vielen Jahren. Beispielhaft nenne ich hier nur einen Artikel aus der „Süddeutschen Zeitung“ vom 24. Juni 2013 – vor Rot-Rot-Grün, da hat noch Schwarz-Rot regiert. „Mehr Schulabbrecher im Osten“ lautet die Überschrift. „Auffällig ist“, heißt es in diesem Artikel, „dass in Ostdeutschland ein größerer Anteil die Schule ohne Abschluss verlässt als im Westen. […] Während der Anteil der Schulabbrecher an der gleichaltrigen Wohnbevölkerung in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und im Saarland um die fünf Prozent liegt – und damit nahe an dem Ziel von Bund und Ländern –, rangiert der Wert in Brandenburg bei 8,6 Prozent, in Thüringen bei 7,9 Prozent sowie Berlin und in Sachsen bei ungefähr zehn Prozent. Sachsen-Anhalt (12,1 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (13,3 Prozent) bilden die unrühmliche Spitze der Tabelle. Damit ist in der Hauptstadt sowie in den neuen Bundesländern das Risiko, ohne Abschluss die Schule zu verlassen, bis zu doppelt so hoch wie in den südlichen Bundesländern.“ Schon dieses Zitat, sehr geehrte Damen und Herren, zeigt, dass die im Antrag der AfD vorgenommene Simplifizierung hier völlig unangemessen ist und dass es eben nicht so ist, dass die – wie im AfD-Antrag behauptet – durch die Landesregierung forcierte Integration und Inklusion schuld ist, dass es hier zu höheren Abbrecherquoten kommt. Wie gesagt, der Artikel ist von 2013, also vor Rot-RotGrün geschrieben, also wir haben dieses Problem schon länger. Wenn wir uns die Ursache näher anschauen, müssen wir feststellen, dass es ganz Ostdeutschland betrifft, und wir müssen anerkennen, dass es hier schwierigere soziale Umstände gibt als in Westdeutschland. Wir haben mit einer regional und strukturell verfestigten Arbeitslosigkeit zu tun. Wir haben wirtschaftlich und demografisch abgehängte Regionen. Wir haben Perspektivlosigkeit, die dazu führt, dass viel zu viele Jugendliche ihre schulische Ausbildung nicht als Weg aus dieser Misere heraus sehen. Und auch die Stadt Eisenach ist zu Unrecht in diesen Fokus gerückt. Ja, 2017 hatte die Stadt bundesweit die höchste Quote an Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Abschluss vorzuweisen. Ja, diese Quote hat sich zwischen 2015 und 2017 verdoppelt und ja, die Schulabbrecherquote konzentriert sich offensichtlich auf zwei Schulen in Eisenach in einem schwierigen sozialen Umfeld. Aber die Stadt ist doch nicht untätig geblieben. Sie hat ein kommunales Bildungsmanagement eingeführt und sie hat im Rahmen der Möglichkeiten der ESF-Schulförderrichtlinie einen eigenen Aktionsplan auf die Beine gestellt und arbeitet daran, diese Schwerpunktschulen besser bei der Reduzierung der Abbrecherquote zu unterstützen. Über diese positiven Nachrichten könnte man sich freuen. Man könnte der Stadt Eisenach seine Unterstützung zusagen und man könnte sie auch deswegen unterstützen, weil wir alle wissen, dass diese ergriffenen Maßnahmen noch Jahre brauchen, bis sie tatsächlich eine nachhaltige Wirkung entfalten können. Man kann aber auch, wie das die AfD tut, Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund oder mit erhöhtem Förderbedarf an den Pranger stellen. (Unruhe AfD) Man kann pauschal die Eisenacher Pädagoginnen und Pädagogen angreifen oder wahrheitswidrig behaupten, dass durch die Mittel des ESF hier eine Verschlechterung herbeigeführt wird, anstatt anzuerkennen, dass hier eine Verbesserung geplant ist. Für solchen Populismus stehen wir als SPD nicht zur Verfügung. Wir wollen Schulen im schwierigen sozialen Umfeld sächlich und personell grundsätzlich besser ausstatten. Wir wollen eine an Sozialindikatoren orientierte Ressourcenvergabe für alle Bildungseinrichtungen ab der Kita und wir wollen Schulen mit einem erhöhten Bedarf an Betreuungsund Förderleistungen besser ausstatten. Das ist aus unserer Sicht der entscheidende Weg, aus dieser Krise herauszukommen. Wir sehen den AfDAntrag nicht nur als nicht hilfreich, er ist irreführend und daher gehört er abgelehnt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Jankowski von der AfD-Fraktion das Wort.

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Denny Jankowski AfD

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste! Eisenach, so könnte man meinen, hat für Thüringer Verhältnisse super Voraussetzungen. Die Stadt ist gut an die Infrastruktur angebunden und dank der Automobilindustrie gibt es viele gute Jobs in der Region. Die Wirtschaftskraft der Region gehört mit zu den höchsten in ganz Thüringen und befindet sich auf einem Niveau mit Jena und mit Erfurt. Trotz dieser guten Bedingungen läuft die Schulabbrecherquote komplett aus dem Ruder und seit 2015 hat sich die Abbrecherquote sogar mehr als verdoppelt. Seit Jahren wird in Eisenach einseitig versucht, durch Schulsozialarbeit die Probleme in den Griff zu bekommen. Seit 2016 sind über ein ESF-Projekt geförderte sogenannte Lerncoaches im Einsatz. Diese konnten die Probleme allerdings nicht lösen. Ganz im Gegenteil: Die Schulabbrecherquote ist in dieser Zeit sogar noch deutlich gestiegen. Und was macht man in Eisenach? Das aus dem Europäischen Sozialfonds geförderte Projekt wurde im Sommer letzten Jahres um weitere zwei Jahre verlängert und sogar ausgebaut. Nun gibt es zukünftig zu den Lerncoaches auch noch Teamteacher. Die Linke-Oberbürgermeisterin, die selbst Sozialpädagogin ist, hält anscheinend die Schulsozialarbeit für ein Allheilmittel. Wenn man die Schulen nur genug mit Schulsozialarbeitern zuschüttet, werden sich die Probleme schon von allein lösen. Eisenach wird in ein sozialpädagogisches Testgelände verwandelt, in dem Sozialarbeiter nach Herzenslust rumexperimentieren können. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Wer hat denn das gesagt?) Dass aber Schulsozialarbeit nicht die Lösung sein kann, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Fake News!) zeigt schon der Lebenslagenbericht der Stadt Eisenach aus dem Jahr 2018. Darin wird festgestellt, dass sich nur 3 Prozent der Schüler bei Problemen überhaupt einem Schulsozialarbeiter anvertrauen – das, obwohl laut dem Bericht in Eisenach auch ohne das Projekt an allen Schulen flächendeckend Schulsozialarbeiter vorhanden waren. Das zeigt, ein weiterer Ausbau der Schulsozialarbeit ist eine Sackgasse. (Beifall AfD) Es mag sicherlich freundlich erscheinen, wenn versucht wird, über vertrauensbildende Maßnahmen Kontakt zu den Jugendlichen zu knüpfen, dass versucht wird, sie auf den richtigen Weg zu bekommen. Nur brauchen solche Prozesse zum Teil Jahre. Diese Zeit haben die betroffenen Jugendlichen nicht. Die betroffenen Jugendlichen riskieren ihre Zukunft und brauchen schnelle und effektive Hilfe. (Beifall AfD) Und wenn der Leiter des Schulamts Thüringen gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ verlauten lässt – ich darf zitieren –, dass es „bei manchem Schüler […] schon ein Erfolg“ ist, „wenn er überhaupt die Schule besuche, auch wenn er den Abschluss nicht schaffe“, dann frage ich mich schon, wofür die Schulsozialarbeit in Eisenach überhaupt eingesetzt wird. (Beifall AfD) Wir haben in Deutschland eine Schulpflicht und das bedeutet nicht, dass man den Eltern und den Schülern gut zureden muss, damit sie sich vielleicht mal dazu bequemen, zur Schule zu gehen. Wenn die Schulpflicht verletzt wird, dann muss der Staat gefälligst eingreifen. Das ist nicht Sache von Sozialarbeit. Wenn alle Stricke reißen, müssen Konsequenzen folgen, ob in Form von Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber den Eltern oder den entsprechenden Schülern, wenn sie alt genug sind, bis hin zu finanziellen Sanktionen gegenüber dem Elternhaus. Es gehört eben auch zum Lernprozess, dass man die Konsequenzen von Entscheidungen auch spürt. (Beifall AfD) Es ist eben nicht sozial und menschenfreundlich, wenn man zulässt, dass Jugendliche sich ihre Zukunft verbauen, und es ist eben nicht sozial und menschenfreundlich, wenn man zulässt, dass sie ohne einen Abschluss in eine Zukunft in staatlicher Abhängigkeit steuern. Die gute Bildung ist Grundstein, um später eine finanzielle Unabhängigkeit zu erreichen und um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Dies bedeutet eben auch, dass man nicht alles durch Kuschelpädagogik mit Samthandschuhen erreichen kann. (Beifall AfD) Wir müssen die Jugendlichen zu mündigen Erwachsenen erziehen und dazu bedarf es teilweise auch der pädagogischen Strenge. Die Jugendlichen müssen lernen, was Eigenverantwortung bedeutet, denn auch im späteren Leben werden sie nicht auf Schritt und Tritt von Sozialarbeitern gepampert, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Hätte man das Geld der letzten Jahre, das in die Schulsozialarbeit gesteckt wurde, in Nachhilfeprojekte und Lernhilfen investiert, wäre es wahrscheinlich besser aufgehoben gewesen. Denn den zahlreichen Jugendlichen, die in den letzten Jahren die Schule ohne Abschluss verlassen haben, hilft es reichlich wenig, wenn man beteuert, dass ein Sozialarbeiter teilweise seine Zeit braucht und vielleicht in vier, fünf oder sechs Jahren Erfolge verzeichnen könnte. Für die betroffenen Jugendlichen ist die Zukunft verbaut. Es wäre Aufgabe der Politik gewesen, sie davor zu schützen. (Beifall AfD) Die Probleme, die in Eisenach besonders stark zutage treten, sind aber keineswegs nur auf Eisenach beschränkt, sondern vielmehr ein strukturelles Problem in ganz Thüringen. Wir haben einen gravierenden Lehrermangel, der die Lehrer mehr und mehr an die Belastungsgrenzen bringt. Und wäre der Lehrermangel nicht schon Problem genug, verfrachtet die rot-rot-grüne Landesregierung Kinder mit Förderbedarf in den regulären Unterricht, ohne vorher für die personelle Ausstattung zu sorgen, ohne vorher für die nötige Qualifizierung der Lehrer zu sorgen und ohne vorher für die nötige räumliche und materielle Ausstattung an den Schulen zu sorgen. Wir fordern die Landesregierung deswegen dazu auf, sicherzustellen, dass die sächliche, räumliche und personelle Ausstattung an den Schulen verbessert wird, damit auch Klassen mit Inklusionsmaßnahmen angemessen beschult werden können. (Beifall AfD) Und wäre dies nicht genug zusätzliche Belastung für die Lehrer, kommen obendrauf auch noch Kinder mit Migrationshintergrund und fehlenden Sprachkenntnissen. Laut Lebenslagenbericht der Stadt Eisenach sind es allein 2018 in Eisenach 107 Grundschulkinder und 69 Schüler, die die Regelschule besuchten, die einen Förderbedarf für einen Vorkurs bzw. Grundkurs für Deutsch als Zweitsprache haben. Man kann sich wirklich fragen, wie Fachunterricht an der Regelschule durchgeführt werden soll mit Schülern in der Klasse, die teilweise Deutsch auf Vorkursniveau verstehen. Ein angemessener Unterricht ist unter solchen Bedingungen nicht möglich. (Beifall AfD) Wir fordern die Landesregierung deswegen dazu auf, dass sichergestellt wird, dass die sprachlichen Fähigkeiten geprüft und gegebenenfalls vor einer Beschulung in den regulären Unterricht im ausreichenden Umfang vermittelt werden. Der reguläre Fachunterricht ist nicht der richtige Ort für die Vermittlung von Deutsch als Fremdsprache. (Beifall AfD) Und nur wenn die nötigen sprachlichen Voraussetzungen erfüllt sind, darf dann eine reguläre Beschulung in den regulären Klassen stattfinden. Dass wir nicht überall in Thüringen Abbrecherquoten wie in Eisenach haben, ist vor allem den engagierten und motivierten Lehrern zu verdanken, die trotz der schlechten Rahmenbedingungen und der zusätzlichen Belastungen, die ihnen durch die rotrot-grüne Landesregierung auferlegt wurden, einen klasse Job leisten. Wir fordern deswegen in unserem Antrag die Landesregierung dazu auf, dafür zu sorgen, dass die Lehrer endlich auch die entsprechenden nötigen Rahmenbedingungen vorfinden. Vielen Dank. Und ich beantrage die Verweisung an den zuständigen Ausschuss. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Torsten Wolf Die Linke

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, sehr geehrte Gäste, insbesondere die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte, die hier mit zuhören! Jetzt wissen wir so ziemlich genau, was die AfD nicht will, unter anderem Schulsozialarbeit. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Schulabbre- cherquoten wollen wir nicht! Aber das haben Sie nicht verstanden!) Wir haben Ihnen sehr gut zugehört, zumindest dem Kollegen Ihrer Fraktion, Herr Möller. Und das hat er ja schon zur Veränderung des ThürKJHAG gesagt, zur Verdopplung der Schulsozialarbeit, dass es für die AfD gänzlich entbehrlich ist, dass Sie sich vorstellen, dass mit einer rigiden, autoritären, pädagogischen Herangehensweise, die Probleme an den Schulen zu lösen wären. (Zwischenruf aus dem Hause: Fake News!) Nein? Es kann sofort nachgelesen werden im Protokoll. Das sind keine Fake News. Das allerdings ist eine Schulpolitik, die den 70erJahren entspricht, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ist Ihre private Interpretation!) das muss ich hier ganz klar so sagen, und die nicht von uns geteilt wird, weil sie eben nicht den Herausforderungen entspricht, vor denen die Pädagoginnen und Pädagogen und die Eltern heute stehen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eigentlich wollte ich, meine sehr geehrten Damen und Herren, noch mal öffentlich auch meine Glückwünsche ausdrücken und mich freuen, dass Minister Holter und auch die neue Staatssekretärin Heesen hier heute anwesend sind bzw. schon anwesend waren und zukünftig wieder ihren Dienst versehen. Denn wie wichtig es ist, dass wir, was Astrid Rothe-Beinlich schon gesagt hat, einen kontinuierlichen Prozess der Weiterentwicklung in den Schulen, insbesondere was die Voraussetzungen für gute Schule anbetrifft, haben – Kollegin Baum, wir sind ja auch mit in der Steuergruppe involviert –, das sieht man insbesondere bei dem heutigen Thema. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit hier im Hohen Haus und natürlich auch im Ausschuss, sehr geehrter Herr Minister. Schön, dass Sie wieder da sind! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag der AfD „Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher[innen] minimieren“ geht diese Fraktion formal zwei wichtige Themen an. Sie geht der Frage nach, wie man die Zahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss reduziert, und insbesondere eben auch, wie man Berufsorientierung an den Schulen verstetigt. Andererseits macht der Titel und vor allem die Begründung deutlich, dass er ideologiegetrieben ist und einen Einblick in das gibt, was den Familien, den Kindern und vor allem den für Bildung Verantwortlichen und Tätigen droht, wenn die AfD hier irgendwann mal Verantwortung übernehmen würde: erstens Ausgrenzung statt Integration, zweitens Exklusion statt Inklusion und drittens Trennung statt Förderung von Kindern. Genau das steht in Ihrem Antrag. Anlass für die AfD-Feststellung eines sogenannten Bildungsnotstands in Eisenach ist eine Studie der Caritas zu – Zitat – „Bildungschancen vor Ort“ in Zusammenarbeit mit dem rheinisch-westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung und einem entsprechend reißerischen und dem Thema nicht angemessenen Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ mit dem Titel „Stadt der Schulabbrecher“. Darin wird festgestellt, dass in Eisenach 2017 19 Prozent der Schüler/-innen die Schulen ohne Abschluss verlassen haben und dass dem eine Verdopplung von 2015 auf 2017 zugrunde liegt. So weit, so alarmierend. Sehr geehrte Damen und Herren, als Erstes möchte ich mich bei den Initiatoren und den Autoren der Studie bedanken. Sie haben deutschlandweit auf ein drängendes Problem verwiesen, uns mit regionalen Zahlen ausgestattet und acht Punkte als Handlungsempfehlung mitgegeben, die ich zwar gänzlich überhaupt nicht in dem Antrag der AfD wiederfinde, aber die es hier anzusprechen lohnt und die hier vor Ort heute schon sehr erfolgreich umgesetzt werden. Ob die zur Erklärung gewählten sozioökonomischen Faktoren methodisch richtig gewählt sind – Kollegin Rothe-Beinlich ist schon darauf eingegangen –, um das Forschungsfeld hinreichend zu erhellen, darüber kann man trefflich diskutieren. Der besondere Wert dieser Studie besteht in der besseren Vergleichbarkeit und der Anschlussfähigkeit der Empfehlung. Doch als Erstes empfehle ich, nicht wie die AfD Äpfel mit Birnen zu vergleichen, also urbane mit ländlichen Räumen – das machen Sie nämlich in Ihrem Antrag –, sondern ländliche Räume und Städte zu vergleichen, weil die tatsächlich sehr unterschiedlich sind. Vergleichen wir also besser zwei Städte miteinander. Ich wähle hier die kreisfreie Stadt Eisenach mit der kreisfreien Stadt Jena. Erste Feststellung: Der Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss liegt in Eisenach 2017 – wie schon gesagt – bei 18,85 Prozent, in Jena bei 3,11 Prozent. Im Begründungsteil der AfD sehen wir zwei Erklärungsfaktoren: Erstens, nach Meinung der AfD wäre durch Inklusion und zweitens Integration von Kindern mit Migrationshintergrund erklärbar, wie hoch der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss ist. Faktencheck: In Jena liegt der Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund bei 11,3 Prozent – Quelle: Erster Jenaer Bildungsbericht 2018 –, in Eisenach bei 8,94 Prozent. Wir erinnern uns, Jena hat 3 Prozent Abgänger ohne Abschluss, Eisenach 19 Prozent. Der durchschnittliche Anteil liegt in Thüringen tatsächlich bei 5,22 Prozent. Ergo: Jena hat an Schülern mit Migrationshintergrund einen Anteil von 220 Prozent im Vergleich zum Anteil im Landesschnitt, Eisenach einen Anteil von 71 Prozent im Vergleich zum Landesschnitt, was im Übrigen ziemlich normal ist, weil wir ja hier von urbanen Räumen reden. Zweite Feststellung der AfD, Inklusion wäre eine wesentliche Ursache für Schülerzahlen ohne Abschluss. Faktencheck: Die Quote der Schüler und Schülerinnen, die an einer Förderschule unterrichtet werden, liegt in Eisenach bei 5,87 Prozent, in Jena bei 0,48 Prozent. In Thüringen liegt diese Quote bei 3,4 Prozent, ergo hat Eisenach eine 72 Prozent höhere Quote von Schülern und Schülerinnen, die an einem Förderzentrum unterrichtet werden, also nicht inkludiert sind. Jena liegt aber nur bei 14 Prozent der durchschnittlichen Quote in Thüringen. Jena ist im Übrigen deutschlandweit die Stadt, die bei der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern am weitesten ist. Wissen sollte man, dass in etwa drei Viertel aller Schüler und Schülerinnen an einer Förderschule die Schule ohne einen regulären Abschluss verlassen. Man muss also schon deutlich ideologisch verblendet sein, wenn man die Aussage der AfD vor diesem Faktenhintergrund tatsächlich noch teilt. Tatsächlich weisen die Autoren der Studie selbst darauf hin – und zwar völlig korrekt –, dass ein Trennschulsystem die Abschlussfähigkeit der Schülerinnen und Schüler deutlich schwächt. Oder anders gesagt: Diejenigen, welche Schülern die beste Chance auf einen schulischen Abschluss geben wollen, sollten sich wie in Jena und in vielen anderen Schulen – wo im Übrigen in Jena der AfD-Wähleranteil thüringenweit am niedrigsten liegt – für ein konsequentes inklusives Schulsystem einsetzen, und beste Integration von Schüler/-innen mit Migrationshintergrund dazu. Ja, und dazu braucht es Voraussetzungen. Aber genau die haben wir in unserem neuen Schulgesetz und in den Haushaltsgesetzen formuliert. Kollegin Baum ist vorhin auf die Talentschule in NRW eingegangen – das ist ein Weg. In Jena gibt es die Werkstatt-Schule – das ist auch ein Weg. Ja, Schulen sollten und haben auch in Thüringen die Möglichkeit, sich nach ihrem Schulkonzept zu entwickeln, natürlich im Rahmen des Schulgesetzes, im Rahmen der Stundentafel etc. Aber wir bieten eben gerade jeder Schule die Möglichkeit, sich in diesem Rahmen zu entwickeln. Um noch mal auf das Schulgesetz einzugehen – nein, meine Redezeit ist gleich zu Ende. (Beifall CDU) Ich möchte abschließen mit dem Hinweis, dass die Empfehlungen, die acht Punkte, die in der Studie gegeben werden, in Eisenach zu sieben Punkten gänzlich umgesetzt worden sind und der achte Punkt wird derzeit vorbereitet. Es ist eine enge Kooperation mit dem Ministerium und auch mit anderen Kommunen derzeit in Absprache, sodass sich Eisenach auf dem Weg befindet.

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Henry Worm

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Torsten Wolf Die Linke

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Vielen Dank, Herr Präsident. Und wer Eisenach schlechtredet, sollte sich hier nicht hinstellen und von Bürgerlichkeit reden. Das gehört sich gar nicht. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Walk, CDU-Fraktion, das Wort.

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Raymond Walk CDU

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne! Keine Frage und völlig unstrittig: Der vorliegende Antrag der Fraktion der AfD greift ein wichtiges Thema auf, das haben alle Rednerinnen und Redner bereits ebenfalls festgestellt. Ein Fakt ist: In Thüringen verlassen einfach zu viele Schülerinnen und Schüler die Schule ohne einen Schulabschluss, und das darf uns allen keine Ruhe lassen, denn hier geht es um Berufsperspektiven und um Lebenschancen junger Menschen. Die Zahlen – darauf wurde auch schon abgestellt, auch wenn die nicht alle gleich waren, weil unterschiedliche Statistiken herangezogen wurden – in Thüringen belegen, dass im Schuljahr 2018/2019 8,9 Prozent der Schulabgänger an allgemeinbildenden Schulen die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen. In Zahlen heißt das genau – und dahinter verbergen sich auch Schicksale –: 1.627 Schüler verlassen die Schule ohne einen Abschluss. Laut der im Sommer 2019 vorgestellten Bildungschancen-Studie der Caritas lag der Bundesdurchschnitt 2017 bei 6,9 Prozent. Wenn man das jetzt im Saldo sieht, bedeutet das also: In Thüringen verlässt etwa ein Fünftel mehr Schüler ohne einen Schulabschluss die Schule als im Bundesdurchschnitt. Ein weiterer Fakt ist, dass vor dem Antritt von RotRot-Grün, also im Schuljahr 2013/2014 – ich glaube, das ist schon wichtig zu erwähnen –, die Zahl der Schulabbrecher in Thüringen auch noch bei 7,1 Prozent lag. Die zentrale Frage muss also lauten: Was sind die Gründe für diese Entwicklung der Schulabbrecherquote in Thüringen und wie kann man diesem Trend entgegenwirken? Die Fraktion der AfD, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, macht es sich in ihrem Antrag einfach zu einfach. Ich will zwei, drei Punkte aus dem Antrag aufgreifen: In I. wird fast ausschließlich die Situation der Stadt Eisenach hinterfragt, anstatt die Problematik thüringenweit in den Blick zu nehmen, und unter II. Ziffern 2 und 3 werden bereits die Schuldigen ausgemacht. Wie so oft bei der Fraktion der AfD sind das offenbar die ausländischen Schülerinnen und Schüler und die fehlende sächliche, räumliche und personelle Ausstattung in Klassen, in denen auch Schüler mit Förderbedarf unterrichtet werden. Meiner Ansicht nach greift das deutlich zu kurz und wird dem vielschichtigen Thema – das haben wir eben schon von den anderen Rednern gehört – warum Schülerinnen und Schüler unsere Schule ohne einen Schulabschluss verlassen, eben gerade nicht gerecht, auch wenn beide Punkte für sich betrachtet durchaus richtig sind. Denn auch die CDU hat sich immer dafür starkgemacht, Vorschaltklassen einzurichten, in denen ausländische Kinder und Jugendliche zunächst die deutsche Sprache erlernen und sich auch mit den kulturellen Grundlagen unseres Landes vertraut machen können. So können sie – das ist unsere feste Überzeugung – anschließend dem regulären Unterricht auch besser folgen. Dass die Strategie der Landesregierung, auch Kinder ohne Sprachkenntnisse direkt in die regulären Klassen zu schicken, eben nicht aufgeht und ausländischen Jugendlichen den Start in Ausbildung und Beruf unnötig erschwert, das ist wissenschaftlich belegt, nämlich ganz konkret in der INSM-Bildungsmonitor-Studie vom letzten Jahr. Die hat das eindrücklich belegt – ich komme gleich zu den Zahlen. Demnach erreichten im Jahr 2017 in Thüringen 46,8 Prozent – also fast die Hälfte aller ausländischen Schulabsolventen – eben keinen Abschluss. Das ist der schlechteste Wert – auch das gehört zur Wahrheit dazu – aller Bundesländer. Im Bundesdurchschnitt lag dieser Wert bei 18,1 Prozent und bei uns liegt er dreifach höher bei 46,8 Prozent, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen – ich habe es ausgeführt. Natürlich ist auch eine Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die sächlichen, räumlichen und personellen Gegebenheiten vor Ort ignoriert, eben nicht geeignet, diese Schülerinnen und Schüler zu einem Schulabschluss zu führen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das sind aber bei Weitem nicht die einzigen Handlungsfelder, um der steigenden Zahl von Schülern entgegenzuwirken, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen. Schaut man zum Beispiel etwas tiefer in die Vergangenheit, dann sieht man, dass die Schulabbrecherquote in den Jahren 2000/2001 – also etwa vor 20 Jahren – und im Schuljahr 2007 und 2008 erheblich und fast kontinuierlich zurückgegangen ist; von 12,6 Prozent – über diese Zahl würden wir uns heute freuen – auf etwa die Hälfte, auf 6,9 Prozent, sank die Schulabbrecherquote im Zeitraum 2001 bis 2008. Dazu haben unter anderem Praxisklassen und der Schulversuch zum freiwilligen zehnten Schuljahr beigetragen. Das von der CDU-Fraktion entwickelte Konzept der Oberschule mit einer individuellen Schulausgangsphase sollte diese guten Erfahrungen aufnehmen und weiterentwickeln. Leider ist unter Rot-Rot-Grün keiner dieser Ansätze wirklich mit hoher Priorität versehen gewesen und deswegen wundert es uns auch nicht, dass diese Ansätze nicht weiterverfolgt wurden. Will man aber die Schulabbrecherquote und auch die Zahl derer, die in der Schule über einen längeren Zeitraum hinweg unentschuldigt fehlen, tatsächlich senken, lohnt sich durchaus auch noch ein Blick in diese Konzepte. Denn es gibt Schüler, die müssen über ein konkretes Ziel, wie man etwa über eine Perspektive in beruflicher Hinsicht weiter vorankommen kann, erst zum Lernen motiviert werden. Näher muss man sich natürlich auch die regionalen Unterschiede anschauen, das haben alle anderen vor mir auch schon deutlich gemacht. Die Fraktion der AfD bezieht sich in ihrem Antrag ausschließlich auf die Stadt Eisenach. 19 Prozent – das wissen wir inzwischen – verlassen dort die Schule ohne einen Schulabschluss. Interessant wäre natürlich auch die Frage, was in anderen Thüringer Regionen passiert, um auch dort die Ursachen und die regionalen Unterschiede herauszuarbeiten. Wir haben als CDU-Stadtratsfraktion dieses wichtige Thema aufgegriffen und die Stadtverwaltung aufgefordert, uns über die Situation, Bekämpfungsansätze und Maßnahmen zu berichten. Inzwischen ist die Antwort da und die Zahlen sagen, 2018/2019 haben in Eisenach 119 Schüler die Schule ohne Abschluss verlassen und zuvor waren es noch 136, also ein leicht rückläufiger Verlauf entgegen dem, was die AfD eben behauptet hat. Ich würde gern die Gelegenheit noch mal aufgreifen – auch das klang schon an –, mich ausdrücklich bei den vielen Kolleginnen und Kollegen, Lehrerinnen und Lehrern und Sozialpädagogen in Eisenach zu bedanken. Ich habe in meinem persönlichen Umfeld viele, die in dem Bereich tätig sind. Ich weiß, dass sie an der Grenze dessen sind, was sie für ihre Schülerinnen und für ihre Schüler leisten können. Dafür sage ich – ich glaube auch im Namen des ganzen Parlaments, auch meiner Eisenacher Kollegen hier im Landtag – ein herzliches Dankeschön. (Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Gegensatz zu dem, was ich auf der einen Seite gehört habe, bin ich fest davon überzeugt, dass ein Erfolg versprechender Ansatz das enge Zusammenwirken aller beteiligten Schulen, Schulträger, zuständigen Ämter und natürlich der Elternschaft ist. Die Stärkung der Schulsozialarbeit ist eben – und davon bin ich wirklich überzeugt – ein wichtiger und ein wesentlicher Baustein für einen erfolgreichen Schulabschluss. Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Ideologische Experimente wie die Aktivitäten gegen die Förderschule, die Bevorzugung der Gemeinschaftsschulen gegenüber den Regelschulen oder eine Inklusion ohne entsprechende Rahmenbedingungen helfen uns dabei nicht weiter. Stattdessen muss die Schulqualität endlich wieder in den Fokus der Bildungspolitik rücken. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Vielfalt der unterschiedlichen Bildungswege und die Vielfalt der Schulangebote hier der richtige Weg sind. Entscheidend ist doch die richtige Schule für jeden statt eine Schule für alle. (Beifall CDU) Abschließend: Der AfD-Antrag greift zu kurz, deswegen werden wir diesen ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Henry Worm

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt eine weitere Redemeldung aus den Reihen der AfD-Fraktion. Herr Abgeordneter Aust, Ihre Redezeit beträgt noch 2 Minuten und 45 Sekunden.

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René Aust AfD

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schüler! Eines will ich hier nicht stehen lassen: dass wir den Schülern mit Förderbedarf oder mit Migrationshintergrund die Schuld daran geben würden. Wir geben Ihrer miserablen Bildungspolitik die Schuld an diesen Zuständen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das steht so in Ihrem Antrag!) Das ist erst mal das Allererste. Das Zweite ist: Sie haben recht, und zwar damit, dass diese Zustände schon viel länger bestehen. Aber Sie haben sie die letzten fünf Jahre eben nicht gelöst. Darum wurden Sie am 27. Oktober auch abgewählt, auch wenn Sie es bis heute nicht gemerkt haben. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: 32 Pro- zent!) Das Dritte ist, warum Sie es nicht gemerkt haben. Das ist nämlich der folgende Grund: weil Sie gestern diesen Leuten wieder ins Amt verholfen haben. Das muss man erst mal als CDU-Landesverband (Beifall AfD) schaffen: in eine Koalition mit Rot-Rot-Grün einzutreten und der Juniorpartner zu sein. Genau das haben Sie gestern gemacht. (Beifall AfD) Ihre Krokodilstränen von der FDP und von der CDU! Wir hätten in den nächsten Jahren vieles in diesem Land gemeinsam verändern können. Sie haben sich für einen anderen Weg entschieden. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Ja, Sie wollen was verändern – aber in welche Richtung?) Sie haben gestern nicht nur die Unternehmer und Arbeitnehmer in diesem Land im Stich gelassen, sondern auch die Schüler. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung spricht Minister Holter.

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Holter

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte Sie/euch, liebe Schülerinnen und Schüler, fragen, ob mehr pädagogische Strenge eure Leistungen in der Schule befördern würde oder euer Wunsch, stärker und intensiver die Schule zu besuchen, damit gefördert werden würde. Herr Jankowski, wissen Sie, was mir in Ihrer Rede gefehlt hat? Der Karzer und die Prügelstrafe, mehr pädagogische Strenge – was anderes kann ich mir nicht vorstellen. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben, meine Damen und Herren, den Unterschied erlebt zwischen konstruktiver Opposition und destruktiver Opposition. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Destruktive Bil- dungspolitik kennen wir ja!) So war der Redebeitrag von Herrn Walk, der den Finger in die Wunde gelegt hat, vollkommen richtig – dem kann ich nur zustimmen –, der aber auch Lösungswege aufgezeigt hat. Das, was Herr Jankowski gemacht hat, war destruktive Opposition. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sie haben Probleme benannt, aber nicht einen Vorschlag gemacht, nicht einen Ansatz gezeigt, wie es verändert werden kann – nicht einen. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist Ihre Aufgabe!) Das ist meine Aufgabe – selbstverständlich. Aber Ihre Aufgabe als Opposition ist es, nicht nur zu kritisieren, sondern auch Vorschläge zu machen. Das verstehe ich zumindest unter konstruktiver Opposition. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Wir haben das gestern hier erlebt – da konnten die Zuschauerinnen und Zuschauer von heute gestern nicht dabei sein, aber über die Medien oder so haben Sie es sicherlich erfahren: Ja, es ist eine Minderheitsregierung aus Rot-Rot-Grün ins Amt gehoben worden. Ja, die CDU hat sich gesichtswahrend – und davor habe ich Hochachtung – bei allen Wahlgängen enthalten. Das hat sie angekündigt und dann hat sie genau das umgesetzt, was sie vor dieser Wahl versprochen hat. Das muss man einfach sagen: Respekt CDU – Sie haben das durchgehalten! Das ist auch vernünftig so. Die eine Abweichung, die erwähne ich jetzt mal nicht. (Beifall DIE LINKE, AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber das Entscheidende war doch, warum das gestern überhaupt zustande kommen konnte: weil sich Rot-Rot-Grün mit der CDU unter anderem auf einen Schulfrieden in Thüringen geeinigt hat. Diesen Schulfrieden auszugestalten, darum geht es doch. Wir haben in bestimmten Fragen, Herr Tischner, sicherlich sehr diametral auseinandergehende Auffassungen zur Schulpolitik. Da wissen wir voneinander, damit können wir auch umgehen. Aber eines einigt uns doch: Wir wollen das Beste für die Schülerinnen und Schüler und wir wollen, dass alle erfolgreich die Schule besuchen und einen Schulabschluss machen. Alle Rednerinnen und Redner – auch Sie, Herr Jankowski – haben gesagt, dass jeder Schulabbrecher, jede Schulabbrecherin oder jede Schülerin, jeder Schüler, die bzw. der ohne Schulabschluss die Schule verlässt, eine bzw. einer zu viel ist. Da sind wir uns alle einig. Was hat denn Rot-Rot-Grün in den letzten fünf Jahren gemacht, gerade in den letzten zweieinhalb Jahren, in denen ich im Amt war? Wir haben so viele Lehrerinnen und Lehrer eingestellt wie noch nie. Wir haben, was die Gemeinschaftsschulen betrifft, dort einen Schwerpunkt gesehen und einen Schwerpunkt darauf gelegt, weil wir der Auffassung sind, dass das gemeinsame Lernen zum Schulerfolg führt. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Das ist unsere Politik. Die kann man kritisieren, aber am Ende haben wir genau das gemacht, was notwendig ist. Ich glaube, eines, meine Damen und Herren, Herr Jankowski, kann ich auch nicht stehen lassen: Sie ziehen hier über die Schulsozialarbeiterinnen und sozialarbeiter her und reden damit etwas schlecht, ‑ was von der Mehrheit der Thüringer Gesellschaft als ein Positivum an unseren Schulen, in unserer Gesellschaft gesehen wird, weil die Schulsozialarbeiterinnen und -sozialarbeiter einen wesentlichen Dienst leisten, damit Schülerinnen und Schüler erfolgreich die Schule besuchen und auch absolvieren können. (Beifall DIE LINKE, SPD) Selbstverständlich geht es um Zukunftschancen, selbstverständlich geht es darum, die Schulabbrecherquote zu senken. Wir haben uns – das haben Rednerinnen und Redner hier schon deutlich gemacht – im „Dialog Schule 2030“ genau zu dem verabredet – ich bin dankbar, dass Frau Baum als bildungspolitische Sprecherin der FDP und Herr Tischner als bildungspolitischer Sprecher der CDU dabei sind –, was denn notwendig ist, um die Schulabbrecherquote in Thüringen generell zu senken – und nicht nur die Schulabbrecherquote. Wenn ich mir die Problemlage in Eisenach – nicht nur in Eisenach – anschaue, dann komme ich zu einer Komplexität der Problemlage, weil die Gründe dafür vielfältig sind. Diese Gründe muss man natürlich auch im Einzelnen untersuchen – die verschiedenen Rednerinnen und Redner sind darauf eingegangen. Es geht nicht nur um Schule, sondern es geht auch um die soziale Situation, um die Herkunft der Schülerinnen und Schüler. Herr Jankowski, selbst wenn man eine Ordnungsmaßnahme gegenüber Eltern verhängen würde, die drogen- oder alkoholabhängig wären, wären diese doch gar nicht in der Lage, dieses Geld zu zahlen. Solche Maßnahmen, die Sie hier vorgeschlagen haben, stoßen ins Leere. Es sind Kinder aus Elternhäusern – die gehören nun leider auch zu unserer Gesellschaft –, die genau dadurch charakterisiert sind, dass es Alkohol- und Drogenabhängigkeit gibt. Ja, es gibt den familiären Kontext, der auf Jugendliche entsprechenden Einfluss hat, dass Jugendliche in Heimen und in Wohngruppen wohnen. Es hat ja eine Bedeutung, warum sie dort sind. Man hat sie aus ihrem familiären Umfeld herausnehmen müssen, weil dort nicht die Bedingungen geschaffen wurden, damit sie sich zu Hause wohlfühlen und auch motiviert in die Schule gehen können. Natürlich gibt es viele Maßnahmen auf Landesebene, auf lokaler Ebene, die eingeleitet wurden, um die Situation für ganz konkret diese Jugendlichen zu verbessern. Es geht darum, auf der einen Seite die Begleitumstände zu sehen. Deswegen hatten wir uns als Koalition – ich hoffe, dass wir uns darauf einigen können – dazu verständigt, einen Sozialindex einzuführen und ausgehend von dem Sozialindex verstärkt Lehrerinnen und Lehrer und auch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an solchen Schulen zum Einsatz zu bringen. Natürlich hoffe ich, dass wir gemeinsam, also RotRot-Grün mit der CDU und hoffentlich auch mit der FDP, vereinbaren können, dass wir eine Initiative „Schulerfolg“ auf den Weg bringen, um die Maßnahmen zu bestimmen, die notwendig sind, damit Schülerinnen und Schüler, die die Schule bisher nicht erfolgreich absolviert haben, dann erfolgreich absolvieren können. Wir sind nicht untätig gewesen – selbstverständlich. Herr Walk ist auf die Initiative der CDU eingegangen. Aber wir haben mit der Novelle zum Schulgesetz, mit dem neuen Thüringer Schulgesetz deutlich gemacht, dass wir hier gegensteuern wollen. Wir haben für junge Menschen mit unterbrochener Bildungsbiografie die Altersgrenze zur Erfüllung ihrer Vollzeitschulpflicht auf 18 Jahre ausgeweitet. Das heißt, für Schülerinnen und Schüler, die nach zehn Schulbesuchsjahren den Hauptschulabschluss oder den Qualifizierten Hauptschulabschluss nicht erreicht haben, soll das Schulverhältnis im unmittelbaren Anschluss daran um ein weiteres Schuljahr verlängert werden. Ich sehe dabei viel Kongruenz und viel Übereinstimmung mit dem, was Herr Walk gerade zu der CDU-Initiative ausgeführt hat. Auf lokaler Ebene wurde im August 2016 der Aktionsplan der Stadt Eisenach zur Senkung des prozentualen Anteils an Schülerinnen und Schülern, welche die Schule ohne Abschluss verlassen, initiiert, insbesondere an zwei betroffenen Schulen. Das sind die Staatliche Regelschule „Johann Wolfgang von Goethe“ Eisenach und die Staatliche Gemeinschaftsschule Oststadtschule Eisenach. Die Oststadtschule habe ich selbst besucht, da werden übrigens auch die materiellen und baulichen Voraussetzungen deutlich verbessert. Sie wissen sicherlich, dass dort gebaut wird und damit auch mehr Raum geschaffen wird, sich auch die Bedingungen verändern. Das von mir eben erwähnte Projekt – darüber haben Sie gesprochen, Herr Jankowski – wurde verlängert. Es wurde zu Recht verlängert, weil es im Gegensatz zu dem, was Sie ausgeführt haben, tatsächlich Maßnahmen initiiert hat und auch Erfolge zu verzeichnen hat. Es geht um präventive Maßnahmen ab Klasse 5, es geht um die Auswahl und die Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrer, Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer und durch Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter. Sie haben über Teamteaching gesprochen. Teamteaching wird von den Schulen gefordert, die es nicht haben – Sie reden gegen dieses Teamteaching. Warum denn eigentlich? Weil dadurch ein Zwei-Pädagogen-Prinzip, eine Doppelbesetzung mit Lehrerinnen und Lehrern in den Klassen erfolgen kann. Und es geht um eine verzahnte Zusammenarbeit aller Beteiligten, insbesondere der Klassenleiterinnen, der Fachlehrerinnen und Fachlehrer, der Lehrerinnen für Deutsch als Zweitsprache. Von denen haben wir zu wenig, ganz klar. Wir haben auch zu wenig Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter. Das sind alles Fragen, die uns bewegen und die wir natürlich gemeinsam mit der Stadt Eisenach angehen müssen. Aber wie die Rednerinnen und Redner der Fraktionen bereits gesagt haben: Es geht nicht nur um Eisenach, es geht um viele andere Orte und Schulen und damit um Jugendliche in ganz Thüringen. Ja, es geht um Schülerinnen und Schüler mit Schuldistanz. Die sollen mit intensiven Einzelgesprächen unter Einbeziehung dazugehöriger Elternhäuser und in Kleingruppenbeschulung wieder zurück an die Schule herangeführt werden. Ja, es geht um ein überfachliches Methoden- und Sozialtraining. Ja, wir arbeiten mit den Elternhäusern. Hier ist es wichtig, dass die Elternhäuser mitziehen, um die Kinder und die Jugendlichen zur Schule zu bringen, damit sie dann auch tatsächlich die Schule absolvieren können. Ja, diejenigen, die nicht der deutschen Sprache mächtig sind, sollen besonders unterstützt werden. Sie werden auch unterstützt – das ist nicht ausreichend, das weiß ich. Deswegen wird es auch jetzt darum gehen, einen Schwerpunkt für Lehrerinnen und Lehrer auf Deutsch als Zweitsprache zu legen. Eisenach, meine Damen und Herren, unterscheidet sich nicht von den anderen Thüringer Schulen. Alle Schulen nutzen die Möglichkeit, ihre Möglichkeiten, die Schülerinnen und Schüler beim Erreichen von Abschlüssen zu unterstützen. Es geht um alle Schularten. Wir haben das im Schulgesetz festgelegt, dass alle Schularten Bestand haben. In dem Schulfrieden – so vernehme ich das zumindest aus der CDU, dass es um die Stärkung der Regelschulen geht, da kommt ja noch der Antrag, darüber reden wir gleich – sehe ich auch viel Gemeinsamkeit. Ich spiele nicht die Regelschulen gegen die Gemeinschaftsschulen aus – die Botschaft will ich Ihnen schon mal mitgeben. Wir müssen uns darüber verständigen, wie wir das gemeinschaftlich dann auch mit dem Haushalt 2021 ausgestalten. Am Ende schlägt sich das tatsächlich im Haushalt mit all den Einzelpunkten, die da zu beraten sind, nieder. Ja, die Personalsituation in Eisenach ist – wie an anderen Schulen auch – angespannt. Wir werden auch in diesem Jahr wiederum so viele Lehrerinnen und Lehrer einstellen wie noch nie. Die Lehrergewinnungskampagne wird ausgeweitet und ich gehe davon aus, dass sie auch Erfolg hat. In den ersten Wochen dieses Jahres wurden – wenn ich das jetzt richtig erinnere – bereits über 250 Lehrerinnen und Lehrer eingestellt. Trotzdem: Es bleibt bei dem Generationswechsel. Darauf müssen wir reagieren. Sie wissen, dass wir bis 2030 mindestens 8.000 Lehrerinnen und Lehrer einstellen müssen – mindestens. Wenn es aber um die Herausforderungen geht, über die wir jetzt gesprochen haben, dann werden die 8.000 nicht ausreichen, sondern wir werden weit mehr einstellen müssen, um tatsächlich gute Schule für alle Jugendlichen und Kinder abzubilden, damit tatsächlich ein Schulerfolg erreicht werden kann. Ich bin der Überzeugung, dieser Antrag legt den Finger in die Wunde, macht aber keinen einzigen Vorschlag. Ich kann den anderen Fraktionen nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Bildungsnotstand in Eisenach – der Jugend eine bessere Zukunft ermöglichen, Anzahl der Schulabbrecher minimieren

Vielen Dank, Herr Minister. Es besteht eine zusätzliche Redezeit von 1 Minute. Möchte diese jemand in Anspruch nehmen? Das kann ich nicht erkennen. Somit kommen wir zu den Abstimmungen. Durch die Fraktion der AfD wurde Ausschussüberweisung beantragt. Vorgeschlagen wurde der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wir stimmen darüber ab. Wer ist für die Überweisung an diesen Ausschuss? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen der Linken, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/50. Wer ist für diesen Antrag? Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die große Koalition!) (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/51 Wünscht die Fraktion der AfD das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Lauerwald, bitte.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, Schätzungen zufolge infizieren sich 500.000 bis 900.000 Patienten pro Jahr an deutschen Krankenhäusern mit multiresistenten Erregern. Bedauerlicherweise sterben bis zu 30.000 Menschen jährlich an einer Infektion. Jeder Mensch kommt ständig mit unterschiedlichsten Bakterien in Kontakt, vor allem durch direkte Berührung oder über eine Tröpfchenübertragung. Das Immunsystem eines gesunden Menschen wehrt Erreger ab, ohne dass es dieser bemerkt. Gefährlich können Erreger aber dann werden, wenn das körpereigene Abwehrsystem durch operative Eingriffe oder chronische Erkrankungen geschwächt ist. Deshalb kommen ernsthafte Infektionen vor allem auch in Krankenhäusern vor. Sowohl durch Kontakt mit Besuchern und dem Krankenhauspersonal als auch durch Gegenstände im Krankenhaus können Erreger in den Körper gelangen und dort eine Infektion auslösen. Multiresistente Erreger stellen vor allem deswegen ein großes Problem bei der Behandlung betroffener Patienten dar, weil sie eine heterogene Gruppe von Bakterien sind, gegen die viele Antibiotika bereits nicht mehr wirksam sind. Somit stehen unter Umständen nur noch wenige Reserveantibiotika zur Verfügung, oftmals mit ungünstigen Nebenwirkungsprofilen. Begünstigt wird die Entstehung der Resistenzen durch den missbräuchlichen Einsatz von Antibiotika beim Menschen, zum Beispiel dem Einsatz bei viralen Infektionen, durch falsche Dosierung oder einen falschen Einnahmezeitraum und durch den riskanten Einsatz in der Nutztierhaltung, hier sei beispielhaft auf den anhaltenden extensiven Einsatz von Reserveantibiotika in der Geflügelmast hingewiesen. Patientensicherheit, meine Damen und Herren, ist nicht nur ein Istzustand, sondern vielmehr die Fähigkeit einer medizinischen Einrichtung zur steten Verbesserung und Innovation. Sie ist nicht nur in einer einzigen Anstrengung herstellbar, sondern muss im Zuge eines lebenslangen Lernens am Arbeitsplatz, in Fort- und Weiterbildung immer wieder weiterentwickelt und dem wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden. Die Kollegen leisten schon heute eine hervorragende Arbeit im Umgang mit multiresistenten Erregern und arbeiten gewissenhaft und mit Beharrlichkeit stets daran, Behandlungsfehler zu reduzieren und die Sicherheit ihrer Patienten zu stärken. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um an dieser Stelle dem medizinischen Fachpersonal in unserem Land meinen Dank für ihren täglichen Einsatz auszusprechen. (Beifall AfD) Der Dank gilt explizit auch denjenigen Mitwirkenden, die sich in den regionalen MRE-Netzwerken in Thüringen engagieren. Mit großer Ausdauer bieten sie persönliche Beratungen, Informationsmaterialien und Fortbildungsveranstaltungen für betroffene Angehörige sowie medizinische Einrichtungen an und liefern aktuelle Informationen zu multiresistenten Erregern. Wünschenswert wäre es, wenn ein solches Netzwerk in allen Regionen Thüringens eingerichtet würde. Hierzu bedarf es jedoch der finanziellen und personellen Unterstützung. Diese Aufgabe kann nicht auch noch ehrenamtlich abgedeckt werden. Darüber hinaus – das haben Gespräche mit Akteuren des Gesundheitswesens gezeigt – ist es zur Optimierung der Verfahrensabläufe, zur Koordinierung der Maßnahmen und effizienten Erstellung von Infomaterial notwendig, eine sowohl personell als auch finanziell auskömmlich ausgestattete zentrale Anlaufstelle auf Landesebene einzurichten. Im Sinne der Betroffenen und im Interesse der Patienten fordert die AfD die Landesregierung auf, in Zusammenarbeit mit den Akteuren des Gesundheitswesens ein überregionales, effektiv funktionierendes Netzwerk zur Infektionsprävention gegen und im Umgang mit multiresistenten Erregern auf Landesebene zu schaffen. Liebe Kollegen Abgeordnete, ich möchte ausdrücklich um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag und um Ihre Unterstützung in diesem wichtigen Anliegen werben. Vielen Dank. Eine Ausschussüberweisung wird nicht beantragt. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Danke, Herr Abgeordneter. Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat Abgeordneter Zippel, CDU-Fraktion, das Wort.

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Christoph Zippel CDU

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielen Dank für die Einbringung dieses Antrags. Aber ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, dieser Antrag wirkt auf mich, als ob man ein beliebiges Aufregerthema – hier Beispiel Krankenhauskeime – einfach genommen und mit heißer Nadel einen Antrag gestrickt hat, weitgehend unbeeindruckt von den Fakten. Denn wenn wir uns das mal ganz in Ruhe anschauen – das können wir ganz kurz und knapp machen: Was sind denn die Fakten? Der Punkt 1 Ihres Antrags lautet – Sie haben es selbst noch mal vorgelesen –: ein MRENetzwerk auf Landesebene schaffen. Das klingt gut. Es gibt nur einen großen Haken dabei: Das gibt es schon. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Und es funktioniert auch noch gut. Ich verstehe diesen Antrag nicht. Deswegen die heiße Nadel und deswegen ist mir vollkommen unklar, was dieser Antrag soll. Der Punkt 2 Ihres Antrags: regionale MRE-Netzwerke im Landkreis und in kreisfreien Städten schaffen. Jetzt stellen Sie sich vor, die gibt es auch schon. Ist das nicht verrückt? Deswegen, muss ich ganz ehrlich sagen, ist mir der gesamte Umfang Ihres Antrags vollkommen fragwürdig. Die Netzwerke sind nämlich nach § 13 der Thüringer Hygieneverordnung sogar vorgeschrieben. Wir müssen diesen Antrag gar nicht anfassen. Die sind vorgeschrieben. An dieser Stelle müssen Sie mir mal wirklich auf die Sprünge helfen, weil einige Sätze von der Webseite des Landesamts für Verbraucherschutz, wo nämlich das Thüringer MRE-Netzwerk erklärt wird, sogar wortwörtlich in Ihrem Antrag auftauchen. Das heißt, Sie wissen also, dass es dieses Netzwerk gibt. (Heiterkeit und Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und dann fordern Sie trotzdem das Einrichten dieser Netzwerke. Also entschuldigen Sie bitte, das erschließt sich dem geneigten Leser Ihres Antrags nicht mehr. Vielleicht können Sie es ja noch mal erläutern. Wenn das der Vorgeschmack auf die nächsten Monate der Arbeit der AfD-Fraktion ist, dann bin ich tatsächlich nicht wirklich beeindruckt. Sie haben doch jetzt so viele Abgeordnete und Mitarbeiter, da sollten schon bessere Anträge herauskommen. Ich halte fest: Es geht Ihnen nicht um die Patientensicherheit. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Worum es Ihnen geht, das weiß ich nicht. Vielleicht erklären Sie es doch noch. Für meine Fraktion kann ich jedenfalls sagen: Solche Spaßanträge – was anderes ist es nicht – überweisen wir sicherlich nicht an den Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Henry Worm

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Müller, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, eigentlich brauche ich den Worten von meinem Kollegen Herrn Zippel nichts mehr hinzuzufügen. Ähnliches habe ich hier auch vorliegen. Es ist schade, dass wir unsere so wertvolle Zeit des parlamentarischen Disputs immer wieder mit Anträgen der AfD – ja, an der Stelle tatsächlich – verplempern müssen, und ich werde nicht wiederholen, was mein Kollege schon ausgeführt hat. Es gibt dieses Netzwerk. Es gibt diesen Auftrag. Es wird gearbeitet, und wir werden damit auch weitermachen. Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Montag, FDP-Fraktion, das Wort. (Beifall FDP)

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Robert-Martin Montag FDP

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werter Herr Präsident! Lieber Herr Dr. Lauerwald, in den fachpolitischen Debatten habe ich Sie immer als einen engagierten, couragierten und auch versierten – wir haben nicht immer eine Meinung, das muss auch nicht sein – Kollegen kennengelernt. Deswegen wundert mich tatsächlich ein Stück weit der Antrag, den Sie heute hier vorgelegt haben. Ja, es ist ein großes Problem im Gesundheitswesen: eingeschränkte Therapiemöglichkeiten bei MRE-Infizierten, verzögerte Genesung – großes individualmedizinisches und eben auch gesundheitspolitisches Problem. Das wissen wir alle. Das kennen wir alle. Mich wundert aber, dass Sie nicht einmal darauf eingegangen sind, dass diese Fragestellungen zumindest strukturell – und das ist ja die Anforderung, die aus Ihrem Antrag hervorgeht – schon erfüllt sind. Sie machen eben auch keinen einzigen Vorschlag, was denn die gesundheitspolitische Richtung sein könnte, wie Gesundheitspolitik hier mit weiteren Maßnahmen unterstützend wirken könnte. Das wird durchaus breit diskutiert. Ich sage mal zwei, drei Dinge: Informationskampagnen, Anschubfinanzierung von Ausbildungsmöglichkeiten für Tierärzte und Ärzte in der Infektionsmedizin, Förderfähigkeit des Baus von Einzelzimmern aus Infektionsschutzgründen in Krankenhäusern, Anschubfinanzierung zur Etablierung von infektionsmedizinischen Einheiten in den Kliniken. Das ist was Konkretes, darüber könnte man diskutieren. Ich schließe mich meinem Vorredner an. Dieser Antrag – mir fehlt tatsächlich Sinn und Inhalt. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Henry Worm

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Plötner, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss mich in der Tat den kritischen Bemerkungen meiner Vorrednerinnen und Vorredner anschließen – (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es waren nur Männer!) ach, es waren nur Vorredner, pardon, Frau Kollegin Henfling – und verweise auf die Thüringer medizinische Hygieneverordnung, den benannten § 13 Abs. 2. Ich möchte auf die Behauptung, es sei nicht finanziert, die hier von Herrn Dr. Lauerwald in den Raum gerufen wurde, eingehen. Das stimmt nicht. Im Mehrbelastungsausgleich ist genau für diese wichtige Aufgabe Geld vorgesehen, 340.000 Euro per anno für die gesamten Regionen und Netzwerke. Ich möchte gern noch ganz kurz auf einen anderen Punkt eingehen, den ich in dem Zusammenhang sehen muss, weil das Netzwerk existiert. Trotzdem sollte man auch noch präventiv in dem Bereich tätig werden. Ich möchte den besonderen Umgang mit Antibiotika noch mal hier nennen. Das ist ganz wichtig, nicht nur in der Medizin, auch in der Lebensmittelindustrie. Es darf eben nicht inflationär angewandt werden und erst nach intensiver Prüfung erfolgen. Noch etwas ganz anderes Wichtiges, das ich gern nennen möchte, ist das Pflegepersonal. Dem muss es möglich sein, zielführende Hygienemaßnahmen durchzuführen. Wir wissen jetzt durch jüngste Studienergebnisse auch im Bereich der Pflegeheime, wie angespannt die Situation dort ist. Dementsprechend braucht es mehr Fachpersonal, nicht den massiven Ausbau von Pflegehilfspersonal, sondern wirklich das Fachpersonal, dass der Fachkräftebedarf dort abgebaut wird in dem Bereich und die Arbeitsdichte von Pflegerinnen und Pflegern verringert wird. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Baustein, um multiresistenten Erregern wirksam entgegenzutreten, dieser vorgelegte Antrag ist es auf keinen Fall. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Lauerwald, AfD-Fraktion, das Wort.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie mich unsere Forderungen noch einmal unterstreichen. Obwohl das Thema „MRE“ im medizinischen Bereich seit vielen Jahren präsent ist, gibt es Unsicherheiten im Umgang mit multiresistenten Erregern und betroffenen Patienten. Multiresistente Erreger sind nicht nur ein Problem von Krankenhäusern. Auch der Umgang mit multiresistenten Erregern in stationären Pflegeeinrichtungen ist ein wichtiges Thema. Multiresistente Erreger werden aber auch im ambulanten Bereich nachgewiesen. Sie sehen also, wir haben es hier mit einer sehr komplexen Problematik zu tun. MRE-Netzwerke leisten hier hervorragende Arbeit, indem sie Betroffenen, deren Angehörigen und medizinischen Einrichtungen eine neutrale, fachlich kompetente Beratung sowie eine Anlaufstelle bei Fragen und Problemen im Umgang mit MRE bieten. Betroffen sind zum Beispiel auch Kinder. Eltern sind verunsichert. Mitarbeiter für MRE-Netzwerke helfen, die Diagnose MRE-Besiedlung richtig einzuordnen und unbegründete Ängste abzubauen. Die Übertragung von multiresistenten Erregern erfolgt in den meisten Fällen durch Handkontakte. Die wichtigste Maßnahme ist deshalb eine sorgfältige Händehygiene in Verbindung mit einer gut etablierten Basishygiene. Durch korrekte Händehygiene kann das Risiko der Übertragung dieser Keime minimiert und damit ein bestmöglicher Behandlungserfolg sichergestellt werden. Entsprechend liegt das Augenmerk der MRE-Netzwerke vornehmlich auch auf der Implementierung und konsequenten Umsetzung aller erforderlichen Hygienemaßnahmen zur Vermeidung der Weiterverbreitung multiresistenter Erreger in den teilnehmenden Einrichtungen. Es geht darum, ein Hygienemanagement zu etablieren, das den bestmöglichen Infektionsschutz sowohl für Patienten als auch für die Ärzte und Mitarbeiter gewährleistet. Dazu gehört es, geeignete Strukturen und Prozesse zu schaffen, aber auch die persönliche Motivation und das Bewusstsein aller Beschäftigten, aber auch der Besucher medizinischer Einrichtungen für das Thema „Hygiene“ zu fördern. Wichtig dabei ist eine zuverlässige Kommunikation zwischen Akteuren der Patientenversorgung, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und anderen Kollegen. Genau dafür, meine sehr verehrten Damen und Herren, um die kostbaren Ressourcen effizient zu koordinieren, brauchen wir dieses von uns hier geforderte MRE-Netzwerk Thüringen. (Beifall AfD) Wir fordern ein zentrales Management, welches die Akteure in den Landkreisen übergeordnet in ihrer Arbeit unterstützt und damit eine flächendeckende Versorgung der Betroffenen gewährleisten kann. Die Zahlen sprechen für sich: Die Zunahme von bakteriellen Krankheitserregern, die gegenüber Antibiotika weniger empfindlich oder sogar völlig resistent geworden sind, ist weltweit zu einer großen Herausforderung geworden. Für die Patienten bedeutet dies oft längere Behandlungen und zusätzliche Belastungen durch eine verzögerte oder nicht eintretende Heilung der Infektion, manchmal mit tödlichen Folgen. Circa ein Drittel dieser tödlichen Infektionen sind durch geeignete Maßnahmen vermeidbar. Unser aller Ziel muss es sein, vermeidbare Infektionen zu verhindern. In den Ausführungen der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie (DART 2020) wird jedoch ganz unmissverständlich klar, dass hier noch ein weiter Weg vor uns liegt. Die aktuelle Situation zeigt, dass die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen noch nicht mit der nötigen Priorität angegangen wird und das Problembewusstsein in den unterschiedlichen Bereichen noch verbessert werden muss. Auch wenn erste Erfolge sichtbar werden, müssen Anstrengungen weiter verstärkt und Konzepte und Maßnahmen konsequent weiterentwickelt und ausgebaut werden. Der Hinweis darauf, dass bereits ein MRE-Netzwerk Thüringen existieren würde, ist insofern richtig, als das Landesamt für Verbraucherschutz den Kontakt einer zuständigen Mitarbeiterin auf der Website ausschreibt. Wir jedoch sprechen von einem funktionierenden, aktiven MRE-Netzwerk Thüringen und nicht von einer Beratungsstelle, die nur auf dem Papier existiert, (Beifall AfD) denn das ist, was Vertreter regionaler MRE-Netzwerke kommuniziert haben. Ein MRE-Netzwerk Thüringen gibt es nicht, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Dass Bedarf besteht, ist dem Ministerium bereits seit Längerem bekannt. Dies wurde auf der Fachtagung des Verbands der Ersatzkassen zum Thema „Patientensicherheit“ vor einigen Wochen deutlich. Ich frage Sie, werte Kolleginnen und Kollegen aller Parteien, die hier ihre Redebeiträge geleistet haben: Wo waren Sie auf dieser Fachtagung? Da ist nur die AfD gewesen! (Beifall AfD) Wir finden, es wird Zeit, der Forderung nach einem überregionalen MRE-Netzwerk in Thüringen endlich nachzukommen. Handeln wir im Interesse unserer Bürger! Stärken wir die Sicherheit der Patienten! Tun wir etwas für die Gesundheitsprävention! Die Gesundheit unserer Bürger liegt der AfD am Herzen und mir übrigens auch. Ich lasse mir nicht unterstellen, dass es mir in meinem Antrag nicht um die Patientensicherheit geht. Ich kann nur erneut an Sie appellieren, werte Kolleginnen und Kollegen und Abgeordneten: Stimmen Sie unserem Antrag zu und lassen Sie uns gemeinsam die Patientensicherheit stärken! Nun noch ein paar Worte zu Ihren Beiträgen: Herr Zippel, das zentrale Netzwerk – ich hatte es gerade in meiner Rede erwähnt – existiert nach wie vor nicht und es gibt Regionen, zum Beispiel Eichsfeld, Hildburghausen, Kyffhäuserkreis, SchmalkaldenMeiningen, wo keine regionalen Netzwerke bestehen. Die sind außen vor, darum brauchen wir ein zentrales Netzwerk. Dass ich keine Vorschläge zur Gesundheitspolitik bringe, Herr Montag, war auch nicht Thema meines Antrags hier. Mir geht es erst mal nur um die Schaffung eines zentralen MRE-Netzwerks und über die anderen Dinge haben wir letztens auf dem Forum schon gesprochen und uns ausgetauscht. Da waren Sie dabei. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, ich möchte jetzt doch noch mal zum Antrag der Fraktion der AfD Stellung nehmen, auch wenn eigentlich schon fast alles gesagt wurde, aber es gibt ja auch den Spruch: „Wiederholung ist die Mutter der Weisheit.“ So können sich vielleicht ein paar Verbindungen von Neuronen festigen, deswegen hier an der Stelle noch mal grundsätzlich zum MRE-Netzwerk. Wie Sie vielleicht wissen, ist im Juni 2012 die Thüringer medizinische Hygieneverordnung in Kraft getreten. Mit dieser sind die Gesundheitsämter der Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet, sogenannte MRE-Netzwerke zu entwickeln und zu koordinieren. Diese Netzwerke haben mehrere Aufgaben: Es geht um die Vernetzung aller an der Patientenversorgung beteiligten Akteure, also die Krankenhäuser, die Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine mit den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, aber auch Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken. Es geht darüber hinaus um Alten- und Pflegeheime und ambulante Pflegedienste und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Eine weitere Aufgabe ist die Organisation des Wissenstransfers und sie sind auch zuständig für die Vereinbarung und Nutzung einheitlicher Screening-, Managementund Überleitungskriterien, insbesondere für Erreger mit speziellen Resistenzen. Auf diese Weise sollen landesweit nachhaltige Kooperationen entstehen, um die Verbreitung multiresistenter Erreger in Thüringen zu analysieren und vor allem einzudämmen. Die dadurch entstehende Mehrbelastung der Kommunen wird im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt und die hierfür bereitgestellten Mittel sind damit nicht zweckgebunden. Aber das Land Thüringen stellt zur Deckung der durch die Koordinierungsleistungen der MRE-Netzwerke in den Gesundheitsämtern entstehenden Mehrkosten den Landkreisen und kreisfreien Städten seit dem Jahr 2013 jährlich 365.000 Euro, also etwa 0,17 Euro je Einwohnerin und Einwohner, im Rahmen des Mehrbelastungsausgleichs zur Verfügung. Als zentrale Koordinierungsstelle des MRE-Netzwerks in Thüringen fungiert das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Die von der AfD-Fraktion geforderte überregionale Struktur auf Landesebene existiert also bereits. Das MRE-Netzwerk Thüringen stellt auf der zugehörigen Webseite im Rahmen der Internetpräsentation des Landesamts für Verbraucherschutz auch umfassende Materialien zum Thema „MRE“ sowie zu Hygieneempfehlungen und Checklisten zur Verfügung. Dort kann sich die AfD-Fraktion ja gern weiter informieren. Aktuell sind neun regionale MRE-Netzwerke aktiv, weitere neun befinden sich im Aufbau. Sie werden durch das MRE-Netzwerk Thüringen bei allen anfallenden Fragestellungen unterstützt. Diese stellt für regionale Netzwerkkonferenzen auch Referentinnen/Referenten zur Verfügung. Es gibt außerdem einen Newsletter; für die lokalen Netzwerkmoderatoren werden damit aktuelle Neuigkeiten zum Thema „MRE“ übermittelt. Thüringen hat also ein funktionierendes Netzwerk auf Landesebene, obwohl es vom Gesetzgeber nicht explizit gefordert wird. Bei den fünf Städten bzw. Landkreisen, die noch nicht über ein regionales Netzwerk verfügen, wirkt das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Fachaufsichtsbehörde über die Gesundheitsämter auf die zeitnahe Einrichtung hin; da gilt es natürlich dranzubleiben. Letztlich sind aber die kommunalen Akteure selbst in der Pflicht, die genannte Verordnung zu erfüllen. Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich sind Optimierungen immer noch möglich und auch angestrebt. Um hier mal einen Teilaspekt aufzugreifen: Hinsichtlich der ärztlichen Fachexpertise auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene gibt es noch Ausbaubedarf. Leider konnte trotz aller Anstrengungen noch keine Fachärztin bzw. kein Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin für die ärztliche Betreuung des MRE-Netzwerks Thüringen im Landesamt für Verbraucherschutz gewonnen werden. Deshalb haben wir jetzt geprüft, ob eine Unterstützung durch das Institut für Infektionsmedizin und Krankenhaushygiene der Universität Jena erfolgen kann. Das wäre ein weiterer wichtiger Schritt, das Landesnetzwerk diesbezüglich weiterentwickeln zu können. Zusammenfassend kann ich nur noch mal feststellen: Der Antrag der AfD Fraktion ist überflüssig, ‑ denn es existiert ein entsprechendes Netzwerk auf Landesebene. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Patientensicherheit stärken – effektives MRE-Netzwerk Thüringen schaffen

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Somit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/51. Wer ist für diesen Antrag? Das ist die Fraktion der AfD. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Die Opposi- tion!) (Heiterkeit AfD) Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Fraktion der FDP - Drucksache 7/103 Wünscht die Fraktion der FDP das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Digitalisierung ist dann gut, wenn sie konkret Dinge verbessern hilft, und wir denken, dass wir mit diesem Antrag eine Debatte an einem ganz konkreten Punkt, nämlich im Bereich der Notfallversorgung, anstoßen (Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Angestoßen ist es schon!) – wunderbar! – und dann ganz konkret in die Umsetzung bringen. Das ist zumindest unsere Hoffnung mit unserem Antrag. Denn beim webbasierten Interdisziplinären Versorgungsnachweis (IVENA) handelt es sich ja um ein internetbasiertes System, was Behandlungs- und Bettenkapazitäten der regionalen Krankenhäuser nicht nur anzeigt, sondern auf das man tag-, stunden-, sekundenaktuell auch von außen, beispielsweise durch Rettungsleitstellen, zugreifen kann. Das ist natürlich gerade für die Notfallversorgung in diesem Land von hoher Relevanz und Bedeutung. Die Ausgangssituation in dem Bereich in Thüringen scheint ein Stück weit auch aus der Zeit gefallen zu sein, zumindest wenn man sich die Entwicklung in den Bundesländern um uns herum ansieht: Brandenburg nutzt IVENA, Berlin nutzt IVENA, Niedersachsen nutzt IVENA, Hessen nutzt IVENA, Sachsen-Anhalt hat im Herbst des letzten Jahres einen Vertrag zur Einführung von IVENA unterschrieben, und bei uns findet leider die Abstimmung zwischen Rettungsleitstellen und Krankenhäusern über die Zuweisung von Notfallpatienten telefonisch statt. Also bisher melden die Krankenhäuser den Rettungsleitstellen telefonisch, wenn sie keine freien Betten mehr haben. Die Abmeldung erfolgt dann in der Kaskade der Zuständigkeiten innerhalb des Krankenhauses. Das ist am Ende ein Problem, denn im Einzelfall fahren die Rettungswagen Krankenhäuser an, die für diese Versorgung nicht adäquat aufgestellt sind oder in dieser Versorgung für diesen benötigten Zeitraum überhaupt keine Betten zur Verfügung stellen können. Jeder, der weiß, wann ein RTW ausrückt, weiß auch, dass es in diesen Fällen stets um Leben und Tod geht. Dieses einfache Tool – das gebe ich gerne zu – löst nicht die Frage, die auf Bundesebene diskutiert wird: Wie stellen wir die Notfallversorgung insgesamt auf, bilden wir einen dritten Sektor? Ich glaube, dazu haben wir auch hier im Haus sehr unterschiedliche und differente Meinungen, aber das ist hier ein ganz konkreter Anlass, die Dinge durch uns in Thüringen auch in unserem Kompetenzbereich besser zu machen. Ich glaube auch, ein Vorteil von IVENA ist am Ende die Nutzungsmöglichkeit in der überregionalen Zusammenarbeit. Es ermöglicht eine schnelle Kommunikation, weil jeder, der beteiligt ist, und egal, wo er fachlich in der Rettungskaskade ist, zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeiten hat zu wissen, wo Ressourcen für den Fall sind, um den ich mich gerade kümmern muss und den ich zu versorgen habe. Ich freue mich schon auf die anschließende Debatte nach dieser Einbringung und ich würde mich freuen, wenn wir diese Debatte dann im Innenausschuss fortführen könnten, federführend. Natürlich – bei Gesundheitsfragen sollte man nie den Fachausschuss außer Acht lassen, das wäre der Gesundheitsausschuss. Insofern freue ich mich jetzt auf die Debatte und, wenn Sie erlauben, mit Ihren Stimmen, auch auf die Debatte in den entsprechenden Ausschüssen. Vielen Dank.

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Henry Worm

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Danke, Herr Abgeordneter. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Somit eröffne ich die Aussprache und als erster Redner hat Abgeordneter Plötner, Fraktion Die Linke, das Wort.

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Ralf Plötner Die Linke

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste! Zum vorliegenden und eben eingebrachten Antrag der FDP möchte ich gern Folgendes sagen: Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn die Notfallversorgung optimiert werden soll, und damit meine ich natürlich eine Verbesserung der Versorgungsstruktur, was Patientinnen und Patienten hilft und das gesamte medizinische Personal entlastet. Aber ich möchte auch sehr gern darauf hinweisen, dass die Notfallversorgung sichergestellt ist und nicht – wie, das muss ich schon sagen, unter II.1 hier im Antrag behauptet oder ein Stück weit suggeriert wird, dass das nicht der Fall sei – nur durch Einführung von IVENA. Zur Klarstellung, worüber wir reden: Es geht nicht um Kapazitäten, die im Notfall benötigt werden, und um die Frage, wo sind Kapazitäten in einer Notfallbehandlung frei. Nein, dies muss – wie eben angesprochen – sowieso gewährleistet sein und wird in Thüringen gewährleistet. Es geht darum, wenn medizinisch vertretbar eine Patientin oder ein Patient in die stationäre fachklinische Versorgung gebracht werden muss, wo denn da die besten Kapazitäten vorhanden sind. Darum dreht sich auch dieser Antrag. Daraus ergibt sich für mich und meine Fraktion auch noch einiger Beratungsbedarf, beispielsweise, wie die Erfahrungen mit IVENA in Hessen, Berlin, Brandenburg sind. Es wurde schon alles genannt, wo es dort Erfahrungswerte gibt. Was unbedingt in dem Zusammenhang auch diskutiert und gefragt werden muss: Wie ist denn die digitale Infrastruktur aufgestellt? Wie sind denn da die Rahmenbedingungen, die eine Umsetzung so eines Konzepts ermöglichen? Da muss ich erkennen – das wissen wir alle immer auf allen politischen Ebenen –, dass dieses Thema zu Recht andiskutiert, benannt und auch vorangetrieben wird, aber leider haben wir doch noch zu viele Gebiete, die im Moment offline sind. Sehr geehrter Kollege Montag, Sie schreiben von einer Anschubfinanzierung, die mit dem Antrag einhergeht und gefordert wird. Da wäre die Frage: Wie setzen sich die Kosten zusammen, wie hoch sind die? Wie hoch stellen Sie sich die Förderung vor? In dem Zusammenhang wäre auch noch wichtig zu nennen, was der Bedarf beim Personal für Veränderungen hervorbringen muss, damit so ein Konzept auch zum Tragen kommt. Weiterhin stellt sich für mich auch noch die Frage der Verbindlichkeit der angegebenen freien Kapazitäten. Was es unbedingt auszuschließen gilt, ist, dass es aus wirtschaftlichen Erwägungen dazu kommt, dass Kapazitäten angegeben werden, die in der Form in einem Krankenhaus oder einer Klinik nicht vorgehalten werden. Es gibt auch bereits eine Digitalisierungsstrategie des Landes. Dabei ist die Sicherung von Mobilität und eben auch Gesundheit und Versorgung ein zentraler Handlungsbereich, insbesondere im ländlichen Raum. Ich glaube, das ist auch gerade bei dieser medizinischen Versorgungsfrage ein zentraler Punkt. Lassen Sie uns gern diese eben genannten Fragen besprechen, indem wir von der Erfahrung anderer profitieren und schauen, ob es sich mit den vorhandenen Vorhaben der Landesregierung harmonisieren lässt. Unsere Fraktion ist gern dazu bereit, das in den Ausschüssen weiter zu beraten und zu diskutieren. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Lauerwald, AfD-Fraktion, das Wort.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und am Livestream! Ich kann Ihnen anfangs versichern, dass ich über eine entsprechende gewisse fachliche Expertise seit 1985 verfüge, weil ich viele, viele Jahre in Gera und im Bereich Schleiz als Notarzt unterwegs gewesen bin. Die Notfallversorgung ist eine wesentliche Säule eines jeden Gesundheitssystems. Eine gut funktionierende, vom technischen Fortschritt profitierende innovative Notfallversorgung ist ohne Zweifel im Interesse aller Bürger und auch ein Anliegen der AfDFraktion im Thüringer Landtag. (Beifall AfD) Oft entscheidet das kritische Zeitfenster der ersten 10 Minuten über Wohl und Wehe des Patienten. Daher ist jede Verbesserung der Versorgungsstruktur und eine Optimierung der Koordination zwischen den beteiligten Akteuren im Interesse der Patienten und zur Entlastung des medizinischen Personals zu begrüßen. Das Handeln und Zusammenwirken der an der Notfallversorgung beteiligten Ärzte, Notfallsanitäter, der Disponenten in den Rettungsleitstellen, der Rettungsstellen in den Kliniken und vieler anderer in der Notfallversorgung Tätiger entscheiden nicht selten über Leib und Leben der Notfallpatienten. Wichtig ist es mir, an dieser Stelle zu betonen, dass wir in Thüringen eine gute Notfallversorgung haben. Thüringen ist grundsätzlich gut aufgestellt, Luft nach oben besteht selbstverständlich immer. Einen Grund, Besorgnis in der Bevölkerung zu streuen, sehe ich nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ein persönliches Anliegen ist es mir auch, die Gelegenheit auch hier zu nutzen, um meinen Dank an all die Kollegen auszusprechen, die jeden Tag mit vollstem Einsatz ihr Bestes geben und Leben retten. Vielen Dank. (Beifall AfD) Mit der Einführung von IVENA soll die Notfallversorgung in Thüringen effektiver werden. Anstelle des schon heute üblichen Meldesystems, bei dem die Informationen zwischen den Rettungsleitstellen und den Krankenhäusern über Funk ausgetauscht werden, soll zukünftig eine moderne, digitalisierte Lösung treten. Mit IVENA werden Rettungsdienst und Krankenhäuser digital miteinander vernetzt. Über das System können Krankenhäuser ihre Kapazitäten in der Notaufnahme angeben und Notärzte oder Notfallsanitäter können den Krankenhäusern aus dem Rettungswagen frühzeitig mitteilen, welchen Patienten sie in Kürze in die Notaufnahme bringen werden. Mithilfe des Systems können sich die Krankenhäuser zudem besser auf den Notfallpatienten vorbereiten und schon den jeweiligen Spezialisten in die Notaufnahme rufen, noch bevor der Patient eingetroffen ist. Das System wird bereits in sieben Regionen in Deutschland und Österreich genutzt, darunter Berlin, Brandenburg und Hessen. Die Anwendung in diesen Regionen hat aber nicht nur Lob hervorgebracht, sondern auch gezeigt, dass das Online-Meldesystem IVENA an der einen oder anderen Stelle noch verbesserungswürdig ist. Bemängelt wird unter anderem die unterschiedliche Handhabung der Abmeldung aus der Notfallversorgung. Es hat in der Vergangenheit Fälle gegeben, in denen die Klinikleitung bewusst trotz erschöpfter Versorgungskapazitäten eine Abmeldung nicht hat vornehmen lassen und eine Umleitung der Patienten erst dann erfolgte, nachdem die Versorgung sichtlich kollabierte. Ein weiteres Problem ist nach Ansicht der Ärzte die Praxis mancher Rettungsdienste, abgemeldete Häuser dennoch anzufahren, um zum Beispiel die Fahrstrecke abzukürzen, auch wenn dies medizinisch nicht notwendig ist. So wird bei den Diagnosen getrickst oder angegeben, ein Patient wünsche angeblich keine Behandlung in einem anderen Krankenhaus. Dennoch überwiegen aus unserer Sicht die Vorteile, sodass wir diesem Antrag heute zustimmen werden. Zu begrüßen ist, dass die FDP die Landesregierung ausdrücklich auffordert, Gespräche mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten – dies fehlt in Ihrem Antrag, werte Kollegen – als Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie den Rettungsdiensten und Kostenträgern zu suchen, und darüber hinaus ausdrücklich klarstellt, dass es vonseiten des Landes Thüringen eine Anschubfinanzierung zur Umstellung auf IVENA geben muss. Zu betonen ist an dieser Stelle, dass wir eine hohe Qualität der Notfallversorgung in ganz Thüringen benötigen, das heißt sowohl in den urbanen Räumen, aber eben auch auf dem Land, und damit meine ich bis in den entlegensten Zipfel in Thüringen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Um diese hohe Qualität zu erreichen, braucht es eine grundlegende Reform des Rettungsdienstes mit allen damit verbundenen Akteuren. Unter anderem müssen die Patientenströme besser verteilt werden, um unnötige Einsätze zu vermeiden. Neben echten Notfällen werden in den Notaufnahmen Millionen ambulante Patientenvorstellungen, die keine Notfälle sind, versorgt. Dafür gibt es weder genug Platz noch Personal noch eine ausreichende Finanzierung. Die Notaufnahmen müssen entlastet werden. (Beifall AfD) Dazu braucht es eine auskömmliche Finanzierung der ambulanten Notfallbehandlung und eine deutliche Vereinfachung des Systems. Dazu gehört vor allem auch ein merklicher Abbau von Bürokratie. Sowohl die Ärzte in deutschen Krankenhäusern klagen über eine massive Belastung durch Verwaltungsaufgaben, als auch Vertragsärzte klagen in Umfragen regelmäßig über überbordende Bürokratie in ihren Praxen. Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt noch viel zu tun. Mit der Einführung von IVENA gehen wir einen Schritt weiter in die richtige Richtung. Daran sollten wir anknüpfen und weitere Schritte folgen lassen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Henry Worm

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Müller, Bündnis 90/Die Grünen, das Wort.

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Olaf Müller GRÜNE

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Sehr geehrter Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Gäste auf den Tribünen, wir besprechen heute den Antrag der FDP-Fraktion, der sich mit der Einführung des interdisziplinären Versorgungsnachweises – also IVENA – in Thüringen befasst. Das ist einerseits sehr gut, dieses System wurde schon in einigen Bundesländern erfolgreich eingeführt, unter anderem auch, um Prozesse der Notfallversorgung zu optimieren, wie auch hier im Antrag der FDP gefordert. Aber – und das sei bitte der relativ jungen wiedererlangten Parlamentszugehörigkeit der FDP nachgesehen – hier soll der zweite Schritt vor dem ersten getan werden, und da lauern bekanntlich Stolperfallen, denn wir sind in Thüringen ja nun schon mittendrin in der Neustrukturierung der Leitstellen, auch wenn noch nicht alle Landkreise bzw. die kommunalen Behörden diese Notwendigkeit erkannt haben. Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Erarbeitung der „Förderrichtlinie Leitstellen“ wird derzeit die finanzielle Unterstützung kommunaler Investitionen für die Zentralisierung der Leitstellen vorbereitet. Damit bekommen die Landkreise und kreisfreien Städte Mittel an die Hand, um die wichtigen Reformen in Thüringen umzusetzen. Die Zahl der Rettungsleitstellen soll deutlich reduziert werden und dieser Prozess ist derzeit in der heißen Phase. Für die Fusion hat das Land angekündigt, den Kommunen bis zu 70 Prozent der Kosten für Planungs-, Bau- und Technikkosten zur Verfügung zu stellen, allerdings nur, wenn sich die weit überwiegende Zahl der Landkreise und kreisfreien Städte an der Fusion beteiligt, wie Innenminister Maier Anfang Januar gegenüber der TA verlauten ließ. Die Entscheidung, ob die Fördermittel in der zugesagten Höhe ausgereicht werden können, hängt nun wohl von den Verhandlungsergebnissen innerhalb der kommunalen Behörden ab. Ostthüringen zeigt mit zwei Beispielen schon mal, wie es geht. Andere Landkreise sollten sich ein Beispiel daran nehmen und könnten dem gut folgen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn das Fortschreiten der Digitalisierung in Thüringen in der Geschwindigkeit durchaus zu wünschen übrig lässt, so ist die notwendige Netzleistung für die Nutzung digitaler Techniken wie IVENA gegeben, und natürlich müssen wir die Digitalisierung im Hinblick auf die dringend notwendige Entlastung von Notaufnahmen nutzen – mit Augenmaß, denn dazu gehört die Patientensteuerung ebenso wie verbindliche datenschutzrechtliche Regelungen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte eine Reform der medizinischen Notfallversorgung angekündigt, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll. Bis dahin legen wir hier in Thüringen natürlich nicht die Hände in den Schoß, denn was wir bei all den Diskussionen über Digitalisierungsprozesse nicht aus dem Blick verlieren dürfen, sind die Menschen. Die Sorge, dass sie infolge der Krankenhausstrukturreform im Notfall eben nicht schnell genug versorgt werden könnten, die ist da und die ist vorhanden. Deshalb ist es richtig und wichtig, im Zeitalter der Digitalisierung die Chancen und Herausforderungen für die Notfallversorgung bzw. rettung rechtzeitig zu er‑ kennen und strategische Lösungsansätze zu entwickeln. Da müssen die zentralisierten Rettungsleitstellen ebenso mitgedacht werden wie integrierte Notfallzentren, die bei einem Krankenhaus angesiedelt sind, oder Portalpraxen, die direkt an Notaufnahmen von Kliniken angegliedert und rund um die Uhr geöffnet sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Thüringen braucht das, und sicher ist der Prozess deutlich zu verkürzen, wenn alle an einem Strang ziehen. Insofern begrüßen wir den Vorstoß der FDP auch als Werbung für den von der Regierung schon in der vergangenen Legislatur angeschobenen Prozess der Rettungsleitstellenreform. Wir als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss federführend und an den Sozialausschuss zur Mitberatung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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Henry Worm

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner hat Abgeordneter Hartung, SPD-Fraktion, das Wort.

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Thomas Hartung SPD

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das ist ein interessanter Antrag der FDP. Es ist ein wichtiger Antrag, weil alles, was die Notfallversorgung in Thüringen verbessert, es wert ist, diskutiert zu werden. Die Fachverbände sind auch der Ansicht, dass für eine digitale Unterstützung im Rettungsdienst eine bessere Vernetzung wichtig ist. Insofern sollten wir diese Beratung auf jeden Fall im Ausschuss fortsetzen. Der Charme dieses Antrags liegt meines Erachtens aber auch darin, dass das Augenmerk auf ein wichtiges Thema in der Versorgung der Thüringer Bevölkerung im medizinischen Bereich gelegt wird. Deswegen sollten wir uns einfach auch die Zeit nehmen, uns das, was IVENA vernetzen soll, auch mal näher anzuschauen. Ich würde das gerne mal in drei Teilen machen: Das eine die Rettungsleitstelle, wo am Anfang der Geschichte der Anruf eingeht. Da müssen wir feststellen, dass wir eine zunehmende Bagatellisierung der Notrufnummer 112 zur Kenntnis nehmen müssen, das ist so. Leute, die heute die 112 anrufen, hätten vor 20 Jahren das niemals gemacht. Also Halsschmerzen, Schnupfen seit 14 Tagen und Ähnliches führt heute hin und wieder dazu, dass die Rettungsleitstelle kontaktiert wird. Hier hilft uns IVENA nicht; hier hilft uns eine vernünftige Ausstattung der Rettungsleitstellen mit genügend Personal, die möglicherweise auch in verschiedenen Linien der Anrufbearbeitung die Möglichkeit geben soll, eine gewisse Triage durchzuführen und die wirklichen Notfälle sofort von den Nicht-Notfällen zu trennen und insofern eine vernünftige Bearbeitung der Anrufe vorzunehmen. Dann wird, wenn das notwendig ist, der Rettungswagen losgeschickt, vernetzt mit IVENA, geht zum Patienten, nimmt den Patienten auf, sieht ein Krankheitsbild und sagt: Okay, den nehme ich jetzt mit. Und dann ist es so, er muss das nächstgelegene geeignete Krankenhaus aufsuchen. Das ist die Rechtslage. Da ist in Thüringen mit einer relativ ländlichen Struktur und nicht so vielen Krankenhäusern – die Kassen sehen das anders, aber wir sind verglichen mit anderen Ländern ganz gut mit der Strukturierung der Krankenhäuser – die Zahl der nächstgelegenen geeigneten Krankenhäuser in der Regel gleich eins, höchstens mal zwei. Das wird dadurch unterstützt, dass wir mittlerweile in allen Krankenhäusern die Einstufung in die Versorgungsstufen hinter uns haben. Also bei jedem Krankenhaus ist festgestellt, welche Versorgungsstufe hat es erlangt, welche Fälle sind dort geeignet, welchen Ansturm oder welche Anfahrt von erkrankten Patienten kann dieses Krankenhaus verkraften und kann dieses Krankenhaus im Prinzip meistern. Insoweit ist relativ klar, welches Haus ich als Rettungswagen anfahren kann. Also da gibt es jetzt nicht diese riesige Auswahl. Dennoch – und das ist richtig – hilft IVENA dabei, wenn beispielsweise in einem Krankenhaus eine größere Zahl von Patienten die Rettungsstelle – ich sage jetzt mal platt – verstopft, dass ein anderes Krankenhaus möglicherweise als Ausweichhaus besser geeignet ist. Da müssen wir aber schauen, warum Notaufnahmen denn überlastet sind. Hier ist jetzt viel von den Bagatellen, ich habe das bei den Anrufen gesagt, geredet worden. Ja, das stimmt. Mittlerweile ist das so, dass viele Menschen die Notaufnahme aufsuchen, obwohl sie da nicht hingehören. Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite der Medaille ist, dass wir zunehmend erkennen müssen, dass Krankenhäuser jemanden, der selbst mit dem Rettungsdienst angeliefert wird, nicht zügig von der Notaufnahme in eine Bettenstation bringen. Denn ein Patient, der kommt und aufgenommen wird, da muss der Arzt sicher sein, dass das tatsächlich ein abrechenbarer Fall wird. Wenn ich diesen Patienten am nächsten oder übernächsten Tag aus dem Krankenhaus entlasse, weil die Erkrankung vielleicht doch nicht so schwerwiegend war, dann muss ich damit rechnen, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen genau diesen Fall überprüft und ich ihn eventuell gar nicht bezahlt bekomme oder einen erheblichen Abschlag in Kauf nehmen muss. Das ist ein weiteres Problem und das führt dazu, dass die Ärzte in den Notaufnahmen – und es sind immer noch eher die jüngsten Ärzte und nicht die erfahrensten Ärzte, die die Notaufnahme besetzen; daran wird sich wahrscheinlich zu meinen Lebzeiten gar nichts mehr ändern –, die jüngsten Ärzte, die müssen natürlich jetzt alles tun, um sicherzustellen, dass der Patient, der da vor ihnen ist, tatsächlich ein medizinischer Fall, ein Behandlungsfall wird. Das heißt, es werden alle Laborwerte genommen. Wenn das noch nicht zur Klärung führt, werden alle, manchmal parallel, manchmal auch nacheinander, Geräteuntersuchungen durchgeführt. Habe ich immer noch keine eindeutige Entscheidung zu treffen, dann muss ich die nächste Fachrichtung einbeziehen und so geht das weiter und so sind teilweise Versorgungszeiten in der Notaufnahme von vier bis sechs Stunden nicht selten, bis alle Fachrichtungen mit allen Untersuchungen und allen Nachmeldungen tatsächlich auf den Patienten geschaut haben und im Prinzip gesagt haben: Okay, den kann ich aufnehmen oder nicht. Ich erinnere mich an meine Zeit in der Notaufnahme zurück. Das ist jetzt zwar gut 13 Jahre her, aber wir haben das anders gehandhabt. Wir haben einen Patienten, bei dem wir der Überzeugung waren, dass man den jetzt nicht nach Hause schicken kann, aufgenommen und haben dann geklärt, was genau sein Problem ist und wie wir ihm am besten helfen können. Wir haben ihn erst aus der Notaufnahme rausgelotst und haben dann gesagt, dass wir alles Weitere in das Krankenhaus verlagern. Das war eine vernünftige Lösung und da müssen wir wieder hinkommen. Wir müssen wieder diese Karenzzeit von zwei bis drei Tagen notfalls einführen, in der ein Krankenhaus in die Lage versetzt wird zu entscheiden, ob dieser Patient stationär behandelt werden muss oder nicht, anstatt ihn sechs Stunden lang in einer Notaufnahme auf dem Bett liegen zu lassen, um ganz genau zu wissen, das ist das Geld, was ich jetzt erlöse, und das ist der Fall, den ich jetzt generieren kann. Das muss aufhören. In all diesen Punkten hilft uns IVENA nicht. Aber IVENA ist eine sehr gute Möglichkeit, um zu sagen, mit diesen ganzen Fehlern, mit diesen ganzen Mängeln, mit denen wir umgehen müssen, hilft es uns trotzdem, den richtigen Weg zu finden und die Versorgung zu verbessern und schneller zu machen. Deswegen freue ich mich auf die Debatte in den beiden Ausschüssen. Ich halte es für wichtig, dass wir dieses Thema aufgreifen. Aber ich bitte darum, dass wir es nicht so eng sehen, IVENA ja oder nein, sondern dass wir uns tatsächlich die Notfallversorgung in Thüringen insgesamt anschauen, dass wir schauen, wo wir optimieren können und an welcher Stelle wir Krankenhäuser unterstützen müssen, ihre Arbeit ordentlich, schnell und gut zu erledigen Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Henry Worm

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Danke, Herr Abgeordneter. Als nächster Redner spricht Abgeordneter Zippel, CDU-Fraktion.

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Christoph Zippel CDU

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, es ist klar geworden, dass es hier um ein wichtiges Thema geht. Der Antrag beinhaltet eine sehr gute Intention, es wurde auch schon viel Wahres gesagt. Deswegen will ich mich auf einen Punkt konzentrieren und das will ich rundheraus sagen: Ich habe ein großes Problem mit diesem Antrag. Wir haben viel über Optimierung, Koordinierung und Digitalisierung gehört. Das ist gut und schön, aber eine Frage wurde eben nicht beantwortet: Warum gerade IVENA? Es ist eben nicht das einzige System am Markt. Die FDP-Fraktion will den Trägern des Rettungsdienstes, den Kommunen, vorschreiben, welches System sie nutzen müssen. Das halte ich für etwas problematisch. Das sage ich explizit auch als Kommunalpolitiker und Vertreter meines Landkreises im Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen. Als Beispiel, als Alternative nenne ich rescuetrack. Es bietet vergleichbare Funktionen wie IVENA, ist aber deutlich breiter aufgestellt. Es wurde ursprünglich für die DLR Luftrettung entwickelt und wird inzwischen auch von ADAC Luftrettung, Bundespolizei und zahlreichen Rettungsleitstellen und Krankenhäusern erfolgreich genutzt. Der Vorteil wäre hier die Verzahnung bodengebundener Rettungsdienste und des Luftrettungsdienstes; die Verzahnung mit Feuerwehr und Polizei ist ebenfalls technisch möglich. Und ich wage auch einmal die Vorhersage: Die Luftrettung wird im ländlich geprägten Flächenland Thüringen in Zukunft noch wichtiger werden. Rescuetrack wird zum Beispiel auch im Eichsfeld genutzt. Thüringen als Flächenland ist in einer anderen Situation als Ballungsräume wie Berlin, Frankfurt oder München. Es gibt nicht mehrere Krankenhäuser in unmittelbarer Nähe, auch, wie wir es schon gerade gehört haben, wenn es da unterschiedliche Interpretationen gibt. Perspektivisch ist es natürlich trotzdem sinnvoll, alle Rettungsleitstellen, Rettungswachen, Rettungsfahrzeuge, die Luftrettungsstandorte und Kliniken miteinander zu vernetzen. Auf Bundesebene gibt es dafür das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung, was sich in Arbeit befindet und im Entwurf auch die Einführung eines gemeinsamen Notfallleitsystems vorsieht. Die Nutzung der Telematikinfrastruktur nach § 291a SGB V ist dort vorgesehen – ich sage nur: Stichwort „elektronische Gesundheitskarte“. Der Gesetzentwurf stellt eine Förderung von 25 Millionen Euro für die Errichtung gemeinsamer Notfallleitsysteme in Aussicht. Deswegen scheint es mir auch durchaus sinnvoll, zunächst das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abzuwarten. Vor diesem Hintergrund ist es erst recht sinnvoll, dem Rettungsdienst und den anderen Trägern nicht von Landesseite ein einziges System überzustülpen. Nichtsdestotrotz können wir im Ausschuss gern und sollten natürlich auch darüber reden, die Notfallversorgung in Thüringen zu stärken und noch effizienter zu gestalten. Deswegen wird meine Fraktion für eine Überweisung der Anträge an die Fachausschüsse stimmen und natürlich, wenn ich hier rede, wissen Sie, umso mehr gern auch an den Sozialund Gesundheitsausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Dorothea Marx

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Vielen Dank. Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Montag von der FDP-Fraktion das Wort.

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Robert-Martin Montag FDP

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank zunächst mal für die sehr sachliche Debatte. Ich glaube, das tut dem Haus auch gut, gerade nach der Zeit, die, glaube ich, jeder in diesem Hause – manche mehr, manche weniger – hinter sich hat. Insofern ist die Debatte um die Frage, wie wir die Frage der Notfallversorgung so aufstellen können, dass sie patienten-, versorgungs- und zweckorientiert ist, genau ein richtiger Anlass, da auch den Gesprächsfaden untereinander aufzunehmen. Zunächst mal möchte ich, bevor ich inhaltlich werde, auf ein, zwei Punkte eingehen, die die Kollegen vor mir gesagt haben. Herr Plötner hatte ja gefragt: Wie finanziert man eine solche Frage? Da gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten, ganz unterschiedliche Modelle. Quasi jedes Bundesland, jede Versorgungsregion hat eine eigene Finanzierungsmöglichkeit gefunden. Niedersachsen, dort zahlen es die Klinikträger allein, in Hessen die Landkreise, in Sachsen-Anhalt die Anschubfinanzierung über die Mittel aus dem Landeshaushalt und dann natürlich über die Kosten der Kostenträger. Es wurden verschiedene Dinge gesagt. Herr Lauerwald hat richtigerweise angesprochen, dass natürlich zur Debatte um die Zukunft der Notfallversorgung die Frage „Wie steuern wir Patienten?“ gehört, weil tatsächlich das das Problem ist, dass die Patienten nicht mehr in der adäquaten Versorgungsebene landen, dort, wo sie nämlich hingehören. Das ist das Problem. Dafür gibt es unterschiedliche Begründungen. Die einen sprechen von Bequemlichkeit, weil man einfach weiß, wo das Krankenhaus ist. Man guckt vielleicht heute nicht mehr in die Tageszeitung, guckt nach, wo der Bereitschaftsdienst, die Nummer des Kollegen ist. Da ist aber auch schon was auf dem Weg mit der 116 117 oder – wie die KBV gesagt hat – „den zwei Elfen, die helfen“. Kleine Werbekampagne, kleiner Werbeblock dazu! Denn genau das führt dazu, was Dr. Hartung angesprochen hat, dass nämlich die 112, also dort, wo tatsächlich die Fälle hinkommen – man sagt immer so ein bisschen flapsig: „Mit Kopf unterm Arm“ –, das sind die Fragen für die 112, dass die dort aufschlagen. Hier wird sozusagen der auflaufende Bedarf geteilt in die 112 und in die 116 117, was dann natürlich die Kapazitäten, die vorgehalten werden, wiederum als ausreichend erscheinen lässt. Herr Müller hat gesagt – Hinweis an die junge Fraktion –, man solle sich erst mal um die Frage der Anzahl der Leitstellen kümmern. Ich will es mal sagen: Da sind wir als FDP der Debatte vielleicht schon zwei, drei Schritte voraus, weil das gar nicht die Fragestellung ist, sondern dass bei einer Einführung eines solchen Systems es letztlich nur die Frage der Lizenzkosten ist und nicht die Frage, wer den Anruf entgegennimmt. (Beifall FDP) Auch da ist Technik weiter, als vielleicht manche wissen. Ich will aber noch was ganz Allgemeines sagen. Denn durch unseren Antrag ist so ein bisschen auch eine Debatte bei den Akteuren der Gesundheitspolitik im Land losgegangen, so will ich das mal vorsichtig sagen. Die KV hat natürlich als Träger der notärztlichen Versorgung sofort auch interveniert und sagt: Wir haben doch eine digitale Lösung, die elektronische Einsatzdatenerfassung. Und das Schöne ist eben an IVENA: Jetzt wird deutlich, warum das so ein kluger Vorschlag ist, meinen wir jedenfalls, weil das kombinierbar ist, weil IVENA keine präklinischen Einsatzdatenerfassungen macht – da gibt es ja das Projekt zwischen KV und der Landesregierung –, sondern tatsächlich nur ein Lenkungsinstrument in die richtige Versorgungsebene, heißt, dort, wo Ressourcen vorhanden sind, also wirkungsvolles Ergänzungstool. Ich will das gar nicht ausbreiten, könnte noch länger darüber reden. Ich freue mich auf die Debatte und bedanke mich für die Bereitschaft, diese Debatte auch zuzulassen. Danke schön. (Beifall FDP)

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Dorothea Marx

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann hat Frau Ministerin Werner für die Landesregierung das Wort.

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Heike Werner

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Absprache mit Herrn Montag – und da wir jetzt den Antrag ja in den Ausschüssen behandeln werden – haben wir uns verständigt, dass ich jetzt nicht die ganzen Zahlen präsentiere, die im Antrag gefragt sind, sondern vielleicht zunächst mal auf den eigentlichen Inhalt, nämlich die Frage der webbasierten Interdisziplinären Versorgungsnachweise, also IVENA, eingehen werde und wir über die Fragen der Zahlen selbst dann im Ausschuss noch mal genauer diskutieren können. Wie ich schon gesagt habe, in dem Antrag macht die FDP auf ein System der Notfallversorgung aufmerksam, das in anderen Ländern schon eingeführt ist und praktikabel angewandt wird. Es handelt sich um IVENA, also webbasierter Interdisziplinärer Versorgungsnachweis. Über dieses System können Krankenhäuser ihre Kapazitäten in der Notaufnahme angeben und Notärztinnen und Notärzte und Notfallsanitäter können den Krankenhäusern aus den Rettungswagen frühzeitig mitteilen, welche Patientinnen und Patienten sie in Kürze in die Notaufnahme bringen werden. Besonders für Rettungseinsätze mit lebensbedrohlich erkrankten Patienten ist eine frühzeitige Abstimmung sehr hilfreich. Deshalb ist es gut, auch für Thüringen die Digitalisierung in der Notfallversorgung voranzubringen. Jetzt war die Frage 5, wie momentan das Verfahren gestaltet ist, über das sich Krankenhäuser für die Notfallversorgung abmelden können, und wie die derzeitige Koordinierung bewertet wird, also Frage 12. Zurzeit erfolgt die Koordinierung zwischen den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst zunächst über die zuständige Leitstelle. Nach § 14 Abs. 3 Thüringer Rettungsdienstgesetz führt die zentrale Leitstelle einen Nachweis über die Aufnahme und Dienstbereitschaft der Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich. Die Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich gewährleisten, dass der zentralen Leitstelle laufend die Anzahl der freien Betten gemeldet wird. Neben diesem gesetzlich sicherzustellenden Informationsweg an die zentralen Leitstellen erfolgen Rücksprachen zwischen dem Rettungsdienst vor Ort und den Krankenhäusern telefonisch. Die Koordinierung zwischen den Krankenhäusern und Rettungsdiensten ist damit grundsätzlich gewährleistet. Eine Verbesserung der sicheren und dynamischen, also der jeweiligen Lage angepassten sowie zeitnahen Informations- und Datenübermittlung zwischen den an der Notfallversorgung beteiligten Einrichtungen und Strukturen kann durch den Einsatz digitaler Anwendungen erreicht werden. Die Digitalisierung des Rettungsdienstes wurde daher als konkretes Projekt in die Thüringer Strategie für die digitale Gesellschaft aufgenommen. In einem ersten Schritt werden zurzeit in Zusammenarbeit – und Herr Montag hat darauf schon hingewiesen – mit der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen die Notarztfahrzeuge mit mobilen Einsatzmitteln zur digitalisierten Einsatzdatenerfassung und Dokumentation ausgestattet. Perspektivisch ist damit die Möglichkeit gegeben, zentrale Leitstellen, Rettungsdienste und Notfallaufnahmen der Krankenhäuser zu vernetzen, bis hin zu Informationen über aktuell verfügbare Ressourcen, zum Beispiel frei verfügbare Intensivbetten. Die Schritte hierzu werden zwischen den Beteiligten in nächster Zeit näher zu vereinbaren sein. Im Zuge der angestrebten Digitalisierung der Notfallversorgung wurde auf Beschluss des Landesbeirats für das Rettungswesen dazu am 6. Juni 2019 eine Arbeitsgruppe Digitalisierung unter Leitung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen gegründet. In der konstituierenden Sitzung am 23. August 2019 bestand Konsens hinsichtlich der Notwendigkeit eines landesweit einheitlichen Dokumentationssystems. In diesem Jahr sollen die Anforderungen an ein solches System definiert und weitere Projektschritte eingeleitet werden. Sie haben gefragt, wie die Landesregierung IVENA bewertet und wie und bis wann eine Einführung umgesetzt werden kann. Hierzu möchte ich Ihnen sagen, dass zunächst natürlich die Vorteile und die Notwendigkeit der Digitalisierung der Notfallversorgung unstrittig sind. Das System IVENA wird, wie schon gesagt, bereits in anderen Ländern verwendet und ist grundsätzlich als geeignet zu bewerten. Allerdings ist IVENA nicht das einzige verfügbare System. Die Digitalisierung der Notfallversorgung wird vom Land mit öffentlichen Mitteln gefördert, sodass die jeweiligen Projektträger an das öffentliche Vergaberecht gebunden sind. Zu den Kosten der Digitalisierung der Notfallversorgung lassen sich gegenwärtig aufgrund der noch laufenden Abstimmungen innerhalb der Arbeitsgruppe Digitalisierung keine abschließenden Angaben machen. Die Ausstattung und Schulung der Notärzte wurde in den Jahren 2018 und 2019 mit Landesmitteln in Höhe von 327.445 Euro gefördert, für die nächsten Projektschritte ab 2020 sind Mittel in Höhe von 335.350 Euro beantragt. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Ausführungen zu den Einzelfragen möchte ich zur Aufforderung an die Landesregierung unter Punkt II Folgendes mitteilen. Zum Ersten: Die Digitalisierung der Notfallversorgung ist bereits ein Landesprojekt im Rahmen der Thüringer Strategie für eine digitale Gesellschaft. Zweitens: Fördermittel für die Umsetzung des Projekts sind im Landeshaushaltsplan 2020 bereits eingeplant. Bei Bereitstellung weiterer Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber in den folgenden Haushaltsjahren ist davon auszugehen, dass die angestrebte digitale Vernetzung entsprechend der Projektplanung verwirklicht werden kann. Drittens: Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Gesundheitsministerium und dem Innenministerium entsprechend ihrer Zuständigkeit. Grundlage ist der in der Arbeitsgruppe Digitalisierung abgestimmte Plan. Dabei werden alle an der Notfallversorgung Beteiligten, also die Landkreise und kreisfreien Städte, Rettungsdienste, Krankenhausgesellschaft, Kostenträger und weitere Akteure mit eingebunden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Optimierte Prozesse in der Notfallversorgung retten Leben – Einführung des Interdisziplinären Versorgungsnachweises (IVENA) in Thüringen

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zu den Ausschussüberweisungen. Es war die Überweisung an den Kommunal- und Innenausschuss und die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Ich lasse zunächst über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss abstimmen. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Nein, beides nicht. Damit ist diese Überweisung beschlossen. Die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung: Wer dafür ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Das sind wiederum die Abgeordneten aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Keine. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen. Und als federführender Ausschuss soll der Innenund Kommunalausschuss fungieren, das sehe ich richtig? Allseitiges Nicken. Dann lasse ich über diese Federführung abstimmen. Wer dieser Federführung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum Abgeordnete aller Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch die Federführung so bestätigt und wir beenden diesen Tagesordnungspunkt, der hiermit geschlossen wird. Wir kommen damit zum Eintritt in die Mittagspause. Es geht hier um 13.45 Uhr weiter mit der Fragestunde. Ich mache gleichzeitig noch einmal darauf aufmerksam, dass es anschließend an die Fragestunde mit einem großen Block verschiedener Wahlen weitergeht, das wird dann um 14.45 Uhr der Fall sein mit dem Tagesordnungspunkt 21 und den weiteren Tagesordnungspunkten. Eine angenehme Mittagszeit. Die Sitzung ist bis dahin unterbrochen. Wir kommen nun zum Aufruf des TagesordnungsIch rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Vorab mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die Fragen 1, 14 und 17 von den Fragestellern zurückgezogen worden sind. Das sind die Fragen in den Drucksachen 7/327, 7/382 und 7/387. Wir beginnen also mit der zweiten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Liebscher von der Fraktion der SPD mit der Drucksache 7/347. Bitte, Herr Liebscher.

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Lutz Liebscher SPD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Am 27. November 2018 hat die Planungsversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beschlossen, den Entwurf zum Regionalplan Südwestthüringen zur öffentlichen Auslegung freizugeben. Der Entwurf trifft unter anderem Festlegungen zu den Themen „Raumstruktur“, „Siedlungsstruktur“, „Infrastruktur“ und „Freiraumstruktur“. Die Anhörung der Planungsgemeinschaft Südwestthüringen erfolgte in oben genanntem Zeitraum und ist relevant für die Landesplanung. Mittlerweile müssten die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und wie und wann wird darüber die Öffentlichkeit in Kenntnis gesetzt? Ich frage weiter: 2. Welche Fristen aufgrund welcher Rechtsgrundlage sind im weiteren Verfahren einzuhalten? 3. Liegen derzeit entsprechende Bau- bzw. Nutzungsanträge für raumbedeutsame Vorhaben in Südwestthüringen vor, die gegebenenfalls Genehmigungen nach sich ziehen könnten, solange der neue Regionalplan noch nicht in Kraft ist, und falls ja, welche? Und abschließend: 4. Welche Kontrollmechanismen stellen sicher, dass das Verfahren der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen dieses Mal fehlerfrei durchgeführt wird bzw. abgeschlossen werden kann? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Weil für das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Bitte.

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Weil

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Regionalplanentwurf Südwestthüringen sind etwas mehr als 3.600 Stellungnahmen bei der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen eingegangen. Diese werden zurzeit geprüft und einer planerischen Abwägung zugeführt. Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen schätzt ein, dass dieser Prozess noch bis Ende 2020 andauert. Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen geht zudem davon aus, dass der Regionalplanentwurf infolge dessen wesentlich überarbeitet wird. Der überarbeitete Planentwurf wird von der Regionalen Planungsgemeinschaft beschlossen. Er wird sodann gemäß § 15 Abs. 6 Satz 2 Thüringer Landesplanungsgesetz unverzüglich auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zur Einsicht bereitgestellt. Auch die Einsichtnahme beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Regionale Planungsstelle Südwestthüringen, Karl-LiebknechtStraße 4, 98572 Suhl, ist möglich. Bestandteil der zur Einsicht bereitzustellenden Unterlagen ist auch der Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen, üblicherweise in Form einer Abwägungstabelle. Voraussichtich in der ersten Jahreshälfte 2021 wird eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu dem überarbeiteten Planentwurf durchgeführt werden. Auch im Rahmen dieser Beteiligung wird der Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen – online oder zur Einsichtnahme vor Ort – der zu beteiligenden Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Thüringer Landesplanungsgesetz durch die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zur Verfügung gestellt. Zu Frage 2: Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 5 Thüringer Landesplanungsgesetz sind die Regionalpläne innerhalb von drei Jahren nach Einleitung der Fortschreibung zur Genehmigung vorzulegen. Das Verfahren zur Fortschreibung der Regionalpläne in Thüringen wurde im März 2015 begonnen. Die Dreijahresfrist des Thüringer Landesplanungsgesetzes wurde auf Antrag der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen gemäß § 5 Abs. 6 Satz 6 Thüringer Landesplanungsgesetz um zwei Jahre, das heißt bis März 2020, verlängert. Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen stellte im Dezember 2019 einen erneuten Antrag auf Fristverlängerung um weitere zwei Jahre. Dieser erneute Antrag wird derzeit geprüft. Zu Frage 3: Raumbedeutsame Vorhaben in der Planungsregion Südwestthüringen sind auf der Grundlage des rechtsgültigen Regionalplans aus dem Jahr 2012 zu bewerten. Der oberen Landesplanungsbehörde ist derzeit ein laufendes Genehmigungsverfahren für raumbedeutsame Vorhaben in der Planungsregion Südwestthüringen bekannt. Dabei handelt es sich um die geplante Errichtung von vier Windenergieanlagen bei gleichzeitigem Rückbau von fünf Windenergieanlagen in der Stadt Eisenach, Gemarkung Neukirchen. Das Vorhaben steht im Einklang mit dem rechtskräftigen Regionalplan Südwestthüringen und mit dem aktuellen Planentwurf. Zu Frage 4: Das Landesverwaltungsamt als obere Landesplanungsbehörde übt gemäß § 13 Abs. 4 Thüringer Landesplanungsgesetz die Fach- und Rechtsaufsicht über die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen aus. Der Regionalplan bedarf gemäß § 5 Abs. 3 Thüringer Landesplanungsgesetz der Genehmigung durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als oberster Landesplanungsbehörde. Auf dieser Basis kann ein rechtmäßiges Zustandekommen des Regionalplans Südwestthüringen gewährleistet werden. Im Übrigen wurde das Zustandekommen des aktuell gültigen Regionalplans Südwestthüringen aus dem Jahr 2012 bisher nicht beanstandet.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Vielen Dank. Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann komme ich zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk von der Fraktion der CDU mit der Drucksache 7/351. Bitte, Herr Walk.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Einstellungen bei der Thüringer Polizei Medienberichten zufolge sollten im Jahr 2019 bis zu 300 Polizeianwärter eingestellt werden. Um die Unterbringungskapazitäten entsprechend anzupassen, sollten die erforderlichen Baumaßnahmen bis Ende 2019 abgeschlossen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anwärter wurden 2019 tatsächlich eingestellt (bitte nach Laufbahngruppen gliedern)? 2. Wie viele Anwärter sollen in diesem Jahr eingestellt werden? 3. Wurden die Baumaßnahmen am Bildungszentrum wie geplant abgeschlossen? 4. Wie viele Anwärter sind derzeit insgesamt in den Bildungseinrichtungen und in durch den Freistaat angemieteten oder durch die Auszubildenden selbst angemieteten Wohnungen in Meiningen untergebracht? Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet Minister Maier für das Ministerium für Inneres und Kommunales.

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Georg Maier

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Frage 1: Im Oktober 2019 wurden 210 Anwärterinnen und Anwärter in der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes und 50 Anwärterinnen und Anwärter in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugdienstes eingestellt. Frage 2: In diesem Jahr, also 2020, sind insgesamt 300 Einstellungen bei der Thüringer Polizei vorgesehen, davon 250 Anwärterinnen und Anwärter in der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes und 50 in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes. Frage 3: Am Standort der Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei gibt es weiterhin Bedarf zum Bau von Unterkunftsgebäuden und Kfz-Stellflächen. Die Fortführung der Baumaßnahmen dauert noch an. Gegenwärtig wird das Haus 1 mittels einer großen Neu-, Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahme zu einem Unterkunftsgebäude umgebaut. Der Fertigstellungstermin soll voraussichtlich Ende 2020 sein. Darüber hinaus bestand aufgrund der Erhöhung der Einstellungszahlen im Jahr 2019 kurzfristig ein temporärer Bedarf von acht Unterrichtsräumen. Dieser Bedarf wurde durch die Errichtung mobiler Mietgebäude auf dem Gelände der Bildungseinrichtungen gedeckt. Frage 4: An den Bildungseinrichtungen in Meiningen sind derzeit 216 Anwärterinnen und Anwärter amtlich unentgeltlich untergebracht. Hinzu kommen noch fünf Anwärter, die aufgrund anstehender Volljährigkeit zunächst eine Unterkunft in den Bildungseinrichtungen angemietet haben. Es erfolgt keine Unterbringung von Anwärtern in vom Freistaat Thüringen angemieteten Wohnungen. Eine Erhebung, ob und wie viele Anwärter eigene Wohnungen mieten, liegt nicht vor. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Walk, bitte.

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Raymond Walk CDU

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Ich habe eine Nachfrage an Herrn Minister. Danke für die Ausführungen, Herr Minister. Die unter 1 und 2 dargelegten Zahlen im Bereich des gehobenen Dienstes – 2019 50 und geplant 2020 auch 50 –, sind das zusätzliche Einstellungen oder sind dort auch sogenannte Aufsteiger inkludiert, die bereits in der Polizei eingestellt sind und sich für den gehobenen Dienst weiterqualifizieren?

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Georg Maier

Fragestunde

Nach meiner Kenntnis sind auch die Aufsteiger da mit drin. Aber das müsste ich noch mal überprüfen und würde Ihnen das zurückmelden.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Nachfragen? Die kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Thrum von der Fraktion der AfD mit der Drucksache 7/352. Bitte.

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Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Sehr geehrte Landtagspräsidentin! Wegen akutem Ärzte- und Personalmangel musste das Krankenhaus Schleiz Ende Februar die einzige Geburtsstation im Saale-Orla-Kreis schließen, weil eine ausreichende Versorgung der Patientinnen nicht mehr sichergestellt werden konnte. Im 7. Thüringer Krankenhausplan für den Freistaat Thüringen 2017 bis 2022 ist festgeschrieben, dass der Versorgungsauftrag grundsätzlich das Betreiben einer geburtshilflichen Station vorsieht, ein Krankenhaus die Geburtsstation jedoch schließen kann, ohne Auswirkungen auf den Versorgungsauftrag. Dem Krankenhausträger wird empfohlen, die Planungsbehörde rechtzeitig über das Vorhaben zu informieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde durch den Krankenhausträger beim zuständigen Ministerium ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung für unterbesetzte Fachabteilungen gestellt? 2. Wenn ja, wann und für welche Fachabteilung oder Fachabteilungen? 3. Hat der Krankenhausträger die Planungsbehörde über das Vorhaben, die Geburtsstation zu schließen, informiert? 4. Liegt bereits ein Feststellungsbescheid vor, der auf das Fehlen einer geburtshilflichen Station hinweist? Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner, bitte.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Thüringer Landtags, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Träger des Kreiskrankenhauses Schleiz hat einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bezüglich der Personalvorgaben nach § 2 der Verordnung über Qualitäts- und Strukturvorgaben nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Krankenhausgesetzes gestellt. Zu Frage 2: Mit den Kreiskrankenhäusern Greiz und Schleiz wurde nach ihrem Antrag vom 30. Mai 2018 vereinbart, dass regelmäßig eine Meldung über die Personalentwicklung erfolgt, woran sich die Geschäftsführung gehalten hat. Die aktuelle letzte Meldung vom 01.11.2019 zeigt für die Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus Schleiz wie bereits zum 30. Mai 2018 einen Fehlbetrag von 0,17 Vollkräfte auf. Das ist aus unserer Sicht kein problematischer Fehlbetrag. Es kann also davon ausgegangen werden, dass aufgrund der vorliegenden Sachlage eine Ausnahmegenehmigung für die Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Kreiskrankenhaus Schleiz hätte erteilt werden können. Soweit sich die Personalsituation weiter verschlechtert hat, ist anzunehmen, dass dies nach der letzten Meldung relativ unvorhergesehen erfolgte. Das Fehlen einer Ausnahmegenehmigung des TMASGFF führt jedenfalls nicht zu einer Schließung der Abteilung, zumal der Versorgungsauftrag nach dem 7. Thüringer Krankenhausplan nicht eingeschränkt wurde. Zu Frage 3: Bisher liegen keine Informationen seitens des Krankenhausträgers vor. Sollte der Träger des Kreiskrankenhauses Schleiz eine dauerhafte Schließung der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe beschließen, ist er verpflichtet, dies der Planungsbehörde mitzuteilen. Dies ist bisher nicht erfolgt. Zu Frage 4: Nein, es wurde kein entsprechender Änderungsbescheid zum Feststellungsbescheid zum 7. Thüringer Krankenhausplan erlassen. Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? (Zuruf Abg. Thrum, AfD: Nein!) Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/354. Bitte, Herr Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ausbreitung des Corona-Virus an Thüringer Bildungseinrichtungen verhindern Seit einigen Wochen grassiert weltweit das neue aggressive Corona-Virus. Seit 26. Februar 2020 spricht der Bundesgesundheitsminister von einer drohenden Corona-Virus-Epidemie auch in Deutschland. In einzelnen Bundesländern werden bereits anlassbezogen Kindergärten und Schulen zeitweise geschlossen, um eine Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern oder zu erschweren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Corona-Fälle oder Corona-Verdachtsfälle gab es in den Thüringer Kindergärten, Schulen und Hochschulen seit Anfang des Jahres 2020 (bitte genaue Angabe der betroffenen Einrichtung)? 2. Welche Maßnahmen wurden unter Beteiligung welcher Institutionen nach den unter Frage 1 erfassten Corona-Virus-Fällen und Verdachtsfällen ‑ ergriffen? 3. Welche Gremien zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus wurden, werden oder sollen installiert werden (bitte Angaben zur Zusammensetzung und zum Aufgabenbereich der Gremien)? 4. Wie werden die Kindergärten, Schulen und Hochschulen in der aktuellen Situation über Maßnahmenpläne und Handlungsanforderungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus sowie über eigene Handlungs- und Kommunikationsanforderungen gegenüber Mitarbeitern, Eltern und Kindern informiert?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Herr Wolf, lieber Torsten! Die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt – zunächst eine Vorbemerkung: Von einem Corona-Verdachtsfall wird ausgegangen, wenn eine Person Erkältungssym p tome aufweist und sich zuvor in einem vom Robert Koch-Institut benannten Risikogebiet aufgehalten hat oder wenn eine Person Erkältungssymptome aufweist und Kontakt zu einer tatsächlich an COVID-19 erkrankten Person hatte. Wenn von Schulen oder Kindertageseinrichtungen sogenannte Corona-Verdachtsfälle gemeldet werden, kann nicht immer von Beginn an klassifiziert werden, ob es sich um einen Verdachtsfall in diesem oben genannten Sinne handelt. Natürlich besteht gegenüber den Kita-Kindern, den Schülerinnen und Schülern und dadurch auch gegenüber dem pädagogischen Personal eine besondere Sorgfaltspflicht. Trotzdem erweisen sich nicht alle Reaktionen im Nachhinein als unbedingt notwendig. Aus Gründen der Transparenz werden als Verdachtsfälle in dieser Antwort alle bis heute vorliegenden Meldungen in der Antwort zur Mündlichen Anfrage berücksichtigt. Nun zu den einzelnen Fragen: Zu Frage 1 – Zahl der Corona-Fälle: Dem TMBJS sind aktuell keine bestätigten Fälle einer Infektion von Kindern und Jugendlichen in den Thüringer Schulen mit dem neuartigen Corona-Virus COVID-19 bekannt – das ist Stand heute 12.00 Uhr. Es gab bisher zwölf Verdachtsfälle im Bereich Schule. Diese Verdachtsfälle wurden aus den folgenden Einrichtungen gemeldet: aus dem Bereich des Schulamts Mittelthüringen die Grundschule Kromsdorf/Oßmannstedt, das Gymnasium „Friedrich Schiller“ in Weimar, die Grundschule „Pestalozzi“ in Weimar, das Gymnasium Bergschule in Apolda, die Gemeinschaftsschule „Friedrich Schiller“ in Erfurt sowie ein Fall am Staatlichen Schulamt Mittelthüringen selbst – also das ist kein betroffenes Kind, sondern ein betroffener Kollege/betroffene Kollegin; aus dem Bereich des Schulamts Nordthüringen am Gymnasium „Herder“ in Nordhausen; aus dem Bereich des Schulamts Ostthüringen ein Verdachtsfall am Gymnasium „Am Weißen Turm“ in Pößneck – deswegen ist diese Schule bis morgen, Freitag, geschlossen bzw. bis zum Vorliegen aller Testergebnisse –, dann weiter ein Verdachtsfall am Sportgymnasium Jena. Aus dem Bereich des Schulamts Südthüringen haben wir zwei Verdachtsfälle, das ist am Gymnasium „Dr. Max Näder“ in Königsee und an der Regelschule Saalfeld-Gorndorf; aus dem Bereich des Schulamts Westthüringen ein Verdachtsfall am Gymnasium „Elisabeth“ in Eisenach und an der Regelschule „Wilhelm Hey“ in Ichtershausen. Hierzu sei noch gesagt, dass in Ichtershausen die Regelschule und die Grundschule am gleichen Standort sind, deshalb waren beide Schulen am Freitag, dem 28.02.2020, geschlossen. –Das zu den Schulen. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wurden dem TMBJS bisher keine Corona-Verdachtsfälle bzw. -Erkrankungen gemeldet. Auch in Einrichtungen für teilstationäre und stationäre Hilfe zur Erziehung, Wohnheimen für körperlich, geistig und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche sowie Internaten wurden zum Stichtag 2. März 2020 keine Corona-Fälle oder Corona-Verdachtsfälle erfasst. An den Thüringer Hochschulen sind bisher auch keine Corona-Verdachtsfälle oder Erkrankungen ‑ bekannt. Das ist eine Information aus dem TMWWDG vom 03.03.2020. Zu Frage 2, welche Maßnahmen wir ergreifen: Beim Auftreten von Verdachtsfällen informieren sich die Schulen bzw. Einrichtungen und das Bildungsministerium gegenseitig. Die Maßnahmen richten sich in erster Linie nach den Festlegungen des zuständigen Gesundheitsamts und dann den Festlegungen der Schulleitungen im Einzelfall. Zu Frage 3, welche Gremien sind zuständig: Was die Schulen betrifft, werden die Infektionen mit dem Corona-Virus und deren Verdacht von der Schule an das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Dort stellt in der Regel ein Arzt fest, ob eine Infektion oder ein begründeter Verdacht vorliegt. Auch dieser Arzt hat wiederum dann Verdachtsbzw. Erkrankungsfälle unverzüglich dem Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt legt dann lageabhängig fest, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Auch beim Verdacht auf eine Erkrankung von Familienangehörigen ergreift das Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen, zum Beispiel häusliche Isolierung und Beobachtung. Auch die Schließung einer Schule erfolgt auf Anordnung des Gesundheitsamts. In der Regel kommt eine Schließung infrage, wenn Erkrankungs- oder Verdachtsfälle in einer Einrichtung auftreten und mit einer hohen Anzahl an Ansteckungsverdächtigen gerechnet werden muss. Sollte das Gesundheitsamt die Schließung einer Schule anordnen, ist dies vom Schulleiter gegenüber dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Verfahrens zur Meldung sogenannter besonderer Vorkommnisse unverzüglich mitzuteilen. Die Gremien bei den Heimen sind das für die Heimaufsicht und erzieherische Hilfe zuständige Fachreferat des TMBJS, das in der Arbeitsgruppe des TMBJS „Krisenmanagement bei Infektionserkrankungen“ vertreten ist. Sollte es zu einer Ausbreitung des Corona-Virus in Thüringen kommen, so ist das weitere Vorgehen entsprechend der Regelung der Zusammenarbeit im Krisenmanagement des Freistaats Thüringen durchzuführen, an dem auch das TMBJS beteiligt ist. Dann gibt es verschiedene Gremien auf Regierungsebene, und zwar auf der KMKEbene gibt es regelmäßige Telefonkonferenzen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre zur gegenseitigen Information und gegebenenfalls zur Absprache gemeinsamer Maßnahmen. Das Sekretariat der KMK hat eine Informationsplattform eingerichtet, auf der alle Informationen der Länder zum Umgang mit dem Corona-Virus eingestellt und aktualisiert werden. Innerhalb unseres Hauses gibt es eine Stabsstelle Krisenmanagement, die aus ständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besteht; im Bedarfsfall werden weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zum Beispiel aus den betroffenen Referaten, etwa Heimaufsicht, eingebunden. Darüber hinaus kann die Amtschefin des Ministeriums den Krisenstab einberufen. Die Stabsstelle Krisenmanagement hat seit Februar wiederholt getagt, außerdem fanden zwei Sitzungen des Krisenstabs statt. Ich komme zu Frage 4, die Informationsflüsse die Schulen betreffend: Auf der Internetseite des TMBJS ist ein Informationsangebot eingestellt, das ständig aktualisiert wird. Über die Staatlichen Schulämter wurden alle Schulen auf dieses Informationsportal hingewiesen und auch die Kita-Träger wurden entsprechend informiert. Sofern Schulen bis zur Vorlage entsprechender Laborbefunde geschlossen werden, wird dies auch auf den Webseiten der betroffenen Schulen kommuniziert. Bei den Einrichtungen: Die Einrichtungen für teilstationäre und stationäre Hilfen zur Erziehung wurden am 26. Februar 2020 per E-Mail durch das TMBJS zum Corona-Virus informiert. In diesem Zusammenhang wurde auf die Informationen zum CoronaVirus des Robert Koch-Instituts verwiesen und folgende Maßnahmen wurden empfohlen: umfassende Einhaltung der hygienischen Vorschriften in den Einrichtungen, zusätzliches Installieren von Händedesinfektionsmöglichkeiten an den Eingängen, zusätzliche Belehrung und Besprechung des Themas „Virenverbreitung“ mit den betreuten Kindern und Jugendlichen, Bevorratung der Einrichtung mit Lebensmitteln und Getränken, Erstellung eines Betreuungsplans für Notfälle, insbesondere minimale Besetzung, eventuell Gruppenzusammenlegung und Berücksichtigung der einschlägigen Hinweise der örtlich zuständigen Gesundheitsämter sowie schließlich Einhaltung der Meldepflichten gemäß § 47 SGB VIII. Ein gleichlautendes Schreiben wurde am 27. Februar an die Einrichtungsträger von Wohnheimen für körperlich, geistig und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche sowie an Internate, die nicht der Schulaufsicht nach § 2 Abs. 6 Thüringer Gesetz über die Schulaufsicht unterstehen, versendet. Was die Hochschulen angeht, werden die Hochschulen und das Studierendenwerk vom TMWWDG über aktuell herausgegebene Informationen zum Thema „Corona“ sowie über beispielhafte Pandemiepläne informiert. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Danke. Gibt es Nachfragen? Keine. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kalich, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/361. Bitte, Herr Kalich.

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Ralf Kalich Die Linke

Fragestunde

Mögliche Schließung des Kreiskrankenhauses in Schleiz und wirtschaftliche Situation des Kreiskrankenhauses in Greiz Das Kreiskrankenhaus in Schleiz (Saale-Orla-Kreis) ist ein Tochterunternehmen des Kreiskrankenhauses in Greiz (Landkreis Greiz). Seit der Schließung der Geburtsstation im Februar 2020 befürchten die Angestellten des Schleizer Krankenhauses und viele Bürgerinnen und Bürger des Saale-OrlaKreises, dass die vollständige Schließung des gesamten Krankenhauses durch den Betreiber, den Landkreis Greiz, unmittelbar bevorsteht. Die Krankenhäuser erhalten Fördermittel vom Land. Die Aufsichtsratsvorsitzende der Kreiskrankenhäuser in Greiz und Schleiz ist die Greizer Landrätin. Gemäß dem 7. Thüringer Krankenhausplan sind jedoch am Standort Schleiz bis 2022 106 Betten, davon 11 für die Fachabteilung der Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorgesehen. Durch die Schließung der Geburtsstation wird die Bedarfsversorgung nicht mehr gewährleistet. Die Berichte der Aufsichtsräte zu beiden Kreiskrankenhäusern sind im Kreistag-Informationssystem des Landkreises Greiz veröffentlicht. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher Grundlage konnte der für das Kreiskrankenhaus Schleiz zuständige Aufsichtsrat von den oben genannten gültigen Festlegungen im 7. Thüringer Krankenhausplan abweichen und welche Auffassung vertritt die Landesregierung in diesem Zusammenhang bezüglich der Schließung der Geburtsstation im Kreiskrankenhaus Schleiz? 2. Hat der Aufsichtsrat des Kreiskrankenhauses in Greiz vor dem Hintergrund, dass der im KreistagsInformationssystem des Landkreises Greiz veröffentlichte Bericht des zuständigen Aufsichtsrates vom 19. August 2019 erhebliche Jahresfehlbeträge für die Jahre 2017 und 2018 für das Kreiskrankenhaus am Standort Greiz ausweist, das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium und den Kreistag Greiz informiert, wenn ja, mit welchem Inhalt und wann, und wenn nein, ist der Landesregierung bekannt, warum keine Information erfolgte? 3.Ist nach Kenntnis der Landesregierung der Kreistag des Saale-Orla-Kreises, insbesondere der Landrat, in die Pläne zur Schließung einer Abteilung bzw. zu einer möglichen späteren Schließung des gesamten Kreiskrankenhauses in Schleiz einbezogen worden? 4.In welcher jeweiligen Höhe erhielt der Träger des Kreiskrankenhauses Schleiz in den Jahren 2015 bis 2019 Fördermittel vom Freistaat Thüringen für die Verwendung im Kreiskrankenhaus Schleiz? Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Kreiskrankenhaus Schleiz verfügt nach dem 7. Thüringer Krankenhausplan entsprechend Feststellungsbescheid vom 25. April 2017 über einen Versorgungsauftrag im Fachgebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe im vollstationären Bereich mit zwölf Planbetten. Der Krankenhausträger ist verpflichtet, diesen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Das Land ist als oberste Gesundheitsbehörde für die Krankenhausplanung zuständig. Es ermittelt den Bedarf an stationären Gesundheitsleistungen und erteilt unter Beachtung der im Krankenhausplan aufgeführten Planungsgrundsätze Versorgungsaufträge an die Krankenhausträger. Diese müssen sich um die Versorgungsaufträge bewerben; sie können nicht gegen ihren Willen verpflichtet werden, Versorgungsaufträge zu übernehmen. Der Krankenhausträger kann den Versorgungsauftrag zurückgeben, indem er bei der für die Krankenhausplanung zuständigen Behörde einen Antrag auf Herausnahme der Planbetten bzw. der Fachabteilung aus dem Krankenhausplan stellt. Sollte der Träger des Kreiskrankenhauses Schleiz eine dauerhafte Schließung der Abteilung Frauenheilkunde und Geburtshilfe beschließen, ist er verpflichtet, dies der Planungsbehörde mitzuteilen. Dies ist bisher nicht erfolgt. Nach § 87 Thüringer Kommunalordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte unter anderem verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu treffen. Gelingt es nicht, im regulären Verfahren der Krankenhausplanung die Versorgungsaufträge über die bedarfsnotwendigen Krankenhausleistungen an die Krankenhausträger zu übertragen, muss der Landkreis die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung treffen. Nach § 2 Thüringer Krankenhausgesetz ist die Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie arbeiten zur Erfüllung dieser Aufgabe eng miteinander zusammen. Das Land erfüllt diese Aufgaben insbesondere durch die Krankenhausplanung und Krankenhausförderung. Zu Frage 2: Die Thüringer Krankenhausträger sind durch die Planbettenbescheide verpflichtet, das für die Krankenhausplanung zuständige Ministerium unverzüglich zu unterrichten, wenn das Krankenhaus ganz oder teilweise an einen anderen Krankenhausträger übergeht, in einer anderen Rechtsform betrieben oder aufgelöst wird, weiterhin, wenn über das Vermögen des Krankenhauses bzw. des Krankenhausträgers ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wird oder außergerichtlich Zahlungen eingestellt werden oder sich die dem Bescheid zugrunde gelegten Voraussetzungen ändern. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Geschäftsberichten oder Jahresabschlussberichten bei der Planungsbehörde besteht nicht. Der Planungsbehörde liegen auch keine entsprechenden Berichte vor. Zu Frage 3: Wie aus einem Schreiben des Herrn Landrats Fügmann vom 26. Februar 2020 hervorgeht, war der Saale-Orla-Kreis bisher nicht in die Pläne des Krankenhausträgers eingebunden. Das Gesundheitsministerium hat daher die beteiligten Landkreise, den Geschäftsführer des Krankenhauses sowie den Präsidenten des Landesverwaltungsamts in seiner Funktion als kommunale Aufsichtsbehörde für den 11. März 2020 zu einem Gespräch eingeladen. Zu Frage 4: Der Krankenhausträger erhielt in den Jahren 2015 bis 2019 Fördermittel in Höhe von insgesamt 2.217.314 Euro, davon entfallen 1.324.914 Euro auf pauschale Fördermittel für die Ersatzbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie 892.000 Euro auf die Förderung von Einzelmaßnahmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Kalich, bitte.

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Ralf Kalich Die Linke

Fragestunde

Ja, eine Nachfrage. Ist die zweckentsprechende Mittelverwendung geprüft worden, und wenn ja, durch wen?

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Heike Werner

Fragestunde

Das kann ich jetzt nicht für alle Jahre sagen, weil manche Fördermittel erst 2019 ausgereicht wurden. Ich würde Ihnen also diese Antwort gern nachreichen wollen.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Meißner, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/362. Bitte, Frau Meißner.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Ja, zum dritten Mal Schleiz. Sicherstellung der Hebammenversorgung im ländlichen Raum Am 21. Februar 2020 berichtete die „Thüringer Allgemeine“, dass die Geburtsstation des Kreiskrankenhauses in Schleiz mit Wirksamkeit ab dem 21. Februar 2020 bis auf Weiteres stillgelegt wird. Vereinbarte Geburtstermine wurden abgesagt. Da auch die Gynäkologie der Thüringen-Klinik in Pößneck und das Krankenhaus in Ebersdorf seit 2005 und 2001 schlossen, fällt damit die einzig verbliebene Geburtsstation im Saale-Orla-Kreis weg. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Hebammenversorgung im ländlichen Raum und insbesondere im Saale-Orla-Kreis zukünftig sichergestellt werden soll. Ich frage daher die Landesregierung: 1.Ist der Landesregierung bekannt, wie sich die unter der rot-rot-grünen Landesregierung in der 6. Legislaturperiode des Landtags eingeführte Facharztquote auf die Möglichkeit des Erhalts der Geburtsstation in Schleiz auswirkt, und welche Auffassung vertritt sie dazu? 2. Liegt für das Kreiskrankenhaus in Schleiz ein Sicherstellungszuschlag nach den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses, G-BA, für Krankenhäuser vor oder wie plant die Landesregierung, den Versorgungsbereich zukünftig abzusichern? 3. Welche Maßnahmen zur Sicherstellung – inklusive Kompensationsmaßnahmen – und Förderung der Hebammenversorgung im ländlichen Raum gemäß dem Beschluss des Landtags vom 23. Februar 2017 in Drucksache 6/3513 hat die Landesregierung mit welcher Wirksamkeit ergriffen? 4. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, wo der Versorgungsauftrag (Hebammenversorgung) heute und zukünftig gefährdet ist?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet wiederum die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage möchte ich wie folgt beantworten: Zunächst sei noch vorangestellt, den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern steht eine qualitativ hochwertige und ortsnahe Gesundheitsversorgung zur Verfügung. Die gilt es weiterhin sicherzustellen und auszubauen. Dazu gehört natürlich auch, die Hebammenversorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Jede Frau hat Anspruch auf ambulante oder stationäre Entbindung. Im Hinblick auf die Stilllegung der Geburtsstation des Kreiskrankenhauses gilt es, gemeinsam mit allen Verantwortlichen Lösungen aufzuzeigen, um die stationäre Hebammenversorgung auch im Saale-Orla-Kreis sicherzustellen. Nun zu Ihren Fragen: Zur Frage, wie sich die in der 6. Legislaturperiode eingeführte Facharztquote auf die Möglichkeit des Erhalts der Geburtsstation in Schleiz auswirkt, verweise ich auf die Beantwortung der Mündlichen Anfragen der Abgeordneten Thrum und Kalich. Da waren Sie, glaube ich, noch nicht da. Zu Frage 2: Das Kreiskrankenhaus Schleiz erhält von den Kostenträgern einen Sicherstellungszuschlag nach § 9 Abs. 1a Nr. 6 Krankenhausentgeltgesetz in Verbindung mit § 136c Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch in Höhe von 400.000 Euro jährlich. Für die Absicherung des Versorgungsauftrags ist der Krankenhausträger zuständig. Das Land ist als oberste Gesundheitsbehörde für die Krankenhausplanung zuständig. Es ermittelt den Bedarf an stationären Gesundheitsleistungen und erteilt unter Beachtung der im Krankenhausplan aufgeführten Planungsgrundsätze Versorgungsaufträge an die Krankenhausträger. Diese müssen sich um die Versorgungsaufträge bewerben. Sie können nicht gegen ihren Willen – wie vorhin schon gesagt – verpflichtet werden, Versorgungsaufträge zu übernehmen. Der Krankenhausträger kann den Versorgungsauftrag zurückgeben, indem er bei der für die Krankenhausplanung zuständigen Behörde einen Antrag auf Herausnahme der Planbetten bzw. der Fachabteilung aus dem Krankenhausplan stellt. Nach § 87 Thüringer Kommunalordnung sind die Landkreise und kreisfreien Städte unter anderem verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu treffen. Gelingt es nicht, im regulären Verfahren der Krankenhausplanung die Versorgungsaufträge über die bedarfsnotwendigen Krankenhausleistungen an Krankenhausträger zu übertragen, muss der Landkreis die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung treffen. Nach § 2 Thüringer Krankenhausgesetz ist die Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser eine öffentliche Aufgabe des Landes, der Landkreise und kreisfreien Städte. Sie arbeiten zur Erfüllung dieser Aufgabe eng miteinander zusammen. Das Land erfüllt diese Aufgabe insbesondere durch die Krankenhausplanung und Krankenhausförderung. Zu Frage 3: Der Thüringer Landtag hat sich wiederholt mit der Situation der Hebammen in Thüringen befasst. Gemäß Beschluss des Thüringer Landtags vom 23. Februar 2017 hat die rot-rot-grüne Landesregierung über die Ergebnisse der Studie zur Versorgungs- und Bedarfssituation mit Hebammenleistungen sowie zur Einkommens- und Arbeitssituation der Hebammen in Thüringen, über die auf der Grundlage der Studie vom Runden Tisch „Geburt und Familie“ beschlossenen Handlungsempfehlungen und über die auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung mit Hebammenleistungen in allen Regionen Thüringens sowie über die Arbeitsweise und Zielsetzungen des Runden Tisches „Geburt und Familie“ gemäß Beschluss des Thüringer Landtags „Versorgung mit Hebammenleistungen in Thüringen bedarfsgerecht ausbauen und nachhaltig sicherstellen“ berichtet. Die Ergebnisse können im Einzelnen den Drucksachen 6/4269 und 6/4099 entnommen werden. Die vorliegende Anfrage befasst sich mit der Sicherstellung der Hebammenversorgung im ländlichen Raum. Diesbezüglich wurde mit der Studie festgestellt, dass für die überwiegende Mehrheit der Thüringer Mütter in Thüringen eine bedarfsgerechte Versorgung mit Hebammenleistungen zur Verfügung steht. Nach den Angaben der befragten Mütter gibt es in nur wenigen Regionen Thüringens Versorgungsengpässe bei der ambulanten Hebammenleistung, vor allem aber in der Wochenbettbetreuung. Das betraf Jena, den Saale-HolzlandKreis, Weimar, den Landkreis Weimarer Land sowie Gera. Zur Sicherstellung der zukünftigen Hebammenversorgung wurden insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt: die zeitlich befristete Erhöhung der Ausbildungsplätze für Hebammen, die Förderung der Zusammenarbeit der freiberuflich tätigen Hebammen mit allen Leistungserbringern vor Ort, die Unterstützung des Aufbaus einer Online-Hebammen-Vermittlungsstelle beim Hebammenlandesverband Thüringen zur besseren Vermittlung zwischen Angebot und Bedarf an ambulanten Hebammenleistungen und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den freiberuflich tätigen Hebammen vor Ort mit dem Ziel einer effizienteren Unterstützung der freiberuflich tätigen Hebammen durch die Amtsärztinnen und Amtsärzte. Zu Frage 4: Mit der Studie zur Hebammenversorgung aus dem Jahr 2015 wurde für Thüringen eine bedarfs- und qualitätsgerechte Versorgung mit Hebammenleistungen festgestellt. Aufgrund des kontinuierlichen Anstiegs der Anzahl freiberuflich und angestellt tätiger Hebammen, den tendenziell höheren Arbeitszeiten sowie kontinuierlich hohen Bewerbungszahlen für Ausbildungsplätze war kurz- und mittelfristig nicht mit einer Verschlechterung der Versorgung mit Hebammenleistungen zu rechnen. Für eine aktuelle Bewertung bedarf es auch aktueller Daten. Mit diesem Thema sind die Länder anlässlich der 45. AOLG am 4./5. März 2020 befasst. Das TMASGFF wird den Vorschlag, das Bundesministerium für Gesundheit aufzufordern, ein Gutachten über die Versorgungs- und Vergütungssituation in der ambulanten Hebammenhilfe für das gesamte Bundesgebiet in Auftrag zu geben, befürworten. Ob das Gutachten in Auftrag gegeben wird, hängt insbesondere davon ab, ob der beabsichtigte Beschluss gefasst wird und wie sich das BMG dazu verhält. Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Frau Meißner.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

In der Antwort auf die Frage 2 sagten Sie, das Land unterstützt im Rahmen der Krankenhausförderung. Darüber hinaus ist Teil des Beschlusses des Landtags von 2017 auch die Förderung von Geburtsstationen im ländlichen Raum. Vor diesem Hintergrund frage ich konkret: Gibt es für die Geburtsstation in Schleiz eine finanzielle Förderung und gegebenenfalls für weitere ähnliche Fälle?

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Heike Werner

Fragestunde

Wenn uns entsprechende Anfragen vom Krankenhaus zu Investitionsförderungen übergeben würden, könnten wir an der Stelle natürlich auch tätig werden, aber bisher gab es keine Anfragen oder ähnliche Fragen vonseiten des Krankenhauses, deswegen gibt es bisher direkt für die Geburtsstation keine entsprechende Investitionsförderung.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Eine weitere Nachfrage? Bitte, Frau Meißner.

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Beate Meißner CDU

Fragestunde

Das ist jetzt nur eine Nachfrage auf diese Antwort. Das heißt, der Freistaat Thüringen gewährt Förderungen für Geburtsstationen, sofern Anträge dafür gestellt werden?

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Heike Werner

Fragestunde

Wenn es um Investitionen geht, natürlich, dann kann man das machen.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Herrgott, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/363. Bitte, Herr Herrgott.

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Christian Herrgott CDU

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Anerkennung pädagogischer Fachkräfte in Thüringen Nach § 16 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Kita-Gesetzes müssen Kindertageseinrichtungen über die notwendige Anzahl geeigneter pädagogischer Fachkräfte verfügen. Die pädagogischen Fachkräfte im Sinne des 1. Satzes werden in § 16 Abs. 1 Thüringer Kita-Gesetz genannt. Weiter heißt es in diesem Absatz, dass das Ministerium „generell oder im Einzelfall weitere Personen mit gleichwertigen staatlichen oder nichtstaatlichen Qualifikationen als geeignete pädagogische Fachkräfte nach Satz 1“ anerkennen kann. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Berufsgruppen wurden in den letzten fünf Jahren als geeignete pädagogische Fachkräfte in Thüringen anerkannt? 2. Lagen dem TMBJS im genannten Zeitraum auch Anträge auf Anerkennung von Ergotherapeuten vor und, wenn ja, wie wurde im Einzelfall darüber entschieden?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Herr Herrgott, die Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport kann nach § 16 Abs. 1 Satz 5 Thüringer Kita-Gesetz generell oder im Einzelfall Personal mit weiteren als den in den Sätzen 2 bis 4 genannten Ausbildungs- und Prüfungsnachweisen als gleichwertig anerkennen. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit eines Ausbildungs- und Prüfungsnachweises erfordert einen Vergleich der zu erbringenden Ausbildungs- und Prüfungsnachweise. Insoweit wurden in der Vergangenheit nur sozialpädagogische und Berufsgruppen, die einen pädagogischen Bezug aufweisen, als gleichwertig anerkannt. Beispielhaft seien hier genannt Musikpädagoginnen oder pädagogen, Realschullehrkräfte oder Gymna‑ siallehrkräfte. Zu Frage 2 – den Ergotherapeuten: In der Vergangenheit wurden von einzelnen Trägern auch für den Ausbildungsberuf Ergotherapeut beim Ministerium Anträge auf eine Einzelfallanerkennung nach § 16 Abs. 1 Satz 5 Thüringer Kita-Gesetz gestellt. Die Anträge wurden nach der Durchführung einer entsprechenden Anhörung vom Antragsteller zurückgenommen oder aber, soweit keine Antragsrücknahme erfolgte, vom Ministerium bestandskräftig abgelehnt. So werden zum Beispiel in der Ausbildung zum Ergotherapeuten zwar Kenntnisse in der Psychologie und Pädagogik vermittelt, die jedoch allein vom Stundenumfang her nicht mit einer päagogischen Ausbildung vergleichbar sind. d Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Herrgott, bitte.

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Christian Herrgott CDU

Fragestunde

Frau Staatssekretärin, um wie viele Fälle hat es sich in Bezug auf Frage 2 gehandelt?

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Dr. Heesen

Fragestunde

Das werde ich gern nachreichen.

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Christian Herrgott CDU

Fragestunde

Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Zippel, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/364.

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Christoph Zippel CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Versorgungsengpässe infolge der Corona-Epidemie in China Seit Anfang des Jahres befinden sich aufgrund der Corona-Epidemie in China zahlreiche Menschen und ganze Städte unter Quarantäne. Damit verbunden sind ein enormer volkswirtschaftlicher Schaden für die Volksrepublik China und Produktionseinbrüche. Einige Produkte – insbesondere im medizinischen Bereich – werden beinahe komplett in China produziert, was Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit in Thüringen haben könnte. Dies gilt insbesondere mit Blick auf rezeptfreie Produkte, wie Atemschutzmasken oder Desinfektionsmittel, für die zudem aufgrund der Ausbreitung des CoronaVirus auch die Nachfrage gestiegen ist, aber auch für Medikamente, die derzeit nicht in der EU, sondern vor allem in China produziert werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, für welche Medikamente und medizinischen Produkte die CoronaEpidemie für eine Verknappung sorgt? 2. Ist der Landesregierung bekannt, in wie vielen Fällen in Thüringen es zu einer medizinischen Verschlechterung, Komplikationen oder Ähnlichem aufgrund dieser Medikamentenknappheit seit Jahresbeginn kam? 3. Wie wirkt sich die aktuelle Situation auf die Gewährleistung der Vorratshaltung nach § 15 Apothekenbetriebsordnung in Thüringen aus? 4. Welche weiteren Auswirkungen und Engpässe sieht die Landesregierung aufgrund von Produktionseinbrüchen in der Volksrepublik China? Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

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Heike Werner

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Zippel nehme ich wie folgt Stellung: Zunächst eine Vorbemerkung: Bereits im Januar dieses Jahres wurde in unserem Ministerium ein Koordinierungsstab eingerichtet, um eine mögliche konkrete Umsetzung des Thüringer Pandemieplans vorzubereiten. Dieser Koordinierungsstab hat in dieser Woche bereits zum sechsten Mal getagt. Darüber hinaus haben wir in dieser Woche einen weiteren Koordinierungsstab mit externen Partnern konstituiert. Dazu zählen Landesärztekammer, Landeszahnärztekammer, die LIGA, Landesapothekerkammer, Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege, Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen, Der Paritätische Thüringen und Thüringer Apothekerverband. Gemeinsam bereiten wir uns auf einen möglichen Krisenfall zu einer COVID-19-Epidemie vor. Auch im Innenministerium werden die notwendigen Vorbereitungen getroffen. Es ist wichtig zu betonen, dass wir uns in der Vorbereitung auf eine mögliche Krise befinden. Aktuell besteht keine Krisensituation. Stand jetzt gibt es einen bestätigten COVID-19-Fall in Thüringen. Gleichwohl muss ich darauf hinweisen, dass es sich um eine dynamische Lage handelt, die sich kurzfristig verändern kann. Für die Bevölkerung ist nach wie vor wichtig, einer Ausbreitung von COVID-19, aber auch der Grippe durch grundlegende Hygienemaßnahmen vorzubeugen. Wichtigste vorbeugende Maßnahme zum Schutz vor Grippe oder COVID-19 sind häufiges und gründliches Händewaschen mit warmem Wasser und Seife, Husten und Niesen nur ins Taschentuch oder in die Ellenbeuge, Verwendung von Einmaltaschentüchern auch nur einmal. Personen mit COVID-19-Symptomen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen bitte ihren Hausarzt telefonisch zur weiteren Abklärung kontaktieren. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bitte nicht in das volle Wartezimmer setzen! Wer mit einer Person Kontakt hatte, bei der COVID-19 durch ein Labor nachgewiesen wurde, soll sich bitte unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt in seinem Landkreis oder seiner kreisfreien Stadt wenden. Nun zu Ihren Fragen: Zu Frage 1: Hinsichtlich möglicher Lieferengpässe wird auf die aktuelle Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verwiesen. Aufgrund der Verbreitung des neuartigen Corona-Virus wird von den Vertretern der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung von einem Mangel an persönlicher Schutzausrüstung berichtet. Verbrauchte Ware kann nicht über die üblichen Bezugswege nachgekauft und die Vorräte können nicht aufgestockt werden. Desinfektionsmittel sind derzeit ebenfalls Mangelware. Hierzu informieren die Standesvertretungen der Apothekerschaft die Apotheken über Möglichkeiten der alternativen Versorgung mit selbst hergestellten Rezepturen. Am 4. März 2020 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit die Allgemeinverfügung zur Zulassung zweier propanolhaltiger Biozidprodukte zur hygienischen Händedesinfektion als Ausnahmeregelung gemäß Artikel 55 Abs. 1 der EU-Biozid-Verordnung bekannt gegeben. Damit können diese Zubereitungen seit gestern als apothekenübliche Waren in Verkehr gebracht werden. Die Apotheken wurden bereits entsprechend vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz unterrichtet. Mit Anordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 4. März 2020 als Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgten Beschränkungen der Ausfuhr und Verbringung von bestimmten Gütern, insbesondere von persönlicher Schutzausrüstung. In der gestrigen Sitzung des Gesundheitsministers im Bundesgesundheitsministerium mit den Gesundheitsministern der Länder gab der Bund bekannt, dass eine Direktvergabe zur Herstellung und der Einkauf von Desinfektionsmitteln und Schutzausrüstung durch den Bund bis zum 6. März 2020 erfolgen. Die Verteilung der Güter wird derzeit noch mit den Ländern abgestimmt. Dennoch sind auch die Länder, Krankenhäuser und Ärzte angehalten, selbstständig weitere Güter zu beschaffen. Der Krisenstab des Bundes hat hierzu auch die Dringlichkeit festgestellt, auf die sich die Länder berufen können, damit Ausschreibungen nicht erfolgen müssen. Zu Frage 2: Aus Thüringen sind keine entsprechenden Meldungen bekannt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist bereits seit Anfang Februar in Abstimmung mit den Verbänden der pharmazeutischen Industrie, um von den Quarantänemaßnahmen in China betroffene Wirkstoffe und Arzneimittel zu identifizieren und gegebenenfalls die Verlagerung auf alternative Produktionsstandorte zu prüfen. Zu Frage 3: Die öffentlichen Apotheken haben zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung den durchschnittlichen Wochenbedarf an Arzneimitteln vorzuhalten. Krankenhausapotheken müssen einen Lagerbestand an Arzneimitteln aufweisen, der den Bestand für zwei Wochen abdeckt. Hinsichtlich möglicher Lieferengpässe wird auf die aktuelle Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte verwiesen. Zu Frage 4: Die Bundes- und die Landesregierung beobachten die weitere Entwicklung sehr genau und stimmen das weitere Vorgehen eng miteinander ab. Danke schön.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Zippel, bitte.

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Christoph Zippel CDU

Fragestunde

Vielen Dank für die Ausführungen. Nur eine Nachfrage zum Punkt 3: Sehe ich das richtig, dass die Landesregierung aktuell keine Auswirkungen nach § 15 Apothekenbetriebsverordnung sieht?

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Heike Werner

Fragestunde

Im Moment nicht.

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Christoph Zippel CDU

Fragestunde

Danke.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP mit der Drucksache 7/375. Bitte, Frau Baum.

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Franziska Baum FDP

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Kommunale Schulen – Schulversuch in Jena Seit acht Jahren wird in Jena der Schulversuch „Erprobung neuer Steuerungsmöglichkeiten der Optimierung pädagogischer Prozesse in Sozialräumen mit hohen Belastungsfaktoren“ im Stadtteil JenaLobeda durchgeführt. Drei Gemeinschaftsschulen werden dabei als kommunale Schulen geführt, bei denen die Stadt als Schulträger auch die Verantwortung für die Steuerung der personellen Ressourcen trägt. Am 3. Februar 2020 erging an die Stadt Jena ein Schreiben vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, in dem mitgeteilt wurde, dass die wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs keine positiven Ergebnisse zeige. Der Grund für diese Einschätzung wurde nicht angeführt. Die 2018 angedachte Verlängerung des Schulversuchs um sechs Jahre wurde im letzten Juni zunächst auf drei Jahre begrenzt. In besagtem Schreiben wird nun mitgeteilt, eine weitere Verlängerung über das Jahr 2022 hinaus, wie sie seitens der Stadt Jena angestrebt wird, sei nicht vorgesehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche wissenschaftliche Untersuchung bildet die Grundlage für die Aussage des zitierten Schreibens, dass keine positiven Ergebnisse sichtbar seien? 2. Was war Gegenstand und Fragestellung dieser wissenschaftlichen Untersuchung? 3. Welche konkreten Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchung führen zu dieser Einschätzung? 4. Welche Rolle spielen bei dieser Einschätzung jeweils pädagogische, schulplanerische und haushaltspolitische Faktoren?

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Dorothea Marx

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Frau Staatssekretärin Dr. Heesen.

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Dr. Heesen

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Baum, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt, zunächst mit einer Vorbemerkung: Bei der Bewertung der am Schulversuch in Jena beteiligten Schulen muss beachtet werden, dass zwischen der Einschätzung der täglichen pädagogischen Arbeit der drei am Schulversuch beteiligten Gemeinschaftsschulen und der Umsetzung des Schulversuchsanliegens der Erprobung neuer Steuerungsmodelle unterschieden werden muss. In dem von Ihnen erwähnten Schreiben des TMBJS an die Stadt Jena heißt es vollständig – und ich zitiere –: „Die vorliegenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung zeigen keine positiven Ergebnisse, sodass die derzeitige Verlängerung des Schulversuchs bereits ein besonderes Zugeständnis an die Stadt Jena ist.“ Die zum Schuljahr 2019/2020 aufgetretenen Probleme bei der personellen Besetzung, insbesondere der Stellen der neu gegründeten Thüringer Gemeinschaftsschule in Lobeda, deuten ebenfalls darauf hin, dass das Versuchsanliegen nicht erfolgreich umgesetzt werden kann. Das Versuchsanliegen im Schulversuch „Erprobung neuer Steuerungsmöglichkeiten der Optimierung pädagogischer Prozesse in Sozialräumen mit hohen Belastungsfaktoren“ bezieht sich auf organisatorische administrative Fragestellungen. Pädagogische inhaltliche Fragestellungen der Gemeinschaftsschulen sind nicht berührt. Nun zur Beantwortung der einzelnen Fragen. Zu Frage 1: Der Abschlussbericht zum Schulversuch ESOpP wurde unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Peter Fauser und Prof. Hans-Peter Füssel erstellt von Frau Arila Feurich, Frau Josefine Pfletscher und Frau Michaela Weiß. Der Abschlussbericht datiert vom 30. November 2015 – wobei ich das jetzt noch mal nachprüfen werde, 2015 kommt mir komisch vor –; ich reiche das nach. Der Vertrag der wissenschaftlichen Begleitung wurde mit Herrn Prof. Dr. Peter Fauser vom Imaginata e. V. Jena geschlossen. Zu Frage 2, Gegenstand und Fragestellung: Entsprechend der Genehmigung und Organisationsverfügung zum Schulversuch war es Anliegen der wissenschaftlichen Begleitung, das Schulversuchsanliegen zu evaluieren. Es war die Frage zu beantworten, ob Schulentwicklungsprozesse durch eine flachere Hierarchie und die Bündelung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten auf kommunaler Ebene, insbesondere im Personalbereich, besser gesteuert werden können. Insoweit waren im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung die folgenden Fragestellungen zu untersuchen: 1. Wie wirkt sich die veränderte Form der Steuerung durch die Kommune auf schulische Prozesse aus? 2. In welchem Maße werden durch die Bündelung der Zuständigkeiten auf kommunaler Ebene Defizite bei der Steuerung von Schulentwicklungsprozessen abgebaut? 3. Inwieweit wirkt sich die schulspezifische Einstellung von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern auf die pädagogische Qualität in der Schule aus? 4. Welche Auswirkungen im Hinblick auf eine demokratische Schulkultur ergeben sich aus veränderten Formen der Mitbestimmung und Beteiligung? 5. Hat die veränderte Zuständigkeitsverteilung Einfluss auf die Entwicklungschancen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere unter dem Aspekt der Chancengleichheit? 6. Welche Vorteile bietet die kommunale Steuerung für die Integration der Schule in die lokale Bildungslandschaft im Vergleich zu anderen Schulen? Und schließlich 7. Welche Erkenntnisse lassen sich aus dem Schulversuch für die anderen Schulen in Thüringen ableiten? Ich komme zu Frage 3 – konkrete Ergebnisse der Untersuchung –: In Auswertung des Abschlussberichts der wissenschaftlichen Begleitung zum Schulversuch wurde seitens des Ministeriums festgestellt, dass eine Bewertung des Schulversuchs auf der Basis des vorliegenden Abschlussberichts schwierig ist. Dies ergab sich vor allem aus folgenden Gründen: Es liegt, wie bereits im Rahmen der Auswertung des Zwischenberichts bemängelt, ein fehlerhaftes Studiendesign vor. Da die Untersuchung keine Vergleichsschule beinhaltet, die nicht am Schulversuch teilnimmt, sind die positiven Entwicklungen in weiten Teilen nicht originär auf den Schulversuch zurückzuführen – ein Sachverhalt, der von den Autoren auch eingeräumt wird. Ich zitiere aus dem Abschlussbericht: „Ob und wie weit das besonders oder ausschließlich für die Schulen gilt, die am Versuch beteiligt sind, und ob auch andere Schulen von dem besonders kooperativ geprägten Klima in Jena und der starken pädagogischen Aufmerksamkeit der Bürgerschaft in ähnlicher Weise profitieren, muss zum gegenwärtigen Zeitpunkt offenbleiben.“ In der Untersuchung wurde außerdem nicht berücksichtigt, dass seit 2012 auch an staatlichen Schulen das Instrument der schulscharfen Einstellung ermöglicht wird. Die im Zusammenhang mit dem Instrument der schulscharfen Einstellungen verbundenen positiven Aussagen zur Personal- und Schulentwicklung können damit auch nicht ursächlich auf den Schulversuch zurückgeführt werden bzw. wären gegebenenfalls auch an anderen Standorten ohne einen Schulversuch möglich. Trotz eines entsprechenden Hinweises an die wissenschaftliche Begleitung zur Einführung schulscharfer Einstellungen an staatlichen Schulen wird – ich zitiere erneut aus dem Abschlussbericht – „die schulindividuelle Zusammenstellung des pädagogischen Teams mittels der Bewerbungs- und Auswahlverfahren im Bundesland als einzigartig beschrieben“. Weiter lassen die Autoren an vielen Stellen die notwendige wissenschaftliche Distanz zum Engagement des Schulträgers in Bildungsfragen und den Entwicklungen an den beiden Schulen vermissen. Die Ausführungen durchziehen Bewertungen auch in solchen Passagen, die eigentlich der wertfreien Beschreibung dienen sollten. Schließlich werden Teile der Schlussfolgerungen der Autoren durch die Aussagen aus den Befragungen der Lehrkräfte und Schulleitungen nicht gedeckt bzw. wieder relativiert. Hervorzuheben ist hier die Aussage, dass schulscharfe Ausschreibungen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall führen, wohingegen die Lehrkräfte einen solchen Effekt nicht feststellen können. Zumindest wäre hier eine Auseinandersetzung mit dieser Diskrepanz zu erwarten gewesen. So weit einige konkrete Kritikpunkte zum Abschlussbericht. In der Gesamtschau der Ergebnisse wird deutlich, dass das Gelingen des Schulversuchs und gegebenenfalls seine Übertragung auf weitere Schulen bzw. weitere Schulträger von einigen entscheidenden Voraussetzungen abhängig sind. So erscheinen insbesondere ein hohes Engagement des Schulträgers, spezifische Strukturen der Kommunalverwaltung, eine enge Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung und entsprechende finanzielle und personelle Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung notwendige Voraussetzungen. Vor diesem Hintergrund einigte sich das Ministerium mit der Stadt Jena auf die Fortführung des Schulversuchs bis zum Jahr 2022. Zu Frage 4 – pädagogische, schulplanerische und haushaltspolitische Faktoren –: Bei der Bewertung eines solchen Schulversuchs und gegebenenfalls einer Übertragung als Regelsystem des gesamten Freistaats muss das Ministerium neben pädagogischen natürlich auch planerische, soziale und finanzielle Auswirkungen im Blick haben. Auf einen Aspekt sei als Antwort auf Ihre Frage besonders hingewiesen: Gemäß dem Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen trägt das Land den Personalaufwand und der Schulträger den Schulaufwand. Mit dieser Teilung verbunden sind Fragen der Einstellungsverfahren, der Dienstaufsicht und des Weisungsrechts. Diese Bereiche liegen bisher ebenso wie die Fachaufsicht beim Land bzw. dem zuständigen Ministerium. Die im Rahmen des Schulversuchs erprobten Inhalte, wie die Personalgewinnung und damit die Steuerung von Schulentwicklungsprozessen, berühren eine der grundlegenden Regelungen zur Kosten- und Aufgabenteilung im Schulsystem. Eine Neuordnung würde damit zu grundlegenden Änderungen in der bestehenden Aufgaben- und Kostenverteilung zwischen Land und Kommunen führen. Es ist damit zumindest zu befürchten, dass Bildungschancen je nach Finanzkraft der Region innerhalb des Freistaats sehr unterschiedlich sein können. Sowohl im Sinne einer Bildungs- und Chancengerechtigkeit als auch einer gleichen Behandlung von Stadt und Land ist es aber die Aufgabe des Ministeriums, für alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen gleiche schulische Voraussetzungen – unter anderem bezüglich des pädagogischen Personals – zu schaffen. Eine selektive Auswahl von pädagogischem Personal, wie sie derzeit an den drei Versuchsschulen in Jena stattfindet, dient nicht der Bildungsgerechtigkeit in Thüringen. Durch den doppelten Verwaltungsaufwand für das Personal derzeit bei der Stadt und zur Refinanzierung auch beim Land und unter Berücksichtigung der oben genannten Ergebnisse ist nicht von einer Übertragung der Versuchsinhalte auf alle Schulen im Land auszugehen. In § 12 Thüringer Schulgesetz ist festgeschrieben: „Schulversuche müssen nach Anlage, Inhalt und Durchführung geeignet sein, neue Erkenntnisse über Organisationsformen des Unterrichts und über die Erziehung in den Schulen einschließlich neuer Schularten zu vermitteln oder zu sichern oder wesentliche inhaltliche Änderungen zu erproben.“ Die Übergabe der Verantwortung für das pädagogische Personal an den jeweiligen Schulträger ist derzeit kein erkennbares bildungspolitisches Ziel in Thüringen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter Wolf.

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Torsten Wolf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, dieser Schulversuch dient ja insbesondere der Evaluation, der Steuerung verschiedener Bereiche, also kommunal oder staatlich. Ist geplant, am Ende des Schulversuchs noch mal eine Evaluation durchzuführen, die zum Beispiel auch mit beinhaltet, wie es besser gelingt, Schwangerschafts- oder Elternvertretung oder ähnliche Komponenten mit aufzunehmen? Also das, was Sie gerade gesagt haben, wenn sich das auf den 15er-Zeitpunkt bezieht, scheint mir doch recht strikt und nicht den Anforderungen der jetzigen Aufgaben an den Schulen angemessen zu sein. Ist das geplant, da eine abschließende Evaluation noch mal vorzulegen, sodass wir uns die hier auch noch mal ansehen können?

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Dr. Heesen

Fragestunde

Das kann ich jetzt aus dem Stand nicht beantworten, ich reiche es Ihnen aber sehr gern nach.

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Dorothea Marx

Fragestunde

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für heute und wir kommen vereinbarungsgemäß zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 21 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/394 Gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag die Präsidentin bzw. den Präsidenten und die Vizepräsidentinnen bzw. den Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gemäß § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlagen die Fraktionen, die nicht die Präsidentin stellen, jeweils ein Mitglied des Landtags für die Wahl zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten vor. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. In der 1., 3. und 5. Sitzung des Landtags am 26. November 2019, am 12. Dezember 2019 und am 30. Januar 2020 hatten die bisherigen Wahlvorschläge der Fraktion der AfD für die Wahl zu einer bzw. einem von insgesamt fünf Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten jeweils nicht die nötige Stimmenmehrheit erhalten. Für die heutige Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags hat die Fraktion der AfD erneut Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Michael Kaufmann vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/394 vor. Ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete einen Stimmzettel, er kann entweder „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Birger Gröning, Lena Saniye Güngör, Ronald Hande, Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Cornelia Klisch, Tosca Kniese, Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.

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Thomas Gottweiss CDU

Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Siegesmund, Anja; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Werner, Heike; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Wahl einer Vizepräsidentin beziehungsweise eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen. Ich stelle folgendes Wahlergebnis fest: abgegebene Stimmen 89, ungültig keine, gültige Stimmzettel 89, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/394, Abgeordneter Prof. Dr. Michael Kaufmann, entfielen 45 Jastimmen, 35 Neinstimmen und 9 Enthaltungen. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. (Beifall AfD) Ich gratuliere Ihnen zur Wahl zum Vizepräsidenten des Landtags. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Prof. Dr. Ing. Kaufmann, AfD: Ja, ich nehme die Wahl an!) (Beifall AfD) Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Als Hinweis für Sie: Der Tagesordnungspunkt 22, Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz, wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 23 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/376 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/396 Gemäß § 51 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes besteht der Richterwahlausschuss aus 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Gemäß § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Der erste Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in der 5. und 6. Sitzung des Landtags am 30. und 31. Januar 2020 in insgesamt drei Wahlgängen die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Die Fraktion der AfD hatte noch keinen Wahlvorschlag eingereicht. Für die heutige Wahl liegen Ihnen die Wahlvorschläge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der AfD in den Drucksachen 7/376 und 7/396 vor. Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Dann müssen wir zu einer geheimen Wahl kommen. Ich erläutere die Stimmzettel. Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete zwei Stimmzettel. Auf jedem dieser beiden Stimmzettel können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist blau und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist grün. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Daniel Reinhardt Die Linke

Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Birger Gröning, Lena Saniye Güngör, Ronald Hande, Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Cornelia Klisch, Tosca Kniese, Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.

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Thomas Gottweiss CDU

Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Siegesmund, Anja; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Werner, Heike; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen. So, dann kann ich jetzt das Ergebnis der Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes bekannt geben. Zum Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/376 wurden 88 Stimmzettel abgegeben, 88 davon waren auch gültig und auf den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfielen 64 Jastimmen, 20 Neinstimmen und 4 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Bei dem Wahlzettel zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/396 gab es eben hier ein bisschen Nachprüfungsbedarf. Der ergibt sich dadurch, dass 87 Stimmzettel abgegeben worden sind, einer davon ist ungültig und wir haben gültige Stimmzettel 86. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/396 entfielen 51 Jastimmen, 19 Neinstimmen und 16 Enthaltungen. Auch hier ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Ich gratuliere allen zur Wahl und gehe davon aus, dass die Gewählten die Wahl annehmen und wir damit auch ein funktionsfähiges Gremium erreicht haben. (Beifall AfD, CDU) Ja, das war dann die Wahl im Tagesordnungspunkt 23. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 24 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/377 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/397 Gemäß § 66 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes besteht der Staatsanwaltswahlausschuss aus 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Gemäß § 65 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes werden die dem Landtag angehörigen Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter vom Landtag jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Staatsanwaltswahlausschuss vertreten sein. Der erste Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in der 5. und 6. Sitzung des Landtags am 30. und 31. Januar 2020 in insgesamt drei Wahlgängen die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Die Fraktion der AfD hatte noch keinen Wahlvorschlag eingereicht. Für die heutige Wahl liegen Ihnen die Wahlvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD in den Drucksachen 7/377 und 7/397 vor. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahl durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Damit ist auch hier geheim abzustimmen. Ich erläutere die Stimmzettel. Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete zwei Stimmzettel. Auf jedem dieser beiden Stimmzettel können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist blau und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist grün. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerin bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Lars Schütze AfD

Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Adams, Dirk; Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Ute Bergner; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Thomas Hartung; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Hennig-Wellsow, Susanne; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Prof. Dr. Michael Kaufmann; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Kniese, Tosca; Dr. Thadäus König; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

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Cornelia Klisch SPD

Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Siegesmund, Anja; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Werner, Heike; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen. So, dann darf ich die Ergebnisse zur Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern im Staatsanwaltswahlausschuss gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 und § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes bekannt geben. Zu dem Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 7/377 wurden 87 Stimmzettel ausgegeben und kamen auch in der Wahlurne an. Ungültige Stimmzettel waren 2 und gültige Stimmzettel 85. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entfielen 63 Jastimmen, 18 Neinstimmen und 4 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Jetzt kommen wir wieder zu dieser netten kleinen Witzigkeit auf dem blauen Stimmzettel, nicht auf dem Stimmzettel, sondern beim Ergebnis zur Wahl von Mitgliedern aufgrund des Wahlvorschlags der Fraktion der AfD. Sie haben auch schon beim letzten Wahlgang gemerkt, Sie bekommen immer zwei Stimmzettel auf einmal und auch hier wurden 87 Stimmzettel ausgegeben, aber es sind nur 86 in der Wahlurne gelandet. Also irgendein Scherzkeks sammelt die für das heimatliche Poesiealbum und es sind deswegen nur 86 Stimmzettel in der Wahlurne angekommen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/397 entfielen von diesen 86 Stimmen 54 Jastimmen, 19 Neinstimmen und 13 Enthaltungen, sodass auch hier die Zweidrittelmehrheit erreicht wird. Ich nehme mal an, dass die Gewählten die Wahl annehmen und dass ich diesen Wahlgang abschließen kann. Aber ich möchte von hier oben doch darum bitten, dass solche Scherze unterbleiben, weil wir sonst künftig keine verbundenen Wahlen mehr durchführen können. Wir hatten das jetzt mehrfach. Wir hatten Wahlgänge, wo wir Ihnen der Einfachheit halber vier verschiedenfarbige Stimmzettel zu einem Wahlgang mitgegeben haben. Und wenn das ein Problem darstellen sollte für diejenigen, die wählen, dann müssten wir diese Wahlen wieder einzeln durchführen, das heißt, wir müssten dann immer einzeln aufrufen und sie alle zur Wahl laufen lassen. Wir können das auch noch mal im Ältestenrat besprechen, aber vielleicht muss es nicht sein, dass jemand, der einen Wahlzettel entgegengenommen hat, ihn dann unterwegs mitnimmt. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Was ist denn das für eine Auffassung? Er kann den Wahlzettel doch ablehnen! Was ist denn das für ein Quatsch?) Er oder sie kann ja auch bei der Ausgabe sagen, ich nehme nur einen Stimmzettel mit. Das ist deswegen komisch, sage ich jetzt mal, oder nicht nur lustig, weil dann immer der Verdacht entstehen könnte, dass jemand den vielleicht gültigen Stimmzettel irgendwie entwendet hat oder ihn buchstäblich unter den Tisch hat fallen lassen, und wir möchten nicht, dass hier dieser Anschein erweckt wird. Also bitte, wenn Sie nur einen Stimmzettel ausfüllen wollen, wenn Ihnen mehrere Stimmzettel in die Hand gegeben werden, dann können Sie auch sagen „Ich nehme nur den einen.“ oder Sie werfen ihn eben leer oder ungültig in die Urne wieder ein, aber bitte nicht aufessen, einstecken oder was sonst der Kollege oder die Kollegin damit gemacht haben mag. Ich schließe jetzt trotzdem diesen Wahlgang ab und freue mich, dass wir jetzt sowohl einen Richter- als auch einen Staatsanwaltswahlausschuss haben. (Beifall AfD, FDP)

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Astrid Rothe-Beinlich

Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, § 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes

Sie haben es gemerkt, es gab einen Wechsel, wir machen aber prompt weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 25. Es handelt sich hierbei um die dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/246 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/395 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/429 Folgende Hinweise: Gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes besteht die Parlamentarische Kontrollkommission aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden. Erforderlich sind also mindestens 46 Stimmen für jeden Wahlvorschlag. Danach entfallen nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Fraktion Die Linke und auf die Fraktion der AfD jeweils zwei Mitglieder und auf die Fraktion der CDU ein Mitglied. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/246, 7/395 und 7/429 vor. Ich frage: Wird die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Wahl. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Dann kommen wir jetzt zur Wahl. Ihnen liegen drei Wahlvorschläge vor. Bei jedem dieser drei Wahlvorschläge können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich erkläre jetzt noch mal genau, wie die Stimmzettel aussehen. Wir versuchen das noch mal mit der verbundenen Wahl, so wie Frau Marx das eben schon mal angedeutet hat. Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete insgesamt drei Stimmzettel. Auf jedem dieser drei Stimmzettel können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke ist rot, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist blau und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU ist cremefarben. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Wenn die Wahlhelfer dann an ihrem Platz sind – dann eröffne ich jetzt die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Lars Schütze AfD

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Dr. Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Birger Gröning, Lena Saniye Güngör, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Tosca Kniese, Dr. Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.

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Cornelia Klisch SPD

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Siegesmund, Anja; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Werner, Heike; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Astrid Rothe-Beinlich

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes

Ich frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Dann stelle ich hiermit fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen. So, ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt; die Reihenfolge der Bekanntgabe erfolgt unter Beachtung der Stärke der Fraktionen. Damit bin ich zunächst beim Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: ausgegebene Stimmzettel 88, abgegebene Stimmzettel ebenfalls 88, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90. Mit Ja haben 52 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 31, es gab 5 Enthaltungen. Damit hat die Mehrheit der Mitglieder des Landtags den Wahlvorschlag befürwortet und die beiden Abgeordneten sind damit gewählt. Ich gratuliere Ihnen zur Wahl, Frau Müller und Herr Dittes. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ich ja!) (Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Frau Müller auch!) Und Frau Müller auch? Wundervoll. Dann kommen wir jetzt zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: ausgegebene Stimmzettel auch hier 88, abgegebene Stimmzettel ebenfalls 88, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90. Mit Ja stimmten 35 Abgeordnete, mit Nein 45, es haben sich 8 Abgeordnete enthalten. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Ich frage jetzt schon mal oder Sie können darüber nachdenken, bis ich auch das letzte Ergebnis bekannt gegeben habe, ob Sie einen zweiten Wahlgang wünschen. Wenn ja, müsste noch mal ein Stimmzettel erstellt werden. Das können Sie sich vielleicht in der Zwischenzeit überlegen. Dann komme ich zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: abgegebene Stimmen auch hier 88, ausgegeben waren ebenfalls 88 Zettel, gültig waren auch 88, anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn 90. Mit Ja haben hier gestimmt 69 Abgeordnete, mit Nein 12, mit Enthaltung 7. Damit ist die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erreicht. Ich frage Sie, Herr Abgeordneter Walk: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Walk, CDU: Ja, sehr gern!) Herzlichen Glückwunsch, dann sind Sie auch hiermit gewählt. Ich frage jetzt in die AfD: Wollen Sie einen zweiten Wahlgang? (Zuruf Abg. Braga, AfD: Nein!) Das ist nicht der Fall. Gut, vielen herzlichen Dank. Dann schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme jetzt zum Aufruf des Tagesordnungsdazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/247 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 7/325 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/398 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/428 Gemäß § 6 Abs. 2 der Anordnung der Landesregierung über die Errichtung der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung vom 26. Februar 1991 besteht das bei der Landeszentrale zu bildende Kuratorium aus zehn vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Abgeordneten. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, der SPD, der AfD und Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/247, 7/325, 7/398 und 7/428 vor. Ich frage: Wird die Aussprache dazu gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann der Hinweis: Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt Widerspruch. Gut, dann kommen wir jetzt zu einer geheimen Wahl und ich erläutere den Stimmzettel. Achtung, das ist jetzt nur ein Stimmzettel, es ist eine Verhältniswahl. Die Wahl wird, weil es sich um eine Verhältniswahl handelt, in einem Wahlgang mit einem Stimmzettel durchgeführt. Jede bzw. jeder Abgeordnete hat also eine Stimme. Sie bzw. er kann deshalb nur für einen Wahlvorschlag stimmen, nicht für mehrere. Stimmzettel mit mehr als einem oder nicht eindeutigem Votum müssen als ungültig gewertet werden. Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Aust und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn und ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Lars Schütze AfD

Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung

Dirk Adams, René Aust, Franziska Baum, Patrick Beier, Dirk Bergner, Dr. Ute Bergner, Sascha Bilay, André Blechschmidt, Torben Braga, Andreas Bühl, Jens Cotta, Torsten Czuppon, Steffen Dittes, Cordula Eger, Volker Emde, Kati Engel, Karlheinz Frosch, Markus Gleichmann, Thomas Gottweiss, Birger Gröning, Lena Saniye Güngör, Ronald Hande, Dr. Thomas Hartung, Madeleine Henfling, Jörg Henke, Martin Henkel, Susanne Hennig-Wellsow, Corinna Herold, Christian Herrgott, Matthias Hey, Michael Heym, Björn Höcke, Nadine Hoffmann, Denny Jankowski, Ralf Kalich, Prof. Dr. Michael Kaufmann, Birgit Keller, Jörg Kellner, Thomas Kemmerich, Olaf Kießling, Tosca Kniese, Dr. Thadäus König, Katharina König-Preuss, Knut Korschewsky, Maik Kowalleck.

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Cornelia Klisch SPD

Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Siegesmund, Anja; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Prof. Dr. Voigt, Mario; Wagler, Marit; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Werner, Heike; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Astrid Rothe-Beinlich

Wahl der Mitglieder des Kuratoriums der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimme abgegeben haben. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte um Auszählung der Stimmen. Wir haben ein Ergebnis, auch wenn hier fleißig gerechnet werden musste: abgegebene Stimmzettel 86, ungültige Stimmzettel 9. Also noch mal, wir haben noch etliche Verhältniswahlen: Wenn ich sage, es darf nur ein Kreuz gemacht werden, ist das auch gemeint. Alles, was darüber ist, ist ungültig. Gültige Stimmzettel demzufolge 77, Enthaltungen 1 Stimme. Auf den Wahlvorschlag der Linken in der Drucksache 7/428 entfielen 28 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/398 21 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der CDU in Drucksache 7/247 19 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der SPD in Drucksache 7/325 entfielen 8 Stimmen. Damit ist die Anzahl der gewählten Mitglieder, die jetzt entsprechend auf die vorgeschlagenen Fraktionen entfallen: für Die Linke vier, für die Fraktion der AfD drei, für den Wahlvorschlag der CDU zwei und für den Wahlvorschlag der SPD eine Person. Damit wurden folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Ralf Plötner, Herr Abgeordneter Christian Schaft, Herr Abgeordneter Torsten Wolf und meine Wenigkeit, Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich, auf Vorschlag der Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Tosca Kniese, Herr Abgeordneter Torben Braga und Herr Abgeordneter Denny Jankowski, auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Christian Tischner und Herr Abgeordneter Andreas Bühl, auf Vorschlag der Fraktion der SPD Herr Abgeordneter Dr. Thomas Hartung. Ich frage alle Gewählten: Nehmen Sie die Wahl an? Das ist der Fall. Vielen herzlichen Dank. Dann gratuliere ich ganz herzlich zur Wahl und schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen jetzt zum nächsten Wahlaufruf, Tadazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/248 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/399 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/423 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 der Stiftungssatzung gehören dem Stiftungsrat, der aus insgesamt 13 stimmberechtigten Mitgliedern besteht, drei Mitglieder des Landtags oder vom Landtag vorgeschlagene Personen an. Gemäß § 7 Abs. 5 Satz 2 der Satzung benennen die als Abgeordnete entsandten Stiftungsratsmitglieder für den Fall ihrer Verhinderung je eine ständige Vertreterin bzw. einen ständigen Vertreter. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, der AfD und der Linken liegen Ihnen in den Drucksachen 7/248, 7/399 und 7/423 vor. Ich frage: Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann komme ich jetzt wieder zum obligatorischen Hinweis. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ich sehe keinen Widerspruch. Richtig? Gut, dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme. Das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass wir hier vorn ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln können. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Bitte deutlich melden, weil wir die Stimmen zählen müssen. Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke? Das sind – es hat jeder nur eine Stimme – 39 Stimmen für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion. Das sind 22 Stimmen. Jetzt lasse ich abstimmen den Wahlvorschlag der CDU-Fraktion. Das sind 22 Stimmen. Hier hinten wird immer fleißig gerechnet bei Verhältniswahlen. Es sind drei Sitze zu vergeben gewesen. Für Die Linke waren es 39 Stimmen, für die AfD 22, für die CDU – also jeweils den Wahlvorschlag – 22. Das macht in Summe 83 Stimmen. Die Sitzzuteilung ergibt sich daher wie folgt: Für Die Linke ein Sitz, für die AfD ein Sitz und für die CDU ein Sitz. Damit wurden folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf und als stellvertretendes Mitglied Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör, auf Vorschlag der Fraktion der AfD als Mitglied Frau Abgeordnete Corinna Herold und als stellvertretendes Mitglied Herr Jörg Henke, auf Vorschlag der Fraktion der CDU als Mitglied Herr Abgeordneter Dr. Thadäus König und als stellvertretendes Mitglied Frau Abgeordnete Christina Tasch. Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Ja, Sie nehmen alle die Wahl an, wunderbar. Dann gratuliere ich ganz herzlich, gebe die Zettel zurück. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 27. Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungsdazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/249 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/400 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/431 In den gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes von der obersten Denkmalschutzbehörde zu ihrer Beratung zu berufenden Denkmalrat entsendet der Landtag gemäß § 25 Abs. 3 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes drei Abgeordnete. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, der AfD und der Fraktion Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/249, 7/400 und 7/431 vor. Ich frage: Wird Aussprache gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommt wieder die Frage – gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht –: Gibt es Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen drei Drucksachen mit Wahlvorschlägen vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme. Das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass wir ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln können. Ich rufe jetzt die Wahlvorschläge einzeln auf. Ich beginne mit dem Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke und wir zählen erneut. Ich habe 41 – dann zählen wir noch mal, alle noch mal schön die Hände heben. – Ich habe jetzt 40. Es sitzen auch nicht alle auf ihren Plätzen, das macht es nicht immer leichter, muss ich der Ehrlichkeit halber sagen. Frau Klisch zählt noch mal. – 40 Stimmen auf den Wahlvorschlag der Linken. Bewegung tut gut, sage ich Ihnen. Jetzt machen wir das Gleiche noch mal für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, aber natürlich nicht die gleichen, sondern diejenigen, die dem Wahlvorschlag die Unterstützung geben möchten. Sie dürfen Ihre Hand jetzt heben. 21. Gut. Dann haben wir noch den Wahlverschlag der Fraktion der CDU, da bitte ich Sie, jetzt Ihre Hand zu heben für den Wahlvorschlag der CDU. 23. Wunderbar. Vielen herzlichen Dank. Dann wird jetzt wieder rumgerechnet. Es sind drei Sitze zu vergeben. Es wurden abgegeben für den Wahlvorschlag der Linken 40 Stimmen, für den Wahlvorschlag der AfD 21 Stimmen, für den Wahlvorschlag der CDU 23 Stimmen. Damit ergibt sich eine Sitzzuteilung von je einem Platz für Die Linke, die AfD und die CDU. Und damit sind folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf, auf Vorschlag der Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Birger Gröning und auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Jonas Urbach. Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Wunderbar. Dann gratuliere ich ganz herzlich und darf auch diesen Tagesordnungspunkt beenden. Dann kommen wir jetzt zum Tagesordnungsdazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/401 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/426 Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes gehören dem Beirat, der zur Beratung des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums in allen wesentlichen Fragen der Verwertung gebildet wird, unter anderem zwei Abgeordnete an, die auf Vorschlag des Landtags vom für Wirtschaft zuständigen Ministerium ernannt werden. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Vorschläge der Fraktionen der AfD und Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/401 und 7/426 vor. Wird dazu Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Nicht. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen in zwei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das heißt, Sie können nur einem der beiden Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand, also wir, ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann, und rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Das ist zunächst der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Hier würden wir wiederum die Stimmen zählen. – Ein eindeutiges Ergebnis: 40 Stimmen für den Wahlvorschlag Die Linke. Dann kommen wir zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Wer gibt diesem Wahlvorschlag die Stimme? 21 Stimmen. Dann wird jetzt erneut gerechnet. – Auch hier haben wir ein Ergebnis. Es sind zwei Sitze zu vergeben. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke sind 40 Stimmen entfallen, auf den Wahlvorschlag der AfD 21. Damit ergibt sich eine Sitzzuteilung von je einem Sitz für die Fraktion Die Linke und die AfD-Fraktion. Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke wird Herr Abgeordneter Ralf Kalich gewählt, auf Vorschlag der Fraktion der AfD der Abgeordnete Thomas Rudy. Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Wunderbar, herzlichen Glückwunsch! Dann schließe ich auch diesen Tagesordnungspunkt und komme jetzt zum Tagesordnungsdazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/402 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/419 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/432 Gemäß § 10 Nr. 2 Buchstabe d der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Landtagsfraktionen an. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der AfD, der CDU und der Fraktion Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/402, 7/419 und 7/432 vor. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Ich frage: Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Wie ich Ihnen schon sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass es für uns ein eindeutiges Ergebnis gibt. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Zunächst der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen mit der Möglichkeit zum Zählen. 41 Stimmen für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD: 21. Dann lasse ich jetzt abstimmen über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. 23 Stimmen für den Wahlvorschlag der CDU. Danke schön. Auch hier haben wir ein Ergebnis: für den Wahlvorschlag Die Linke 41 Stimmen, AfD-Fraktion 21 Stimmen, CDU-Fraktion 23. Damit ergibt sich eine Sitzzuteilung von je einem Sitz. Es wurden folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke der Abgeordnete Christian Schaft, auf Vorschlag der Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Prof. Dr. Ing. Michael Kaufmann, auf Vorschlag der Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Marcus Malsch. Ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an? Ja. Wunderbar, dann herzlichen Glückwunsch. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und es gibt einen kleinen Wechsel hier vorn.

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Bergner

Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)

Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt 31, die Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung, wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 32 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/430 Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Stiftungssatzung wird in den Stiftungsrat, der aus insgesamt sieben Mitgliedern besteht, ein Mitglied durch den Landtag berufen, das nicht Mitglied des Landtags sein muss. Für dieses Mitglied beruft der Landtag gemäß § 7 Abs. 2 der Stiftungssatzung zugleich ein stellvertretendes Mitglied. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/430 vor. Wird Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das ist auch nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen über den Wahlvorschlag abgestimmt. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen der Linken, der Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich? Ich sehe Enthaltungen bei der Fraktion der AfD. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich gratuliere Ihnen zur Wahl und ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Es sind damit gewählt als Mitglied Herr Reiner Spring und als stellvertretendes Mitglied Abgeordneter Ralf Plötner. Damit können wir den Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 33 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/424 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/403 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/420 Gemäß § 12 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt, für jedes Mitglied wird zugleich ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU und Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/403, 7/420 und 7/424 vor. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Auch das ist nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. 41 Stimmen. Damit ist die Wahl erfolgreich. Jetzt rufe ich den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD auf. Das sind 21 Jastimmen. Danke schön, damit auch erfolgreich. Nein, Entschuldigung, wir müssen es erst ins Verhältnis setzen, das ist richtig. Ich habe jetzt etwas zu schnell überlegt. Die Stimmabgabe war erfolgreich, so ist es. Damit kommen wir jetzt zum Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Nach dem Subtraktionsverfahren des Sohns von Prof. Voigt sind es 22. Danke schön. Ich korrigiere mich, es waren 23 Stimmen. – Dann bitte ich jetzt bei der CDU-Fraktion doch noch einmal, auch wenn ich das jetzt über den Sohn des Fraktionsvorsitzenden so gesagt habe, die Hand zu heben. Wir haben ein Ergebnis. Auf den Wahlvorschlag der Linken entfallen mit 41 Stimmen 48,2 Prozent, auf den Wahlvorschlag der AfD 21 Stimmen – 24,7 Prozent – und auf den Wahlvorschlag der CDU 23 Stimmen und damit 27,1 Prozent. Damit wurden folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Mitglieder Herr Abgeordneter Sascha Bilay und Frau Abgeordnete Dorothea Marx, als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Philipp Weltzien und Frau Abgeordnete Madeleine Henfling, auf Vorschlag der Fraktion der AfD als Mitglied Herr Abgeordneter Jens Cotta, während Herr Abgeordneter Prof. Dr. Michael Kaufmann nicht gewählt wurde, als stellvertretendes Mitglied Frau Abgeordnete Corinna Herold. Der Abgeordnete Robert Sesselmann wurde nicht gewählt. Das wäre dann also im nächsten Plenum gegebenenfalls erneut aufzurufen. Auf Vorschlag der Fraktion der CDU wurden als Mitglieder Herr Abgeordneter Martin Henkel und Herr Abgeordneter Stephan Tiesler, als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Volker Emde und Herr Abgeordneter Maik Kowalleck gewählt. Der Fraktion Die Linke hätten drei Sitze zugestanden, es waren aber nur zwei benannt. Die Fraktion der AfD kann dann beim nächsten Mal wieder einen Vorschlag einreichen. Es ist einer nicht gewählt worden, also können Sie das beim nächsten Mal wieder aufrufen. (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Wir beraten das!) In Ordnung. – Ich habe nicht gefragt, ob Sie die Wahl annehmen. Ich nehme an, dass alle Gewählten die Wahl annehmen. Ist das der Fall? Danke schön. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und komme jetzt zum Tagesordnungspunkt 34 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/404 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/421 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/425 Gemäß § 20 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit ein Beirat gebildet, der aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied wird zugleich ein stellvertretendes Mitglied bestellt. Bei der Wahl findet die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU und Die Linke liegen Ihnen in den Drucksachen 7/404, 7/421 und 7/425 vor. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist erkennbar nicht der Fall. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Dann wird durch Handzeichen über die Wahlvorschläge abgestimmt. Wie ich Ihnen bereits sagte, liegen Ihnen in drei Drucksachen die Wahlvorschläge vor. Bei der in Verhältniswahl durchzuführenden Wahl hat jede bzw. jeder Abgeordnete nur eine Stimme, das heißt, Sie können nur einem der drei Wahlvorschläge Ihre Zustimmung geben. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Stimmabgabe per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun die Wahlvorschläge einzeln auf. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke. Das sind 41 Stimmen. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Das sind 21 Stimmen. Danke schön. Ich rufe auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Das sind 23 Stimmen. Danke schön. Wir haben wieder ein Ergebnis: 41 Stimmen für Die Linke, 21 Stimmen für die AfD, 23 Stimmen für die CDU. Auf Die Linke würden rechnerisch damit drei Sitze entfallen, bei aber gemeldeten zwei, die AfD ein Sitz und die CDU zwei, sodass sich das Gleiche wieder wie vorhin ergibt. Damit wurden folgende Personen gewählt: auf Vorschlag der Fraktion Die Linke als Mitglieder Herr Abgeordneter Steffen Dittes und Frau Abgeordnete Madeleine Henfling, als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Markus Gleichmann und Frau Abgeordnete Dorothea Marx, auf Vorschlag der Fraktion der AfD als Mitglied Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann und als stellvertretendes Mitglied Herr Abgeordneter Birger Gröning – der Abgeordnete Dieter Laudenbach und der Abgeordnete Jens Cotta sind nicht gewählt, sodass sich das gleiche Prozedere wie vorhin ergibt –, auf Vorschlag der Fraktion der CDU als Mitglieder Herr Abgeordneter Martin Henkel und Herr Abgeordneter Stephan Tiesler und als stellvertretende Mitglieder Herr Abgeordneter Volker Emde und Herr Abgeordneter Maik Kowalleck. Ich frage die Gewählten: Nehmen Sie die Wahl an? Ich höre zumindest nichts anderes. Damit gratuliere ich Ihnen und schließe den Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, damit rufe ich auf den Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/132 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Ja. Bitte, Herr Abgeordneter Tischner.

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Christian Tischner CDU

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, jahrzehntelang gehörte das Schulsystem Thüringens zu den erfolgreichsten Deutschlands. Die Grundlage dieses Erfolgs waren aus unserer Sicht erstens das hohe Engagement und die Kompetenz unserer Lehrerinnen und Lehrer, unserer Pädagoginnen und Pädagogen. Grundlage für diesen Erfolg war zweitens die hohe Kontinuität im Schulsystem – jedenfalls bis 2009 –, und Grundlage dieses Erfolgs war die klare Differenzierung der Schularten entsprechend der Vielfalt unserer Schülerinnen und Schüler mit dem Anspruch einer optimalen Lehr- und Lernumgebung. In diesem Dreiklang kam der Regelschule die zentrale Bedeutung zu. Es gilt, sich an dieser Stelle ehrlich zu machen und zu sagen, dass die Schulart Regelschule in den zurückliegenden zehn Jahren massiv unter Druck geraten ist. Die Regelschule wird gegen die Gemeinschaftsschule ausgespielt, manche politischen und administrativen Entscheidungen haben dazu geführt, dass unsere Regelschulen zu Hauptschulen geworden sind und die Gemeinschaftsschulen zu Realschulen. Wir als CDU lehnen diese Entwicklung ab. Thüringen braucht eine zentrale Schulart, die für die Mehrzahl der Thüringer Schülerinnen und Schüler da ist, ergänzt um ein starkes und leistungsorientiertes Gymnasium und ergänzt um spezialisierte und leistungsfähige Förderschulen. In diesem Sinne hat meine Fraktion erneut Vorschläge vorgelegt, die in guter Gemeinsamkeit mit Verbänden, Gewerkschaften, Schulleitern, Eltern und Schülern erarbeitet wurden, Vorschläge, die ein Teil des Thüringer Schulfriedens werden müssen. Zentrales Ziel ist die Aufwertung dieser Schulart im Interesse der Schüler, aber vor allem auch im Interesse der Zukunft unseres Landes. In dem Sinne freuen wir uns jetzt auf die Beratung dieses Antrags. Danke schön. (Beifall CDU)

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Bergner

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Tischner. Das Wort hat Abgeordneter Jankowski von der AfD-Fraktion.

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Denny Jankowski AfD

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, werte Gäste! „Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken […]“: Als ich den Titel gelesen habe, habe ich mich wirklich gefreut, denn die Aussage findet sich auch eins zu eins in unserem AfD-Wahlprogramm wieder und spricht uns förmlich aus der Seele. Liebe CDU, der Antrag geht in die richtige Richtung und deswegen wird es Sie nicht überraschen, dass wir einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss zustimmen würden. Nichtdestotrotz habe ich mich beim Durchlesen des Antrags an einigen Stellen doch stark gewundert. Sie schreiben ganz am Anfang in der ersten Forderung, Sie wollen eine Imagekampagne zur Stärkung der Regelschule entwickeln, welche die Schulart stark und aktiv in das Bewusstsein der Bevölkerung rückt. Als ich das gelesen habe, musste ich mir wirklich ein Lachen verkneifen. Es klingt ein wenig naiv. Das klingt so ein wenig wie: Wir drucken ein paar Flugblätter, hängen ein paar Plakate auf, schalten vielleicht einen schönen Werbespot, dann ist alles wieder gut. Dabei sollte man sich doch fragen, warum das Image der Regelschule so schlecht ist. Und Überraschung: Es hat primär nichts mit den letzten Jahren Rot-Rot-Grün zu tun, den Imageschaden haben vor allem vorher CDU-geführte Regierungen maßgeblich in die Wege geleitet. Eine der wichtigsten Fragen für die Akzeptanz von Schulformen ist zunächst die Qualität und auch die Wertigkeit der Abschlüsse, die man dort erreichen kann. Wenn die Wirtschaft oder das Handwerk oder die Hochschulen sich zum Beispiel nicht mehr auf die Aussagekraft von Benotungen verlassen können, dann ist es ein gewaltiges Problem. Seit Jahren beklagen sich die Hochschulen über mangelnde Studierfähigkeit von Studienanfängern und dass immer mehr Vorschaltkurse angeboten werden müssen. Seit Jahren beklagen sich das Handwerk und die Wirtschaft über Defizite ihrer neuen Lehrlinge, teilweise bei elementarem Grundwissen. Wir haben seit Jahren eine massive Noteninflation, und das auch schon lange vor Rot-Rot-Grün. (Heiterkeit SPD) Die Noteninflation wird besonders deutlich, wenn man sich zum Beispiel die Abschlüsse von Abiturienten anschaut. Dort haben in Thüringen 2019 37,9 Prozent der Abiturienten einen Abschluss mit eins Komma. Das ist ein Spitzenwert in ganz Deutschland. Es wäre auch ein Superwert, wenn man dann daraus eine Aussage über den Wissensstand der Absolventen liefern würde. Aber leider ist das mitnichten der Fall. Auch der Sprecher des Deutschen Hochschulverbandes ließ im September 2019 verlauten – ich darf zitieren –: „Wir sehen es mit Sorge, dass die Abiturnoten besser werden.“ Und weiter: „Der ‚Noteninflation‘ muss Einhalt geboten werden. ‚Qualität muss Vorrang vor Quantität haben.‘“ (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das sind aber keine Absolventen der Regelschule!) Dazu komme ich gleich, was ich meine. Diese Noteninflation ist aber nicht nur auf die Gymnasien beschränkt, sondern zieht sich vielmehr durch unser komplettes Bildungssystem. Da ist natürlich das Vertrauen von Handwerk und Wirtschaft in die Abschlüsse der Regelschule gestört, denn man greift lieber zu Abiturienten, was Ausbildungsstellen angeht. Das wiederum führt dazu, dass Eltern bestrebt sind, ihre Kinder möglichst aufs Gymnasium zu schicken, um ihre Chance auf dem Ausbildungsmarkt zu stärken. (Beifall AfD) Das, liebe CDU, ist das Grundproblem für das schlechte Image der Regelschule. Diese Entwicklung haben Sie maßgeblich mit zu verantworten. Da hilft auch keine Imagekampagne mit ach so schön gestalteten Flugblättchen oder Werbefilmchen. (Beifall AfD) Wir müssen das Vertrauen in die Qualität der Abschlüsse der Thüringer Schulen zurückgewinnen. Wir müssen dazu kommen, dass das Abitur wieder zu einem verlässlichen Ausweis der Studierfähigkeit wird, und wir müssen dazu kommen, dass die Haupt- und Realschulabschlüsse wieder zu qualifizierter Berufsausbildung befähigen. Das sind die Grundvoraussetzungen. Dann steigt auch wieder das Vertrauen in die einzelnen Schulformen. Wir brauchen ein differenziertes Schulsystem, das dem jeweiligen Leistungsvermögen der Schüler am besten gerecht wird, und die Notengebung muss wieder klare Rückschlüsse auf die Qualität der erbrachten Leistung liefern. Wenn dies wieder gegeben ist und die Regelschule auch wieder für Qualität und Leistung steht, dann wird sie auch wieder mehr akzeptiert, dann wird die Regelschule auch wieder zum Herzstück des Thüringer Bildungssystems. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Nicht so laut!) Okay, ich kann auch ein bisschen leiser machen, wenn Sie wollen. Sie wollen wohl schon schlafen um die Zeit. Und, liebe CDU, Sie haben in Ihrem Antrag viel Gutes mit angebracht und was sonst noch alles gemacht werden kann, seien es eine bessere Kooperation mit der regionalen Wirtschaft oder auch die Praxisphasen, sei es die bessere Personalzuweisung oder auch, ganz wichtig, die schulartbezogene Lehrerausbildung. Die Regelschule muss gestärkt werden, darüber sind wir uns einig. Wir würden deswegen der Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmen und ich hoffe dort auf angeregte Diskussionen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat Abgeordneter Wolf für die Fraktion Die Linke.

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Torsten Wolf Die Linke

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, es lag ganz gewiss nicht an der Lautstärke, dass hier nicht zu verstehen war, was da gerade gekommen ist. Das war inhaltlich schwach. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nein, das ist eine Intellektfrage!) Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion, beim Lesen Ihres Antrags 7/132 musste ich eigentlich an eines denken, nämlich an das berühmte Zitat: „Wovon er besonders schwärmt, wenn er wieder aufgewärmt.“ Die CDU scheint ihren Antrag aus der letzten Legislatur – und den haben Sie ja quasi eins zu eins hier noch mal eingebracht – für so gut und überragend zu halten, dass wir den unbedingt noch mal diskutieren müssen. (Beifall CDU) Ich würde noch nicht klatschen. Ebenso wie letztes Jahr halte ich aber diesen Antrag nicht wirklich für zielführend und tauglich, um es mal so zu sagen. Trotz alledem, ich sage es gleich vorweg, wird sich meine Fraktion der Überweisung an den Ausschuss nicht verschließen, dass wir dort auch fachlich weiter diskutieren können, wie wir tatsächlich die Regelschule, aber auch alle anderen Schularten verstärken können, stärken können und den tatsächlichen Herausforderungen an den Regelschulen auch gerecht werden können. Lassen Sie mich kurz auf den Antrag der CDU eingehen. Die CDU behauptet immer, dass wir als RotRot-Grün mit dem längeren gemeinsamen Lernen – und das ist ja auch vom Kollegen Tischner eben ausgeführt worden – an der TGS und an den Gesamtschulen, das ist ja auch längeres gemeinsames Lernen, die Regelschulen und Gymnasien ausbluten lassen würden. Schauen wir uns doch mal die Zahlen an: Im Schuljahr 2010/2011 gingen in Thüringen 43.363 Schülerinnen und Schüler auf eine Regelschule. Im Schuljahr 2018/2019 waren dies 42.907. Das sind 400 Schülerinnen und Schüler weniger. Das ist, wenn man es hochnimmt, eine Schule – tatsächlich also 1,06 Prozent weniger. Zulegen konnten die Gymnasien, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, mit 4,2 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler und – ja – natürlich auch die Gemeinschaftsschulen. Wie kommt das wohl? Es ist eine neue Schulart und diese Schulart, ich will nur mal daran erinnern, wurde keiner Schule, keiner einzigen Schule von Erfurt aus aufoktroyiert. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da gab es einen Beschluss der Schulkonferenz, eine Abstimmung mit dem Schulträger – und viele Schulträger haben das einfach liegen lassen; das haben wir jetzt erst noch mal geändert im Schulgesetz, im neuen – und erst dann, mit Genehmigung des Ministeriums, wurden Gemeinschaftsschulen installiert oder konnten sich zu diesen weiterentwickeln. Im Übrigen ist die Hälfte der Gemeinschaftsschulen in freier Trägerschaft. (Beifall DIE LINKE) Ich sehe also, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, 1 Prozent weniger Schüler ist kein Bruch in der Entwicklung der Regelschulen. Das müssten Sie mir mal erklären. Und zweitens ist es eben genau Ihre Gesetzgebung, der CDU, zusammen mit der SPD, die wir im Übrigen auch in dem Punkt unterstützt haben, natürlich, die 2010 zur Umwandlung oder Neugründung der Gemeinschaftsschulen geführt hat. Nichts hat sich seitdem an den Bedingungen dafür geändert, und zwar rein gar nichts. Ich habe es ja gerade ausgeführt. Das Schulgesetz besteht weiter fort, die VVOrg wurde in dem Punkt nicht verändert etc. pp. Also wir haben eine klassische Schulentwicklung von unten. Da, wo es Pädagoginnen/Pädagogen und Eltern wollen, sich auf den Weg machen, dort, wo Gemeinschaftsschulen entstanden sind, gewachsen sind, haben in Thüringen diese auch die Schullandschaft bereichert. Die Thüringer Eltern sind zufrieden damit, wünschen sich mehr Gemeinschaftsschulen und geben ihre Kinder gern an diese. (Beifall DIE LINKE) Und ja, meine Kinder sind auch an einer Gemeinschaftsschule und es gibt einen Ort in Thüringen, die Stadt Jena, wo wir tatsächlich – und das auch von unten her entwickelt – nur noch Gemeinschaftsschulen und Gymnasien haben. Sie sind ja immer wieder gern in Jena, Herr Tischner, wie ich höre. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Ich habe sogar in einer Regelschule gearbeitet!) Und daher ist Ihr Punkt 1 schon mal fragwürdig. Nicht nur Regelschulen bereiten auf spätere Berufsausbildung vor, sondern natürlich auch die TGS und Gemeinschaftsschulen, und zwar genauso verantwortlich und zielführend. Warum, das sollte sich die CDU mal intern fragen, sprechen sich so viele Wirtschaftsvertreter für längeres gemeinsames Lernen aus, wie wir auch aus Anhörungen wissen? Die unterstützen das massiv. Die frühe Trennung in Klassenstufe 5 ist für viele Kinder viel zu früh und das liegt nicht an mangelnder Beratung in der Grundschule, siehe Punkt 2 in Ihrem Antrag, sondern weil Eltern, wo sie keine Möglichkeit des längeren gemeinsamen Lernens vor Ort haben, meinen, die Zukunft ihrer Kinder ist vorbei, wenn sie nicht die Empfehlung an ein Gymnasium bekommen. Das machen Sie auch noch deutlich in Ihrem Punkt 3 des Antrags, wo man nahezu spürt, wie Ihnen der Philologenverband die Hand beim Schreiben führte: „an leistungsbezogenen Übertrittsbedingungen festzuhalten“. Ich will Ihnen mal ganz klar sagen, woher wir die Neuformulierung im Schulgesetz haben, dass wir auch Nachteilsausgleiche im Übertritt ans Gymnasium haben. Das hat nämlich Ihr ehemals CDU-Vertreter in Jena, Schulverwaltungsamtsleiter Herr Schenker, uns empfohlen, die Änderung des § 2 Abs. 2 Satz 2 und 8a. In Punkt 4 a entspricht Ihr Antrag dem Prinzip der individuellen Förderung für alle Schularten. Wollen Sie denn zukünftig alle anderen Schularten davon ausnehmen? Mit Blick auf die Schulordnung wüssten Sie, dass Punkt 4 b ihres Antrags als zweite Fremdsprache ab Klassenstufe 6 entbehrlich ist. Und Herr Göbel von der Regelschule Gössnitz, dessen Brief wir als Bildungsausschuss ja zur Kenntnis bekommen haben, hat zu Ihrem Antrag 2019 bereits darauf verwiesen, und es entspricht nicht den Realitäten – Entschuldigung – an den Schulen, darüber hinauszugehen, sagt der Schulleiter dieser Regelschule. Richtig Freude macht Ihr Punkt 4 c, da wir die Anspruchsebene im neuen Schulgesetz klar beschrieben haben, nämlich ab Klassenstufe 7. Die Durchlässigkeit nach § 124 Schulordnung ist da geregelt. Und ja, da haben Sie offensichtlich noch nicht mal hingesehen. Eine Differenzierung in drei Anspruchsebenen würde die Regelschule de facto zur Gemeinschaftsschule machen. Entspricht das tatsächlich Ihren Intentionen, Kollege Tischner? Aber darüber können wir uns gern im Ausschuss unterhalten. In Punkt 5 wollen Sie die Differenzierungsphase stärker mit Maßnahmen, die heute bereits durchgeführt werden und im neuen Schulgesetz verankert sind, nochmals stärken, nämlich Berufsorientierung, Praxisklassen, individuelle Abschlussphasen. Wenn man natürlich ein bestehendes Gesetz, was wir in der letzten Legislatur, im letzten Jahr hier beschlossen haben, zur Grundlage Ihres Antrags nimmt, dann ist das kein Problem. Neues lese ich da allerdings nicht. In Punkt 6 liegt wiederum die Axt an der Regelschule, da die Regelschule ein berufliches und ein gymnasiales Profil erhalten soll über die Möglichkeit der Stundentafel. Wenn man vorsichtig davon absieht, was das für die Fachlehrerknappheit und die Unterrichtserfüllung bedeuten würde, ist dies dann die Anspruchsebene 3, die Sie erfüllen wollen mit eigener Stundentafel und eigenen Lehrplänen. So viel Mut, sich für die Gemeinschaftsschule auszusprechen, hätte ich der CDU gar nicht zugetraut. Denn auch hier würde dies zu einer Thüringer Gemeinschaftsschule bis Klassenstufe 10 führen. Punkt 7, eine Investitionsoffensive für Regelschule. Nur noch mal zur Erinnerung: Bis 2014 Schulbaumittel von 12 Millionen jedes Jahr. Ab 2014 bis 2019 Schulbaumittel jedes Jahr von 80 Millionen. So viel zu den Tatsachen. Stärkung des Ganztags in Punkt 8 – da sage ich nur: § 10 im neuen Schulgesetz, welches Sie abgelehnt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das Schulgesetz. Und Schulbudget für alle Schulen. Ich kann und will hier nicht auf alle Punkte des CDU-Antrags eingehen. Interessant ist aber das, was die CDU nicht aufgenommen hat, und das ist nämlich die A13, die wir geregelt haben, um das Regelschullehramt zu stärken und um tatsächlich die Attraktivität zu erhöhen, damit mehr (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das gibt es doch schon!) – ja, ab 01.01. dieses Jahres gibt es das.

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Bergner

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Herr Abgeordneter Wolf, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Torsten Wolf Die Linke

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Ja, wir haben schon gehandelt – im Schulgesetz, im Haushaltsgesetz, im Besoldungsgesetz. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wird eine interessante ...

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Bergner

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Kommen Sie bitte zum Ende!

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Torsten Wolf Die Linke

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Ein letzter Satz, Herr Präsident. Es wird eine interessante Diskussion, was alles schon erfüllt worden ist in Ihrem Antrag und was wir tatsächlich noch weiter diskutieren sollten. Ich freue mich auf die Aussprache im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat damit Kollege Hartung von der SPD-Fraktion.

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Thomas Hartung SPD

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich mit drei grundsätzlichen Bemerkungen beginnen. Zunächst einmal ist es mir wichtig, den Regelschullehrerinnen und Regelschullehrern, die jeden Tag ihre Arbeit machen und auch unter schwierigen Bedingungen den Schulbetrieb nicht nur aufrechterhalten, sondern sehr gut betreiben, hier an dieser Stelle zu danken. Ich glaube, das haben sie verdient und das ist immer gut. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP) Zweitens bekennen wir uns als Sozialdemokraten eindeutig auch zur Regelschule, wie wir uns zu allen Schularten hier in Thüringen bekennen. Es bleibt uns auch wenig anderes übrig, denn es ist auch so verfassungsrechtlich festgelegt. Ich glaube, auch das ist wichtig, dass wir hier sagen: Nein, wir wollen keine Ausdünnung, wir wollen keine Abschmelzung, wir bekennen uns auch zu dieser Schulart. Und drittens lohnt es sich immer, auf die Probleme hinzuweisen, die einzelne Schularten haben, und darüber zu reden. Wir haben ja gehört, wir reden diesmal auch im Ausschuss darüber. Insofern lohnt sich das wahrscheinlich auch diesmal. Die aktuelle Situation der Regelschule, das möchte ich unumwunden bekennen, ist schwierig. Das ist einer Vielzahl von Ursachen geschuldet. Einige dieser Ursachen sind bundesweit und nicht thüringenspezifisch, andere Ursachen sind tatsächlich thüringenspezifisch. Als bundesweite Ursache möchte ich hier an dieser Stelle die mangelnde Akzeptanz der Regelschule in der Bevölkerung benennen. Wir müssen erkennen, dass viele Eltern meinen, sie würden ihren Kindern etwas Gutes tun, wenn sie sie direkt zum Gymnasium schicken und nicht zur Regelschule. Das setzt natürlich die Regelschule unter Druck. Wenn wir nicht erreichen, dass der Regelschulabschluss als gleichwertiger Bildungsabschluss anerkannt wird, der eben auch auf eine Berufslaufbahn vorbereitet, unabhängig vom Abitur, dann werden wir die Situation der Regelschule auch nicht verbessern. Ein zweites Phänomen – ich möchte als Zweites noch ein Thüringer Phänomen herausgreifen – ist die große Zahl sehr, sehr kleiner Regelschulen an sehr, sehr vielen Regelschulstandorten. Diese kleinen Schulen haben kleine Kollegien, die – weil sie einfach so wenige sind – oft nicht in der Lage sind, hier tatsächlich organisatorisch und konzeptionell Innovationen aufzunehmen und zu entwickeln. Diese kleinen Schulen werden immer unter Druck sein, sie werden immer darunter leiden, dass es Unterrichtsausfall geben wird. Und wir werden – egal, wie sehr wir uns anstrengen – hier noch sehr lange brauchen, um eine angemessene Ausstattung jeder dieser kleinen Schulen tatsächlich sicherzustellen. Ich möchte dennoch der Feststellung der CDU widersprechen, wir hätten die Regelschulen aus dem Blick verloren. Ich glaube, hier kann man stichwortartig einige Dinge benennen, die wir in der letzten Legislatur geschafft haben. Das ist die Eingangsbesoldung – hierzu gab es ja gerade einen kleinen Schlagabtausch, dass wir Regelschullehrer in die A13 übernehmen. Wir haben eine unbürokratische Lösung – das ist als Zweites zu nennen – für die Ein-Fach-Lehrer auf den Weg gebracht. Wir können Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer inzwischen problemlos in Regelschulen einsetzen. Und wir haben – und das sei als letzte der Maßnahmen genannt – mehr Regelschullehrer eingestellt als jeder Kultusminister zuvor. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein Quatsch, 200 Stellen fehlen aktuell!) Ja, trotzdem haben wir mehr eingestellt als jeder CDU-Kultusminister vorher, das ist halt so. Natürlich ist es so, das ist kein Quatsch. Das wissen Sie doch genau, Herr Tischner. Das sind Zahlen, die können auch Sie vergleichen, das ist halt so. Wir haben doch gerade schon gesagt, wir diskutieren das im Ausschuss. Wir wollen hier auf Polemik verzichten. Daran habe ich auch überhaupt gar kein Interesse. Es gibt durchaus Möglichkeiten, über die wir vernünftig reden können. Das ist also eine bessere Schullaufbahnberatung, das finde ich richtig, das finde ich gut. Darüber sollten wir reden und wir sollten auch über einen weiteren Teil in Ihrem Antrag, nämlich die deutliche Ausweitung der Schulsozialarbeit, reden. Bei anderen Punkten werden wir ein bisschen Probleme bekommen. Das ist zum einen die Ausweitung des Fächerkanons; die Regelschule als Gymnasium light halte ich nicht für zielführend. Das unterstützt den Eindruck, dass wir die Regelschule ein bisschen aufpeppen müssen, dass es so was Ähnliches ist wie das Gymnasium. Wollen wir die Regelschule stärken, müssen wir sie eben als Schulart stärken und nicht weiter angleichen. Genauso wenig werden wir mitmachen, wenn wir zum Beispiel die kompetenzorientierte Profilbildung ab Klassenstufe 9 aus der Gemeinschaftsschule als Strukturelement rauslösen und in die Regelschule implementieren, ohne Rücksicht darauf, ob das überhaupt in dieses Konzept der Regelschule hineinpasst. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie haben doch gar keine Ahnung!) Hier werden wir mit Sicherheit miteinander ins Gespräch kommen müssen. Am Ende, denke ich, wird es mit diesem Antrag so sein wie mit jedem anderen Antrag im Ausschuss: Er wird in das Plenum nicht so zurückkommen, wie er aus dem Plenum herausgegangen ist. Insofern freue ich mich auf die Diskussion und dann schauen wir mal, was dabei herumkommt. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD)

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Bergner

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es spricht für die FDP-Fraktion Abgeordnete Baum.

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Franziska Baum FDP

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, wir Freie Demokraten – und das ist kein Geheimnis – bekennen uns zu einem vielfältigen Schulsystem, in dem alle Schularten, von der Regelschule über das Gymnasium ebenso wie die Gesamtschulen und auch die Thüringer Gemeinschaftsschulen, gleichermaßen gewertschätzt werden. Auf politischer Ebene müssen wir das aus meiner Sicht auf drei Wegen ausdrücken. Das Erste – das ist für uns das Wichtigste –: Die Schulen müssen frei und mit Blick auf ihre individuellen, lokalen Bedingungen vor Ort entscheiden können, ob sie sich als Regelschule oder als Gemeinschaftsschule organisieren. (Beifall FDP) Das darf nicht durch – das muss ich sagen – politische Rahmenbedingungen eingeschränkt werden. Als Beispiel sei hier die unterschiedliche Berechnungsgrundlage von Lehrerwochenstunden zwischen Regelschulen und Gemeinschaftsschulen genannt. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Können Sie das mal erörtern?) Das kann ich gern erörtern. Diese aus meiner Sicht ungleiche Behandlung führt dazu, dass in einem Jahrgang der 7. Klasse in der Gemeinschaftsschule 9,5 Lehrerwochenstunden mehr zugeteilt werden als in einer Regelschule. Wenn das anders ist, können wir gern noch einmal darüber reden, wie das in der VVOrg geschrieben ist. Die Schulleiter, mit denen ich gesprochen habe, haben das genauso verstanden. (Beifall FDP) Das setzt sich in den Berechnungen für die anderen Jahrgangsstufen so weiter fort. Da kann man jetzt sicher über den Unterschied zwischen einer Binnendifferenzierung und einer Gemeinschaftsschule und dem Unterrichten in verschiedenen Kursen auf der Regelschule sprechen. Aber diese unterschiedliche Behandlung wird von den Regelschulen als Nachteil empfunden, (Beifall CDU) denn auch in der Regelschule lernen Kinder in heterogenen Gruppen und auch die Einrichtung von differenzierten Kursen erfordert Lehrerwochenstunden. Bei zentralen Themen wie „Lehrerzuteilung“, „Ganztagsbetreuung“ und „Schulsozialarbeit“ darf es aus unserer Sicht keine ungleiche Differenzierung nach Schulformen geben, sondern der Bedarf vor Ort muss entscheidend sein. (Beifall CDU, FDP) Ein zweiter Weg, diese vielfältigen Bildungswege und vor allem die verschiedenen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu wertschätzen, müsste sich darin ausdrücken, dass Kinder und Eltern transparent beraten werden. Auch das ist Teil des Antrags von der CDU-Fraktion. Eltern müssen vor der Entscheidung für eine Schulform eine Schullaufbahnberatung erhalten, die deutlich macht, was die vielfältigen Möglichkeiten aller Schulformen sind, die vor allem mit den Bedürfnissen und Präferenzen des jeweiligen Kindes abgeglichen werden müssen. Gleichzeitig müssen wir aber auch erleichtern, zwischen den verschiedenen Schulformen zu wechseln. Jeder und jedem in diesem Land muss es möglich sein, seine und ihre Biografie selbst zu schreiben. Das gilt vor allem für die Bildungsbiografie. (Beifall FDP) Drittens muss es allen Schulen, egal welcher Schulform, möglich sein, das eigene Profil frei auszugestalten. Dazu braucht es Handlungsspielraum, denn nicht die Politik, sondern die Schulleitung und die pädagogischen Fachkräfte vor Ort kennen die Herausforderungen und Potenziale ihrer Schule. Gerade in den Regelschulen können die Verzahnung von Schule mit Wirtschaft und die Integration von beruflicher Praxis besondere Merkmale sein. Grundlage dafür aber sind ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen. Dadurch entstehen Spielräume, in denen sinnvolle, passgenaue Konzepte vor Ort entwickelt werden, und zwar unabhängig von der Schulform. Um die Vielfalt in unserem Bildungssystem zu erhalten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, müssen wir die richtigen Fragen stellen. Da sind einige in dem Antrag enthalten. Aber ich glaube, es gibt noch mehr, die wir gerade zum Thema „Regelschulen“ stellen können: An welchen Stellen müssen wir die Regelschulen unterstützen, damit sie gleichwertig an dieser Vielfalt teilnehmen können? Wo können und müssen wir neue Rahmenbedingungen schaffen, damit Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Schulformen ihren Bedürfnissen entsprechend gefördert werden? Wie können wir die Vielfalt im Bildungssystem durchlässiger gestalten und so auch besser nutzen? Welche Freiräume und Impulse brauchen Schulen, um ihre Profile zu schärfen, beispielsweise durch die stärkere Verzahnung mit der Praxis? Abschauen können wir uns das sicher in anderen Bundesländern. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss, der hoffentlich konstruktiv und ergebnisorientiert in die Zukunft gerichtete Antworten oder Fragen bringt. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Bergner

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Vielen Dank, Frau Kollegin. Das Wort hat für die CDU-Fraktion Abgeordneter Tischner.

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Christian Tischner CDU

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Kollegin Baum, dass Sie jetzt in der Debatte endlich intensiv zum Thema gesprochen haben. Ich gehe davon aus, das wird Frau Rothe-Beinlich auch machen. So kenne ich sie jedenfalls, dass sie an dem Antrag dann auch arbeitet, um den es geht. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das habe ich vor!) Das, was Herr Wolf von sich gegeben hat, das hat eigentlich genau das gezeigt, warum dieser Antrag zum Thema „Regelschule“ richtig ist, denn Sie haben fast Ihre gesamte Redezeit nur verwendet, davon zu reden, dass es in Thüringen eine Gemeinschaftsschule gibt und wie toll die ist und wie schön das ist und wie toll Jena ist. (Beifall CDU, FDP) Wir wollen aber ganz bewusst, meine Damen und Herren, heute über die Regelschule (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie ha- ben gar nicht zugehört!) reden, weil es in der Tat so ist, dass die Regelschule in den letzten Jahren vernachlässigt wurde. Wir können es ja nachlesen, das ist gerade angedeutet worden: Nach der VVOrg fehlen derzeit in Thüringen 200 Stellen, um überhaupt ordentlich Unterricht an den Regelschulen zu machen. Und vielleicht auch noch ein Hinweis an Herrn Hartung und Herrn Wolf: Ich glaube, Sie wissen nicht, was die Regelschule tatsächlich ausmacht. Sie meinen immer, uns erklären zu müssen, eine Differenzierung gibt es nur in der Gemeinschaftsschule. Die Differenzierung gibt es seit 1990 in der Regelschule. Wir haben Hauptschule, wir haben die Realschule und dort werden im Grunde die Kinder in der Art und Weise gefördert, wie sie im Grunde dann auch gut auf das Leben vorbereitet werden. Das ist kein Alleinstellungsanspruch für die Thüringer Gemeinschaftsschule, dass man dort individuell fördern kann, sondern die Regelschule ist das Herzstück, dort, wo am besten auf die Kinder eingegangen werden kann. Aus unserer Sicht ist es so: Regelschulen bieten ihren Absolventen angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs exzellente Zukunftschancen, wenn wir es richtig angehen. Für uns ist und bleibt sie das Herzstück des Thüringer Bildungssystems. Die Regelschule hält Schülern alle Bildungswege offen und kann sowohl den Weg in die duale Ausbildung ebnen als auch an das berufliche Gymnasium oder an das allgemeinbildende Gymnasium. Im Gegensatz zum Gymnasium ist der Unterricht aber sehr lebenswelt- und berufsorientiert, was gerade für praktisch begabte Schülerinnen und Schüler ein großer Vorteil ist. Genau dieses Profil der Regelschulen wollen wir mit dem vorliegenden Antrag, mit den vorliegenden Vorschlägen, die wir gemeinsam mit Praktikern erarbeitet haben, stärken. Deswegen war es uns auch wichtig, diesen Antrag, den Sie in der letzten Wahlperiode so mir nichts, dir nichts weggewischt haben, noch mal zu bringen. Denn die Zeit, die viele Praktiker mit uns gemeinsam in diesen Antrag gesteckt haben, ist es wert, auch tatsächlich zu beraten und gern natürlich auch im Ausschuss weiterzuentwickeln. Der Antrag ist tatsächlich weiterentwickelt, weil Herr Minister ja auch nicht stehen geblieben ist im Vergleich zu manch anderen Politikern bei den Linken, sondern eben die A13 für die Regelschulen dann endlich eingeführt hat, nachdem wir jahrelang als CDU darauf hingewiesen haben, dass das Land Thüringen in Mitteldeutschland das letzte Bundesland ist, das diesen Schritt gegangen ist. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das tut schon weh, was Sie hier sagen!) Ja, das war gar nicht so einfach mit manchen Koalitionspartnern. Meine Damen und Herren, der CDU-Fraktion und gerade aber auch mir persönlich als ehemaligem Regelschüler liegen die Regelschulen sehr am Herzen. Das haben wir bereits eben mit unserem Antrag in der letzten Wahlperiode dokumentiert. Dass Rot-Rot-Grün jetzt sagt, einer Ausschussüberweisung zustimmen zu wollen, stimmt uns jedenfalls hoffnungsvoll, dass wir am Ende etwas für diese Schulart tun können. Wir werden genau darauf achten, Herr Wolf, dass der Antrag nicht verwässert wird, weil wir jetzt hier mal die Chance haben, das für eine Schulart zu tun, die tatsächlich in den letzten zehn Jahren richtig unter Druck geraten ist. Und ich gebe Ihnen recht: Wir waren teilweise auch mit daran beteiligt, aber das Kultusministerium ist leider seit 2009 nicht mehr in der Hand der CDU, sondern in den Händen von SPD oder Linken und da sind eben andere Prioritäten da. Ich habe gerade schon darauf hingewiesen, dass scheinbar das Verständnis fehlt, dass auch an der Regelschule eine Leistungsdifferenzierung stattfinden kann oder stattfindet. Es gibt jedoch aus unserer Sicht keinen vernünftigen Grund, dass Kinder nach der Grundschule – und das ist heute auch schon von der AfD gesagt geworden – auf Biegen und Brechen am Gymnasium unterrichtet werden müssen. Denn auch nach einem erfolgreichen Besuch an der Regelschule stehen den Schülern alle Möglichkeiten offen, zu einem höheren Bildungsabschluss zu gelangen. In Gesprächen mit Lehrern und Eltern offenbart sich aber durchaus – da sind wir bei dem Punkt – ein Imageproblem dieser Schulart, der Schulart Regelschule. Eltern fürchten oft ein schwieriges Schülerklientel an diesen Schulen und eine schlechtere Förderung von Begabungen ihrer Schüler, da die Lehrer vermeintlich mit der Betreuung der schwächeren Schüler voll beschäftigt sind. Hinzu kommen Probleme bei der Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie bei der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund. Beide Themenfelder werden insbesondere von den Regelschulen gestemmt. Beide Themenfelder werden insbesondere der Regelschule zugeordnet. Aus diesem Grund setzt unser Antrag – ja – auch beim Image an, aber es ist eben nicht nur mit ein paar Plakaten getan. Wir schlagen vor, dass es diese Kampagne gibt, aber auch, dass deutlich darauf hingewiesen wird, welche Möglichkeiten der Besuch der Regelschule für den beruflichen Teil des Lebens, für die Berufswelt eröffnet. Auch die Schullaufbahnberatungen an den Grundschulen sollten aus unserer Sicht intensiver durchgeführt werden. Oftmals stellt man fest, dass eben nicht bekannt ist, welche Vielfalt, welche Möglichkeiten die Kinder an den Regelschulen erwarten. Außerdem wollen wir Regelschulen eine bessere Profilierung ermöglichen. So wollen wir die Stundentafel dahin gehend überarbeiten, dass Schülern, die den Realschulabschluss erwerben wollen, ab der 9. Klasse eine Wahlmöglichkeit zwischen einem beruflichen und einem gymnasialen Profil angeboten wird. Das berufliche Profil sollte dann spezifisch auf die Ausbildung mit vielen Praktika, vielen persönlichen Kontakten zu Unternehmen hinführen. Andererseits wollen wir mit einem gymnasialen Profil, wo man sich einwählen kann, stärker darauf hinarbeiten, wenn Schüler eben die Motivation verspüren, noch die allgemeine Hochschulreife zu erwerben. Das kann durch sehr projektorientiertes Lernen, aber vor allem auch durch wissenschaftlichpropädeutisches Arbeiten erfolgen. Für leistungsschwache Schüler wollen wir die individuelle Schulausgangsphase als besonderen Lernweg weiter stärken. Die gibt es schon, aber die gilt es eben zu stärken, um jedem Schüler einen Schulabschluss zu ermöglichen. Wir haben heute dazu schon sehr intensiv diskutiert, denn auch das ist eben die Aufgabe der Regelschulen, (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Da sind wir beieinander, das ist vernünftig!) jeden Schüler mitzunehmen und auf seinen individuellen Lernweg bestmöglich vorzubereiten. Daneben stehen viele praktische Forderungen, die die Situation an den Regelschulen aus unserer Sicht verbessern können, so beispielsweise eine Investitionsoffensive. Natürlich gilt das nicht nur für Regelschulen, aber gerade an den Regelschulen erleben wir, wie deutlich der Investitionsstau ist, weil oftmals ein Fragezeichen über diese Schulart oder über den Standort gesetzt wurde. Der Ausbau von offenen Ganztagsangeboten in der 5. und 6. Klasse ist ein sehr, sehr wichtiger Punkt. Auch das ist kein Alleinvertretungsanspruch, kein Alleinstellungsmerkmal für die Gemeinschaftsschule. Wir brauchen mehr Schulsozialarbeit auch und gerade an den Regelschulen und wir brauchen die Unterstützung von Kooperationen mit der regionalen Wirtschaft. Wir betrachten diese Vorschläge keineswegs als abschließend – im Gegenteil, wir freuen uns auf die Ausschussdebatte. Wir hoffen auf eine breite Anhörung und wir wollen im Bildungsausschuss dann sehr intensiv in den Dialogprozess mit Ihnen eintreten, um letztendlich einen guten Katalog an Maßnahmen hier zu beschließen, der der Regelschule als das Herzstück unseres Thüringer Schulsystems dann tatsächlich hilft. Vielen Dank. (Beifall CDU, FDP)

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Bergner

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Vielen Dank, Herr Kollege Tischner. Damit hat jetzt für Bündnis 90/Die Grünen Frau Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein umfassender Antrag, der uns hier für die Thüringer Regelschule vorliegt, der auch wirklich viele Forderungen enthält, über die man auch gern diskutieren kann, auch wenn wir ganz sicher nicht jeden Spiegelstrich teilen. Herr Tischner, ich bin wirklich froh, dass Sie eben noch mal geredet haben, denn ich gebe zu, dass mir Ihre Einbringungsrede zu holzschnittartig war. Da hatte ich den Eindruck, jetzt geht es leider wieder nur darum, eine Schulart herauszustellen und zu benennen, dass diese besonders problembehaftet sei. Ich sage ganz offen: Bei mir ist ein bisschen der Eindruck bei der Gelegenheit entstanden, dass man eine Schulart auch selber schlechtreden kann. Das ist irgendwann vielleicht auch ein bisschen eine selbsterfüllende Prophezeiung. Lassen Sie uns doch vielleicht wirklich dazu kommen, dass wir von guter Schule für alle von Anfang an sprechen und diese – ich nenne es mal ein bisschen provokativ – „elendigen Türschilddebatten“ endlich aufgeben. Denn ich sage ganz offen: Mir ist relativ egal, wie die Schulart heißt; ich möchte, dass jede Schule für jedes Kind die bestmögliche Bildung bietet, (Beifall DIE LINKE) dass in jeder Schule jedes Kind genau so gefördert und angenommen wird, wie es ist, mit all seinen Stärken und all seinen Schwächen, dass wir jedes Kind spüren lassen, dass es zum Bestmöglichen gebracht werden soll, und es dafür die erforderlichen Pädagoginnen gibt, genauso wie das zusätzliche fachliche Personal, was wir in allen Schularten brauchen. Ich will es auch noch mal betonen: Die Regelschule hat in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit erhalten. Ich will auf die Besoldungsgesetzesnovellen verweisen. Und deshalb meine ich tatsächlich: Es tut Not, weniger über die Schulform oder über die Struktur zu reden, sondern vielmehr sollten wir uns den Inhalten widmen, weil wir jedenfalls meinen, dass es entscheidend ist, dass jede Schule zum bestmöglichen Erfolg führt und dass es deswegen auch ein Stück weit eine Intensivierung der Schullaufbahnberatung braucht. Da bin ich ganz bei Ihnen. Dieses Denken vieler Eltern „mein Kind soll ans Gymnasium“ – und das als reines Statussymbol ein Stück weit –, ist sicherlich nicht förderlich, und zwar in keinerlei Hinsicht. Über die Forderung, die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 6 zu unterrichten, diskutieren wir im Ausschuss bestimmt auch gern. Ich will auch auf andere Punkte noch eingehen. Allerdings – das wissen Sie selber – ist es gerade in dem Bereich besonders schwierig, Herr Tischner, weil wir einen eklatanten Mangel an Fachlehrerinnen und Fachlehrern für Fremdsprachen haben. Auch einer Veränderung der Stundentafel stehen wir jedenfalls sehr offen gegenüber. Es braucht, meinen wir, eine zeitnahe Evaluierung. Das TMBJS arbeitet unseres Wissens auch daran. Auf die Ergebnisse sind wir sehr gespannt. Die Förderung von Neubau und Sanierung der Schulgebäude wollen wir unbedingt auf dem hohen Niveau – das muss man ganz deutlich sagen – fortsetzen. In welche Schulform der Schulträger aber investiert – das wissen Sie selber –, ist eine kommunale Entscheidung im Rahmen von kommunaler Selbstverantwortung und soll auch vor Ort getroffen werden. Wir tragen fast alle kommunale Verantwortung und müssen das dann eben auch beherzt in unsere Kommunalparlamente mitnehmen. Den Ausbau von Ganztagsangeboten auch an Regelschulen befürworten wir ausdrücklich. Unser Ziel sind mehr teilgebundene, aber auch gebundene Ganztagsschulen. Wenn wir mit Rot-Rot-Grün und der CDU zu einem Ganztagsschulprogramm kämen, wäre das ein echter Fortschritt. Ich hoffe mal darauf. Der Ausbau der Schulsozialarbeit ist ja bereits in vollem Gange. Herr Tischner weiß das natürlich. Hier will ich nur noch mal verweisen auf den Ausbau des Landesprogramms: über 10 Millionen Euro für weitere 180 zusätzliche Vollzeitstellen und auch auf die Thüringer KJHAG-Novelle, die wir ja im Moment auch beraten. Auch die Kooperation von Schule und Wirtschaft ist wichtig. Das wissen wir, das haben wir auch schon häufig aufgerufen, vor allem die praxisnahe Berufsorientierung. Wir müssen darauf achten, dass dieses Thema auch in der kommenden EU-Förderperiode bis 2027 Schwerpunkt wird. Da hoffe ich, dass auch alle Europapolitikerinnen ein Stück weit einen Blick mit darauf haben. Über den früheren Sozialkundeunterricht, den wir alle gern hätten, glaube ich, diskutieren wir gern. Da will ich noch mal auf die Evaluierung der Stundentafeln verweisen. Das müssen wir uns, glaube ich, sehr genau anschauen. Wichtig ist uns aber vor allem eine fachübergreifende, menschenrechtsorientierte, historische, politische Bildungsarbeit an den Schulen. Das kann nicht nur auf ein Fach abgewälzt werden. Sie kennen das Problem, gerade wenn es ein Fach mit wenigen Stunden ist. Hier braucht es eine ganzheitliche Betrachtung und, ich glaube, auch ganzheitliche Konzepte an den Schulen. Zu Fragen der Didaktik und inhaltlichen Aufstellung im Naturkundeunterricht sind wir eher zurückhaltend. Das gebe ich zu. Da gibt es Fachleute, wissenschaftliche Fachdidaktik und entsprechende Fachgremien. Ich glaube, da gehört das auch noch eher hin. Selbstverständlich lassen wir uns von diesen gern beraten. Die Forderung nach der Ausweitung der digitalen Bildung rennt bei uns quasi – ich sage es mal so, wenn ich zu Frau Henfling gucke – offene Türen ein. Da haben wir eine gemeinsame politische Agenda. Da kann ich nur auf die Strategie „Digitale Bildung – digitale Pilotschulen“ verweisen. Ab 2020 werden wir die Mittel des Digitalpakts auch an die Kommunen ausreichen. Es sind also ganz viele Maßnahmen, die der CDUAntrag aufgreift. Viele davon sind auch schon in der Umsetzung oder wurden eingeleitet. Ich sage nur Stichworte wie „digitale Bildung“, aber auch „Besoldung“, „Ganztagsschule“, „Ausbau Schulsozialarbeit“. Ich will es noch mal sagen: Eine Benachteiligung der Regelschule können wir so nicht erkennen. Allerdings sind viele Themen im Antrag angesprochen, die es weiter zu diskutieren gilt. Deswegen sind wir auch auf die Beratung im Bildungsausschuss gespannt. Das große Ziel – ich muss es einmal sagen –, zu einem Schulfrieden zu kommen, ist, glaube ich, wirklich etwas, was ganz viele an Schule Beschäftigte umtreibt, die Lehrerinnen, die Schülerinnen, die Eltern – alle Professionen gleichermaßen. Ich hoffe einfach sehr, dass es uns im nächsten Jahr gelingt, einen solchen auf den Weg zu bringen und dazu sachlich, und zwar gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen voranzugehen. Dann wäre Thüringen, glaube ich, wirklich mal positiv in den Schlagzeilen, und das wäre ja auch mal was. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das schaffen wir!)

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Bergner

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Vielen Dank, Frau Kollegin, das war eine Punktlandung. Das Wort für die Landesregierung hat Herr Minister Holter.

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Holter

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eins, lieber Herr Tischner: Ich kann zwar politisch nachvollziehen, aber praktisch verstehe ich es nun wirklich nicht, dass Sie jetzt seit mehreren Jahren – also ich bin jetzt zweieinhalb Jahre hier in Thüringen – die Monstranz vor sich hertragen, dass die Regelschule in Thüringen benachteiligt wird. Sie wissen, dass wir in der vorangegangenen Legislaturperiode die Novelle des Schulgesetzes hatten und darüber diskutiert haben, welche Schularten denn gesetzlich verankert werden. Das eine ist doch nun wirklich eine Debatte, die man führt, um Losungen, die der eine oder andere oder die eine oder die andere auch tatsächlich von sich geben kann. Das andere aber ist eine klare Rechtsetzung. Mit der Novelle des Schulgesetzes im vergangenen Jahr haben wir uns ganz klar zu den Regelschulen in Thüringen bekannt. Eine höhere Form eines Bekenntnisses als eine gesetzliche Verankerung kenne ich nicht. Damit ist es ein gesetzlicher Auftrag und diesen gesetzlichen Auftrag setzen wir um. Deswegen bin ich der Überzeugung, wenn wir, wenn ich davon spreche „beste Bildung für alle“, heißt das auch: beste Bildung für alle Schülerinnen und Schüler in den Thüringer Regelschulen. Dass wir Probleme in den Regelschulen haben wie auch in anderen Schularten, das ist nun mal kein Geheimnis. Darüber haben wir nun mehrfach hier im Hohen Haus debattiert. Darüber wird auch in der Öffentlichkeit debattiert. Zweitens ist es mir inzwischen leid und ich halte es auch inzwischen für überflüssig, den Gegensatz zwischen Regelschulen und Gemeinschaftsschulen aufzumachen. Rednerinnen und Redner, Torsten Wolf, auch Thomas Hartung und Astrid Rothe-Beinlich, sind darauf eingegangen. Nicht das Ministerium verordnet die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen, sondern wenn es den Wunsch und den Willen vor Ort gibt, Gemeinschaftsschulen einzurichten, weil die Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer – also alle diejenigen, die in der Schulkonferenz zusammen sind – der Überzeugung sind, der längere gemeinsame Unterricht ist das Beste für die Kinder an dem Ort, bitte schön, dann muss das umgesetzt werden. Wir sind hier – das habe ich auch in der anderen Debatte schon gesagt – inhaltlich auseinander. Ob man jetzt frühzeitig selektiert oder eben tatsächlich längeren gemeinsamen Unterricht macht, das ist eine programmatische Frage, die uns unterscheidet. Das wissen wir, das halten wir auch beide aus, glaube ich. Aber am Ende stellt niemand die Regelschulen in Thüringen infrage, sondern die Regelschulen in Thüringen sind Schulen mit Zukunft und wir tun alles dafür, damit sie tatsächlich auch diese Zukunft erfahren können. Sie rücken nicht mehr und mehr aus dem Blick, im Gegenteil, wir nehmen die Regelschulen viel mehr in den Blick, um tatsächlich auch Qualitätsentwicklung, Schulentwicklung an diesen Regelschulen zu ermöglichen. Ein solcher Antrag bietet immer Möglichkeiten, auch grundsätzlich darüber zu reden, wo wir denn eigentlich mit den Regelschulen in Thüringen stehen. Die Regelschule wird in der Sekundarstufe 1 von der Mehrheit der Thüringer Schülerinnen und Schüler besucht. Das ist doch schon mal ein Beleg dafür, dass die Regelschule erstens ein Angebot vor Ort ist, zweitens angenommen wird und drittens so schlecht ja nicht sein kann – ich will das positiv formulieren –, ein sehr gutes Angebot macht. Sie reden vom Herzstück, ich rede vom Kernstück. Die Regelschule ist das Kernstück des Thüringer Schulwesens. Was denn sonst, meine Damen und Herren?! (Beifall DIE LINKE) Wir unternehmen alle Anstrengungen, um die Probleme, die es aktuell gibt – wie gesagt, auch an allen anderen Schulen –, zu beseitigen, um also auch den Unterricht abzusichern. Den Schülerinnen und Schülern wird an diesen Schulen eine solide Allgemeinbildung geboten und natürlich auch eine wichtige Orientierung für Leben und Beruf. Die Regelschule geht in besonderem Maße – Sie sind in Ihrer Rede darauf eingegangen, Herr Tischner – durch die individuelle Förderung in einem handlungs- und projektorientierten Unterricht auf die unterschiedlichen Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler ein. Es ist ein Trugschluss, wenn gesagt wird, das findet nur in den Gemeinschaftsschulen statt. Es findet gerade an den Regelschulen statt – da bin ich mit Ihnen sogar einer Meinung –, weil insbesondere das differenzierte Unterrichtsangebot mit der praxisnahen und der berufsvorbereitenden Orientierung wichtig ist für diese Schülerinnen und Schüler. Sie können mit dieser Ausbildung dann den mittleren Schulabschluss erreichen und sie haben die Anschlussmöglichkeit, bis zur Hochschulreife zu kommen. Wenn wir über individuelle Förderung sprechen, dann geht es um Rhythmisierung und Flexibilisierung, es geht um Chancengleichheit, das heißt, es geht um Ganztagsangebote. Sie wissen, dass RotRot-Grün in dem jetzt nicht mehr gültigen, aber doch immer noch präsenten Zukunftsvertrag aufgeschrieben hat, dass Hortangebote in den Klassen 5 und 6 erfolgen sollen. (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ha- ben wir auch vorgeschlagen!) Ja, da sind wir uns einig, das weiß ich. Ich habe Ihr Wahlprogramm gelesen. Das ist auch gut so. Die Frage ist, ob wir uns im Rahmen des Schulfriedens dazu verständigen können, ein solches Ganztagsangebot zumindest in der fünften und sechsten Klasse noch anzubieten, was dann Folgen hat für Haushaltsstellen etc., also all das, was wir auch schon mal diskutiert haben. Es geht um multiprofessionelle Teambildung und die Umsetzung der Digitalstrategie für die Thüringer Schulen. Frau Rothe-Beinlich ist darauf eingegangen, darauf kann ich verzichten. Es geht nicht nur um Quantität, es geht um Qualitätsentwicklung – so verstehe ich auch Ihren Antrag – und es hat etwas mit Prävention und Invention zu tun, gerade – und wir haben ja heute schon darüber gesprochen, wie es in Eisenach und anderen Orten an den Schulen aussieht – um tatsächlich auch jeder Schülerin und jedem Schüler einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen. Gerade an den Regelschulen gibt es alle drei inhaltlich und organisatorisch systematisch aufbauende Beschulungsmöglichkeiten. Das ist doch genau der Punkt, dass hier für jeden individuell die Schullaufbahn gewählt werden kann, um dann auch erfolgreich zu einem Schulabschluss zu kommen. Frau Rothe-Beinlich ist auf die Kooperation mit den berufsbildenden Schulen eingegangen und auch auf die Kooperation mit der Wirtschaft. Am Ende geht es darum, Chancengleichheit und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen. Was machen wir nun? Wir haben auf der einen Seite in Thüringen das Förderprogramm zur Steigerung der Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit, welches vom TMBJS in der Förderperiode des Europäischen Sozialfonds von 2014 bis 2020 umgesetzt wurde. Das sind immerhin 19,3 Millionen Euro aus dem ESF, 4,8 Millionen aus Landesmitteln, die dort hinzukommen, und es entspricht dem Ziel 1 der Schulförderrichtlinie des Europäischen Sozialfonds, das erreichen will, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die den Schulabschluss nicht erreichen, deutlich gesenkt wird. Und wenn 46 Thüringer Schulen daran teilnehmen, dann sind das eben 35 Regelschulen und 11 Gemeinschaftsschulen. Hier von einer Benachteiligung zu reden, halte ich einfach für falsch und für unredlich. Wir haben zusätzliche Angebote in der individuellen Förderung, Maßnahmen der Schulentwicklung und Angebote für Eltern und für die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule. Ja, es geht um einzelne Projekte und Maßnahmen, um die Motivation der Schülerinnen und Schüler zum eigenverantwortlichen Lernen zu entwickeln. Und es geht – ja – darum, dass Brüche in der Bildungsbiografie gar nicht erst eintreten. Es geht also um ein breites Spektrum von konkreten Angeboten, es geht um Projekte zur Schulentwicklung, über Ganztag haben wir gerade schon gesprochen, und es geht auch um solche Fragen wie Lerntrainer, Theaterprojekte, Fair-Play-Programme, Fortbildungen für Pädagoginnen und Pädagogen zu den Themen wie Integration von Flüchtlingskindern, sonderpädagogische Förderung, Schulverweigerung, Netzwerkarbeit. Und ja, es geht auch um die wissenschaftliche Begleitung und die Auswertung dieser Maßnahmen. Selbstverständlich geht es um Praxisnähe. Alle haben darüber gesprochen. Ich will das etwas einkürzen, denn am Ende geht es darum – und da haben wir hier in diesem Plenum auch in der vergangenen Legislaturperiode mehrfach darüber gesprochen und Herr Tischner hat das ausgeführt –, dass der Schulabschluss an der Regelschule eine Gleichwertigkeit hat mit dem Schulabschluss an einem Gymnasium, man auch mit den unterschiedlichen Abschlüssen an einer Regelschule eine erfolgreiche berufliche Entwicklung gehen kann, natürlich auch bis zum Studium kommen kann. Darüber haben wir schon gesprochen und ich halte es auch einfach für wichtig, dass diese Möglichkeiten bestehen. Die Zusammenarbeit mit den Unternehmen, mit der Wirtschaft in der Region halte ich für genauso wichtig wie die Vorrednerinnen und Vorredner, und die Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT in Thüringen arbeitet sehr eng mit uns zusammen und wir stellen als Bildungsministerium 34 Lehrerwochenstunden für die Arbeit in den 18 Arbeitskreisen zur Verfügung und wir arbeiten mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung zusammen, um die Schülerfirmen in Thüringen entsprechend zu unterstützen. Das sind immerhin jährlich 30.000 Euro, die dort zur Verfügung stehen. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung fördert darüber hinaus Kooperationen zwischen Schülerfirmen und den regionalen Unternehmen, und zwischen den staatlichen Berufsschulen und den Regelschulen in Thüringen bestehen ebenfalls seit Jahren Kooperationsbeziehungen. Ich will damit deutlich machen, dass diese Praxisnähe sehr wohl mit Leben erfüllt wird und dass wir dazu auch noch die Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung in Thüringen umsetzen. Sie wissen, dass wir mit der Novelle des Thüringer Schulgesetzes in dem § 47a die berufliche und die arbeitsweltliche Orientierung aufgenommen haben, hier also auch einen gesetzlichen Auftrag haben. Wir stehen natürlich hier auch eng mit der Wirtschaft in Kontakt, um den zukünftigen Fachkräftebedarf tatsächlich zu sichern. Die Wirtschaft hat natürlich ein hohes Interesse daran, dass eine gute berufliche Orientierung und damit auch eine Motivation für einen guten Schulabschluss tatsächlich in den Schulen erreicht wird. Wir sind also auf dem Weg, da viel Gutes für die Regelschulen zu tun. Natürlich kann man mehr machen, selbstverständlich. Sie haben einige Vorschläge in Ihrem Punktekatalog auch unterbreitet. Ich will daran anknüpfen, was hier schon gesagt wurde, dass wir die A13 für die Regelschullehrerinnen und Regelschullehrer eingeführt haben, dass wir für die Ein-Fach-Lehrer aus DDR-Zeiten erreicht haben, dass sie gleichgestellt wurden, gemeinsam mit dem Finanzministerium. Und ja, ich halte es für richtig, dass auch die Verbeamtung in den Regelschulen möglich ist und wir eine Flexibilisierung, eine Durchlässigkeit zwischen den Gymnasien und den Regelschulen erreicht haben. Wir müssen weiterhin alles unternehmen, damit wir ausreichend Lehrerinnen und Lehrer einstellen. Die Attraktivität der Regelschulen muss natürlich erhöht werden, da bin ich bei Ihnen. Das hat auch damit zu tun, welche Signale von diesem Hohen Haus an die Thüringer Gesellschaft ausgehen, an die Eltern, an die Schülerinnen und Schüler, wenn sie dann eine Entscheidung treffen am Ende der Grundschule, welche nächste weiterführende Schule das einzelne Kind dann besuchen wird. Ich halte das für richtig und für notwendig, dass wir uns im Ausschuss darüber verständigen, welche Maßnahmen dann notwendig sind. Ich möchte aber nicht die Regelschulen sozusagen als Einzelstück einzeln betrachtet wissen, sondern sie sind Bestandteil des Gesamtschulwesens in Thüringen und deswegen müssen wir über Qualitätsverbesserungen an allen Schularten in Thüringen sprechen. Darauf freue ich mich. Aber jetzt reden wir konkret über die Regelschulen, da sollten wir auch im Ausschuss beim Thema bleiben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Thüringer Regelschule als Herzstück der Schullandschaft stärken – Fundament für die Fachkräfte von morgen sichern

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich habe die Redebeiträge so verstanden, dass Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt wird. Gibt es noch weitere Anträge zur Ausschussüberweisung? Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Abstimmung und bitte um das Handzeichen. Das ist Zustimmung aus allen Fraktionen. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Ich danke Ihnen und schließe damit den Tagesordnungspunkt 13. Ich eröffne den Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/133 Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Dann hat jetzt Abgeordneter Malsch für die Fraktion der CDU das Wort. (Beifall CDU)

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Marcus Malsch CDU

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Holzbau bietet Antworten auf bezahlbares und klimafreundliches Wohnen. Er bietet Antworten auf nachhaltige Waldbewirtschaftung und auf Wertschöpfung im ländlichen Raum. Deshalb ist uns das Thema für Thüringen so wichtig. Ich denke, da liegen wir hier in dem Rund auch nicht weit auseinander, wenn wir das Bauen mit Holz vorantreiben wollen und so die Verarbeitung unserer heimischen nachwachsenden Rohstoffe zu einem Schwerpunktthema machen. Wir haben in unserem Wahlprogramm versprochen, den Holzbau nachhaltig zu stärken. Wir wollen das Bauen mit unserem heimischen Holz vorantreiben. Damit schaffen wir Arbeitsplätze im ländlichen Raum und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Wertschöpfung in unserem Land. Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag halten wir dieses Versprechen. Um die Potenziale für Holz als Baustoff für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen zu erschließen, soll die Landesregierung die Thüringer Bauordnung novellieren. Wesentliche Maßgaben dabei sind, dass der Baustoff Holz mit konventionellen Baustoffen weitgehend gleichgestellt, die Bautätigkeit mit Holz attraktiver gestaltet und damit der Einsatz klimafreundlicher Baustoffe konsequent vorangetrieben wird. Werte Kolleginnen und Kollegen, Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die CO -Emissionen im Ge2 bäudebereich erheblich zu reduzieren und bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Da der Gebäudesektor für 30 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich ist, spielt er für die Erreichung der Klimaschutzziele eine entscheidende Rolle. Ein erheblicher Anteil der CO -Emissionen entsteht dabei 2 bereits bei der Herstellung der Gebäude und Baustoffe. Durch den verstärkten Einsatz von Holz im Bauwesen können nicht nur mehr als 2 Millionen Tonnen CO langfristig im Holz gespeichert werden, 2 sondern auch energieintensive Materialien wie Stahl und Beton ersetzt und damit die CO -Emis2 sionen im Bauwesen jährlich um 30 Millionen Tonnen gesenkt werden. Bezogen auf die derzeitige Bautätigkeit im Inland wäre bereits ein Drittel der jährlichen Holzernte ausreichend, um den Holzbedarf für das gesamte Neubauvolumen in Deutschland zu decken. Der flexible und zugleich leichte Baustoff Holz kann somit nicht nur einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern vor allem in urbanen Gebieten durch Aufstockung dringend benötigten Wohnraum bereitstellen. Werte Kolleginnen und Kollegen, außerdem ist die Forst- und Holzwirtschaft wie kein anderer Wirtschaftszweig in der Lage, zur ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Aufwertung der ländlichen und der urbanen Räume beizutragen. Die Verarbeitung des heimischen Holzes aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stärkt regionale Wertschöpfungsketten, sichert Arbeitsplätze insbesondere im ländlichen Raum, befördert eine dezentrale Energieerzeugung und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Nachwachsende Rohstoffe sind vor dem Hintergrund des Klimaschutzes und der Ressourcenwende einer der Megatrends des Jahrhunderts. Andere Länder haben uns dies bereits vorgemacht: Österreich mit den bereits jetzt auch schon entstehenden Holzhochhäusern oder Bauten in der Schweiz mit der Baubuche aus Thüringen. Gerade Thüringen ist prädestiniert bei Holzverarbeitung und Holzbau, eine Vorreiterrolle einzunehmen, da wir ein waldreiches Bundesland sind und sowohl bauwillige als auch interessierte Architekten haben. Ich möchte hier auf eine Veranstaltung verweisen zu „100 Jahre Bauhaus“, die letztes Jahr im November war, wo der Landesbeirat Wald und Holz Thüringen eingeladen hat und musste 100 Leuten absagen, weil nur für 400 Architekten Platz war. Der damalige Staatssekretar Sühl war mit mir bei der Veranstaltung und konnte sich davon überzeugen. Von daher denke ich, dass das ein guter Start ist, den wir da auch machen können. Die Klimaschutzfunktion deutscher Wälder beruht auf zwei Säulen: der CO -Speicherfunktion im 2 wachsenden Holzvorrat und in der verarbeitenden Holzproduktion sowie auf dem Ersetzen von energieintensiven oder fossilen Materialien. Auf diese Weise entlastet die nachhaltige Waldbewirtschaftung die Atmosphäre jährlich um ca. 126 Millionen Tonnen CO . Würde man auf die Holznut2 zung verzichten, wäre der Klimaschutzeffekt nur durch Vorratsanreicherung im ungenutzten Wald deutlich geringer, der Substitutionseffekt entfällt. Werte Kolleginnen und Kollegen, neben seiner zentralen Rolle für die Steigerung des Klimaschutzes im Gebäudebereich zeichnet sich der Baustoff Holz ebenso durch seine enorme Flexibilität aus. Aufgrund seines geringen Gewichts und des hohen Vorfertigungsgrades eignet sich Holz hervorragend für Aufstockung und Nachverdichtung, Neubau und Sanierung. Die Potenziale eines verstärkten Einsatzes von Holz im Bauwesen in Deutschland sind bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Der Vorrat in den deutschen Wäldern wächst jährlich um über 120 Millionen Kubikmeter. Das entspricht 58 Millionen Tonnen oder 4.320 Holzhäusern pro Tag. All dies hat uns geleitet, Ihnen diesen Antrag vorzulegen und den Holzbauzug so früh aufs Gleis zu setzen. Ich werbe sehr dafür, dass wir hier fraktionsübergreifend eine Zustimmung zu unserem Antrag hinbekommen. Dann können tatsächlich die Fachleute in der Landesregierung anfangen, sich die nötigen Gedanken zu machen. Es stünde Thüringen als waldreiches Grünes Herz Deutschlands gar nicht so schlecht zu Gesicht, wenn wir auf diese Weise eine der modernsten Landesbauordnungen bekommen würden. Werte Kolleginnen und Kollegen, Wissenschaft, Praxis und Politik sollten gemeinsam daran arbeiten, Thüringen zu einem zentralen Stützpunkt der Bioökonomie mit Holz zu entwickeln. Die enormen Potenziale zur langfristigen CO -Bindung, die der 2 Holzbau mit sich bringt, sollten wir maximal nutzen und da sage ich auch gleich, wir sollten das Rad nicht neu erfinden, sondern sollten die Player, die es jetzt schon in Thüringen gibt, einbeziehen. Ich nenne da mal die Fachhochschule Erfurt, den Landesbeirat Wald und Holz Thüringen, weil die die Grundlage haben, die haben das Netzwerk und vielleicht sogar die Möglichkeit für ein Innovationszentrum, was wir in Thüringen ansiedeln können. Ich sehe da unseren Antrag auch nur als Anfang. Denn Ziel muss es sein, weitere Initiativen damit zu verbinden, um die Wertschöpfungskette, welche durch das Selbstverständnis der Thüringer wachsen kann, dort auch anzufangen. Nicht nur die Bauordnung muss einen besseren Rahmen für das Bauen mit Holz setzen, wir brauchen auch weitere begleitende Maßnahmen. So kann es zum Beispiel nicht sein, dass die holzverarbeitende Industrie, unsere Sägewerke hier in Thüringen von der Wirtschaftsförderung ausgeschlossen sind. Wir brauchen deren Kapazität hier bei uns im Land. Und auch die weiteren energetischen Sektoren müssen wir hier berücksichtigen, auch das Thema „Heizen mit Holz“, gerade in den strukturschwachen Gebieten, wo also die Gasversorgung nicht vollständig ausgebaut ist, dass wir da Alternativen schaffen, und da bietet sich Holz sehr gut an und, denke ich, kann das auch gut ergänzen, was unser Antrag heute auslösen soll. Vielen Dank. (Beifall CDU, AfD)

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Dorothea Marx

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Bergner von der FDP-Fraktion das Wort.

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Dirk Bergner FDP

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist zustimmenswert, auch wenn ein Satz da drin natürlich ein bisschen zum Lästern verleiten könnte, nämlich der Eindruck, als sei Holz kein konventioneller Baustoff. Es gibt, glaube ich, keinen konventionelleren Baustoff als Holz, wenn man an die lange Geschichte des Holzbaus denkt, liebe Kolleginnen und Kollegen, etwa jahrtausendealte Dachstühle oder wenn ich an die Elsterbrücke in Wünschendorf denke, viele Fachwerke gerade hier in Thüringen und, und, und. (Beifall FDP) Holz speichert auf jeden Fall Kohlenstoff, Sie habe es gesagt, Herr Kollege. Der Baustoff Holz vermeidet CO -Ausstoß und kann bei der Verwendung 2 einheimischer Hölzer natürlich regionale Wirtschaftskreisläufe stärken. Holz hat hervorragende Dämmeigenschaften, hat auch gute statische Eigenschaften. Mit einer solchen Öffnung, wie Sie hier angestrebt wird, gibt der Gesetzgeber wieder Verantwortung in die Hände der Fachleute zurück. Und das, meine Damen und Herren, ist der entscheidende Punkt. Als Freie Demokraten wollen wir weniger Reglementierung und mehr Eigenverantwortung. Wir wollen, dass Fachleute wieder freier entscheiden können und auch die Eigenverantwortung der Bauherren gestärkt wird, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Bei guter Umsetzung kann es ein wichtiger Schritt zu weniger Vorschriften, zu einfacheren Vorschriften werden. Deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützen wir diesen Vorstoß. Damit wäre dann der Ball bei der Landesregierung, ihn auch gut umzusetzen, und dann, glaube ich, kann das wirklich etwas richtig Gutes werden. Deswegen übertreibe ich das jetzt heute mit Blick auf die Uhr auch nicht und wünsche dem Vorhaben alles Gute. Ich danke Ihnen. (Beifall AfD, CDU, FDP)

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Dorothea Marx

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Liebscher von der SPD-Fraktion das Wort.

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Lutz Liebscher SPD

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ja bereits im Januar-Plenum die Themen „Bauordnung“ und „Bauen“ und „Holz“ besprochen und uns ausgetauscht und da hat Minister Hoff bereits angekündigt, dass an einer Änderung der Thüringer Bauordnung bereits gearbeitet wird, um den Baustoff Holz anderen Baustoffen gleichzustellen und zum Beispiel auch den Hochhausbau mit Holz zu ermöglichen. Ebenso wurde angekündigt, dass diese Novelle zügig ins Kabinett geht. Sie sehen also, Herr Malsch, die Fachleute der Landesverwaltung arbeiten bereits daran. Dass der mehrgeschossige Holzbau erleichtert werden soll, hat das Kabinett bereits Mitte August letzten Jahres mit seinem Aktionsplan Wald beschlossen. Dort heißt es unter anderem in Ziffer 5, ich zitiere: „Dem Vorbild anderer Bundesländer folgend, soll durch die Änderung von § 26 Thüringer Bauordnung der mehrgeschossige Holzbau erleichtert werden. Künftig sollen tragende oder aussteifende sowie raumabschließende Bauteile, die hochfeuerhemmend oder feuerbeständig sein müssen, in Holzbauweise zulässig sein, wenn die erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit gewährleistet wird. […] Darüber hinaus wollen wir die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand verstärken und auch im öffentlich finanzierten Bau, z.B. bei Schulen, Sport- und Kindertagesstätten den Holzbau verstärkt einsetzen.“ So steht es dort. Die Absicht, die Nutzung von Holz und anderen nachwachsenden Rohstoffen im Baubereich zu erleichtern, steht darüber hinaus auch im Zukunftsvertrag, den Linke, SPD und Grüne für diese Legislatur abgeschlossen haben. Das Thema ist also bereits umfänglich auf dem Schirm. Aber es braucht auch niemand anzunehmen, dass wir damit in puncto Nachhaltigkeit auf einem guten Weg sind. Es ist kein Selbstläufer und noch nicht nachhaltig, wenn wir das Bauen mit Holz besser als bisher ermöglichen. Nachhaltigkeit erreichen wir beim Bauen mit Holz vor allem dann, wenn wir das Holz nicht erst über große Strecken herankarren, sondern dafür das Holz nutzen, das in unseren Breitengraden verfügbar ist, und wenn hier regionale Wirtschaftskreisläufe und Wertschöpfungsketten – wie gerade eben schon angesprochen wurde – vorhanden sind. Angesichts der Katastrophe im Wald ist aber die Verfügbarkeit des Holzes keine Selbstverständlichkeit mehr. Holz steht als Rohstoff beileibe nicht unbegrenzt zur Verfügung. Das ist uns noch mal deutlich vor Augen geführt worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie gesagt, die Änderungen sind bereits in Arbeit und wir sind uns hier im Grunde einig. Der Antrag wäre aber nicht unbedingt nötig gewesen, aber einer Annahme steht auch nichts entgegen. Deshalb werden wir dem Antrag heute hier zustimmen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort für die Fraktion Die Linke hat Frau Abgeordnete Lukasch.

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Ute Lukasch Die Linke

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Sehr geehrter Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Uhr würde ich das nicht gern wiederholen. Ich bedanke mich ausschließlich bei der Fraktion der CDU für den Antrag. Wir hatten das ja im letzten Plenum schon. Ich hätte das gern gemeinsam beraten mit dem Antrag zur Bauordnung. Bauen mit Holz ist wichtig, ist bereits jetzt möglich, nur bis zur Höhe von 13 Metern. Dass da Änderungen erfolgen müssen, ist ganz klar. Holz ist ein Rohstoff, der wirklich nachhaltig ist. Das älteste Fachwerkhaus – das war jetzt erst kürzlich in der Zeitung – in Gera wird gerade saniert. Von den Umgebindehäusern aus dem 13. Jahrhundert stehen noch so viele; da sieht man, wie nachhaltig Holz ist. Die regionale Kreislaufwirtschaft ist mir auch insbesondere wichtig, denn niemand ist besser prädestiniert. Thüringen hat das meiste Holz und in 1.000 Betrieben arbeiten 16.681 Beschäftigte in der Holzindustrie. Ich glaube, das ist noch sehr ausbaufähig. Man sieht ja heute, dass insbesondere in den Gärten wieder Gartenlauben aus Holz gebaut werden. Da gibt es dann den kleinen „Lars“, den man dann so einbauen kann, und nicht mehr diese Blechhütten, weil das schon etwas nachhaltiger ist. Der Ball ist jetzt an der Landesregierung. Ich oder wir hatten ja schon signalisiert, dass wir dem Antrag auch zustimmen und dass wir uns damit vielleicht im Ausschuss auch noch mal beschäftigen können. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Vielen Dank, Frau Kollegin. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Abgeordneter Rudy.

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Thomas Rudy AfD

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, liebe Zuschauer, „Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken“, ein schöner Titel, der einiges verspricht. Schließlich ist heimisches Holz durch den Borkenkäfer derzeit reichlich vorhanden und damit recht günstig zu bekommen. Auch stärkt die vermehrte Verwendung des heimischen Forstbestands die Thüringer Forst- und Baubetriebe und sichert damit Arbeitsplätze, gerade im ländlichen Raum unseres Freistaats. Weiterhin ist es nicht falsch, wenn die Kollegen der CDU-Fraktion in ihrem Antrag schreiben, dass die heimische Forst- und Holzwirtschaft in der Lage ist, zur wirtschaftlichen Aufwertung der ländlichen Räume beizutragen. Zudem entstand im Jahr 2017 in nur neun Monaten Bauzeit in Hamburg ein sechsgeschossiges Studentenwohnheim in Holzmodulbauweise, das 371 Studentenwohnungen Platz bietet – ein sehr schönes Beispiel, wie man Holz als Baustoff für energieeffizientes Bauen nutzen kann. Der Ansatz des Antrags ist also zu begrüßen. Aber, liebe Kollegen von der CDU, ich muss Ihnen leider auch Wasser in den Wein schütten, denn ganz so, wie Sie in Ihrem recht allgemeinen Antrag darstellen, ist es in der Realität dann doch nicht. Man kann nicht jede Holzart für jedes Produkt und für jeden Baubereich nutzen und auch im Wohnungsbau hat Holz seine unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten. So leicht und flexibel, wie Sie es sich vorstellen, ist Holz als Baustoff nun auch nicht. Es ist also festzustellen, dass Ihr Antrag durchaus mehr Liebe zum Detail und weniger Formulierungen aus der Wörterkiste der Grünen vertragen hätte. Grundsätzlich gesehen ist die Ausrichtung Ihres Antrags aber als positiv zu bewerten. Herr Malsch hat da die Vorteile beim Holzbau sehr gut dargestellt, weshalb wir uns nach eingehender Beratung entschlossen haben, diesem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Bergner

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Abgeordneter Müller.

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Olaf Müller GRÜNE

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde haben wir etliches gehört über den wunderbaren Werkstoff Holz, die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten, auch der eine oder andere Holzkopf lässt sich daraus drechseln. Ich würde für unsere Fraktion ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss beantragen und wünsche allen einen schönen Feierabend. (Beifall DIE LINKE, AfD, CDU, SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

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Bergner

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Müller. Das Wort für die Landesregierung hat Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

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Prof. Dr. Hoff

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Der entscheidende Punkt – wir müssen uns jetzt hier, glaube ich, nicht noch mal erklären, warum Bauen mit Holz eine dufte Sache ist – ist doch, an welcher Stelle Änderungen vorgenommen werden müssen. Die Änderungen, die wir vorschlagen werden – und ich habe ja in den Beratungen, die wir hier schon mal geführt hatten, gesagt, dass es seitens der Landesregierung einen entsprechenden Vorschlag geben soll und dass wir diesen Vorschlag mit den unterschiedlichen Baurechtsänderungen, die wir derzeit im Infrastrukturausschuss diskutieren wollen, dann auch zusammen beraten sollten –, sind, dass die §§ 26 und 28 des Baurechts ergänzt werden müssen, denn faktisch noch unzulässig ist die Verwendung von Holz für Bauteile, die 90 Minuten dem Feuer standhalten müssen, und die dafür verlangte Feuerbeständigkeit kann definitionsgemäß nur mit nicht brennbaren Baustoffen erfüllt werden. Die Bauministerkonferenz – und Thüringen hat ja seit diesem Jahr den Vorsitz in der Bauministerinnen- und Bauministerkonferenz – kam aufgrund von ihr beauftragter Forschung zu dem Ergebnis, dass Holz zwar die Anforderung „nicht brennbar“ naturgemäß nicht erfüllen kann – das können wir auch historisch, glaube ich, belegen –, aber trotzdem eingesetzt werden kann, wenn das Bauteil die benötigte Feuerwiderstandsdauer erbringt. Insofern ist in bestimmten Ländern diese Regelung auch schon umgesetzt worden. Wir werden das jetzt auch für Thüringen tun und in § 26 der Thüringer Bauordnung wird es also eine entsprechende Erweiterung geben, dass alternativ zu feuerbeständigen Bauteilen auch Bauteile aus brennbaren Baustoffen zugelassen werden, wenn sie den entsprechenden technischen Baubestimmungen entsprechen. Und § 28 der Bauordnung wird dahin gehend geändert, dass alternativ zu schwer entflammbaren Außenwandbekleidungen, die nicht aus unbehandeltem Holz bestehen können, auch Außenwandbekleidungen aus normal entflammbaren Baustoffen zulässig sind, sofern sie der zukünftigen Musterholzbaurichtlinie der Bauministerinnen- und Bauministerkonferenz entsprechen. Ich denke, dazu werden wir uns nach der Diskussion hier im Plenum auch schnell verständigen können. Ich will aber auch sagen – und deshalb fand ich das richtig, was der Kollege Malsch gesagt hat –, die Bauordnungsänderung allein wird nicht sofort dazu führen, dass das Bauen mit Holz deutlich verbessert wird, sondern wir müssen insbesondere diejenigen, die als Bauträger tätig sind, dazu motivieren, auch unterstützen mit den Fördermöglichkeiten, auch Unterstützungsmöglichkeiten, die wir haben, damit Bauen mit Holz auch tatsächlich umgesetzt wird. Die Änderung der Bauordnung ist dazu nur ein Schritt, der zweite ist dann wie immer, aus der Rechtsänderung in die Praxis zu gehen. Aber ich bin froh, dass das Interesse an dem Thema besteht – und das ist eben die andere Seite der Diskussion über Kalamitäten, die wir im Wald haben –, dass das Thema Holz so politisch diskutiert worden ist, dass es auch eine größere Bereitschaft gibt, in diesem Themenfeld tätig zu werden. Insofern ist in dem Sinne – wie der Ministerpräsident es gestern gesagt hat – die Krise hier tatsächlich auch eine Chance, nämlich für Bauen mit Holz. (Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP)

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Bergner

Baurecht weiterentwickeln – Holzbau stärken

Vielen Dank, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Es ist vom Kollegen Müller Ausschussüberweisung beantragt worden – an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, nehme ich an? Gibt es weitere Anträge auf Ausschussüberweisung? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir jetzt über die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten ab. Wer das möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Enthaltungen? Bei übermäßigen Gegenstimmen ist also der Antrag auf Überweisung abgelehnt. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag selber. Wer dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides nicht. Damit ist der Antrag mit übergroßer Mehrheit angenommen. Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, den letzten Aufruf heute um 19.00 Uhr zu haben. Das haben wir jetzt überschritten und damit schließe ich nicht nur den Tagesordnungspunkt, sondern auch die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Abend.

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